Die Musik als konstruktives Instrument zur Selbstbestimmung in der Jugendarbeit


Hausarbeit, 2012

14 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG

2. AUßERSCHULISCHE JUGENDARBEIT - PROBLEME DER ARBEITSBEGRIFFSBESTIMMUNG
2.1 Rechtliche Grundlagen der aurerschulischen Jugendarbeit
2.2 Das Klientel der offenen Jugendarbeit

3. SOZIALE DIMENSION VON NACHHALTIGKEIT AUßERSCHULISCHER JUGENDARBEIT - EINE ANNÄHERUNG AN DEN ARBEITSBEGRIFF

4. SELBSTBESTIMMUNGS- UND MITBESTIMMUNGSFÄHIGKEIT ALS MÖGLICHE ASPEKTE DER SELBSTWIRKSAMKEITSERFAHRUNG
4.1 Selbstwirksamkeitsüberzeugung

5. AUSBLICK

6. LITERATURVERZEICHNIS:

1. Einleitung

Jugendliche aus (sozial) benachteiligten Milieus sind ein wesentlicher Be­standteil des Klientels von Jugendzentren. Die außerschulische Jugendarbeit sieht sich also häufig mit Menschen konfrontiert, die in prekären Lebensver­hältnissen aufwachsen. Aus diesen Lebensverhältnissen lassen sich Problem­lagen herleiten, die unter anderem auf das Selbstbild der Jugendlichen ein­wirken. Die vorliegende Hausarbeit skizziert durch einen theoretischen Querschnittaus sozialpädagogischen Rahmenbedingungen, bildungstheoreti­schen Einflüssen, nachhaltigkeitswissenschaftlichen und psychologischen Theorieentwürfen das Thema der (sozial-)nachhaltigen Dimension anhand der psychologischen Theorie der Selbstwirksamkeitserfahrung innerhalb der außerschulischen Jugendarbeit anhand der Gründung einer Band in einem Jugendzentrum.

Dabei wird der Frage nachgegangen, inwiefern die Theorie Banduras (Selbstwirksamkeitserfahrung) innerhalb der außerschulischen Jugendarbeit eine mögliche Zielsetzung für die Konzeption eines Jugendzentrums relevant sein könnte. Eine, damit verwobene, Fragestellung ist des weiteren, inwiefern die theoretischen Ansätze eine sozial-nachhaltige Wirkung auf die Entwick­lung bei benachteiligten Jugendlichen hat. Die Verknüpfung mit der Musik dient lediglich als Anwendungsmöglichkeit und als Exemplarik für eine mög­liche Realisierung der Theorie der Selbstwirksamkeitserfahrung innerhalb der sozialpädagogischen Praxis.

Auf eine politische, sowie historische Skizzierung ist in Anbetracht des vor­gegeben Rahmens verzichtet worden, da eine theoretische Auseinanderset­zung mit dem Komplex der Selbstwirksamkeitserfahrung als zielführender erschien. Nichtdestotrotz ist die historische und politische Dimension der außerschulischen Jugendarbeit ständig ein kontext-gebender Bezugspunkt.

2. Außerschulische Jugendarbeit - Probleme der Arbeitsbegriffs­bestimmung

Die außerschulische Jugendarbeit ist durch verschieden benutzte Begriffe ein eher unzureichend ,klar-definierter’ Bereich der Sozialen Arbeit. Oftmals wird Jugendarbeit, Jugendbildung, Jugendsozialarbeit, außerschulische Ju­gendarbeit und außerschulische Jugendbildung synonym zueinander ver­wandt, wobei alle die Gemeinsamkeit besitzen, dass sie sich als Maßnahmen und Leistungen der Jugendhilfe oder des Jugendschutzes nach SGB VIII § llverstehen. Eine weitere Diffusität wird dadurch hervorgerufen, dass der Begriff „Jugendlicher“ nicht exakt bestimmt ist und eher ein (negativ) Stereo­typ der Bezeichnung[1] innerhalb der Gesellschaft vorhanden ist (vgl. Griese 2003, S.235; Lindner 2011, S.672f; Koditek 2002, S.99).

