Der Rekurs des Islamischen Staates auf den Frühislam

Ein Vergleich des "Islamischen Staates" mit den ersten vier Kalifen nach Muhammed


Hausarbeit, 2015

20 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die frühislamische Zeit der „vier rechtgeleiteten Kalifen“ aus politisch-historischer Perspektive

3. Die Entwicklung des „Islamischen Staats“ seit dem Ausruf zum Kalifat und seine Organisationsstruktur

4. Vergleich der Zeit der „vier rechtgeleiteten Kalifen“ mit dem Islamischen Staat

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Seit dem Arabischen Frühling ist der Nahe Osten1 in der Weltöffentlichkeit wieder ein eminent präsenter Gegenstand der Politik. Im Zuge des Arabischen Frühling kam es in einigen arabischen Staaten zu Demonstrationen und Regierungsentmachtungen. Im März 2011 begannen auch in Syrien die Menschen friedlich zu demonstrieren, deren Proteste aber von staatlicher Seite niedergeschlagen wurden (Said 2014: 58).

Der syrische Bürgerkrieg brach aus und dauert bis heute an. Einer der Akteure im Bürgerkrieg ist der Islamische Staat2. Dieser rief, unter ihrem Anführer Awwad Ibrahim Ali al-Badri al-Samarra al-Qurashi, am 29. Juni 2014 das Kalifat aus. Der Anführer trat vorher unter dem Namen Abu Bakr al-Baghdadi auf. (Said 2014: 90 f.)

Der Aufruf stellt ein Novum im islamischen Fundamentalismus dar. Zwar hatte die Organisation al-Qaida auch das Ziel des Kalifats propagiert, aber nie im Ansatz erreichen können (Said 2014: 89). Ferner beruft sich der Islamische Staat auf den Frühislam, genauer gesagt auf die Zeit von Muhammad und seinen Zeitgenossen (Günther 2014: 29 f.). Der Rekurs des Islamischen Staates auf diese Zeit wird nicht zuletzt an dem Nom de Guerre Abu Bakr al Baghdadi deutlich, den der Anführer des Islamischen Staates vor dem Kalifatsausruf noch trug. Dieser Name ist ein Rückgriff auf Abu Bakr, den ersten Kalifen nach Muhammad, der von 632-634 dieses Amt besetzte (Endreß 1997: 142). Der Rekurs auf jene Zeit ist ein signifikantes Merkmal des islamischen Fundamentalismus. Denn die Zeit der „vier rechtgeleiteten Kalifen“ sowie die Zeit unter dem Propheten Muhammad sind „ein verklärtes Ideal für den wiedererwachten politisch interpretierten Islam“ (Tibi 1995: 55).

Dieser Rekurs des islamischen Staates wird in dieser Arbeit behandelt. In diesem Zusammenhang wird die Forschungsfrage thematisiert, inwiefern es sich bei dem Islamischen Staat in Syrien und Irak um eine Rückkehr in die Zeit der „vier rechtgeleiteten Kalifen“3 handelt.

Hintergrund dieses Sujets ist, dass der Rekurs auf vergangene religiöse Traditionen durch islamische Fundamentalisten oftmals rekonstruiert ist, es sich also um „invented traditions“ handelt (Tibi 1995: 17). Mit der aufgeworfenen Forschungsfrage soll thematisiert werden, ob der vom islamischen Staat beanspruchte Rekurs auf die Zeit der „vier rechtgeleiteten Kalifen“ eine Rückkehr zu dieser Zeit ist oder diese beanspruchte Rückkehr lediglich vom Islamischen Staat konstruiert wird.

Als theoretischer Hintergrund für dies Analyse sollen die Ausführungen Holger Zapfs zum politischen Denken und zur Staatlichkeit im Islam dienen, insbesondere die Ausarbeitungen zum Frühislam.

