Die öffentliche Wahrnehmung des Genome Editing Verfahren als konventionelle oder als gentechnische Züchtung

Eine empirische Studie


Bachelor Thesis, 2018

72 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Theoretischer Hintergrund
2.1 Neue Züchtungstechnologien
2.1.1 Genome Editing
2.1.2 Gesetzliche Grundlage
2.1.3 Aktuelle juristische Bewertung
2.2 Öffentliche Wahrnehmung
2.2.1 Einordnung der aktuellen öffentlichen Wahrnehmung

3 Empirische Studie
3.1 Beschreibung des Fragebogens und der Stichprobe
3.2 Eingesetzte statistische Analysemethoden

4 Ergebnisse der statistischen Auswertung
4.1 Häufigkeitstabelle zur Bekanntheit der unterschiedlichen Pflanzenzüchtungsmethoden
4.2 Häufigkeitstabelle zum Interesse an den Genome Editing Verfahren
4.3 Häufigkeitstabelle zur Bewertung der Genome Editing Verfahren
4.4 Häufigkeitstabelle zur Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht
4.5 Kreuztabelle zwischen Wahrnehmung der Genome Editing Verfahren und dem Bildungsabschluss
4.6 Regressionsanalyse der Genome Editing Verfahren abhängig von soziodemographischen Merkmalen
4.7 Rangkorrelation zwischen der Wahrnehmung der Genome Editing Verfahren und dem Wissen über die Pflanzenzucht
4.8 Regressionsanalyse zu den Wahrnehmungen der Zuchtverfahren

5. Diskussion der Ergebnisse
5.1 Bekanntheit der unterschiedlichen Pflanzenzüchtungsmethoden
5.2 Interesse an den Genome Editing Verfahren
5.3 Bewertung der Genome Editing Verfahren
5.4 Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht
5.5 Zusammenhang zwischen Wahrnehmung der Genome Editing Verfahren und dem Bildungstand
5.6 Wahrnehmung der Genome Editing Verfahren abhängig von soziodemographischen Merkmalen
5.7 Zusammenhang zur Wahrnehmung der Genome Editing Verfahren abhängig von Wissen über die Pflanzenzucht
5.8 Regressionsanalyse zu den Wahrnehmungen der Zuchtverfahren

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Danksagung

An dieser Stelle möchte ich mich bedanken für die Unterstützung und Betreuung, die ich über den Zeitraum zum Erstellen der Arbeit erhalten habe.

An erster Stelle möchte ich meinen Betreuern Prof. Dr. Achim Spiller, Dr. Antje Risius und Dorothee Schulze Schwering danken, die mich richtungsweisend und mit viel Engagement während meiner Arbeit begleitet haben. Zusätzlich haben Sie die Umfrage über den Lehrstuhl ,Marketing fiir Lebensmittel und Agrarprodukte" der Universitit Göttingen erst ermöglicht.

Des Weiteren möchte ich mich herzlich bei der KWS SAAT SE bedanken, die es mir über ein Praktikum ermöglichten, Einblicke in die aktuelle Situation der Pflanzenzüchter zu erlangen und mich auch während der Erstellung der Arbeit unterstützt haben.

Vielen Dank auch an Sven Bornemann und Lea Bökenkamp für die unterstützende Hilfe, das Korrekturlesen und die mentale Unterstützung.

Abstract

Die in den letzten Jahren entstandenen neuen Züchtungstechnologien, wie das Genome Editing Verfahren, erhalten aus dem Bereich der Pflanzenzüchtung breite Zustimmung und gleichzeitig hohe Erwartungen an die zukünftigen Herausforderung der züchterischen Aufgaben. Insbeson- dere da diese Verfahren zielgerichtete, präzise und schnelle Züchtung versprechen, können diese helfen zukünftige Herausforderungen der Züchtung zu bewältigen. Die aus den neuen Verfahren entstehenden Produkte können aus regulatorischer Sicht der konventionellen Züch- tung oder der gentechnischen Züchtung zugeordnet werden. Aktuell kommt in dieser Hinsicht die Frage auf, ob die bislang in Deutschland und der Europäischen Union (EU) geltenden Ge- setzte den neuen Züchtungsverfahren noch gerecht werden können. So wird mit Spannung die noch ausstehende Prüfung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) erwartet. Zwar ist die Ge- setzgebung ein wichtiges Grundgerüst zur erfolgreichen Einführung neuer Technologien, je- doch spielt auch die öffentliche Wahrnehmung eine entscheidende Rolle. Diese kann solche Verfahren anders als die juristische Seite bewerten, welches langfristig zu Image- und Vertrau- ensverlust führen könnte. So haben die Pflanzenzüchter über die Debatte der Grünen Gentech- nik in den vergangen Jahrzehnten innerhalb der EU schon einmal die Erfahrung gemacht, wie die Einführung einer Technologie scheitert, letztlich auch anhand der öffentlichen Wahrneh- mung. Daher wurde in der vorliegenden Arbeit die öffentliche Wahrnehmung der Genome Edi- ting Verfahren als konventionelle Züchtung oder Gentechnik anhand einer empirischen Studie in Form einer Umfrage erhoben. Festgestellt werden konnte, dass die neuen Züchtungsmetho- den, insbesondere das Genome Editing und CRISPER/Cas keine große Bekanntheit innerhalb der Öffentlichkeit haben. Dennoch ist das Interesse an den Verfahren höher als an der her- kömmlichen Pflanzenzüchtung. Die Bewertung der Verfahren zeigte auf, dass die öffentliche Wahrnehmung Unterschiede innerhalb der einzelnen Verfahren erkennt. Bei Verfahren mit ei- nem natürlichen Endprodukt herrscht eine geteilte Meinung bei der Zuordnung, die sich zwi- schen der konventionellen Zucht und der Gentechnik positioniert. Dennoch wurde festgesellt, dass die Verfahren, die zu einem nicht natürlichen Endprodukt führen, deutlich als gentechnisch veränderte Züchtung eingestuft werden. Zusätzlich wurde durch die Erhebung festgestellt, dass eine Kennzeichnungspflicht für Produkte gefordert wird, welche über die Verfahren der Ge- nome Editing gezüchtet werden. Nicht bestätigt werden konnten Einflüsse soziodemographi- scher Faktoren auf die Bewertung der Verfahren.

