Partizipation von Kindern im Grundschul- und Hortalter durch Kinderkonferenzen


Travail de Projet (scientifique-pratique), 2019

19 Pages, Note: 3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Partizipation von Kindern in unserer Gesellschaft
2.1. Definition von Partizipation
2.2. Relevanz von Partizipation
2.3. Rechtliche Regelungen
2.4. UN-Kinderrechtskonvention

3. Voraussetzungen für gelingende Partizipation von Kindern
3.1. Menschenbild und pädagogische Grundhaltung
3.2. Welche Rolle spielt der Erzieher?
3.3. Sächsischer Bildungsplan

4. Partizipation in Grundschulen und Hort
4.1. Mitentscheiden im Alltag
4.2. IST-Analyse

5. Kinderkonferenz
5.1. Aufbau einer Kinderkonferenz
5.1.1. Vorbereitung
5.1.2. Teilnehmer
5.1.3. Inhalte
5.1.4. Ablauf
5.1.5. Ziele
5.1.6. Nachbereitung

6. Grenzen und Fazit
6.1. Grenzen der pädagogischen Arbeit
6.2. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Mitbestimmung von Kindern durch sich selbst ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unseres Alltags, vor allem aber im Alltag der Kindertageseinrichtungen. Sie sollen in Ent­scheidungen eingebunden werden und an der Gestaltung ihrer Umwelt mitbestimmen.

In der vorliegenden Arbeit möchte ich erläutern warum Partizipation so wichtig ist, wie Kinder am besten an Prozessen beteiligt werden können bzw. inwieweit dies in der Praxis umgesetzt wird und welche Effekte und Wirkungen von Partizipation ausgehen können.

Die rechtlichen Grundlagen und die UN-Kinderkonvention sollen dabei ebenso betrachtet werden wie die Rolle des/der Erziehers/Erzieherin. Ebenfalls wird die pädagogische Grundhaltung erläutert und darauf eingegangen inwieweit sie bei einer gelingenden Parti­zipation hilfreich sein kann.

Im Hauptteil dieser Facharbeit geht es darum einmal eine Einrichtung von innen zu betrachten und sich einen Überblick zu verschaffen, indem in einer „IST-Analyse" fest­gehalten wird wie die Kinder in den Alltag eingebunden werden. Ob die Kinderkonferenz in den Kindertageseinrichtungen tatsächlich zum Einsatz kommt und wenn ja wie bzw. welche Methoden der Beteiligung noch zur Anwendung kommen um die Voraussetzungen für eine gelingende Partizipation zu schaffen.

Das Praxisbeispiel der Grundschule J. soll zeigen wie eine Kinderkonferenz tatsächlich aufgebaut sein kann und was für Ziele sie dabei verfolgt. In meiner Arbeit beziehe ich mich auf das Grundschul- und Hortalter.

Am Schluss wird auf die pädagogischen Grenzen für Partizipation bei der Arbeit mit Kindern und in Kindertageseinrichtungen eingegangen.

Dazu möchte ich zunächst die Begrifflichkeiten und die Relevanz von Partizipation näher erklären.

2. Die Partizipation von Kindern in unserer Gesellschaft

2.1. Definition von Partizipation

Partizipation stammt aus dem Lateinischen und zwar aus dem Substantiv participatio was wiederrum aus dem Substantiv pars: Teil und dem Verb capere: fangen, ergreifen, sich aneignen, nehmen besteht und Teilhaftmachung, Mitteilung bedeutet. Übersetzt wird es mit den Bergriffen Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitsprache, Einbeziehung usw. (vgl. Georges 2013, Sp. 1489).

Partizipation in Kindertageseinrichtungen ist viel mehr als ein Teil der Erziehung. Es ist ein ganzheitlicher Prozess der in den Alltag der Kindertageseinrichtungen im Umgang mit den Kindern integriert werden muss.

Dabei gibt es verschiedenen Stufen der Partizipation, wie das folgende Modell von Hart und Gernert zeigt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dieses Modell soll veranschaulichen, dass der Begriff Beteiligung von reiner Fremdbe­stimmung, zum Beispiel die festgelegte Teilnahme an einer Schülerversammlung, über die freiwillige Teilnahme bis zur tatsächlichen Mitwirkung und Mitbestimmung zur Selbst­bestimmung und am Ende sogar bis zur Selbstverwaltung reichen kann (vgl. Schröder 1995, S. 16).

Immerhin ist es ein Unterschied, ob die Kinder ihre Wünsche und Vorschläge anbringen dürfen oder diese auch tatsächliche berücksichtigt werden und ob die Kinder nur über Entscheidungen informiert werden die sie betreffen oder ob sie selbst mitentscheiden dürfen. Partizipation ist schließlich ein dehnbarer Begriff und kann auf verschiedenste Weise ausgelegt werden.

Den Kindern echte Partizipation zu ermöglichen bedeutet herauszufinden „welche Sicht­weisen Kinder in Bezug auf sie betreffende Themen und Fragestellungen haben, wann und wo ihre Meinungen und Erfahrungen gehört werden sollten und wie Kinder an sie betreffenden Maßnahmen beteiligt werden können" (Kusterer 1996, S. 65). Außerdem ist die Alterspanne der Kinder zu berücksichtigen, denn natürlich darf man sie weder über- noch unterfordern. So können zum Beispiel Kinder ab 6 Jahren ihre Meinung klar vertreten, wenn es um ihre Einrichtung oder einzelne Räume und Spielorte geht und können dort auch aktiv bei der Gestaltung durch Mitsprache, Mitbestimmung und Mitwirkung einbezogen werden (vgl. Kusterer 1996, S. 65 f.).

2.2. Relevanz von Partizipation

Beteiligung stellt das Grundgerüst einer Demokratie dar. Kinder sollen zu mündigen Erwachsenen heranreifen, die Demokratie konstruktiv mitgestalten können. Die Kinder- ta­geseinrichtung ist meistens die erste Einrichtung, welche die Kinder besuchen und damit ein wichtiger Ort um Teilhabe, Beteiligung und Mitbestimmung zu lernen. „Wenn Kinder in einer Kultur aufwachsen, an der sie teilhaben, in die sie einbezogen werden, in der man sie respektiert und ernst nimmt, werden sie sich gern beteiligen und auch später als Erwachsene (...) ihren gesellschaftlichen Beitrag leisten" (Wyrobnik 2016, S. 119).

Heutzutage werden Jugendliche und junge Heranwachsende immer länger wie Kleinkinder behandelt. „Zu schnell nehmen Erwachsene ihnen Verantwortung ab, die sie selbst tragen sollten." (Albrecht et. al., 2014, S. 240). Vermutlich sollen sie vor Unheil bewahrt werden, diese Bevormundung hat jedoch zur Folge, dass sie ihre kognitiven und sozialen Fähigkeiten nicht in vollem Umfang erproben und trainieren können. Untersuchungen dazu haben gezeigt: „Je stärker jungendliche auf diese Weise entmündigt wer-den, desto stärker treten psychopathologische Anzeichen auf." (Epstein 2007, S. 41 f.).

Denn laut wissenschaftlicher Untersuchungen tritt Adoleszenz überwiegend in den west­lichen Industriestaaten auf und nicht überall auf der Welt (vgl. Epstein 2003, S. 25).

Bereits der polnische Pädagoge, Arzt und Schriftsteller Janusz Korczak (1878/79-1942) gestaltete mit seinen Mitarbeiterinnen zu Beginn des letzten Jahrhunderts eine Beteili­gungspädagogik (vgl. Albrecht et. al., 2014), die „stark geprägt war von partizipatorischen Elementen, mit dem Ziel, die Ordnung aufrecht zu erhalten, den inneren Ablauf in dieser Einrichtung zu regeln und nicht zuletzt den Kindern zu ihrem Recht zu verhelfen mitzube­stimmen und mitzuwirken“ (Schneider et. al., 2/2017, S. 32).

Wie relevant Partizipation tatsächlich ist, sollen folgende Effekte und deren Auswirkungen zeigen:

Kinder die so zeitig wie möglich an verschiedenen Formen der Partizipation mitwirken können, merken früh dass ihre Stimme wichtig ist. Das man ihnen zuhört, sie achtet und respektiert. Hierbei entwickeln sie Wertschätzung sich selbst gegenüber und können in Zukunft auch die Meinung anderer respektieren.

Partizipation dient als Grundlage um sich ein demokratisches Verständnis anzueignen. Meist geht es um mehrheitliche Entscheidungen die getroffen werden. Wird dieser Prozess anschaulich aufbereitet können auch schon die Kleinsten ihre Fähigkeiten durch beobachten erweitern und beispielsweise in Form verschiedener Symbole nachvollziehen und mitbestimmen.

Um sich beteiligen zu können müssen Kinder sich entsprechend ausdrücken und die in der Gemeinschaft geltenden Regeln einhalten. Dabei werden neben der Entwicklung der sprachlichen und sozialen viele andere Fähigkeiten vertieft. Kinder lernen in der Ausei­nandersetzung mit anderen, einen Standpunkt einzunehmen und diesen zu vertreten gleichzeitig müssen sie anderen zuzuhören und gegebenenfalls eine Entscheidung akzeptieren, auch wenn sie ihnen missfällt.

Wenn man Kindern die Gelegenheit zur Beteiligung gibt, stellen sie fest, dass sie eine Meinung haben und mit dieser sogar etwas bewegt werden kann. Das fördert die ihre Selbstwirksamkeit und sie bekommen Anerkennung von anderen, was sich wiederrum positiv auf die Resilienz auswirkt. (vgl. Lutz 2016, S. 90 ff.).

2.3. Rechtliche Regelungen

Für Kinder gelten wie für alle Bürger die Grundrechte der Verfassung ab der Geburt. Die Idee der Mitbestimmung und Beteiligung in Erziehungsprozessen ist in reformpädagogischen Ideen verwurzelt. Das von Korczak geforderte Recht auf Beteiligung sowie die Möglichkeit der Mitbestimmung sind inzwischen auf verschiedenen Ebenen der pädagogischen Arbeit verankert. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland enthält auf Kinder bezogene Rechte. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) fordert die Beteiligung von Kindern an allen sie betreffenden Entscheidungen entsprechend ihrem Entwicklungstand in § 8 KJHG. Mit dem KJHG erhalten Kinder und Jugendliche eigene Beteiligungs- und Beratungsrechte (vgl. Albrecht 2014, S. 240).

2.4. UN-Kinderrechtskonvention

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die UN- oder VN-Kinderrechtskonvention, ist 1989 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden. Es ist ein Katalog völkerrechtlich verbindlicher Standards, die weltweit Kinder ein gesichertes und gelingendes Aufwachsen ermöglichen sollen. Durch den Beitritt verpflichten sich die UN­Mitgliedsstaaten, diese Rechte sicherzustellen (vgl. Albrecht 2014, S. 316). Bis auf die USA haben alle Mitgliedsstaaten die Kinderrechtskonvention ratifiziert und das obwohl das Land den Entwurf der Konvention mitgestaltet und sogar entscheidend mitgeprägt hat. Andere hingegen erklärten Vorbehalte. (vgl. Olja 2016, 17.10.2018).

Die Konvention umfasst 54 Artikel. Gegen die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, den Verkauf von Kindern und ihrer sexuelle Ausbeutung gibt es Zusatzprotokolle. UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, hat die Bestimmungen in zehn Grundrechten zusammenfasst (vgl. Albrecht 2014, S. 316 f.).

Alle Kinder, egal wo sie leben, von wo sie kommen, wie alt sie sind, wie sie aussehen oder welcher Religion sie angehören haben Rechte zum Beispiel das Recht auf die Achtung der Kinderrechte (Art. 2), auf Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 13), auf Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Art. 14), auf Schutz der Privatsphäre (Art. 16), auf Schutz vor Gewalt (Art. 19), auf Gesundheit (Art. 24), auf Bildung (Art. 28), auf Beteiligung (Art. 31) uvm. (vgl. Bundesministerium für Familie 2014, S. 12-23).

Diese gesetzlichen Grundlagen basieren auf dem demokratischen Verständnis, das junge Menschen als Mitgestalter ihrer Entwicklung und Umwelt begreift.

3. Voraussetzungen für gelingende Partizipation von Kindern

3.1. Menschenbild und pädagogische Grundhaltung

"Wie der Begriff Kindheit ist auch das Menschenbild bzw. das Bild vom Kind ein Konstrukt, in das Theorien über die Entwicklung, philosophische Grundannahmen, gesellschaftliche Erwartungen und auch subjektive Erfahrungen aus der eigenen Kindheit eingehen“ (Vollmer 2012, S. 12).

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Fin de l'extrait de 19 pages

Résumé des informations

Titre
Partizipation von Kindern im Grundschul- und Hortalter durch Kinderkonferenzen
Note
3
Auteur
Année
2019
Pages
19
N° de catalogue
V497679
ISBN (ebook)
9783346012739
ISBN (Livre)
9783346012746
Langue
allemand
Mots clés
Kindertageseinrichtung Hort Grundschule Partizipation Kinderkonferenz
Citation du texte
Kristin Scholze (Auteur), 2019, Partizipation von Kindern im Grundschul- und Hortalter durch Kinderkonferenzen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/497679

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