Excerpt
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
I. Einleitung
II. Hauptteil
1. Definition Kapitalkonto
2. Das Eigenkapital
3. Das Gesamtkapital
4. Ausweis Kapitalkonto
5. Die Kapitalanteile
a) Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter
b) Kapitalanteile der beschränkt haftenden Gesellschafter
c) Rücklagen
6. Das Kapitalkontensystem
d) Einheitliches Kapitalkonto
e) Mehrgliedrige Kapitalkonten
f) Gesamthänderisch gebundenes Rücklagenkonto
g) Ausweis in der Bilanz
III. Ertragssteuerliche Betrachtung
7. Verlustausgleichsbeschränkung
8. Einbringung von Wirtschaftsgütern
9. Beteiligungen an Personengesellschaften
IV. Ausweis des Jahresergebnisses
10. Verteilung des Jahresergebnisses
11. Gewinnanteile
12. Verlustanteile
13. Entnahmen
14. Anhang
V. Fazit
VI. Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
I. Einleitung
Eine Personengesellschaft oder eine Einzelunternehmung hat Kapitalkonten, die grundsätzlich im Eigenkapital ausgewiesen werden. Anhand der Kapitalkonten wird der Kapitalanteil jedes einzelnen Gesellschafters an der Gesellschaft dargestellt. Der Kapitalanteil wird im Gesellschaftsvertrag einmalig festgelegt. Die Kapitalerhöhungen oder -minderungen sind durch Gesellschafterbeschlüsse schriftlich festzuhalten. Der Ausweis eines Kapitalkontos hängt bei einer Kommanditgesellschaft (KG) vom Haftungsverhältnis ab. Denn der Ausweis des Kapitalanteils des Kommanditisten erfolgt gesondert nach dem Kapitalanteil des persönlich haftenden Gesellschafters. Die Kapitalkonten, der am Unternehmen beteiligten Gesellschafter, können veränderlich sein. Das bedeutet, dass jeder einzelner Gesellschafter ein oder mehrere Kapitalkonten hat, die unterschiedlich für diverse Geschäftsvorgänge zur Verfügung stehen.
II. Hauptteil
In dieser Seminararbeit werden die verschiedenen Arten der Kapitalkontenmodelle nach Handelsrecht dargestellt, die auch ertragssteuerliche Auswirkungen haben.
1. Definition Kapitalkonto
Das Kapitalkonto ist ein Bestandskonto in der Bilanz einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens. Bei einer Kapitalgesellschaft wird das Kapitalkonto Stamm- oder Grundkapital genannt.1 Es ist sowohl ein veränderliches als auch ein unveränderliches Bestandskonto durch Einlagen und Gewinne auf der Passivseite und durch Entnahmen und Verluste auf der Aktivseite. Daher hängt die Veränderlichkeit von der Rechtsform der Gesellschaft ab.2
Bei einem Einzelunternehmen ist das Kapitalkonto stets veränderlich. Für Personengesellschaften wird durch das HGB und den Gesellschaftsvertrag festgelegt, welche Kapitalanteile unveränderlich sind. Daher wird neben dem Festkapitalkonto (Kapitalkonto I) noch mindestens ein weiteres variables Konto (Kapitalkonto II) geführt. Bei Kapitalgesellschaften wird durch das Gesetz und die Satzung festgelegt, welche Kapitalanteile unveränderlich sind, die nach § 266 Abs. 3 HGB eine gesonderte Aufgliederung haben.3
2. Das Eigenkapital
In der Bilanz eines Unternehmens setzt sich der Posten Eigenkapital aus dem Unterschiedsbetrag des Vermögens auf der Aktivseite und der Schulden auf der Passivseite zusammen. Das Eigenkapital wird auch als das Reinvermögen eines Unternehmens bezeichnet, dass das eingesetzte Kapital zu Buchwerten bildet4. Jedoch wird im HGB keine eindeutige Definition für das Eigenkapital genannt. Den einzelnen Gesellschaftern einer Personengesellschaft wird das Kapital des Unternehmens in Form von Kapitalanteilen zugeordnet.5
Im Gesellschaftsrecht stellt der Kapitalanteil den gegenwärtig vorhandenen Stand der geleisteten Einlage dar, während der Gesellschaftsanteil die Mitunternehmerschaft in der Personengesellschaft und „der Vermögensanteil die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen“6 abbildet.
Die Regelung der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 und 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. EStG wird neben dem steuerlichen Betriebsvermögen der Gesellschaft auch das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters hinzugerechnet. Das Steuerrecht kennt kein Sonderbetriebsvermögen.7 Durch die Einbeziehung des Sonderbetriebsvermögens zur Steuerbilanz der Personengesellschaft stellt es Sondereigenkapital des Gesellschafters dar.8
3. Das Gesamtkapital
Das Gesamtkapital setzt sich zusammen aus der Summe aller Kapitalkonten und aus der Summe des Betriebsvermögens der einzelnen Gesellschafter aus der Er- gänzungs- und Sonderbilanz. Das sich daraus ergebende Gesamtkapital bildet das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft.9
4. Ausweis Kapitalkonto
Ein positives Kapitalkonto wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, während ein negatives Kapitalkonto auf der Aktivseite ausgewiesen wird. Der Ausweis eines negatives Kapitalkontos auf der Passivseite als Minuswert ist auch möglich.10
Jeder Gesellschafter einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG)11 hat ein eigenes Kapitalkonto, welches handelsrechtlich gesondert in der Bilanz auszuweisen ist.12 Dabei wird zwischen unveränderlichem und veränderlichem Konto unterschieden.