Im Folgenden wird die Zeit der „vier rechtgeleiteten Kalifen“ aus einer politisch-historischen Perspektive erörtert, um in einem zweiten Schritt den Islamischen Staat zu thematisieren. Dieser wird sowohl von seiner Entwicklung seit der Gründung ausgehend betrachtet als auch von seiner Organisationsstruktur in dem ausgerufenen Kalifat. Nach der Betrachtung dieser beiden Gegenstandsbereiche wird ein Vergleich zwischen der Zeit der „vier rechtgeleiteten Kalifen“ und dem Islamischen Staat der Gegenwart gezogen. Im Fazit erfolgt die abschließende Beurteilung hinsichtlich der aufgeworfenen Forschungsfrage.

2. Die frühislamische Zeit der „vier rechtgeleiteten Kalifen“ aus politisch-historischer Perspektive

Als die Zeit der „vier rechtgeleiteten Kalifen“ wird die Zeit der frühislamischen Umma unter den ersten vier Kalifen nach Muhammeds Tod bezeichnet. Gemeint ist die Zeit von 632-661. Diesen vier Kalifen werden einige positive Charakteristika und Merkmale zugeschrieben. Es hat sich daher in der sunnitischen Tradition der positiv konnotierte Terminus der „vier rechtgeleiteten Kalifen“ etabliert (Hartmann 2004: 67). So wird den ersten vier Kalifen nachgesagt, sie seien „vom rechten Glauben“ (Hartmann 2004: 67) erfüllt gewesen, gottesfürchtig und rechtschaffend (Ebd.). Weiter wird ihnen nachgesagt, dass sie einen vorbildlichen Lebensstil führten und keinen Unterscheid machten zwischen den Muslimen der Umma, ob Herrscher oder Untertanen (Ebd.).

Hinsichtlich der Überlieferungen zu diesem frühislamischen Zeitraum ist die eminente Glorifizierung signifikant. Dies zeigt einerseits die positive Konnotation der ersten vier Kalifen, andererseits die Vielzahl an Zuschreibungen positiver Charakteristika. Historisch betrachtet war die frühislamische Umma nach dem Tod ihres Propheten in der Bredouille. Sie befand sich in einer eklatanten Krise. Manche Stämme hatten sich mit dem Tod des Propheten von der Gemeinde losgesagt, andere hatten nur sehr unverbindliche, teils gar keine, Eide abgegeben (Haarmann 2004: 58). Es gab in den Stämmen sogar vier andere Propheten, sogenannte „Nachfolgetäter“ (Ebd.).

Aufgrund dieser prekären Situation in der muslimischen Gemeinde musste gehandelt werden, wenn die Umma nicht zerfallen wollte. Es ergab sich also die Notwendigkeit zu handeln, denn der Widerstand arabischer Clans und Stämme betraf auch die Zahlung der sadaqa, die eine erhebliche Einnahmequelle der frühen islamischen Umma darstellte, und ihre ridda (Abfall) zeugt von den eintretenden Problemen. (Krämer 2005: 29)

In dieser Situation wurde von Umar b. al-Hattab durchgesetzt Abu Bakr in Medina zum impliziten Anführer der Gläubigen, zum „Stellvertreter des Gottesgesandten“ (arab.: al-halifa) zu ernennen. Damit wurde ein Amt ins Leben gerufen, dessen Kompetenzen und Funktionen noch einer Klärung bedurften. (Nagel 1998: 12) Zum Zeitpunkt seines Amtsantritts hatte Abu Bakr schon ein hohes Alter, sodass eine kurze Amtszeit zu erwarten war (Madelung 1997: 42). In seinem Amt als Kalif wollt Abu Bakr durch seine Handlungen dem Propheten folgen (Ebd.: 46).

Die Zeit von Abu Bakr war von den ridda-Kämpfen4 geprägt. Sie sollten den medinensischen Führungsanspruch, der nun mit dem Tod Muhammds in Frage gestellt worden war, verteidigen (Haartmann 2004: 58). Entscheidender Protagonist der ridda-Kämpfe war längere Zeit Halid b. al-Walid. Nachdem sich die abgefallenen Stämme nicht mehr dem Treueeid verpflichtet fühlten, den sie Muhammad zu seinen Lebzeiten gegeben hatten, griff er die Stämme an. (Nagel 1998: 13)

Schon nach zwei Jahren starb Abu Bakr und Umar b. al-Hattab folgte ihm nach. Vor Abu Bakrs Tod berief er Umar als Nachfolger (Krämer 2005: 25). Dieser entließ Halid, weil es in zunehmenden Maße zu Spannungen zwischen ihm und der medinensischen Führung gekommen war (Nagel 1998: 14).

ʿUmars Amtszeit war ebenfalls von kriegerischen Aktivitäten geprägt. Das byzantinische wie auch das sassanidische Reich waren es gewohnt gewesen, dass es Einfälle arabischer Stämme in ihre Gebiete gab (Noth 1998: 82). So erschienen die Überfälle der Stämme in ihre Gebiete nicht weiter bedrohlich. Als die einfallenden Einheiten bei ihren kriegerischen Aktivitäten auf byzantinischem und sassanidischem Gebiet auf keinen Widerstand trafen, wurde dies als ein positives Zeichen Gottes gewertet, der ihnen signalisieren wollte, dass er den frühen Muslimen weitere Gebiete schenke (Ebd.). Umar versuchte die unkontrollierten Interventionen zu unterbinden. Vor diesem Hintergrund nahm er den Titel „Heerführer der Gläubigen“5 (arab.: amir al-mu minin) an, womit er die Vorstellung verstärken wollte, er sei der einzige legitime Befehlshaber (Nagel 1998: 15). Im Ergebnis war der Einfluss ʿUmars auf das futuh6 stark begrenzt, weil die Angriffe nicht zentral geplant wurden (Kämer 2005: 30). In der Quintessenz verblieben für Umar drei Möglichkeiten der Einflussnahme: Ersten die Ernennung von Befehlshabern, wie zweitens die von Gouverneuren, drittens die Aufteilung der Beute aus den Raubzügen (Krämer 2005: 30 f.).

Sehr zeitnah führten die Muslime jeweils gegen das byzantinische als auch gegen das sassanidische Reich eine Entscheidungsschlacht, die beide, selbst zum Erstaunen der Muslime, gewonnen wurden (Noth 2998: 82).

Viele Entscheidungen der Befehlshaber zeugten von Spontanität. Die Unterscheidung zwischen Gebieten, die man unter Gewalt erobert hatte und solchen, die man vertraglichen erwarb, ist aufgrund ihrer sehr schematischen Planung wohl einer anderen Zeit zuzurechnen (Krämer 2005: 33). Es muss von einer sehr gängigen Praxis des vertraglichen Erwerbs ausgegangen werden. Hieraus entwickelte sich als Grundkonstante heraus den Glauben der ansässigen Bevölkerung zu akzeptieren, was die „muslimische Ökumene […] durch Vereinbarungen und Verträge“ konstituierte (Haarmann 2004: 63).

Die muslimischen Befehlshaber handelten gemäß der militärischen Realität und der vorgefundenen Situation, nicht nach Instruktionen des Korans (Krämer 2005: 33). Wie beschrieben waren die militärischen Verbände der Muslime in ihren Handlungen sehr autonom. Es gab keine Zentralgewalt, die Einfluss auf die militärischen Pläne hatte. An anderer Stelle wurde schon auf die begrenzten Möglichkeiten des Kalifen hingewiesen. Für die Gebietserweiterungen durch vertragliche Vereinbarungen konnte man sich auf Sure 9:29 berufen, der Schutzverträge erlaubte, wenn die Bevölkerung Abgaben leistete (Noth 1998: 90). Die Höhe dieser Abgaben ist dabei variabel7, was den Muslimen große Handlungsspielräume gewährte (Haarmann 2004: 64). Obendrein spielten zwei sich ergänzende, der Expansion der Muslime förderliche, Sachverhalte einander zu: Die frühen Muslime hatten gemäß dem Koran die Möglichkeit zu erobern, ohne den dortigen Menschen die eigene Religion aufzuzwingen, zugleich war die eingesessene Bevölkerung illoyal gegenüber ihren bisherigen Machthabern, da sie unter Verfolgungen zu leiden hatten (Noth 1998: 91). Insbesondere in Syrien und Ägypten war die Bevölkerung unzufrieden, weil die dortigen monophysitischen Kirchen von der byzantinischen Staatskirche als Häretiker gesehen wurden (Haarmann 2004: 64).