Schlagwörter: Pflanzenzüchtung, Neue Züchtungsmethoden, Genome Editing, öffentliche Wahrnehmung, Bewertung

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Beschreibung der einzelnen Genome Editing Verfahren

Tabelle 2: Bewertung Verfahren A

Tabelle 3: Bewertung Verfiahren B

Tabelle 4: Bewertung Verfiahren C

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bekanntheit der einzelnen Zichtungsmethoden

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Eine erfolgreiche Technologieeinführung ist oft abhängig von der Kommunikation und der da- raus resultierenden öffentlichen Wahrnehmung sowie der Kommunikation über die Vor- und Nachteile (42). Diese Kenntnis ist von sehr hoher Relevanz für das erfolgreiche Implementieren neuer Technologien. Aktuell steht die Branche der Pflanzenzüchtung vor der Einführung neuer pflanzenzüchterischen Methoden, die unter dem Begriff der neuen Züchtungsmethoden einge- führt werden sollen. Darunter fallen auch die Genome Editing Methoden (19). Die erst in den letzten Jahren endeckten und entwickelten Verfahren sind aktuell Teil einer Diskussion zur Bewertung der Verfahren und deren juristischen Einordnung (22). Der Generalbundesanwalt des Europäischen Gerichtshof (EuGH) Michael Bobek verkündete in einer Pressemeldung am 18. Januar 2018 seine Verfahrensempfehlungen zu der juristischen Bewertung der neuen Züch- tungsmethoden. Herr Bobek vertritt in dem Verfahren die Ansicht, dass Pflanzen nur unter die Direktive 2001/18/EC fallen, wenn diese nicht auch auf natürliche Weise hätten entstehen kön- nen. Alle erbgutveränderten Organismen, die auch in der Natur vorkommen, egal ob züchte- risch manipuliert oder nicht, gelten demnach nicht als genetisch veränderter Organismus (GVO) und können infolgedessen auch nicht dementsprechend reguliert werden (12). Diese Ansicht kann richtungsweisend für das aktuelle Verfahren vor dem EuGH sein, in dem eine französische Tier- und Naturschutzorganisationen geklagt hat, nachdem einige europäische Länderbehörden, wie zum Beispiel das Deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), einige der Methoden nicht als Gentechnik klassifiziert und reguliert hatten (45).

Da diese Debatte aktuell nur im Rahmen von Experten geführt wird, soll in dieser Studie die öffentliche Meinung von Endverbrauchern zu den neuen Züchtungstechnologien untersucht werden. Der Schwerpunkt liegt auf den speziellen Verfahren des Genome Editing. Pflanzen- züchter haben erst seit kürzester Zeit Zugang zu neuen Methoden der Züchtung von Saatgut. Die Verfahren der neuen Züchtungstechnologien sind noch sehr jung, was anhand eines der vielversprechendsten Verfahren, CRISPER/Cas deutlich wird. Dieses wurde erst im Jahr 2012 bekannt und veröffentlicht (27). Jene neuen Verfahren unterscheiden sich besonders durch die Möglichkeit, gezielt die Basenpaare des pflanzlichen Erbgutes zu verändern.

Die Saatgutindustrie hat hohe Erwartungen an die neuen Züchtungsmethoden und sind über- zeugt, dass diese zu einem Fortschritt durch weitere Ertragsteigerung den ansteigende Lebens- mittebedarf der Welt sichern sowie teilweise den Einsatz von Pflanzenschutzmittel verringern können (20). Auch durch die veränderten klimatischen Bedingungen erhoffen sich Pflanzen- züchter über die neuen Züchtungsmethoden besser auf Wetterextreme reagieren zu können und schneller angepasstes Saatgut zu produzieren (1).

Da vor allem in Europa die Gentechnik sehr skeptisch betrachtet wird (33), ist eine Umfrage zur öffentlichen Bewertung der neuen Züchtungsmethoden Gegenstand dieser Arbeit, um zu erfahren, wie wenig bis nichtinformierte Verbraucher gegenüber den neuen Verfahren aufge- schlossen sind sowie deren Einstellung zur Bewertung der Verfahren als konventionelle oder gentechnische Züchtung.

Im ersten Schritt dieser Arbeit werden die neuen Züchtungsmethoden und im speziellen das Genome Editing Verfahren erläutert. Dabei wird auf die aktuelle Debatte über solche Verfahren eingegangen. Danach wird ein Überblick über die Wahrnehmung dieser Methoden in der Öf- fentlichkeit gegeben, indem vergangene Debatten über Züchtungsmethoden sowie die aktuelle Debatte in der Öffentlichkeit diskutiert werden (Kapitel 2). Anschließend wird die verwendete Methodik der Umfrage sowie der generierte Fragebogen erläutert (Kapitel 3). Nachfolgend wird in Kapitel 4 der Fragebogen hinsichtlich der öffentlichen Meinung zu Genome Editing Verfah- ren ausgewertet, welche im darauffolgenden Kapitel (5) diskutiert und bewertet werden. Ab- schließend wird ein Fazit gezogen und ein Ausblick gegeben, welche Bedeutung die ausgewer- tet Ergebnisse der öffentlichen Wahrnehmung für die Einführung neuer Züchtungsmethoden in die Gesellschaft hat. Die Umfrage soll dazu dienen, um mögliche Rückschlüsse auf die allge- meine Bewertung dieser Methoden in der Öffentlichkeit zu ziehen. Ziel dieser Bachelorarbeit ist es herauszufinden, wie die öffentliche Meinung zu den Genome Editing Verfahren ist und welche Faktoren für die öffentliche Wahrnehmung von Bedeutung sind.

2 Theoretischer Hintergrund

Um einen Überblick über das Thema und eine Einordnung von den neuen Züchtungsmethoden zu erlangen, werden im folgenden Teil die neuen Züchtungstechnologien und die einzelnen Genome Editing Verfahren erläutert. Zusätzlich sollen die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die aktuelle juristische Bewertung der Methode dargestellt werden. Darauffolgend wird die öf- fentliche Wahrnehmung erläutert und auf den öffentlichen Diskurs von neuen Züchtungsme- thoden in der Gesellschaft eingegangen.

2.1 Neue Züchtungstechnologien

Seit über zehntausend Jahren domestizieren Menschen Nutzpflanzen. Zu Beginn durch Ausse- lektieren spontaner Mutation, später durch unbewusste Massenselektion und seit etwa hundert Jahren wird gezielt durch menschliches Eingreifen gezüchtet (30). Für die gezielte Züchtung stehen den Pflanzenzüchtern unterschiedliche Methoden zu Verfügung, die von der Wissen- schaft entwickelt wurden. Diese reichen von der phänotypischen Selektion bis hin zu genetisch veränderten Organismen (GVO) (7). In den letzten zwei Jahrzehnten sind viele neue Methoden entstanden, wie Zinkfinger, TALEN und CRISPER/Cas und weitere, die vor allem eine zielge- richtete und genauere Züchtung ermöglichen. Diese Methoden werden unter dem Überbegriff neue Züchtungsmethoden oder Englisch ,New Breeding Techniques" (NBT) zusammengefasst (25). Unter dem Begriff NBT werden mehrere neue Methoden von unterschiedlichen Techni- ken verstanden, von denen einige sich wesentlich von vorherigen Züchtungsmethoden unter- scheiden, vor allem in der Art der Einführung von Merkmalen in einen Organismus (36). Die meisten Methoden der NBT sind eine Verfeinerung von konventionellen Züchtungstechniken und fügen genetisches Material ein, das von einer sexuell verträglichen Art abgeleitet ist. An- dere hingegen werden, in Kombination mit etablierte Techniken, mit der genetischen Verände- rung verwendet (37). Dadurch ist eine genaue Trennung der Verfahren und Zuordnung zu der konventionellen oder gentechnischen Züchtung schwierig (30). Die Produkte, die über NBT gezüchtet werden, können zum Teil auch auf natürliche Art entstehen und sind von solchen im Endprodukt nicht mehr nachweißbar zu trennen. Anderseits können auch Pflanzen entstehen, die nicht auf natürliche Weise in der Natur vorkommen (37).

