Betreiben von Kompressoren mit Druckbehälter. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung, Prüfung

Ein Leitfaden für Arbeitgeber


Livre Spécialisé, 2019

60 Pages


Extrait


Inhalt

1 Einleitung

2 Rechtsgrundlagen
2.1 Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
2.2 Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
2.3 Betriebssicherheitsverordnung
2.4 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
2.5 Arbeitsschutzgesetz

3 Begriffe

4 Pflichten des Betreibers
4.1 Gefährdungsbeurteilung
4.2 Beschaffung

5 Inbetriebnahmeprüfung
5.1 Die Ordnungsprüfung:
5.1.1 Festlegung der Prüffristen innerhalb der Ordnungsprüfung
5.1.2 Betriebsanleitung
5.1.3 Konformitätserklärung
5.1.4 CE-Kennzeichnung
5.1.5 Erforderliche Angaben durch den Hersteller
5.1.6 Kennzeichnung der Restrisiken
5.2 Prüfung der Ausrüstung
5.2.1 Manometer
5.2.2 Sicherheitsventil
5.2.3 Kondensatablass
5.2.4 Schutzabdeckungen
5.2.5 Luftfilter

6.3 Der Aufstellungsort

7 Betrieb von Kompressoren
7.1 Gefährdungsbeurteilung
7.1.1 Formale Anforderungen
7.1.2 Bewegungsflächen, Raumhöhe
7.1.3 Absturzgefahr
7.1.4 Aufstellfläche
7.1.5 Be- und Entlüftung
7.1.6 Vibrationen
7.1.7 Lärm
7.1.8 Gefährdung durch andere Arbeitsmittel
7.1.9 Arbeitsstoffe/Gefahrstoffe in der Umgebung
7.1.10 Anfahrschutz
7.1.11 Hochwasser, Grundwasser
7.1.12 Lesbarkeit der Anzeigen
7.1.13 Zutritt Unbefugter
7.1.14 Das Sicherheitsventil
7.1.15 Anschluss an das Rohrleitungsnetz
7.1.16 Beleuchtung
7.1.17 Umgebungstemperatur
7.1.18 Explosionsgefährdung
7.1.19 Schweißarbeiten
7.1.20 Aufstellung auf Baustellen, Montagestellen
7.1.21 Auswahl des Personals
7.1.22 Psychische Belastungen
7.1.23 Alters- und alternsgerechte Gestaltung
7.1.24 Persönliche Schutzausrüstung
7.1.25 Arbeitsmedizinische Vorsorge

8 Unterweisung

9 Betriebsanweisung

10 Kontrolle, Instandhaltung, Prüfung
10.1 Kontrollen, Wartung, Prüfung
10.1.1 Kontrollen
10.1.2 Wartung
10.1.3 Prüfung Druckbehälter
10.2 Dokumentation der Prüfergebnisse
10.2.1 Dokumentation der Kontrollen
10.2.2 Prüfnachweis Kompressor
10.2.3 Prüfnachweis Druckbehälter
10.3 Prüfpersonen und Qualifikation
10.3.1 Unterwiesene Personen
10.3.2 Befähigte Personen
10.3.3 Zugelassene Überwachungsstellen

11 Entsorgung

12 Unfall- und Schadensanzeige

Anlagen

Anlage 1: Vorlage für eine Inbetriebnahmeprüfung

Anlage 2: Gefährdungskatalog

Anlage 3: Musterbetriebsanweisung Umgang mit Kompressoren mit Druckbehälter, ölgeschmiert, <1000 bar•Liter

Anlage 4: Musterbetriebsanweisung Baustellenkompressor, Montagekompressor

Anlage 5: Muster einer Unterweisungshilfe

Anlage 6: Bestellung einer befähigten Person

Vorschriften und Regeln

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

In diesem Buch sollen die anwendungsfertigen Maschinen „Kompressoren mit Druckbehälter“ behandelt werden. Dieses Buch hat das Ziel, Aufgaben und Pflichten von Betreibern und Arbeitgebern, die einen Kompressor in ihrem Betrieb einsetzen, unter Arbeitsschutzaspekten aufzuzeigen.

