Totalitarismus und literarische Dystopie im 20. Jahrhundert

"Schöne Neue Welt" und "1984"


Thèse de Master, 2018

85 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Totalitarismusforschung im 20. Jahrhundert
2.1 Die Entwicklung der Totalitarismusforschung im 20. Jahrhundert
2.1.1 Erste Phase: 1922-1930
2.1.2 Zweite Phase: 1930-1945
2.1.3 Dritte Phase: Ende der 1940er-1965
2.1.4 Vierte Phase: Ende der 1960er und 1970er Jahre
2.1.5 Fünfte Phase: Nach 1989
2.2 Das klassische Totalitarismuswerk Carl J. Friedrichs
2.2.1 Die allgemeinen Merkmale des Totalitarismus nach Carl J. Friedrich
2.2.1.1 Eine Ideologie
2.2.1.2 Eine Partei
2.2.1.3 Ein Monopol der Massenbeeinflussung
2.2.1.4 Eine terroristische Geheimpolizei
2.2.1.5 Ein Waffenmonopol
2.2.1.6 Eine zentral gelenkte Wirtschaft
2.2.2 Carl J. Friedrichs Totalitarismuskonzept in der Kritik

3 Totalitarismus und literarische Dystopie im 20. Jahrhundert
3.1 Der Dystopiebegriff
3.2 Totalitarismus in Huxleys und Orwells dystopischen Werken
3.2.1 Totalitarismus in Huxleys dystopischem Werk „Schöne Neue Welt“
3.2.1.1 Inhalt
3.2.1.2 Rezeption
3.2.1.3 Die Manifestation der totalitären Merkmale bei Huxley
3.2.1.4 Interpretation der Ergebnisse
3.2.2 Totalitarismus in Orwells dystopischem Werk „1984“
3.2.2.1 Inhalt
3.2.2.2 Rezeption
3.2.2.3 Die Manifestation der totalitären Merkmale bei Orwell
3.2.2.4 Interpretation der Ergebnisse

4 Fazit

1 Einleitung

Was würde ein Laie antworten, wenn er gefragt würde, mit was er den Begriff „Totalitarismus“ verbindet? Die Antwort würde ihm/ihr wohl nicht besonders schwer fallen: Angst, Schrecken, Hunger, Dauerkontrolle, Konzentrationslager, Massentötungen und Terror...ganz viel Terror. Personen hingegen, die sich in die Totalitarismusforschung 1 reingelesen haben würden wohl bei der Antwort zögern. Sie würden nämlich bereits erkannt haben, dass die Begriffsbildungen „Totalitarismus“ bzw. „totalitär“ sehr kontrovers sind und die Antwort auf die Frage, was den Totalitarismus ausmacht, von dem Konzept abhängt, das man heranziehen würde. „Die“ Totalitarismustheorie gibt es nämlich nicht (vgl. Lothar 2004: 232). Es gibt eine „Legion“ von unterschiedlichen Totalitarismusansätzen (vgl. Jesse 1999: 16).

Zurückzuführen ist die Unmenge an Forschungsarbeiten etwa darauf, dass sich bisher Forscher aus verschiedenen Disziplinen diesem als „Totalitarismus“ bezeichnenden Gegenstand gewidmet haben. Die Totalitarismusforschung zog bisher Wissenschaftler aus der Politikwissenschaft, der Soziologie, der Geschichte, der Psychologie aber auch aus anderen Forschungsdisziplinen an (vgl. Gerschewski 2008). Ebenso hängt das aber mit der Gegebenheit zusammen, dass die Begriffsbildungen „totalitär“ und „Totalitarismus“ im Spannungsfeld zwischen einem analytischen und einem bewusst politisch wertenden Gebrauch stehen. Die Begriffe werden als so ideologisch belastet angesehen, dass viele Forscher davon abraten, sie überhaupt zu verwenden (vgl. Seidel und Jenkner 1968: 26).2

Zu beobachten ist allerdings, dass sich nach dem Ende des Kalten Krieges die Zahl der Arbeiten über den „Totalitarismus“ drastisch reduziert hat. Der Grund kann darin vermutet werden, dass nach dem Ende des Ost-West-Konflikts das weltweite Ende totalitärer politischer Systeme proklamiert wurde (vgl. Gerschewski 2008). Tatsächlich ist es so, dass gegenwärtig nur noch das weitgehend isolierte Nordkorea als totalitäres System betrachtet wird – und sogar das ist umstritten. Auch sorgte zuletzt zwar der Politologe Tibi (2004) für Aufsehen, der den politisierten Islamismus als die neueste Spielart des Totalitarismus im 21. Jahrhundert darstellte – seine These ist aber ebenfalls nicht zweifelsfrei (vgl. Gerschewkski 2008).

War es das also? Sind Arbeiten über das Phänomen des Totalitarismus aufgrund der Fülle des schon vorhandenen Materials als „unnötig“ zu betrachten und aufgrund der nicht vorliegenden Aktualität des Themas als „anachronistisch“ anzusehen? Wohl kaum. Zum einen, weil zwar vor 25 Jahren verlautbart wurde, dass die Demokratie die große ideologische Schlacht gegenüber autokratischen Regimen (unter welchen totalitäre Systeme meistens zugezählt werden) endgültig gewonnen hat, aktuelle Untersuchungen wie etwa jene des Freedom House (2018) aber zeigen, dass auf internationaler Ebene die Demokratie immer weiter abgeschwächt wird und „nicht freie Staaten“ (ebd.) ansteigen. Zum anderen, weil zwar gesagt werden kann, dass über die Jahrzehnte wenige Phänomene leidenschaftlichere Debatten entfesselt haben, wie jenes des Totalitarismus – der Gegenstand aber trotzdem bisher nicht unter allen möglichen Aspekten analysiert wurde (vgl. Laqueur 1986: 9).

Die Verarbeitung des Phänomens auf dem Gebiet der Literatur ist etwa ein bisher zu wenig beachtetes Forschungsgebiet. Und das obwohl in der Literatur der „Totalitarismus“ mehrmals aufgegriffen wurde. Eine literarische Gattung, die besonders mit dem Totalitarismus in Verbindung gebracht wird, ist jene der Utopien bzw. Dystopien. Bei Letzteren handelt es sich um eine Sonderart der utopischen Literatur, welche im 20. Jahrhundert auftauchte und in der laut Saage (1991: 4) „Furchtbilder von Gemeinwesen“ (ebd.) geschildert werden.

Als die wohl bekanntesten literarischen Dystopien zählen Aldous Huxleys „Schöne Neue Welt“ (Original: „Brave New World“, 1932) und George Orwells „1984“ (Original: „Ninety Eighty-Four“, 1949). Beide erzielten Millionenauflagen und wurden zur Schulbuchlektüre. Darüber hinaus verfügen beide Werke immer noch über eine brennende Aktualität. Huxley taucht regelmäßig auf, wenn aktuelle Streitfragen der Gentechnik, der Stammzellenforschung, der hochtechnisierten Medizin etc. diskutiert werden (vgl. Ottmann 2010). Auf Orwell hingegen wird immer wieder Bezug genommen, wenn es darum geht staatliche Überwachungsmaßnahmen (wie sie etwa neuerdings die PRISM-Affäre offenbart hat) kritisch zu reflektieren. Überdies haben die literarischen Dystopien aber etwas anderes gemeinsam: Sie werden beide ununterbrochen mit dem Totalitarismus assoziiert – in dem Sinne, dass gesagt wird, dass sowohl Huxley als auch Orwell in ihren literarischen Dystopien totalitäre Herrschaftssysteme porträtieren würden (vgl. Ottmann 2010).

Bisher blieb das aber eine Behauptung. Zahlreiche Forscher gaben an, dass die von Huxley und Orwell präsentierten Systeme totalitäre Merkmale aufwiesen bzw, totalitär waren, eine Verbindungsherstellung zwischen der Totalitarismusforschung und den genannten Dystopien blieb aber aus (vgl. Howe 1956: 197; Schmerl 1962: 328; Adorno 1973: 316; Thiel 1980: 73; Lange 1982; Courtine und Willett 1986: 69; Saage 1991: 8; Bode 1993: 55; Möll 1998: 370; Bracher 2003: 38; Ballestrem 2004: 216; Hasenbach 2008: 93-94; Ottmann 2010; Arnold 2013: 7; Farag 2016: 58; Schölderle 2017: 132). Lediglich Smith (2006) stellte nach Kenntnis der Verfasserin diesen Bezug her. In seinem eher wenig beachteten Beitrag „Beyond Totalitarianism“ nahm der Forscher das Totalitarismuskonzept Hannah Arendts, das als „Klassiker“ der Totalitarismusforschung gilt und welches erstmals 1951 veröffentlicht wurde, als theoretischen Analysrahmen und prüfte anhand dessen, ob Huxley tatsächlich einen totalitären Staat geschildert hatte. Vor allem aufgrund der Feststellung, dass Huxley den Terror ausgespart hatte kam er zu dem Schluss, dass es „inexakt“ (Smith 2006: 171) wäre, Huxleys Weltstaat als totalitär zu bezeichnen. In Bezug auf Smiths Arbeit ist jedoch zu sagen, dass nach der Auffassung der Verfasserin der Autor wissenschaftlich „unsauber“ gearbeitet hat – in dem Sinne, dass er nicht die elementaren Aufführungen Arendts zum „Wesen des Totalitarismus“ wiedergegeben hat, um danach exakt zu prüfen, inwieweit die totalitären Charakteristika nach Arendt sich im Werk Huxleys manifestierten. Das wird hier auf die Tatsache zurückgeführt, dass Smith ein Konzept herangezogen hat, welches beschreibend ist und aus dem keine eindeutige Definition des Totalitarismus hervorgeht.