Anders als für Kapitalgesellschaften, ist nach HGB für Personengesellschaften und Einzelunternehmen keine Form für den Kapitalkontenausweis vorhanden. Für bestimmte Personengesellschaften wie OHG und KG findet der §264c HGB i.V.m. § 264a HGB Anwendung, wenn nicht mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.13 In Anlehnung an die Formvorgabe für die Darstellung des Eigenkapitals bei Kapitalgesellschaften erfolgt der Ausweis bei den o.g. Personengesellschaften wie folgt:14
I. Kapitalanteile
II. Rücklagen
III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
5. Die Kapitalanteile
Aufgrund der unterschiedlichen Haftungsverhältnisse wird beim Ausweis von Kapitalanteilen zwischen den persönlichen haftenden Gesellschaftern und den beschränkt haftenden Gesellschaftern (Kommanditisten) unterschieden. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag ausgewiesen.15 Die Kapitalanteile der Gesellschafter stellen das Beteiligungsverhältnis an der Gesellschaft dar.16
a) Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter
Bei einem persönlich haftenden Gesellschafter, in einer KG auch Komplementär genannt, werden die eingezahlten bzw. eingebrachten Kapitalanteile in der Bilanz unter Kapitalkonto I, dem unveränderlichem Kapitalkonto bzw. Festkapital, ausgewiesen. Grundsätzlich ändert sich der Wert des Kapitalanteils auf dem Kapitalkonto I nicht, es sei denn, es erfolgt eine Kapitalerhöhung oder -minderung aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses.17
Der persönlich haftende Gesellschafter hat keine gesetzliche Pflicht zur Einlagenerbringung, sodass eventuell nur ein variables Konto geführt wird. Wird im Gesellschaftsvertrag eine Einlagenverpflichtung vereinbart, erfolgt der Ausweis der noch nicht eingezahlten, aber eingeforderten Einlagen auf der Aktivseite unter dem Bilanzposten E als „Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung“. Ist die ausstehende Einlage noch nicht eingefordert, erfolgt der Ausweis in der Bilanz gesondert auf der Passivseite unter dem Posten „Gezeichnetes Kapital“.18
Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bzw. Komplementäre an einer Gesellschaft beteiligt, können die Kapitalanteile gesondert oder zusammengefasst in der Bilanz dargestellt werden. Ebenso ist ein saldierter Ausweis von positiven und negativen Anteilen jedes persönlich haftenden Gesellschafters möglich.
b) Kapitalanteile der beschränkt haftenden Gesellschafter
Die Kapitalanteile der Kommanditisten werden gesondert von den Anteilen der Komplementäre ausgewiesen. Jedoch finden die gleichen Regelungen wie für persönlich haftende Gesellschafter Anwendung.
Bei Kommanditisten wird zwischen der gesellschaftsvertraglich vereinbarten Pflichteinlage, welche in der Bilanz als Kapitalanteil ausgewiesen wird und der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage gern. §§ 171 und 172 HGB unterschieden. Die Einlageverpflichtungen können in der Höhe abweichen.19 Wird nicht die komplette Höhe der Hafteinlage geleistet, so kann der Kommanditist von den Gläubigern unmittelbar in Anspruch genommen werden.
[...]
1 NWB Datenbank, Kapitalkonto, Seite 1.
2 Haufe, Kapitalkonto, Seite 2.
3 Haufe, Kapitalkonto, Seite 2.
4 Haufe, Kapitalkonto, Seite 1.
5 NWB Datenbank, Kapitalkonto, Seite 1.
6 NWB Datenbank, Kapitalkonto, Seite 1.
7 Haufe, Kapitalkonto, Seite 3.
8 Haufe, Eigenkapital im Abschluss nach HGB und EStG/KStG, Seite 2.
9 Haufe, Kapitalkonto Besonderheiten bei Personengesellschaften, Seite 5.
10 Haufe, Kapitalkonto, Seite 2.
11 Haufe, Kapitalkonto Besonderheiten bei Personengesellschaften, Seite 1.
12 §247 Abs. 1 HGB.
13 NWB Datenbank, Eigenkapital bei Personengesellschaften, Seite 1.
14 Haufe, Kapitalkonto Besonderheiten bei Personengesellschaften, Seite 3.
15 § 272 Abs. 1 Satz 1 HGB
16 NWB Datenbank, Gewinnermittlung und -Verteilung in der Personengesellschaft, Seite 1.
17 Haufe, Kapitalkonto Besonderheiten bei Personengesellschaften, Seite 4.
18 §272 Abs. 1 Satz 2HGB.
19 NWB Datenbank, Eigenkapital bei Personengesellschaften, Seite 2.
- Quote paper
- Kurtulus Sutekin (Author), 2019, Kapitalkonten bei Personengesellschaften, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/497483
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