Der hier beschriebene Kompressor soll sein:

- ein Kolbenkompressor mit
- Druckbehälter (Volumen 90 Liter, ausgelegt auf max. 11 bar)

Kompressoren in dieser Größe werden hauptsächlich in Werkstätten und kleinen Handwerksbetrieben eingesetzt.

Ein Kompressor wird allzu oft als harmlos angesehen. Nach dem Motto: Hat doch fast jeder, kann ja nicht so gefährlich sein. Dem ist leider nicht so. Für den Gesetzgeber ist ein Kompressor mit Druckbehälter eine überwachungsbedürftige Anlage. Das liegt an dem Druckbehälter, der ein gefährliches Potential besitzt.

Sie haben als Kind sicherlich mal einen Luftballon aufgeblasen und losgelassen. Ein Grinsen zog über Ihr Gesicht, wenn der Luftballon kreuz und quer losschoss, dann aber leider immer mehr an Kraft verlor. Zum Schluss blieb ein verschrumpeltes Etwas über. So ähnlich ist auch der Ablauf, wenn ein Druckbehälter platzt oder ein Ventil abreißt. Nur der Verlauf ist verheerend. Es werden enorme Kräfte frei. Der Druckbehälter geht ab wie eine Rakete. Für Personen, die sich in der Nähe befinden, kann das tödlich enden. Der Behälter kann Wände oder Decken durchschlagen. Daher nehmen Sie die anschließenden Ratschläge ernst. Als Betreiber sind Sie verantwortlich.

Kleine Kompressoren sind hier ausgenommen. Klein bedeutet hier: wenn Sie das Behältervolumen in Liter mit dem zulässigen Druck in bar multiplizieren und unter 50 bar•Liter bleiben, brauchen Sie sich über Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung keine Gedanken machen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Kolbenkompressor

(Foto: Monika Guske)

2 Rechtsgrundlagen

Da Sie eine Maschine mit einer überwachungsbedürftigen Anlage betreiben, sollten Sie auch die Rechtsgrundlagen kennen. Denn, Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.

Hier die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Regelungen.

2.1 Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Die neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV) ist meist als Maschinenrichtlinie bekannt. Sie wendet sich hauptsächlich an Hersteller. Für den freien Warenverkehr in den EG-Ländern sollen Maschinen grundlegenden Standards entsprechen. Der Hersteller bescheinigt mit der Konformitätserklärung und dem CE-Zeichen, diesen Standards zu entsprechen.

Der Kompressor ist eine Maschine und fällt somit unter die Maschinenrichtlinie.

2.2 Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Für einfache Druckbehälter gilt die Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Richtlinie 2014/29/EU). Die Verordnung wendet sich vor allem an die Hersteller von Druckbehältern. Der Anwendungsbereich umfasst geschweißte Behälter, die zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff bei einem relativen Innendruck von mehr als 0,5 bar gedacht sind. Die Richtlinie sieht die CE-Kennzeichnung vor, mit der der Hersteller u.a. die Übereinstimmung mit allen Anforderungen dieser Verordnung bestätigt.

Die Hersteller müssen bei einfachen Druckbehältern gewährleisten, dass

- die Sicherheitsanforderungen dieser Richtlinie erfüllt werden
- die technischen Unterlagen erstellt wurden
- das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt und in einer Konformitätserklärung dokumentiert wurden
- die CE-Kennzeichnung am Behälter angebracht ist
- die erforderlichen Daten am Behälter angebracht sind
- die Betriebsanleitung und die Sicherheitsinformationen beigefügt sind, die von den Endnutzern leicht verstanden werden kann, verfasst ist.

Druckbehälter mit einem Druckvolumen kleiner 50 bar•Liter fallen nicht unter die Richtlinie 2014/29/EU.

2.3 Betriebssicherheitsverordnung

Für Betreiber und Arbeitgeber, die überwachungsbedürftige Anlagen betreiben, gilt hauptsächlich die Betriebssicherheitsverordnung mit den untergeordneten Technischen Regeln für Betriebssicherheit. Wenn Sie nicht nur Betreiber sondern auch Arbeitgeber sind, müssen alle Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden. Das geht über die Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung bis zur Unterweisung.

2.4 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung. Wenn der Arbeitgeber die Technischen Regeln einhält, kann er davon ausgehen, dass er die Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung einhält. Weicht der Arbeitgeber von den Regeln ab und wählt eine andere Lösung, so hat er die gleichwertige Sicherheit schriftlich nachzuweisen.