In dieser Arbeit wird versucht diese Schwierigkeiten zu „umgehen“, in dem ein Totalitarismuskonzept herangezogen wird, welches eine eindeutige Definition des Totalitarismus liefert und welches streng und systematisch strukturiert ist: jenes vom deutsch- amerikanischen Politikwissenschaftler Carl J. Friedrich (1957).3 4 Anhand dieses Konzeptes soll hier die Forschungsfrage beantwortet werden, ob und inwieweit sich totalitäre Merkmale in Huxleys „Schöne Neue Welt“ und Orwells „1984“ manifestierten. Durch die Beantwortung dieser Frage beansprucht die Verfasserin die „Lücke“ in der Forschung zu schließen, welche oben angesprochen wurde.

Diese Arbeit gliedert sich in drei Teilen. Im ersten Teil (Kapitel 2) wird auf die Totalitarismusforschung eingegangen. Zunächst wird im Kapitel 2.1 ihre Entwicklung aufgezeigt. Daraufhin wird im Kapitel 2.2 das Totalitarismuskonzept Friedrichs beleuchtet. Im zweiten Teil (Kapitel 3) wird dann auf die Dystopien eingegangen. Zuerst werden im Kapitel 3.1 essenzielle Aspekte bezüglich der utopischen bzw. dystopischen Gattung beleuchtet und es wird erläutert von welchen Prämissen ausgegangen wird, wenn von „literarischen Dystopien“ die Rede ist. Kapitel 3.2 bildet die eigentliche Untersuchung. Das Totalitarismuskonzept Friedrichs wird auf die Dystopien Huxleys und Orwells „angewandt“ – mit dem Ziel die Forschungsfrage zu beantworten. Der dritte Teil (Kapitel 4) stellt das Fazit dar.

2 Die Totalitarismusforschung im 20. Jahrhundert

Der Ablauf des vorliegenden Kapitels wurde zwar in der Einleitung kurz skizziert, es erscheint jedoch sinnvoll, ihn an dieser Stelle zu verdeutlichen. Im Kapitel 2.1 geht es darum, die Entwicklung der Totalitarismusforschung im 20. Jahrhundert nachzuzeichnen. Das bedeutet, dass der Wandel skizziert wird, der sich im Forschungsgebiet vollzog und dass verschiedene Perspektiven aufgeführt werden. Die Nachzeichnung der Entwicklung wird hier aus folgenden Gründen verfolgt: Erstens um zu erläutern, wieso nicht undifferenziert von „der“ Totalitarismustheorie die Rede sein kann (vgl. Söllner 1997a: 12). Zweitens, weil eine solche Darstellung hilfreich ist, um später erklären zu können, wieso hier gerade das Totalitarismuskonzept Friedrichs berücksichtigt wird.

Die mannigfaltigen Arbeiten werden im Kapitel 2.1 ohne Wertung chronologisch geordnet präsentiert. Bemerkt werden muss dabei allerdings, dass die Übergänge fließend sind. Gelegentliche Überschneidungen, wie etwa bei Autoren, die über die Jahre mehrere Arbeiten publizierten, lassen sich nicht vermeiden. Auch muss betont werden, dass mit der Darstellung keinesfalls der Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird. Der Versuch den gesamten Komplex der Totalitarismusforschung zu umreißen, wäre nämlich aussichtslos und würde auch nicht wesentlich die Forschungsarbeit bereichern.5 Dementsprechend werden im Kapitel 2.1 nur einige der bekanntesten Arbeiten aus dem 20. Jahrhundert6 aufgeführt. An dieser Stelle ist aber zu vermerken, dass zahlreiche (Einzel-)Analysen, etwa aus der Sowjet- und NS-Forschung und besonders aus benachbarten sozialwissenschaftlichen Forschungsdisziplinen der Politikwissenschaft bei der Aufführung zwangsläufig außer Acht gelassen werden.

Dem Kapitel 2.2 wird hier höheres Gewicht zugeteilt, weil es das Totalitarismuskonzept Friedrichs beinhaltet und damit den theoretischen Bezugspunkt der Arbeit darstellt. Hier soll herausgearbeitet werden, was Friedrich unter „Totalitarismus“ verstand. Zunächst werden im ersten Teil (2.2.1) die Wesenszüge beleuchtet, die der Autor als die allgemeinen Merkmale des Totalitarismus ansah. Betont werden soll, dass Friedrich über die Jahre Thesen zum Totalitarismus und insbesondere seinen „Merkmalskatalog“ mehrmals modifizierte. Der Anspruch der Beleuchtung aller Veränderungen kann jedoch hier nicht erhoben werden.7 Es wird deshalb nur auf wesentliche Modifizierungen hingewiesen und das vornehmlich in Bezug auf die allgemeinen Merkmale – denn im Prinzip sind diese für die spätere Untersuchung elementar. Schließlich widmet die Verfasserin den zweiten Teil des Kapitels (2.2.2) der Kritik gegenüber dem Totalitarismuskonzept Friedrichs. Trotz kritischer Reflektion des Konzepts erklärt sie hier, wieso es sinnvoll erscheint, Friedrichs Totalitarismuskonzept heranzuziehen.

2.1 Die Entwicklung der Totalitarismusforschung im 20. Jahrhund ert

Die vielfältigen Perspektiven in der Totalitarismusforschung werden hier wie angekündigt chronologisch geordnet präsentiert. Dabei wird (rein formal) die Fünf-Phasen- Einteilung Merkels (2004: 185-188) übernommen.8

2.1.1 Erste Phase: 1922-1930

Die Ursprünge der Totalitarismusdiskussion liegen in den 1920er Jahren und gehen auf italienische Antifaschisten zurück. Der Liberale Giovanni Amendola war offenbar derjenige, der den Begriff „totalitär“ einführte,9 als er 1923 Benito Mussolini vorwarf, ein „sistema totalitario“ (Amendola 1960, hier zit. nach Petersen 1996: 20) einführen zu wollen, welches "absolute und unkontrollierte Herrschaft" (ebd.) anstrebe. Amendola hegte keinen Zweifel daran, dass das totalitäre System der Faschisten10 etwas Neues sei. Auch Lelio Basso sah darin neue Charakteristika (vgl. Wippermann 1997: 10). Der Sozialist, der offenbar als erster die Substantivierung von "totalitär" verwendete, schrieb:

„Der faschistische Staat [...] verneint die Existenz von unabhängigen und gegnerischen Bewegungen [...] (Er) versucht [...] sie unerbittlich zu zerstören. [...] Alle Staatsorgane [...] werden Instrumente einer einzigen Partei, die sich um Interpreten des Volkswillens, des unterschiedslosen Totalitarismus macht.“ (Basso 1925; hier zit. nach Petersen 1978: 120-121).

Die Faschisten haben die Vorwürfe nicht zurückgewiesen, sondern sich sogar dazu bekannt. Dabei übersahen sie, dass ihre Gegner den Begriff „totalitär“ auch verwandten, um auf Ähnlichkeiten mit den russischen Kommunisten hinzuweisen – was negativ gemeint war (vgl. Wippermann 1997: 10-11). Auch hier machte den Anfang Amendola, der 1925 erklärte, es gebe zwei politische Konzeptionen, "die mehr als hundertjährige Grundlagen des modernen politischen Lebens umzustürzen drohen, Kommunismus und Faschismus" (Amendola 1951, hier zit. nach Petersen 1996: 22). Diese Parallelisierung übernahm auch Luigi Sturzo, der die „kommunistische Diktatur“ als „Linksfaschismus“ und den Faschismus als eine "konservative Diktatur“ und als „Rechtsbolschewismus" bezeichnete (Sturzo 1926: 201-202, 225).

Derartige Vergleiche wurden in den 1920er Jahren in ganz Europa gemacht – vor allem von Sozialdemokraten. Diesbezüglich ist auf Wippermann (1997: 12-15) zu verweisen. Der Autor stellte aber nach einer – im Vergleich zu hier – detaillierteren Beschäftigung mit der Totalitarismusdiskussion in den 1920er Jahren fest, dass in diesem Zeitraum Parallelisierungen zwischen Faschismus und Kommunismus „weniger auf theoretischen Überlegungen als auf politischen Kalkülen (beruhten)“ (ebd.: 13).

2.1.2 Zweite Phase: 1930-1945

Zu ersten empirischen Vergleichen zwischen den kommunistischen, 11 den faschistischen und nun auch den nationalsozialistischen Herrschaftssystemen kam es erst in der zweiten Phase (vgl. Merkel 2004: 185). Anfangs zielten die Analysen darauf festzustellen, ob derartige Parallelisierungen, welche in dieser Phase anfingen zum Grundbestandteil der Totalitarismusdiskussion zu werden, überhaupt zulässig seien (vgl. Wippermann 1997: 18).