Für die Zusammenhänge der juristischen Bewertung ist es wichtig zu verstehen, dass es zwei Gruppen von Saatgutarten gibt. Zum einen gibt es Saatgutarten, die aus der konventionellen Züchtung, die über das Verfahren der Sortenzulassungen auf den deutschen Markt gebracht werden und zum anderen die gentechnischen veränderten Organsimen (GVO), welche strenger reguliert sind und zum größten Teil innerhalb der EU nicht zugelassen sind (18). Für die neuen Züchtungsmethoden ist nun entscheidend, wie die juristische Einstufung erfolgt. Aktuell wird noch die Grundsatzentscheidung des EuGH für eine Bewertung innerhalb der EU erwartet (12). Die Komplexität bei der Thematik entsteht durch die teilweise nicht mehr vorhandene Nach- weisbarkeit der Züchtungsmethoden bei den Sorten, wie es vorher der Fall zwischen konventi- oneller und gentechnischer Züchtung war. Dies passiert, da bestimmte NBT nur punktuell eine Mutation im Organismus verändert und praktisch nicht von Sorten unterschieden werden kön- nen, die durch konventionelle Methoden oder durch spontane Mutationen gezüchtet werden (29).

Für eine positive und langfristig erfolgreiche Einführung der neuen Verfahren ist eine ebenfalls positive öffentliche Wahrnehmung innerhalb der Gesellschaft zu den Methoden unabdingbar. Dabei ist die Einstufung der Öffentlichkeit, ob neue Züchtungsmethoden als konventionelle oder genetische Züchtung eingestuft werden von entscheidender Bedeutung. Durch die erst kurze Bekanntheit der neuen Verfahren, wie die Genome Editing Verfahren, ist jedoch davon auszugehen, dass diese dem größten Teil der Bevölkerung nicht bekannt ist (3). Die Gefahr besteht daher, dass diese neue Technologie trotz Zulassung von der öffentlichen Mehrheit ab- gelehnt wird und kein Verständnis für den Bedarf vermittelt werden kann. Dies kann sehr gut am Beispiel der GVO-Diskussion verdeutlich werden (10). Dort entwickelten sich direkt nach Bekanntwerden der Methodik, Sorgen und Ängste innerhalb der EU, die langfristig zu einer negativen öffentlichen Wahrnehmung geführt haben. Die Gefahr besteht auch hier für die Ein- führung von Genome Editing Verfahren, dass die Methode, aufgrund ihrer Neuartigkeit und geringen Informationsaustausch mit der Öffentlichkeit, eher negativ betrachtet wird. Dennoch sind die Methoden sehr relevant für die Züchtungs- und Forschungsarbeiten innerhalb der EU, um auch die zukünftigen Ziele der Pflanzenzüchtung, wie zum Beispiel resistente Sorten und Sorten zur Minderung des PSM-Einsatzes zu züchten (21). Um zu vermeiden, dass Ablehnung bei Einführung dieser Technologie aufkommt, ist es wichtig die Bevölkerung als Verbraucher über diese neuen Verfahren zu informieren. Daher ist es entscheidend, die Faktoren erkenntlich zu machen, die einen Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung nehmen.

2.1.1 Genome Editing

Der Bereich Genome Editing umfasst verschiedene neue molekularbiologische Methoden der NBT. Sie alle können einzelne Bausteine der DNA gezielt verändern. Bei Genome Editing han- delt es sich unter anderem um folgende Methoden: Oligonukleotid gerichtete Mutagenese (ODM), Zinc-Finger Enzyme (ZFN), TALEN Transcription Activator-Like Effector Nuklease (TALEN) und Clustered regularly interspaced short palindromic repeats (CRISPR)/CRISPR- associated (Cas) (8). Zur gezielten Änderung des Zielorganismus sind zwei Komponenten nö- tig. Zum einen die Desoxyribonukleinsäure (DNA) des Zielorganismus, die über das Protein Nuklease zerschnitten wird. Dabei wird die Nuklease, abhängig von der Technik, ein Stück DNA zu Ribonukleinsäure. Zum anderen wird ein Protein passgenau so hergestellt, dass es die gewünschte Stelle im Genom des Zielorganismus erkennt, um dieses an die passende Stelle zuleiten (2). Unterschieden wird zusätzlich noch in welcher Art und Weise die DNA ausge- tauscht wird. Es wurden insgesamt drei unterschiedliche Verfahren definiert und in der Um- frage erläutert:

Tabelle 1: Beschreibung der einzelnen Genome Editing Verfahren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Beschreibung nach BVL

Innerhalb der Arbeit wird daher von Verfahren A, Verfahren B und Verfahren C des Genome Editing gesprochen. Beim Verfahren A handelt es sich um die Punktmutation bei der Pflanze. Bei dem Austausch oder dem Wegfall (Deletion) von nur einem oder wenige DNA-Bausteinen ist die Rede von einer Punktmutation. Beim Verfahren B wird durch das Hinzufügen (Insertion) von mehreren DNA-Bausteinen artähnlicher DNA das pflanzliche Erbgut verändert. Diese bei- den Verfahren sind rückwirkend nicht nachzuweisen, auf welche Art diese gezüchtet sind. Zu- dem könnten diese auch natürlich vorkommen oder durch die konventionelle Züchtung entste- hen. Die Einführung einer artfremden DNA erfolgt im Verfahren C. Diese pflanzenzüchterische Methode wäre hingegen auch später im Endprodukt nachzuweisen. Ebenfalls könnte die dritte Variante nicht über die konventionelle Züchtung entstehen (vgl. Tabelle 1). Die Pflanzenzüch- ter setzen sich dafür ein, die Verfahren A und B als konventionelle Züchtung einzustufen, damit diese innerhalb Europas zur Herstellung von pflanzlichem Saatgut eingesetzt werden können. Das Verfahren C hingegen würde dann als genetisch veränderten Organismen bewertet und vermutlich keine Zulassung für die daraus entstanden Sorten erhalten (8).

2.1.2 Gesetzliche Grundlage

Innerhalb Deutschland gelten die Gentechnikgesetze und das Saatgutverkehrsgesetz (13). Diese geben den Pflanzenzüchtern die gesetzliche Grundlage vor, um die gezüchteten Pflanzen auf den Markt zu bringen. Die konventionelle Züchtung kann innerhalb ihrer Verfahren Sorten ent- wickeln und über das Bundessortenamt zur Zulassung beantragen. Diese müssen frei von GVO- Material sein und werden nach einer mehrjährigen Sortenprüfung zugelassen (5). Das Gentech- nikgesetz definiert, welche Pflanzen als GVO eingestuft werden. Diese dürfen nicht in den Ver- kehr gebracht und nur unter bestimmten Bedingungen zu Forschungszwecken angebaut werden (6). Zusätzlich gilt für Deutschland die Regulierung über Richtlinien der EU, hier ist vor allem die Richtlinie 2001/18/EG zu nennen. Diese Richtlinie regelt die Freisetzung von GVO in die Umwelt (18). Die gesetzliche Reglung sieht eine klare Trennung der jeweiligen züchterischen Methoden und deren Produkte vor. So gibt es bis auf bestimmte Ausnahmen, wie für den GVO- Mais ,BT-Mais MON180" keine Zulassung von GVO-Saatgut innerhalb der EU (4). Durch die neuen Züchtungsmethoden, wie das Genome Editing, ist die aktuelle gesetzliche Rahmenbe- dingung in der Kritik, da diese laut dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) nicht für die neuen Verfahren ausreichend sind. Aus diesem Grund werden neue gesetzliche Rah- menbedingungen gefordert, die die neuen Technologien berücksichtigen (8).

2.1.3 Aktuelle juristische Bewertung

Diese gesetzliche Grundlage ist zeitlich vor den NBT und deren pflanzenzüchterische Metho- den entstanden und konnte dementsprechend nicht berücksichtigt werden. Bisher konnte auf- grund einer klaren Rechtslage immer genau entschieden werden, in welche Kategorien das Saatgut eingeordnet wird (6). Jedoch ist nun, aufgrund der Methodik und der entstehenden Pro- dukte, der Bereich nicht mehr klar trennbar. Eine Zuteilung in die konventionellen Zucht und der gentechnisch veränderten Zucht ist nicht mehr möglich.

Die Gesetze zu den gentechnisch veränderten Organismen gehen auf das Jahr 1990 zurück. Zu dieser Zeit war noch nicht absehbar, was für weitere Methoden den Pflanzenzüchtern heutzu- tage zur Verfügung stehen würden (32). Die nicht klare Zuteilung entsteht durch die Formulie- rung der Gesetze. Bei Entstehung der Gentechnikgesetze wurde definiert, das GVO-Pflanzen nur als Gentechnik einzustufen ist, sollten diese nicht natürlich entstehen können. Der Para- graph § 3.3 des Gentechnikgesetzes lautet dazu wie fiolgt: ,genetische Material in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommen" (6). Durch das Genome Editing können jedoch Pflanzen entstehen, die auch durch die Kreuzungszucht oder natürliche Rekombination hergestellt wer- den können. Juristisch ist die Bewertung der Verfahren dadurch nicht eindeutig zuzuordnen (32).

In der aktuellen Diskussion wird in eine Produktansicht und eine Prozessansicht unterschieden. Der Standpunkt zur Produktansicht ist, dass zur Bewertung nur das Endprodukt von Bedeutung ist, was wiederum bedeutet, dass nur relevant ist, was am Ende eines Züchtungsprozesses ent- standen ist. Sollte dem Endprodukt nicht mehr nachweißbar sein, dass es gentechnisch verän- dert wurde, sprich es ist natürlich und hätte auch über konventionelle Verfahren entstehen kön- nen, würde es nach der Produktansicht auch als konventionelles Saatgut bewertet. Bei einem Nachweis von genetischen Veränderungen wäre das Produkt unter die GVO Regelung zu füh- ren (11). Daher wird von allen Parteien das Grundsatzurteil des EuGH abgewartet. Dort hatte Herr Bobek in seiner Stellungnahme erklärt, dass Produkte die auch in der Natur vorkommen können dementsprechend auch als nicht genetisch verändert eingestuft werden müssen (12). Würde der EuGH dem folgen, würde dies bedeuten, dass die Genome Editing Verfahren der Punktmutation und der artähnlichen DNA Übertragung als konventionelles Züchtungsverfah- ren eingestuft werden und somit auch innerhalb der EU unter den Regularien des Bundessor- tenschutzes eine Zulassung erhalten und eingesetzt werden können (25). Jedoch sind hier das noch auszustehende Urteil abzuwarten, sowie die Umsetzung der einzelnen Mitgliedsstaaten.

2.2 Öffentliche Wahrnehmung

Der Begriff öffentliche Wahrnehmung setzt sich zum einen aus der Öffentlichkeit zusammen, die als ,die Gesellschafit allgemein" oder die ,Allgemeinheit betrefifiend" verstanden werden kann (14). Das zweite Wort, die Wahrnehmung, bedeutet die ,Beobachtung" und die ,Aufi- nahme" von Infiormationen und den damit verbunden Eindruck sowie das Empfinden (15). So- mit beschreibt die Ofifientliche Wahrnehmung das ,Empfiinden der Gesellschafit" zu einem be- stimmten Bereich. Innerhalb der Gesellschaft können mehrere unterschiedliche Eindrücke zu dem Thema entstehen, jedoch ist es meist möglich größere Gruppen zu identifizieren, die die- selben Eindrücke zu einem Thema entwickeln (44). Daher ist auch die erfolgreiche Einführung neuer Technologien abhängig von der öffentlichen Wahrnehmung. Denn die Gefahr besteht, dass unverständlich kommunizierte Technologien, die eingeführt werden sollen, in der Gesell- schaft nicht angenommen werden (42).

2.2.1 Einordnung der aktuellen öffentlichen Wahrnehmung

Die öffentliche Wahrnehmung spielt in der Landwirtschaft eine wichtige Rolle, weil das Kauf- verhalten einen direkten Einfluss auf die Nachfrage und somit auch auf die landwirtschaftliche Produktion hat. Es bilden sich immer mehr Trends zu einer nachhaltigeren und bewussten Er- nährung. Zudem spielt das Thema Natürlichkeit eine große Rolle für viele Verbraucher (24). Durch die große Distanz vom Produzenten zum Endverbraucher sind in den letzten Jahren im- mer häufiger kommunikative Missverständnisse zwischen diesen beiden Gruppen entstanden. Deshalb herrscht in der Öffentlichkeit teilweise großes Misstrauen gegenüber der Agrarbranche (31).

Dies kann innerhalb der EU anhand der GVO Debatte der letzten Jahre verdeutlich werden. Durch zu hohe Versprechen und wenig Rücksichtnahme auf die Kritiker, prägte sich ein nega- tives Bild. Der größte Teil der öffentlichen Wahrnehmung entschied sich gegen den Anbau von GVO-Saaten innerhalb der EU (10). Die Gentechnologien haben vor allem in Europa viele Kri- tiker und Gegner. Dies führte zu einer strengen Regulierung und einem fast kompletten Verbot der Produktion von GVO Saatgut in den meisten Ländern Europas (18). Aus diesem Grund ist zu befürchten, dass auch neue Züchtungsmethoden, wie die Genome Editing Verfahren, in der Gesellschaft und der öffentlichen Wahrnehmung auf große Ablehnung treffen werden. Hinzu kommt, dass es umso schwerer wird die Produkte hinsichtlich der Verfahren und der zielge- richteten Mutation im Markt zu trennen, da diese am Ende ein natürliches Produkt ergeben. Dabei lässt sich auf dem Endprodukt kein Nachweis ablesen, ob eine gentechnisch veränderte Methode verwendet wurde oder welches Verfahren das Produkt durchlaufen hat. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, neue Technologien dem Verbraucher zu erläutern und die Verfah- ren auf neutraler und fachlicher Ebene nahe zu bringen. So besteht die Möglichkeit, dass sich die Gesellschaft eine eigene Meinung darüber bilden kann, ohne subjektiv von anderen beein- flusst zu werden. Aufgrund der schwer erkennbaren Trennung einzelner Züchtungsmethoden ist es notwendig, nicht fachkundige Personen ausreichend über die Verfahren zu informieren, um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen (3).

3 Empirische Studie

Für diese Forschungsarbeit wurde am Lehrstuhl ,Marketing fiir Lebensmittel und Agrarpro- dukte" der Georg-August Universität Göttingen eine Umfirage zum Thema ,Die öffentliche Wahrnehmung des Genome Editing Verfahrens als konventionell oder als gentechnische Züch- tung" durchgeführt. Diese Studie dient dazu, erste Informationen zur öffentlichen Wahrneh- mung über das Genome Editing Verfahren zu sammeln. Die Umfrage wurde über das Frage- portal ,Unipark" ausgeführt. In dem Zeitraum vom 21. Februar 2018 bis zum 2. April 2018 wurden die Datensätze mit Hilfie des Panelanbieters ,Respondi" generiert. Es wurden vor der Umfrage soziodemographische Quoten festgelegt, die die öffentliche Wahrnehmung der deut- schen Bevölkerung widerspiegeln. Es wurden somit vier Quotenfilter und eine Testfrage ein- gebaut. Insgesamt wurden 330 vollständige Datensätze erstellt, von denen 298 Datensätze ver- wendet werden konnten. Die Kriterien zum Ausschluss der Datensätze waren zum einen die zu schnell beantworte Umfragen (Median/2 = 187sek.) und zum anderen die nicht plausiblen Ant- worten innerhalb des Fragebogens. Zusätzlich wurden ungewöhnliche Fälle mithilfe des Statis- tikprogramms SPSS 24 identifiziert und ausgeschlossen.

3.1 Beschreibung des Fragebogens und der Stichprobe

Der Fragebogen beinhaltet insgesamt 36 Fragen. Davon wurden 35 geschlossene Fragen mit vorgegeben Antworten gestellt. Die Umfrage endete mit einer offenen Frage, welche den Be- fragten mit Hilfe eines Textfeldes für Bemerkungen diente. Alle Fragen wurden als Pflichtfra- gen entworfen. Des Weiteren gibt es eine Frage mit der Option einer Mehrfachnennung. Die restlichen Fragen sind als Einfachnennung konzipiert. Die Fragenblöcke zu den drei unter- schiedlichen Varianten des Genome Editing Verfahrens, sowie die Antworten der Mehrfach- nennungsfrage sind über das Verfahren der Randomisierung in zufälliger Reihenfolge erschie- nen. Innerhalb des Fragebogens sind insgesamt vier erklärende Textabschnitte eingebaut. Der erste Abschnitt ist ein allgemeiner Informationstext zur Pflanzenzüchtung und den neuen Ver- fahren der Genome Editing. Auf dieser Seite können die Befragten erst nach zehn Sekunden die Bearbeitung des Fragebogens fortsetzen. Die drei weiteren Informationstexte erklären die einzelnen Verfahren sowie deren Unterschiede zueinander und besitzen im Anschluss jeweils vier identischen Fragestellungen. In dem Fragebogen wird die Likert-Skala verwendet, diese ist fünfstufig erstellt und ist ein nicht-komparatives Verfahren.

Zu Beginn des Fragebogens wurden die soziodemographischen Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Einkommen abgefragt. Die dazu angelegten Quotenfilter wurden mit Hilfe der Daten vom Statistische Bundesamt für n=330 erhoben, die von einer Einwohnerzahl von 82,67 Mio. Menschen für Deutschland ausgeht. Für das Geschlecht wurde eine Verteilung von weib- lich 50,66 Prozent und eine Verteilung von 49,34 Prozent männlichen Teilnehmern angestrebt (40). Die hier ausgewerteten Daten der 298 Personen ergaben eine Verteilung von 154 (51,7 Prozent) weiblichen und 144 (48,3 Prozent) männlichen Personen (vgl. Anhang A). Für das Alter wurden vier Altersgruppen angelegt und die Quoten mit Unterstützung des Statistikportal ,Statista" ermittelt (38). Die Altersgruppe bezieht Personen ein, die zwischen 16 bis 24 Jahren alt sind und aktuell 12,3 Prozent der deutschen Bevölkerung ausmachen. Diese sind mit 44 Personen (14,8 Prozent) belegt worden. Die zweite Altersgruppe liegt zwischen 25 und 39 Jah- ren, die 53 Teilgenommene (17,8 Prozent) umfasst. Die dritte Altersgruppe geht von 40 bis 65 Jahre aus und stellt die größte Gruppe mit 156 Personen (52,3 Prozent) in dieser Umfrage dar. Somit liegt diese Teilnehmergruppe über dem aktuellen deutschen Stand von 41,4 Prozent. Die letzte Altersgruppe fasst alle Personen über 65 Jahre zusammen, in dieser befinden sich insge- samt 65 Personen (15,1 Prozent) (vgl. Anhang B). Der nächste soziodemographische Faktor betrifft die Bildung, dabei wurden die Personen in fünf verschieden Bildungsgruppen eingeteilt, welche mit Hilfe des Statistischen Bundesamts die angestrebten Quoten ermitteln (41). Es ga- ben 70 Personen (23,5 Prozent) an, einen Volks- oder Hauptschulabschluss erreicht zu haben. In der Gruppe der Mittleren Reife/weiterbildende Schule ohne Abitur befinden sich 62 Perso- nen (20,8 Prozent). Die Gruppe Abitur/Hochschulreife/Fachhochschulreife ist mit 63 Personen (26,8 Prozent) vertreten. Die größte Gruppe, mit insgesamt 80 Personen (26,8 Prozent) hat an- gegeben, ein abgeschlossenes Studium an einer Universität oder Fachhochschule absolviert zu haben. Die Befragten, die ein abgeschlossenes Studium Angaben weisen somit tendenziell den höchsten Bildungsgrad auf (9). Die kleinste Gruppe, vertreten mit 23 Personen (7,7 Prozent), gab an keinen Schulabschluss zu besitzen oder sich derzeit noch in einer schulischen Ausbil- dung zu befinden (vgl. Anhang C). Die letzte soziodemographische Quote ist unterteilt in vier Einkommensgruppen. Dazu wurde das monatliche Nettohaushaltseinkommen in EURO abge- fragt. Die Quoten für diese Gruppe wurde ebenfalls mit Unterstützung des Statistischen Bun- desamts erstellt (39). Die kleinste Gruppe umfasst 51 Personen (17,2 Prozent) und gab an zwi- schen 2501 Euro bis 3500 Euro zur Verfügung zu haben. Die größte Gruppe, mit 93 Personen (31,2 Prozent), steht mehr als 3500 Euro im Monat zur Verfügung. Die beiden anderen Ein- kommensgruppen verteilten sich zum einen auf die Nettohaushaltseinkommen bis 1500 Euro, welche 71 Personen (23,8 Prozent) haben und zum anderen die 83 Teilnehmenden (27,9 Pro- zent), denen zwischen 1501 Euro bis 2500 Euro im Monat zur Verfügung stehen (vgl. Anhang D). Nach den vier festgelegten sozidemographischen Quoten wurde noch die Frage zum aktu- ellen Wohnort erhoben. Dort gaben insgesamt 23,8 Prozent der Befragten an, in einer Kleinstadt mit weniger als 20.000 Einwohner zu wohnen. Etwas geringer fällt die Anzahl derjenigen aus (23,5 Prozent), die aktuell in einer mittelgroßen Stadt mit bis zu 100.000 Einwohner leben. Nur 5 Prozent der Teilnehmenden gab an, Bewohner einer Gemeinde mit unter 500 Einwohnern zu sein (vgl. Anhang E). Somit stellen diese die kleineste Gruppe der soziodemographischen Daten für die Frage nach dem aktuellen Wohnort dar.

Um die Nähe der Befragten zur Landwirtschaft und somit zur Pflanzenzüchtung besser ein- schätzen und analysieren zu können, wurde nach dem persönlichen Interesse zur Landwirtschaft gefragt. Dabei gaben insgesamt 47,3 Prozent der Befragten an, ein mittleres Interesse an der Landwirtschaft zu haben. Insgesamt zeigten 7,0 Prozent der Befragten ein hohes Interesse. Da- gegen konnten 4,0 Prozent ermittelt werden, die nur ein sehr geringes Interesse an der Land- wirtschaft haben (vgl. Anhang F).

Die darauffolgende Frage bezog sich auf das Wissen über den Bereich Pflanzenzüchtung. Dafür sollten die Personen ihr eigenes Wissen zu dieser Thematik einschätzen. Den Befragten wurde dazu eine fünfstufige Likert Skala zur Verfügung gestellt, um eine eigene Einschätzung abzu- geben. Die am häufigsten gewählte Einschätzung zum eigenen Wissensstand über Pflanzen- zichtung wurde durch die Kategorie ,Mittel" (41,6 Prozent) angegeben. Des Weiteren schätzen 25,2 Prozent der Befragten ihr Wissen mit ,Gering" und 11,1 Prozent mit ,Sehr gering" ein. Nur 10,7 Prozent der Teilnehmenden gab an, ihren Wissenstand als ,Hoch" und 1,3 Prozent mit ,Sehr hoch" einzuschätzen (vgl. Anlage G). Aufgrund der vielfältigen und unterschiedli- chen Methoden der Pflanzenzucht, wurde zusätzlich nach der Bekanntheit der verschiedenen Methoden gefragt. Diese wurden den Personen randomisiert angezeigt und enthielt mehrere Antwortmöglichkeiten, mit Option der Mehrfachnennungen. An dieser Stelle kristallisierte sich heraus, dass 83,9 Prozent der Befragten die gentechnische Züchtung kennen (vgl. Anhang H). Die konventionelle Züchtung ist ebenfalls der Mehrheit der Befragten, insgesamt 56,7 Prozent, bekannt. Von den Genome Editing Verfahren hingegen gaben nur 5,0 Prozent der Teilnehmen- den an, diese zu kennen beziehungsweise von diesen gehört zu haben (vgl. Anhang H).

3.2 Eingesetzte statistische Analysemethoden

Die generierten Daten aus der Online-Plattform ,Unipark" wurden mithilfe des Statistikpro- gramm IBM SPSS Statistics 24 ausgewertet. In den meisten statistischen Tests wird eine Nor- malverteilung der zu untersuchenden Variablen vorausgesetzt. Die Normalverteilung ist eine stetige Verteilung, die eine Grenzverteilung für viele Prozesse darstellt. Das bedeutet, dass durch die Normalverteilung eine bestimmte Verteilung der Daten beschrieben wird, die sym- metrisch und glockenförmig um den Mittelwert verläuft und asymptotisch gegen Null strebt (35). Die Normalverteilung kann mit Hilfe eines Histogramms oder über den Kolmogorov- Smirnov-Tests (K-S-Test) geprüft werden. Für den K-S-Test werden eine Nullhypothese und eine Alternativhypothese aufgestellt, um zu prüfen, ob die Variable normalverteilt ist. Im Zu- sammenhang dieser Stichprobe wird eine Normalverteilung der zu untersuchenden Variablen vorausgesetzt, da die Daten unabhängig und identisch verteilt sind. Zudem ist die Stichprobe mit n = 298 ausreichend groß, weswegen nach dem zentralen Grenzwertsatz angenommen wer- den kann, dass die Stichprobenverteilung der Mittelwerte asymptotisch normalverteilt sein wird (28).

Zur Auswertung wurden neben univariaten, deskriptiven Analysen auch bivariate Analyseme- thoden eingesetzt. Die univariaten, deskriptiven Analysen werden durch die Häufigkeitsvertei- lungen dargestellt, bei denen es sich um eine eindimensionale Darstellung handelt. Dabei wer- den die Daten mit Hilfe der Ausprägungen der Variablen betrachtet (26). Bei der bivariaten Analysemethode handelt es sich um die Darstellung zweidimensionaler Zusammenhänge, bei denen die Beziehung zweier Variablen betrachtet wird. Hingegen stellt die angewandte Kreuz- tabelle eine bivarainte Analyseform dar, die hilft mögliche Zusammenhänge zwischen zwei ordinalskalierten Merkmalen zu identifizieren. Diese wird in Form einer zweidimensionalen Häufigkeitstabelle dargestellt. Die ordinale Skalierung der betrachteten Variablen bedeutet, dass die Variablen in eine Rangfolge gebracht werden, deren Abstände jedoch nicht interpretiert werden können (26). Mithilfe des Chi-Quadrat Tests wird neben der Signifikanz auch die Un- abhängigkeit der beiden Variablen geprüft, um festzustellen, ob ein Zusammenhang zwischen den beiden Merkmalen besteht (35). Daneben findet die Rangkorrelation nach Spearman-Rho, als ein weiteres bivariates Zusammenhangsmaß zwischen zwei Variablen Anwendung. Diese sind mindestens ordinalskaliert, aber nicht normalverteilt, weshalb auch von einem non-para- metrischem Verfahren gesprochen wird. Hierbei werden nur geringe Ansprüche an die Vertei- lung der Messwerte gestellt und als voraussetzungsfrei gewertet (17).

Für weitere Analysen wird angenommen, dass die Abstände zwischen den Messniveaus der Likert-Skala gleich sind, um eine intervallskalierte beziehungsweise dann metrische Skala zu erhalten. Auf Basis dessen werden Varianz- (ANOVA) und Regressionsanalysen vorgenom- men. Weitere Anwendungsvoraussetzungen dafür sind, dass die unabhängige Variable (Faktor) ordinalskaliert ist und die durch den Faktor gebildeten Gruppen unabhängig sind. Innerhalb der jeweiligen Gruppe ist die abhängige Variable normalverteilt, welches über den K-S-Test ge- prüft wird. Mithilfe der einfaktoriellen Varianzanalyse kann überprüft werden, ob signifikante Unterschiede in der Wahrnehmung der Zuchtverfahren bezüglich der Mittelwerte zwischen Gruppen der Stichprobe bestehen. Hierfür muss neben der Normalverteilungsannahme und der metrischen Skalierung der abhängigen Variable die Varianzhomogenität (Levene-Test) erfüllt sein (17).

Mit der Regressionsanalyse wird hingegen versucht ein lineares Modell aus unabhängigen Va- riablen zu konstruieren, das die Ausprägungen einer der von diesen Regressoren abhängigen Variable erklärt. Der p-Wert der F-Statistik des ANOVA-Outputs zeigt an, ob das Regressions- modell als Ganzes signifikant ist. Aber auch die Regressionskoeffizienten werden einzeln auf Signifikanz geprüft. Das Bestimmtheitsmaß R2 beschreibt die Modellgüte. Bei multiplen Re- gressionen kann die Aufnahme von Regressoren über die Indikatoren des korrigierten R2 sowie des Variation Inflation Faktors (VIF) beurteilt werden, da die Aufnahme von erklärenden Va- riablen generell das R2 erhöhen, bei möglicherweise auftauchender Multikollinarität jedoch das Ergebnis verzerren können (16).

4 Ergebnisse der statistischen Auswertung

Im folgenden Kapitel werden die Ergebnisse der Umfrage beschrieben. Dabei werden verschie- dene Variablen, die relevant für die Einordnung der öffentlichen Wahrnehmung zu den Genome Editing Verfahren sind, erläutert.

4.1 Häufigkeitstabelle zur Bekanntheit der unterschiedlichen Pflanzenzüchtungs- methoden

Mit Hilfe der Häufigkeitsverteilung wird überprüft, wie bekannt den Befragten die verschiede- nen Pflanzenzüchtungsmethoden sind. Dafür standen in randomisierter Reihenfolge folgende Begriffe zur Auswahl: Neue Züchtungsmethoden, Genome Editing, CRISPER/Cas, Kreuzungs- züchtung, Mutationszüchtung, Gentechnik, Hybridzüchtung, Linienzüchtung, konventionelle Züchtung. Neben der Mehrfachnennung bestand ebenfalls die Möglichkeit anzugeben, keine der genannten Methoden zu kennen. Die Ausprägung der Bekanntheit dieser univarianten, de- skriptiven Analyse ergibt, dass von den 298 Befragten insgesamt 41 Personen (13,8 Prozent) den Begriff Neue Züchtungsmethode kennen und 257 Personen (86,2 Prozent) diese Methode nicht bekannt ist. Der Begriff Genome Editing ist den Befragten noch weniger bekannt. Nur insgesamt 15 Personen (5,0 Prozent) haben von diesem Begriff gehört. Dagegen sind 257 Per- sonen (95,0 Prozent) das Genome Editing unbekannt. Den Begriff CRISPER/Cas, als Teil des Genome Editing, wurde von 11 Personen (3,7 Prozent) als gekannt angegeben. Demgegenüber stehen 287 Befragte (96,3 Prozent), die diese Methode nicht kennen. Die beiden Begriffe Ge- nome Editing und CRISPER/Cas sind auf Grundlage dessen die unbekanntesten Methoden in dieser Umfrage. Auch die Methode der Kreuzungszüchtung ist insgesamt 212 Befragten (71,7 Prozent) unbekannt, 86 Personen (28,9 Prozent) gaben an, diese zu kennen. Ein ähnliches Bild ergab sich bei der Bekanntheit der Mutationszüchtung. Diese Methode ist 209 der Befragten (70,1 Prozent) unbekannt und nur 89 Personen (29,9 Prozent) geläufig. Die bekannteste Me- thode in dieser Umfrage ist die Gentechnik, bei der 250 Personen (83,9 Prozent) angaben, diese Methode zu kennen. Nur 48 Personen (16,1 Prozent) ist diese Methode unbekannt. Hingegen bei der Methode der Hybridzüchtung zeichnet sich ein ausgewogeneres Bild, diese ist 143 Per- sonen (48,0 Prozent) bekannt und 155 Personen (52,0 Prozent) unbekannt. Weniger Bekannt- heit wird dagegen der Linienzüchtung zugeschrieben, mit einem Verhältnis von nur 40 Befrag- ten (13,4 Prozent), die diese Methode kennen, stehen 258 Personen (86,6 Prozent) gegenüber, die diese Methode nicht bekannt ist. Dafür haben etwas mehr als die Hälfte der Befragten (169 Personen - 56,7 Prozent) angegeben, die konventionelle Züchtung zu kennen. Den restlichen 129 Personen (43,3 Prozent) ist dieses Verfahren unbekannt. Von den 297 Befragten gaben insgesamt 23 Personen (7,7 Prozent) an, keine der genannten Methoden zu kennen (vgl. Anhang H).