1915 galt die Jugendarbeit als "im weitesten Sinne alles, was Elternhaus, Schu­le, Gemeinde und Staat, was wohltätige Vereine und sozialgesinnte Personen für einen Minderjährigen von seiner Geburt an bis zu dem Zeitpunkt tun, wo er die Volljährigkeit erreicht hat, und was ihn befähigen soll, sich als selbständi­ges, sozial brauchbares Glied der Gesellschaft zu behaupten" (Petersen zit. n. Giesecke 1980, S.13). Knoll, Schoeps und Kick bemerken 1983 einleitend, dass „der Gegenstand schwierig zu bestimmen ist, dass seine Funktionsinhalte kaum exakt und seine Beziehung zu anderen Bildungsbereichen nur unzuläng­lich charakterisiert werden können" (Knoll/Schoeps/Kick 1983, S. 9). Als Bei­spiel der Unbestimmtheit ist Rauschenbachs Definitionsversuch anzuführen: „Jugendarbeit umfasst (...) fast alles, was junge Menschen wollen oder brauchen, fast alles was nicht-kommerzielle Akteure für Kinder und Jugendliche anbieten, fast alles, was meist nicht in der Schule vorkommt, kurz: nahezu alles, was sich als außerschulisches Themenspektrum für Kinder und Jugendliche anbietet" (Rauschenbach zit. n. Lindner 2011, S.669). Giesecke hingegen sieht die au­ßerschulische Jugendarbeit als eine Ergänzung zur Schule und stellt dabei Abgrenzungen zur Schule dar. Die außerschulische Jugendarbeit ist demnach nicht darauf ausgerichtet, Bildungszertifikate zu erlangen und Lernvorgaben zu erreichen. Sie sei außerdem freiwillig und kann Aufklärung und Handeln miteinander verbinden. Durch diese Abgrenzungen könne die Schule keine Jugendarbeit übernehmen, sowie die Jugendarbeit keine Aufgaben der Schule (Giesecke 1993, S.103ff.J.

Eine differenziere Definition liefert Thole unter Einbezug der Adressaten und Akteure, der Rahmenbedingungen und der indirekten Klärung unterschiedli­cher Arbeitsansätze: „Kinder- und Jugendarbeit umfaßt alle außerschulischen und nicht ausschließlich berufsbildenden, mehr oder weniger pädagogisch ge­rahmten, nicht kommerziellen erlebnis- und erfahrungsbezogenen Sozialisati­onsfelder von freien und öffentlichen Trägern [...],in denen Kindern und Jugend­liche ab dem Schulalter selbstständig, mit Unterstützung oder in Begleitung von ehrenamtlichen und/oder beruflichen MitarbeiterInnen individuell oder in Gleichaltrigengruppe zum Zweck der Freizeit, Bildung und Erholung einmalig, sporadisch, über einen turnusmäßigen Zeitraum oder für eine längere zusam­menhängende Dauer zusammenkommen können" (Thole 2000, S.112J. Im 11. Kinder und Jugendbericht wird die Kinder- und Jugendarbeit als „zentrales sozialpädagogisches, öffentlich organisiertes und vergesellschaftetes Sozialisa­tionsfeld der modernen Gesellschaft“ (BMFSFJ 2001, S. 135) bezeichnet und gleichzeitig auf die Schwierigkeit auf eine empirische Erfassung und Untersu­chung hingewiesen.

Angelehnt an die vorhergehenden Begriffsbestimmungen werden zusätzlich (und ergänzend) folgende Merkmale in der vorliegenden Hausarbeit für die außerschulische Jugendarbeit festgelegt:

Die Jugendlichen können freiwillig über ihren Aufenthalt in der jeweils ge­wählten Einrichtung über die selbstbestimmten Lernprozesse bestimmen und können außerdem innerhalb einer flexiblen Gruppe unverbindliche er­fahrungsbezogene Lernangebote in Anspruch nehmen (vgl. Faulde/Schillo 1993, S.41f.).

2.1 Rechtliche Grundlagen der außerschulischen Jugendarbeit

Die rechtliche Grundlage der außerschulischen Jugendarbeit bildet der § 11 des SGB VIII. Neben der hervorgegangenen Arbeitsbegriffsbestimmung las­sen sich Schnittmengen zwischen Gesetz und definitorischen Ansätzen aus­machen, die wiederum ergänzend für die weitere Erarbeitung gelten. Die Schwerpunkte derjugendarbeitwerden jedoch anhand des Versuches einer Synthese zwischen der außerschulischen Jugendarbeit, der sozialen Dimen­sion von Nachhaltigkeit und der Musik gesetzt. Dadurch werden (sozial- Jpädagogische Zielsetzungen aus demAbsatz 3 lediglich die außerschulische Jugendbildung mit sozialer und kultureller Bildung, sowie die Jugendarbeit in Geselligkeit hergeleitet.

㤠11 SGB VIII Jugendarbeit

[1] Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen an­knüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

[2] Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen lugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.

[3] Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, ge­sundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3. arbeitsweit-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
4. internationale Jugendarbeit,
5. Kinder-und Jugenderholung,
6. Jugendberatung.

[4] Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet ha­ben, in angemessenem Umfang einbeziehen."

[...]


[1] Z.B.: die Punks, die Hippies, die Alternativen, die Rechten ,die Technoju­gendlichen (vgl. Koditek 2002, S.99).

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Details

Titel
Die Musik als konstruktives Instrument zur Selbstbestimmung in der Jugendarbeit
Hochschule
Leuphana Universität Lüneburg
Note
1,7
Autor
Jahr
2012
Seiten
14
Katalognummer
V497315
ISBN (eBook)
9783346018014
ISBN (Buch)
9783346018021
Sprache
Deutsch
Schlagworte
musik, instrument, selbstbestimmung, jugendarbeit
Arbeit zitieren
Christoph Schönfeldt (Autor:in), 2012, Die Musik als konstruktives Instrument zur Selbstbestimmung in der Jugendarbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/497315

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