In ihren kriegerischen Aktivitäten gegen das byzantinische und sassanidische Reich zeigt sich bei den Muslimen eine sehr starke realpolitische Ausrichtung, die zu pragmatischen Lösungen zur Stabilisierung ihrer Herrschaft führte. Wie schon erwähnt, hatten die Muslime die Religionen der Bevölkerung von den eingenommenen Gebieten akzeptiert. Ihre realpolitisch-pragmatische Toleranz wird illustriert an der Ausweitung der „Schriftbesitzer“-Kategorie. So war es wegbereitend für die islamische Expansion gewesen, dass die dortige Bevölkerung den „Schriftbesitzern“ zuzurechnen war (Noth 1998: 90). Aber mit der immer weitergehenden Expansion traf man auch auf andere Religionen. In der Folge wurde die Kategorie der „Schriftbesitzer“ ausgeweitet auf die Zoroastiker und die Buddhisten, sodass nur noch den Polytheismus anhängende Araber ausgeschlossen wurden. Doch nach den beschriebenen ridda-Kämpfen gab es keine polytheistischen Araber mehr. (Noth 1998: 92) Aufgrund dieser Handhabe, hinsichtlich der Religionen, folgte eine positive Sicht auf die Eroberer, da man sich nun keiner religiöser Verfolgung mehr ausgesetzt sah (Haarmann 2004: 64).

Es lässt sich für die frühislamische Umma festhalten, dass sie sich stets im Krieg befand und in äußerst kurzer Zeit immens expandierte. Diese Expansion folgte aber keineswegs einem Plan. Im Gegenteil: Kalif ʿUmar hatte noch die Vorstellung vertreten die „Insel der Araber“ sei die Grenze der politisch-religiösen Ordnung (Nagel 1998: 15). Diese Idee war schnell überholt. Ergo musste die politische Organisationsstruktur der frühislamischen Umma sich ändern. Noth kommt zu dem Schluss, „dass das junge Kalifat von Medina – auch und gerade bezogen auf seine erst noch zu entwickelnde inhaltlich Bestimmung – auf die ‚futuh‘ mehr reagierte als innerhalb dieser agierte“ (Noth 1998: 99).

In den Topoi Recht, Politik und Verwaltung beziehen sich noch heutige Muslime auf ʿUmar (Krämer 2005: 29). Denn Kalif ʿUmar wird für die meisten Organisationsstrukturen als Gründer angeführt (Cahen 1968: 25). Daher rührt auch sein Ruf ein „besonders fähiger Organisator“ gewesen zu sein (Krämer 2005: 41). Dieser Ruf ʿUmars gründet auf eine Vielzahl von organisatorischen Errungenschaften, die ihm zugerechnet werden; historisch gesehen aber oft nicht belegt werden können (Krämer 2005: 42). Es wird angenommen, dass das frühislamische Staatswesen unorganisiert und noch im Aufbau befindlich war (Ebd.).

Als belegt gilt die Durchsetzung ʿUmars durch Gewalt eroberte Gebiete nicht den Soldaten zu übergeben, sondern der Umma zukommen zu lassen. Sie wurden also in Staatseigentum bzw. Staatsgebiete transformiert. Zweck dieser Regelung war die Soldaten in Heerlagern für weitere Expeditionen zu konzentrieren und eine Zerstreuung der Soldaten über das eroberte Gebiet zu vermeiden. (Krämer 2005: 42)

Nicht eindeutig belegt werden kann dagegen die Einführung eines Verzeichnisses, das die Leistungen von Personen für den Islam auflistete und ihnen Transferzahlungen des Staates zugestand. Solche sogenannten Diwane sind erst für das Ende des Jahrhunderts eindeutig nachweisbar. (Krämer 2005: 42 f.)

Des Weiteren gibt es eine Überlieferung zu Kalif ʿUmar, wonach er die hadd-Strafen während einer Hungersnot aussetzen ließ. Auf dieser Überlieferung beruht der Gedanke, dass die „Durchsetzung (der hadd-Strafen [Ergänzung des Verfassers]) die Existenz einer wahrhaft gerechten Gesellschaft bereits voraussetzt“. (Zapf 2012: 26)

Im Jahr 644 wurde Kalif ʿUmar von einem persischen Sklaven ermordet (Cahen 1968: 28). Vor seinem Tod setzte er ein Gremium für die Nachfolge ein (Nagel 1998: 16). Dieses Sechsmänner-Gremium, nur aus Quraish bestehend, wählte Uthman zum Kalifen (Krämer 2005: 35). Dieses Organ war die Schūrā (Noth 1998: 99). Für die Wahl eines Kalifen spielten zwei Merkmale eine größere Rolle: Einmal das „sabiqa“-Prinzip, wonach Personen mit früheren Verdiensten für den Islam zum Kalifen benannt werden sollen (Noth 1998: 97). Zweitens das „nasab“-Prinzip. Dieses Prinzip meinte die Zugehörigkeit zum arabischen Adel8. (Noth 1998: 99 f.)

[...]


1 Der Begriff „Naher Osten“ ist die in Deutschland etablierte Version des englischen „Middle East“. Dieser Terminus entwickelte sich während des Imperialismus in Großbritannien. Nachdem Großbritannien seine vorherrschende Position in der Region verlor, übernahmen die USA als neue externe Vormacht die Definition des britischen Premierminister Clement Attlee, wonach „Middle East“ „aus den arabischen Ländern und bestimmten, an sie grenzenden Gebieten“ (Tibi 1996: 68) besteht. (Tibi 1996: 67 f.) Für diese schriftliche Ausarbeitung wird der in Deutschland gängige Begriff verwendet.

2 Der Begriff des „Islamischen Staates“ wird in dieser Hausarbeit für die gemeinte Terrorgruppe durchgängig verwendet. Es muss erwähnt werden, dass dieser Name kritisch ist, da er zum einen von der Organisation selbst gewählt wurde und man durch die Benutzung des Namens „Islamischer Staat“ „indirekt die Herrschaftsansprüche der Dschihadisten“ anerkennt (Schareika 2014).

3 Der Begriff der „vier rechtgeleiteten Kalifen“ ist erst eine später etablierte Bezeichnung, ein anderer Terminus wäre die „(ersten) vier nicht-dynastischen Repräsentanten der ,Umma‘“ (Noth 1998: 98). Im Folgenden wird aufgrund seiner Etablierung wie Bekanntheit von den „vier rechtgeleiteten Kalifen“ gesprochen.

4 Die ridda-Kämpfe sind die Apostaise auf der Arabischen Halbinsel (Noth 1998: 81).

5 Faktisch war Umar aber nie „Heerführer der Gläubigen“. Die militärischen Auseinandersetzungen waren nicht zentral geplant und die ihm zugeschriebene Eroberung von Jerusalem ist nach heutigen Erkenntnisstand eine Legende und Spätzuschreibung. (Noth 1998: 98)

6 Futuh meint die Eroberungen der nicht-islamischer Länder mit Gottes Hilfe (Noth 1998: 81).

7 Beispielsweise hatten die Ägypter höhere Abgaben zu leisten, als das militärisch starke Nubien, das deutlich mildere Vertragsbestimmungen hatte (Tamcke 2008: 71 f.).

8 Adel „bezogen auf vorislamische ‚Nobilität‘ und in Anknüpfung an Gruppen und Personen, die ihren ‚Adel‘ durch den Islam erworben hatten“ (Noth 1998: 99).

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Der Rekurs des Islamischen Staates auf den Frühislam
Untertitel
Ein Vergleich des "Islamischen Staates" mit den ersten vier Kalifen nach Muhammed
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen  (Institut für Demokratieforschung)
Veranstaltung
Ethnisch-konfessionelle Konfliktforschung am Beispiel Syriens und Iraks
Note
1,3
Autor
Jahr
2015
Seiten
20
Katalognummer
V498937
ISBN (eBook)
9783346038081
ISBN (Buch)
9783346038098
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Islamischer Staat, Syrien Irak Naher Osten Vergleich Islam Muhammed
Arbeit zitieren
Hendrik Hundertmark (Autor:in), 2015, Der Rekurs des Islamischen Staates auf den Frühislam, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/498937

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