Assessment- und Hilfeplaninstrumente in Fachsoftware der Sozialen Arbeit


Tesis (Bachelor), 2010

65 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

VORWORT

0 ZIEL UND VORGEHENSWEISE DER ARBEIT

1 ERSTE THEMATISCHE ANNÄHERUNG
1.1 Klärung der zentralen Begrifflichkeiten
1.2 Grenzen, Risiken und Chancen IT-gestützter Instrumente
1.3 Allgemeine Anforderungskriterien an ein Instrument

2 RECHTLICHE, THEORETISCHE UND METHODISCHE GRUNDLAGEN
2.1 Rechtlicher Rahmen
2.2 Theoretischer Rahmen
2.2.1 Erklärungsmodell der Sucht
2.2.2 Lebens- und Problemlagen der Zielgruppe
2.3 Zielformulierungen der ambulanten Suchthilfe
2.4 Methodischer Rahmen
2.4.1 Assessment
2.4.2 Planung und Evaluation

3 KONZEPTION DES ASSESSMENT- UND HILFEPLANINSTRUMENTS
3.1 Kriterien und Klassifikation der Problembereiche
3.2 Kriterien und Klassifikation der Änderungsmotivation

4 IMPLEMENTIERUNG UND ANWENDUNG
4.1 Kurzbeschreibung des Programms Horizont 4.0
4.2 Übertragung der Konzeption in die Programmstruktur
4.3 Exemplarische Anwendung des Instruments

5 FAZIT UND AUSBLICK

QUELLENVERZEICHNIS

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Tab. 1: Aktueller Konsum

Tab. 2: Gesundheitliche Verfassung

Tab. 3: Gestaltung des Alltags

Tab. 4: Beziehungen zu Partner und Familie

Tab. 5: Beziehungen zu Freunden

Tab. 6: Soziale Netzwerke

Tab. 7: Ausbildungs- und Erwerbssituation

Tab. 8: Materielle- und Wohnsituation

Tab. 9: Rechtliche Situation

Tab. 10: Änderungsmotivation

Abb. 1: Grundaufbau des Programms

Abb. 2: Anlegen eines neuen Assessmentinstrument

Abb. 3: Festlegung der Kriterien und Klassifikationen

Abb. 4: Definieren der Probleme und Ressourcen

Abb.: 5 Verknüpfung der einzelnen Kategorien

Abb.: 6 Klassifizierung der Kriterien

Abb.: 7 Assessmentbogen

Abb.: 8 Hilfeplanbogen

Abb.: 9 Evaluationsbogen

VORWORT

Mit die These, dass die Informationstechnologie „durch ihre Omnipräsenz am Arbeitsplatz“ auch die eher softwareresistente Soziale Arbeit künftig stärker beeinflussen wird, „als dies je ein Fachkonzept [...] vermocht hat“1, wird Prof. Kreidenweis vermutlich recht behalten, nicht aber allseitig auf positive Resonanz stoßen.

Denn Kritiker sehen in der Technisierung des Sozialen teilweise immer noch eine herbe Verletzung ihrer professionellen Autonomie2 und befürchten, dass die „klassischen Sozialarbeitstugenden, wie Beziehungs- und Vertrauensarbeit“3 durch den zunehmenden Einfluss der digitalen Logik irgendwann endgültig verloren gehen könnten.

Realistisch betrachtet haben Softwarelösungen im Sozialwesen, wie auch in anderen Bereichen, durchaus das Potenzial die tägliche Arbeit zu vereinfachen, effizienter zu machen und mit „Branchen-Know-how“ zu unterstützen.4 Trotzdem scheint die Herausforderung, wie „man die Komplexität der Sozialen Arbeit IT-technisch abbilden kann, ohne sie zu simplifizieren“5 die Programmentwickler weiterhin vor erhebliche Schwierigkeiten zu stellen.

Gänzlich haltlos sind die kritischen Argumentationen also demzufolge nicht. Und auch wenn sich in den letzten Jahren auf dem Softwaremarkt für die Sozialarbeit einiges getan hat, basieren viele Systeme noch immer zu wenig auf wissenschaftlich fundierten Fachkonzepten und theoretisch stringenten Diagnose- oder Interventionsmodellen.6

Resultat: Aufgabenangemessenheit und Nutzungsqualität7 der Programme bzgl. der direkten Klientenarbeit sind leider in den meisten Fällen nach wie vor unterdurchschnittlich und damit z. T. erklärend für die Vorbehalte und die fehlende bzw. mangelnde Akzeptanz der Anwender.

Deckungsgleich waren die Eindrücke, die ich in meinem praktischen Studiensemester sammeln konnte. Für viele meiner Kollegen8 bedeutete der Computer, abgesehen von den Funktionen wie Email oder Internet, scheinbar keinen nennenswerten Mehrwert für ihre Arbeit. Nicht ganz unverständlich: denn der Anwendungsbereich der dort eingesetzten Fachsoftware beschränkte sich tatsächlich größtenteils auf die Erhebung von statistisch relevanten Stamm-, Kern- und diagnostischen Daten. Fachlich fundierte Instrumente zur Erfassung der Bedarfslage und zur Planung der Ziele und Interventionen fehlten dagegen gänzlich.

Aufgrund meiner in Studium und Praxis gemachten Erfahrungen im Bezug auf diese recht diskursive wie spannende Debatte um den IT-Einsatz in der Sozialen Arbeit, war es für mich naheliegend, mich auch in meiner Abschlussarbeit mit diesem Themenschwerpunkt auseinanderzusetzen.

In diesem Sinne möchte ich mit der vorliegenden Bachelorthesis zur Weiterentwicklung der, in meiner Profession eingesetzten Fachsoftware beitragen.

0 ZIEL UND VORGEHENSWEISE DER ARBEIT

Diese Arbeit befasst sich mit IT-gestützten Assessment- und Hilfeplaninstrumenten in der Sozialen Arbeit, im Besonderen aber im Bereich der ambulanten Suchtkrankenhilfe. Ziel ist die Konzeption und Programmimplementierung eines Instrumentariums, das sich sowohl an fachlichen Standards, als auch an den Hilfeprozessen der Praxis orientiert. Letztlich soll damit eine bessere IT-Unterstützung und weitere Professionalisierung der direkten Klientenarbeit ermöglicht werden.

In einer ersten thematischen Annäherung werden zunächst die zentralen Begrifflichkeiten geklärt, die Chancen, Grenzen und Risiken von automatisierten Assessment- und Hilfeplaninstrumenten aufgezeigt und darauf basierend ein erstes Anforderungsprofil entwickelt.

Die für das Assessment und die Hilfeplanung relevanten rechtlichen, theoretischen und methodischen Grundlagen werden in einem weiteren Kapitel dargelegt. Hierbei wird insbesondere Bezug genommen auf Einsatzfeld, Zielgruppe, Zielsetzung, sowie auf die diagnostischen, planerischen und evaluativen Anforderungen der Suchthilfe.

Der nächste Punkt widmet sich dann dem konkreten Aufbau des Instruments, indem, auf dem Hintergrund der vorgestellten theoretischen und methodischen Zugänge, geeignete Dimensionen, Kriterien, Zielkategorien und Maßnahmen, sowie entsprechende Klassifizierungen herausgearbeitet werden.

Danach folgt die Übertragung der Konzeption in die bereits bestehende Programmstruktur des Dokumentationssystems Horizont 4.0, sowie eine exemplarische Anwendung des Instruments.

Zuletzt wird ein zusammenfassendes Resümee und ein Ausblick auf noch ausstehende Weiterentwicklungsmöglichkeiten die Arbeit abschließen.

1 ERSTE THEMATISCHE ANNÄHERUNG

1.1 Klärung der zentralen Begrifflichkeiten

Assessment und Planning

sind Terminologien, die ursprünglich aus dem Methodenrepertoire der englischsprachigen Sozialarbeit wie beispielsweise dem Case Management oder der Task-Centred Social Work stammen.9

Im deutschsprachigen Raum sind sie zwar mittlerweile ebenfalls weit verbreitet und geläufig, werden aber je nach methodischem Ansatz oftmals auch als Bedarfsermittlung/-analyse, oder Soziale Diagnostik und als Hilfe-, Ziel- bzw. Interventionsplanung bezeichnet. Jedoch bestehen, abgesehen von diesen verschiedenen Begrifflichkeiten, inhaltlich keine nennenswerten Unterschiede.10

Unter Assessment wird im Allgemeinen ein systematischer, strukturierter Prozess zur möglichst vollständigen Erfassung und Beurteilung der Situation einer Person verstanden, um anschließend schlussfolgern zu können, welcher Bedarf an Unterstützung oder Behandlung beim Betroffenen vorliegt. Bei dieser Einschätzung sind neben den Problemen, Defiziten und Risiken auch die persönlichen und sozialen Potentiale und Ressourcen zu berücksichtigen, die ggf. für die Lösung bzw. Verbesserung der Problemlage gefördert und genutzt werden können.11

Die Erfassung sollte dabei durch wissenschaftlich fundierte Instrumente, wie Erhebungsbögen oder strukturierte Gesprächsleitfäden erfolgen. Ziel ist die Lebenslage des jeweiligen Menschen in den für die Hilfeleistung relevanten Bereichen abzubilden12, um damit eine „wesentliche Grundlagen für fallbezogene Entscheidungen“13 zu schaffen.

Die anschließende Hilfeplanung soll dann, „basierend auf den Ergebnissen der Bedarfsermittlung“, die für den Adressaten „bestmögliche Anpassung der erforderlichen Leistungen an seine Lebenssituation […] sicherstellen.“14 Hierzu sind gemeinsam mit dem Klienten Ziele zu erarbeiten und zu vereinbaren, die dazu notwendigen Mittel und Wege zu erörtern, sowie entsprechende Schritte und Maßnahmen zu planen.15

Fachsoftware in der Sozialen Arbeit

ist, wie auch in anderen Einsatzbereichen der IT, in klarer Abgrenzung zu den sonst üblichen Standardsystemen, wie Office- oder Buchhaltungsprogrammen zu sehen.

Kennzeichnend für diese fach- oder branchenspezifischen „Anwendungsprogramme ist, dass ihre Funktionalität auf einen bestimmten Organisationstypus ausgerichtet ist und außerhalb dieses Bereichs zumeist nicht sinnvoll eingesetzt werden kann.“16 Softwarelösungen im Sozialwesen beziehen sich also speziell auf einzelne Einrichtungsarten bzw. auf Gruppen von Einrichtungsarten, wie bspw. den Pflege-, Jugend- oder Suchthilfesektor.

Die Haupteinsatzgebiete in der Sozialen Arbeit beschränken sich zwar noch größtenteils auf „Schriftwechsel, Verwaltungs-, Organisations-, Abrechnungs- und Planungsaufgaben (Statistik)“17, ein Blick auf die Entwicklungen der letzten Jahre zeigt jedoch, dass immer stärker versucht wird, auch „fachliche Kernprozesse [...] in der Software abzubilden.“18

So belegen die Ergebnisse des seit 2007 jährlich erscheinenden IT-Reports für die Sozialwirtschaft, dass sich in drei Viertel der heutigen Softwareprodukte Funktionalitäten zur Planung und Dokumentation von Hilfen finden lassen.19 Darüber hinaus nutzen gut die Hälfte der Organisationen IT bereits in der direkten Klientenarbeit.20

Und trotzdem: die Angebotslandschaft in einigen Bereichen, wie auch in der Gefährdeten- und Suchtkrankenhilfe ist deutlich unterrepresentiert.21 Zudem scheint der Aufbau der Programme, selbst in klar umrissenen Einsatzfeldern, aufgrund einer „großen Variationsbreite im fachlichen Verständnis von Planung, Durchführung und Dokumentation von Hilfeprozessen“ immer noch recht unterschiedlich auszufallen.22

Die ambulante Suchthilfe

stellt eine bestimmte Maßnahmen- und Einrichtungsform, in dem, aus verschiedenen Beratungs- Behandlungs- und Betreuungsangeboten bestehenden Hilfesystem für Menschen mit Suchtproblemen, dar.

Im ambulanten Bereich finden sich wie auch im stationären Bereich „teamförmige Kooperationsstrukturen [...] aus den humanwissenschaftlichen Disziplinen der Sozialpädagogik/Sozialarbeit, der Klinischen- und Sozial-Psychologie sowie der Inneren Medizin und Psychiatrie.“23

Allerdings weisen sich ambulante Einrichtungen und Dienste insbesondere dadurch aus, dass sich die „spezifisch professionelle Interaktion und Kommunikation im Sinne einer Beeinflussung von Klienten bzw. Patienten [...] auf nur wenige Stunden pro Woche beschränkt, und die Patienten überwiegend in ihrem sozialen Milieu verbleiben.“24

Zur ambulanten Suchthilfe zählen die Suchtberatung, die Psychosoziale Betreuung, die ambulante und teilstationäre Behandlung bzw. Rehabilitation und eine Reihe von Integrationshilfen, wie bspw. adaptive oder nachsorgende Maßnahmen und betreute Wohnformen.25

1.2 Grenzen, Risiken und Chancen IT-gestützter Instrumente

Der Einsatz von Fachsoftware und entsprechender IT-gestützter Verfahren zur Bedarfsermittlung und Hilfeplanung birgt, wie jede Innovation, gewisse Grenzen und Risiken aber auch Vorbehalte von Seiten der potentiellen Anwender. Jedoch kann durch eine elektronische Abbildung und Dokumentation von Arbeitsabläufen die Qualität, Effektivität und Effizienz der Sozialarbeit auf unterschiedlichen Ebenen wesentlich verbessert werden.

Auf der Ebene der Fachkräfte

ist der Einwand sicherlich berechtigt, dass sich durch die vorgegebene Systemarchitektur und Standardisierung, die fachliche Perspektive auf „messbare Problembeschreibungs- und Lösungs- Schemata“26 verengen und damit die Komplexität der Lebenslagen und die ganzheitliche Sichtweise unzulässig verkürzt werden könnte.27

Auch die Abhängigkeit der Sozialarbeiter von der Funktionsstabilität der Hard- und Softwarekomponenten ist im Hinblick auf Systemausfälle, Datenverluste und -missbrauch nicht zu unterschätzen.

Andererseits kann nach Peterander die systematische, differenzierte und automatisierte Darstellung von Erhebungsverfahren und klientenspezifischen Informationen als „Leitlinie des fachlichen Handelns“28 fungieren. Denn die Fachkraft wird zur genauen Beobachtung, Beschreibung und Interpretation der Sachverhalte motiviert und sensibilisiert.

Detaillierte und gut strukturierte Instrumente und die damit dokumentierten Daten können zur Planung wie zur Evaluation des eigenen Handelns herangezogen werden und geben somit die Sicherheit, alle „wesentlichen Aspekte in der Arbeit [...] bedacht und berücksichtigt zu haben.“29

Darüber hinaus bietet das elektronisch zur Verfügung stehende Material eine aussagekräftige Grundlage zur Erstellung von Berichten und Gutachten und kann diese Arbeitsprozesse erheblich erleichtern und beschleunigen.30

Auf der Ebene der Klienten

ist insbesondere deren Zufriedenheit und Kooperationsbereitschaft ein entscheidendes Qualitäts- und Erfolgskriterium.

Durch den IT-Einsatz in der direkten Klientenarbeit ist die Vermutung naheliegend, dass Betroffene den Eindruck bekommen könnten, sie würden „nur noch durch die standardisierte Bildschirmmaske wahrgenommen“ und ihre Individualität würde bürokratisiert und auf, wie es Kirchlechner ausdrückt, „Datenschatten“ verkürzt.31

Dennoch können durch computergestützte Instrumente die Kommunikation und die Zusammenarbeit klarer strukturiert werden, und die Klienten erhalten die Möglichkeit aktiv am Hilfe- und Planungsprozess teilzunehmen. Die Erfahrungen der Praxis belegen, dass ein derartiges systematisches und sorgfältiges Vorgehen nicht nur professionell wirkt und dem Klienten ein Gefühl von Sicherheit und Kontrolle gibt, sondern, dass das gemeinsame Erarbeiten und Verschriftlichen des Bedarfs, der Änderungswünsche, der Ziele und Maßnahmen, Respekt und Wertschätzung vermittelt.32

Auf der Organisationsebene

verändern sich mit der Verwendung von IT und den damit u.U. neu gesetzten Arbeits- und Dokumentationsprämissen die bisherigen Arbeits- und Entscheidungsprozesse auf Mitarbeiter- wie auch auf Leitungsebene. Und es ist damit zu rechnen, dass diese Reformen nicht selten auf Misstrauen und Widerstand stoßen.

Dennoch können die einheitlichen und automatisierten Verfahren den gesamten Organisationsablauf verbessern und den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren. Die differenziert erhobenen und jederzeit zur Verfügung stehenden Daten bieten eine fundierte Grundlage für die Fachdiskussion des Einzelfalls33 und tragen zur Transparenz, „Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit von Entscheidungen“34 bei.

Weiterhin lassen sich die Informationen technisch einfach unter unterschiedlichen Aspekten auswerten und bergen somit ein enormes Wissens- und Lernpotential für die gesamte Einrichtung.

Auf der Systemebene

ergeben sich durch differenziertere Datenerhebungen natürlich neue Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten für die öffentlichen Kostenträger, was den ohnehin schon gewachsenen Rationalisierungsdruck auf soziale Einrichtungen und Dienste noch weiter erhöhen könnte.

Jedoch können mit den dokumentierten Ausgangslagen und Veränderungen der Klienten die Effektivität und Effizienz der Interventionen eindeutig nachgewiesen werden. Die erhobenen Daten dienen somit als Legitimationsgrundlage für die eigene Arbeit und als „Rechenschaftsbericht gegenüber Trägerschaften und Behörden.“35

Auch für die Forschung und den fachlichen Diskurs ist eine Datenerfassung, die über die Stamm- und Kerndatenerhebung hinaus geht von großer Bedeutung. Denn in der damit zu erreichenden „theoretischen Durchdringung der eigenen Tätigkeit“36 kann nach Axhausen durchaus die Chance zur weiteren Professionalisierung der Sozialen Arbeit liegen.