4.2 Häufigkeitstabelle zum Interesse an den Genome Editing Verfahren

In diesem deskriptiven Analyseabschnitt soll durch die Häufigkeitstabelle das Interesse an den unterschiedlichen Genome Editing Verfahren aufgezeigt werden, sowie das allgemeine Inte- resse an der Pflanzenzüchtung. Die einzelnen Verfahren des Genome Editing wurden in einem Informationstext erläutert. Dazu wurden die unterschiedlichen Verfahren in Variante A, Vari- ante B und Variante C eingeteilt. Das Interesse der Befragten zu den einzelnen Verfahren wurde jeweils nach der Erklärung zu der jeweiligen Varianten erhoben. Über eine fünfstufige Likert- Skala (Stimme nicht zu; Stimme eher nicht zu; teils/teils; Stimme eher zu; Stimme voll und ganz zu) konnten die Befragten die Aussage ,Ich interessiere mich für das Thema und würde gern mehr Information erhalten" einstufen.

Für das Verfahren A, der Punktmutation ergab sich aus 298 der Befragten eine Zustimmung (,Stimme eher zu" und ,Stimme voll und ganz zu") von insgesamt 106 Personen (35,6 Prozent). Insgesamt 97 Personen (32,5 Prozent) dagegen wihlten die Variablen ,Stimme nicht zu" und ,Stimme eher nicht zu". Die restlichen 95 Personen (31,9 Prozent) gaben an, nur ,teils/teils" zuzustimmen.

Bei dem Verfahren B, der Einfügung artähnlicher DNA stimmten 108 Personen (36,2 Prozent) mit ,Stimme eher zu" und ,Stimme voll und ganz zu". Insgesamt 95 Personen (31,9 Prozent) von den 298 Befragten gaben an, dieser Aussage nicht oder eher nicht zuzustimmen. Die rest- lichen 95 Personen (31,9 Prozent) stimmten mit ,teils/teils" ab.

Das Interesse zu dem Verfahren C, das artfremde DNA einführt ergab, dass insgesamt 111 Personen (27,2 Prozent) Interesse an dem Verfahren haben und mehr darüber wissen möchten. Dagegen stimmten 102 Personen (34,3 Prozent), kein Interesse an dem Verfahren zu haben (,Stimme nicht zu" und ,Stimme eher nicht zu"). Die restlichen 85 Personen (28,5 Prozent) gaben an, sich nicht genau festlegen zu können und stimmten mit ,teils/teils" ab.

Zusätzlich zu dem Interesse an den drei Genome Editing Verfahren sollte über die Aussage: ,Ich interessiere mich nicht fiir die unterschiedlichen Verfiahren der Pfilanzenzichtung" das all- gemeine Interesse an den Verfahren erhoben werden. Dies ergab, dass 64 Personen (21,4 Pro- zent) dieser Aussage zustimmen und somit kein Interesse an den Verfahren haben. Die Mehr- heit mit 146 Personen (49 Prozent) stimmt der Aussage nicht zu, womit sich ein allgemeines Interesse an diesem Bereich abzeichnet. Für die Antwortmöglichkeit ,teils/teils" entschieden sich 88 Personen (29,4 Prozent) der 298 befragten Personen (Vergleich Anhang I).

4.3 Häufigkeitstabelle zur Bewertung der Genome Editing Verfahren

Für die Bewertung der unterschiedlichen Genome Editing Verfahren wurde zu den einzelnen Verfahren jeweils nach der empfunden Natürlichkeit der daraus entstehenden Produkte gefragt. Dieses wurde mit der Aussage: ,Produkte, die iber dieses Verfiahren gezichtet werden, emp- fiinde ich als natirlich" abgefragt. Demgegenüber wurde die Gegenfrage formuliert, ob diese Produkte als nicht natürlich empfunden werden: ,Dieses Verfiahren ist fiir mich eine gentech- nische Verinderung und nicht natirlich". Die Antwort konnte wieder in Form der fünfstufigen Likert-Skala von ,Stimme nicht zu" bis ,Stimme voll und ganz zu" gegeben werden.

Tabelle 2: Bewertung Verfahren A

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Daten aus Umfrage

Beim Verfahren A, der Punktmutation ergab sich das Bild, dass 96 der befragten Personen (32,2 Prozent) angaben, dieses Verfahren als natürlich einzustufen. 84 Personen (28,2 Prozent) stimmten mit der Aussage ,teils/teils" ab. Der Aussage hingegen nicht zugestimmt haben 118 Personen (39,6 Prozent) der 298 Befragten. Ebenfalls stimmten 137 Personen (46 Prozent) der Aussage zu, dass die Produkte gentechnisch verändert und daher nicht natürlich sind. Demge- genüber stehen 81 Personen (27,2 Prozent), die der Aussage nicht zustimmten und 80 Personen (26,8 Prozent), die ,teils/teils" angaben (vgl. Tab. 2).

Tabelle 3: Bewertung Verfahren B

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Daten aus Umfrage

Zum zweiten Verfahren, der Einfügung arteigenen DNA stimmten 98 Personen (32,9 Prozent) zu, dass es sich um natürliche Produkte handelt. Dagegen stimmten 127 Personen (42,6 Pro- zent). Zudem entschieden sich 73 Personen (24,5 Prozent) für ,teils/teils". Zur Aussage, ob diese Verfahren eine gentechnische Veränderung ist und die Produkte nicht natürlich sind, stimmten 149 Personen (50 Prozent) zu. Gegen diese Aussage stimmten 64 Personen (28,2 Prozent). Die restlichen 65 Personen (21,8 Prozent) der 298 Befragten stimmten mit ,teils/teils" (vgl. Tab. 3).

[...]

Excerpt out of 72 pages

Details

Title
Die öffentliche Wahrnehmung des Genome Editing Verfahren als konventionelle oder als gentechnische Züchtung
Subtitle
Eine empirische Studie
College
University of Göttingen  (Fakultät für Agrarwissenschaften)
Grade
1,7
Author
Year
2018
Pages
72
Catalog Number
V498712
ISBN (eBook)
9783346027788
ISBN (Book)
9783346027795
Language
German
Keywords
Pflanzenzüchtung, Neue Züchtungsmethoden, Genome Editing, öffentliche Wahrnehmung, CRISPER/Cas, Bewertung
Quote paper
Ulf Lüdecke (Author), 2018, Die öffentliche Wahrnehmung des Genome Editing Verfahren als konventionelle oder als gentechnische Züchtung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/498712

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