Ich habe mich mit dem Thema Pflegeverhältnis und Besuchskontakte befasst, da dies für mich immer aktueller wird.
Es wird versucht, immer mehr Heimunterbringungen zu vermeiden, obwohl der Bedarf an Jugendhilfe im Allgemeinen immer größer ist. Allein schon aus Kostengründen verstärken die Städte das Personal der Pflegekinderdienste, um mehr Pflegefamilien installieren zu können, daher finden auch mehr Besuchskontakte im Pflegekinderwesen statt.
Dieses prekäre Thema hat mich in meinem Praxissemester im Pflegekinderdienst sehr beschäftigt, außerdem betreue ich schon seit etwa drei Jahren im Sinne der Einzelbetreuung ein Pflegekind (siehe Fallbeispiel II), bei dessen Pflegeverhältnis die Umgangssituation auch sehr problematisch ist.
Wichtig für mich ist, dass die Leser meiner Arbeit verstehen können, welche Problematik ein Umgangskontakt mit sich bringen kann und was zu tun ist, um Umgangskontakte möglichst erhalten zu können und dies zum Wohl des Kindes zu tun.
Anzumerken ist allerdings: Es gibt sehr viele Umgangskontakte, die beispielhaft ablaufen, in meiner Arbeit beschäftige ich mich aber eher mit dem problematischen Teil der Besuchskontakte.
Meine oberste Priorität bzw. der Leitfaden meiner Arbeit ist also:
Besuchskontakte so positiv wie möglich für das Kindeswohl gestalten!!!
Um eventuell auftretender Missverständnisse vorzubeugen, möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ich bei Funktionsbegriffen der Einfachheit halber immer die männliche Form gewählt habe.
Trotzdem ist jedes Mal auch die weibliche Form mit gemeint.
Inhaltsverzeichnis
O Mind Map
I Theorie
1. Einführung
1.1 Konstruktivismus
1.2 Anliegen meiner Arbeit
2. Grundlagen
2.1 Bindungstheorie
2.1.1 Grundannahmen der Bindungstheorie
2.1.2 Bindungsstile
2.1.3 Bezug zum Pflegekinderwesen
2.2 Rechtliche Grundlagen
2.2.1 Elterliche Sorge
2.2.2 Verbleibensanordnung
2.3 Kindeswohlgefährdung
2.3.1 Der Paragraph 1666 BGB
2.3.2 Konsequenzen aus §1666 BGB
3. Was bedeutet Vollzeitpflege?
3.1 Vom Bewerbergespräch bis hin zur Vermittlung eines Kindes
3.1.1 Kontaktaufnahme
3.1.2 Bewerbergespräche
3.1.3 Vermittlung
3.2 Zur Dimension des Pflegeverhältnisses
3.2.1 Situation des Kindes
3.2.2 Situation der Herkunftsfamilie
3.2.3 Situation der Pflegefamilie
4. Besuchskontakte
4.1 Rechtliche Gegebenheiten zum Umgang
4.1.1 Wesentliche Paragraphen
4.1.2 Kurzer Kommentar zu den Paragraphen
4.2 Umgangsformen
4.2.1 Häufigkeit
4.2.2 Ort des Besuchskontaktes
4.3 Umgangsausschluss
4.3.1 Traumatisierte Pflegekinder
4.3.2 Indikatoren für einen Umgangsausschluss
4.4 Der Begleitete Umgang
II Praxis
1. Die Arbeit im Pflegekinderwesen
1.1 Arbeit mit dem Kind
1.2 Arbeit mit der Herkunftsfamilie
1.3 Arbeit mit der Pflegefamilie
2. Fallbeispiel I Familie Maier
2.1 Vorgeschichte
2.2 Fallverlauf
3. Fallbeispiel II Familie Wenz
3.1 Vorgeschichte
3.2 Situation in der Pflegefamilie
3.3 Interview
III Reflexion
IV Zusammenfassung für den eiligen Leser
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Problematik von Besuchskontakten zwischen Pflegekindern und ihrer Herkunftsfamilie mit dem Ziel, diese Kontakte so positiv wie möglich für das Kindeswohl zu gestalten. Dabei wird der Frage nachgegangen, unter welchen Umständen solche Kontakte das Kindeswohl gefährden können und wann ein Ausschluss oder eine Begleitung der Treffen notwendig ist.
- Bedeutung der Bindungstheorie im Pflegekinderwesen
- Rechtliche Rahmenbedingungen (u.a. Sorge- und Umgangsrecht)
- Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung
- Anforderungen an die Arbeit mit Kindern, Herkunfts- und Pflegefamilien
- Konzeption des "Begleiteten Umgangs" als Schutzmaßnahme
Auszug aus dem Buch
1.2 Anliegen meiner Arbeit
Ich habe mich mit dem Thema Pflegeverhältnis und Besuchskontakte befasst, da dies für mich immer aktueller wird. Es wird versucht, immer mehr Heimunterbringungen zu vermeiden, obwohl der Bedarf an Jugendhilfe im Allgemeinen immer größer ist. Allein schon aus Kostengründen verstärken die Städte das Personal der Pflegekinderdienste, um mehr Pflegefamilien installieren zu können, daher finden auch mehr Besuchskontakte im Pflegekinderwesen statt.