1.3 Allgemeine Anforderungen an ein Instrument

Vor dem Hintergrund dieser begründeten Überlegungen ist es nun erforderlich, gewisse allgemeine Mindestanforderungen an ein derartiges Instrumentarium zu stellen, um damit eine Qualitäts-, Effektivitäts- und Effizienzsteigerung gewährleisten zu können.

Rechtliche und ethische Standards

Neben dem rechtlichen Rahmen, wie den Sozialgesetzen, den verschiedenen Richtlinien der öffentlichen Träger und den bereichsspezifischen Vorgaben, sind vor allem arbeitsethische Prinzipien als übergeordnete Maßstäbe richtungsweisend. So sollte ein Assessment- und Hilfeplaninstrument personenzentriert, ergebnisoffen, sowie transparent sein, d.h. sich an den individuellen Wünschen und Zielen des Betroffenen orientieren und diesem die aktive Mitwirkung am Hilfeprozess ermöglichen.37

Auch die Menge der zu erhebenden Informationen ist aufgrund der Sensibilität der Daten angemessen zu beschränken.

Fachliche Standards

Aus fachlicher Sicht ist es für den Nutzwert des Instruments entscheidend, ob sich damit theoretisch wie methodisch fundierte, terminologisch eindeutige, aufgabenangemessene und anwenderfreundliche Klassifikations- und Planungsmodelle abbilden lassen.38

Dazu gehören in erster Linie der spezifischen Lebenswelt der Zielgruppe entsprechende und an wissenschaftlichen Erkenntnissen angelehnte Kategorien, um die gesamte psychosoziale Lage, sowohl Defizite als auch persönliche und soziale Ressourcen der Klienten adäquat erfassen zu können.39

Zudem sollten bei der Bedarfsermittlung und der Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen „unterschiedliche Berufsgruppen [...] mitwirken und deren fachspezifische Erkenntnisse einbezogen werden.“40 Ebenso ist die Perspektive der Betroffenen selbst zu berücksichtigen, um eine angemessene, zweckdienliche und kooperative Interventionsplanung vornehmen zu können.

Strukturelle Standards

Um Fehleinschätzungen zu vermeiden und die Prozesse „state of the art“ zu gestalten, ist es erforderlich, dass die Struktur des Bedarfsermittlungs- und Hilfeplanungsinstruments systematisierten und methodisch klaren Schritten folgt.41

So weist u.a. Staub-Bernasconi darauf hin, dass das System den genauen Weg aufzeigen sollte, „der von der sachgerechten Situations-, Problembeschreibung und -erklärung über eine wissensbasierte Prognose und Zielvereinbarung zur Ressourcen und Methodenwahl führt.“42

Da aber bei informationstechnologischen Systemen naturgemäß „narrative Elemente oder die beschreibende Darstellung und Interpretation von Zusammenhängen [...] tendenziell zu kurz geraten“43, ist es ratsam eine angemessene Kombination aus standardisierten und freitextlichen Erhebungs- und Dokumentationsmodalitäten zu wählen.

2 RECHTLICHE, THEORETISCHE UND METHODISCHE GRUNDLAGEN

2.1 Rechtlicher Rahmen

Im sozialrechtlichen Sinne wird im Kontext von Abhängigkeitserkrankungen von einer bereits bestehenden bzw. drohenden seelischen Behinderung gesprochen.44 Dementsprechend kommen bzgl. der Leistungen für Menschen mit Suchtproblemen die Regelungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Kapitel 6 SGB XII und der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen nach Kapitel 4 – 8 SGB IX als maßgebliche Rechtsquellen in Betracht.

Zu den hier beschriebenen Leistungen zählen u. a. die Beratung, persönliche Unterstützung und Aktivierung der Betroffenen, deren medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation, sowie verschiedene Hilfen zur Eingliederung in das gesellschaftliche Leben.45

Das beschriebene Maßnahmenspektrum umfasst dabei sowohl ärztliche und psychologische, als auch sozialpädiatrische und psychosoziale Hilfen, mit dem Ziel die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern und die berufliche wie soziale Teilhabe zu erhalten bzw. wiederherzustellen.

Im Hinblick auf ein Assessment und eine Hilfeplanung werden allerdings erst die Richtlinien und Empfehlungen von Seiten der Sozialhilfe- und Rehabilitationsträger etwas konkreter.

