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Charta der Grundrechte, Freiheiten (Art. II-76 bis Art. II-77) im Rechtsvergleich zu den entsprechenden Artikeln im Grundgesetz

Title: Charta der Grundrechte, Freiheiten (Art. II-76 bis Art. II-77) im Rechtsvergleich zu den entsprechenden Artikeln im Grundgesetz

Seminar Paper , 2005 , 21 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Johannes Schnetzer (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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Summary Excerpt Details

Am 2. Oktober 2000 wurde vom Grundrechtskonvent, unter Vorsitz von Roman Herzog, ein Entwurf über eine Grundrechtscharta vorgelegt. Der Konvent erhielt den Auftrag einen Grundrechtskatalog zu entwickeln, im Juni 1999 auf dem Europäischen Rat in Köln.
Dieser Entwurf wurde dann am 7. Dezember 2000 in Nizza von Rat, Europäischer Parlament und der Kommission unterzeichnet. Allerdings erlangte hier die Charta noch keine Rechtsverbindlichkeit.
Am 29. Oktober 2004 wurde dann in Rom die Europäische Verfassung von den Mitgliedstaaten unterzeichnet. Allerdings ist sie bisher noch nicht in Kraft getreten, da sich einige Staaten dagegen ausgesprochen haben.


Die Charta wird in sieben Abschnitte eingeteilt; im Folgenden wird hier auf den zweiten Abschnitt, Freiheiten, eingegangen. Speziell auf die Artikel II- 76 und 77, die sich mit den wirtschaftlichen Freiheiten beschäftigen. Diese Artikel werden dann mit den entsprechenden Artikeln im Grundgesetz verglichen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 GELTUNGSBEREICHE DES GG UND DER CHARTA DER GRUNDRECHTE (FREIHEITSRECHTE)

3 DARSTELLUNG UND VERGLEICH DES ART. II-76 MIT DEN ARTIKELN DES GRUNDGESETZES

3.1 Überblick und Einleitung zu Art. II-76

3.2 Die Wettbewerbsfreiheit

3.2.1 EG-Vertrag

3.2.2 Grundgesetz

3.2.3 Vergleich

3.3 Vertragsfreiheit

3.3.1 Art. II-76

3.3.2 Grundgesetz

3.3.3 Vergleich

4 DARSTELLUNG UND VERGLEICH DES ART. II-77 MIT ART. 14 GG

4.1 Überblick und Einleitung zu Art. II-77

4.2 Schutzbereich

4.2.1 Schutzbereich in der Charta

4.2.2 Schutzbereich im Grundgesetz

4.2.3 Vergleich der Schutzbereiche

4.3 Inhalts- und Schrankenbestimmungen

4.3.1 Inhalts- und Schrankenbestimmungen in der Charta

4.3.2 Inhalts- und Schrankenbestimmungen im Grundgesetz

4.3.3 Vergleich der Inhalts- und Schrankenbestimmungen

4.4 Enteignung

4.4.1 Enteignung nach der Grundrechtscharta

4.4.2 Enteignung nach dem Grundgesetz

4.4.3 Vergleich der Enteignungen

5 FAZIT

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Seminararbeit verfolgt das Ziel, die wirtschaftlichen Freiheitsrechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art. II-76 und Art. II-77) im Vergleich zu den entsprechenden Regelungen des deutschen Grundgesetzes zu analysieren und deren Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede in Anwendungsbereich und Auslegung zu identifizieren.

  • Analyse der unternehmerischen Freiheit als Wirtschaftsgrundrecht.
  • Untersuchung der Wettbewerbs- und Vertragsfreiheit in EU- und nationalem Recht.
  • Vergleich des Eigentumsschutzes und der Eigentumsgarantie.
  • Betrachtung von Inhalts- und Schrankenbestimmungen bei Grundrechtseingriffen.
  • Rechtliche Voraussetzungen und Systematik von Enteignungen im Vergleich.

Auszug aus dem Buch

3.2 Die Wettbewerbsfreiheit

Die Freiheit des Wettbewerbs wird im Art. 4 I, II EG erläutert. Diese Freiheit ist eine zentrale Aufgabe der Gemeinschaft. Nach Absatz I ist die Wirtschaftspolitik dem Grundsatz der offenen Marktwirtschaft und dem freiem Wettbewerb verpflichtet. In Absatz II dagegen ist der Grundsatz der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb festgehalten. Daraus lässt sich schließen, dass Art. 4 EG ein Anerkenntnis für die vom Wettbewerb geprägte Marktwirtschaft ist. Diese Bestimmung wird durch Art. 98 EG auch nochmals bekräftigt, da hier die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten in Verbindung mit dem Grundsatz der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, betrieben werden soll.

Hiermit ist gemeint, dass Entscheidungen, die ein anderes Wirtschaftssystem betreffen, unzulässig sind und daher in die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung nur ausnahmsweise eingegriffen werden darf, da die Unternehmen frei von jeglichen Planvorgaben des Staates sein sollen. Weiter finden sich in Art.81 ff. EG besondere Regelungen über das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb. Folgend nun ein paar Beispiele wo kein bzw. ein Eingriff ins Grundrecht vorliegen kann; das Absenken von Preisen oder in der Wettbewerbsintensivierung stellt keinen Eingriff in das Grundrecht dar. Die Änderung der Wettbewerbsstellung eines Wirtschaftsteilnehmers dagegen ist ein Eingriff. Weiter liegt ein Eingriff z.B. bei der Regelung der Arbeitszeit oder einem Einfuhrverbot vor.