Dieses prekäre Thema hat mich in meinem Praxissemester im Pflegekinderdienst sehr beschäftigt, außerdem betreue ich schon seit etwa drei Jahren im Sinne der Einzelbetreuung ein Pflegekind (siehe Fallbeispiel II), bei dessen Pflegeverhältnis die Umgangssituation auch sehr problematisch ist. Wichtig für mich ist, dass die Leser meiner Arbeit verstehen können, welche Problematik ein Umgangskontakt mit sich bringen kann und was zu tun ist, um Umgangskontakte möglichst erhalten zu können und dies zum Wohl des Kindes zu tun.
Anzumerken ist allerdings: Es gibt sehr viele Umgangskontakte, die beispielhaft ablaufen, in meiner Arbeit beschäftige ich mich aber eher mit dem problematischen Teil der Besuchskontakte. Meine oberste Priorität bzw. der Leitfaden meiner Arbeit ist also: Besuchskontakte so positiv wie möglich für das Kindeswohl gestalten!!!
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Die Autorin legt die konstruktivistische Basis der Arbeit dar und erläutert ihre Motivation, sich mit der prekären Thematik der Besuchskontakte im Pflegekinderwesen zu beschäftigen.
2. Grundlagen: Es werden zentrale bindungstheoretische Konzepte, rechtliche Rahmenbedingungen wie die elterliche Sorge und der Paragraph 1666 BGB zur Kindeswohlgefährdung erörtert.
3. Was bedeutet Vollzeitpflege?: Dieses Kapitel beleuchtet den Vermittlungsprozess eines Kindes in eine Pflegefamilie sowie die spezifischen Lebenssituationen von Kind, Herkunftsfamilie und Pflegefamilie.
4. Besuchskontakte: Hier werden die rechtlichen Gegebenheiten für den Umgang detailliert analysiert sowie Formen wie der begleitete Umgang und die Indikatoren für einen Umgangsausschluss bei traumatisierten Kindern besprochen.
II Praxis: Anhand von zwei Fallbeispielen (Familie Maier und Familie Wenz) wird die praktische Arbeit im Pflegekinderdienst und die Herausforderung konfliktreicher Umgangskontakte veranschaulicht.
III Reflexion: Die Autorin führt eine kritische Auseinandersetzung mit der These zur Erhaltung von Kontakten versus deren Ausschluss und bildet eine Synthese, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt.
IV Zusammenfassung für den eiligen Leser: Eine geraffte Darstellung der theoretischen Überlegungen, der Praxisbeispiele und der daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen für eine fachgerechte Fallarbeit.
Schlüsselwörter
Pflegekinderwesen, Besuchskontakte, Kindeswohl, Bindungstheorie, Umgangsrecht, Kindeswohlgefährdung, Begleiteter Umgang, Herkunftsfamilie, Pflegefamilie, Konstruktivismus, Traumatisierung, Hilfeplan, Sorgeberechtigte, Identitätsfindung, Jugendhilfe.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die Gestaltung von Besuchskontakten zwischen Pflegekindern und ihren Herkunftsfamilien unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Schwerpunkte sind die Bindungstheorie, rechtliche Aspekte wie das Sorge- und Umgangsrecht sowie die Abwägung zwischen dem Kontaktwunsch der Herkunftsfamilie und dem Schutzbedarf des traumatisierten Pflegekindes.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, ein besseres Verständnis für die Problematik schwieriger Umgangskontakte zu schaffen und Leitlinien für eine kindeswohlorientierte Gestaltung dieser Kontakte aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär genutzt?
Die Autorin kombiniert eine theoretische Fundierung (Bindungstheorie, Konstruktivismus) mit einer praxisorientierten Reflexion von zwei detaillierten Fallbeispielen aus ihrem eigenen Praxissemester.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden neben den theoretischen Grundlagen zum Pflegeverhältnis und Kindeswohl auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und die verschiedenen Formen der Umgangsregelung – bis hin zum Umgangsausschluss – intensiv diskutiert.
Welche Keywords charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit lässt sich am besten mit Begriffen wie Pflegekinderwesen, Kindeswohl, Besuchskontakte, Bindungstheorie und Begleiteter Umgang beschreiben.
Wie geht die Autorin mit dem Thema "Kindeswohlgefährdung" um?
Sie definiert diese mittels rechtlicher Kriterien (z.B. §1666 BGB) und zeigt auf, dass der Schutz des Kindes – insbesondere bei Traumatisierungen – Vorrang vor dem Recht der Herkunftsfamilie auf Kontakt hat.
Welche Rolle spielt die Bindungstheorie für die Argumentation?
Sie dient als Basis, um zu erklären, warum Beziehungsabbrüche belastend sind und warum die Pflegeeltern eine sichere neue Bindung anbieten müssen, die durch unstrukturierte oder schädliche Besuchskontakte nicht gefährdet werden darf.
- Quote paper
- Melanie Bongers (Author), 2005, Wenn Besuchskontakte zur Pflege-Kindeswohlgefährdung werden..., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49960