2.5 Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz befindet sich in der Hierarchie der Arbeitsschutzregelungen an der Spitze.

Das Arbeitsschutzgesetz gibt als Ziel vor, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Arbeitsschutzmaßnahmen zu sichern und zu verbessern. Es gibt hier keine vorformulierten Regelungen im Detail. Es gibt dieses Arbeitsschutzziel und dort soll der Arbeitgeber hinkommen. Der Weg ist frei wählbar.

Das hört sich gut an. In der Praxis gibt es aber häufig Fallstricke. Wenn Fragen zu konkreten Fallbeispielen auftreten, steht der Betreiber häufig allein da und bekommt keine Antwort. Es muss sehr viel gesucht, recherchiert, nachgefragt und letztendlich entschieden werden. Das kostet viel Zeit. Am Ende muss der Betreiber entscheiden, welchen Weg er wählt. Ich rate dazu, den Entscheidungsweg nachvollziehbar zu machen und schriftlich festzuhalten.

3 Begriffe

Druckbehälter

Ein Druckbehälter ist ein geschlossenes Bauteil, einschließlich der direkt angebrachten Teile bis hin zu der Vorrichtung für den Anschluss an andere Geräte, z.B. Schlagschrauber, Spritzpistole. Ein Behälter kann auch mehrere Druckräume aufweisen.

Wann ist ein Druckbehälter ein einfacher Druckbehälter?

Ein einfacher Druckbehälter muss folgende Kriterien erfüllen:

- Es ist ein geschweißter Behälter, meist aus unlegiertem Qualitätsstahl.
- Er wird mit Luft oder Stickstoff betrieben.
- Er wird keiner Flammeneinwirkung ausgesetzt.
- Der zylindrische Teil besitzt einen runden Querschnitt, der durch nach außen gewölbte oder flache Böden geschlossen ist.
- Der maximale Betriebsdruck liegt bei max. 30 bar und das Produkt aus Druck und dem Volumen des Behälters (PS × V) beträgt höchstens 10 000 bar•Liter.
- Die Betriebstemperaturen liegen zwischen -50 °C und bei Behältern aus Stahl bei max. 300 °C und bei Behältern aus Aluminium oder Aluminiumlegierung bei max. 100 °C.

Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion

Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion sollen den Betrieb in sicheren Grenzen halten, das heißt, der Behälter darf nicht platzen.

Behälter dürfen bestimmte Drücke nicht überschreiten. Zur Druckbegrenzung werden z.B. Sicherheitsventile, Berstscheiben eingesetzt.

Zur Einhaltung maximaler Temperaturen werden Temperaturbegrenzer eingesetzt. Zu den Einrichtungen mit Sicherheitsfunktion gehören auch Steuerungen, die bei Überschreitung der Grenzen entweder bis zum Sollwert runterregeln oder ganz abschalten. Temperaturbegrenzer werden i.d.R. nicht in Handwerkerkompressoren eingesetzt.

Sicherheitsventil

Das Sicherheitsventil bläst bei Überdruck ab und verhindert einen Druckanstieg über die festgelegten Grenzen. Das Sicherheitsventil ist werkseitig fest eingestellt. Es darf nicht manipuliert werden.

Maximal zulässiger Druck (PS)

Der Hersteller gibt den höchsten Druck an, für den das Druckgerät ausgelegt ist.

Maximal zulässige Temperatur (TSmax)

Der Hersteller gibt die höchste Temperatur, für die das Druckgerät ausgelegt ist.

Einrichtungen mit Schutzfunktion

Einrichtungen mit Schutzfunktion sollen z. B einen Eingriff in Gefahrstellen oder ein Getroffenwerden von wegfliegenden Teilen verhindern (z.B. Schutzgitter vor Lüftern). Sie können auch dazu eingesetzt werden, gefährliche Bereiche für unbefugten Zutritt abzusichern (z.B. Schranken, Absperrungen).

Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme ist die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung eines Arbeitsmittels.

Befähigte Person

Befähigte Personen sind nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 Personen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen. Eine innerbetrieblich befähigte Person muss vom Arbeitsgeber schriftlich beauftragt werden.

Zugelassene Überwachungsstelle

Vor dem Jahr 2000 gab es den Begriff des „Sachverständigen“. Der Begriff ist sicher jedem noch präsent. Das Prüfwesen für überwachungsbedürftige Anlagen wurde neu aufgebaut. Die Prüfung erfolgt nun durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS). Die zugelassenen Überwachungsstellen werden bei Eignung durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt. Die zuständigen Länderbehörden setzen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Kenntnis, welche zugelassenen Überwachungsstellen benannt worden sind.

Die zugelassenen Überwachungsstellen werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bekannt gemacht und sind auf der Internetseite der BAUA abrufbar.

4 Pflichten des Betreibers

4.1 Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine allgemeine Pflicht der Arbeitgeber. Beschaffung und Nutzung von Maschinen und Anlagen ziehen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung zwingend eine Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach sich.

Das Technische Regelwerk fordert eine Gefährdungsbeurteilung an drei Stellen.

- vor der Beschaffung
- bei der Inbetriebnahmeprüfung
- vor der Benutzung

Im Anhang finden Sie eine Vorlage zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb eines Kompressors mit Druckbehälter. Diese Vorlage ist geeignet, den Betreiber in allen drei Bereichen zu unterstützen.

4.2 Beschaffung

Der Arbeitsschutz beginnt schon bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln. Auch die Gefährdungsbeurteilung beginnt mit diesem Schritt.

Zur Information und Umsetzung ist die „Bekanntmachung zur Betriebssicherheit BekBS 1113“ hilfreich. Die Pflicht zur Dokumentation wird in der BekBS 1113 nicht explizit erwähnt. Da jedoch die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz § 6 dokumentiert werden muss, ist anzunehmen, dass der Beschaffungsprozess als Teil der Gefährdungsbeurteilung ebenso zu dokumentieren ist. Das Leistungsverzeichnis für den Lieferanten oder Hersteller stellt bereits eine Art der Dokumentation dar.

Vor der Beschaffung sollten folgende Aspekte klar sein:

4.2.1 Medium

In diesem Buch wird davon ausgegangen, dass ausschließlich Luft verdichtet wird.

4.2.2 Druck

In der Regel werden im Handwerk Kompressoren im Druckbereich bis 11 bar eingesetzt.

4.2.3 Behältergröße

Nicht alle Kompressoren besitzen einen Druckbehälter. So haben z. B. Ballkompressoren oder Kompressoren zum Reifenaufpumpen im privaten Bereich häufig keinen Druckbehälter.

Zum Arbeiten mit Druckluftwerkzeugen oder für Lackierarbeiten haben sich Behältergrößen von 50 Liter bewährt. Die Behältergröße ist aber in der Praxis von der Einsatzintensität abhängig. Wenn der Kompressor vor Ort nur wenig im Einsatz ist, kann auch eine kleinere Behältergröße ausreichend sein.

In Werkstätten mit fest aufgestellten Kompressoren sind häufig Behältergrößen von 90 Liter im Einsatz. Das Volumen von höchstens 90 Liter und einem zulässigen Druck von 11 bar hat den Vorteil, unterhalb der Prüfgrenze von 1000 bar•Liter zu bleiben. Die erforderlichen Prüfungen dürfen befähigte Person durchführen. Es muss keine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) beauftragt werden.

4.2.4 Mobiler Einsatz

Bei dem mobilen Einsatz spielt die Handhabbarkeit eine Rolle. Die Beschäftigten müssen das Gerät Heben und Transportieren. Das Gerät muss ordentliche Griffe besitzen. Die Rollen sollen möglichst groß sein, um Unebenheiten auf Wegen gut zu meistern. Das Gerät muss robust gestaltet sein. Die Armaturen und Sicherheitseinrichtungen sollten möglichst gut geschützt sein. Steht an den Einsatzorten die entsprechende Energie zur Verfügung. Sind die Stromkreise abgesichert und muss die Absicherung in Eigenleistung gestellt werden.

4.2.5 Lärm

Der Arbeitgeber hat unter anderem die Gefährdung durch Lärm zu beachten und zu bewerten. Von Kompressoren geht mehr oder weniger Lärm aus. Schon beim Kauf sollten Sie auf die von den Maschinen ausgehenden Lärmdruckpegel achten. Je niedriger, desto besser.

4.2.6 Auswahl: ölfreie oder ölgeschmierte Kompressoren

Auf dem Markt gibt es ölfrei und ölgeschmiert verdichtende Kompressoren. Welche Schmierung zum Tragen kommt, entscheidet das Einsatzgebiet.

In der Medizin und im Dentalbereich ist ein ölfreier Kompressor unerlässlich. Ebenso für die Lackiererei ist ein ölfrei verdichtender Kompressor ratsam.

Ölgeschmierte Kompressoren überzeugen durch eine lange Lebensdauer. Besonders geeignet sind sie für Aufgaben, in denen Werkzeuge angetrieben werden und dem Sandstrahlen, Abbruch, Schrauben, Reifenfüllen, Ausblasen und vielem mehr. Ein ölgeschmierter Kompressor ist mit dem Aufwand verbunden, immer auf Ölstand und Ölwechsel zu achten.

5 Inbetriebnahmeprüfung

Nach Betriebssicherheitsverordnung muss für verwendungsfertige, serienmäßig hergestellte einfache Druckbehälter keine technische Prüfung durchgeführt werden. Für einfache Druckbehälter bescheinigt der Hersteller die durchgeführte Prüfung mit der Konformitätserklärung und dem Anbringung des CE-Zeichens am Behälter. Trotz Konformitätserklärung und CE-Zeichen muss der Betreiber eine Inbetriebnahmeprüfung durchführen. Sie besteht aus

- Ordnungsprüfung
- Festlegung der Prüffristen
- Prüfung der Ausrüstung
- Prüfung der Aufstellung

Sonderfall: mobil eingesetzte Kompressoren

Nach Betriebssicherheitsverordnung kann für verwendungsfertige Kompressoren mit einfachen Druckbehältern, die an wechselnden Aufstellungsorten verwendet werden, die Inbetriebnahmeprüfung hinsichtlich der Aufstellbedingungen entfallen. Das gilt für Geräte oder Behälter, bei denen das Produkt aus maximal zulässigem Druck PS und maßgeblichem Volumen V höchstens 1000 bar • Liter beträgt.

Folgende Bedingungen müssen für mobil eingesetzte Kompressoren erfüllt sein:

- Unterlagen über eine andernorts durchgeführte Inbetriebnahmeprüfung muss vorliegen
- die Betriebsweise, die Anschlussverhältnisse sowie die Ausrüstung sind jeweils vergleichbar
- an die Aufstellung werden keine besonderen Anforderungen gestellt.

Die Inbetriebnahmeprüfung kann durch eine befähigte Person durchgeführt werden.

5.1 Die Ordnungsprüfung:

Bei der Ordnungsprüfung kontrolliert die befähigte Person, ob die erforderlichen Unterlagen vorhanden sind.

5.1.1 Festlegung der Prüffristen innerhalb der Ordnungsprüfung

Innerhalb der Ordnungsprüfung werden die Prüffristen festgelegt. Das sollte spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme dokumentiert sein. Es handelt sich hier um einen Kompressor mit Druckbehälter, der durch eine befähigte Person geprüft werden darf. Nach Betriebssicherheitsverordnung liegen die Prüffristen für die innere Prüfung bei 5 Jahren und bei der Festigkeitsprüfung bei 10 Jahren. Die vom Arbeitgeber festzulegende Prüffrist der inneren Prüfung darf von 5 Jahre auf höchstens 10 Jahre heraufgesetzt werden. Die Frist für die Festigkeitsprüfung kann von 10 Jahre auf 15 Jahre verlängert werden. Der Betreiber muss aber nachweisen, dass der Behälter auch bei den verlängerten Prüffristen sicher betrieben werden kann. Die Begründung sollte in der Gefährdungsbeurteilung auftauchen und nachvollziehbar sein.

Sollte ein Betreiber eine Prüffristverlängerung anstreben, muss er darlegen können, dass der Druckbehälter über die Zeit bis zur nächsten Prüfung sicher betrieben werden kann. Die Technische Regel TRBS 1201-2 gibt folgenden Anhaltspunkt:

…Das Prüfergebnis zeigt hinsichtlich Schädigung der Wandung keinen Befund, die vorgesehenen Betriebsparameter wurden nachweislich eingehalten. Bei Fortführung der Betriebsweise wird das bestehende Prüfintervall bestätigt…

Das heißt, ich muss einmal die Prüffrist nach Betriebssicherheitsverordnung – 5 Jahre innere Prüfung – einhalten, um das erste Prüfergebnis zu erhalten, auf dem sich eine Fristverlängerung aufbauen lässt.

Eine andere Begründung kann auch eine langjährige Praxis mit ähnlichen oder gleichen Druckbehältern und Verfahrensweisen sein. Aus deren Prüfergebnissen lässt sich eventuell eine Prüffristverlängerung ableiten.

Ein weiterer Anhaltspunkt zur Prüffristverlängerung können Angaben des Herstellers in der Betriebsanleitung sein.

5.1.2 Betriebsanleitung

Die Betriebsanleitung liegt in deutscher Sprache vor.

In der Betriebsanleitung müssen folgende Angaben enthalten sein:

a) die erforderlichen Behälterdaten mit Ausnahme der Serien- oder Chargenkennzeichnung des Behälters;
b) der vorgesehene Verwendungsbereich;
c) die zur Gewährleistung der Gebrauchssicherheit des Behälters erforderlichen Wartungs- und Aufstellungsbedingungen.

Der Betreiber bzw. Arbeitgeber muss die Betriebsanleitung auf ihre Plausibilität überprüfen.

5.1.3 Konformitätserklärung

Für einfache Druckbehälter, deren Produkt PS • V mehr als 50 bar•Liter betragen, führt der Hersteller nach der 6. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (6.ProdSV) anhand eines Baumusters ein Konformitätsbewertungsverfahren durch. Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass der Behälter die Anforderungen der 6. ProdSV erfüllt. Die Konformitätserklärung ist häufig in der Betriebsanleitung enthalten. Sie kann jedoch auch separat beigelegt sein.

5.1.4 CE-Kennzeichnung

Der Hersteller bringt entsprechend der 6.ProdSV an dem Druckbehälter die CE-Kennzeichnung an. Es muss sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Behälter angebracht sein. Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben "CE" und einer Kennnummer der mit der EG-Prüfung oder der EG-Überwachung beauftragten notifizierten Stelle.

5.1.5 Erforderliche Angaben durch den Hersteller

Der Kompressor muss an zwei Stellen gekennzeichnet sein. An der Maschine – dem Kompressor – muss das Herstellerschild fest angebracht sein. Darüber hinaus muss der Druckbehälter mit den zugehörigen Kenndaten gekennzeichnet sein.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Musterkennzeichnung für einen Kompressor

(Abbildung erstellt von Monika Guske)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Musterkennzeichnung für einen Druckbehälter

(Foto: Monika Guske)

5.1.6 Kennzeichnung der Restrisiken

Der Hersteller ist nach Maschinenrichtline verpflichtet, die Gefährdungen, die von einer Maschine ausgehen, auszuschalten oder zu minimieren. Ein verbleibendes Restrisiko hat er dem Benutzer mitzuteilen. Zum einen sind diese Informationen in der Betriebsanleitung angegeben, zum anderen weisen Gefahrensymbole auf der Maschine auf Gefahren hin.

Tabelle 1 Mögliche Gefahrenhinweise

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

5.2 Prüfung der Ausrüstung

Bevor der Betreiber den Kompressor in Betrieb nimmt, sollte er kontrollieren, ob die Sicherheitseinrichtungen vorhanden sind.

[...]

Fin de l'extrait de 60 pages

Résumé des informations

Titre
Betreiben von Kompressoren mit Druckbehälter. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung, Prüfung
Sous-titre
Ein Leitfaden für Arbeitgeber
Auteur
Année
2019
Pages
60
N° de catalogue
V498955
ISBN (ebook)
9783346033512
ISBN (Livre)
9783346033529
Langue
allemand
Mots clés
betreiben, kompressoren, druckbehälter, gefährdungsbeurteilung, betriebsanweisung, unterweisung, prüfung, leitfaden, arbeitgeber
Citation du texte
Monika Guske (Auteur), 2019, Betreiben von Kompressoren mit Druckbehälter. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung, Prüfung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/498955

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