Die erste systematische Untersuchung lieferte offenbar 1935 Max Lerner in Minneapolis, wo eine Konferenz über die modernen Diktaturen stattfand (vgl. Schlangen 1976: 38-39; Wippermann 1997: 16). Der amerikanische Journalist unterschied zwischen drei Typen der Diktatur: der „konstitutionellen“, der „konterrevolutionären“ und einem neuem Grundmuster. Letzteres wurde laut ihm durch Kommunismus und Faschismus repräsentiert – zwei Systeme, die für ihn Gemeinsamkeiten aufwiesen (vgl. Lerner 1968: 30-48). Lerner wandte sich diesem dritten Typ zu und entwickelte die Stufen seines Aufbaus. Hans Kohn, ebenfalls an der Konferenz anwesend, legte 1935 in seiner vergleichenden Studie zur kommunistischen und faschistischen Diktatur12 dar, dass die beiden Systeme derart wichtige Affinitäten aufwiesen, dass sie als zwei Typen der modernen Diktaturen gelten könnten. Kohn (1968: 54) nannte beide Systeme „Massenbewegungs-Diktaturen“ (ebd.), weil sie sich laut ihm neben dem Terror auch auf die Massen stützen könnten (vgl. ebd.: 49-56).

Als im November 1939 die nächste wichtige wissenschaftliche Konferenz in Philadelphia stattfand – nun explizit über den „Totalitären Staat“ – stand für die Teilnehmer die Frage, ob Vergleiche zwischen Kommunismus und Nationalsozialismus zulässig seien, nicht zur Debatte. Denn gemäß Wippermann (1997: 18) und Vollnhals (2006: 23) wurde vor allem der drei Monate zuvor unterschriebene Hitler-Stalin-Pakt als Bestätigung für eine Wesensverwandtschaft angesehen. Dementsprechend drehte sich die Diskussion in dieser Konferenz eher um die Fragen, ob die aufgekommenen Diktaturen tatsächlich etwas „Neues“ seien und ob sie mit dem bisherigen Instrumentarium der Forschung analysiert werden könnten. Auf die Beantwortung dieser Fragen durch Forscher wird hier nicht eingegangen.13 Stattdessen sollen einige Arbeiten genannt werden, die aus der Endphase dieser Periode herausstechen.

Franz Borkenaus „The Totalitarian Enemy“ (1940) ist hierbei zu nennen.14 In seiner vergleichenden Schrift über die Diktaturen Hitlers und Stalins legte der Emigrant dar, dass die beiden Systeme eine Fülle von Gemeinsamkeiten aufwiesen: Das „Führerprinzip“, die Herrschaft einer klassenlosen Gesellschaft, die größten Opfer der Zivilbevölkerung, die Unterdrückung des Widerstands mit Gewalt, die völlige Unterordnung der Wirtschaft unter politischen Erwägungen, den Expansionszwang, die Notwendigkeit von Feindbildern sowie die angeblich gleiche politischen Systeme der Länder (vgl. Borkenau 1940: 198-232, hier zit. nach Enzmann 1996: 187). Borkenau (1940: 11) forderte kämpferisch auf, sich diesem „totalitären Feind“ zu stellen (hier zit. nach Wippermann 1997: 19). Seine Schrift wurde aber schnell von der Geschichte überholt, als liberale Mächte sich mit einem „totalitären Feind“ verbündeten: der Sowjetunion. Das Bündnis der Anti-Hitler-Koalition hatte laut Wippermann (1997: 19) und Vollnhals (2006: 23) aus offenkundig politischen Gründen zur Folge, dass umgehend die Vergleichsanalysen zwischen dem kommunistischen und dem NS-System verschwanden. „Die singularisierende, ausschließlich auf den Nationalsozialismus bezogene Sicht vom Totalitarismus gewann Überhand“ (Backes und Jesse 1992: 11).

Damit übereinstimmend waren die Werke Ernst Fraenkels „The Dual State“ (1941) sowie Franz Neumanns „Behemoth“ (1942, 1944) – beide groß angelegte Studien, welche aber Einzelanalysen darstellen, weil sich ihre Verfasser auf die Untersuchung der NS-Diktatur beschränkten und „alle Vergleiche mit der Sowjetunion sorgfältig vermieden“ (Wippermann 1997: 19).15 Lediglich Sigmund Neumanns „Permanent Revolution“ (1942) stellte unter den großen Studien der Endphase eine Ausnahme dar. Sein Werk war zwar stark auf Deutschland bezogen, nahm aber eine vergleichende Perspektive ein, da auch die Sowjetunion und Italien einbezogen wurden. In dieser Schrift stellte Sigmund Neumann fest, dass Stalinismus und Nationalsozialismus grundsätzlich gleiche Herrschaftssysteme ohne historische Vorlage seien (vgl. S. Neumann 1942, hier zit. nach Ooyen 2014: 164). Unter Annahme der grundsätzlichen Gleichheit, lieferte Neumann gemäß Friedrich (1968a: 179) „die erste umfassende Darstellung allgemeiner Probleme der totalitären Diktatur“ (ebd.) und fasste darunter das Versprechen wirtschaftlich-sozialer Sicherheit, der Vorrang von Aktion vor Programm, quasidemokratische Begründungen, eine Kriegspsychologie und das „Führerprinzip“ zusammen (vgl. S. Neumann 1942, hier zit. nach Vollnhals 2006: 23). Das Werk Neumanns wurde jedoch wenig rezipiert. Söllner (1997b: 53) bezeichnete es als „vergessenen Klassiker“.

2.1.3 Dritte Phase: Ende der 1940er-1965

Wenn unter „klassischen Werken“ jene Arbeiten verstanden werden, die im Hinblick auf Rankings und Zitationsanalysen die Vorherrschaft in der „Champions League“ des Feldes erlangt haben und von zeitübergreifender Wirkung sind, dann sind auf internationaler Ebene bzw. im Westen16 die „klassischen Werke“ zum Totalitarismus in der dritten Phase entstanden (vgl. Bleek und Lietzmann 2005: 11, 15). Diese Periode wird als der „Höhepunkt“ (Merkel 2004: 185) in der Entstehung von nuancierten analytischen Totalitarismuskonzepten angesehen sowie als die Phase, in der es nun gezielt und an erster Stelle darum ging, den einzigartigen Charakter totalitärer Herrschaft und „die Gleichartigkeit kommunistischer 17 und nationalsozialistischer Herrschaft unter dem Gesichtspunkt ihrer Parallelität“ (Seidel und Jenkner 1968: 2-3) näher zu untersuchen.

Fast allseitig und trotz der Kritik, der es ausgesetzt ist, wird in der Forschungsliteratur das Werk Friedrichs als das einflussreichste Werk der Totalitarismusforschung betrachtet (vgl. Stammer 1968: 422; Wippermann 1997: 4; Mampel 2001: 36; Maier 2002: 361; Lietzmann 2005: 185). Da aber diesem Konzept das gesamte Kapitel 2.2 gewidmet ist, wird an dieser Stelle nicht darauf eingegangen. Hingegen werden andere Arbeiten präsentiert, welche offenbar ebenfalls „Klassiker-Status“ erlangten.

Vor allen anderen ist hier wohl Hannah Arendts „The Origins of Totalitarianism“ (1951) zu nennen.18 In dieser Schrift befasste sich die Emigrantin mit den Elementen und Ursprüngen totaler Herrschaft. 19 Für sie lagen die Ursprünge in dem „Niedergang und Zerfall des Nationalstaates und dem anarchischen Aufstieg der modernen Massengesellschaft“ (Arendt 1986: 16). Die Elemente, namentlich der Antisemitismus und der Imperialismus, die laut Arendt in diesem Zerfallsprozess freigesetzt wurden und eine grundlegende Bedeutung für das Aufkommen totalitärer Bewegungen hatten, verfolgte die Autorin sehr detailliert in den ersten zwei Teilen ihres Werkes historisch zurück (vgl. ebd.). Diese geschichtlichen Abhandlungen werden aber hier nicht vertieft. Es wird nur auf den dritten Teil des Werkes eingegangen. Dieser Teil handelt zwar vom Wesen der totalen Herrschaft – einen klar formulierten Totalitarismusbegriff sucht man aber dort vergebens.20

Arendt (1986: 944) legte jedenfalls dar, dass sie die „totale Herrschaft“ als eine „noch nie dagewesene Staatsform“ (ebd.) ansah. Es ist wichtig sich vor Augen zu führen, dass für sie das Deutsche Reich seit 1938 und die Sowjetunion seit 1930 totalitär waren (vgl. Arendt 1986: 16, 867). Ihr Bild von dem Wesen totaler Herrschaft war also von diesen zwei Beispielen geprägt. Im Hinblick also auf diese beiden Systeme und unter der Voraussetzung, dass für Arendt Unterschiede zwischen ihnen „rein technischer Natur“ (ebd.: 153) waren, stellte sie fest, dass für die totalitären Bewegungen die Machtergreifung nur ein Mittel für das eigentliche Ziel sei „nämlich die ständige und sich auf alles erstreckende Beherrschung eines jeden einzelnen Menschen“ (ebd.: 702). Dem Ziel der totalen Kontrolle des Individuums, auch „von innen her“ (ebd.: 701) folgend, sei für Arendt totale Herrschaft darauf aus, „alle Menschen in ihrer unendlichen Pluralität und Verschiedenheit so zu organisieren, als ob sie alle zusammen nur einen einzigen Menschen darstellten“ (ebd.: 907).