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINLEITUNG: Die Einleitung gibt einen Überblick über die Entstehung der Grundrechtscharta und erläutert die Konzentration der Arbeit auf die wirtschaftlichen Freiheitsrechte der Artikel II-76 und II-77.

2 GELTUNGSBEREICHE DES GG UND DER CHARTA DER GRUNDRECHTE (FREIHEITSRECHTE): Das Kapitel differenziert zwischen dem sachlichen und persönlichen Geltungsbereich der Grundrechte in der EU-Charta sowie im deutschen Grundgesetz.

3 DARSTELLUNG UND VERGLEICH DES ART. II-76 MIT DEN ARTIKELN DES GRUNDGESETZES: Hier werden die unternehmerische Freiheit, die Wettbewerbsfreiheit sowie die Vertragsfreiheit detailliert analysiert und den entsprechenden deutschen Rechtsgrundlagen gegenübergestellt.

4 DARSTELLUNG UND VERGLEICH DES ART. II-77 MIT ART. 14 GG: Dieses Kapitel vergleicht den Schutz des Eigentums, inklusive der Schrankenbestimmungen und der rechtlichen Voraussetzungen für Enteignungen in beiden Rechtssystemen.

5 FAZIT: Das Fazit bewertet die Bedeutung der Charta für die europäische Identität und thematisiert den Wunsch nach mehr Rechtsverbindlichkeit und Transparenz.

Schlüsselwörter

Charta der Grundrechte, Grundgesetz, unternehmerische Freiheit, Wettbewerbsfreiheit, Vertragsfreiheit, Eigentumsgarantie, Enteignung, Europäischer Gerichtshof, Bundesverfassungsgericht, Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleich, Schutzbereich, Gemeinschaftsrecht, Menschenrechte, Grundrechtskonvent

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit einem rechtsvergleichenden Ansatz zwischen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und dem deutschen Grundgesetz, speziell fokussiert auf wirtschaftliche Freiheitsrechte.

Welche zentralen Themenfelder stehen im Mittelpunkt?

Im Zentrum stehen die unternehmerische Freiheit, die Wettbewerbsfreiheit, die Vertragsfreiheit sowie der Eigentumsschutz und das Enteignungsrecht.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Übereinstimmungen und Unterschiede in der Auslegung und Anwendung dieser wirtschaftlichen Grundrechte zwischen dem EU-Recht und dem deutschen Verfassungsrecht aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methodik wird in der Arbeit angewandt?

Es handelt sich um eine rechtsvergleichende Analyse, die maßgebliche Urteile des EuGH und des Bundesverfassungsgerichts sowie einschlägige Fachkommentare auswertet.

Was behandelt der Hauptteil der Arbeit?

Der Hauptteil ist in zwei große Vergleichskomplexe unterteilt: den Vergleich von Art. II-76 mit deutschen Artikeln (Wettbewerbs- und Vertragsfreiheit) und den Vergleich von Art. II-77 mit Art. 14 GG (Eigentumsschutz und Enteignung).

Durch welche Schlagworte lässt sich die Arbeit am besten charakterisieren?

Wirtschaftsgrundrechte, Rechtsvergleichung, EU-Grundrechtscharta, Eigentumsgarantie und unternehmerische Freiheit.

Wie bewertet der Autor die aktuelle Relevanz der Grundrechtscharta?

Der Autor hält die Charta für ein sinnvolles Instrument zur Stärkung der europäischen Identität, sieht jedoch Verbesserungsbedarf bei der Verständlichkeit der Rechtstexte.

Warum wird im Kontext der Vertragsfreiheit auf die Rechtssache "Königreich Spanien gegen Kommission" verwiesen?

Dieses Beispiel dient der Erläuterung, dass die freie Wahl des Geschäftspartners ein geschütztes Gut ist, das nicht durch nationale Rechtsverordnungen in unzulässiger Weise beschnitten werden darf.

Welche Rolle spielt die "Sozialbindung des Eigentums" im Grundgesetz?

Das Grundgesetz sieht vor, dass Eigentum verpflichtet und der Gesetzgeber den Inhalt des Eigentums bestimmen darf, insbesondere unter Berücksichtigung des Wohls der Allgemeinheit und sozialer Funktionen.

Wie unterscheidet sich die Entschädigungsregelung bei Enteignungen?

Während im Grundgesetz meist eine Abwägung basierend auf dem Verkehrswert erfolgt, legt die Charta lediglich fest, dass die Entschädigung rechtzeitig und angemessen zu sein hat, wobei der Begriff "angemessen" bisher weniger präzise durch den EuGH definiert ist.

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Details

Title
Charta der Grundrechte, Freiheiten (Art. II-76 bis Art. II-77) im Rechtsvergleich zu den entsprechenden Artikeln im Grundgesetz
College
University of Applied Sciences Aschaffenburg
Course
Europäisches Wirtschaftsrecht
Grade
2,0
Author
Johannes Schnetzer (Author)
Publication Year
2005
Pages
21
Catalog Number
V49967
ISBN (eBook)
9783638462914
ISBN (Book)
9783638938389
Language
German
Tags
Charta Grundrechte Freiheiten II-76 II-77) Rechtsvergleich Artikeln Grundgesetz Europäisches Wirtschaftsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Johannes Schnetzer (Author), 2005, Charta der Grundrechte, Freiheiten (Art. II-76 bis Art. II-77) im Rechtsvergleich zu den entsprechenden Artikeln im Grundgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49967
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