In der sogenannten "Flüchtlingskrise" ab 2015 entstand in Europa aufgrund des rapiden Anstiegs der Zahl der Ankommenden der politische Wille nach einem restriktiveren Umgang mit Schutzsuchenden. Einige Mitgliedsstaaten der EU nahmen diesen Massenzustrom zum Anlass, die Vorgaben des internationalen Asylrechts betreffend die Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze zu hinterfragen. Die völker- und unionsrechtlich möglichen Ausgestaltungen werden seitdem vielfach diskutiert. Ob eine vorübergehende Einführung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen, wie sie von Deutschland seit dem 13. September 2015 an der deutsch-österreichischen Grenze stichprobenartig praktiziert werden, zulässig ist, wird in der vorliegenden Seminararbeit untersucht.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Rechtliche Einordnung einer „Zurückweisung an der Grenze“
I. Begriffsbestimmungen
1. Völker- und Europarecht
2. Flüchtlingsbegriff
3. Transitzentren an der Grenze
II. Völkerrechtliche Einordnung
1. Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
a) Refoulement-Verbot nach Art. 33 I GFK
aa) Strategien für Relativierungsversuche in der Praxis
(1) Einreiseverhinderung
(2) Schutzverweisung auf sichere Drittstaaten
(3) Weitung der Ausnahmen von Art. 33 II GFK
bb) Zusammenfassende Beurteilung der Relativierungsstrategien
b) Mögliche Modifikation des Art. 33 GFK wegen eines Massenzustroms
2. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
a) Refoulement-Verbot nach Art. 3 EMRK im Verhältnis zu Art. 33 II GFK
b) Verbot der Kollektivausweisung ausländischer Personen
c) Das Hirsi-Jamaa-Urteil
III. Europarechtliche Einordnung
1. Primärrechtliche Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
2. Sekundärrechtliche Verordnungen
a) Dublin-III-Verordnung
aa) Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Zurückweisung von Schutzsuchenden nach Art. 20 IV Dublin-III-VO
bb) „systemische Mängel“ am Beispiel von M.S.S. gegen Belgien und Griechenland
cc) Kritik und Reform zu Dublin-IV
b) Schengener Grenzkodex
aa) Zulässigkeit einer Zurückweisung an den EU-Binnengrenzen anhand vorübergehender Grenzkontrollen
bb) Zulässigkeit einer Zurückweisung an den EU-Außengrenzen
C. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die völker- und unionsrechtliche Zulässigkeit von Zurückweisungen Schutzsuchender an den EU-Grenzen im Kontext der Flüchtlingskrise ab 2015. Zentral ist die Forschungsfrage, ob nationale Maßnahmen wie Grenzschließungen oder Transitzentren mit geltendem internationalen Recht vereinbar sind.
- Völkerrechtliche Grenzen durch das Refoulement-Verbot (GFK & EMRK)
- Analyse des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
- Rechtliche Bewertung der Dublin-III-Verordnung
- Konformität nationaler Grenzkontrollen mit dem Schengener Grenzkodex
Auszug aus dem Buch
1. Völker- und Europarecht
In der aktuellen Krise nimmt die zwischen den Mitgliedstaaten der EU bestehende Uneinigkeit zu, so dass eine grundsätzliche Klarstellung über den Konnex von Völkerrecht und Europarecht notwendig erscheint. In Frage steht, ob die Unionsrechtsordnung als völkerrechtsfreundlich eingestuft werden kann.
Nach der Rechtsprechung des EuGH und des EGMR gilt allgemein, dass Völker- und Europarecht Vorrang vor nationalem Recht haben. Der Vorrang des Europarechts vor nationalem Recht lässt sich beispielsweise an der Supranationalität der EU als Rechtsgemeinschaft festmachen. Die Rechtsprechung ist zudem der Ansicht, dass das allgemeine Völkerrecht in die Rechtsordnung der EU „inkorporiert“ ist und somit durch die Völkerrechtssubjektivität der EU eine Bindung der Union an das allgemeine Völkerrecht vorgeschrieben ist. Im Falle einer Kollision von z.B. völkerrechtlichen Verträgen und europarechtlichen Verordnungen aus dem Sekundärrecht ist nach der Rechtsprechung des EuGH der völkerrechtliche Vertrag vorrangig.
Auch wenn die Europäische Union auf der Grundlage von völkerrechtlichen Verträgen gegründet wurde, beansprucht sie eine gewisse Autonomie ihrer Rechtsordnung gegenüber dem Völkerrecht. Gerade in der heutigen Zeit, in der die EU auf dem Prüfstand steht, sollte jedoch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Autonomie und der Völkerrechtsfreundlichkeit gewahrt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung skizziert den historischen Kontext der Flüchtlingskrise ab 2015 und leitet die rechtliche Problemstellung der „Zurückweisung an der Grenze“ ein.
B. Rechtliche Einordnung einer „Zurückweisung an der Grenze“: Dieses Hauptkapitel analysiert detailliert die Begriffsbestimmungen, die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen (GFK, EMRK) sowie die europarechtlichen Vorgaben (Dublin-System, Schengener Grenzkodex) zur Zulässigkeit von Zurückweisungen.
C. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass pauschale Zurückweisungen ohne Einzelfallprüfung gegen völker- und unionsrechtliche Grundsätze verstoßen.
Schlüsselwörter
Zurückweisung an der Grenze, Völkerrecht, Europarecht, Genfer Flüchtlingskonvention, Refoulement-Verbot, EMRK, Flüchtlingskrise, Dublin-III-Verordnung, Schengener Grenzkodex, Massenzustrom, Asylrecht, Schutzsuchende, Einreiseverhinderung, Menschenrechte, Systemische Mängel
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Zulässigkeit der Zurückweisung von Flüchtlingen an nationalen und europäischen Grenzen unter Berücksichtigung von Völkerrecht und Europarecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Refoulement-Verbot der GFK, die Menschenrechtsgarantien der EMRK, das Dublin-System und die Anwendung des Schengener Grenzkodex.
Was ist die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Ziel ist zu untersuchen, inwieweit die von einigen EU-Mitgliedstaaten praktizierte Zurückweisung von Flüchtlingen an den Grenzen völker- und unionsrechtlich zulässig ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die völkerrechtliche Verträge, EU-Verordnungen und die einschlägige Rechtsprechung von EuGH und EGMR systematisch auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Begriffsdefinitionen, die völkerrechtliche Einordnung (Refoulement-Verbot, Massenzustrom) und die europarechtliche Analyse (Dublin-III-VO, Schengener Grenzkodex).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Refoulement-Verbot, Dublin-III-Verordnung, Schengener Grenzkodex, Asylrecht und Flüchtlingskrise.
Was besagt das M.S.S.-Urteil des EGMR?
Das Urteil entschied, dass eine Rückschiebung von Flüchtlingen in Mitgliedstaaten mit „systemischen Mängeln“ im Asylverfahren aufgrund der drohenden unmenschlichen Behandlung einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK darstellt.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle von Grenzzäunen?
Die Arbeit diskutiert Grenzzäune kritisch und stellt fest, dass auch bei physischen Barrieren die völkerrechtlichen Schutzpflichten bestehen bleiben und ein Refoulement-Verbot nicht durch die bloße Abwesenheit von Staatsgebiet umgangen werden kann.
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- Hendrik Rausch (Autor), 2018, Die völker- und unionsrechtliche Zulässigkeit einer Zurückweisung an der Grenze, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/498574