So verweisen beispielsweise die überörtlichen Träger, sprich die Länder und Bezirke, in den Leistungsbeschreibungen für die psychosozialen Suchtberatungsstellen ausdrücklich auf eine differenzierte psychosoziale Diagnostik, eine individuelle Bedarfs- und Behandlungsplanung, sowie auf eine nachvollziehbare Dokumentation des gesamten Hilfeplanungsprozesses. Damit werden diese methodischen Aspekte als wichtige Bestandteile der beratenden, betreuenden und begleitenden Tätigkeiten von ambulanten Suchthilfeeinrichtungen definiert.46

Nach den Gemeinsamen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zu § 20 SGB XI sind die „Feststellung des individuellen Rehabilitations-, Förder- bzw. Hilfebedarfs“, die Vereinbarung individueller Behandlungsziele und die „Erstellung und Fortschreibung eines Rehabilitations-/Teilhabeplans“, sowie die „Dokumentation und Bewertung des Verlaufs“ zur Sicherung der Qualität der Leistungen unbedingt erforderlich.47

Dabei geht die BAR von einem umfassenden Verständnis des Suchthilfe- bzw. Rehabilitationsprozesses aus und beschreibt die Bedarfsermittlung bzw. Diagnostik und die Hilfeplanung als ein wesentliches und prozessübergreifendes Instrumentarium.48

Während im Vorfeld der Behandlung die Erhebungen zunächst primär auf die Feststellung der Rehabilitationsbedürftigkeit, -fähigkeit und -prognose, sowie auf die anzustrebenden Rehabilitationsziele49 gerichtet ist, um eine geeignete Leistungsform ausfindig zu machen, sind die erfassten Informationen in den anschließenden rehabilitativen und integrativen Maßnahmen weiter zu vertiefen und zu ergänzen. So soll sichergestellt werden, dass die Leistungen und Interventionen kontinuierlich überprüft und auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt werden können.50

Als maßgebliche Richtlinie auf deren Grundlage über Behandlungs- und Interventionsprogramme entschieden werden soll, schlägt die BAR das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelte bio-psycho-soziale Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) vor.51

2.2 Theoretischer Rahmen

2.2.1 Erklärungsmodell der Suchterkrankung

Zur Erklärung von problematischem Suchtverhalten existiert eine ganze Reihe von Ansätzen, die je nach disziplinären Zugang eher „globale oder gesamtgesellschaftliche Kontextfaktoren, [...] sozial-interindividuelle Faktoren, [...] intraindividuelle oder personale Faktoren [...] in den Mittelpunkt stellen.“52

Die Entstehung und Chronifizierung von Suchtverhalten ist jedoch kein linearer bzw. eindimensionaler Prozess, sondern ein „multifaktorielles Geschehen, das durch die gegenseitige Beeinflussung innerhalb der Trias Droge-Person-Umwelt bestimmt wird.“53 Ein integrativer bzw. ökologischer Ansatz gemäß dem auf Kielholz und Ladewig zurückgehenden „Ursachendreieck der Sucht“54 stellt deshalb ein geeignetes wie umfassendes Erklärungsmodell dar.

Dabei fungiert die pharmakologische Wirkung der Substanz einerseits als Ersatz für nicht vorhandene Coping-Strategien oder Bewältigungsmechanismen der Person, um den Anforderungen des ökosozialen und kulturellen Umfelds gerecht zu werden und andererseits als Mittel, um die eigene, von äußeren und inneren Einflüssen tangierte Befindlichkeit zu beeinflussen bzw. zu manipulieren.55

Im Hinblick auf die pharmakologischen Eigenschaften der Substanz

ist die Wirkung auf das Zentralnervensystem im Gehirn entscheidend. Denn von den unterschiedlichen Effekten der Substanzen einmal abgesehen, bewirkt die Einnahme jeder Droge eine gesteigerte Ausschüttung des Neurotransmitters Dopamin, der natürlichen Lustsubstanz des Körpers, und führt somit zeitweise zu einem Zustand gesteigerten Wohlbefindens.

Infolge sekundärer Verstärkungsmechanismen, indem externe oder interne Reize mit der physiologischen Wirkung der Substanz verknüpft werden, kann sich ein sogenanntes Suchtgedächtnis ausbilden.56

Bestimmte Situationen, Empfindungen und Gedanken lösen dann ein erhöhtes Verlangen nach der Droge aus und der Konsum wird zum probaten Mittel um einen angenehmen Zustand, wie Endhemmung oder Euphorie, herbeizuführen oder einen unangenehmen Zustand, wie Stress, Langeweile oder letztlich auch Entzugserscheinungen zu beenden.

Bei einer bestimmten Persönlichkeitsdisposition,

d. h. aufgrund gewisser biografischer und psychologischer Voraussetzungen kann ein Mensch ein missbräuchliches bzw. suchtspezifisches Konsumverhalten entwickeln.

Hier können neben Geschlecht und genetischer Veranlagung auch eine kritische Sozialisation, bestimmte Charaktereigenschaften wie Impulsivität, hohe Risikobereitschaft und niedrige Frustrationstoleranz, aber auch mangelnde Kompetenzen bei der Bewältigung von Belastungen, Krisen und zwischenmenschlichen Konflikten die Entstehung einer Suchterkrankung begünstigen.57

Psychoanalytisch kann das Phänomen auf Störungen in der frühkindlichen Persönlichkeitsentwicklung zurückgeführt werden, die u. a. aufgrund traumatischer Erlebnisse des Verlustes oder des Missbrauchs entstehen. Die Einnahme von Drogen kann dann im Sinne einer Selbstmedikation fungieren, um unerträgliche innere Spannungen herabzusetzen und einen angenehmen Stimmungszustand zu erreichen.58

Das ökosoziale und kulturelle Umfeld,

also die Konstellation der verschiedenen Lebensbedingungen und die damit verbundenen Risiko- bzw. Schutzfaktoren sind als dritte Determinante für das Konsumverhalten mit einzubeziehen.

Zunächst gibt bereits die Gesellschafts- und Kulturform formelle und informelle Regeln und Normen vor, wie mit psychoaktiven Substanzen zu verfahren ist und welche rechtliche und traditionelle Legitimation, Akzeptanz bzw. Stigmatisierung damit verbunden wird.

Vor diesem Hintergrund bergen beispielsweise ungünstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen oder eine anhaltende gesellschaftliche Ausgrenzung, verbunden mit nicht überwindbaren Ohnmachts- und Frustrationsgefühlen ein gewisses Risiko Rauschmittel zu Kompensationszwecken zu konsumieren und schließlich abhängig zu werden.59

Während der Sozialisation werden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen prägende Werte, Normen und Verhaltensweisen vermittelt.

Dabei ist bzgl. des Gebrauchs von Rauschmitteln in erster Instanz die Vorbildfunktion der Eltern und das Klima innerhalb der Herkunftsfamilie bedeutend. So können sich ein sehr zulassender bzw. sehr zurückweisender, strenger Erziehungsstil oder auch sogenannte „Broken-home-Situationen“ ungünstig auf das spätere Konsumverhalten auswirken.60

Daneben muss die Gruppe der Gleichaltrigen (Peer-Groups) als ein fast noch konsistenterer Einflussfaktor betrachtet werden. Denn die „Peers“ haben nicht nur die Funktion des „Lieferanten“ von legalen wie illegalen Drogen, sondern sie sind maßgebliche Verhaltensmodelle für den Umgang mit psychoaktiven Substanzen. In diesem Zusammenhang kann Drogenkonsum auch als ein „Ausdrucksmittel der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe“61 gewertet werden.

2.2.2 Lebens- und Problemlagen der Zielgruppe

In erster Linie definiert sich die primäre Zielgruppe der Suchtkrankenhilfe, sprich die Konsumenten selbst, durch die Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD 10):62

Sind von den Kriterien, wie starkes Verlangen, verminderte Kontrollfähigkeit, körperliche Enzugssymptome, Toleranzentwicklung, fortschreitende Vernachlässigung anderer Aktivitäten und anhaltender Konsum trotz eindeutig schädlicher Folgen, insgesamt drei zutreffend, so wird Abhängigkeit diagnostiziert; sind weniger gegeben kann von einem missbräuchlichem Konsumverhalten gesprochen werden. Kommt es durch die anhaltende Einnahme von Substanzen zu Folgeschäden im psychischen, sozialen und körperlichen Bereich, liegt dagegen ein schädlicher Gebrauch vor.63

Neben diesen störungsbezogenen Kriterien gibt es gewisse regelmäßig auftretende Problemlagen, die für die Zielgruppe bezeichnend sind. Die Lebenssituation der Betroffenen ist oftmals von unterschiedlichen gesundheitlichen, psychologischen und sozialen Belastungen geprägt, die direkt oder indirekt mit dem Drogenkonsum im Zusammenhang und in Wechselwirkung stehen.

[...]


1 Kreidenweis (2008), S. 22

2 Ley (2006), S. 46

3 Klassen (2006), S. 50

4 Vgl. Rabeneck/Antrack (2006b), S. 42

5 Klassen (2006), S. 52

6 Vgl. Kreidenweis (2008), S. 29

7 Vgl. Anstadt (1997), S. 70; Rudolf (2006), S. 57ff und Meyer/Nickel (2003), S. 12

8 Bei der Nennung von Personen wird aufgrund der besseren Lesbarkeit die männliche Form gewählt. Weibliche Personen sind dabei stets ebenso gemeint.

9 Vgl. Erath (2006), S. 156 und Milner/O´Byrne (2009), S. 124ff

10 Aufgrund dessen werden die Begriffe im Folgenden synonym verwandt.

11 Vgl. Wendt (2008), S. 124 und Klug, Wolfgang (2003), S. 85

12 Vgl. Deutscher Verein für öffentlische und private Fürsorge e. V. (2009), S. 7

13 Pantucek (2009), S. 119

14 Deutscher Verein für öffentlische und private Fürsorge e. V. (2009), S. 8

15 Vgl. Wendt (2008), S. 136

16 Kreidenweis (2005), S. 55

17 Kirchlechner (2000), 112

18 Kreidenweis (2008), S. 22

19 Vgl. Kreidenweis/Halfar (2008), S. 33

20 Vgl. Kreidenweis/Halfar (2007), S. 19

21 Vgl. social-software.de: hier werden für diesen Bereich nur insgesamt 10 Einträge zu Softwareprodukten gelistet.

22 Vgl. Kreidenweis (2005), S. 58

23 Tasseit (2000), S. 26

24 Ebd.

25 Vgl. Türk/Kröger (1999), S. 11

26 Kreidenweis (2005), S. 70

27 Vgl. Göppner/Hämäläinen (2004), S. 296

28 Peterander (2001), S. 89

29 Ebd.

30 Vgl. Geiser (2009), S. 30

31 Vgl. Kirchlechner (2001), S. 27

32 Vgl. Schu (2009), S. 150

33 Vgl. Peterander (2001), S. 90

34 Göppner/Hämäläinen (2004), S. 296

35 Geiser (2009), S. 31

36 Axhausen (2000), S. 88

37 Vgl. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (2009), S. 11ff

38 Vgl. Kreidenweis (2005), S. 58; et al

39 Vgl. Axhausen (2001), S. 43ff; et al

40 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (2009), S. 15

41 Vgl. Klug (2009), S. 14

42 Staub-Bernasconi (2001), S. 11

43 Kreidenweis (2004), S. 50

44 Vgl. § 3 Nr. 3 Verordnung nach § 60 SGB XII (Eingliederungshilfe-Verordnung)

45 Vgl. § 11 SGB XII, Kapitel 4-7 SGB IX und Kapitel 6 SGB XII

46 Vgl. Hauptausschuss des Verbandes bayerischer Bezirke (2007), S. 5f

47 Vgl. § 4, Nr. 4, Gemeinsame Empfehlungen der BAR zu § 20 SGB XI

48 Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (2006), S. 52

49 Vgl. ebd., S. 26f

50 Vgl. ebd., S. 30

51 Vgl. ebd., S. 8

52 Bergler/Haase/Poppelreuter/Schneider/Wemhoff (2000), S. 22

53 Schmidt/Alte-Teigeler/Hurrelmann (1999), S. 50

54 Kielholz/Ladewig (1973), zitiert aus Loviscach (1996), S. 37

55 Vgl. Klug 2003, S. 31

56 Vgl. Tretter/Müller (2001), S. 60 und Loviscach (1996), S. 38f

57 Vgl. Loviscach (1996), S. 40

58 Vgl. Rist/Watzl (1999), S. 40

59 Vgl. Schmidt/Alte-Teigeler/Hurrelmann 1999, S. 51

60 Vgl. Tretter/Müller 2001, S. 48f

61 Schmidt/Alte-Teigeler/Hurrelmann 1999, S. 59

62 Die Definition der Zielgruppe beschränkt sich auf die substanzbezogenen Störungen. Personen mit Spielsucht oder Essstörungen sind in dieser Arbeit ausgenommen.

63 Vgl. Küfner (2000), S. 117ff

Final del extracto de 65 páginas

Detalles

Título
Assessment- und Hilfeplaninstrumente in Fachsoftware der Sozialen Arbeit
Universidad
Catholic University Eichstätt-Ingolstadt
Calificación
1,0
Autor
Año
2010
Páginas
65
No. de catálogo
V499415
ISBN (Ebook)
9783346026804
ISBN (Libro)
9783346026811
Idioma
Alemán
Palabras clave
Fachsoftware, Dokumentation, Assessment, Hilfeplanung, Suchthilfe
Citar trabajo
Jürgen Hönle (Autor), 2010, Assessment- und Hilfeplaninstrumente in Fachsoftware der Sozialen Arbeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/499415

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Assessment- und Hilfeplaninstrumente in Fachsoftware der Sozialen Arbeit



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona