Versicherungsbetrug in der Sachversicherung. Welche Präventionsmaßnahmen gibt es und wie effektiv sind sie?


Proyecto de Trabajo, 2019

29 Páginas, Calificación: 1,9


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung der Arbeit
1.3 Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit

2. Bedeutung von Versicherungsbetrug in der Versicherungsbranche
2.1 Lagebild von Versicherungsbetrug
2.1.1 Ausmaß von Versicherungsbetrug
2.1.2 Arten von Versicherungsbetrug
2.2 Motive von Versicherungsbetrug

3. Methoden zur Betrugsabwehr
3.1 Hinweis und Informationssystem der deutschen Versicherer
3.2 Betrugserkennungssoftware
3.3 Betrugsspezialisten
3.4 Kooperation mit externen Institutionen
3.5 Dokumentenprüfung
3.6 Geokodierung
3.7 Kognitive Interviews
3.8 Präventionsmaßnahmen
3.8.1 Vertragsgestaltung
3.8.2 Betreuung im Schadenfall
3.8.3 Weitere Präventionsmaßnahmen

4. Kritische Betrachtung der Methoden zur Betrugsabwehr

5. Fazit und Ausblick

Abstract

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit verschiedenen Arten und dem Ausmaß von Versicherungsbetrug. Hierbei werden diverse Abwehr- und Präventionsmethoden betrachtet und evaluiert. Zum Schluss soll eine Aussage über die Effektivität der einzelnen Methoden getroffen werden.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb.1: Darstellung der Infrarottechnik bei Dokumenten

Abb.2: Auswirkungen eines Sturmes auf Deutschland

Abb.3: Effektivität der Präventionsmaßnahmen

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

In der heutigen Zeit müssen sich die meisten Unternehmen Herausforderungen wie Digitalisierung, demographischem Wandel und niedrigen Zinsen entgegenstellen, hiervon sind Versicherungsunternehmen nicht ausgenommen. Jedoch stehen gerade Versicherungsunternehmen einer ganz anderen Problematik gegenüber, obwohl diese nur selten in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangt und eher verharmlost wird: Der Versicherungsbetrug.1 Diese Thematik ist bereits seit Jahrzenten bekannt und trotzdem wird zukünftig mit einem hohen Zuwachs gerechnet, da das Risiko entdeckt zu werden und die Gefahr von Sanktionserhöhungen immer noch gering ist.2 Die Wirtschaftskriminalität nimmt stetig zu. Im Jahre 2017 ist eine Steigung um 28,7% zum Vorjahr zu vermerken.3 Durch die Hemmungslosigkeit vieler Versicherungsnehmer steigt so nicht nur die Anzahl der Betrugsfälle, sondern auch die Professionalität bei der Betrugsumsetzung.

Für Versicherer ist es daher wichtig, sich mit effektiven Abwehrmechanismen zu schützen und effiziente Methoden zur Prävention zu finden, vor allem unter der Betrachtung der Prämisse, dass davon ausgegangen wird, dass 25 bis 40 Prozent aller Schadenfälle manipuliert sind.4 Täter rechtfertigen ihre Taten häufig mit der Aussage schon lange Beiträge eingezahlt zu haben und daher ein Anrecht auf Leistung zu haben.5 Diese Verharmlosung zeigt, dass der Tatbestand des Versicherungsbetrugs in Deutschland nur als Kavaliersdelikt angesehen wird und Versicherungsnehmer weisen dementsprechend risikofreudigere Verhaltenszüge auf.

Was viele hierbei nicht beachten ist, dass die Kosten, die bei einem Versicherungsbetrug entstehen nicht alleine vom Versicherer getragen werden. Hohe Schadenquoten und hohe Auszahlungen resultieren in Beitragserhöhungen und sind somit teilweise vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen.6 Darüber hinaus wird der normale und schnelle Ablauf in der Sachbearbeitung dahingehend gestört, dass Schadenmeldungen kritisch und genauer betrachtet werden müssen.

Generell überwiegen die Tatbestände in der Sachsparte, in der Personenversicherung werden eher wenige Betrugsfälle registriert.7 Trotz der Tatsache, dass die Problematik schon lange bekannt ist, mangelte es lange Zeit an konsequent durchgeführten Maßnahmen.

In diesem Zusammenhang stellt sich nun die Frage, welche Methoden von Versicherungsunternehmen bei Betrugsverdacht- und versuchen angewendet werden, welche Präventionsmaßnahmen genutzt werden und wie effektiv diese Mechanismen letztendlich sind.

1.2 Zielsetzung der Arbeit

Intention der Projektarbeit ist es, basierend auf der Theorie und Praxis aufzuzeigen, welchen Herausforderungen Versicherungsunternehmen sich bezüglich Betrugsversuchen und Betrugsabwehr stellen müssen und welche der erläuterten Methoden wirklich effektiv und realistisch sind.

1.3 Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit

Im ersten Kapitel soll zuerst der Begriff des Versicherungsbetrugs näher definiert werden. Es wird aufgezeigt, wie weit verbreitet Versicherungsbetrug tatsächlich ist. Hierbei soll vor allem analysiert werden, in welchen Sparten das Delikt am häufigsten zum Zuge kommt und wieso. Anschließend wird auf die verschiedenen bekannten Arten des Versicherungsbetrugs eingegangen und welche möglichen Motive die Täter haben.

Im Hauptteil der Arbeit werden verschiedene Methoden der Betrugsabwehr vorgestellt und erklärt. Dabei wurden nicht nur in Deutschland verwendete Maßnahmen herangezogen, sondern global bekannte Abwehrmechanismen betrachtet. Im weiteren Zuge sollen diese Betrugsabwehrmethoden auf ihre Effizienz und Effektivität hin beurteilt werden.

Im letzten Kapitel sollen Schlussfolgerungen in einem Fazit beschrieben werden und nochmal auf die Forschungsfrage eingegangen werden.

2. Bedeutung von Versicherungsbetrug in der Versicherungsbranche

2.1 Lagebild von Versicherungsbetrug

2.1.1 Ausmaß von Versicherungsbetrug

Man muss unterscheiden, ob es sich um ein Bagatelldelikt, mittleres oder schweres Delikt handelt, ebenso muss man die Unterscheidung in Massendelikt oder organisierte Kriminalität heranziehen.8 Je nach Versicherungssparte gibt es erhebliche Unterschiede in der Höhe der Betrugssummen und der Professionalität der TäterHöhe hj. Trotz Expertenwissens müssen zwecks Repräsentativität Abstriche in den getroffenen Aussagen gemacht werden, da die Einschätzungen sich massiv unterscheiden und die Dunkelziffer wahrscheinlich wesentlich höher als die Zahl der tatsächlich aufgedeckten Fälle ist. Es wird davon ausgegangen, dass ungefähr die Hälfte aller Betrugsfälle in der privaten Haftpflichtversicherung begangen werden, wobei es sich in fast allen Fällen um Kleinschäden handelt, die von Amateuren angezeigt werden.9 Der Trend gestohlener oder beschädigter Smartphones oder Fernsehgeräte häuft sich zu der Zeit, in der ein neues Gerät auf den Markt tritt. Auch hier soll fast die Hälfte der Fälle betrügerisch sein.10 Die organisierte Kriminalität findet sich hauptsächlich in der Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung. Hier werden geschätzt 10% der betrügerischen Schadenfälle gemeldet.11 In diesem Bereich schließen sich Kriminelle zu Banden zusammen, die je nach Schadenfall als Fahrer, Opfer oder Zeuge agieren. Gemeldet werden fiktive aber dafür unauffällige Auffahrunfälle oder Kleinschäden, die von der Versicherung meist nicht überprüft werden. In diesen Fällen ist auch immer eine Werkstatt oder ein Betrieb involviert, der gefälschte Rechnungen erstellt, die zur Regulierung eingereicht werden. Betrachtet man die schweren Delikte, so muss die Brandschutzversicherung genannt werden, auch wenn diese Fälle nicht zwingend professionell begangen werden. Ebenso variieren die Motive hierfür. Einige der Brandstifter wollen nur einen monetären Nutzen herausschlagen, andere wollen ihr Eigenheim nicht einer bevorstehenden Zwangsversteigerung überlassen.12

In verschiedenen Befragungen betrachtete durchschnittlich jeder Fünfte den Versicherungsbetrug nur als Kavaliersdelikt und das obwohl die Versicherungswirtschaft jährlich geschätzt vier Milliarden Euro Verlust zu verbuchen hat.13 In Österreich erreicht die geschätzte Summe vergleichsweise 1,5 Milliarden Euro Einbußen, in den USA sind es ebenfalls vier Milliarden US-Dollar, was vier Prozent der Gesamtschadensumme ausmacht.14 Versicherungsbetrug ist also keine nationale Erscheinung, sondern ist in allen wesentlichen Industriestaaten in ähnlicher Form vorhanden. Die dadurch entstandenen Schäden liegen über den durch Ladendiebstahl entstandenen.15 Die Versicherungsgesellschaft ist ein anonymes Betrugsopfer und daher wird das Delikt als ethisch nicht bedenklich angesehen oder zur Kleinkriminalität gezählt und das obwohl ein Versicherungsbetrüger rechtlich mit starken Strafen und Konsequenzen rechnen muss. Nach §265 Strafgesetzbuch (StGB) kann Versicherungsbetrug mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen, zum Beispiel der Brandstiftung, kann nach §263 StGB auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden. Von Seiten der Versicherung aus besteht bei der Betrugsaufdeckung die Möglichkeit auf Kündigung des Vertrags. In den meisten Fällen erfolgt auch eine Eintragung in diverse Hinweis- und Informationssysteme, welche in 3.1 genauer erklärt werden, generell aber anderen Versicherern über den bereits begangenen Betrug informieren. Der Versicherer muss keine Leistung auszahlen und kann sein Geld zurückverlangen, falls bereits eine Regulierung stattgefunden hat. Auch Kosten, die dem Versicherungsunternehmen durch die Beauftragung von Spezialisten, die Aufnahme eines gerichtlichen Verfahrens oder durch den Mehraufwand entstanden sind, müssen vom Versicherungsnehmer getragen werden. In den meisten aufgedeckten Betrugsfällen erstatten die Versicherungen auch Anzeige gegen die Täter.16

Befragungen nach hat bereits jeder Zehnte in der Vergangenheit einen Versicherungsbetrug begangen, aber sogar jeder Dritte könnte es sich zukünftig vorstellen.17 27 Prozent einer weiteren Umfrage gaben an jemanden zu kennen, der bereits ein Delikt begangen hat, aber nicht einmal jeder Vierte davon zeigt einen Betrugsfall bei dem Versicherer oder der Polizei an.18 Durchschnittlich werden jedes Jahr 19,7 Millionen Schadenfälle bei einer Versicherung angezeigt, eine Millionen davon sollen betrügerisch sein. Die Versicherungswirtschaft bestätigt, dass ohne Betrugsfälle die Prämien um 10 bis 30 Prozent gesenkt werden könnten.19

Bisher verfügen Versicherungen nicht über genug Kenntnisse um aussagen zu können, wieso Verbraucher betrügen oder welche Methode am häufigsten angewendet wird, deshalb widmen sie sich eher der Betrugsaufdeckung als der Betrugsabwehr.

2.1.2 Arten von Versicherungsbetrug

In der Kriminologie zählt der Versicherungsbetrug zur Kontrollkriminalität. Das bedeutet, dass eine Straftat offiziell nur dann stattgefunden hat, wenn das Delikt auch tatsächlich aufgedeckt wurde.20 Es handelt sich um ein heterogenes Deliktsgebiet, die Methoden der Täter werden immer professioneller und passen sich stetig den von den Versicherungsunternehmen eingeleiteten Abwehr- und Präventionsmechanismen an. Im Allgemeinen kann man Versicherungsbetrug als den Versuch, nicht gegebenen Versicherungsschutz zu erlangen, bezeichnen. Insgesamt kann man sechs verschiedenen Arten von Versicherungsbetrug differenzieren.

Die erste Ausprägung ist die sogenannte betrügerische Vertragsgestaltung. Beim Vertragsabschluss werden falsche Angaben gemacht. Der Täter verschweigt vergangene Schäden oder gibt für seine versicherte Sache einen höheren Wert an, um so im Schadenfall eine höhere Leistung zu erhalten. Auch die Manipulation von Rechnungen, Daten oder Gutachten zählt zu dieser Betrugsform.21

Eine weitere Art des Versicherungsbetrugs ist der verlagerte Schadenfall. Diese Betrugsart findet sich vor allem in der Hausratversicherung.22 Bei dieser Variante werden falsche Angaben zu einem realen Schadenereignis gemacht. Der Schadenhergang wird umdefiniert, ein anderer Tattag angegeben oder eine andere außenstehende Person beschuldigt, um somit für ein nicht versichertes Schadenereignis Versicherungsschutz zu erlangen.

Als dritte Variante ist der sogenannte ausgenutzte Schadenfall zu nennen. Hierbei hat es tatsächlich einen versicherten Schaden gegeben, jedoch wird dieser vom Versicherungsnehmer übertrieben dargestellt. Beispielsweise werden mehr Gegenstände als gestohlen gemeldet, als eigentlich abhandengekommen sind oder mehr Gegenstände als beschädigt gemeldet, als eigentlich zerstört wurden, um so einen monetären Vorteil zu erlangen. Einige Betrüger lassen bei genehmigten Reparaturen auch mehr Gegenstände reparieren, als bei der Versicherung als defekt gemeldet wurden und reichen anschließend die Gesamtrechnung zur Regulierung ein. Diese Schadenübertreibung findet sich vor allem in der privaten Haftpflichtversicherung.23

Eine weitere Form des Versicherungsbetrugs ist das Vortäuschen eines versicherten Schadens. Versicherungsnehmer melden einen Schaden, der gar nicht eingetreten ist. Dieser fiktive Schadenfall ist in der Regel sehr einfach zu überführen und für den Betrüger eher riskant, da keine Beweise und Unterlagen vorliegen, die dem Versicherer zur Regulierung eingereicht werden können. Auch im Falle eines Gutachters würde das Geschehen schnell aufgedeckt werden. In diesem Zusammenhang spricht man auch oft von einem Papierschaden, welcher am häufigsten in der Kraftfahrzeugversicherung angewendet wird.24

Bei der fünften Ausprägung handelt es sich um den provozierten Schadenfall. Der Geschädigte führt vorsätzlich und absichtlich ein Schadenereignis herbei. Die Motive hierfür können monetär aber auch persönlich sein. Diese Betrugsart ist vor allem in der Feuerversicherung zu sehen, hier meist mit dem Hintergrund, dass Häuser absichtlich von ihren Eigentümern in Brand gesteckt werden, um sie so bei einer anstehende Zwangsversteigerung nicht an einen Dritten zu verlieren.25

Eine weitere und auch die letzte Art des Versicherungsbetrugs ist der abgesprochene Schadenfall. Bei dieser Form sind alle Beteiligten in den Betrugsversuch eingeweiht und involviert. Diese Ausprägung ist sehr ähnlich zu dem verlagerten Schadenfall, mit dem gravierenden Unterschied, dass hier ein außenstehender Dritter die eigentliche Betrugsplanung übernimmt. In der Praxis sind dies häufig Versicherungsvertreter. Verschiedene Kunden melden in einer Agentur bei einem Partner einen eingetretenen Schaden, welcher aber nicht versichert wäre. Um seinen Kundenstamm und die eingenommenen Prämien nicht zu verlieren, rät der Versicherungsvertreter dazu, den Schaden etwas umzudefinieren. Er meldet ihn schließlich auch selbst dem Versicherungsunternehmen und stellt das Schadenereignis so dar, dass eine Regulierung erreicht wird.

Die Ergebnisse einer Umfrage aus dem Jahr 2011 zeigen, dass 45% aller Personen, die Versicherungsbetrug für moralisch akzeptabel halten, den verlagerten Schadenfall als vielversprechendste Methode ansehen.26

2.2 Motive von Versicherungsbetrug

Basierend auf der Annahme, dass der heutige Mensch sich mit dem volkswirtschaftlichen Modell des homo oeconomicus identifiziert, ist als mögliches Motiv die Nutzenmaximierung zu nennen.27 Unter dem homo oeconomicus, auch repräsentativer Agent genannt, versteht man einen fiktiven Akteur, der zu uneingeschränktem rationalen Handeln fähig ist und für den das Streben nach Nutzenmaximierung handlungsbestimmend ist. Das Abschließen einer Versicherungspolice und somit das Absichern eines Risikos sind für den Handelnden tauglich. So lange aber kein Schaden eintritt und keine Leistung ausgezahlt wird, bleibt der Nutzen konstant. Um das Halten der Versicherungspolice in seinem Nutzen zu maximieren, soll also aus der Betrugssumme Gewinn geschlagen werden.

Davon abzugrenzen allerdings ist der allgemeine Versuch der Einkommensaufbesserung. Gegen die allgemeine Erwartung betrügen auffällig oft wohlhabende Personen mit der Absicht der monetären Optimierung.28 Es werden alle vorher genannten Betrugsarten angewendet, um einen finanziellen Vorteil zu erlangen, auch wenn dieser nicht nötig wäre. Dieses Motiv hängt sehr mit Geltungsstreben, Gier, Habsucht und Macht zusammen.29

In den niedrigeren Gesellschaftsschichten findet sich häufig das Motiv der gesellschaftlichen Akzeptanz und der Angst vor Benachteiligung.30 Es wird befürchtet einen sozialen Nachteil zu erlangen, wenn man beispielsweise mit einem älteren Smartphone-Modell ausgestattet ist. Die Betroffenen hoffen bei der Schadenmeldung auf eine hohe Geldleistung, um sich dann mit dem neuesten Gerät ausstatten zu können. Des Weiteren redet man häufig auch von einem Ansteckungseffekt. Gerade junge Leute lassen sich immens von ihrem äußeren Umfeld beeinflussen und geben dem Gruppendruck nach. Es gilt als mutig einen Versicherungsbetrug zu begehen und bleibt der Betrug unerkannt, so wird sich damit gebrüstet. So entsteht das Gefühl etwas Gleichwertiges begehen zu müssen, um im sozialen Umfeld nicht unterzugehen.31

Nicht nur in der Wirtschaftskriminalität, generell in allen Bereichen gibt es Täter mit dem Motiv der Spannung, die einen Betrug rein aufgrund des Nervenkitzels begehen. Die Täter denken nicht über mögliche Konsequenzen nach, sondern folgen allein ihrem Temperament und dem Reiz nach Abenteuer. Das Risiko überführt zu werden bereitet ihnen Vergnügen.32 Umfrageergebnisse zeigen, dass viele Menschen nicht wissen, wie sie mit dem Zuwachs an Freizeit umgehen sollen und versuchen deshalb die freie Zeit mit unter anderem regelwidrigen Aktivitäten herumzubringen.33

Der wohl am häufigsten genannte Grund ist das Gefühl der Ungerechtigkeit.34 Die Versicherungsnehmer sehen sich selbst in der Opferrolle. Sie bezahlen seit Jahren Beiträge in die Versicherung ein und haben noch nie eine Leistung in Anspruch genommen oder ihnen wurde eine Leistung verwehrt. Sie wollen Rache an diesem, in ihren Augen unfairen, System nehmen. Sie sind der Ansicht, dass ein Versicherungsunternehmen nach jahrelanger Treue und Einzahlungen eine Gegenleistung erbringen sollte und bezeichnen dies als Interessenausgleich.35

Da zwischen dem Täter und dem Opfer eine rein geschäftliche Beziehung herrscht und das Betrugsopfer keine reale Person, sondern anonym ist, sehen viele den Versicherungsbetrug als ethisch nicht bedenklich an.

[...]


1 Vgl. Clark, M. (1989) S.1-2.

2 Vgl. Münchner Rück (Hrsg.) (2004) S.12.

3 Vgl. Bundesministerium des Innern (Hrsg.) (2017) S.14.

4 Vgl. Retzmann, T. (2014) S.77.

5 Vgl. Retzmann, T. (2014) S.77.

6 Vgl. Insurance Europe (Hrsg.) (2013) S.11.

7 Vgl. Köneke, V., Müller-Peters, H., Fetchenhauer, D. (2015) S.21.

8 Vgl. Wittkämper, W., Wulff-Nienhäuser, M., Kammer, K. (1990) S.29

9 Vgl. Köneke, V., Müller-Peters, H., Fetchenhauer, D. (2015) S.33

10 Vgl. Insurance Europe (Hrsg.) (2013) S.9.

11 Vgl. Münchner Rück (Hrsg) (2004) S.2.

12 Vgl. Günther, D. (2013) S.151.

13 Vgl. GDV (2011) S.57

14 Vgl. Wittkämper, G., Wulff-Nienhäuser, M., Kammer, K. (1990) S.36.

15 Vgl. Wittkämper, G., Wulff-Nienhäuser, M., Kammer, K. (1990) S.34.

16 Vgl. Retzmann, T. (2014) S.80; Insurance Europe (Hrsg.) (2013) S.11.

17 Vgl. Köneke, V., Müller-Peters, H., Fetchenhauer, D. (2015) S.20.

18 Insurance Europe (Hrsg.) (2013) S.10; Köneke, V., Müller-Peters, H., Fetchenhauer, D. (2015) S.21.

19 Vgl. Wittkämper, G., Wulff-Nienhäuser, M., Kammer, K. (1990) S.35.

20 Vgl. Münchner Rück (Hrsg.) (2004) S.12.

21 Vgl. Wittkämper, W., Wulff-Nienhäuser, M., Kammer, K. (1990) S.24.

22 Vgl. Köneke, V., Müller-Peters, H., Fetchenhauer, D. (2015) S.39.

23 Vgl. Köneke, V., Müller-Peters, H., Fetchenhauer, D. (2015) S.39.

24 Vgl. Wittkämper, W., Wulff-Nienhäuser, M., Kammer, K. (1990) S.24.

25 Vgl. Köneke, V., Müller-Peters, H., Fetchenhauer, D. (2015) S.39.

26 Vgl. Knoll, J. (2011) S. 289

27 Vgl. Köneke, V., Müller-Peters, H., Fetchenhauer, D. (2015) S.59.

28 Vgl. Wittkämper, W., Wulff-Nienhäuser, M., Kammer, K. (1990) S.77.

29 Vgl. Münchner Rück (Hrsg.) (2004) S.12.

30 Vgl. Köneke, V., Müller-Peters, H., Fetchenhauer, D. (2015) S.49.

31 Vgl. Köneke, V., Müller-Peters, H., Fetchenhauer, D. (2015) S.148-151.

32 Vgl. Mika, B. (1993) S.3

33 Vgl. Schwind, H. (2016) S.203

34 Vgl. Wittkämper, W., Wulff-Nienhäuser, M., Kammer, K. (1990) S.30.

35 Vgl. Retzmann, T. (2014) S.77

Final del extracto de 29 páginas

Detalles

Título
Versicherungsbetrug in der Sachversicherung. Welche Präventionsmaßnahmen gibt es und wie effektiv sind sie?
Universidad
University of Cooperative Education Mannheim
Calificación
1,9
Autor
Año
2019
Páginas
29
No. de catálogo
V499441
ISBN (Ebook)
9783346032676
ISBN (Libro)
9783346032683
Idioma
Alemán
Palabras clave
versicherungsbetrug, sachversicherung, welche, präventionsmaßnahmen
Citar trabajo
Vanessa Bosso (Autor), 2019, Versicherungsbetrug in der Sachversicherung. Welche Präventionsmaßnahmen gibt es und wie effektiv sind sie?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/499441

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