Um das zu gewährleisten und damit alle Menschen in das System eingebunden werden könnten, sei eine totale Mobilisierung nötig. Überdies würden sich totale Herrschaften Ideologien bedienen. Diese seien für Arendt vor allem durch den „Anspruch auf Welterklärung“ (Arendt 1986: 964) gekennzeichnet. Die totale Herrschaft gebe vor, nicht nur als Einzige die Realität zu kennen, sondern auch zur „unfehlbaren, allwissenden Voraussage“ (ebd.: 740) fähig zu sein. Um ihre ideologische Fiktion „in die Wirklichkeit umzusetzen“ (ebd.: 766) sei eine „totale Organisation“ (ebd.) nötig. Deshalb würden totale Herrschaften Organisationsformen kreieren, die von beispielloser Originalität seien. Die totale Organisation sei für Arendt (1986: 766-767) aber nur die eine Seite der Medaille, die Propaganda die andere.

Bevor totalitäre Bewegungen die Macht erlangen, seien sie noch gezwungen „gewöhnliche“ Propaganda einzusetzen (vgl. Arendt 1986: 729). Nach der Machtübernahme ersetze aber diese Staatsform Propaganda meistens durch Indoktrination und strebe danach, Propagandamethoden nur noch in ihrer Außenpolitik zu verwenden. Die Propaganda bleibe aber immer ein „unabdingbarer Bestandteil psychologischer Kriegsführung“ (ebd.: 731) und zeichne sich durch eine bemerkenswerte Verachtung für Tatsachen aus (vgl. ebd.: 742). Diese Verachtung sowie die Propagandamethode der unfehlbaren Voraussage seien eng mit dem Anspruch der totalen Herrschaft auf Weltherrschaft verbunden (vgl. ebd.: 743).21

Die vorangegangene, grobe Zusammenfassung beschreibt die Natur totalitärer Herrschaft laut Arendt. Was noch fehlt ist aber das, was die Autorin am meisten mit der totalitären Herrschaft identifizierte: der Terror. Gerade der Umstand, dass die totale Herrschaft die Menschen mit beispielloser Gewalt „in das eiserne Band des Terrors“ (ebd.: 958) schließe, war für Arendt „das wahre Wesen totaler Herrschaft“ (ebd.: 731). Der Terror, der im Wesentlichen von der „Exekutive der Regierung“ (ebd.: 891), der Geheimpolizei, ausgeübt werde und seine „Perfektion“ (ebd.: 731) in den Konzentrationslagern erreiche, richte sich bald gegen jeden und werde zu der „spezifisch totalen Regierungsform“ (ebd.: 727). Bedeutend ist Arendts Behauptung, dass der wahre Terror erst beginne, wenn der politische Gegner besiegt sei (vgl. ebd.: 640, 874). Er sei also ein Selbstzweck und unter anderem deshalb ein „Terror neuer Art“ (ebd.: 634), mit dem der totalen Herrschaft die Verwirklichung ihrer ideologische Fiktion gelinge (vgl. ebd.: 874).

Die Fixierung Arendts auf den Terror war der ausschlaggebende Grund, wieso sie als totalitär nur die NS-Diktatur und die Sowjetunion nur unter Stalin (mit Unterbrechung der Kriegsjahre) ansah und wieso sie riet „mit dem Wort ‚totalitär’ sparsam und vorsichtig umzugehen“ (Arendt 1986: 636) (vgl. ebd.: 16, 632, 647). Dass die Autorin nach Stalins Tod von einem „Abbau totaler Herrschaft“ (ebd.: 647) sprach, war schließlich für viele ein Beleg dafür, dass Arendts Konzept „Wandlungsfähigkeit“ (Wippermann 1997: 32) besaß.

Nun aber kurz zu den anderen „Klassikern“, die jedoch in der Totalitarismusforschung weniger Rezeption erlangten als Arendts und Friedrichs Werke (vgl. Wippermann 1997: 20). Die Rede ist von den ideengeschichtlichen Ableitungen des Totalitarismus22 durch Karl Popper, Erwin Faul und Jacob L. Talmon. Karl Poppers "The Open Society and Its Enemies" (1992) stellt ein groß angelegtes Werk dar, welches in zwei Bändern erschien und in dem Popper die geistigen Wurzeln totalitären Denkens in die Antike verordnete – vor allem zu Plato. Auch andere Philosophien wie etwa jene von Hegel und Marx hätten aber laut Popper die totalitären Systeme befördert. Dabei stand vor allem deren (vermeintliche) Lehre von einer Gesetzmäßigkeit der Geschichte („Historizismus“) im Zentrum von Poppers Kritik. Erwin Faul hingegen nahm in seinem Werk „Der moderne Machiavellismus“ (1961) ausschließlich Machiavelli ins Visier um das Aufkommen totalitärer Bewegungen zu erklären – denn für ihn waren solche Bewegungen nichts anderes als ein „übersteigerter Machiavellismus“ (Faul 1961: 13). Schließlich schlug der israelische Historiker Jacob L. Talmon in seiner Trilogie „Geschichte der totalitären Demokratie“ (1961, 1963, 1981), um die Entstehung des Totalitarismus zu erklären, einen weiten Bogen in die Ideengeschichte ein – von Rousseau über Saint-Simon bis zur „totalitären Polarisierung im 20. Jahrhundert“ (Talmon 1981).23

2.1.4 Vierte Phase: Ende der 1960er und 1970er Jahre

In der vierten Phase wurden die älteren Totalitarismuskonzepte – besonders jene, die von einer Wesensverwandtschaft des Kommunismus und des Nationalsozialismus ausgingen – maßgeblich in Frage gestellt (vgl. Merkel 2004: 187-188). Die Rede war von einer Krise der Totalitarismusforschung (vgl. Kielmansegg 1974: 312). Die häufigsten Vorwürfe, die in dieser Phase geäußert wurden, waren die Folgenden.

Zunächst, dass „Totalitarismus“ immer einen politischen und instrumentalisierten Begriff darstellen würde (vgl. Merkel 2004: 188). Der deutsche Politologe Peter Graf Kielmansegg (1974: 311-312) fasste die genauen Unterstellungen folgendermaßen zusammen: In den 1930er Jahren solle den Begriff des Totalitarismus der Umstand prägen, dass russischer Kommunismus, Faschismus und Nationalsozialismus den westlichen Demokratien als Gegner ihrer Lebensart erschienen. Im Zweiten Weltkrieg wandte man sich aufgrund des Bündnisses mit der Sowjetunion ausschließlich gegen den Nationalsozialismus und den Faschismus. In den späten 1940er und 1950er Jahren wäre die Totalitarismusforschung, wieder die Verwandtschaft von Kommunismus und Nationalsozialismus betonend, von Ost-West-Gegensätzen beeinflusst.

Die Wende in den 1960er Jahren, wobei besonders die von einer Verwandtschaft ausgehenden Totalitarismuskonzepte ins Kreuzfeuer gerieten, zeigte aber laut Kielmansegg (ebd.), dass die Diskussion immer noch politisch motiviert war, denn angeblich sei die Forschung in diesem Zeitraum von der Entspannungspolitik geprägt. Die Deeskalation hatte zur Folge, dass nun behauptet wurde, es sei unzulässig den Kommunismus, in denselben „Topf“ mit dem Nationalsozialismus zu werfen24 – insbesondere nach der Ära Stalins, da sich für viele die Herrschaft in den kommunistischen Staaten nach seinem Tod 1953 gewandelt habe. Diese Behauptung sei mit einem anderen – in der vierten Phase geäußerten – Vorwurf verbunden: Dass die totalitäre Herrschaft in den älteren Totalitarismuskonzepten in einer „statischen Sichtweise gefangen bleibe“ (Merkel 2004: 188). 25

Unter Berücksichtigung dieser Kritikpunkte sowie anderer, versuchten in dieser Phase Forscher die (vermeintlichen) analytischen Schwächen der älteren Totalitarismuskonzepte aufzuheben und eigene zu entwerfen. Ein bekannter Versuch stammt dabei von Kielmansegg, dessen Totalitarismuskonzept besonders in Deutschland Bedeutung erlangte. Der Politologe legte 1974 sein Konzept vor, das von allgemeinen, voneinander abhängigen Merkmalen totalitärer Herrschaftssysteme ausging. Idealtypisch und mit Blick auf die Herrschaftsstrukturen sei totalitäre Herrschaft laut Kielmansegg (1974: 324) dann gegeben, wenn – grob zusammengefasst – folgende Merkmalskombination vorliege:

„monopolistische Konzentration der Chancen der Einflußnahme in einem Führungszentrum; prinzipiell unbegrenzte Reichweite der Entscheidungen des politischen Systems und prinzipiell unbegrenzte Reichweite der Entscheidungen des politischen Systems und prinzipiell unbeschränkte Intensität der Santkionen (genauer: prinzipiell unbeschränkte Freiheit, Sanktionen zu verhängen)“ (ebd.).

Eine weitere geachtetes Arbeit aus dieser Phase stammt von Juan J. Linz („Totalitarian and Authoritarian Regimes“, 1975). Innovativ am Totalitarismuskonzept des spanisches Politikwissenschaftlers war, dass er Kriterien nannte, mittels derer die (von ihm angesehenen) Grundformen politischer Systeme – Demokratie, totalitäre Diktatur und autoritäre Diktatur – unterschieden werden könnten.26 Als Maßstäbe setzte er Folgende: den Grad der gelenkten politischen Mobilisierung, den Grad des politischen Pluralismus und den Grad der Ideologisierung. Demnach zeichne sich totalitäre Herrschaft laut Linz (1975, hier zit. nach Kailitz 2007: 241) durch Massenmobilisierung, Monismus und eine exklusive Ideologie aus.

2.1.5 Fünfte Phase: Nach 1989

Mit dem Zusammenbruch der kommunistischen Systeme und unter dem Umstand der erneuten Verschlechterung der Ost-West-Beziehungen erfuhr der Begriff „Totalitarismus“ eine bemerkenswerte Renaissance (vgl. Backes und Jesse 1992: 12; Buchstein 1997: 239). Der im Osten bisher tabuisierte Begriff wurde in den postkommunistischen Staaten als adäquate Beschreibung des überwundenen Herrschaftssystems anerkannt, was ihm gemäß Fischer (1997: 285) auch im Westen zur neuen Blüte verhalf. Im Zuge dessen wurden die älteren Totalitarismuskonzepte (besonders jene aus der zweiten und dritten Phase) nicht mehr aufgrund ihrer (angeblichen) politischen Konnotation zurückgewiesen und wurden auf ihre wissenschaftliche Tragfähigkeit geprüft (vgl. Kailitz 2007: 132).

Laut Merkel (2004: 188) wurde der Begriff „Totalitarismus“ aber in dieser Phase erneut zu einem politischen Schlagwort. 27 Besonders Osteuropäer wandten ihn „unterschiedslos“ (ebd.) auf verschiedene Regime an, wie etwa auf Husaks Regime in der Tschechoslowakei, auf János Kádars System in Ungarn oder etwa auf die kommunistische Herrschaft Polens in den 1980er Jahren. Erforscht wurde in dieser Phase auch, ob die DDR totalitär war. Darunter erlangte die Untersuchung von Eckhard Jesse (1994) Bedeutung, in der sich der Autor der Frage widmete, ob die DDR in den 1980er Jahren totalitär oder autoritär war. Das Totalitarismuskonzept von Linz (1975) anwendend kam Jesse zu dem Schluss, dass die DDR unter Walter Ulbricht totalitär war, unter Erich Honecker aber diesen Charakter verlor und sich zu einem autoritären System entwickelt hatte. Die Art der Herrschaft hätte sich also gewandelt. Um die Forschungsfrage konkret zu beantworten führte der deutsche Forscher einen neuen Begriff ein: Die DDR war für ihn in den 1980er Jahren „autalitär“ (Jesse 1994: 20-23).

Insgesamt hat Kapitel 2.1 verdeutlicht, wieso nicht unbestimmt von „der“ Totalitarismustheorie gesprochen werden kann. Es wurde nämlich erkennbar, wie abhängig immer die Begriffs- und Konzeptbildung von den geschichtlichen Gegebenheiten, den wachsenden Konstellationen der Politik sowie den eigenen politischen Ansichten der Forscher war. Darüber hinaus wurde sichtbar, dass Wissenschaftler, die sich in der Totalitarismusforschung (von verwandten Forschungsfeldern ganz zu schweigen) mit dem Phänomen befasst haben, ihren Fokus auf unterschiedliche Akzente gerichtet haben – sei es die gedankliche Rekonstruktion des Totalitarismus, dessen geschichtliche Wurzeln oder dessen Merkmale. Auch wurde klar, dass Forscher unterschiedliche Charakteristika totalitärer Herrschaft festlegten – je nachdem welche Regime sie als totalitär ansahen und vice versa.

Aufgrund dieser Erkenntnisse, kann nun Folgendes behauptet werden: Wenn es in einer Forschungsarbeit darum gehen soll, ob und inwieweit ein (fiktiver) Staat als totalitär bezeichnet werden kann, dann ist es zwingend, ein bestimmtes Konzept aus der Totalitarismusforschung als analytischen Rahmen heranzuziehen. Wie schon mehrmals erwähnt, wurde hier das Konzept Friedrichs ausgewählt. Im nächsten Schritt geht es deshalb darum sein Konzept ausführlich zu beleuchten. Erst nachdem das gemacht wurde und erst nachdem auch die Kritik dazu aufgeführt wurde, kann verständlich argumentiert werden, wieso Friedrichs Totalitarismuskonzept das theoretische Grundgerüst dieser Arbeit darstellt.

2.2 Das klassische Totalitarismuswerk Carl J. Friedrichs

In seiner langjährigen Beschäftigung mit dem Phänomen des Totalitarismus, unternahm Carl J. Friedrich den „bescheidenen“ Versuch, „auf der Grundlage allgemein bekannter und anerkannter Fakten das allgemeine Modell der totalitären Diktatur und der von ihr geschaffenen Gesellschaft zu skizzieren“ (Friedrich und Brzezinski 1965: ix). Wie auch Arendt (1986) wollte der in Harvard und Heidelberg lehrende Politikwissenschaftler „das Wesen der totalitären Diktatur“ (Friedrich 1957: 7) erforschen.

Die Definitionsableitung der (für ihn) als totalitär geltenden Staaten erfolgte aber nicht auf dem Weg der historischen oder ideengeschichtlichen28 Rekonstruktion, sondern zunächst über eine phänomenologische Abgrenzung gegenüber autokratischen Staatsformen,29 denen die totalitären Staaten a priori zugeordnet wurden und im Rahmen derer später der totalitäre Staatstypus einer näheren Betrachtung unterzogen wurde (vgl. Christova 2007).

Genauer war Friedrich in seinen Publikationen über das Phänomen des Totalitarismus (Friedrich 1954, 1957, 1964, 1968a, 1968b, 1968c; 1969; Friedrich und Brzezinski 1956, 1965, 1968a, 1968b)30 bemüht, die politischen Systeme der „totalitären Diktaturen“ zu beleuchten – im Hinblick auf ihre herrschaftsstrukturellen Charakteristika. Sein Totalitarismuskonzept, welches deshalb als „strukturtheoretisch“ zu bezeichnen ist, stützte er auf drei apodiktische Behauptungen, welche er selbst „Hypothesen“ (Friedrich 1957: 15) nannte. Konkret sprach sich Friedrich bereits seit der großen Totalitarismustagung im Jahr 1953 in Boston dafür aus, „dass die totalitäre Diktatur historisch einzigartig und sui generis“ sei (Friedrich 1957: 15) (vgl. Friedrich 1954: 47-60). Auch behauptete er in allen genannten Veröffentlichungen, dass die „totalitären Diktaturen in ihren wesentlichen Zügen gleich sind, d.h. daß sie sich untereinander mehr ähneln als anderen Systemen staatlichen Ordnung“ (ebd.). Damit meinte Friedrich zwar nicht – und das betonte er immer wieder – dass die genannten Systeme völlig gleich seien, denn es gebe sehr wohl Unterschiede, wie etwa hinsichtlich ihrer Absichten oder „in dem, was ihnen historisch vorhergeht“. 31 Doch trotzdem sollten diese politischen Systeme als so wesentlich ähnlich angesehen werden, dass man sie mit älteren autokratischen Systemen kontrastieren könnte (vgl. Friedrich 1957: 17). Die Hypothesen der Einzigartigkeit und wesentlicher Gleichnis der totalitären Diktaturen seien angeblich miteinander verknüpft und mit einer dritten Hypothese verbunden: „Dass die totalitäre Diktatur, wie sie sich entwickelt hat, von ihren Schöpfern nicht gewollt war“ (Friedrich und Brzezinski 1968a: 601).32

Diese drei Annahmen versuchte Friedrich (1957: 12) in seinen Schriften „aus dem Tatsachenmaterial zu erhärten“ (ebd.) und das Wesen der totalitären Diktatur mit einem realtypischen Verfahren – im Max Weberschen Sinne –33 bestimmen (vgl. Friedrich 1961: 19- 20; Lietzmann 1997: 175). Es soll allerdings betont werden, dass der Autor eigentlich sein Interesse auf die zweite Hypothese richtete und versuchte aufzuzeigen, warum die totalitären Diktaturen „basically alike“ seien (Friedrich und Brzezinski 1965: 15). Das tat er, indem er die entscheidenden Wesenszüge, welche die totalitären Diktaturen der Geschichte angeblich gemeinsam hätten und welche die Gestalt der totalitären Diktatur ausmachen würden, herausfilterte und beleuchtete (vgl. Friedrich und Brzezinski 1968a: 609). Auf diese Merkmale wird nun im nächsten Schritt ausführlich eingegangen.

2.2.1 Die allgemeinen Merkmale des Totalitarismus nach Carl J. Friedrich

Wie bereits am Anfang des zweiten Kapitels erwähnt wurde, hat Friedrich über die Jahre in Bezug auf seinen „Merkmalskatalog“ viele Veränderungen vorgenommen. Die (von ihm angesehenen) allgemeinen Merkmale des Totalitarismus wandelten sich von Auflage zu Auflage, von Veröffentlichung zu Veröffentlichung.34 Zu erwähnen ist aber auch, dass sich die Anzahl der Herrschaftssysteme, die Friedrich als totalitär identifizierte, mit der Zeit vergrößerte. Sprach der Autor noch in der Konferenz 1953 nur in Bezug auf Italien, Deutschland und die Sowjetunion von totalitären Herrschaftssystemen, fügte er in den späteren Ausgaben auch „eine erhebliche Zahl von Satellitenstaaten“35 (Friedrich und Brzezinski 1968b: 618-634) sowie China, Argentinien und Castros Cuba hinzu (vgl. Friedrich und Brzezinski 1965: 32, 383-384).36 Darüber hinaus ist Friedrichs Redewendung vom Merkmalskatalog als einem „Syndrom“ (Friedrich und Brzezinski 1968a: 610) als wichtige Entwicklung anzusehen. Mit dem Einführen dieses Terminus machte er nämlich laut Lietzmann (1999: 141) einen entscheidenden Schritt zu einem normativen Totalitarismuskonzept, obwohl es Friedrich selbst immer als deskriptiv verstand (von Beyme 2010: 117). Schließlich ist folgende Veränderung Friedrichs bedeutend: Der Autor hatte anfangs jedes Wesensmerkmal „mit einer außergewöhnlichen Wichtigkeit versehen“ (Lietzmann 1999: 131) – in dem Sinne, dass jedem einzelnen Wesenszug ein für die totalitäre Diktatur definitorischer Charakter zukommen sollte. Schon in den Büchern von 1956 und 1957 räumte er aber ein, dass einige der Merkmale auch in Verfassungsstaaten zu finden seien (vgl. Friedrich 1957: 19). Deshalb hieß es seitdem bei seinen Publikationen, dass erst der funktionelle Zusammenhang bzw. die Kombination der (jeweils aufgeführten) Wesenszüge37 die totalitäre Diktatur bestimmen würde (vgl. ebd.).

Ohne, dass mit diesen Ausführungen über Friedrichs Modifizierungen Vollständigkeit beansprucht werden kann, 38 sollte allein dadurch erkennbar geworden sein, dass das theoretische Fundament ein anderes ist, je nachdem welche Veröffentlichung Friedrichs herangezogen wird. Um einen Ausgangspunkt für die spätere Untersuchung in Kapitel 3 zu haben, muss also eine bestimmte Publikation Friedrichs ausgewählt werden. In dieser Arbeit wurde die deutsche Ausgabe des Buches über die „Totalitäre Diktatur“ (1957) als Grundlage gemacht. Erstens, weil es sich bei diesem Text um die ausführlichste Formulierung des Totalitarismuskonzepts von Friedrich handelt und zweitens, weil Friedrich dieses Buch ganz offiziell allein verantwortete.

In der Ausgabe von 1957 also sprach sich Friedrich dafür aus, dass die entscheidenden Wesenszüge, von denen behauptet werden kann, „dass sie allen totalitären Diktaturen gemeinsam sind und ihre Gestalt ausmachen“ (ebd.: 19) die sechs folgenden seien: eine Ideologie, eine Partei, ein Monopol der Massenbeeinflussung, eine terroristische Geheimpolizei, ein Waffenmonopol und eine zentral gelenkte Wirtschaft (vgl. Friedrich 1957: 19-20).39 Diese Wesenszüge sollen nun einzeln beleuchtet werden.

2.2.1.1 Eine Ideologie

Die Ideologie ist eines der Merkmale, welches sich konstant in den Veröffentlichungen Friedrichs widerfindet. Dass der Autor – im Gegensatz zu der von Friedrich und Brzezinski gemeinsam verantworteten Ausgabe von 1956 – in „seiner“ Ausgabe von 1957 das Ideologiekapitel an den Anfang setzte, kann als Indiz angesehen werden, dass er diesem Wesensmerkmal besondere Aufmerksamkeit sichern wollte (vgl. Lietzmann 1999: 162). Zudem soll bemerkt werden, dass es sich bei Friedrich (1957) eine äußerst präzise Ausformulierung über das findet, was er unter „Ideologie“ verstand. Die Genauigkeit und Ausführlichkeit seiner Darstellung darüber übertrifft die bei anderen Wesenszügen deutlich.

Friedrich (1957) beschäftigte sich zunächst mit dem Begriff „Ideologie“ im Allgemeinen und offenbarte, dass für ihn Ideologien Systeme von Ideen seien, die eine bestimmte Handlungsweise fordern würden (vgl. ebd.: 28). Den Terminus „Ideologie“ definierte er als einen „Corpus von Ideen darüber [...], wie eine bestehende Gesellschaft zu verändern und zu verbessern sei, und zwar im Hinblick auf eine mehr oder weniger eingehende Kritik an dem, was in der bestehenden oder vorherrschenden Gesellschaft falsch ist“ (Friedrich 1957: 27). Ob Ideologien „wahre“ oder „falsche“ Aussagen beinhalten sei für Friedrich nicht ausschlaggebend. Für ihn seien schon „bloße“ Ideologien auf ihren Reformismus, zumindest auf reformerische Absichten, festgelegt“ (Lietzmann 1999: 158). Daraus ließe sich dann für Friedrich konsequent die spezifische Charakterisierung totalitärer Ideologien ableiten: „Eine totalitäre Ideologie wäre dann eine solche, die sich auf die totale Zerstörung und den totalen Wiederaufbau einer bestehenden Gesellschaft richtet und die daher, für die Ideologie typisch, die Gewalt akzeptiert, da sie das einzig mögliche Mittel für eine solche totale Veränderung der Gesellschaft ist. Um es noch etwas schärfer zu fassen, könnte man also definieren, daß eine totalitäre Ideologie ein einigermaßen kohärentes Corpus von Ideen ist, das von einer totalen Kritik der bestehenden Gesellschaft ausgeht und sich zum Ziel setzt, eine Gesellschaft total zu verändern oder wieder aufzubauen“ (Friedrich 1957: 27).

Die totalitäre Ideologie unterscheide sich also von der „bloßen“ Ideologie dadurch, dass sie mit einer (Total-)Kritik gegenüber der Gesellschaft verbunden sei, was bedeute, dass sie alle wichtigen Gebiete des menschlichen Lebens umfasse. Die differentia specifica der totalitären Ideologie sei auch, dass sie die signifikante Eigentümlichkeit der Ideologien, den Veränderungs- bzw. Reformwillen „total“ einlöse (vgl. Friedrich 1957: 19). Um es anders auszudrücken bestimmte sich also der Totalitarismus in Friedrichs Konzept aus dem Umfang bzw. der Radikalität ihrer Kritik und des daraus abgeleiteten totalen Veränderungs- und Revolutionswillens. Diese zweistufige Entwicklungslogik der „destruction-reconstruction“ war der eigentliche Kern des Ideologiebegriffs von Friedrich40 sowie der Grund, wieso er die totalitäre Ideologie als „im wesentlichen utopisch“ (Friedrich 1957: 22) charakterisierte. Die Gewaltanwendung gehöre zwar zu der Kritik dazu und sei das notwendige Mittel um die Veränderungen zu verwirklichen – sie gehöre aber, wie Lietzmann (1999: 162) schon richtigerweise erkannte, nicht notwendig zum Totalitarismus der Ideologie dazu.

Gemäß Friedrich (1957: 28) könnten totalitäre Ideologien im Hinblick auf die Rationalität gruppiert werden und damit als rational oder irrational eingestuft werden. Laut dem Autor sei etwa die Ideologie der sowjetischen Diktatur rationaler aufgestellt als die Ideologien der Diktaturen Mussolinis und Hitlers. Während die sowjetische Ideologie nämlich auf die wissenschaftlichen Ergebnisse von Marx und Engels aufgebaut sei, hätten die faschistischen und nationalsozialistischen Ideologien „ein ausgesprochen persönliches, von der Diktatur bestimmtes Gesicht“ (ebd.). Als weitere Art der Typologisierung nannte Friedrich die nach den Zweckvorstellungen bzw. ob es sich um eine universale oder partikulare Ideologie handle (ebd.: 29). Der Autor plädierte dafür, dass die russische Ideologie als universal anzusehen sei, weil sie sich an die Proletarier der ganzen Welt wandte, wohingegen die Ideologien der Faschisten und Nationalsozialisten als partikular zu betrachten seien, weil sie sich an ein bestimmtes Volk richten würden. Die Weltherrschaft sei laut Friedrich (ebd.: 30) für die Faschisten und Nationalsozialisten im äußersten Fall der höchste Wert.41 Überwiegend ginge es ihnen um „die Kraft und Gesundheit einer bestimmten Nation“ (ebd.).

[...]


1 Unter „Totalitarismusforschung“ wird hier das Forschungsfeld verstanden, in welchen man sich mit der „wissenschaftliche(n) Analyse von totalitären Herrschaftssystemen“ und der „Erforschung von Teilbereichen totalitärer Machtkomplexe“ (Stammer 1961: 97) befasst. Wie später in der Arbeit erkennbar wird, gehörten seit den 1930er Jahren Vergleiche bzw. Parallelisierungen zwischen totalitären Systemen (vor allem der Sowjetunion unter Stalin und dem hitlerischen Regime) zum Grundbestandteil der Totalitarismusforschung.

2 Inwiefern die Begriffsbildungen politisch motiviert waren wird im Laufe dieser Arbeit beleuchtet.

3 Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Verfasserin hier das Konzept Friedrich zuordnet, es aber so ist, dass in mehreren Publikationen des Autors über den Totalitarismus sein Kollege Zbigniew Brzezinski Ko- Autor war. Diese Entscheidung fußt auf folgenden Gründen: Erstens wird in dieser Arbeit die Ausgabe von 1957 herangezogen, die Friedrich allein verantwortete. Zweitens distanzierte sich Brzezinski im Laufe der Zeit vom Konzept. Wieso, wird im Laufe der Arbeit sichtbar.

4 Für diese Entscheidung gibt es auch andere Gründe. Diese werden im Kapitel 2.2.2 ausführlich dargelegt.

5 Einen umfangreicheren Überblick über Perspektiven in der Totalitarismusforschung bieten die Sammelbänder von Seidel & Jenkner (1968) und Söllner et al. (1997). Auch zu empfehlen ist Möll (1998), der in einem anspruchsvollen Versuch die Vielfalt des Phänomens zu erfassen, Konzepte aus unterschiedlichen Forschungsfeldern heranzog und systematisch, d.h. nach dem Kriterium der Deutung, einordnete.

6 Geachtete Arbeiten nach dem Jahr 2000 – wie etwa von Merkel (2004) oder Tibi (2004) – bleiben also völlig unberücksichtigt. Die Verfasserin vertritt hier nämlich die These, dass so wie literarische Arbeiten meistens die gegenwärtige Situation widerspiegeln, auch wissenschaftliche Arbeiten Produkte ihrer Zeit sind. Deshalb erscheint es hier sinnvoll auf wissenschaftliche Arbeiten einzugehen, die aus demselben Jahrhundert wie die „Schöne Neue Welt“ und „1984“ stammen.

7 Dafür eignet sich Lietzmann (1999), der sein 326 Seiten starkes Buch vor allem der Entwicklung des Totalitarismuskonzepts Friedrichs widmete.

8 An dieser Stelle ist aber auf Folgendes hinzuweisen: Wie später erkennbar wird, sah Merkel die fünfte Phase „seit 1989“ (ebd.: 188) also von 1989 bis zum Zeitpunkt, in dem er seine Arbeit publizierte (2004), andauernd. Es soll daran erinnert werden, dass sich die Verfasserin hier aber auf Forschungsarbeiten bis zum Ende des 20. Jahrhunderts beschränkt.

9 Da der teilweise parallele Gebrauch oft für Verwirrung sorgt, soll vermerkt werden, dass der Begriff „total“ bzw. „Totalität“ sehr viel älter ist. Für weitere Informationen siehe Schlangen (1976: 11).

10 Es soll darauf hingewiesen werden, dass Amendola zwar mit „Faschismus“ eindeutig das italienische Herrschaftssystem unter Mussolini meinte, der Terminus aber bereits seit den 1920er Jahren von vielen als Oberbegriff für alle extrem nationalistischen Herrschaftssysteme verwendet wird – auch für den Nationalsozialismus (vgl. Linz 2003: XXVIII). In dieser Arbeit wird unter „Faschismus“ aber ausschließlich der italienische unter Mussolini (1922-1943) sowie unter dem Kollaborationsregime der vom Deutschen Reich besetzten faschistischen Republik von Salò (1943–1945) verstanden – um Verwirrungen zu vermeiden und weil die Begriffsverwendung für den Nationalsozialismus sehr kontrovers ist.

11 An diesem Punkt ist unter diesem Begriff das sowjetische Herrschaftssystem unter Josef Stalin zu verstehen.

12 Es ist zu vermerken, dass Kohn (1968: 49-63) mit „faschistischer Diktatur“ auch das NS-System meinte.

13 Paradigmatisch ist auf Hayes (1960) hinzuweisen, der sich für die Neuartigkeit der neuen Diktaturen aussprach.

14 Es soll erwähnt werden, dass zwei Jahre zuvor Erich (i.e. Eric) Voegelin mit „Die Politischen Religionen“ eine beachtenswerte Schrift lieferte, wobei er versuchte, den Charakter der politischen Massenbewegungen des Faschismus, des Nationalsozialismus und des Kommunismus als kollektive Heilsreligionen zu analysieren.

15 Beide Schriften sind mittlerweile zur „Standardliteratur“ der NS-Forschung avanciert.

16 Im (kommunistischen) Osten war damals noch der Begriff „Totalitarismus“ sowie Nebeneinanderdarstellungen zwischen Kommunismus und Nationalsozialismus/Faschismus aus offenkundig politischen Gründen ein Tabu.

17 Ab diesem Punkt ist darunter vornehmlich aber nicht ausschließlich das Herrschaftssystem der Sowjetunion zu verstehen, denn auch die Herrschaftssysteme der „Ostblockstaaten“ wurden von Forschern von nun an im Hinblick auf ihren (vermeintlichen) totalitären Charakter untersucht.

18 Arendts Werk nennt die Verfasserin hier nicht nur an erster Stelle, sie widmet ihm auch mehr Aufmerksamkeit. Das tut sie, weil – wie im Folgenden erkennbar wird – Arendt zwar in ihrer Schrift eine Geschichtsschreibung großen Stils lieferte, sie aber im dritten Teil ihres Werkes auch beschrieb, was eine totalitäre Herrschaft ausmachen soll. Da Arendts Schrift darüber hinaus – abgesehen von Friedrichs Arbeit – das wohl bekannteste „klassische“ Werk darstellt, erscheint es sinnvoll, näher darauf einzugehen.

19 Die Originalausgabe wurde zwar 1951 publiziert, die folgenden Ausführungen basieren aber auf der deutschen Ausgabe von 1986. Die Originalausgabe war nämlich noch nicht vollständig.

20 Es muss hier wiederholt werden, dass Arendts Konzept im dritten Teil beschreibend ist und sich dort eine subjektiv zu bewertende Auffassung totalitärer Herrschaft wiederfindet. Da also Arendt keinen systematischen, eindeutigen Totalitarismusbegriff lieferte und weil die Verfasserin hier nicht eine detaillierte Analyse vornehmen kann, kann im Folgenden der Anspruch auf Vollständigkeit nicht erhoben werden. Auch bei den schlussgefolgerten Eigenschaften der totalitären Herrschaft kann ein gewisser Grad der Subjektivität durch die Verfasserin nicht ausgeschlossen werden.

21 Denn sie verraten laut Arendt (1986: 743) „mehr als jeder andere totalitäre Propagandatrick, daß die Beherrschung des Erdballs das notwendige Endziel der totalitären Bewegung ist“. „Denn nur in einer vollständig kontrollierten und beherrschten Welt kann der totalitäre Diktator alle Tatsachen verachten, alle Lügen in die Wirklichkeit umsetzen und alle Prophezeiungen wahr machen“ (ebd.).

22 Es soll vermerkt werden, dass laut Möll (1998: 174) der größte Teil der Literatur über den Totalitarismus der Suche nach dessen geistigen Ursprüngen gewidmet ist.

23 In Bezug auf die dritte Periode soll Folgendes festgestellt werden: Wenn in diesem Kapitel der Fokus ausschließlich auf Deutschland liegen würde, müsste an dieser Stelle auch auf andere Schriften eingegangen werden – etwa Karl D. Brachers „Die Auflösung der Weimarer Republik“ (1957). Aufzuführen wären dann auch Martin Drahts „Totalitarismus in der Volksdemokratie“ (1968) und Richard Löwenthals „Totalitäre und demokratische Revolution“ (1960/1961). Da sich die Verfasserin aber bei der Darstellung begrenzen musste, ging sie hier nur auf jene Arbeiten ein, welche die meiste Bedeutung erlangten – auch außerhalb Deutschlands.

24 Besonders wurde dabei kritisiert, dass eine Parallelisierung die Leugnung der Singularität des Holocaustes bedeuten würde (vgl. Wippermann 1997: 83). Auch wurde denjenigen, die an den Vergleichen festhielten vorgeworfen, sie seien „Kalte Krieger“ oder anachronistische Zeitgenossen (vgl. Backes und Jesse 1992: 12).

25 Es ist zu vermerken, dass sich dieser Vorwurf vor allem auf das Totalitarismuskonzept Friedrichs richtete. Auf dieses Thema kommt die Verfasserin aber nochmals im Kapitel 2.2.2 zurück.

26 Es soll hier allerdings darauf hingewiesen werden, dass Linz in späteren Arbeiten zwischen folgenden modernen politischen Formen unterschied: Demokratie, Totalitarismus, Post-Totalitarismus, autoritäre Regime in all ihren Varianten sowie sultanische Regime (vgl. Linz 2003: XXXIV).

27 „Der Begriff „totalitär“ (fand) mehr oder weniger stillschweigend Einzug in die Darstellungen zahlreicher Autoren [...], ohne daß der Wortwahl immer eine Analyse der totalitären Herrschaftssysteme entsprechen würde“ (Backes und Jesse 1992: 13).

28 Im Gegensatz zu Popper, Faul oder Talmon hielt es Friedrich grundsätzlich für unzulässig, einen angeblichen Vertreter irgendeines totalitären Aspekts herauszugreifen und ihn für das Aufkommen des Totalitarismus „verantwortlich“ zu machen. (vgl. Friedrich und Brzezinski 1968a: 193, 605).

29 Laut Friedrich (1957: 13-14) habe es viele Arten von Autokratien gegeben, wie den monarchische Despotismus, die Tyrannis in den griechischen Stadt-Staaten, ihre Ebenbilder in der Renaissance sowie die absolute Monarchie im 17. und 18. Jahrhundert in Europa. Bezeichnend für alle Autokratien sei für Friedrich (1957: 14) „dass der Herrscher (Autós) für das, was er tut, niemandem verantwortlich ist.“ Als „logische(s) Gegenstück zur Autokratie“ setzte er den Rechtstaat bzw. Verfassungsstaat, denn dieser sei dadurch gekennzeichnet, dass er einem „Heteros“ verantwortlich sei (vgl. Friedrich 1957: 14). „Unter den Verfassungsstaaten ist heutzutage die verfassungsmäßige Demokratie zum vorherrschenden Typus geworden, aber man darf nicht vergessen, daß in der Vergangenheit die konstitutionelle Monarchie wie Aristokratie (Venedig) gegeben hat“ (ebd.). Auf die Unterschiede und Ähnlichkeiten der totalitären Diktatur mit den genannten Staatsformen wird hier nicht eingegangen. Die Verfasserin verweist diesbezüglich auf Friedrich (1957: 13-15). Sie betont aber, dass sich Friedrich darüber sehr kurz und allgemein äußerte und, dass er sich in seinen Schriften gänzlich der totalitären Staatsform zuwandte.

30 Es soll hier betont werden, dass diese nicht die einzigen Veröffentlichungen Friedrichs über den Totalitarismus waren. Da hier jedoch nicht alle Schriften analysiert werden können, verweist die Verfasserin auf Lietzmann (1999), der alle Veröffentlichungen Friedrichs zum Thema durchleuchtete.

31 Hierbei soll vermerkt werden, dass Friedrich (1957: 17) recht vage auf Unterschiede einging und seine Thesen nicht belegte. In Bezug auf die angebliche andersartige historische Genese der totalitären Diktaturen behauptete er etwa ohne weitere Angaben, dass die faschistischen Bewegungen als Antwort auf den Kommunismus entstanden seien. Er gab an, dass es auch andere Unterschiede gebe, welche er nicht aufführen würde.

32 Diese dritte Hypothese wurde erst von Friedrich und Brzezinski in der Ausgabe von 1956 hinzugefügt. Sie wurde mit der These verbunden, dass die totalitären Systeme eigentlich „im Verlauf der Bewältigung einer Reihe von Krisen entstanden (seien)“ (Friedrich 1957: 16).

33 Die von Max Weber (1922) eingeführte Differenzierung von Realtypen und Idealtypen kann heute „als eine zentrale Basis empirischer Typenbildung [...] bezeichnet werden“ (Schmidt-Hertha und Tippelt 2011: 25). Da die Verfasserin hier von der Bekanntheit dieser Typologisierung ausgeht, erhebt sie nicht den Anspruch sie ausführlich zu skizzieren und beschränkt sich auf folgende grobe Angaben: Der Idealtypus stellt eine gedankliche Konstruktion bzw. ein idealisiertes theoretisches Modell dar, welches die als wesentlich erachteten Züge eines Sozialgebildes hervorhebt und zu einem in sich widerspruchslosen Idealbild zusammenfasst, wobei „Unwesentliches“ außer Acht gelassen wird. Die so ermittelten Idealtypen bilden als Deutungs- und Erklärungsmittel methodischer Hilfsmittel der Theoriebildung, sind aber in dieser „reinen“ Form nicht so in der Wirklichkeit zu finden. Bei dem Realtypus handelt es sich hingegen um eine Typenbildung auf der Basis empirischen Materials bzw. um empirisch tatsächlich vorhandenen und identifizierten Variationen eines Phänomens (Weber 1988, hier zit. nach Janoska-Bendl 1965).

34 Damit ist aber nicht gemeint, dass Friedrich immer wieder alle Merkmale veränderte. Einige Wesenszüge blieben – wie im Folgenden erkennbar wird – gleich.

35 Damit meinte Friedrich die osteuropäischen Satelliten der Sowjetunion – namentlich Ungarn, Polen, die Tschechoslovakei und Jugoslavien. Weil aber Friedrich diesen Staaten sehr wenig Aufmerksamkeit schenkte und er sich bei seinen Analysen auf die Systeme Italiens, Deutschlands und der Sowjetunion fokussierte, kann hier nicht dargelegt werden, ab wann genau er diese Länder als totalitär ansah. Friedrich sprach lediglich von der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg (vgl. Friedrich und Brzezinski 1968b: 619). In Bezug auf die Satellitenstaaten soll hier allerdings vermerkt werden, dass der Autor auf die Studie von Brzezinski „The Soviet Bloc“ (1960) verwies.

36 Dass Friedrich im Verlauf der Jahre immer weniger „sparsam“ mit dem Wort „totalitär“ umging, wie es Arendt (1986: 636) forderte, sollte allerdings mehr auf seinen Blick auf die historischen bzw. politischen Entwicklungen zurückgeführt werden und weniger auf die Modifizierungen seines „Merkmalkatalogs“.

37 Hierbei ist jedoch Folgendes zu bemerken: In Bezug auf die Sowjetunion und Deutschland äußerte Friedrich (1957: 256), dass sie erst ab 1936 einen totalitären Charakter angenommen hätten – und das obwohl diese Staaten für den Autor schon lange zuvor die Kombination der Wesensmerkmale des Totalitarismus aufwiesen. Erst ab 1936 seien aber diese Staaten für Friedrich völlig vom Geist des Totalitarismus gefasst und hätten ihren totalitären Charakter herausgebildet (hier zit. nach Lietzmann 1999: 141). An diesem Punkt ist zu erwähnen, dass Friedrich angab, dass der Zeitpunkt an dem der totalitäre Staat entstehe, der Punkt sei „zu dem sich die Führerschaft gezwungen sieht, offen und ohne rechtliche Scheinbegründung Gewalt anzuwenden, um sich vor allem gegen die innere [...] Opposition zu behaupten“ (Friedrich und Brzezinski 1968b: 620). Diese These ist bemerkenswert, weil Friedrich wie bereits angesprochen eigentlich dafür plädierte, dass ein totalitärer Staat vorliege, wenn die Kombination der Wesensmerkmale vorhanden sei.

38 Die Modifizierungen, die oben aufgeführt wurden, betreffen den Merkmalskatalog Friedrichs im Allgemeinen. Im weiteren Verlauf, wo die Wesensmerkmale einzeln aufgeführt werden, wird kurz auf weitere Veränderungen aufmerksam gemacht – diesmal in Bezug auf die einzelnen Wesensmerkmale.

39 An dieser Stelle soll erwähnt werden, dass Friedrich (1957: 20) nicht ausschließ, dass auch andere Merkmale die totalitären Diktaturen ausmachen könnten. Er behauptete aber, dass die sechs genannten Wesenszüge „ganz allgemein als Wesenszüge der totalitären Diktatur anerkannt (seien), und zwar nicht nur von Schriftstellern des Westens, sondern auch von den Totalitären selber“ (ebd.).

40 Es soll darauf hingewiesen werden, dass Friedrichs Ideologiebegriff damit einen anderen Kern hatte als der von Arendt. Die Entwicklungslogik der „destruction-reconstruction“ sei für ihn das zentrale totalitäre Kennzeichnen und nicht der Anspruch auf Welterklärung bzw. die proklamierte unfehlbare Voraussagefähigkeit.

41 Im weiteren Verlauf kam aber Friedrich (1957: 92-102) auf das Thema des Expansionswillens zurück und gab an, dass der totale Anspruch auf Weltherrschaft bei fast allen totalitären Bewegungen vorhanden und untrennbar von ihrer Ideologie sei: „(Der Expansionswille) entspringt jener Leidenschaft für die Einmütigkeit, die keine Meinungsverschiedenheit darüber duldet, was die Bewegung als Wahrheit verkündet hat, und sich deshalb der Welt unterwerfen muß“ (ebd: 98). Es stellt sich an diesem Punkt eventuell die Frage, wieso sich Friedrich weigerte, den Expansionswillen als Merkmal in seinem Konzept aufzunehmen – wie es etwa Borkenau (1940) und implizit auch Arendt (1986: 743) taten. Das liegt wohl zunächst daran, dass der Autor nicht daran glaubte, dass alle totalitären Diktaturen expansionistisch wären. Genauer hätten kleine totalitäre Staaten wie etwa Titos Jugoslavien angeblich diesen Anspruch nicht. Darüber hinaus hielt Friedrich (1968b: 55) die Aufnahme dieses Merkmals in seinem „Katalog“ aus folgenden Grund für problematisch: Wenn sich solch ein System weltweit etablieren würde, würde es laut dem Autor seine Natur verlieren, wenn es nicht mehr expandieren könnte (vgl. ebd.). Wie später verdeutlicht wird, glaubte Friedrich nicht wirklich daran, dass ein totalitäres System ohne Auslöschung durch Krieg seine Natur verlieren könnte, deshalb nahm er dieses Merkmal nicht auf.

Fin de l'extrait de 85 pages

Résumé des informations

Titre
Totalitarismus und literarische Dystopie im 20. Jahrhundert
Sous-titre
"Schöne Neue Welt" und "1984"
Université
Catholic University Eichstätt-Ingolstadt
Note
1,0
Auteur
Année
2018
Pages
85
N° de catalogue
V498853
ISBN (ebook)
9783346028693
ISBN (Livre)
9783346028709
Langue
allemand
Mots clés
Dystopie, Utopie, Brave New World, Schöne Neue Welt, 1984, Totalitarismus, Carl J. Friedrich, Totalitarismusforschung
Citation du texte
Despoina Tsokou (Auteur), 2018, Totalitarismus und literarische Dystopie im 20. Jahrhundert, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/498853

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Totalitarismus und literarische Dystopie im 20. Jahrhundert



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur