Die vorliegende Arbeit ist eine kurze Einführung in die Welt der Organschaft, sowie der atypisch stillen Beteiligungen. Im Laufe eines Unternehmens oder bereits zu Beginn, bei Neugründung, stellen sich zwangsweise alle Unternehmer die Frage nach der richtigen Unternehmensform oder dem richtigen Unternehmensgefüge. Der Gesetzgeber stellt dabei im BGB mit den verschiedenen Arten von Vereinen, der bürgerlich rechtlichen Gesellschaft und im Handelsrecht mit der OHG, KG, stille Gesell-schaft einschließlich den unterschiedlichen Körperschaften bereits ein breites Spektrum bereit, um nur einige zu nennen. Bei dieser Wahl sollte daher gut überlegt sein, welche Aspekte für sich und dem Unternehmen eine übergeordnete Rolle spielen. Es sollte daher nicht die Gesellschaftsform genommen werden, welche ausschließlich steuerlich optimal gestaltbar ist, sondern sich langfristig über die verschiedenen Bereiche der Verwaltung, der Haftung, der Möglichkeiten einer Kapitalbeschaffung oder der Nachfolgeregelung und an seine Bedürfnisse angepasst ist. Im günstigsten Falle hat man dann am Ende eine Lösung gefunden, die handelsrechtlich, wirtschaftlich, betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich ein in ihrer Gesamtheit vertretbares Maß an Vernunft widerspiegelt.
In der nachfolgenden Ausarbeitung wird auf einige dieser Punkte Rücksicht genommen, um dem Leser einen kleinen Einblick in die atypisch stille Gesellschaft im Vergleich zur Organschaft zu geben. Dabei wird aufgrund der vielen Variablen, die die beiden Bereiche innehaben, ein recht striktes Konstrukt erstellt, welches im Folgenden erklärt wird. Grundsätzlich wurde, falls möglich, darauf verzichtet die Rechtsentwicklung der unzähligen Rechtsprechungen, Entscheide und Gesetzestexte aufzugreifen. Dies hatte den Hintergrund die zur Verfügung stehenden Seiten mit den Kernthemen zu füllen. Hinsichtlich der atypisch stillen Beteiligung und der Organschaft wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die einen Vergleich mit den vorhanden Ressourcen möglich machen. Es wurde unter anderen von einer GmbH & atypisch Still ausgegangen, da diese laut Literatur in den letzten Jahren von der Relevanz und Bedeutung her stark wächst. Des Weiteren wird von einer reinen stillen Beteiligung ausgegangen. Die Eingrenzungen bezüglich der Organschaft stellten sich wie folgt dar. Es wurde von keiner grenzüberschreitende Organschaft ausgegangen, dessen Träger und Gesellschaft jeweils eine Kapitalgesellschaft ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Stille Beteiligung
2.1 typisch stille Beteiligung
2.2 atypisch stille Beteiligung
2.2.1 Gründung
2.2.2 Mitunternehmer
2.2.3 Haftung
2.2.4 Einkommensteuer
2.2.5 Gewerbesteuer
2.2.6 Umsatzsteuer
2.2.7 Beendung
3. Organschaft
3.1 Körperschaftsteuerliche Organschaft
3.1.1 Organträger
3.1.2 Organgesellschaft
3.1.3 finanzielle Eingliederung
3.1.4 Gewinnabführungsvertrag
3.1.5 Ermittlung des Einkommens
3.1.6 Auflösung/ Beendung der Organgesellschaft
3.1.7 Anfängliches Fehlen/ späterer Wegfall eines Tatbestandsmerkmales
3.2 Gewerbesteuerliche Organschaft
3.3 Umsatzsteuerliche Organschaft
3.3.1 Organträger
3.3.2 Organgesellschaft
3.3.3 finanzielle Eingliederung
3.3.4 wirtschaftliche Eingliederung
3.3.5 organisatorische Eingliederung
3.3.6 Rechtsfolgen
3.3.7 Auflösung/ Beendigung der Organschaft
3.4 Haftung
4. atypisch stille Beteiligung als Organträger und/ oder als Organgesellschaft
5. Kritische Würdigung der atypisch stillen Beteiligung als Alternative zur Organschaft
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht und vergleicht die steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen der atypisch stillen Beteiligung mit denen der Organschaft, um deren Eignung als alternative Unternehmensstruktur zu bewerten.
