In der sogenannten "Flüchtlingskrise" ab 2015 entstand in Europa aufgrund des rapiden Anstiegs der Zahl der Ankommenden der politische Wille nach einem restriktiveren Umgang mit Schutzsuchenden. Einige Mitgliedsstaaten der EU nahmen diesen Massenzustrom zum Anlass, die Vorgaben des internationalen Asylrechts betreffend die Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze zu hinterfragen. Die völker- und unionsrechtlich möglichen Ausgestaltungen werden seitdem vielfach diskutiert. Ob eine vorübergehende Einführung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen, wie sie von Deutschland seit dem 13. September 2015 an der deutsch-österreichischen Grenze stichprobenartig praktiziert werden, zulässig ist, wird in der vorliegenden Seminararbeit untersucht.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- Rechtliche Einordnung einer „Zurückweisung an der Grenze“
- Begriffsbestimmungen
- B. Völker- und Europarecht
- I. Völkerrechtliche Einordnung
- 1. Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
- (1) Refoulement-Verbot nach Art. 33 I GFK
- a) Strategien für Relativierungsversuche in der Praxis
- aa) Einreiseverhinderung
- bb) Schutzverweisung auf sichere Drittstaaten
- b) Mögliche Modifikation des Art. 33 GFK wegen eines Massenzustroms
- (2) Weitung der Ausnahmen von Art. 33 II GFK
- (3) Zusammenfassende Beurteilung der Relativierungsstrategien
- 2. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
- a) Refoulement-Verbot nach Art. 3 EMRK im Verhältnis zu Art. 33 II GFK
- b) Verbot der Kollektivausweisung ausländischer Personen
- c) Das Hirsi-Jamaa-Urteil
- II. Europarechtliche Einordnung
- 1. Primärrechtliche Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
- 2. Sekundärrechtliche Verordnungen
- a) Dublin-III-Verordnung
- aa) Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Zurückweisung von Schutzsuchenden nach Art. 20 IV Dublin-III-VO
- bb) „systemische Mängel“ am Beispiel von M.S.S. gegen Belgien und Griechenland
- cc) Kritik und Reform zu Dublin-IV
- b) Schengener Grenzkodex
- aa) Zulässigkeit einer Zurückweisung an den EU-Binnengrenzen anhand vorübergehender Grenzkontrollen
- bb) Zulässigkeit einer Zurückweisung an den EU-Außengrenzen
- C. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der völker- und unionsrechtlichen Zulässigkeit einer „Zurückweisung an der Grenze“ im Kontext der aktuellen Migrationsströme.
- Die Arbeit untersucht die rechtliche Einordnung des Begriffs „Zurückweisung an der Grenze“ im Völkerrecht und im Europarecht.
- Sie analysiert die Anwendung des Refoulement-Verbots der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention im Kontext der Zurückweisung.
- Die Arbeit befasst sich mit den relevanten europäischen Rechtsnormen, insbesondere der Dublin-III-Verordnung und dem Schengener Grenzkodex, und deren Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Zurückweisungen.
- Sie beleuchtet kritische Punkte der aktuellen Asylpolitik, wie etwa die „systemischen Mängel“ im Dublin-System.
- Die Arbeit bietet einen Überblick über die aktuellen Herausforderungen und Kontroversen im Bereich der Flüchtlingspolitik und die damit verbundenen völker- und unionsrechtlichen Fragen.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung definiert den Begriff „Zurückweisung an der Grenze“ und stellt die rechtliche Einordnung des Themas dar. Kapitel B. analysiert das Völkerrecht und das Europarecht im Kontext der Zurückweisung an der Grenze. Es werden die relevanten Normen der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention, sowie die Dublin-III-Verordnung und der Schengener Grenzkodex untersucht.
Schlüsselwörter
Zurückweisung an der Grenze, Refoulement, Genfer Flüchtlingskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention, Dublin-III-Verordnung, Schengener Grenzkodex, Asylrecht, Flüchtlingspolitik, Migrationsströme, Völkerrecht, Europarecht, systemische Mängel.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Zurückweisung an der Grenze völkerrechtlich zulässig?
Dies ist umstritten. Die Arbeit untersucht dies im Hinblick auf das Refoulement-Verbot nach Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
Was besagt das Refoulement-Verbot?
Es verbietet die Ausweisung oder Abschiebung eines Flüchtlings in Gebiete, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion oder politischen Überzeugung gefährdet wäre.
Was regelt die Dublin-III-Verordnung bei Zurückweisungen?
Sie regelt, welcher EU-Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Eine direkte Zurückweisung kann problematisch sein, wenn "systemische Mängel" im zuständigen Staat vorliegen.
Dürfen Grenzkontrollen an EU-Binnengrenzen durchgeführt werden?
Nach dem Schengener Grenzkodex ist die vorübergehende Einführung von Grenzkontrollen an Binnengrenzen unter bestimmten Bedingungen, wie einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung, zulässig.
Welche Bedeutung hat das Hirsi-Jamaa-Urteil?
Das Urteil des EGMR bekräftigte das Verbot der Kollektivausweisung und stellte klar, dass Staaten auch bei Kontrollen auf hoher See menschenrechtliche Pflichten haben.
Kann das Refoulement-Verbot bei einem Massenzustrom modifiziert werden?
Die Arbeit untersucht verschiedene Relativierungsstrategien in der Praxis, kommt jedoch zu einer kritischen Beurteilung solcher Versuche, den Schutzstandard abzusenken.
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- Hendrik Rausch (Author), 2018, Die völker- und unionsrechtliche Zulässigkeit einer Zurückweisung an der Grenze, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/498574