- Grundlagen der typisch und atypisch stillen Beteiligung
- Steuerliche Behandlung von Mitunternehmerschaften
- Voraussetzungen und Rechtsfolgen der körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerlichen Organschaft
- Kritische Analyse der Kombination von atypisch stiller Beteiligung und Organschaft
- Gegenüberstellung von Verwaltungsaufwand und Gestaltungsmöglichkeiten
Auszug aus dem Buch
2.2.1 Gründung
Als unverzichtbare Grundlage zur Begründung einer atypisch stillen Beteiligung gilt neben den Grundsätzen nach §230ff. HGB der Gesellschaftervertrag (siehe Anhang) zwischen dem potentiellen Gesellschafter und der GmbH, welche durch den Geschäftsführer vertreten wird. Im Falle einer atypisch stillen Beteiligung vermutet man, dass die bereits vorhandenen Gesellschafter mit einer einfachen Mehrheit (sollte nicht genaueres bestimmt sein) dafür stimmen müssen. Sollte der Geschäftsführer selbst der potentielle Gesellschafter sein, so bedarf es einer Befreiung der Selbstkontrahierung (Insichgeschäft) nach §181 BGB. Für das Bestehen einer atypisch stillen Gesellschaft reicht die bloße Bezeichnung im Gesellschaftervertrag als solche nicht aus, um diese entstehen zu lassen. Es müssen die Merkmale vorliegen und die stille Gesellschaft auch dementsprechend durchgeführt werden. Der Gesellschaftsvertrag kann nach der Gestaltungsfreiheit befristet sein.
Durch Gründung einer GmbH & atypisch Still wird das Handelsgewerbe der GmbH von einer Personengesellschaft geführt. Wichtig ist dabei, dass eine Übertragung nach den §§3ff. UmwStG nicht erfolgt. Dies ist darauf zu begründen, weil die aufbauenden Voraussetzungen nach §2 UmwG (Verschmelzung) und §190 UmwG (Formwechsel) nicht erfüllt sind. Es handelt sich weder um eine Verschmelzung, da die Kapitalgesellschaft, welche das Vermögen überträgt, nicht erlischt. Das Erlöschen dieser Kapitalgesellschaft ist dabei aber ein Tatbestandsmerkmal der Verschmelzung. Die Möglichkeit des Formwechsels fällt mit der Tatsache weg, da die GmbH weiterhin Unternehmensträger bleibt und somit auch keine Variation des Formwechsels besteht.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Wahl der richtigen Unternehmensform ein und skizziert den Vergleich zwischen der atypisch stillen Gesellschaft und der Organschaft.
2. Stille Beteiligung: Dieses Kapitel definiert die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen der stillen Beteiligung und unterscheidet zwischen der typischen und atypischen Ausgestaltung.
3. Organschaft: Hier werden die Voraussetzungen und steuerlichen Konsequenzen der körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerlichen Organschaft detailliert erläutert.
4. atypisch stille Beteiligung als Organträger und/ oder als Organgesellschaft: Dieses Kapitel prüft die Zulässigkeit einer Kombination von atypisch stiller Beteiligung und Organschaft vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
5. Kritische Würdigung der atypisch stillen Beteiligung als Alternative zur Organschaft: Eine vergleichende Analyse bewertet die Vor- und Nachteile beider Konstrukte hinsichtlich Verwaltungskosten, Komplexität und steuerlicher Anreize.
6. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung von Gestaltungsmodellen in der Rechtsprechung.
Schlüsselwörter
Atypisch stille Beteiligung, Organschaft, GmbH, Mitunternehmerschaft, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewinnabführungsvertrag, Finanziell Eingliederung, Organträger, Organgesellschaft, Steuerrecht, Handelsrecht, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Unterschiede zwischen der atypisch stillen Beteiligung und der Organschaft, um aufzuzeigen, inwieweit die stille Beteiligung als Alternative zu einer Organschaftsstruktur dienen kann.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen sind das Gesellschafts- und Steuerrecht, insbesondere die steuerliche Gewinnermittlung, die Eingliederungsvoraussetzungen bei Organschaften und die steuerliche Einordnung der stillen Beteiligung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, dem Leser einen Einblick in die komplexen steuerlichen Rahmenbedingungen beider Konzepte zu geben und eine fundierte Entscheidungshilfe für die Wahl der Unternehmensstruktur zu bieten.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse der einschlägigen Gesetzestexte, aktueller Rechtsprechung (BFH) und Fachliteratur, um die rechtliche Zulässigkeit und steuerliche Behandlung dieser Konstrukte zu prüfen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt detailliert die einzelnen Steuerarten (Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer) in Bezug auf beide Beteiligungsformen sowie die speziellen Anforderungen der Organschaft.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe umfassen atypisch stille Beteiligung, Organschaft, steuerliche Organkreis-Strukturen und die steuerliche Gewinnabführung.
Wie bewertet der Autor die Kombination von atypisch stiller Beteiligung und Organschaft?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Rechtsprechung eine Kombination aufgrund der geforderten vollständigen Gewinnabführung bei einer Organschaft als kritisch bzw. unmöglich einstuft.
Welcher Vorteil wird für kleinere Unternehmen im Vergleich zur Organschaft hervorgehoben?
Für kleinere Unternehmen bietet die atypisch stille Beteiligung aufgrund geringerer Verwaltungskosten und des Gewerbesteuer-Freibetrags nach § 11 GewStG einen oft attraktiveren und kosteneffizienteren Zugang zu Kapital.
- Arbeit zitieren
- Laurent Klee (Autor:in), 2019, Die atypische stille Beteiligung als Alternative zur Organschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/499023