Geschlechtsspezifische Gewalt in Moshi. Inwieweit können Entwicklungsziele die Frauenrechtssituation in Tansania verbessern?


Textbook, 2020

80 Pages


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Danksagung

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Geschlechtsspezifische Gewalt: Definition und Begriffserklärung
2.1 Geschlechtsspezifische Gewalt weltweit: Empirie und Diskussion
2.2 Risikofaktoren und Konsequenzen der geschlechtsspezifischen Gewalt
2.3 Geschlechtsspezifische Gewalt in Tansania

3 Überprüfung von Gesetzen und Richtlinien in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt in Tansania
3.1 Implementierung internationaler Entwicklungsziele zur Beseitigung von geschlechtsspezifischer Gewalt in Tansania
3.2 Nationale Standards für Rechte der Frauen

4 Methodisches Vorgehen
4.1 Projektbeschreibung KWIECO
4.2 Datenerhebung
4.3 Datenanalyse

5 Herausforderungen und Einflussfaktoren geschlechtsspezifischer Gewalt in Moshi
5.1 Existenz der geschlechtsspezifischen Gewalt in Moshi
5.2 Das Patriarchat und seine Dynamiken
5.3 Wirklichkeit der konstitutionellen Sachlage

6 Auswirkung der internationalen Entwicklungsziele für das gesellschaftliche Verständnis über geschlechtsspezifischer Gewalt
6.1 Die Verbesserung des Bildungssystems
6.2 Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen
6.3 Ressourcenbereitstellung zur Frauenförderung
6.4 Ethische Grundwerte in Politik und Gesellschaft

7 Handlungsempfehlungen und Strategien gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Moshi

8 Resümee und Ausblick – Chancen der Entwicklungsziele geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen

Literaturverzeichnis

Liste tansanischer Gesetze

Anhang
Interviews
Narratives Interview
Expert*innen-Interview

Danksagung

An dieser Stelle möchte ich mich bei all denjenigen Personen bedanken, die bei der Erstellung dieser Masterarbeit mitgewirkt und mich fortlaufend in verschiedenen Bereichen unterstützt und motiviert haben.

Mein besonderer Dank gilt Herrn Prof. Dr. Friso Ross, der meine Arbeit und somit auch mich betreut und begutachtet hat. Für Ihre konstruktiven Anregungen und kritischen Hinterfragungen, gaben Sie mir wertvolle Hinweise. Für Ihre Unterstützung möchte ich mich herzlich bedanken.

Herrn Alexander Stauß danke ich vielmals für die Übernahme des Zweitbegutachtens.

Ein herzlicher Dank geht auch an Gerrit Hollatz, für seine Zeit und Mühe als Korrekturleser, die kritischen Impulse und aufrichtigen Anmerkungen.

Ebenfalls gebührt mein Dank der Organisation KWIECO, die mir die Möglichkeit gegeben hat, unter ihrer Obhut meine Forschung durchzuführen.

Außerdem möchte ich mich bei allen Interviewpartner*innen bedanken, ohne die meine Arbeit nicht hätte entstehen können. Mein Dank gilt ihrer Stärke und Informationsbereitschaft die Wahrheit offen zu thematisieren.

All meinen Freund*innen und Kommiliton*innen möchte ich für die zahlreichen Debatten und Ideen danken. Vor allem euch dreien, Chiara, Jessi und Lea. Ihr habt maßgeblich diesen Sommer dazu beigetragen, dass diese Masterarbeit in dieser Form vorliegt.

Weiterhin danke ich Bermann, der mir immer viel Freiraum gegeben hat, meine Leidenschaft für Frauenrechte auszuleben.

Nicht zuletzt gebührt meinen Eltern der größte Dank. Ohne euren emotionalen Beistand und finanziellen Rückhalt, wäre ich niemals da, wo ich heute bin.

Kristin Lehmkuhl

Erfurt, 19.Oktober 2018

Diese Arbeit ist allen Frauen gewidmet. Es soll der Frauenbewegung und der Frauenförderung dienen, damit die Vergangenheit analytisch aufgearbeitet werden kann, all ihre Stimmen im täglichen Kampf der Gegenwart erhört werden und das weibliche Bewusstsein Teil der zukünftigen Aufklärung ist.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Violence against women is an obstacle to the achievement of the objectives of equality, development and peace.1

Die Auswirkungen von Gewalt gegen Frauen sind seit dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) immer mehr in den Fokus der Menschenrechtsdebatte gerückt. Auf internationaler Ebene wurde weitgehend akzeptiert, dass die Aberkennung der Frauenrechte eine maßgebliche Bedrohung für die soziale, wirtschaftliche und politische Sphäre darstellen kann und somit eine direkte Gefährdung der Entwicklungsziele, wie Geschlechtergleichstellung, Armutsbeseitigung, Recht auf Bildung, die Bekämpfung von HIV/Aids und Weiterem.2

Im Jahre 1993 definierte die Generalversammlung der Vereinten Nationen Gewalt gegen Frauen als „any act of gender-based violence that results in, or is likely to result in, physical, sexual or psychological harm or suffering to women”.3 Fortführend wurde die Gleichheit von Frauen und die Eliminierung geschlechtsspezifischer Gewalt global in den Millenniumszielen4 und den nachhaltigen Zielen5 verankert.

Die Vereinten Nationen verwiesen auf geschlechtsspezifische Gewalt, um anzuerkennen, dass diese Gewalt in der Ungleichheit der Geschlechter begründet und oft von Gesetzen, Institutionen und Gemeinschaftsnormen geduldet sei. Es diene nicht nur zur Manifestation der Geschlechterungleichheit, sondern zur Durchsetzung dieser.6 Die Wissenschaftler*innen7 Heise, Ellsberg und Gottemoeller konstatieren, dass trotz der durch geschlechtsspezifische Gewalt anfallenden hohen Kosten, fast jede Gesellschaft der Welt über soziale Institutionen, die Missbrauch legitimieren, verdunkeln und leugnen, verfüge.8

Die vorliegende Arbeit thematisiert die geschlechtsspezifische Gewalt in Moshi, im Norden Tansanias. Sie fragt, inwiefern Entwicklungsziele Einfluss auf Veränderungen im kulturell verankerten Gesellschaftssystem haben können, damit die Situation von Frauen vor Ort verbessert werden kann.

Aufgrund des patriarchal geprägten Moshi und der einhergehenden geschlechtsbasierenden Gewalt, ist meine Arbeit von unausweichlicher Brisanz. Jegliche Empirie über die Gewalt an Frauen in Moshi, bestätigt den Ruf nach dringender Frauenförderung und Etablierung von Frauenrechten. In meiner weiterführenden Arbeit werde ich dessen Bedeutung analytisch und kritisch diskutieren.

Der erste Teil (Kapitel 2 und 3) widmet sich der terminologischen Erklärung von Gewalt gegen Frauen und dem politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmen. Die Autor*in Zwingel äußert, dass der Schutz des Individuums in Form von Gesetzen vom Staat gewährleistet sein müsse. Das Individuum sollte Möglichkeiten zur freien Entfaltung vorfinden. Dafür sollte der Staat strukturelle Voraussetzungen schaffen, die beispielsweise einen allgemeinen und diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und politischer Beteiligung gewährleisten. Somit seien internationale Frauenrechte keine menschenrechtliche Subkategorie. Sie seien eine Perspektive, die für den Menschenrechtsrahmen der Frau im Einzelnen und des Menschen im Ganzen, gesehen werden sollte. Diese Perspektive wurde aktiviert, weil der Katalog der allgemeinen Menschenrechte, sprich der geschlechtsneutrale Menschenrechtskanon, die Menschenrechtsverletzungen an Frauen nicht beheben, beziehungsweise angemessen berücksichtigen konnte.9 Die Weltbank signalisiert, dass Gewalt an Frauen eine globale Pandemie sei. Jede dritte Frau weltweit erlebe mindestens einmal körperliche und/oder sexuelle Gewalt in Paarbeziehungen oder mit Nicht-Partnern.10

Die wissenschaftliche Untersuchung des Problems geschlechtsspezifischer Gewalt ist ein relativ junges Unterfangen.11 Die Bezeichnung Gewalt gegen Frauen impliziert mehrere Formen der Gewalt. Beispielsweise die Gewalt durch den Beziehungspartner, Gewalt durch fremde Personen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder andere psychische, physische oder sexuelle Übergriffe. Überdies hinaus sind Genitalverstümmelung (FGM), Ehrenmorde oder Frauenhandel Kategorien, die den Gegenstand geschlechtsbezogener Gewalt beschreiben, mitinbegriffen.12 Die Autor*in Bloom beschreibt geschlechtsspezifische Gewalt als „general term used to capture violence that occurs as a result of the normative role expectations associated with each gender, along with the unequal power relationships between the two genders, within the context of a specific society.“13 Die drei Autor*innen Heise, Ellsberg und Gottemoeller thematisieren die Problematik der von Gewalt betroffenen Frauen vor allem unter ihrem gesundheitlichen Aspekt. Für sie ist Gewalt gegen Frauen die am weitesten verbreitete und am wenigsten anerkannte Menschenrechtsverletzung auf der Welt. Zudem sei sie ein tiefgreifendes Gesundheitsproblem, die die körperliche und seelische Gesundheit der Frauen beeinträchtigt und ihnen ihr Selbstwertgefühl nehme. Die Gewalt erhöhe nicht nur die akute physische Verletzungsgefahr, sondern auch das langfristige Risiko für eine Reihe anderer Gesundheitsprobleme.14

Die wachsende Zahl internationaler Forschungen und aktiven partizipierenden Organisationen und Institutionen dokumentieren das Ausmaß und die Muster von Gewalt an Frauen.15 Seit über drei Jahrzehnten arbeiten Frauenrechtsgruppen auf der ganzen Welt daran, mehr Aufmerksamkeit auf den physischen, psychischen und sexuellen Missbrauch von Frauen zu lenken und den Handlungsbedarf zu betonen. Sie gewähren missbrauchten Frauen Schutz, betreiben Lobbying für Gesetzesreformen und verbreiten Einstellungen und Überzeugungen, die gewalttätiges Verhalten gegen Frauen in Frage stellt und kritisiert. Diese Bemühungen zeigen zunehmend Erfolge. Heute sprechen sich internationale Institutionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt aus. Umfragen und Studien erheben mehr Informationen über Prävalenz und Art des Missbrauchs. Mehr Organisationen, Dienstleister*innen und politische Entscheidungsträger*innen erkennen an, dass Gewalt gegen Frauen schwerwiegende negative Folgen für die Gesundheit von Frauen und für die gesamte Gesellschaft hat.16

Durch die globale Akzeptanz des Problems „Gewalt gegen Frauen“ in den letzten 30 Jahren, sowie dessen Anerkennung als internationale Bedrohung für die Entwicklung, wurden Methoden zur ethischen Erfassung von Gewaltdaten gefordert und entwickelt, die die Validität und Verlässlichkeit der Daten maximieren. Dies reicht soweit, dass internationale Organisationen, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO), Standardmodule für ethnische Daten zur Erfassung von Gewalt gegen Frauen als Empfehlungen ausschreibt.17

Dennoch muss hervorgehoben werden, wie schwierig Prävention und Schutz, trotz weitreichender Erfassung, für von Gewalt betroffenen Frauen sein kann. Die Gewalt in Partnerschaften ist immer im Zusammenhang mit familiären, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und emotionalen Abhängigkeiten zu betrachten.18

Geschlechtsbezogene Gewalt hat während ihres gesamten Lebenszyklus viele Erscheinungsformen. Diese Arbeit wird sich vor allem mit der am häufigsten auftretenden Art geschlechtsbezogener Gewalt auseinandersetzen: mit physischer, psychischer und sexueller geschlechtsspezifischer Gewalt in Partnerbeziehungen. Meine Forschung konzentriert sich auf die Region am Kilimanjaro, Tansania. Die Szenerie meiner qualitativen Forschung ist die Stadt Moshi.

Charakteristikum geschlechtsspezifischer Gewalt in Tansania ist noch immer der niedrige Bildungsgrad der Bevölkerung. Trotz enormer Reformen beendet der Großteil die Schule nach der siebten Klasse. Die Geburtenrate ist noch immer hoch und viele erleben in ihrer Kindheit Gewalt. Der Alkoholkonsum in Moshi ist prägnant und ausschlaggebend für aggressives Verhalten der Männer.19 Williams et al. demonstrieren, dass von Gewalt betroffene Frauen verstärkt der Gefahr ausgesetzt sind, sich mit HIV zu infizieren. Entscheidend seien hierbei vor allem traditionelle Risikofaktoren, wie Polygamie.20

Historisch betrachtet wurde im gesamten afrikanischen Raum südlich der Sahara seit langem Ehe- und Sexualverhalten durch starke patriarchale Traditionen und Institutionen verwaltet.21 Das Patriarchat und seine Merkmale kristallisieren sich in dem Vaterrecht heraus. Darüber hinaus gestaltet sich das Zusammenleben in Kultur und Wirtschaft.22 Unter kritischer Betrachtung könne das Patriarchat und seine Auswirkungen für bedeutsamer als das Zeitalter der Sklaverei oder des Feudalismus gesehen werden. Patriarchale Strukturen prägen maßgeblich die Entwicklung der Geschichte bis heute.23 Schon Friedrich Engels perzipierte, „der erste Klassengegensatz, der in der Geschichte auftritt, fällt zusammen mit der Entwicklung des Antagonismus von Mann und Frau (…) und die erste Klassenunterdrückung mit der des weiblichen Geschlechts durch das männliche.“24 Das Bedeutsame hierbei sei, dass die institutionalisierten Unterdrückungsmethoden der Männer nicht nur das Weltbild der Unterdrücker, sondern auch dass der unterdrückten Frauen geprägt habe. Frauen des globalen Nordens und des globalen Südens positionieren sich selbst als zweitklassige Wesen.25 Tansania ist keine Ausnahme. Dies wird durch sämtliche etablierte Praktiken deutlich, wie in etwa der Brautpreis, die Polygamie, die väterliche Kontrolle bei der Wahl der Ehepartner, die Betonung der Rolle der Frau bei der Fruchtbarkeit und ihrem starken Heiratsmandat.26

Die Analyse meiner Arbeit (Kapitel 4-7) beschränkt sich auf die selbst erhobenen Daten über die Herausforderungen und Einflussfaktoren geschlechtsspezifischer Gewalt in Moshi. Darauf aufbauend diskutiere ich, inwieweit Entwicklungsziele zum gesellschaftlichen Verständnis geschlechtsspezifischer Gewalt beitragen können. Damit ich für den/die Leser*in das Wort „Entwicklungsziele“ rahme, möchte ich betonen, dass ich hierbei alle Konventionen und Zielesetzungen für nachhaltige Geschlechtergleichheit bediene. Weiterführend werde ich mich damit beschäftigen, inwiefern von der Existenz der geschlechtsspezifischen Gewalt in Moshi gesprochen werden kann. Wie stark ist Moshi von patriarchalen Herrschaftsstrukturen geprägt? Ist die konstitutionelle Sachlage gegen Etablierung von Frauenrechten? Können Entwicklungsziele, auch in Form von Konventionen, zur Verbesserung der Partizipation in Institutionen beitragen? Sind kulturelle Normen und internationalen Richtlinien vereinbar? Stellt Tansania Ressourcen bereit, damit Entwicklungsziele implementiert werden können? Inwieweit sind Frauenrechte und Frauenförderung von ethischen Grundwerten in Politik und Gesellschaft abhängig? Auf diese Fragen sollen in meiner Arbeit neue Antworten gegeben werden.

2 Geschlechtsspezifische Gewalt: Definition und Begriffserklärung

Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein weltweites Problem und tritt in jeder Gesellschaft auf. Sie reicht über den wirtschaftsstarken globalen Norden bis hin zum infrastrukturell vergleichsweisen schwachen globalen Süden. Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein komplexes Phänomen, das von verschiedenen Multiplikatoren abhängig ist.27

Auf internationaler Ebene gibt es mehrere Dokumente, die Definitionsperspektiven geschlechtsspezifischer Gewalt aufzeigen. Der erste wichtige Schritt wurde 1979 durch die CEDAW, beschlossen. Die CEDAW wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist der erste völkerrechtlich bindende Vertrag, der Frauenrechte definiert und Verpflichtungen an Staaten für die Umsetzung ausformuliert. Somit reformiert die CEDAW die Lebenswelt der Frau und kann als Meilenstein in der Kodifizierung von Frauenrechten bezeichnet werden. Damit einher geht die Kritik an der weitverbreiteten Akzeptanz von diskriminierenden traditionellen Denkmustern und Handlungsweisen.28 Hierbei wurde das erste Mal Diskriminierung von Frauen festgehalten und definiert:

„The term "discrimination against women" shall mean any distinction, exclusion or restriction made on the basis of sex which has the effect or purpose of impairing or nullifying the recognition, enjoyment or exercise by women, irrespective of their marital status, on a basis of equality of men and women, of human rights and fundamental freedoms in the political, economic, social, cultural, civil or any other field“29

Auf der Weltkonferenz für Menschenrechte in Wien 1993, wurde Gewalt gegen Frauen erstmals deutlich als Menschenrechtsverletzung benannt und zur Berichterstattung von der weltweiten Gewalt gegen Frauen aufgerufen. Die „Vienna Declaration and Programme of Action“ wurde in die Deklaration zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen aufgenommen.30

Die enorme Dringlichkeit von Gewalt gegen Frauen wurde 1995 auf der Beijing Platform for Action identifiziert. Insbesondere wurden Regierungen dazu aufgefordert auf die Gewalt gegen Frauen zu reagieren. Zum Verständnis wurde eine allumfassende und ausdehnende Definition gegen jegliche Form von Gewalt herausgearbeitet.31 Es wurde beschlossen, dass geschlechtsspezifische Gewalt “means any act of gender-based violence that results in, or is likely to result in, physical, sexual or psychological harm or suffering to women, including threats of such acts, coercion or arbitrary deprivation of liberty, whether occurring in public or private life.”32

Diese Definition umfasst nicht nur häusliche oder familiäre Gewalt, sondern auch sexuellen Missbrauch von Kindern, sexuelle Gewalt durch Fremde, kulturelle Praktiken wie frühe Heirat, Mord durch Ehre, Mitgifttod und Genitalverstümmelung, Ausbeutung, Menschenhandel und strukturelle Gewalt in Institutionen wie Schulen und Staat. Die Vielfalt der Formen und die Vielfalt der Kontexte in denen Frauen Gewalt erleben, zeigt die Tiefe und Breite dieses gesellschaftlichen Problems.33

Die oben genannte Definition über Gewalt gegen Frauen könne die umfassendste Definition weltweit sein. Sie erklärt, dass Gewalt in der Familie, Gewalt innerhalb der Gemeinschaft und Gewalt, die vom Staat begangen oder geduldet wird, in diese Kategorie fallen.34

Schließlich sind die Millennium – und die Sustainable Development Goals (MDG´s und SDG´s) zu nennen. Die Millenniumsentwicklungsziele sind ein Produkt von internationalen UN-Konferenzen in den 1990er Jahren,35 die die Notwendigkeit unterstrichen, unter anderem geschlechtsspezifische Ungleichheit als eine kritische Grundlage für die menschliche Entwicklung anzugehen. Somit wurde Gewalt gegen Frauen als eine explizite Manifestation der Geschlechterungleichheit und zunehmend als wichtiger Risikofaktor für gesundheitliche und wirtschaftliche Entwicklung anerkannt.36

Im September 2015 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die neue Agenda für weitumfassende Entwicklung verabschiedet:37 „Transforming our world: the 2030 agenda for sustainable development.“38 Die nachhaltigen Entwicklungsziele bis 2030 zeichnen sich durch einen signifikanten Unterschied zu den Millenniumszielen aus. Ihre Agenda ist universell. Während vorher primär der globale Süden angesprochen wurde, ist der Rahmen der Sustainable Development Goals ausnahmslos geltend – für den globalen Süden und den globalen Norden.39 Während Armutsbekämpfung, Gesundheit, Bildung sowie Ernährungssicherheit weiterhin Priorität haben, umfassen die Ziele für nachhaltige Entwicklung eine breite Palette von wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Zielen und bieten die Aussicht auf friedlichere und integrative Gesellschaften.40 Der Umfang und die Ambitionen, um Geschlechtergleichheit von Frauen und Mädchen zu erreichen, sind detailliert für alle Länder geltend und gehen weit über die Millenniums-Entwicklungsziele hinaus.41

In Anlehnung an Morrison, Ellsberg und Bott müsse stets die dynamische Interaktion zwischen der individuellen, beziehungsbezogenen und gesellschaftlichen Ebene betrachtet werden.42 Die Weltgesundheitsorganisation sagt, dass 35% der Frauen auf globaler Ebene mindestens einmal Gewalt während ihres Lebens in Beziehungen oder außerhalb von Beziehungen erleiden.43 Die Vereinte Nation der Frauen spricht sogar von nationalen Studien, die bis zu 70% Gewalt an Frauen aufzeigen.44 In der Literatur können einige Begriffe herangezogen werden, die den Terminus der geschlechtsspezifischen Gewalt bestimmen: Gewalt gegen Frauen, häusliche Gewalt, sexuelle Gewalt, sowie einschüchternde Gewalt in Paarbeziehungen kennzeichnen den Gegenstand.45

In der Wissenschaft werden unterschiedliche Komponenten über geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen kontrovers diskutiert. Shakil hebt hervor, dass geschlechtsspezifische Gewalt nicht nur eindimensional betrachtet werden dürfe. Trotz deutlich weniger Studien über Gewalt gegen Männer, seien Männer wie Frauen von geschlechtsbezogener Gewalt betroffen. Für ihn müsse anerkannt werden, dass es eine gesellschaftliche und menschliche Problematik in Beziehungen sei und keine geschlechtsspezifische.46 Woraufhin Heise dennoch argumentiert, dass Gewalt an Männern vielmehr außerhalb von engen Beziehungen passiert, wie durch Bandenkriminalität, Tötung oder andere Auseinandersetzungen. Während Frauen vor allem Gewalt durch naheliegende Personen und Geschlechterungleichheit erfahren. Heise plädiert, dass Gewalt an Frauen anders analysiert und adressiert werden müsse.47

Unterstützend fügen die Publizist*innen Walby et al. an, dass bei geschlechtsspezifischer Gewalt das Geschlecht im Fokus der Gewalt stehe. Das Geschlecht werde durch ihr sichtbares Merkmal zum Kernaspekt der Gewalt.48 Ungeachtet dessen heben die Autor*innen Heise, Ellsberg und Gottemoeller den Gesundheitsaspekt bei Gewalt gegen Frauen hervor. Sie ist auch ein tiefgreifendes Gesundheitsproblem, die die Energie von Frauen schwächt und sie somit zwingt, Kompromisse mit ihrer körperlichen Gesundheit einzugehen. Außerdem erodiert das Selbstwertgefühl der Frau. In Ergänzung dazu verursacht Gewalt gegen Frauen langfristige Risiken, wie einschließlich chronischer Schmerzen, körperliche Behinderung, Drogen- und Alkoholmissbrauch und Depression. Hinzukommend sind Frauen mit einer Geschichte von körperlichem oder sexuellem Missbrauch auch von erhöhtem Risiko für ungewollte Schwangerschaften, sowie schwierigen Schwangerschaftsverlauf, sexuell-übertragbaren Krankheiten und Infektionen betroffen. Um die tiefgreifende Problematik des Gegenstandes Gewalt gegen Frauen aufzuzeigen, spezifizieren die Autor*innen eine Reihe schädlicher Handlungen gegen die Frauen und Mädchen, die sich aufgrund ihres Geschlechtes gegen sie richtet. Zum Beispiel Missbrauch von Ehefrauen, durch Mitgift bedingte Morde, Vergewaltigung in der Ehe, selektive Unterernährung weiblicher Kinder, Zwangsprostitution, Genitalverstümmelung oder sexueller Missbrauch von weiblichen Kindern. Die Wissenschaftler*innen verdeutlichen, dass jede Form von verbaler und/oder körperlicher Gewalt, Zwang und/oder lebensbedrohliche Entbehrung, die auf eine einzelne Frau oder ein Mädchen abzielt und physische oder psychische Schäden, Demütigungen oder willkürliche Freiheitsberaubung mit sich bringt, die Unterordnung von Frauen fortsetzt.49

Toufique und Razzaque gehen vor allem auf den Aspekt der häuslichen Gewalt ein. Sie bekräftigen, dass diese das wichtigste Element der Gewalt gegen Frauen sei. Denn diese hat weitreichende Auswirkungen auf den physischen, wie auch auf den psychischen Zustand der Frau und definiert dabei die allgemeinen Verhältnisse und Rollen zwischen den Geschlechtern. Hierbei betonen sie die Bedeutung der Menschenrechte und des Gesundheitssystems. Kim et al. stimmen mit dieser Aussage überein und bekräftigen, das intime Partnergewalt, Gewalt, die von einem Ehepartner oder Partner ausgeübt wird, die häufigste Form von geschlechtsspezifischer Gewalt sei. Sie verursacht nicht nur direkte physische Verletzungen oder emotionale Verluste im Leben einer Frau, sondern erhöht auch die Anfälligkeit für eine Reihe von negativen gesundheitlichen Folgen, einschließlich HIV / AIDS.50

Die beiden Autor*innen Toufique und Razzaque artikulieren ebenfalls, dass bereits die Kosten eines Landes bemessen werden können, die die wirtschaftlichen und sozialen Kosten aufgrund häuslicher Gewalt mit sich bringen.51 Dies bekräftigt die Weltbank ebenso. Demnach kostet „geschlechtsspezifische Gewalt“ einigen Ländern schätzungsweise bis 4% ihres BIPs . Fast doppelt so viel, wie einige Regierungen für die Bildung ihres Staates ausgeben.52

Die Autor*innen Bott, Ellsberg und Morrison gehen spezifischer auf die Kostenverursachung ein. Sie konstatieren, dass Betroffene von geschlechtsbezogener Gewalt produktivitätsschwächer seien und weniger Einkommen generieren können. Außerdem könne Human - wie Sozialkapital nur im geringen Ausmaß akkumuliert werden. Zuletzt sei Gewalt als Fundament für weitere Gewaltformen zu verstehen. Sowohl in der Gegenwart, wie auch in der Zukunft.53 Zudem könne auch noch zwischen zwei messbaren Parametern unterschieden werden, um die Kosten von Gewalt an Frauen zu messen: die direkten und die indirekten Kosten. Die Ersten beschreiben die tatsächlichen Ausgaben im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich Gesundheitsversorgung, Justiz und sozialen Diensten. Die Zweiten stellen den Wert von entgangener Produktivität, sowohl bei bezahlter Arbeit als auch bei unbezahlter Arbeit dar, sowie die von vornherein feststehenden Ersparnisse und lebenslangen Verdienste der Frauen.54 Die Wissenschaftler*innen Bott et al. führen aus, das ungeachtet der relativen sozioökonomischen Kosten geschlechtsbezogene Gewalt ein Problem der Gesundheit von Frauen, eine Verletzung von Menschenrechten und eine drängende Entwicklungsfrage darstelle.55

Die Autor*innen Duvvury, Callan, Carney und Raghavendra stützen das Argument und signalisieren, dass die Kosten und Folgen jeglicher Form zugeführter Gewalt an Frauen noch immer allgegenwärtig seien.56 Der Präsident der Weltbank Jim Yong Kim bekräftigt, das kein Land gegen geschlechtsspezifische Gewalt immun sei und geht sogar so weit, dass die Folgen nicht nur verheerend für Betroffene und Überlebende seien, sondern sogar erhebliche soziale und wirtschaftliche Kosten verursachen, die die Entwicklungsziele, die extreme Armut bis 2030 zu beenden und den Wohlstand auf der ganzen Welt zu fördern, gefährden.57 Durch die anfallenden Kosten sei die Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt nicht nur humanitär, sondern wirtschaftlich sinnvoll.58

Anknüpfend an Toufique und Razzaque ist geschlechtsspezifische Gewalt mit individuellen, familiären und demographischen Charakteristika zu verbinden. Weitergehend sollten Merkmale, wie sozioökonomischer Status, negative reproduktive Gesundheitsergebnisse und kontextuelle Beschaffenheit berücksichtigt werden. Es gibt eine Reihe an Studien, die starke negative Beziehungen zwischen Haushaltsvermögen und Bildung von Männern aufzeigen.59 Aus einer Studie von Tauchen, Witte und Long geht hervor, dass der Einfluss von Gewalt sehr stark mit dem Einkommensniveau des Paares zu tun hat. Darüber hinaus zeigen die empirischen Ergebnisse, dass die Gewalt gegen Frauen auch von dem jeweiligen Bildungsstand der Frau abhängig ist. Tauchen et al. heben hervor, das Auftreten von Gewalt unabhängig von ethnischen Gruppen sei.60 Dieses Argument ist für Heise sehr umstritten und sie referiert, dass die auftretenden Gesamtbelastungen im globalen Norden deutlich geringer auftreten und somit auch die Viktimisierung geringer ausfalle.61

2.1 Geschlechtsspezifische Gewalt weltweit: Empirie und Diskussion

Gewalt gegen Frauen ist ein komplexes Phänomen, das von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Auf internationaler Ebene findet der empirische Gegenstand „Gewalt gegen Frauen“ immer mehr Widerhall. In Anlehnung an Morrison, Ellsberg und Bott müsse stets die gegenseitige Wechselbeziehung der individuellen, beziehungsbezogenen und gesellschaftlichen Ebene betrachtet werden. Diese sei der geeignete Rahmen zur Untersuchung von Faktoren, die die Wahrscheinlichkeit geschlechtsspezifischer Gewalt in einem bestimmten Umfeld begünstigen.62 Die Autor*innen benennen Sozialisation, Bildung, auch in Form von Humankapital und Beschäftigungsmöglichkeit, als zentrales Element, die die oben genannten Umfeldfaktoren – individuelle, beziehungsbezogene und gesellschaftliche – bestimmen können. Diese Implikationen seien ein zentraler Bestandteil des Forschungsdesigns über Gewalt gegen Frauen, um mögliche effektive Interventionsmaßnamen nachhaltig zu generieren.63

Die Studie der beiden Wissenschaftler*innen Kishor und Johnson ist eine der umfassendsten länderübergreifenden Forschungen, die den Gegenstandbereich geschlechtsspezifische Gewalt untersucht haben. Sie haben für ihre facettenreiche Analyse weltweit neun Länder (Kambodscha, Kolumbien, Dominikanische Republik, Ägypten, Haiti, Indien, Nicaragua, Peru und Sambia) anhand von demografischen und gesundheitsbezogenen Daten evaluiert.64 Der Anteil der Frauen, die Gewalt erfahren haben, variiert von Land zu Land. Er ist mit 48 Prozent in Sambia, einem subsaharischen Land, am höchsten. Kolumbien (44 Prozent) und Peru (42 Prozent) folgen. In Ägypten und Nicaragua erfährt jede dritte Frau psychische, physische oder sexuelle Gewalt. In der Dominikanischen Republik (22 Prozent), in Indien (19 Prozent) und im Süd-Ost asiatischen Staat Kambodscha (18 Prozent) fällt geschlechtsspezifische Gewalt am geringsten aus. Wobei die beiden Autoren Toufique und Razzaque über Indien feststellen, dass die Häufigkeit der auftretenden Gewalt unklar aufzuweisen sei. Nach ihnen liege der prozentuale Anteil der geschlechtsspezifischen Gewalt in Indien zwischen 22% und 48%.65

Ein Blick auf westliche Länder verdeutlicht, dass die Umstände im globalen Norden für Frauen und Mädchen nicht besser ausfallen. Die quantitative Studie von Schöttle und Müller basiert auf 10.264 Interviews, die bundesweit mit in Deutschland lebenden Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren durchgeführt wurde. Diese zeige, dass jede vierte Frau in Deutschland in Partnerschaften mit sexueller, physischer oder psychischer Gewalt konfrontiert sei. Deutlich gravierender ist die Tatsache, dass etwa 40% der Frauen Gewalt mindestens einmal im Laufe ihres Lebens in deutschen öffentlichen Räumen erleben. Dennoch wird in der Studie hervorgehoben, dass es sich um ein breites Spektrum unterschiedlich schwerwiegender Gewalthandlungen handle, die innerhalb und außerhalb der Paarbeziehungen verschieden ausgeprägt und kontextuell eingebettet seien.66 Dem Amt für nationale Statistiken in England nach, haben 26% der Frauen häusliche Gewalt erfahren.67 Die Kulturanthropologin Mulla reflektiert eine im Jahr 2010 gemachte Studie in den Vereinigten Staaten. Hieraus ist zu erkennen, dass 24% aller in den USA lebenden Frauen sexueller, körperlicher oder emotionaler Gewalt ausgesetzt sind.68 Es ist unverkennbar, dass Gewalt gegen Frauen ein weitverbreitetes globales Problem ist.

2.2 Risikofaktoren und Konsequenzen der geschlechtsspezifischen Gewalt

Die Zunahme empirischer Daten dokumentiert mehr und mehr die Folgen von geschlechtsbezogener Gewalt. Die Publizist*innen Bott, Morrison und Ellsberg benennen mehrere Aspekte, die das Wohlergehen und die Gesundheit der Frauen gefährden. Die Folgen von Gewalt an Frauen können körperliche Verletzungen sein, wie chronische Schmerzsymptome und Magen-Darm-Erkrankungen. Zudem habe körperliche und sexuelle Gewalt Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, wie posttraumatisches Stresssyndrom, Depressionen, Angstzustände und geringes Selbstwertgefühl. Ferner kann Gewalt an Frauen auch tödliche Konsequenzen, wie Mord, Selbstmord oder Todesfälle aufgrund von Aidsinfizierung nach sich ziehen.69

Bei den Erhebungen von Kishor und Johnson über die Risikofaktoren geschlechtsspezifischer Gewalt wurden körperliche, emotionale und sexuelle Faktoren unterschieden. Über Faktoren körperlicher Misshandlung, gaben Frauen an, von ihrem Partner geschüttelt, geschlagen oder gezielt mit einem Objekt missbraucht worden zu sein. Aufgrund der körperlichen Misshandlungen des Ehepartners, klagten die Frauen über zahlreiche Knochenbrüche. Darüber hinaus haben sie von Demütigungen in der Öffentlichkeit oder von starkem emotionalem Missbrauch seitens des Ehemannes gesprochen. Dabei wurde herausgefunden, dass bis zu 80 Prozent der betroffenen Frauen keine Hilfe aufsuchen. Wenn doch, seien die Anlaufstationen die Familie, Freunde und die Nachbarschaft.70 Weiterführend haben die Autor*innen die Beobachtung gemacht, dass Gewalt seitens der Frauen gegenüber ihren Männern stark zunahm, sofern der Ehemann schon zuvor psychische, physische oder sexuelle Gewalt gegenüber der Frau angewendet hatte.71

Die beiden Autor*innen haben in ihrer Forschung klassische Charakteristika für geschlechtsspezifische Gewalt aufgezeigt. In allen Ländern sind Frauen, die mindestens einmal verheiratet, geschieden oder getrennt waren, höher anfällig, Gewalt zu erfahren. Daraus erschließt sich, dass Gewalt an Frauen Grund für Trennung oder Scheidung sein kann. Außerdem sind Frauen, die im jungen Alter heiraten und viele Kinder bekommen, mehr der Gefahr ausgesetzt, Missbrauch zu erleiden. Zudem zeigen Kishor und Johnson auf, dass Frauen in urbanen Gegenden deutlich mehr erlebte Gewalt anzeigen, als Frauen von ländlichen Gebieten. Bei Alkoholmissbrauch seitens der Männer sind Frauen eher Gewalt ausgesetzt, als Frauen, die keinen Mann haben, der unter starkem Alkoholkonsum leidet.72

Die Wissenschaftler*innen Tauchen, Witte und Long haben herausgefunden, dass Gewaltbereitschaft gegenüber der Partnerin als Quelle direkter Bedürfnisbefriedigung eingesetzt werden kann. Hierbei handle es sich um Ergötzen des Schmerzes einer anderen Person, Freisetzung von Frustration durch andere Umweltfaktoren oder ein Instrument zur Kontrolle des Verhaltens des Opfers.73 Hinzukommend sei die Historie von betroffenen Frauen signifikant. Wenn in ihrem Elternhaus zwischen den Eltern oder zwischen ihr und den Eltern Gewaltbereitschaft geherrscht habe, sei sie deutlich höher dem Risiko ausgesetzt, in ihrer Ehe Gewalt zu erfahren.74 Die Autor*innen Bott, Ellsberg und Morrison werden spezifischer. Sie erwähnen, dass sexueller Missbrauch im Kindes - und Jugendalter zu einem erhöhten Risiko späterer Viktimisierung führe. Außerdem soll es mit früherer sexuellen Aktivität, Drogenmissbrauch und multipler Sexualpartner*innen in Verbindung gebracht werden können. Ihrer Meinung nach deuten empirische Befunde darauf hin, dass Frauen, die Gewalt erleiden, weniger in der Lage seien, sich mit Familienplanung und Schwangerschaftsverhütung auseinanderzusetzen.75

Dennoch sind nicht nur menschliche Beziehungen Erklärung für Gewalt an Frauen. Es müssen auch die gesellschaftlichen Aspekte identifiziert werden. Der Kontext der Geschlechterverhältnisse und Rollenzuschreibungen haben einen maßgeblichen Einfluss auf die auftretende Häufigkeit von geschlechtsspezifischer Gewalt.76 Campbell und MacPhail benennen die Bedeutung der Identität, die maßgeblich das Verständnis der Rollenzuschreibung in einer Gesellschaft beschreibe und somit Machtverhältnisse bestimme. Identitäten seien konstruiert. Sie rekonstruieren eine Reihe struktureller und symbolischer Zwänge, die Menschen limitieren können, ihre eigenen Bilder zu konstruieren, die ihre Fertigkeiten und Interessen angemessen widerspiegeln. Diese Literatur ist besonders relevant, um geschlechtsspezifische Machtverhältnisse bei der Gestaltung einer Gesellschaft zu identifizieren. Sodass ungleiche auftretende Machtverhältnisse reproduziert und transformiert werden können. Wie bespielweise zwischen Männern und Frauen. Die beiden Autor*innen konstatieren, dass weibliche Identitäten so konstruiert seien, dass Frauen dazu neigen, mit Männern in sexuellen Beziehungen zu kollidieren. Da die Bedürfnisse und Interessen von Männern nicht zwingend den ihren Entsprechen. Dazu gehören Praktiken wie erzwungener Sex oder sexuelle Beziehungen, die männliches Vergnügen dem weiblichen Vergnügen vorziehen.77

Kishor und Johnsen halten fest, dass gesellschaftliche Normen, ausschlaggebende Indikatoren für Gewalt an Frauen sind und das Leben der Frau einschränken können.78 Judith Butler betont, dass Geschlecht als ein Tun, über Sozialität bedingt werde und ebenso wie Sexualität von der Wirkkraft sozialer Normen, die unsere Existenz bestimmen, abhängig sei.79 Beispiele sind: Familienentscheidungen, die Akzeptanz häuslicher Gewalt innerhalb von Ehen, Attitüden, inwieweit Frauen Mitbestimmungsrecht bei Geschlechtsverkehr haben dürfen, bis hin zum Kontrollverhalten des Mannes. Hierbei haben Kishor und Johnsen rausgefunden, dass Gleichberechtigung in Beziehungen zu weniger häuslicher Gewalt führt. In einem Sozialisationskontext, in der die Frau der Meinung ist es sei in Ordnung, wenn der Mann sie zu Recht weise und/oder ansteigendes Kontrollverhalten ausübe, trete Gewalt zwischen den Geschlechtern deutlich stärker auf.80

Darüber hinaus suggerieren Kishor und Johnson, dass Gewalt an Frauen nicht nur direkte gesundheitliche Auswirkungen habe, sondern weitere Konsequenzen auf ihr allgemeines Wohlbefinden und des Wohlbefindens des Kindes habe. Ihre Studie hat die bivariaten Beziehungen von geschlechtsspezifischer Gewalt mit einer Reihe von demographischen und gesundheitlichen Resultaten beleuchtet. Unter anderen wurden die Gegenstände Ernährungszustand von Frau und Kind, Fruchtbarkeit der Frauen, ungewollte erste Schwangerschaft, Geburtsabstand, Bedarf der Verhütung, Fehlgeburten, Prävalenz sexuell übertragbarer Infektionen, Zugang zu Schwangerschafts- und Geburtenhilfe und Säuglings- und Kindersterblichkeit analysiert. Die Analyse der Wissenschaftler*innen hat ergeben, dass Erfahrungen geschlechtsspezifischer Gewalt signifikante Beziehungen zu gesundheitlichen Indikatoren haben. Gewalterlebnisse haben direkten negativen Einfluss auf den gesundheitlichen Zustand von Frau und Kind.81 Die Wissenschaftler*innen Åsling-Monemi et al. kristallisieren in ihrer Forschung heraus, dass Kinder von Frauen, die von ihrem Partner körperlich oder sexuell missbraucht wurden, sechs Mal häufiger als andere Kinder vor dem fünften Lebensjahr sterben. Wobei ein Drittel der zu Tode kommenden Kinder durch Gewalt des Partners umgekommen seien.82 Kishor et al. heben hervor, dass die Menge an Kindern bei gewaltbetroffenen Frauen tatsächlich höher sei, als bei Frauen, die keine Gewalt erleben. Dabei haben in allen untersuchten Ländern Frauen mit Gewalterfahrungen mehr ungewollte Geburten, als Frauen ohne Gewalterfahrungen. Außerdem sei ein geminderter Gebrauch von Schwangerschaftsverhütungen und höherer Schwangerschaftsabbruch bei gewaltbetroffenen Frauen zu erkennen. Die Wahrscheinlichkeitsrate der Müttersterblichkeit sei bis zu fünfmal höher. Extrem ist die Analyse der Fehlgeburten. Frauen, die Gewalt erfahren, seien bis zu 72 Prozent mehr von Fehlgeburten betroffen, als Frauen ohne jegliche Erfahrung von Gewalt.83 Zudem beschreiben Bott et al. unsichere Schwangerschaftsabbrüche, niedriges Geburtsgewicht des Kindes und später auftretende sexuelle Dysfunktion der Frauen.84 Die Autorin Campbell äußert, das von Gewalt betroffene Frauen in der Schwangerschaft häufiger Gewalt ausgesetzt seien, als im normalen Zustand.85

2.3 Geschlechtsspezifische Gewalt in Tansania

Gewalt gegen Frauen ist ein weltweites Problem. Dennoch betonen McClosky, Williams und Larsen, dass im globalen Vergleich gesagt werden könne, dass geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen in Sub-Sahara Afrika unter einem noch größeren Ausmaß geschlechtsbezogener Gewalt leiden als anderswo.86

Speziell für Tansania spricht die Organisation Tawla von tiefverwurzelten und tradierten Traditionen, die geschlechtsspezifische Gewalt in Tansania hervorrufe. Diese Gewalt entfalte sich in Form von Polygamie, Vergewaltigung, Genitalverstümmelung, Kinderheirat, und anderer sexueller, physischer und psychischer Gewalt.87 Zudem seien 50% der zwischen 15 – 49-Jährigen jemals verheirateten Frauen geschlechtsspezifischer Gewalt in ihrer Partnerschaft ausgesetzt. Drei von zehn Mädchen würden sexuelle Gewalt erfahren, bevor sie das Erwachsenenalter erreicht haben.88

Damit die geschlechtsspezifischen historischen Gegebenheiten in Tansania verstanden werden können, müsse laut Tawla hervorgehoben werden, dass Tansania ein patriarchal geprägtes Land ist, mit unzureichender Bildung der breiten Bevölkerung. Bildung sei für Mädchen und Frauen das leitende Element, um Mündigkeit und somit Selbstbestimmung einzufordern. Fünfzehn Prozent der Frauen und acht Prozent der Männer im Alter von 15 bis 49 Jahren haben keine Ausbildung.89 Über neunzig Prozent der Mädchen besuchen die Grundschule. Dennoch erreichen laut des Human Development Index Reportes nur 87% der jungen Mädchen einen Grundschulabschluss. Durch die Schulreform im Jahre 2015 können Mädchen wie Jungen kostenlos weiterführende Schulen besuchen. Aus diesem Grund konnten 31% der Mädchen im darauffolgenden Jahr in eine weiterführende Schule gehen. Dennoch trage dies noch immer nicht dazu bei, dass Mädchen im Gesamtresultat mehr als 5,4 Schuljahre besuchen.90 Die Lese- und Schreibfähigkeit hat sich in den letzten Jahren bei Frauen verbessert, aber liege noch immer bei nur 77%.91 Zudem gebären 27% zwischen 15 und 19 Jahren ihr erstes Kind. Jede sechste Frau heiratet vor Eintreten des 18ten Geburtstags. Des Weiteren seien 37% der Mädchen und Frauen im Kindesalter jemanden versprochen. Demzufolge gehöre Tansania zu den Ländern, indem Kinderschwangerschaft und Kinderheirat noch immer im großen Ausmaß auftreten. Die Gründe seien vor allem die etablierten Kulturen und der religiöse Glauben. Hinzukommend bleibe Armut ein treibender Faktor, der Familien dazu bringe, finanzielles Kapital durch Verheiraten der Töchter anzuhäufen und somit der Belastung entkommen, die Kinder zu unterstützen.92

Die Bildungsrate der Frauen in Tansania hat einen schwerwiegenden Einfluss auf ihre soziale, wirtschaftliche und gesundheitliche Sphäre. Laut des Human Development Index hat jede Frau ohne Schulbildung im Durchschnitt 4,5 Kinder, während solche, die einen höheren Abschluss erhalten, im Durchschnitt nur 1,9 Kinder haben. Prinzipiell ist Armut für Mädchen der hemmende Faktor, um eine weiterführende Schule zu besuchen. Angesichts der Schulreform ist die Schulbildung bis zur zwölften Klasse kostenfrei. Doch Schulkleidung, Schulhefte und Schuluniform sind noch immer kostenpflichtig und unter diesen Umständen leiden vor allem Mädchen. Insbesondere wenn das Elternhaus nicht viel Wert auf Bildung legt. Hinzukommen Verpflichtungen im Haushalt, Pflege der jüngeren Geschwister und älteren Personen, frühe Heirat, Teenagerschwangerschaft und die einhergehende Polygamie, die schwerwiegend für die Gesundheit vieler Mädchen und Frauen sein kann.93

Viele Indikatoren tragen dazu bei, dass junge Mädchen die Möglichkeit auf weiterführende Bildung untersagt und somit ihre Zukunft negativ beeinflusst wird. Letztendlich können diese Faktoren zur Unmündigkeit beitragen und folglich zur Marginalisierung und Verletzlichkeit gegenüber dem patriarchalen Herrschaftssystem – mithin zur geschlechtsspezifischen Gewalt.94

Die tansanische Gesetzgebung hat keine klaren Gesetze, die häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder in einer Partnerschaft unter Strafe stellt.95 Die Wissenschaftler*in Hindin konstatiert, dass Gewalt gegenüber Frauen so tief etabliert ist, dass selbst die betroffenen Frauen Gewalt seitens des Mannes akzeptieren und rechtfertigen. Ehemänner dürfen Gewalt anwenden, wenn ihre Frauen ihnen widersprechen, sie ihren Kindern nicht gerecht werden oder ihren Alltag gestalten, ohne ihren Mann zu informieren.96

Williams et al. fügen hinzu, dass von Gewalt betroffene Frauen in afrikanischen Ländern unterhalb der Sahara verstärkt der Gefahr ausgesetzt seien, sich mit HIV zu infizieren. Entscheidend seien hierbei traditionelle Risikofaktoren, wie Polygamie oder Aberkennung der Kondombenutzung. Prinzipiell müsse Kultur in Tansania in den Rahmen von geschlechtsspezifischer Gewalt miteingebettet werden.97

Johnson und Hellerstedt, die einen Zusammenhang zwischen Gewalt gegen Frauen und Geschlechtskrankheiten untersuchen, haben herausgefunden, dass Frauen, die mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren haben, eher positiv auf eine Geschlechtskrankheit getestet wurden. Jene Frauen, die eine Geschichte von physischen, psychischen oder sexuellen Missbrauch aufzeigen können, waren mehr als doppelt so hoch von sexuell übertragbaren Krankheiten betroffen.98 Die UNAIDS machen geltend, dass 5.5% der Frauen in Tansania zwischen 15 und 49 Jahren mit HIV infiziert seien.99 Die Autor*innen Maman et al. fanden in ihrer Forschung im tansanischen Kontext heraus, dass Frauen signifikant höher bei geschlechtsspezifischer Gewalt mit HIV infiziert seien, als ohne erlebte Gewalterfahrungen. Die unter 30 jährigen Frauen seien zehn Mal mehr anfälliger, sich mit dem HIV Virus zu infizieren.100

Die Wissenschaftler*innen Lary et al. identifizieren in ihrer Studie, dass es einen Zusammenhang zwischen Untreue, Zwang zum Geschlechtsverkehr und einem höheren HIV-Risiko gibt. Gewalt, Untreue und/oder erzwungener Sex soll in polygamen Beziehungen deutlich mehr stattfinden. Die Autor*innen bekräftigen, dass Männer, die gegenüber ihren Partnerinnen in Beziehungen gewalttätig werden, deutlich häufiger untreu sind und Sex erzwingen würden. Somit seien diese Partnerinnen ungleich mehr dem Risiko ausgesetzt, sich mit HIV zu infizieren. Männer, die mehrere gleichzeitige Sexualpartner*innen haben, berichten, dass sie gewalttätig werden, wenn ihre Lebensgefährtinnen ihre Treue anzweifeln. Zudem würden diese ihre Partnerinnen regelmäßig zu Geschlechtsverkehr zwingen, sofern die Frauen diesen verweigern. Hingegen würden Personen, die monogame Beziehungen haben, Gewalt in Partnerschaften ablehnen und bekräftigen, dass unter keinen Umständen geschlechtsspezifische Gewalt gerechtfertigt sei.101

Die Autor*innen McCloskey et al. erwidern, das geschlechtsspezifische Gewalt in Tansania nur verstanden werden könne, wenn der Status der Frau in der Gesellschaft berücksichtigt werde. Insbesondere müsse Bezug zur Bedeutung der Ehe genommen werden. Grundlegend unterliege Heirat und Sexualität langen historisch-patriarchalen Traditionen und Institutionen. Brautpreis, Polygamie, väterliche Macht, den zukünftigen Partner der Tochter auszusuchen und die Betonung der Bedeutung der Fruchtbarkeit der Frau und ihre Rolle als Ehepartnerin beschreibe die gesellschaftlichen Strukturen in ihrer konstruierten Männlichkeit. Diese gesellschaftlich etablierten Bilder von Geschlechterungleichheit können dem Mann den Raum geben, seiner Partnerin oder Frauen generell physische, psychische oder/und sexuelle Gewalt anzutun. Ihre Forschung über die Geschlechterverhältnisse in Tansania betone drei verschiedene Faktoren, die charakteristisch zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen in Tansania seien und zeigen die Problematik zur Beseitigung der geschlechtsbezogenen Gewalt auf. Das wichtigste Kriterium sei die Bildung. Sie befähigt Frauen und Mädchen mündig und unabhängig zu werden. Des Weiteren ist die sexuelle Selbstbestimmung ein Faktor zur Verbesserung der Stellung der Frau. Die Selbstbestimmung über den eigenen Partner, Meinungsfreiheit bezüglich des sexuellen Aktes und das Recht auf Monogamie. Die Fruchtbarkeit sei das letzte Kriterium, das in der Forschung hervorgehoben werde, um die Stellung der Frau zu definieren. Ihr müsse das Selbstbestimmungsrecht über die Anzahl der Kinder gewehrt sein. In Tansania ist die bedeutende Funktion einer Frau in der Ehe das Kinderkriegen. Wenn sie dieser Rolle nicht nachkomme, werde sie von ihrem Mann und umliegenden Personen missbilligt. Laut den Autor*innen müssen in Moshi Frauen einige Kinder bekommen, um ihrer Geschlechterrolle gerecht zu werden. Dennoch betonen die Wissenschaftler*innen, dass gesellschaftlich eine zu hohe Kinderanzahl wiederrum unangemessen betrachtet werde. Sie verschließe die ökonomische Autonomie der Eltern und rufe eine zu hohe Abhängigkeit der Kinder hervor. Durch fehlende finanzielle Unterstützung seitens der Eltern, laufen die Kinder Gefahr, ihre Ausbildungschancen nicht ausreichend ausnutzen zu können. Weiterführend seien Frauen mit zu vielen Kindern der Gefahr ausgesetzt, mehr Gewalt zu erfahren. Die Wahrscheinlichkeit, in Armut zu verfallen, steige durch jedes Neugeborene und somit die Frustration der Männer und der Familien insgesamt, weniger finanzielle Souveränität zu besitzen.102

3 Überprüfung von Gesetzen und Richtlinien in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt in Tansania

Generell könne gesagt werden, das alle Gesetze und Richtlinien unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer haben können.103 Im afrikanischen Raum seien Rechtsrahmen maßgeblich durch Tradition, Kultur, aber auch Geschichte, wie Kolonialismus und Rassendiskriminierung geprägt.104 Aus diesem Grund werden westliche Konzepte in den afrikanischen Kontext übertragen, sowie afrikanische Normen und etablierte Kulturen in die Frauenrechtsdokumente mitaufgenommen.105 Die nächsten beiden Kapitel werden sich mit unterschiedlichen Entwicklungszielen, Gesetzen und Richtlinien auseinandersetzen, um mögliche Lücken zu identifizieren, die zur Persistenz von geschlechtsspezifischer Ungleichheit, insbesondere Gewalt gegen Frauen, in Moshi, Tansania führen.106

3.1 Implementierung internationaler Entwicklungsziele zur Beseitigung von geschlechtsspezifischer Gewalt in Tansania

Die gestiegene Aufmerksamkeit für die Würde eines Menschen spiegelt sich in verschiedenen Konventionen und Entwicklungszielen wieder. Diese verschiedenen Abkommen sind erst allmählich für das Individuum konstruiert worden. Eine von ihnen ist das Frauenrechtsabkommen CEDAW. Sie ist ein Produkt der gestiegenen Sensibilität für die potentielle Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Geschlechtes. Hierbei wird das Ineinandergreifen von internationalen Normen und ableitenden nationalen Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation der Frau fokussiert.107 Diskriminierung an Frauen in privaten Räumen wurde lange durch die Begrifflichkeit von Tradition legitimiert. Das Eingreifen in private Räume erweise sich als schwerwiegend. Ungeachtet dessen zeige der ansteigende Trend über die gesetzlichen Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt im globalen Raum, dass es möglich sein kann, Frauen zunehmend in privaten Räumen zu schützen.108

Die Vereinigte Republik Tansania unterschrieb die Frauenrechtskonvention CEDAW am 17. Juli 1980 und ratifizierte sie fünf Jahre später – am 20 August 1985. Der anfängliche Vertrag wurde mit der Kommission der CEDAW im Januar 1987 verhandelt. Mittlerweile wurde die achte Periode des Vertrages ausgehandelt. Ein weiteres wichtiges Abkommen für die Rechte der Frauen, die seitens der Republik unterschrieben worden ist: Das Maputo Protokoll, Protocol to the African Charter on Human and Peoples` Rights on the Rights of Women in Africa. Hierbei hadelt es sich um eine spezifische Konvention, die in Anlehnung an die CEDAW für die Frauen auf den afrikanischen Kontinent ausgerichtet ist.109 Die Konvention wurde seitens der Republik am 05.November 2003 unterzeichnet und am 03. März 2007 ratifiziert.110 Das Maputo Protokoll balanciert zwischen internationalen und afrikanischen Normen. Es hebt die reproduktiven Rechte, traditionelle diskriminierende Praktiken, die Ehe und Eheauflösung hervor. Hier gibt es vielerlei Vorbehalte. Dies zeigt wiederrum, welche Bedeutung des Maputo Protokolls für die Rechte der Frauen hat, aber auch die Schwierigkeit, afrikanische Identität, Kultur und Moralität aufrecht zu erhalten.111 Trotz Ratifizierung dieser progressiven Konventionen, die eine lebensqualitative Perspektive für die Frauen innehaben, kann die Vereinigte Republik Tansania ihnen noch immer nicht gerecht werden. Es bestehen einige diskriminierende Gesetze gegen die Frauen.

Tansania war eines der ersten Länder im globalen Süden, das versucht hat, mögliche Problematiken der Geschlechterungleichheit in der Bildung zu adressieren, damit die Millenniumsziele erreicht werden können.112 Verschiedene Initiativen im Bildungssektor wurden erarbeitet, wie der Masterplan für Sekundarschulen (SEMP) oder Mädchen-Stipendienprogramme für weiterführende Schulen. Zudem wurden die Hauptherausforderungen, wie primäre Einschulung, Leistungsfähigkeit, Abbruchrisiko und kulturelle Kriterien untersucht, um Geschlechterparität herzustellen und Armut zu reduzieren.113

Das Jahr 2015 markiert das Ende der Millenniums-Entwicklungsziele. Viele Ziele wurden vom globalen Süden, einschließlich Tansania, nicht erreicht. Abgesehen von primärer Bildung für Jungen und vor allem für Mädchen. Wissenschaftler*innen behaupten, dass das Nicht-Erreichen der MDG´s teilweise darauf zurückzuführen ist, dass einige Ziele und Indikatoren für Entwicklungsländer unrealistisch eingeschätzt wurden.114

Tansania möchte die nachhaltigen Entwicklungsziele erreichen. Damit diese erlangt werden können, müssen dringend genügend Interessengruppen zusammenarbeiten, um durch Forschung und Interessenvertretung die Zielsetzung anzusteuern.115 Tansania benötigt mehr Durchführung, Überwachung und Evaluierung partizipatorischer Projekte, die für die Verwirklichung der Sustainable Development Goals von entscheidender Bedeutung wären. Zusätzlich müssen Mittel bereitgestellt werden, um diese Ziele zu verwirklichen. Internationale Spenden sollten kein leitender Faktor zur Umsetzung der Entwicklungsziele sein. Abhängigkeit von Spenden ist keine nachhaltige Lösung für die langfristige Implementierung der SDG´s.116

Unter Kriterien, die zur Entfaltung internationaler Entwicklungsziele beitragen, werden laut den Wissenschaftler*innen Cortell und Davis die Wirkung internationaler Frauenrechtsnormen auf nationalstaatlicher Ebene und die Veränderung nationaler Diskurse und staatlicher Institutionen verstanden, “which means the embedding of the norm´s tenets in the state´s constitutional, regulative, or judicial system”.117 Hierbei werde versucht alle öffentlichen Maßnahmen, wie Gesetze und Programme, basierend auf der CEDAW, oder anderen Konventionen und Entwicklungsziele zu implementieren.118

Für die Umsetzung sei vor allem der politische Kontext in dem jeweiligen Land von großer Bedeutung. Dieser Kontext sollte Möglichkeiten aufzeigen, um einerseits Raum für kontroverse normative Fragen zu bieten und andererseits Raum für die Repräsentation von Fraueninteressen. Womit könne dies umgesetzt werden? Existentiell sei die Gewährleistung durch demokratische Institutionen, durch Demokratisierung im Allgemeinen, Regimewechsel und politische Öffnung für neue soziale, wirtschaftliche und politische Themen. Die Autor*innen Cortell und Davis bemerken, dass der Umsetzungsgrad und die Effizienz vor allem auf die kulturelle Übereinstimmung der internationalen Normen und dem nationalen Verständnis ankomme.119 Zwingel konstatiert wiederrum, dass eine Anlehnung an die Entwicklungsziele und Konventionen auch in antiegalitären Gesellschaften möglich sei, also Gesellschaften, die den Normen der Frauenrechte und Entwicklungsziele widersprechen. Sie argumentiert, dass nicht alle Spektren abgedeckt werden können, aber Teilbereiche, die im internationalen Kontext schon längst als relevant angesehen werden, wie Bildungschancen für alle.120 Zudem merkt die Autor*in an, das Maßnahmen zur Modifizierung von historisch gewachsenen stereotypischen Verhaltensmustern, die auf Unter- oder Überlegenheit geschlechterberuhenden Disparitäten beruhen, durch Gleichstellung hinsichtlich politischer Partizipation, Erziehung, Erwerbstätigkeit, vor dem Gesetz und in der Ehe und Familie reformiert werden können.121

Nach Keck und Sikkink sind vor allem nationale und internationale Organisationen, soziale Bewegungen, auch in medialen Plattformen von großer Bedeutung. Frauenpolitische Institutionen und Frauenrechtsorganisationen seien hierbei die bedeutendsten Akteure, die zur Umsetzung von Frauenrechtsbewegungen beitragen können. Für die Autor*innen sind es insbesondere die transnationalen Akteursnetzwerke, die den internationalen Diskurs über Frauenrechte mit den lokalen Aktivist*innen und den nationalen Institutionen verknüpfen können.122 Von großer Signifikanz sei, dass sich Frauenrechtler*innen artikulieren dürfen. Ihre Forderungen müssen auch dann erhört werden, wenn sie offizielle und öffentliche Ansichten nationaler wie auch internationaler Frauenrechtsnormen zurückweisen. Der soziale Wandel und die Politik werde durch Aushandlungsprozesse definiert.123 Häussler et al. argumentieren, dass Dialoge für die Durchsetzung von Gleichberechtigung, die Umsetzung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Armut, vor allem in ländlichen Bereichen von immenser Relevanz seien. Die Autor*innen demonstrieren, dass Armut nicht bewältigt werden könne, ohne Frauen ins Zentrum der Entwicklungsstrategien zu stellen.124

3.2 Nationale Standards für Rechte der Frauen

In Tansania wurden in den späten 1990er Jahren einige Gesetze und Richtlinien verfasst, um insbesondere die Gleichstellung der Geschlechter zu verbessern und die Interessen von Frauen zu vertreten, wie der Sexual Offence Special Provision Act (SOSPA), 1998; The Land Act, 1999 (LA) und The Village Land Act, 1999 (VLA).125 126 127

Sämtliche empirischen Daten verdeutlichen, dass trotz bestehender Rechtsordnungen, Ungleichheit der Geschlechter in Tansania weit verbreitet ist. Hauptkriterien sind bestehende konzeptionelle Lücken, die begrenzte Durchsetzung der Gesetze und die unzureichende Umsetzung der Politik.128

Darüber hinaus müssen einige einander widersprechende Gesetze harmonisiert werden. Nach dem Law of Marriage Act, 1971 sind Mädchen im Alter von fünfzehn Jahren heiratsfähig, während ein Mädchen in diesem Alter im Employment and Labour Relations Act, 2004 (ELRA); Anti-Trafficking in Persons Act, 2008 (ATPA), Law of the Child Act, 2009 (LCA) und dem Sexual Offence Special Provision Act, 1998 (SOSPA) als Kind gilt.129

Hinzukommend muss hervorgehoben werden, dass der Rechtsrahmen in Tansania pluralistisch geprägt ist. Das bedeutet, dass mehrere Gesetzesgrundlagen in derselben Rechtsordnung nebeneinander bestehen. Folglich gelten die Gewohnheitsrechte, die nach der Deklarationsverordnung (CLDO) von 1963 kodifiziert sind. Außerdem gibt es das Grundgesetz und das islamische Recht, das überwiegend vom Heiligen Koran regiert wird. Die bereits oben erwähnten internationalen Rechtsinstrumente wie CEDAW und Maputo-Protokoll sind in Tansania nicht unmittelbar anwendbar. Vorerst müssen sie nicht nur ratifiziert, sondern auch domestiziert werden, um so Gesetze für Frauen zu verbessern, aufzuheben oder zu erlassen, die den Anforderungen der Konventionen und Entwicklungszielen entsprechen.130

Um die gesetzliche Situation von Frauen besser darzustellen, möchte ich im Folgenden einige Lücken der Gesetze präsentieren. Der Law of Marriage Act von1971 hat verschiedene Schlupflöcher für die Verletzung von Frauenrechten, wie der Befugnis fortbestehender Polygamie seitens der Männer131 und Verbot polygamer Beziehungen für die Frauen.132 In der Ehe oder bei Scheidung werden gerechte Aufteilung der angesammelten Güter nur nach materiell messbarem Arbeitsaufwand in einer Ehe bewertet.133

Die Autor*in Ezer stellt zur Diskussion, dass „Tanzania’s inheritance laws are especially absurd in light of social changes in Tanzania today. Women are often responsible for the creation of the very wealth and property they are denied”. Hinzukommend erledigen die Frauen über 80% der anfälligen Landwirtschaft und machen 49% der Erwerbsbevölkerung von Tansania aus – der informelle Sektor wurde hier noch nicht mit einberechnet. Der bedeutende Anteil, den Frauen für die Gesellschaft beitragen, darf nicht übersehen werden. Andernfalls, so Ezer, wäre es wahrhaftig – Gewalt gegen die Frau.134

Parallel herrscht kein Gesetz, das häusliche Gewalt strafbar macht,135 aber ein Grundsatz, der Mädchen im Alter von fünfzehn Jahren unter Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten befähigt zu heiraten bzw. verheiratet zu werden. Jungen müssen hingegen bei einer Heirat achtzehn Jahre alt sein.136 In dem Sexual Offences Special Provision Act von 1998 wird Vergewaltigung in der Ehe nicht berücksichtigt. Vergewaltigung gelte nur, wenn Mädchen oder Frauen keine jeweiligen Partnerinnen oder Expartnerinnen der Täter seien137 und missbilligt im hohen Ausmaß das Recht der Frau auf sexuelle Selbstbestimmung. Vor der Genitalverstümmelung sind im Gesetz nur Kinder unter achtzehn Jahren geschützt und somit wird großer Raum für spätere Ausübung gelassen.138

Der Employment and Labor Relations Act von 2004 besagt, dass Frauen mit Schwangerschaftsproblemen vor ihrer Entbindung nur freigesprochen werden können, wenn sie zum einen ein medizinisches Guthaben dem Arbeitgeber vorlegen und zum anderen diese/dieser der Gültigkeit des Attestes zustimmt.139 Zusätzlich ist es nicht zwingend, dass die Frau ihre gleiche Stelle unter den gleichen Konditionen zurückerhalte.140 Wobei viele Frauen von Nachtschichten oder Überstunden betroffen sein können.141 Mütter von Neugeborenen haben nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf zwölf Wochen bezahlte Mutterzeit.142 Nach dem Mutterschutz und bei Krankheit des Kindes werden ihnen über den Tag verteilt zwei Stunden ihrer Arbeitszeit fürs Stillen des Kindes zugesprochen.143 Diese Bestimmungen können gravierende Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.

Der Land Act von 1999 regelt Länderbesitz und bestimmt, dass der Ehemann bei Erwerb von Land seine Ehefrau oder Ehefrauen als gemeinsame Miteigentümerinnen benennen muss.144 Dennoch müssen die Ehemänner ihre Frauen nicht im Grundbuch registrieren lassen, da hierbei noch immer Einschränkungen durch das jeweilige Gewohnheitsrecht und etablierte Tradition wirken können.145 Bei der Verpfändung ehelichen Landbesitzes werde verlangt, dass der Ehemann der Aufteilung vorher zustimmt. Bei fehlender Zustimmung kann dies zu plötzlicher Obdachlosigkeit der Frauen führen. Das Gesetz muss reformiert werden, um Frauen besser in den Erwerbsprozess miteinzubinden.146

Im Village Land Act von 1999, gibt es die Klausel über das übliche Nutzungsrecht im Dorf, die ausdrückt, dass eine Person, eine Familieneinheit oder eine Gruppe von Personen sich an das Dorfgremium wenden können, um Besitz zu erlangen.147 Vorerst werden Frauen im Anwendungsprozess des traditionellen Rechtsrahmens nicht ausgeschlossen. Allerdings erwerben, aufgrund von tiefverwurzelten Normen, oftmals nur Männer Land und beziehen die Frauen nicht mit ein, bzw. die Frauen wissen nicht, dass sie Anrecht auf Partizipation hätten.148

Der HIV and AIDS Prevention and Control Act von 2008 (Aids Act) schreibt Geschlechtergleichstellung in den HIV– und Aids Strategieplänen vor.149 Das Problem liegt hierbei aber in der Umsetzung der Pläne, insbesondere durch das begrenzte Budget.150 Das Gesetz legt fest, dass schwangeren Frauen wie Erzeuger des Kindes kostenfreie HIV-Test angeboten bekommen.151 Andererseits gebe es keine Mechanismen, die implizieren, dass Männer diesen in Anspruch nehmen müssen.152 Zudem verlangt das Gesetz, dass jede Person, die Kenntnis über ihren HIV-Infektion hat, unverzüglich ihrer/ihrem Sexualpartner*in oder Ehepartner*in informieren muss.153 Problematischer Weise vermeiden es Menschen noch immer, sich testen zu lassen, um einer Stigmatisierung zu entkommen. Sofern die Frau ihren positiven HIV-Status offenbare, kann der Ehemann ihr Untreue vorwerfen und sich abwenden. Zusätzlich würde sie physischen Missbrauch und/oder Verachtung in Kauf nehmen.154 Die Benutzung von Kondomen wird seitens des Staates und Gesetzes gefördert,155 dennoch sind klassische, sowie weibliche Kondome nicht immer leicht zugänglich und kostenintensiv. Zudem ist Tansania ein patriarchal geprägtes Land und vor allem Frauen in ländlichen Gebieten leben eine untergeordnete Stellung gegenüber den Männern. Somit haben sie nur wenig Spielraum, prinzipiell über Sexualität und Verhütung zu reden. Frauen haben das Recht auf medizinische Behandlung, dennoch kein Recht auf kostenlose Behandlung, welche sich viele Frauen wiederum nicht leisten können.156

4 Methodisches Vorgehen

Die in dieser Arbeit analysierten Daten wurden im Forschungsprojekt über geschlechtsspezifische Gewalt in Moshi, Tansania erhoben. Mein Ziel ist es, durch qualitative Sozialforschung die Handlungs- und Deutungsmuster der in Moshi lebenden Akteure, in Bezug zur politischen Gegebenheitswahrheit gegenüber der Frauenrechtsentwicklung, zu analysieren und zu generieren. Ich habe zehn Interviews157 geführt, um die oben genannte Fragestellung zu beantworten. Diesen Diskurs werde ich unter Betrachtung der politischen Instanzen und Dynamiken sezieren. Ich werde prüfen, ob internationale Entwicklungsziele mit der Politik und Gesellschaft in Moshi vereinbar sein können, um Gewalt gegenüber Frauen zu bekämpfen. Wesentlich ist hierbei, herauszufinden welche Bedeutung die tansanische Politik dem Thema der Frauenförderung entgegenbringt und inwieweit die Akzeptanz und das Verständnis auf politischer nationaler Ebene gegenüber Frauengewalt besteht. Des Weiteren reflektiere ich unabhängige Entitäten, die sich vor Ort für die Eliminierung geschlechtsbasierender Gewalt formatieren, um Frauenrechtsfragen reflektiert im gesellschaftlichen Diskurs zu beantworten.

Diese empirische Untersuchung wurde zwischen Oktober 2017 und März 2018 entwickelt und durchgeführt. Im Rahmen meiner Forschung habe ich fünf von Gewalt betroffene Frauen anhand von Narrativen Interviews nach Gabriel Rosenthal158 interviewt. Zudem habe ich fünf Leidfaden Expert*innen-Interviews nach Jochen Gläser und Grit Laudel159 mit Mitarbeitern der Organisation KWIECO (Kilimanjaro Women Information Exchange and Community Organization) geführt. Alle Interviewpartner*innen kamen aus den Kilimanjaro Regionen Moshi Urban, Moshi Rural oder Hai.

Doch nicht nur die Erhebungen des Datenmaterials, die im Rahmen meiner Forschung gemacht wurden, beziehen sich auf qualitative Sozialforschung, sondern auch das Verfahren meiner Auswertung wird durch diese bestimmt. Meine Transkription habe ich nach Dresing und Pehl160 bearbeitet. Hierbei habe ich mich dem vereinfachten Transkriptionssystem bedient.161 Die Datenanalyse habe ich in Anlehnung an Mayring durchgeführt.162

Durch meine Frauenrechtsarbeit bei der Organisation KWIECO, habe ich alle meine Kontakte und Interviewpartner*innen treffen können. Ich habe fast alle, bis auf drei Interviews, auf Englisch geführt. Drei Interviews wurden mit einer Übersetzerin auf Swahili geführt. Mir ist bewusst, dass durch die Übersetzung, Bedeutungen der Aussagen ihren genauen und wortwörtlichen Inhalt verloren haben könnten.

Die Interviews stellen meine primäre Datenquelle dar. Dennoch habe ich auch klassische Dokumentenanalyse von Literatur über geschlechtsspezifische Gewalt und gegenwärtige nationale wie internationale Gesetzeslagen, Konventionen und Entwicklungsziele betrieben.

4.1 Projektbeschreibung KWIECO

KWIECO wurde 1987 gegründet und ist seit 1991 eine eingetragene Organisation. Seit knapp 30 Jahren arbeitet sie auf der Grundlage von Menschenrechten und bietet ihre Dienste in sieben verschiedenen Bezirken in der Region Kilimanjaro an (Moshi Urban, Moshi Rural, Siha, Hai, Rombo, Mwanga und Same). KWIECO setzt bei der Umsetzung ihrer Aktivitäten in den Communitys den Rights-Based Approach (RBA) ein.163 Dieser Ansatz ist ein Resultat aus der in den 1990er Jahren entstandenen Debatte, dass ein weltweites Verschieben im Denken und Handeln über Entwicklung von Frauenrechten stattfinden müsse.164 Der Rights-based Approach “means describing situations not in terms of human needs, or areas of development, but in terms of the obligation to respond to the rights of individuals. This empowers people to demand justice as a right, not as a charity.”165 Die Hauptelemente dieses Ansatzes basieren auf drei Merkmalen. Erstens, dass alle Rechte gleich und universell sind. Zweitens, dass alle Menschen, einschließlich Kindern, Gegenstand ihrer eigenen Rechte sind und Teilnehmer an dem Gesamtentwicklungsdiskurs sein sollten. Zu guter Letzt, dass der Staat dem Ansatz einen Rahmen gibt und darauf hinarbeite, alle Rechte der Bevölkerung zu erfüllen.166

KWIECO möchte mit dieser Methode das Wissen über personelles Recht verbreiten und die geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen. Dabei beraten sie betroffene Frauen und weitere marginalisierte Personen in juristischen, gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Fragen. Zudem stellen sie Ressourcen in Form von Workshops, Broschüren und Feldarbeit zur Verfügung, um Rechtsassistent*innen, Sozialarbeiter*innen, Lehrer*innen und Studierende, die Menschenrechte und Gleichberechtigung von Frauen fördern und sichern möchten, aufzuklären. Seit 2015 besitzt KWIECO ein Frauenhaus, welches vielen Frauen sexueller und häuslicher Gewalt Schutz bietet.167

4.2 Datenerhebung

Im Rahmen meines Projektes „Zur geschlechtsspezifischen Gewalt in Moshi -Inwieweit können Entwicklungsziele die Situation von Frauen vor Ort verbessern“ habe ich mich bei den von Gewalt betroffenen Frauen an der Forschungsstrategie der Narrativen Interviews orientiert. Hierfür habe ich mich bei der Erzählaufforderung für eine geschlossene Eingangsfrage entschieden, um der Empfehlung Rosenthals – wichtig für sensible Themen und Forschungskontexte – zu folgen.168 Meine Erzählaufforderung kann im Anhang dieser Arbeit nachgelesen werden.

Für mein gesamtes Interview habe ich mich an Rosenthals Gliederung orientiert. Dies schließt die Erzählaufforderung, die autonom gestaltete Haupterzählung bzw. Selbstinterpretation, das erzählgenerierte Nachfragen, den internen und externen Nachfrageteil, sowie den Interviewabschluss mit ein.169

Um ein ganzheitliches Bild über den gesellschaftlichen und institutionellen Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt in Moshi und Tansania zu bekommen, habe ich aus der Organisation KWIECO Aktivist*innen herangezogen, um mit ihnen Leidfadeninterviews oder auch nichtstandardisierte Interviews durchzuführen. Durch meine unterschiedlichen Fragen zu meinem Forschungsthema war das Leidfadeninterview als Grundlage meiner Expert*innen-Interviews geeignet. Denn das Ziel meines Themas wird durch die Untersuchung und nicht durch die Antworten der/des Interviewpartners*in bestimmt.170

Wie bin ich zu meiner Thematik gekommen? Durch meinen bisherigen Werdegang wurde ich Beobachterin gesellschaftlicher Dynamiken gegenüber Frauen im afrikanischen Kontext, speziell im südafrikanischen Kontext. Für mich stand sehr schnell fest, dass ich eine Forschung über historisch etablierte Rollenbilder und Geschlechterdynamiken machen möchte. Ein großer und weit verbreiteter Bestandteil ist das Element der geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen.

4.3 Datenanalyse

Mein Ziel der Transkription war es, die lückenhaften Erinnerungen durch mitgeschriebene Stichpunkte und Gesprächsprotokolle zu überwinden und den Inhalt des Gesagten ganzheitlich zu erfassen und Kernaussagen zu treffen. Somit habe ich das Gesprochene der Interviewpartner*innen schriftlich festgehalten, um dieses für die weitere Analyse zugänglich zu machen. Damit die Hauptaussagen des Gesagten nicht durch zu viel Transkriptionsregeln und Details schwer lesbar werden, habe ich mich für die praktikablere Präsentation des mündlichen Diskurses entschieden und eine einfache Transkription nach Dresing und Pehl angefertigt.171 Kuckartz et al. formulieren diesbezüglich, dass „bewusst einfache und schnell erlernbare Transkriptionsregeln, die Sprache deutlich „glätten“ und den Fokus auf den Inhalt des Redebeitrages setzen“.172 Als Transkriptionsprogramm habe ich f4 benutzt.

Ziel Techniken qualitativer Inhaltanalysen ist es, grundsätzliche Vorgehensweisen systematisch, das heißt Textverstehen und Textinterpretationen theoriegeleitet und regelgeleitet zu beschreiben. Interviews können somit auf ihre Grundstruktur hin überprüft werden.173 Die Datenauswertung wurde in Anlehnung an Philipp Mayring komplementiert. Mayring charakterisiert drei verschiedene Grundformen des Interpretierens. Ich habe mich für die Analysetechnik der Strukturierung entschieden. Durch meine am Anfang festgelegten Leidfragen, habe ich für meine Forschungsfrage Kategorien bestimmt, die entscheidende Aussagen über meine Forschung treffen sollten. Ziel dieser Analyse ist es, aussagekräftige Aspekte des Datenmaterials herauszufiltern und anhand der vorher festgelegten Kategorien, Kriterien und Inhalte analytisch einzuschätzen.174

Das vorher festgelegte Hauptkategoriensystem, die deduktive Kategorienanwendung, habe ich durch die inhaltliche Strukturierung verfeinert. Das heißt, ich habe die für mich wichtigsten Inhaltsbereiche extrahiert und in dieser Arbeit zusammengefasst.175

5 Herausforderungen und Einflussfaktoren geschlechtsspezifischer Gewalt in Moshi

In meinen folgenden Kapiteln werde ich Indikatoren aufzeigen, die geschlechtsspezifische Gewalt in Moshi, im Norden von Tansania bedingen. Um meinen Theorieteil kritisch zu untermauern, werde ich in den folgenden Kapiteln, durch meine geführten Expert*innen-Interviews und Narrativen Interviews, ihre Realität festigen.

5.1 Existenz der geschlechtsspezifischen Gewalt in Moshi

Geschlechtsspezifische Gewalt in Moshi wird als Akt charakterisiert, der sich ungeachtet des Geschlechtes, gegen eine Frau oder gegen einen Mann richten kann. Es ist eine verletzende Gewalt, die einen negativen Einfluss auf das Individuum und auf ihre/seine psychischen, physischen, wirtschaftlichen und kulturellen Wohlbefinden hat. Geschlechtsbasierende Gewalt ist Gewalt gegenüber einer Person, nur oder genau, weil sie dieses Geschlecht hat. Dennoch fügt die befragte Person 5176 177 hinzu, dass Gewalt gegen ein Geschlecht keine Grenzen, keine Ethnie, keinen wirtschaftlichen Status und/oder keinen speziellen historischen Rahmen braucht, um ausgeübt zu werden. Geschlechtsspezifische Gewalt sei allgegenwärtig und könne jeden Menschen treffen.178 Die Informationspartner*in 6 sagt, dass geschlechtsspezifische Gewalt in Moshi noch immer gegenwärtig sei und stimmt mit Interviewpartner*in 5 überein, dass prinzipiell geschlechtsbasierende Gewalt gegen Männer und Frauen gerichtet sein könne. Dennoch seien in Moshi nur Frauen Subjekte der geschlechtsbasierenden Gewalt. Sie erleben sexuelle, physische und psychische Gewalt. Problematischer Weise suchen Frauen keine Hilfe, um sich vor Gewalt zu schützen, da sie sich um ihre Familie kümmern müssen und diese schützen wollen.179 Diese Aussage bestätigen die betroffenen Frauen. Für meine Informant*innen war der Schutz ihrer Kinder ausschlaggebend, um die Gewalt ihrer Partner nicht anzuzeigen.180

Mein/e Informationspartner*in 7 beschreibt geschlechtsspezifische Gewalt in Moshi als unfaire, abstoßende und respektlose Handlung, die die menschliche Würde in Form von Körperverletzung, wie prügeln oder schlagen der Ehefrau, Genitalverstümmelung und/oder übergriffige Bestrafung von Kindern und Jugendlichen zur Folge habe. Darüber hinaus werden psychische Merkmale geschlechtsbasierender Gewalt, wie beleidigende Worte, die diskriminierende oder einschüchternde Wirkungen erzeugen, benannt. Zudem könne Gewalt gegen Frauen auch auf wirtschaftlicher Ebene stattfinden. Inbegriffen seien Verneinung von Landbesitz und die Entscheidungsgewalt über Landbesitz durch ihre Familien oder Klans. Weiter haben Frauen keine Entscheidungsgewalt über eheliche Angelegenheiten, wie Verteilung der Güter.181 Die befragte Person ist der Meinung, dass der ökonomische Aspekt die ausschlagebenste Komponente zur Begünstigung geschlechtsspezifischer Gewalt sei. Dieses Merkmal führt zu Abhängigkeit und impliziert kein Anrecht auf Familienbesitz, Landbesitz oder Erbschaftsrecht. Die Klan- und Familienführer182 unterdrücken so die Frau, um ihren alleinigen Anspruch auf Besitz zu gewährleisten.183

Im Allgemeinen skizziert meine befragte Person 7, dass geschlechtsspezifische Gewalt eine nicht auf Augenhöhe stattfindende Behandlung zwischen Mann und Frau im Sozialisationsprozess sei. Resultat sei Ignoranz in der Gesellschaft, die die Folter gegenüber Frauen übersehen und bei den betroffenen Frauen zu Armut und Krankheit führen könne.184 Dieses Argument unterstreicht Informant*in 2 und beklagt sich über körperliche Beschwerden. Sie habe durch die Belastung innerhalb der Beziehung Bluthochdruck erlitten.185

Somit konstatiert auch Informant*in 7, wann immer Ungleichheit zwischen Frauen und Männern in der Gesellschaft Raum einnehme und ungerechte Behandlungen weiter fortbestehen, sei Gewalt in jeglicher Form gegenüber dem weiblichen Geschlecht die logische Konsequenz. Ein Kernproblem sehen mein/e Informationspartner*in in der Übernahme der Verhaltensmuster. Sofern eine Partei Frauen ihre Rechte verwehre, folgen weitere. So könne es nicht nur zu physischen und psychischen Schäden der betroffenen Frauen kommen, sondern sexuelle Belästigung, wie Vergewaltigung, Sodomie und verbale Aufdringlichkeiten können sich immer mehr in den gesellschaftlichen Kontext einbetten. Diese Problematik könne zu wirtschaftlichen Defiziten führen. Für die Informant*in trete geschlechtsspezifische Gewalt in Moshi, Tansania auf. Und weiterhin sei das weibliche Geschlecht die am meisten verletzbarste Gruppe in Tansania.186

Die befragte Person Nummer 4 ist der Meinung, dass viele Frauen in Moshi von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen seien. Es sei eine schädliche, unterdrückende Praktik, die von einer Person gegen die andere ausgetragen werde. Für die befragte Interviewpartner*in sei diese Handlung ein Resultat der Sozialisationsprozesse und wahrhaftige Gewalt für die Aufrechterhaltung und die Nachhaltigkeit des Patriarchats. Eine Frau gehöre dem Ehemann und dieser habe das Recht auf Gewalt, um seine Machtposition zu stabilisieren. Historisch gesehen, wurde Gewalt benutzt, um Frauen dahin zu bringen, wo sie heute sind: Reduziert in ihrer Weiblichkeit und ihres femininen Stolzes. Charakteristisch sei Genitalverstümmelung. Gewalt sei Bestandteil des Systems – des Patriarchats.187 Patriarchale Strukturen seien institutionell verankert. Seine Strukturen reichen über die Polizei188 bis hin zur implementierten Gesetzgebung.189

5.2 Das Patriarchat und seine Dynamiken

Tansania ist ein weitgehend patriarchal geprägtes Land. Demzufolge sind jegliche Strukturen männerdominierend.190 Die Kultur wird durch ihr patriarchales System geschützt. Die zugewiesenen Geschlechterrollen sind klar aufgeteilt und weisen starke Differenzen in ihrer Wertschätzung auf.191 Der/die Informant*in 7 ist der Auffassung, dass Zuschreibungen und Verantwortlichkeiten der Geschlechter durch den kulturell geprägten Sozialisationsprozess in Moshi suggeriert werden.192

Meine Interviewpartner*innen 7 und 9 kennzeichnen die Geschlechterverteilung. Frauen werde die Verantwortung übertragen, sich um die Familie und den Haushalt zu kümmern. Sie holen das Wasser, reinigen das Haus, bereiten das Essen zu, sammeln Brennholz und sorgen sich um die Kindererziehung. Somit übernehmen sie alle unbezahlten Aufgaben innerhalb der Familie.193 Wobei Interviewpartner*in 7 klarstellt, dass diese häuslichen Arbeiten sehr selten vom männlichen Part übernommen werden.194 Dieses Argument bekräftigt Informant*in 1. Sofern Ehemännern ihren Ehefrauen helfen, herrsche die kulturelle Auffassung, diese seien verhext.195 Männer seien im tansanischen Kontext für die Landwirtschaft zuständig oder andere Lohnarbeiten. Ihre Rolle sei das Geldverdienen, damit Rechnungen, wie Schulgebühren und Lebensmittel bezahlt werden könne.196 Hinzukommend artikulieren Informant*in 1 und 2, dass Frauen ihren Erwerb dem Ehemann abzugeben haben. Dieser habe das Anrecht das Geld zu verwalten. Selbst, wenn die Frau, die einzige Person im Haushalt sei, die Geld verdiene und der Mann keiner Tätigkeit nachgehe.197

Für den/die Informant*in 9 sei diese Rollenzuschreibung vorerst kein Problem. Problematisch werde es nur, wenn die Männer ihren zugesprochenen Aufgaben nicht gerecht werden und keine Verantwortung übernehmen.198

Interviewpartner*in 5 beschreibt die etablierten Rollenzuschreibung aus einer ethnischen Position heraus und ist der Meinung, dass Unterschiede in der Gesellschaft durch kulturelle Wahrnehmungen bestimmt seien. In Moshi sei die kulturelle Annahme über Frauen- und Männerrollen vor allem durch die Ethnien der Chagga199 und den Masai200 und den durch die Jahre westlich gesiedelten Menschen geprägt.201 Traditionell werden Frauen in Moshi als zweite Klasse Bürgerinnen angesehen.202 Informant*in 1 konstatiert, dass Männern mehr Aufmerksamkeit gegeben werde und Frauen sich dem Mann unterwürfig zeigen sollen.203 Frauen werden nicht die gleichen Möglichkeiten, wie den Männern gegeben. Ihnen werde keine Rede- und Entscheidungsfreiheit gewährleistet. Prinzipiell haben sie wenig Entscheidungsgewalt über ihre täglichen Aktivitäten. Diese gehören unter die Obhut des Ehemannes. Bei den Masai haben Frauen nicht das Anrecht, vor den Männern ungefragt zu sprechen. Bei den Chagga bekommen Frauen traditionell keine wirtschaftlichen Rechte zugesprochen. Sie haben keinen Anspruch auf Erbe und Land. Insbesondere Land, welches den Vorfahren gehörte.204 In beiden Gemeinden, aber insbesondere bei den Masai, werde Mädchen nicht die gleiche Chance, wie den Jungen, auf Bildung gegeben. Mein/e Interviewpartner*in äußert, dass Bildung von Mädchen in Familien als finanzielle Last für die Familien charakterisiert werden könne. Von Mädchen und Frauen werde nicht erwartet, die Rolle der Ernährerin in der Familie zu übernehmen. Dadurch, dass Mädchen die eigene Familie im besten Fall durch Heirat in eine andere Familie verlassen, werde ihre Bildung als Ressourcenverschwendung angesehen.205

Informant*in 6 betont, dass immer noch Annahmen existieren, der Mann sei über die Frau gestellt. Gleichzeitig gebe es aber auch eine starke Modifizierung im Geschlechterbild. Die gegenwärtigen Dynamiken der Frauenwertschätzung sei eine ganz andere, als noch vor 20 bis 30 Jahren. Das liege daran, dass sich die Frau von innen heraus gewandelt habe. Frauen übernehmen Führungspositionen und arbeiten in Unternehmen. Somit könne gesagt werden, dass in der geschäftlichen und wirtschaftlichen Sphäre das Patriarchat immer mehr an Präsenz verliere. Die wichtigste Komponente sei hierbei, dass Frauen Einkommen generieren und demzufolge unabhängig handeln können. Trotz dessen gebe es noch immer starke patriarchale Strukturen innerhalb der Familien. Frauen kümmern sich ungeachtet ihrer Tätigkeit, noch immer um den Haushalt. Zudem können sich Ehemänner durch die Unabhängigkeit der Frau in ihrer Männlichkeit beschnitten sehen und diese in Form von Gewalt bändigen.206

Der/die Interviewpartner*in 7 artikuliert, dass die klassische Geschlechterrolle zunehmend durch Mikrofinanzierungen ins Wanken gebracht wurde und diese zu Konflikten führe, da einige Männer die herauskristallisierende Eigenständigkeit von Frauen nur schwer akzeptieren können.207 Der Ehemann meiner Informant*in 2 habe ihr vorgeworfen, dass ihre Selbstständigkeit Schuld an ihrem Ungehorsam gegenüber ihm sei.208

Die befragte Person 6 ist der Meinung, dass durch Gewalt das System des Patriarchats aufrechterhalten werde, sodass der Mann die Rolle des Familienoberhauptes beibehalte und die Frau sich weiterhin unterwerfe.209 Die von Gewalt betroffene Informant*in 1 erklärt, dass Gewalt von Männern gegenüber Frauen selbst durch Zuspruch innerhalb Familien legitimiert werde.210 Die Aussagen der von Gewalt betroffenen Informant*innen pointieren aufschlussreich, dass ihre Eltern beteuern, dass ihre Töchter die Gewalt, selbst vor der Hochzeit ignorieren sollten. Es gehöre sich für eine Frau, zu heiraten bzw. die Rolle der Ehefrau einzunehmen.211 Ebenfalls erläutern Informant*innen, dass es sich gesellschaftlich nicht gehöre, über eheliche Missstände zu reden und Wissende der gewaltsamen Übergriffe verschwiegen bleiben.212 Mein/e Informant*in 6 hebt hervor, dass geschlechtsspezifische Gewalt in der Kilimanjaro Region nur verstanden werden könne, wenn die Problematik in ihren Wurzeln erörtert und analysiert werde. Diese Problematik kristallisiert sich in ihrem Glauben an das Patriarchat heraus.213 Meine/e Informant*in 9 verdeutlicht, dass die patriarchalen Strukturen die größte Herausforderung im Kampf gegen geschlechtsbasierende Gewalt sei.214

Prinzipiell ist für meine Interviewpartner*in 4 die Rollenzuschreibung durch die Kultur geschützt, da Männer wie Frauen ihre Geschlechterzuschreibungen akzeptieren und ausleben.215 Der patriarchal geprägte Sozialisationsprozess habe alle Frauen und Männer Geschlechterblind216 werden lassen und realisiere nicht mehr die gravierenden Ausmaße dieses Phänomens.217 Weiterführend werden die historischen Hintergründe über Rollenzuschreibungen in Moshi identifiziert. Es wird von weitverbreiteter Diskriminierung innerhalb des Patriarchats gesprochen. Sein Hauptmerkmal sei die verbreitete Diskriminierung gegenüber der Frau. Die Diffamierung von Frauen in der Kilimanjaro Region pendelt sich zwischen unterwürfig bis minderwertig ein. Weitergehend hätten Frauen keine Entscheidungsgewalt. Die Entscheidungsmacht gehe allein vom Mann aus. Diese Entscheidungen gehen weit über das Leben der Frau hinaus. Historisch gesehen gebe es drei Merkmale, die identifiziert werden können, um Hauptbestandteile der Diskriminierung gegenüber der Frau zu benennen. Zum einen wurde Frauen keine Wahl über ihren zukünftigen Ehepartner zugesprochen. Die Eltern arrangieren die Ehe der Tochter. Hinzu kommt die fehlende Entscheidungsgewalt über den eigenen Körper. Sexualität werde vom Mann diktiert. Dieses Element habe sich bis heute durchgezogen. Bei Fragen des Geschlechtsverkehrs habe die Frau kein Mitspracherecht. Somit müsse die Frau sich jedem Geschlechtsakt hingeben. Es gehe um seine, nicht um ihre und seine sexuelle Bedürfnisbefriedigung. Es gebe keine Diskussion. Diese Arten von Attitüden machen Frauen sehr verwundbar. Die gesellschaftlichen Moralvorstellungen verbieten, über Sexualpraktiken zu sprechen. Sexualität wird als Tabuthema angesehen. Es gebe keine Aufklärung innerhalb der Familien und in öffentlichen Räumen. Ein Resultat dessen sei außerehelicher Geschlechtsverkehr des Mannes, der vor allem problematisch sei, wenn es um ansteckende Krankheiten wie HIV/Aids218 gehe. Selbst wenn die Ehefrau bei der außerehelichen Geschlechtspartnerin des Mannes eine ansteckende Krankheit vermutet, werde nicht darüber geredet. Eine weitere diskriminierende Komponente des Patriarchats sei die Einstellung über Besitz. Es werde von der Gemeinschaft erwartet, das Eigentum dem Mann gehöre und somit auch im Namen des Mannes erworben werde. Unter genauerer Betrachtung dieser drei Haupteigenschaften wird deutlich, wie hilflos Frauen durch das etablierte Patriarchat gemacht werden können.219 Die befragte Person 9 äußert abschließend, dass der massive Alkoholmissbrauch der Männer ein weiterer Faktor sei, der Unzufriedenheit und folglich geschlechtsspezifische Gewalt bedinge.220 Alkoholmissbrauch war bei allen meinen fünf befragten Frauen ausschlaggebend für sexuelle, physische und/oder emotionale Gewalt. Hierbei kam Gewalt in Form von verbalem Missbrauch,221 Polygamie der Männer,222 Schläge,223 Messerverletzungen224 und/oder Übergriffe durch Schüsse auf die Frau zum Tragen.225 Die Misshandlungen waren so vehement, dass betroffene Frauen dachten, sie würden von diesen sterben.226 Meine Interviewpartner*in 3 berichtet von physischen Übergriffen des Mannes auf die Kinder.227 Die Interviewte 1 habe ihr neu geborenes Kind durch die Ignoranz des Mannes verloren.228 Der Ehemann, der von Gewalt betroffenen Interviewpartner*in 1 habe sich das Recht genommen, alle ihre schulischen und beruflichen Zertifikate zu verbrennen.229 Die Interviewpartner*in 10 konstatiert, dass Vergewaltigung in Ehen die Konsequenz dessen sei, physischen Übergriffe zu entkommen. Für Frauen werde es als Überlebensstrategie interpretiert.230

Zusammenfassend konstatiert Informant*in 4 über die patriarchalen Strukturen in Moshi: Die Frau sei Besitz des Mannes.231

5.3 Wirklichkeit der konstitutionellen Sachlage

Die befragte Person Nummer 4 beschreibt allgemein, dass die Verfassung der Grundbaustein sei, der die Handlungen seiner Individuen in einem legalen System bestimme. Nationale Verfassungen seien bestenfalls von internationalen Konventionen gerahmt. Um geschlechtsspezifische Gewalt in Tansania zu verstehen, müsse untersucht werden, inwieweit internationale rechtliche Standards sich in den nationalen Gesetzen wiederspiegeln. In der tansanischen Verfassung seien etliche problematische Lücken zu kennzeichnen. Vorab gebe es Konflikte innerhalb der Gesetzgebung. Tansania habe zahlreiche Konventionen unterschrieben, diese aber noch nicht ausgiebig domestizieren können. Damit internationale Rechtsbestimmungen zum Tragen kommen, müssten mehr Maßnahmen ergriffen werden. Trotz Ratifizierung der Frauenrechtskonvention CEDAW, sei geschlechtsspezifische Gewalt in Moshi schwerwiegend verbreitet. Aussagekräftig ist für mein/e Interviewpartner*in, dass noch kein Gesetz gegen häusliche Gewalt und Vergewaltigung in Ehen verabschiedet wurde.232

Informant*in 5 beteuert, dass die Gleichstellung von Mann und Frau eines der Kernziele in der tansanischen Verfassung sei. In Bezug auf soziale Partizipation, wie Schulbildung, könne Fortschritt erkannt werden.233 Gleichermaßen sei die Verfassung noch immer geprägt von diskriminierender Gesetzgebung. Gesetze, die schädlich für Frauen und Mädchen seien. Beispielhaft sei der Law of Marriage Act von 1971, demnach ein Mädchen im Alter von 15 Jahren heiraten darf, während ein Junge 18 Jahre alt sein muss. In dieser Verabschiedung sei keine Gleichheit der Geschlechter gegeben. Informant*in 5 betont, dass Mädchen in diesem Alter in die Schule gehen müssen. Insbesondere sollten diese gesetzlichen Schutz dafür erhalten.234 Zumal die befragte Person 6 hinzufüge, dass hierbei wieder keine Harmonisierung innerhalb der nationalen Gesetzeslage stattfinde, da ein Kind eine Person bis einschließlich der Vollendung des 18ten Lebensjahres in Tansania ist.235 Die befragte Person 4 fügt hinzu, dass Tansania in den 1970ger Jahren, zur Zeiten des Marriage Acts, überhaupt nicht an die Frauenrechte gedacht habe. Dadurch werde deutlich, wie sehr Gesetze reformiert werden müssen.236 Interviewpartner*in 9 schließt sich diesem an und fasst zusammen, dass die Gesetze als Grundlage dienen, um die Rechte der Bürger zu stärken und zu stützen. Insbesondere wenn es um geschlechtsspezifische Gewalt gehe. Die Gesetze und ihre Vertreter*innen in der Regierung sollten sich für von Gewalt betroffene Frauen einsetzen und die Rechte der Opfer garantieren.237

Weiterführend erachtet die interviewte Person 4, dass nicht nur die konstitutionellen Gesetze unstimmig miteinander seien, sondern auch die verschiedenen Gesetzesgrundlagen der verschiedenen Ethnien nicht harmonisieren. Es müsse eine allgemeine Richtlinie innerhalb der unterschiedlichen kulturellen Gesetzeslagen in Tansania geben. Diese seien noch immer zu frei in ihrer Anwendung. Es müsse Klarheiten in Bezug auf Geschlechterfragen geben.238 Interviewpartner*in 5 skizziert, dass 1963 festgelegt wurde, dass alle Gesetze, sprich jedes Gewohnheitsrecht, das islamische Recht und die nationale Verfassung auf gleicher Ebene bewertet werden. Sie haben alle gleichberechtigte Wirkungsmacht. Daher können diese in Geschlechterfragen kollidieren. Resultierend könne es zu Schwierigkeiten der Interpretation von Frauenrechten kommen.239

Zugleich äußert die befragte Person 4, dass internationale Konventionen Gleichheit predigen. Tatsächlich werden Richtlinien noch immer kulturell geprägt. Die Gewohnheitsrechte in Tansania spiegeln die vielfältigen Kulturen wieder – und die Kultur sei die Gewohnheit. Ihrer/seiner Meinung nach gebe es mehr als 126 verschiedene Ethnien und somit auch ebenso viele Gewohnheitsrechte. Derweil gebrauch es Generationen, um eine klare Linie zwischen allen Gewohnheitsrechten, dem islamischen Recht und der Verfassung zu ziehen.240 Interviewpartner*in 6 stimmt dieser Aussage zu und gibt zu bedenken, dass nicht nur die Regierung an sich eine Herausforderung darstelle, sondern auch die aus Sozialisationsprozessen resultierenden unterschiedlichsten Überzeugungen der Ethnien. Jede dieser Vorstellungen sei unterschiedlich geprägt und somit auch die Annahme über Frauenrechte und geschlechtsspezifische Gewalt.241

Interviewpartner*in 4 erklärt, dass bei Muslimen Kinder unter 15 Jahren heiraten dürfen. Darüber hinaus entscheiden die Eltern noch immer über den zukünftigen Ehemann der Tochter. Noch immer lernen viele Mädchen ihren Partner an Tagen der Hochzeit kennen. Außerdem kann ein Mann in einer muslimischen Ehe vier Frauen heiraten. Wobei Scheidung zu mehr als vier Hochzeiten führen könne. Weiterführend artikuliert Person 4, dass es schwierig sei, Frauen rechtlich zu schützen, da zu viele Gesetze nebeneinander bestehen und berücksichtigt werden müssen.242

Sofern es um Erbschaftrecht gehe, werden Frauen in Tansania nach dem islamischen Recht und den Gewohnheitsrechten fast nicht beachtet. Problematisch hierbei sei, dass viele Frauen gar nicht in dem Besitz-Diskurs miteingebettet werden. Dies trete insbesondere in ländlichen Gegenden auf. Aus diesem Grund haben viele Frauen keine Ahnung über den Besitz der Familie, bzw. der Ehemänner und kennen somit nicht das Ausmaß ihrer Rechte über anteiligen Besitz. Das kann wiederrum dazu führen, dass Verwandte ohne ihr Wissen Besitz stehlen und sie verarmt zurückbleiben. Im Gewohnheitsrecht über Erbschaft der Chagga, sei der erst- oder letztgeborene Sohn der rechtmäßige Erbe. Töchter werde nicht die Möglichkeit gegeben zu erben, da sie voraussichtlich in eine andere Familie einheiraten, in der ihr zukünftiger Ehepartner rechtmäßiger Erbe sein könne.243

Informant*in 10 berichtet im Interview, dass die Familie ihres Ehemannes nach seinem Tod, ihr nach und nach Land weggenommen habe. Zudem haben sie Tiere, wie Ziegen und Schafe, gestohlen und sie und ihre Kinder letztendlich mit einem kleinen Stück Land zurückgelassen.244

Der/die Interviewpartner*in 6 artikuliert hingegen, dass viele diskriminierende Gesetze zu den Gunsten der Frauen verbessert wurden. Nach den Land Laws von 1999, habe eine Frau Anrecht, Land zu erwerben. Davor wurde Frauen rechtlich der Anspruch auf Land verwehrt. Selbst bei Tod des Mannes hatte die Frau kein alleiniges Anrecht mehr auf den Besitz der Familie. Nur männliche Personen konnten diesen Besitz verwalten. Mittlerweile könne die Witwe den Landbesitz auf ihren Namen behalten. Zudem wird bekräftigt, dass Ehepartner*innen gesetzlich nur zusammen ein Darlehen bei der Bank beantragen können. Prinzipiell darf der Mann nur mit Zustimmung der Frau einen Kredit aufnehmen.245 Dennoch werde diese Aussage durch eine weitere Feststellung der befragten Person revidiert, indem das eigentliche Problem gekennzeichnet werde – die Diskriminierung der Frau innerhalb der Gesellschaft und die damit einhergehende Missachtung ihrer Rechte.246

Hinzufügend erklärt Interviewpartner 4, dass Frauen vor dem Gesetz dem Mann gleich seien. Dennoch gehöre kulturell dem Mann der Besitz und dieser werde auch nur an die männlichen Nachfahren weitergegeben. Gesellschaftlich sei faktisch keine Gleichheit gegeben.247 Der Floristikladen der Informant*in 8 wurde ohne ihr Wissen von den männlichen Familienmitgliedern des Mannes ihr über Nacht weggenommen, damit die medizinische Versorgung des Ehemannes bezahlt werden könne.248

Additiv werden bei einer Scheidung, Beiträge eines Partners in die Ehe an materiellen Warengüter bemessen. Der Alltag einer Frau, wie Hausarbeit, Kindererziehung, Tierpflege und Lebensmitteleinkäufe, werde in keiner offiziellen Statistik aufgezeigt und ihm rechtlich kein Wert zugeteilt, was wiederrum die Frage nach tatsächlicher Gleichheit mit sich bringt.249

Mein/e Interviewpartner*in 4 gibt zu bedenken, dass bei den Verfassungsüberprüfungsprozessen, an denen sie/er persönlich teilnahm, sehr allgemein über Gleichheit vor dem Gesetz verhandelt wurde. Trotz empirischer Befunde wurden Verfassungsdispute über eheliche Gewalt sehr zurückhaltend diskutiert. Der generelle Konsens hält die Ehe noch immer für eine private Institution, in die nicht allzu sehr eingegriffen werden soll. Hierbei könne die frauenunfreundliche Gesetzgebung, die Unwissenheit aller Mitbürger*innen über das Ausmaß geschlechtsbasierender Gewalt und die Unfähigkeit gegen diese anzukämpfen, in der Bevölkerung stabilisiert werden. Die fehlende Harmonisierung und Spezifität der Gesetze zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, führe dazu, dass Ignoranz auf parlamentarischer Ebene bestehen bleiben darf und weiterhin ein eindimensionaler Gebrauch der frauenunfreundlichen Gewohnheitsrechte anhält. Es müsse ein alternatives, allumfassendes gesetzliches System implementiert werden, um Bildung und Kenntnis innerhalb der Klan- und Dorfgemeinden zu verbessern.250 Hierbei bekräftigt die befragte Person 4, dass die größte Herausforderung bei der tansanischen Gesetzgebung sei, dass sie in einem System entstanden ist, das durch das Patriarchat geprägt sei.251 Dem stimmt Informant*in 7 zu. Hierbei wird ausdrücklich dafür plädiert, dass sich die Gesetze an die Gegebenheiten der heutigen Zeit anpassen müssen und es ein ganzheitliches Gesetz geben muss. Der politische Aufschrei in der Gesellschaft wäre unabdingbar, um Mädchen- und Frauenrechte schützen zu können.252 Schlussendlich fasst Interviewpartner*in 4 zusammen, dass Frauen rechtlich nicht nur vor Gewalt geschützt werden müssen. Sie müssen selbst wahrnehmen, dass Gewalt nicht legitim ist und wissen wie und wo sie diese Gesetze für sich beanspruchen können.253

6 Auswirkung der internationalen Entwicklungsziele für das gesellschaftliche Verständnis über geschlechtsspezifischer Gewalt

Mit Unterstützung der UN-Konventionen und Entwicklungsziele, hat sich seit den 1980er Jahren eine immer stärkere Frauenrechtsbewegung etabliert.254 Annährend kann davon gesprochen werden, dass Tansania Entwicklungsziele als UN-Mitgliedsstaat domestiziere und globales Verständnis auf lokaler Ebene bereitstellen möchte. Als Mitglied der Vereinten Nationen bemüht es sich durch verschiedene Strategien, wie den NPAVAWC,255 der Agenda 2030256 257 und den Development Vision Plan 2020/2025258, das Entwicklungsziel zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter erfolgreich umzusetzen. Weiherhin konzentrieren sie sich auf Wirtschaftswachstum, transparente Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit. All diese Faktoren sind Ziele, für das Erreichen globaler Standards. Hervorragende Projekte sind zur Entfaltung der Frauenrechtsförderung und anderen notwendigen Fragestellungen erarbeitet worden. Allerdings sind alle diese aufwendig gestalteten Pläne abhängig von Geldern. Da die Regierung kein Budget zur Verfügung stelle, ist Tansania im Ganzen und Moshi im Speziellen abhängig von internationalen Fördergeldern. Nur durch diese Fördergelder ist eine Realisierung dieser Strategiepläne auf nationaler, regionaler, lokaler und Distrikt und Dorfebene erreichbar.259 Um die verhaltene Frauenförderung in Moshi, Tansania zu verstehen, betont Interviewpartner*in 4, dass historisch der Diskurs über Frauenrechte noch nicht lange stattfindet.260

6.1 Die Verbesserung des Bildungssystems

Die/der Interviewpartner*in 4 verdeutlicht das Bildungssystem in Tansania. Die Grundschule dauert ganze sieben Jahre. Die weiterführende Schule endet nach weiteren vier Jahren Bildung. Danach sind es zwei Jahre Oberstufe, bis der Zugang zur Universität besteht.261 Die befragte Person 7 konstatiert, Tansania habe das bestmögliche getan, um das Millenniumziel Gleichheit in Bildung zu fördern. Mädchen wie Jungen werde gleichberechtigter Zugang zu primärer und sekundärer Bildung262 gegeben.263 Diesen stimmt Informant*in 4 zu. Statistisch sei das Ziel der gleichberechtigten Schulbildung und der Einschulung der Geschlechter geglückt. Das Problem kennzeichnet sich bei weiterführender Schulbildung. Umso höher die Schulbildung, umso vielfältiger die Gründe, warum Mädchen ihre Schullaufbahn beenden. Zum einen sind es persönliche Gründe wie Teenagerschwangerschaft, zum anderen aber politische Faktoren. Die Rahmen der Bildungspolitik, wie hygienische Sanitäranlagen seien noch immer nicht befriedigend.264 Dennoch sei die Möglichkeit, Bildungsstätten zu besuchen, in den letzten Jahren stark gestiegen.265

Informant*in 5 demonstriert, dass Gleichstellung von Jungen und Mädchen durch spezielle Programme und Projekte realisiert wurden. Immer mehr Gemeindemitglieder wurden dazu ermutigt, ihren Töchtern den Zugang zu Bildung zu gewähren. Historisch gesehen wurde ihnen kaum Aufmerksamkeit im Bildungssektor gegeben. Mittlerweile werden Eltern strafrechtlich verfolgt, wenn ihre Töchter nicht eingeschult werden.266 Dem kann Interviewpartner*in 4 nur zustimmen. Die Bildungsarbeit in den Familien habe sich immens verbessert. Die Ignoranz innerhalb der Familien war deutlich schwerwiegender. Die Töchter sollten zu Hause bleiben, damit sie der Mutter helfen können, die Hausarbeit zu erledigen und die jüngeren Geschwister zu betreuen. Dementsprechend durften vor allem Jungen am Schulunterricht teilnehmen.267

Zudem gibt Interviewpartner*in 5 zu bedenken, dass sich viele weiterführende Schulen nicht in der Nähe von Gemeinden befinden. Deshalb verlassen viele Kinder ihren Wohnort, um auf weiterführende Schulen zu gehen. Diese Internate werden durch den Bau von weiblichen Schlafsälen immer lukrativer und sicherer für Mädchen und führt zu einer längeren Schullaufbahn. Der Aspekt der Sicherheit sei ein wichtiger Faktor, der die Bereitschaft für Bildung in den Familien stärke und somit das soziale Problem der Bildung bei Mädchen reduzieren könne.268 Dennoch beteuert die befragte Person 7, dass die Regierung noch viel mehr Schlafsäle an Schulen errichten sollte, damit mehr Sicherheit gewährleistet werden könne und die hohe Zahl der Teenagerschwangerschaften zurückgehe.269

Die Regierung habe durch informative Initiativen im Bildungssektor für den Bau von Schlafsälen geworben, damit Mädchen die Chance erhalten, höhere Institutionen zu besuchen. Zudem war sie bestrebt Werbung für die Universität zu machen, damit mehr Mädchen motiviert werden, sich für einen längeren Bildungsweg zu entscheiden. Hierbei stelle die größte Herausforderung solcher Aktionen noch immer die Umgebung der Mädchen dar. Der soziale Lebensraum verweigere ihnen den Zugang zur Förderung von Weiterbildung. Allerdings bemerkt mein/e Interviewpartner*in 5, dass diese Programme an Präsenz verloren haben. Somit auch die Dringlichkeit, Bildung in Tansania zu verbessern. Ihrer/ seiner Meinung nach, würden diese Strategien an keiner Bedeutung verlieren, wenn die Verbesserung des Bildungssystems unerlässlich in der Entwicklungsstrategie sein würde. Die Universität stelle Programme zur Verfügung, damit Mädchen und junge Frauen die Chance erhalten, Einblick in die Universität zu bekommen.270

Die Rahmenbedingen einer kostenlosen Bildung werden immer mehr verbessert, damit weiterführende Schulen besucht werden können. Objektiv könne gesagt werden, die Kinder erhalten Grundlagen der Bildung. Dennoch werde den Mädchen oftmals durch strukturelle Probleme die Chance auf Bildung verwehrt. Die Herausforderungen liegen in der Qualität der Bildung. Die/der Interviewpartner*in 7 pointiert, dass Bildung nur nachhaltig zufriedenstellend sei, wenn die Qualität stimmt. Unter diesen Bedingungen haben die Kinder und Jugendlichen keine Chance, ihre Ausbildung, ihre Kultur und ihre Umgebung zu hinterfragen. Es sei wichtig, das gesamte Konstrukt der Bildung qualitativ zu verbessern, sodass Entwicklung im gesamten Land vorangetrieben werden könne. Noch immer sei das Niveau zwischen staatlichen und privaten Schulen nicht vergleichbar. Kinder gleichen Alters können nicht miteinander konkurrieren. Das kritische Verständnis sei ein komplett anderes. Jenes kristallisiere sich schon in der Grundschule heraus. Daher müssen alle Lehreinrichtungen erweitert und die Teilnahme an Schulen gefördert werden, indem beispielsweise das Risiko einer Schwangerschaft oder einer geplanten Schwangerschaft verringert werde.271

Hinzufügend wird der Mangel an Forschung dokumentiert. Es müssten mehr Gründe analysiert werden, warum Qualität und Ziele nicht manifestiert werden können. Zudem sei die Motivation der Lehrer in Tansania nicht gegeben. Man müsse klären, ob sie gut und rechtszeitig bezahlt werden. Weiterführend müsse untersucht werden, ob Unterrichtsmaterialien pünktlich geliefert werden, genügend Unterrichtsmaterial vorzufinden ist und/oder die Schüler*innen ausreichend Raumkapazität in einer Schule antreffen, um vernünftig an Tischen und auf Stühlen zu lernen. Es gibt in Tansania eine festgelegte Anforderung über die Anzahl von Lernenden pro Lehrer*in. Prinzipiell soll auf ein/e Lehrer*in vierzig Schulkinder kommen. Hierbei müsse plädiert werden, die Festlegung stets einzufordern.272 Wichtig sei zudem die Absicherung des Essens für die Schüler*innen. Kinder können nicht den ganzen Tag aufmerksam zuhören und sich aktiv beteiligen, wenn sie kein Mittagessen erhalten. Eine weitere Herausforderung sei der noch immer für viele der auf dem Land lebenden Schüler*innen lange Schulweg. Ein fünf Kilometer langer Schulweg sei keine Seltenheit. Bei Verspätung werden die Kinder von den Lehrer*innen geschlagen, bevor sie überhaupt die Gründe der Verspätung wissen. Es gebe noch immer Eltern, die insbesondere Mädchen davon abhalten eine weiterführende Schule zu besuchen. Ein ungebildetes Elternhaus lege keinen Wert auf gute Bildung der Kinder. Gebildete Bürger*innen und höhere Abschlüsse bedeuten, in Bildung zu investieren.273

6.2 Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen

Die Beschäftigungsmöglichkeiten haben sich für Frauen verbessert. Informant*in 7 vertritt die Meinung, dass Millenniumsziele, die den Anspruch besessen haben, Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern und Gleichheit herzustellen, weitgehend erfüllt wurden.274 Die befragte Person 6 beteuert, dass Frauen mittlerweile in Berufen beachtet werden und ihnen die Möglichkeit gegeben wird, Führungspositionen in Regierung und Unternehmen einzunehmen.275 Gleichzeitig erkennt sie/er an, dass trotz reger Diskussion und dementsprechender Prioritätenverschiebung, das Millenniumsziel für Gleichheit von Mann und Frau noch nicht zufriedenstellend erreicht wurde.276 Allerdings habe ich als Autorin das Gefühl, dass meine befragte Person kein konkretes Wissen über die Millenniumsziele hatte. Im selbigen Interview wurde durch ihre/seine Äußerung erkennbar, dass sie/er nichts über die Sustainable Development Goals wusste.277

Interviewpartner*in 5 fasst zusammen, dass verschiedene Programme implementiert wurden, um Frauen wirtschaftlich zu stärken. Die Regierung habe die „Tanzanien Women Bank“ etabliert, damit Frauen mehr unternehmerisch tätig sein können. Hierbei können sie ihre Fertigkeiten durch individuelle oder Gruppenkredite umsetzen. Die sogenannten Mikrofinanzierungen. Zudem seien fünf Prozent jedes Bezirksrates dazu zuständig, bis zu zehn Prozent lokaler Steuergelder zu lokalisieren und diese in Frauen- und Jugendprojekte zu investieren. Weiterführend organisieren Nichtregierungsorganisationen Empowerment278 -projekte, die Frauen als Mitwirkende der Initiativen erwägen und von internationalen Stakeholdern finanziert werden. Außerdem formatieren sich Frauen aus sich selbst heraus und bilden Gruppen, die bis zu zwanzig Mitglieder haben. Frauen trauen sich zunehmend mehr, sich selbst zu organisieren und somit die ganze Familie und Gemeinschaft zu stärken. Weiterhin gebe es eine Bestimmung, die festlege, wie viele Frauen pro Partei im Parlament sitzen sollen. Es werde fünfzig-fünfzig angestrebt. Momentan seien es knapp vierzig Prozent. Ferner gebe es Zielvorstellungen, inwiefern Frauen eingegliedert werden können, um aktiver an politische Debatten teilzunehmen. Der Präsenz von Frauen werde immer mehr Beachtung geschenkt.279

Interviewpartner*in 4 hält dagegen, dass die Regelungen für die Frau sehr hilfreich seien, aber vor allen etwas für die Realisierung dieser Quoten getan werden müsse.280 Zudem beteuern die befragten Personen 4 und 5, dass Frauen gesetzlich das Anrecht auf gleiche Gehälter bei gleich getaner qualitativer Arbeit haben.281 Die interviewte Person 5 fügt hinzu, dass Frauen bei vielen Ausschreibungen bewusst angesprochen und ihre Bewerbungen ausdrücklich erwünscht werde.282 Aber es finden keine Anreize statt, Frauen soweit zu bringen. Sofern Frauen einen langen Bildungsweg beschritten haben, seien sie noch immer mit Diskriminierung konfrontiert, sodass ihnen hohe Positionen nicht zugetraut werden.283 Interviewpartner*innen 4 und 5 sind sich einig: Noch immer sei die kulturelle Auffassung, Frauen können keine komplexeren wissenschaftlichen Arbeiten verrichten, tief verankert im gesellschaftlichen Glaube.284 Es müsse darüber nachgedacht werden, wie man Menschen dazu bewegen könne, sich über Frauenförderung Gedanken zu machen.285 Informant*in 5 merkt an, dass es wichtig sei, Männer gleichzeitig weiterhin zu beachten und sie Teil der Bildungsförderung sein sollen, doch durch die Historie der europäischen Kolonialisierung, seien sie längst systematisch ermächtigt worden.286

Weiterhin führt Person 7 an, dass Arbeitsmöglichkeiten zur Unabhängigkeit dienen. Dennoch seien die Frauen noch sehr weit von diesem Ziel entfernt. Sie bekommen durch den inhärenten patriarchalen Glauben gar nicht die Möglichkeit in der Arbeitsbranche. Risiken der Geschlechterungleichheit seien vorprogrammiert. Menschenrechte haben noch immer keinen Zugang zu allen Teilen der Bevölkerung. Interviewpartner*in 7 beteuert, dass vielen Frauen noch immer Zugang zu sozialen Diensten oder anderen täglichen Bedürfnissen verweigert werde. Noch immer müssen sie unmenschliche Bedingungen akzeptieren. Somit werde ihre Situation, unter lebensbedrohlichen Risiken zu leben, erhöht. Seiner/ihrer Meinung nach können die Entwicklungsziele überhaupt nicht dazu beitragen, Ungleichheit der Geschlechter in der Gemeinschaft zu verbessern. Denn Entwicklung komme nicht primär bei den wirklich von Armut Betroffenen an. Somit komme Entwicklung auch bei vielen Frauen zunehmend nicht zum Tragen. Das führe dazu, dass wirtschaftlich arme Frauen weiterhin Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt bleiben. Um diese Rahmbedingungen deutlich zu verstehen, zeigt mein/e Informant*in ein Beispiel auf. Junge Frauen haben viele Bedürfnisse, die sie zum täglichen Leben brauchen, wie Hygieneartikel oder Nahrung. Viele junge Frauen haben noch immer keine Möglichkeit, ihr Leben mit legalen Anstellungen sicherzustellen. Vor allem mit Kindern. Deswegen gebe es viel Prostitution in Moshi. Viele Frauen verkaufen ihren Körper durch sexuelle Geschäfte in Lokalitäten, wie „Pub Alberto“, „Red Stone“ und/oder „Malindi“.287 Einige dieser Frauen seien passionierte und graduierte Absolventinnen. Dass sie diese Aktivitäten für Unterhalt wahrnehmen müssen, zeige die unbefriedigende Sachlage in Moshi. Vor allem begünstige diese Art von Lebensunterhalt Gewalt gegen Frauen. Überdies sollte noch einmal an die Qualität der Bildung gedacht werden. Die Regierung müsse immer mehr Menschen darauf vorbereiten, „White Colour Jobs“288 zu übernehmen. Gleichzeitig werde betont, dass „White Colour Jobs“ nicht besser seien, doch mit einer „White Colour Job“-Ausbildung Personen mehr im unternehmerischen geschult seien. Dies sei eine zusätzliche Möglichkeit, um unabhängig handeln zu können. All diese Schwierigkeiten verdeutlichen, dass die Regierung die Gleichheit innerhalb der Gesellschaft nicht fördere. Die Regierung müsse erkennen, dass der Staat langfristig durch Förderung von Gleichheit finanziell profitieren würde. Die Regierung solle anfangen, ein Rechtssystem bereitzustellen.289 Die Regierung verspreche Gleichheit auf dem Arbeitsmarkt für Frauen. Dennoch können sie keine tragbare Strategie präsentieren, um dieses Versprechen erfolgreich zu realisieren. Für meine befragte Person sei das ein Beleg für tief verankerten Sexismus.290

Die befragte Person 9 kommuniziert, dass nicht nur die Ungleichheit zwischen Mann und Frau durch diese politische Einstellung manifestiert, sondern auch die Ungleichheit zwischen reich und arm begünstigt werde. Problematisch sei das Privileg von Beziehungen zu einflussreichen Personen, die Menschen in Moshi zu besseren Lebensbedingungen verhelfen und nicht die Politik selbst. Nennenswerte Beziehungen ermöglichen Personen, einen Job zu bekommen oder auf eine gute Schule zu gehen. Der tansanische politische Rahmen ermöglicht nicht die freie Entfaltung und Partizipation eines Individuums. In Bezug auf Frauen und Männer sind vor allem Frauen die Leittragenden. Auch mit namhaften Kontakten, werden Frauen noch mehr partizipatorische Rechte verwehrt, als Männern. Insbesondere Frauen aus ärmeren Elternhäusern leiden unter der sozialen, politischen und ökomischen Situation. Interviewpartner*in 9 betont, dass Männer noch immer mehr Privilegien im sozialen und traditionellen Kontext bekommen. Wirtschaftlich seien sie oftmals durch vererbtes Land abgesichert und können so versuchen, sich finanziell zu schützen. Frauen aus armen Verhältnissen haben hingegen kaum Chancen auf finanzielle Absicherung.291 Zu verdanken sei diese Problematik zum einen dem politischen Willen innerhalb der Regierung und zum anderen dem Patriarchat. Die politische Einstellung und gesetzliche Grundlage müsse sich dringend ändern.292 Abschließend fasst Interviewpartner*in 4 zusammen, dass ökonomische Stärkung der Frauen zu ökonomischer Unabhängigkeit führe. Ökonomische Autonomie gebe Frauen Freiraum, um für ihre persönlichen Rechte zu kämpfen und ihre Kinder zu schützen.293

6.3 Ressourcenbereitstellung zur Frauenförderung

Die Diskriminierung der Frau umschließt die Gesellschaft in Moshi. Informant*in 7 erörtert, dass Sexismus überall vorzufinden sei. Augenblicklich gebe es keine Bemühungen der Ressourcenallokation und Implementierung der Strategiepläne. Es fehle das Bewusstsein und die Priorität innerhalb der Regierung, alle Formen der Diskriminierung gegen die Frau zu beenden. Es gebrauche Fördergelder, damit unterschiedliche Stakeholder involviert werden können, um so das Bewusstsein in der breiten Gesellschaft für Frauenrechte zu stärken. Mit inbegriffen sei häusliche und sexualisierte Gewalt in öffentlichen und privaten Sphären. Aber auch Menschenhandel und jegliche Art anderer Ausbeutung der Frau. Ausschlaggebend sei eine gut ausgebaute Koordinationsstrategie. Öffentliche und private Stakeholder, wie von Gewalt betroffene Frauen müssen informiert werden, welche Mechanismen und Adressen sie anwenden und kontaktieren können, um möglichst schnell und unabhängig die Situation zu bewältigen. Weiterführend sei es wichtig herauszuarbeiten, inwiefern illegale und schädliche Praktiken, wie Genitalverstümmelung und Kinderheirat besser bei Klan- und Dorfältesten adressiert werden können.294

Über dies hinaus, sei das Niveau der Umsetzung von Strategieplänen problematisch. Die tansanische Republik stehe vor einer großen Herausforderung, diese zu implementieren, da kein Budget für die Frauenförderung sichergestellt werde. Tansanias gesellschaftlicher Wandel werde ausschließlich von zivilgesellschaftlichen Organisationen herbeigeführt. Die Regierung werde durch internationale Fördergelder an die Nichtregierungsorganisationen unterstützt, um nationale und regionale Defizite in Menschenrechtsfragen zu bewerkstelligen. Informant*in 7 plädiert, dass sich die Regierung selber verpflichten müsse, politische, soziale und wirtschaftliche Frauenrechtsfragen zu klären, um die allgemeine Situation in Tansania zu verbessern.295

Der/die Informant*in 5 betont, dass die Pläne domestiziert werden müssen. Sie müssen alle gesellschaftlichen Sphären erreichen. Gewalt gegen Frauen werde vor allem in ländlichen Gebieten praktiziert, wo die meisten infrastrukturellen Hindernisse bestehen. Die finanziellen Ressourcen seien nicht das Problem, sondern die effiziente Planung. Die Politik müsse ihre Prioritäten ausbalancieren. Menschenrechtsfragen und geschlechtsspezifische Thematiken seien ebenso wichtig, wie wirtschaftliche Entwicklung der Infrastruktur und Energiegewinnung. Hinzufügend werde hierbei die Männerdominanz genannt. Für meine/n Interviewpartner*in 5 sei die Angst der Männer zu groß, Privilegien abzugeben, da Gefahr bestehe, Frauen zu viel Macht zuzusprechen.296

Die Regierung stelle laut Informant*in 6 keinerlei Fördergelder für Menschenrechtsorganisationen und zur Beseitigung der geschlechtsspezifischen Gewalt in Moshi und Tansania bereit.297 Allerdings hat der/die Interviewpartner*in 6 auf die Frage in meinen Expert*inneninterview, inwiefern Moshi vorbereitet sei, Ressourcen zu allokieren, um die Sustainable Developments Goals zu domestizieren, deutlich zu erkennen gegeben, dass er/sie noch nie über die Sustainable Goals gelesen oder gehört hatte.298 Trotz dessen, schließt sich Interviewpartner*in 4 der Aussage an und bekräftigt, dass der gegenwärtige Präsident keine Fördermittel zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen bereitstelle.299 Des Weiteren argumentiert Informant*in 5, dass parlamentarisches Bemühen, ein Gesetz zur Beseitigung geschlechtsbasierender Gewalt zu verabschieden, Frauen erkenntlich rechtlich schützen und unterstützen würde.300

6.4 Ethische Grundwerte in Politik und Gesellschaft

Die vereinigte Republik Tansania hat Initiativen auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene ergriffen, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen. Hierbei können mehrere verschiedene Strategien, wie der NPAVAWC gekennzeichnet werden, um die Gesellschaft über geschlechtsspezifische Gewalt aufzuklären und tatsächliche gewaltfreie Räume für Mädchen und Frauen zu entwickeln. Angesichts dessen werden Strukturen etabliert, in denen die Anzahl der Frauen und der Männer gleich sein sollen, sodass gleichermaßen politische, wirtschaftliche und soziale Partizipation gewährleistet wird.301 Gleichzeitig könne aber auch festgestellt werden, dass Nichtgerierungsorganisationen die Aufgabe des Staates übernehmen und für die Implementierung der jeweiligen Strategien zuständig seien.302

Dennoch sei für Informant*in 5 vor allem die Kultur das größere Hindernis zur Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt. Durch tief verankerte Wertevorstellungen dauere Wandel von Sachverhalten kultureller Art seine Zeit.303 Problematisch sei das Patriarchat und seine diskriminierende Haltung gegenüber Frauen. Die schwierigste Aufgabe sei der Kampf, gegen kulturell geprägten Glauben anzugehen. Das sei eine innerlich angeeignete sozialisierte Eigenschaft, die maßgeblich das Denken der Menschen bestimme.304 Das Patriarchat stelle Frauenförderung noch immer in Frage. Die Männer seien geleitet von Ängsten, ihren privilegierten Status zu verlieren und der wachsenden Macht von Frauen nicht entgegenwirken zu können.305

Herausforderungen seien jedoch immer gegeben gewesen. Die befragte Person 5 konnotiert das positiv. Herausforderungen seien keine anhaltenden Probleme, sondern Teil des Lernprozesses. Durch ständige Veränderungen seien Herausforderungen immer gegeben. Wichtig sei hierbei nur, durch diese zu lernen und mit ihnen soziale Phänomene für alle Beteiligten besser zu gestalten.306

Informant*in 6 äußert, dass die Regierung an sich die größte Herausforderung darstelle. Da Tansania ein Land mit vielen Ethnien ist, sei auch die Regierung geprägt durch ethnische Vielfalt und heterogene politische und gesellschaftliche Überzeugungen. Jede/r beziehe Position zu dem Phänomen der geschlechtsspezifischen Gewalt. Um diese Positionen auf eine Ebene zu bringen, gebrauche es intensive und konstruktive Auseinandersetzungen.307 Weiterführend benennt die interviewte Person die allgemeine Einstellung bei führenden Personen als Herausforderung. Diese weitverbreitete Diskriminierung gegen Frauen innerhalb politischer oder traditioneller Führungskräfte sei hemmend für die Entwicklung der Frauenrechtsarbeit.308 Demzufolge gebe es auch keinerlei Finanzierung seitens der Regierung, um Strategien für die Beseitigung von geschlechtsspezifischer Gewalt voranzutragen.309

Die befragte Person 4 fährt fort, dass die Regierungsmitglieder in den 1980ger Jahren, auf den internationalen Druck Frauenrechte zu fördern reagierten, um international anerkannt zu werden und Fördergelder zu erlangen. Internationale Konventionen wurden bis heute nicht domestiziert und die Gelder wurden für andere Zwecke verbraucht. Somit wurde ein politischer Wille vorgegeben, der bis heute nicht im Rechtssystem wiedergespiegelt werde.310 Der/die Interviewpartner*in 9 stimmt diesem zu und kritisiert die Ethik vieler Regierungsmitglieder. Das bedeutet, dass nicht nur die gesetzliche Grundlage Lücken aufzeige, sondern auch ethnische Grundwerte, die Frauenrechte vorantreiben.311

Eine große Herausforderung im Kontext der geschlechtsspezifischen Gewalt ist auch für den/die Interviewpartnerin 5 das politische Engagement. Seiner/Ihrer Meinung nach, haben Tansanias Politiker keinen politischen Willen und Leidenschaft, Frauenrechte zu fördern und geschlechtsbasierende Gewalt zu beenden. Sie streben nur nach dem monatlichen Gehalt. Demnach seien einige fälschliche Politiker*innen für Geschlechtergleichheit und Frauenförderung im Ministerium. Bei tatsächlichem politischem Willen wäre die Implementierung von Strategien und Projekten und die Allokation von Ressourcen keine Frage mehr der Investition. Beispielhaft werde der NPAVAWC benannt. Dieses Elaborat sei ein sehr gut aufgearbeitetes, strukturiertes Dokument. Es sollen auf verschiedenen regionalen und lokalen Ebenen Gewaltausschüsse gegen Frauengewalt implementiert werden. Die Auflistung von Kosten sei bestens aufgegliedert und recherchiert. Dennoch sei dieses Dokument vielen auf nationaler, insbesondere lokaler und regionaler Ebene unbekannt. Die Umsetzung dieses Dokumentes sei abhängig von internationalen Fördermitteln. Das heißt, eine weitere Herausforderung geschlechtsspezifischer Gewalt, ist die Abhängigkeit von internationaler Finanzierung.312

Der/die Informant*in 9 hebt hervor, dass Tansania prinzipiell den allgemeinen Menschenrechten folge und sich somit auch aktiv für diese einsetzen sollte. Nur so können alle Menschen geschützt werden und Frauen sich Ermächtigung aneignen.313 Des Weiteren postuliert meine interviewte Person 7, dass der politische Wille erforderlich sei, um Themen der Frauenrechtsarbeit und das allgemeine wirtschaftliche und öffentliche Leben der Frauen zu fördern. Hierbei werde kritisiert, dass keine wirkliche Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Struktur stattfinden würde. Es werde nur debattiert. Hierbei stelle transparente Regierungsführung eine weitere Herausforderung dar. Die politische Bereitschaft müsse sich ändern, um Menschenrechte, Gleichstellung der Geschlechter und soziale Bewegungen innerhalb der Gemeinschaft voranzutreiben. Damit Frauen, Mädchen, Jungen und Männer frei von sozialer und politischer Gewalt leben können.314

Interviewpartner*in 9 führt als Beispiel an, dass der gegenwärtige Präsident aktiv Stellung gegen Frauenrechte beziehe und verdeutlicht, dass diese nicht auf seine Agenda gehören und somit nicht verfolgt werden.315 Diese Meinung vertritt ebenfalls Interviewpartner*in 5. Der vorherige Präsident und die vorherige Regierung wäre geschlechtersensibler gewesen und hätte mehr auf Frauenrechte geachtet. Es wurden mehr Frauen in Gericht, Regierung und Unternehmen in führenden Positionen eingestellt. Unter dem jetzigen Präsidenten können Rückschritte beobachtet werden. Die Geschlechterungleichheit kristallisiere sich wieder mehr heraus.316

Informant*in 4 relativiert die Aussagen, indem sie zu erkennen gibt, dass Infrastruktur in Form von Straßenbau, Zugang zu sauberem Wasser, Bau von Krankenhäusern und Ausbau des Bildungssystems den Frauen zugute komme. Gleichwohl hebt sie/er hervor, dass keine direkte Bereitstellung zur Beseitigung geschlechtspazifischer Gewalt stattfinde.317

Darüber hinaus artikuliert die/der Interviewpartner*in 4 seinen/ihren Unmut und gibt zu erkennen, dass Regierungsparteien Vetternwirtschaft betreiben. Die Sitze im Parlament sollen geschlechtergerecht verteilt werden. Seiner/ihrer Meinung nach, seien im Parlament arbeitende Frauen vorzufinden, die gesponserte Verwandte der schon längst etablierten Regierungsmitglieder*innen seien. Dementsprechend gebe es Frauen im Parlament, denen Frauenrechtsfragen nicht wichtig seien. Resigniert erkennt meine befragte Person, dass gegenwärtig weibliche Parteimitglieder mehr Dekoration und Quote, als Entscheidungsgewalt darstellen.318 Zugleich betont Interviewpartner*in 4, dass Frauen unter dem ersten Präsidenten319 die Chance erhalten haben, ihre Rechte zu kommunizieren. Allerdings wurden diese nicht ergriffen, da noch keine Sensibilisierung für diese Thematik innerhalb der Frauen stattgefunden habe und sie ihre zustehenden Rechte gar nicht erkannt haben.320

Eine weitere Problematik bestehe in dem institutionalisierten Desinteresse der Polizei. Obwohl Gewalt gegen Frauen Thema bei der Ausbildung der Polizist*innen sei, werde zu wenig Wert auf Geschlechtersensibilität gelegt. Darüber hinaus können, aufgrund desaströser Ressourcenallokation, einige Bezirke keine Polizeistation vorweisen. Problematisch sei hierbei der Fakt, dass Gewalt gegen Frauen insbesondere in ländlichen Gegenden stattfinde.321 Außerdem werde Gewalt und Vergewaltigung seitens der Polizei noch immer als private Angelegenheit, fast Befugnis des Mannes, angesehen. Aus diesem Grund zeigen immer wieder Frauen ihre zugefügte Gewalt nicht bei der Polizei an. Frauen werde durch das patriarchische Wertesystem verweigert, Rechte einzufordern.322

Informationspartner*in 9 konkretisiert, dass der politische Willen innerhalb der Polizei, der Justiz, des Parlaments und allen anderen Vertretern der Verfassung und öffentlicher Institutionen, desillusionierend sei.323 Sie/er akzentuiert, dass die Art und Weise wie Politik betrieben werde, geschlechtsspezifische Gewalt begünstige. Die Politik zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, sei von den politischen Beauftragten abhängig, die den gesellschaftlichen Konsens begleiten. Das Phänomen müsse in allen Institutionen, mit verschiedensten Akteuren, wie Mediziner*innen, Sozialarbeiter*innen, Polizist*innen, Jurist*innen, Dorfältesten und Klanführern, durchgehend aktiv behandelt werden. Die befragte Person 9 beklagt die Kommunikation zwischen den verschiedenen Stakeholdern und kristallisiert die Politik in Tansania als Kernproblem heraus.324

Weiterführend diskutiert Informant*in 7 die herausfordernde und eingeschränkte Meinungsfreiheit und damit die Grundlage, dass Menschen ihre Wünsche und Bedürfnisse frei äußern dürfen und Menschenrechtsthemen und Geschlechterfragen ihren Freiraum einnehmen können. Die Toleranz müsse seitens der Parteienmitglieder*innen vorgelebt werden, damit sie in die Gesellschaft integriert werden könne. Nur so könne Angst, seine Rechte einzufordern, beseitigt und neue Ideen für eine friedvolle Gemeinschaft entwickelt werden.325

7 Handlungsempfehlungen und Strategien gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Moshi

Damit die Entwicklungsziele und die unter ihnen entwickelten Strategiepläne zur Beendigung der geschlechtsspezifischen Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen und Mädchen etabliert werden können, habe ich in meiner Arbeit herausgefunden, dass Ressourcenallokation- und Implementierung stattfinden müssen. Zudem muss die Planung zur Implementierung dieser Strategiepläne effizienter werden. Gleichstellungsbeauftragte müssen im Parlament Einzug finden. Ein prozentual festgelegtes Komitee muss konzipiert werden, sodass aktive politische Auseinandersetzung stattfindet, um Bewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen.326 Prinzipiell ist Bewusstseinsbildung und Wissensverbreitung, über die Wahrheit geschlechtsspezifischer Gewalt das zentrale Merkmal zur Eliminierung derselben.327 Nur so kann Sensibilität in der Bevölkerung und bei allen anderen Akteuren gegenüber dem Thema weiter vorangetrieben werden. Dadurch wird die Möglichkeit gegeben, zwischen den verschiedenen Stakeholdern Dialogbereitschaft verstärkt aufzubauen.328

Eine weitere Maßnahme ist die unbestrittene Akzeptanz, dass Frauenrechte Menschenrechte sind. Das repressive System muss Frauengleichheit anerkennen und durch rechtliche, geschlechtliche und menschliche Bildung reformiert werden. Hierbei muss das formale System ins Visier genommen werden. Das heißt, es wird der Dialog zu den Klanführern und Dorfältesten gesucht. Diese sind elementar im Prozess zur Beseitigung der geschlechtsspezifischen Gewalt in Kultur und Gesellschaft. Diese kulturellen Anführer tragen zu tiefverankerten Glaubens- und Moralsätzen bei und formen durch ihre Handlungen ganze Dorfgemeinden. Diese Personen sind oftmals Versöhnungskörper in familiären und dörflichen Streitverfahren und entscheiden die Verhandlungsergebnisse immer auf etablierten Erfahrungen und kulturellen Werten. Aufklärungsgespräche und Weiterbildung der Dorfältesten über rechtliche Sachlagen würde den Frauen mehr Aufmerksamkeit und Chancengleichheit in Verfahren entgegenbringen und langfristig Veränderung in Kultur und Gesellschaft schaffen.329

Eliminierung schädlicher Praktiken sollte unabdingbar sein. Frauen und Mädchen müssen wissen, wie sie sich vor Kinderheirat und Genitalverstümmelung verteidigen können. Um viele im Stillen diskriminierende Praktiken zu unterbinden, ist ein Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt von Nöten. Dieses Gesetz müsste Zugang bis zu den noch immer kulturell stark geprägten Klan- und Dorfgemeinden finden. Die Anstrengung innerhalb der Regierung müsste aufgebracht werden, um ein auf geschlechtsspezifische Gewalt formuliertes Gesetz auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu verabschieden und dieses kulturell in den Köpfen zu etablieren.330

Ein Gesetz, dass Frauen und Mädchen direkt schützen kann, würde Gerichtsprozesse ungemein vereinfachen. Rechtliche Konsequenzen können, gleich welches Gewohnheitsgesetz bestehe, vollzogen werden.331 Ein weiterer Artikel sollte das Prinzip der Chancengleichheit innehalten. Dieses Gesetz muss gewisse Regierungspraktiken festlegen, damit alle Parlamentarier*innen bewusst den politischen Dialog, auf Grundlage der Menschenrechte und Gleichstellung der Geschlechter, suchen, sodass eine Gemeinschaft entsteht, in der alle Individuen frei von Gewalt leben können.332

Eine weitere Handlungsempfehlung an die Regierung ist, neben einem Gremium für Gleichstellung und einem Gesetz gegen Frauengewalt, eine gute Regierungsführung, die durch Transparenz, Rechenschaftspflicht, Gleichheit der Geschlechter, Partizipation und Rechtsverständnis herausstechen sollte. Dieses Element soll durch demokratische Regierungspraktiken von Bürger*innen angewendet werden, um die Regierungshandlungen frei zu akzeptieren oder auch zu kritisieren.333

Weiterführend möchte ich bemerken, dass auf nationaler Ebene ein Budget zur Frauenförderung unausweichlich ist. Dadurch kann Informationsaustausch mit verschiedenen Stakeholdern gemeistert werden. Vor allem können Initiativen ergriffen werden, um Frauen aufzuklären und sie somit für ihre Rechte einstehen können.334

Die Regierung muss ihre Prioritäten den Frauen und Mädchen in Tansania widmen. Nur so ist es möglich, Gewalt in Familien und öffentlichen Räumen, einschließlich Frauenhandel und sexuelle Ausbeutung und jegliche andere Diskriminierung, zu unterbinden. Hier gebrauch es Koordination und Organisationsfähigkeit. Mechanismen müssen aufgebaut werden, damit von Gewalt betroffene Frauen wissen, inwiefern sie sich an wen wenden können, um Schutz und Beistand zu bekommen.335

Unausweichlich ist die Aufklärung und Bildung über geschlechtsspezifische Gewalt in allen Teilen der Gesellschaft, sodass Bürger*innen verstehen, dass primäre Sozialisation in Familien stattfindet und diese das Grundverstehen über Gleichheit der Geschlechter formt. Weiterhin muss geschlechtsspezifische Gewalt Thema in primärer und sekundärer Schulbildung sein.336 Die Thematik über Gewalt an Frauen sollte im Schulunterricht adressiert werden. Um Veränderungen des tief verankerten gesellschaftlichen Problems der geschlechtsspezifischen Gewalt voranzutreiben, sollte insbesondere bei den erwachsenen Bürger*innen von Morgen konstruktiv angesetzt werden.337 Um Kinder aktiv mit einzubeziehen und langfristige Resultate in Moshi zu erzielen, ist Kunst und Theater als indigene Initiative unabdingbar.338

Da ich in meiner Arbeit akzentuieren möchte, dass Moshi beträchtlich von Religion geprägt ist, schließe ich mich der Meinung von Informant*in 6 an und betone, dass Wandel nur bedingt ohne den Einbezug von religiösen Führern stattfinden kann. Die beiden Hauptreligionen, Christentum und Islam, können durch Predigen für Frauenrechte und gegen geschlechtsbasierende Gewalt schnelle Resultate innerhalb der Regierung und den Gemeinden hervorrufen.339

Die Gewährleistung einer aktiven Einbeziehung von Mädchen und Frauen ist ein weiteres bedeutendes Kriterium, um geschlechtsbasierende Gewalt zu beseitigen.340 Bereits im Kindesalter müssen Mädchen Anreize geschaffen werden, um sie an lange Bildungswege zu binden. So werden sie zu mündigen Bürger*innen heransozialisiert.341 Weiterhin sollen Frauen durch Mikrofinanzierungsprozesse immer mehr ökonomische Unabhängigkeit erlangen, um sich und ihre Familien selbst zu finanzieren.342

Weiterhin ist mir aufgefallen, wie essentiell die Vernetzung von allen Medien, wie Zeitung, Radio und Fernsehen mit den Organisationen und der Regierung sein kann, um Empowerment innerhalb der Frauen zu implementieren. Um eine klare Zielsetzung einzufordern, ist die dynamische Netzwerkarbeit auf nationaler und internationaler Ebene mit den betroffenen Frauen und Männern unausweichlich.343 Darüber hinaus leben wir im Zeitalter der Globalisierung. Durch Wissenschaft und Technologie haben wir immer besseren Zugang zu Informationen. Weltweit können Gesellschaften und Kulturen voneinander lernen. Somit erhalten wir durch die immer beschleunigter werdende Welt schneller Chancen, Entwicklungsziele zur Frauenförderung voranzutreiben.344

Darüber hinaus ist Empirie unabdingbar, um die Kernprobleme geschlechtsspezifischer Gewalt zu identifizieren. Dabei ist es wichtig, beide Geschlechter, Frauen und Männer, aktiv in die Forschung über geschlechtsbasierende Gewalt mit einzubinden.345 Durch empirische Forschung können mehr Gründe gefunden werden, um Gewalt gegen Frauen zu beenden.346 Anhand des Wissens haben alle Parteien, Bürger*innen und Nichtregierungsorganisationen die Möglichkeit, Prioritäten zu diskutieren, Strategien und Lösungen zu implementieren und Resultate zu evaluieren.347

8 Resümee und Ausblick – Chancen der Entwicklungsziele geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen

Die in dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnisse bestätigen in vielerlei Hinsicht die stattfindende geschlechtsspezifische Gewalt in Moshi. Hier erleben wir eine Gesellschaft, die geprägt ist von patriarchalen Strukturen und beinahe doktrinären Rollenbildern zwischen Mann und Frau.

Welche Forderungen können wir nun aus den Ergebnissen der vergangenen und gegenwärtigen Situationen von Gewalt betroffener Frauen in Moshi ziehen? Erstens, dass Frauen ein Anrecht auf ein gewaltfreies und menschenwürdiges Leben haben. Zweitens können wir durch Erforschung der kulturellen, politischen und ökonomischen Umstände, die Gleichberechtigung der Geschlechter einfordern und hoffen, dass sie ihre Rechte erlangen.

Ich habe Dimensionen aufzeigen können, die den steinigen Weg zur Implementierung der Entwicklungsziele und somit der Umsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau aufzeigen. Gleichberechtigung und Selbstermächtigung der Frauen sind für die Entwicklung eines Landes unabdingbar. Der tansanische Rahmen kann zukünftig nur Gewalt gegen Frauen unterbinden, wenn politische, rechtliche und institutionelle Bereitschaft, Frauenförderung voranzutreiben, verstärkt wird. Schon längst theoretisches und praktisches Wissen muss neu geordnet werden, um nachvollziehbare Logiken für Frauenrechte herauszukristallisieren. Diese wurden unlängst in meiner Arbeit aufgezeigt.

Die Regierungsführung muss durch Transparenz und politischen Willen kontroverse Frauenrechtsfragen suggerieren, sodass Repräsentation von Fraueninteressen zwischen Parlamentarier*innen, Bürger*innen und Nicht-Regierungsakteuren stattfinden kann. Interaktiver Austausch ist essentiell für eine politische Öffnung auf demokratischer Ebene. Der soziale Wandel wird durch Aushandlungsprozesse definiert. Der Rechtsrahmen muss zukünftig durch ein neues allumfassendes Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt reformiert werden. Die kulturellen Gegebenheiten müssen beachtet werden, indem religiöse und traditionelle Führer miteinbezogen werden. Überdies müssen alle Netzwerke der Familien, Klans, Bildungseinrichtungen und Medien aktiviert werden.

Somit können Kultur und internationale Normen in Übereinstimmung gebracht werden und geschlechterberuhende Disparitäten durch Gleichstellung aller Mitbürger*innen, hinsichtlich politischer Partizipation, Erziehung, Erwerbstätigkeit, vor dem Gesetz und in der Ehe und Familie vorangetrieben werden. Eine solche Umverteilung von Partizipation in sozialen, politischen und wirtschaftlichen Prozessen, kann eine strukturelle Umformung bis Beseitigung des Patriarchats und eine Dynamisierung innerhalb aller Bürger*innen in Moshi zufolge haben.

Um die Entwicklungsziele zu erreichen, müssen genügend nationale und internationale Interessengruppen zusammenarbeiten, um durch Forschung und Interessenvertretung die Beseitigung von geschlechtsspezifischer Gewalt zu erreichen. Tansania benötigt mehr Durchführung, Überwachung und Evaluierung partizipatorischer Projekte, die für die Realisierung aller Frauenrechte bis hin zu den Sustainable Development Goals von entscheidender Bedeutung sind. Zusätzlich müssen die Kenntnisse über die Entwicklungsziele verbreitet werden, damit sozialer Wandel in Moshi stattfinden kann. Parallel müssen Mittel bereitgestellt werden, um diese Ziele zu verwirklichen. Internationale Spenden sollten kein substantieller Faktor zur Umsetzung der Entwicklungsziele sein. Abhängigkeit von Spenden darf keine nachhaltige Lösung für die langfristige Implementierung von Frauenrechten sein. Moshi im Einzelnen und Tansania im Ganzen müssen realisieren, „dass die größtmögliche und gleichberechtigte Mitwirkung der Frau in allen Bereichen Voraussetzung für die vollständige Entwicklung eines Landes, für das Wohlergehen der Welt und für die Sache des Friedens ist.“348

Für die Frage der Gleichberechtigung der Geschlechter bedeutet dies, dass auf der Suche nach Quellen kritischer Umverteilung der Hierarchisierung zwischen den Geschlechtern und Widerstand der Frauen nicht allein das Subjekt „Frau“ im Vordergrund steht. Sondern auch das soziale Gefüge und die diskursiven Räume in Moshi, die Kritik und Widerstand an patriarchalen Machtverhältnissen ermöglichen.

Zukünftige Forschung über Moshi wird zeigen, ob der Wandel zur Eliminierung geschlechtsspezifischer Gewalt schon eingesetzt hat, ob er im vollen Gange ist oder schon wieder abgeschlossen. Unabdingbar dabei ist: Geschlechtsspezifische Gewalt kann nicht bewältigt werden, ohne den Dialog mit Frauen und Männern ins Zentrum der Entwicklungsstrategien zu stellen.

Um es mit dem letzten Generalsekretär Ban Ki-Moon zu formulieren: “There is one universal truth, applicable to all countries, cultures and communities: violence against women is never acceptable, never excusable, never tolerable.”349 – Die Politik in Moshi hat noch einiges zu tun, um dieses durch Entwicklungsziele nachhaltig zu realisieren und diesem schlussendlich gerecht zu werden.

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Liste tansanischer Gesetze

Anti-Trafficking in Persons Act, 2008

Employment and Labour Relations Act, 2004

HIV and AIDS Prevention and Control Act, 2008

Law of the Child Act, 2009

Sexual Offences Special Provisions Act, 1998

The Land Act, 1999

The Law of Marriage Act, 1971

The Village Land Act, 1999

Anhang

Interviews

Interview 1/ Violet/ Narratives Interview/ 11.12.2017/ 02:27:31350

Interview 2/ Mary/ Narratives Interview/ 18.12.2017/ 02:24:13

Interview 3/ Vicky/ Narratives Interview/ 19.12.2017/ 00:31:51

Interview 4/ Susan/ Expert*innen Interview/ 14.02.2018/ 01:24:25

Interview 5/ Pete/ Expert*innen Interview/ 22.02.2018/ 01:05:49

Interview 6/ Rose/ Expert*innen Interview/ 05.03.2018/ 00:32:07

Interview 7/ Michael/ Expert*innen Interview/ 07.03.2018/ 00:46:22

Interview 8/ Respecter/ Narratives Interview/ 17.03.2018/ 02:00:25

Interview 9/ Bless/ Expert*innen Interview/ 19.03.2018/ 00:37:42

Interview 10/ Katharina/ Narratives Interview/ 28.03.2018/ 01:24:18

Narratives Interview

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

„I´m interested in the life stories of women, who experienced gender-based violence in relationships. Please tell me your life story before you experience gender violence and afterwards and everything what is imortant for you. You can take as much time as you want. I will not interrupt you for now. I will just take a few notes, which I will come back later. If we do not have enough time today, we can have a second meeting.“

Expert*innen-Interview

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. What mean the subjects man and woman for the Tanzanian society in Moshi?
2. What does Gender Based Violence mean in Moshi, Tanzania for you and is the goal gender equality relevant?
3. How can Tanzania, specific Moshi overcome established role models? What do people and national stakeholders, including government, the private sector, the research community and the civil society, to identify the priority’s and integrating them into national planning and implementation system?
4. The 1977 Constitution of the United Republic of Tanzania (Articles 12 and 13) guarantees equality between men and women and supports their full participation in social, economic and political life. How fare could that be realized?
5. The third goal of the Millennium Goals promoted gender equality, specially eliminate gender disparity in education and empower female employment. How did Tanzania achieved the specific elements of that goal and do you think the achievement was successful? What were the strategies of KWIECO to achieve this goal?
6. Tanzania and Sustainable Development Goals – Has Tanzania, Moshi prepared to roll-out and domesticate the fifth goal of gender equality to eliminate all harmful laws, policies, and practices and all discriminations and violence against women and girls till 2030? What are the strategies of the government to finance, implement and monitor all parts of this goal? What is your suggestion?
7. What are the challenges to achieve the under goals?
8. Discriminatory Laws – What must be done that laws like the Customary Law of Inheritance of 1963 and discriminatory provisions in the Law of Marriage Act of 1971 will improve for the equality of women and girls? Moreover, in Tanzania is no right for women, which protect them from domestic violence. How can it be overcome? How can women become protected?
9. In Tanzania, 10 UN agencies (UN Women, FAO, UNICEF, UNESCO, UNFPA, UNIDO, UNDP, UNAIDS, ILO and WFP) came together in 2006 to establish the Inter-Agency Gender Group (IAGG). In what way KWIECO is an important participant for the Achievement?
10. The Five-Year National Plan of Action to End Violence Against Women and Children (NPAVAWC 2017/18 – 2021/22), has been developed by consolidating eight different action plans addressing violence against women and children to create a single comprehensive National Plan of Action to eradicate violence against women and children in the country. How fare is KWIECO part for the successful implementation? 11. What is your personal idea to end gender-based violence in relationships?

[...]


1 Beijing Declartion (1995), S. 48

2 Hayes (2007), S.1

3 United Nations (1993), Artikel 1

4 MDG´s (2000). URL: http://www.un.org/millenniumgoals/gender.shtml (Stand: 14.09.2018)

5 SDG´s (2015). URL: https://sustainabledevelopment.un.org/sdg5 (Stand: 14.09.2018)

6 Bott et al. (2004), S. 3

7 Um Geschlechtervielfalt in meiner Arbeit aufzuzeigen, werde ich alle Wissenschaftler*innen, Autor*innen und weitere personenbezogene Substantive mit einem Stern kennzeichnen.

8 Heise et al. (2002), S. 5

9 Zwingel (2007), S. 96-97

10 Weltbank (2018). URL: http://www.worldbank.org/en/topic/socialdevelopment/brief/violence-against-women-and-girls. (Stand: 26.07.2018)

11 Kishor et al. (2004), S. XV

12 WHO (2013), S. 4

13 Bloom (2008), S. 14

14 Heise et al. (2002), S. 5

15 Bott et al. (2004), S. 3

16 Heise et al. (2002), S. 5

17 Kishor et al. (2004), S. XV

18 Bott et al. (2004), S. 3

19 McCloskey et al. (2005), S. 124

20 Williams et al. (2008), S. 3

21 McCloskey et al. (2005), S. 125

22 Uhlmann (n. a.). URL: http://www.gabriele-uhlmann.de/patriarchat.htm (Stand: 14.09.2018)

23 Bornemann (1975), S. 9

24 Engels (1975), S. 205

25 Bornemann (1975), S. 10

26 McCloskey et al. (2005), S. 125

27 Toufique et al. (2007), S. 2

28 Zwingel 2007, S 98

29 CEDAW (1979), S. 2

30 UN Women (2018). URL: https://www.unwomen.de/un-women-international/diefrauenrechtskommission-der-vereinten-nationen.html (Stand: 25.07.2018)

31 UN Women (2018): https://www.unwomen.de/un-women-international/diefrauenrechtskommission-der-vereinten-nationen.html (Stand: 25.07.2018)

32 Beijing Declaration 1995, S. 48

33 Declaration on the Elimination of Violence against Women (1993). URL: https://www.ohchr.org/EN/ProfessionalInterest/Pages/ViolenceAgainstWomen.aspx (Stand: 31.07.2018)

34 Declaration on the Elimination of Violence against Women (1993). URL: https://www.ohchr.org/EN/ProfessionalInterest/Pages/ViolenceAgainstWomen.aspx (Stand: 31.07.2018)

35 IDT/MDG – Progress (2001), S. 1

36 Kim et al. (2007), S. 1794

37 WHO (2016), S. 4

38 UN (2015), S. 1

39 Kilama et al. (2016), S. 7

40 WHO (2016), S. 3

41 UN (2015), S. 17-18

42 Morrison et al. (2007), S. 26

43 WHO (2013), S. 2

44 UN Women (2017). URL: http://www.unwomen.org/en/what-we-do/ending-violence-against-women/facts-and-figures (Stand: 25.07.2018)

45 Duvvury et al. (2013), S.2

46 Shakil (2016), S. 118

47 Heise (1994), S.139

48 Walby et al. (2017), S. 42-43

49 Heise et al. (2002), S. 5-6

50 Kim et al. (2007), S. 1794

51 Toufique et al. (2007), S. 1

52 Weltbank (2018). URL: http://www.worldbank.org/en/topic/socialdevelopment/brief/violence-against-women-and-girls (Stand: 26.07.2018)

53 Bott et al. (2004), S. 12

54 CDC (2003), S. 27

55 Bott et al. (2004), S. 13

56 Duvvury et al. (2013), S.2

57 Weltbank (2018). URL: https://www.worldbank.org/en/news/press-release/2018/04/17/innovative-researchers-fighting-gender-based-violence-win-more-than-1-million-dollars (Stand: 26.07.2018)

58 Häusser et al. (2009), S. 3

59 Toufique et al. (2007), S. 2

60 Tauchen et al. (1991), S. 503-506

61 Heise (1994), S. 135

62 Morrison et al. (2007), S. 26

63 Morrison et al. (2007), S. 28

64 Kishor et al. (2004), S. XV

65 Toufique et al. (2007), S. 2

66 Müller et al. (2004) S. 29-30

67 Office for National Statistics (2017), S. 3

68 Mulla (2018). URL: http://www.americananthropologist.org/2018/04/03/gender-based-violence-in-the-us/ (Stand: 29.07.2018)

69 Bott et al. (2004), S. 12

70 Kishor et al. (2004), S. XV-XVI

71 Kishor et al. (2004), S. XVI

72 Kishor et al. (2004), S. XVI

73 Tauchen et al. (1991), S. 492

74 Kishor et al. (2004), S. XVI

75 Bott et al. (2004), S. 12

76 Kishor et al. (2004), S. XVI

77 Campbell et al. (2002), S. 333

78 Kishor et al. (2004), S. XVI

79 Butler (2009), S. 10

80 Kishor et al. (2004), S. XVI

81 Kishor et al. (2004), S. XVI

82 Åsling-Monemi et al. (2003), S. 12-13

83 Kishor et al. (2004), S. XV-XVII

84 Bott et al. (2004), S. 12

85 Campbell (2000), S. 712

86 McCloskey et al. (2005), S. 124

87 TAWLA (2014), S. 2

88 MOHCDGEC (2017), S.1

89 TDHS-MIS (2016), S. 2

90 HDR (2016), S.212

91 TDHS-MIS (2016), S. 2

92 MOHCDGEC (2017), S.1-2

93 McCloskey et al. (2005), S. 124

94 UNESCO (2012)

95 TAWLA (2014), S. 16

96 Hindin (2003), S. 501

97 Williams et al. (2008), S. 3-5

98 Johnson et al. (2002), S. 62

99 UNAIDS (2017) URL: http://www.unaids.org/en/regionscountries/countries/unitedrepublicoftanzania (Stand: 02.08.2018)

100 Maman et al. (2002), S. 1331

101 Lary et al. (2004), S. 200

102 McCloskey et al. (2005), S. 125

103 HDT (2011), S. 2

104 Zissler (2013), S. 237

105 Hrzán, 2013, S. 27

106 HDT (2011), S. 2

107 Zwingel 2007, S.95

108 Zwingel 2007, S.98

109 CEDAW (2014), supra note 1, S.7

110 ACHPR (2018): URL: http://www.achpr.org/instruments/women-protocol/ratification/ (Stand: 09.08.2018)

111 Muriithi (2013), S. 43

112 IDT/MDG – Progress (2001), S.1

113 IDT/MDG – Progress (2001), S. 12

114 Kilama et al. (2016), S.7

115 Kilama et al. (2016), S.7

116 Kolumbia, L (2018). URL: https://allafrica.com/stories/201803260076.html (Stand: 10.08.2018)

117 Cortell et al. (2000), S. 70

118 Cortell et al. (2000), S. 70

119 Cortell et al. (2000), S. 73

120 Zwingel (2007), S. 100

121 Zwingel (2007), S. 98

122 Keck et al. (1999), S. 90-95

123 Zwingel (2007), S. 100

124 Häussler et al. (2009), S.3

125 Damit ich durch eine deutsche Übersetzung keine Entfremdung der Sinnhaftigkeit der Gesetze hervorrufe, bleibe ich bei dem, in Englisch verfassten Namen.

126 Um die Übersicht zu bewahren, werde ich die Gesetze in der Fußnote abkürzen.

127 HDT (2011), S. 2

128 TAWLA (2014), S. 9

129 HDT (2011), S. 2

130 TAWLA (2014), S. 11

131 § 8 Abs. 3 LMA, 1971

132 § 15 Abs. 3 LMA, 1971

133 § 114 Abs. 1 LMA, 1971

134 Ezer (2006), S. 631-632

135 HDT (2011), S. 2

136 § 13 Abs. 1 LMA, 1971

137 § 130 Abs. 2a SOSPA, 1998

138 § 169A Abs. 1 SOSPA, 1998

139 § 33 Abs. 11 ELRA, 2004

140 § 33 Abs. 9 ELRA, 2004

141 HDT (2011), S. 3

142 § 33 Abs. 6a ELRA, 2004

143 § 33 Abs. 10 ELRA, 2004

144 § 19 Abs. 1 LA, 1999

145 § 34 Abs. 1 LA, 1999

146 HDT (2011), S. 3

147 § 7 Abs. 2 VLA, 1999

148 HDT (2011), S. 3

149 § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Aids Act, 2008

150 HDT (2011), S. 3

151 § 15 Abs. 5 Aids Act, 2008

152 § 15 Abs. 3 Aids Act, 2008

153 § 16 Abs. 2a-c Aids Act, 2008

154 HDT (2011), S. 3

155 § 9 Aids Act, 2008

156 HDT (2011), S. 4

157 Alle verwendeten Interviews befinden sich im Anhang dieser Arbeit.

158 Rosenthal (2015), S. 150.

159 Gläser et al. (2010), S. 111

160 Dresing et al. (2013), S. 17

161 Dresing et al. (2013), S. 20-25

162 Mayring, P. (2016), S. 65

163 KWIECO (2018), URL: http://www.kwieco.org/ (Stand: 14.08.2018)

164 Collins et al. (2002), S. 1

165 Robinson (1999), S. IV

166 Collins et al. (2002), S. 1

167 KWIECO (2018), URL: http://www.kwieco.org/ (Stand: 14.08.2018)

168 Rosenthal (2015), S. 150

169 Rosenthal (2015), S. 170

170 Gläser et al. (2010), S. 111

171 Dressing et al. (2013), S. 17

172 Kuckartz et. al. (2008), S. 27

173 Mayring (2015), S. 65

174 Mayring (2015), S. 67

175 Mayring (2015), S. 68

176 Damit die Anonymität meiner Informant*innen bewahrt wird, habe ich ihnen in meiner Arbeit Nummern gegeben.

177 Alle Interviews können in ihrer Vollständigkeit im Anhang nachgelesen werden.

178 Interview 5 (2018), Seite 89, Zeile 51-63. Fortan werde ich die Wörter „Seite“ und „Zeile“ der Vereinfachung halber mit S. und Z. abkürzen.

179 Interview 6 (2018), S. 106-107, Z. 21-26

180 Interview 3 (2017), S. 70, Z. 183-187; Interview 8 (2018), S. 140, Z. 426-432; Interview 10 (2018), S. 149, Z. 75-76

181 Interview 7 (2018), S. 115, Z. 49-55

182 Ich benutze keine geschlechtergerechte Sprache bei den Worten „Klan- oder Familienführer“, da nur männliche Personen als Anführer in Klans, Familien und Gemeinden in Moshi aufzufinden sind.

183 Interview 7 (2018), S. 116, Z. 65-69

184 Interview 7 (2018), S. 115, Z. 50-54

185 Interview 2 (2017), S. 34, Z. 198-200

186 Interview 7 (2018), S. 115-116, Z. 54-63

187 Interview 4 (2018), S. 76-77, Z. 114-133

188 Interview 4 (2018), S. 77, Z. 133-147

189 Interview 4 (2018), S. 80-81, Z. 237-270

190 Interview 4 (2018), S. 73, Z. 3

191 Interview 4 (2018), S. 73, Z. 6-7

192 Interview 7 (2018), S. 114, Z. 5-8

193 Interview 9 (2018), S. 141, Z. 3-7; Interview 7 (2018), S. 114, Z. 16-18

194 Interview 7 (2018), S. 114, Z. 18-19

195 Interview 1 (2017), S. 16, Z. 479-480

196 Interview 9 (2018), S. 141, Z. 3-10

197 Interview 1 (2017), S. 16-17, Z. 481-490; Interview 2 (2017), S. 29, Z. 78-81

198 Interview 9 (2018), S. 142, Z. 39-40

199 Hemp (2004): Die Chagga sind die am Fuße des Kilimanjaros lebende Bevölkerung. Ihre Vorfahren besiedeln das fruchtbare Land seit über 2000 Jahren. Ebd., S. 1193

200 Schwartz (1944): Die Masai sind bis heute ein Nomadenvolk. Zu vermuten ist, dass sie ursprünglich vom Fuße des Nils bis hin über Uganda nach Südkenia und Nordtansania gesiedelt sind (ebd., S. 17).

201 Interview 5 (2018), S. 88, Z. 6-8

202 Interview 5 (2018), S. 88, Z. 9-10

203 Interview 1 (2017), S. 18, Z. 537-539

204 Interview 5 (2018), S. 88, Z. 9-18

205 Interview 5 (2018), S. 88-89, Z. 19-24

206 Interview 6 (2018), S. 106, Z. 15-16

207 Interview 7 (2018), S. 115, Z. 38-41

208 Interview 2 (2017), S. 53, Z. 709-712

209 Interview 6 (2018), S. 106, Z. 8-11

210 Interview 1, S. 9, Z. 240-246

211 Interview 1 (2017), S. 15, Z. 445-449; Interview 2 (2017), S. 63, Z. 965-966; Interview 3 (2017), S. 65, Z. 16-19

212 Interview 1 (2017), S. 16-17, Z. 492-498; Interview 2 (2017), S. 34, Z. 202-204; Interview 10 (2018), S. 160, Z. 391-393

213 Interview 6 (2018), S. 106, Z. 11-16

214 Interview 9 (2018), S. 144, Z. 90-91

215 Interview 4 (2018), S. 73, Z. 9-10

216 Interview 4 (2018): Hinter dem Wort „gender-blind“ verbirgt sich die Akzeptanz jeder Frau, geschlechtsspezifische Gewalt zu erfahren. Durch das Patriarchat und seine Dynamiken haben die betroffenen Frauen keinen Gerechtigkeitssinn mehr und erahnen nicht, dass sie Unrecht erleben (ebd., S. 74, Z. 44-45).

217 Interview 4 (2018), S. 74, Z. 39-45; Interview 1 (2017), S. 15-16, Z. 464-471; Ebd., S. 18, Z. 537-542

218 Meine Interviewpartner*in 8 (2018) habe sich durch das polygame Verhalten ihres Ehemannes mit HIV/Aids infiziert. Aufgrund des anfänglichen Unwissens wurde ihre erste Tochter mit großer Wahrscheinlichkeit durchs Stillen ebenfalls mit HIV/Aids infiziert (ebd., S. 192, Z. 66-75).

219 Interview 4 (2018), S. 73-74, Z. 10-31

220 Interview 9 (2018), S. 142, Z. 24-25

221 Interview 1 (2017), S. 9, Z. 252-255; Ebd., S. 13, Z. 390-391

222 Interview 1 (2017), S. 7, Z. 170-177; Interview 2 (2017), S. 49, Z. 594-597; Interview 10 (2018), S. 155, Z. 260-261; Ebd., S. 156, Z. 268-277

223 Interview 1 (2017), S. 7, Z. 188-195; Ebd., S. 14, Z. 407-411; Interview 10 (2018), S. 153-154, Z. 204-208

224 Interview 1 (2017), S. 4-5, Z. 90-111, Interview 10 (2018), S. 152, Z. 164-165; Ebd., S. 154, Z. 219-221; Ebd., S. 154, Z. 227-231

225 Interview 3 (2017), S. 66-67, Z. 52-59

226 Interview 1 (2017), S. 14, Z. 402-403; Ebd., S. 14, Z. 409; Interview 3 (2017), S. 71, Z. 197; Interview 10 (2018), S. 158, Z. 341-346

227 Interview 3 (2017), S. 66, Z. 25

228 Interview 1 (2017), S. 11, Z. 304-321

229 Interview 1 (2017), S. 7, Z. 177-184

230 Interview 10 (2018), S. 155, Z. 243-250

231 Interview 4 (2018), S. 74, Z. 33-34

232 Interview 4 (2018), S. 80-81, Z. 253-268

233 Interview 5 (2018), S. 91, Z. 113-116

234 Interview 5 (2018), S. 96, Z. 282-288

235 Interview 6 (2018), S. 110, Z. 146-147

236 Interview 4 (2018), S. 76, Z. 102

237 Interview 9 (2018), S. 145, Z. 135-141

238 Interview 4 (2018), S. 81, Z. 276-277

239 Interview 5 (2018), S. 97, Z. 302-307

240 Interview 4 (2018), S. 75, Z. 71-83

241 Interview 6 (2018), S. 110, Z. 134-138

242 Interview 4 (2018), S. 76, Z. 105-113

243 Interview 5 (2018), S. 97, Z. 307-322

244 Interview 10 (2018), S. 148-149, Z. 48-64

245 Interview 6 (2018), S. 109-110, Z. 112-122

246 Interview 6 (2018), S. 110, Z. 127-131

247 Interview 4 (2018), S. 76, Z. 98-100

248 Interview 8 (2018), S. 130, Z. 102-107

249 Interview 4 (2018), S. 78, Z. 180-186

250 Interview 4 (2018), S. 81, Z. 268-299

251 Interview 4 (2018), S. 74, Z. 41-43

252 Interview 7 (2018), S.124, Z. 320-324

253 Interview 4 (2018), S. 83, Z. 388-389

254 Interview 4 (2018), S. 74, Z. 53-55

255 NPAVAWC 2017/18 – 2021/22 (2016): National Plan of Action to End Violence Against Women and Children. Dieser Plan, zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Kindern, wurde auf der Grundlage der SDG´s und der Agenda 2030 verfasst, um Gewalt gegen Frauen auf tansanischer Ebene zu eliminieren (ebd., S. 4).

256 UN (2015): Diese Agenda ist ein Aktionsplan für die Menschen, den Planeten und den Wohlstand. Sie will außerdem den universellen Frieden in größerer Freiheit festigen. Die größte globale Herausforderung, sei die Beseitigung absoluter Armut, die eine unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung ist (ebd., S. 1).

257 Kida (2017): Die Agenda 2030 wurde von verschiedensten Stakeholdern, wie der Stiftung für Wirtschafts- und Sozialforschung (ESRF), dem Finanzministerium und der Vereinten Nation in Tansania diskutiert. Dies geschah aus der Überzeugung heraus, dass die erfolgreiche Umsetzung der Agenda 2030 in Tansania möglich sei. Grundlage dessen ist die Einbeziehung lokaler Akteure, die Mobilisierung von Mitteln über die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit und Investitionen für die Kapazitäten von Monitoring und Evaluierung. URL: https://blogs.die-gdi.de/en/2017/06/15/implementing-the-2030-agenda-in-tanzania/ (Stand: 05.09.2018)

258 Tanzania Development Plan 2025 (1999): Diese Entwicklungsstrategie wurde durch einen breiten Dialog zwischen Parteien, Parlamentarier*innen, religiösen Führern und Frauen- und Kinderrechtsorganisationen verfasst, um die nationale Einheit zu stabilisieren und ökonomische Entwicklung, Frieden und Sicherheit zu fördern (ebd. S. V).

259 Interview 7 (2018), S. 121, Z. 221-236; Interview 5 (2018), S. 90, Z. 68-84

260 Interview 4 (2018), S. 74-75, Z. 59-60

261 Interview 4 (2018), S. 82, Z. 312-316

262 Right to Education (2016): Seit 2002 gibt es in Tansania kostenlose primäre Schulbildung und seit 2015 kostenlose sekundäre Schulbildung. Dennoch fallen Kosten für Essen, Schuluniform und Schulmaterialien an. URL: http://www.right-to-education.org/news/tanzania-implements-free-education-policy-secondary-education (Stand: 10.09.2018)

263 Interview 7 (2018), S. 118, Z. 143-147

264 Interview 4 (2018), S. 82, Z. 304-310

265 Interview 4 (2018), S. 82-83, Z. 316-322

266 Interview 5 (2018), S. 91, Z. 114-121

267 Interview 4 (2018), S. 82, Z. 326-333

268 Interview 5 (2018), S. 91-92, Z. 121-128

269 Interview 7 (2018), S. 119, Z. 169-172

270 Interview 5 (2018), S. 92, Z. 132-144

271 Interview 7 (2018), S. 119, Z. 156-172

272 Letea (2018) und Unicef (2011): Diese Artikel heben hervor, dass bei primärer Bildung bis zu 180 Schüler*innen auf eine Lehrperson in Tansania gezählt werden könne. Hierbei müsse zwischen ländlich und städtischen Bezirk unterschieden werden, sowohl wie zwischen privater und öffentlicher Bildung. Der Durchschnitt bei Grundschulbildung sei allerdings 1:51. Bei Vorschulen betrage er noch immer 1:169 in öffentlichen und 1:24 in privaten Institutionen. URL: http://www.thecitizen.co.tz/News/1840340-4562922-25oiftz/index.html (Stand: 05.09.2018); URL: https://www.unicef.org/tanzania/education.html (Stand: 05.09.2018); URL: https://www.unicef.org/tanzania/6911_10874.html (Stand: 05.09.2018)

273 Interview 7 (2018), S. 120, Z. 200-215

274 Interview 7 (2018), S. 119, Z. 172-176

275 Interview 6 (2018), S. 108, Z. 69-73

276 Interview 6 (2018), S. 108, Z. 72-78

277 Interview 6 (2018), S. 109, Z. 105

278 Empowerment ist ein geläufiges Wort in der Frauenrechtsdebatte. Deswegen erhalte ich es für empfehlenswert, nicht zu übersetzen.

279 Interview 5 (2018), S. 92-93, Z. 131-168

280 Interview 4 (2018), S. 79. Z. 234-235

281 Interview 4 (2018), S. 80. Z. 236-238, Interview 5 (2018), S. 94-95, Z. 223-226

282 Interview 5 (2018), S. 95, Z. 240-241

283 Interview 4 (2018), S. 80. Z. 244-246

284 Interview 4 (2018), S. 79. Z. 220-226, Interview 5 (2018), S. 94, Z. 242-247

285 Interview 4 (2018), S. 79. Z. 232-235

286 Interview 5 (2018), S. 93, Z. 178-180

287 Diese drei Nachtlokale befinden sich im Zentrum von Moshi und sind Treffpunkte vieler Ortsansässigen und international Reisenden.

288 Sodass ich keine persönliche Meinung in diese Aussage miteinfließen lasse und mögliche Verfälschungen der Bewertung herbeiführe, habe ich entschieden diesen Ausruf unübersetzt zu lassen.

289 Interview 7 (2018), S. 119-120, Z. 172-197

290 Interview 7 (2018), S. 118-119, Z. 154-156

291 Interview 9 (2018), S. 142-143, Z. 55-72

292 Interview 9 (2018), S. 144, Z. 97-99

293 Interview 4 (2018), S. 86, Z. 421-423

294 Interview 7 (2018), S. 122, Z. 258-273

295 Interview 7 (2018), S. 121, Z. 234-243

296 Interview 5 (2018), S. 101, Z. 426-451

297 Interview 6 (2018), S. 112, Z. 200-201

298 Interview 6 (2018), S. 109, Z. 110-111

299 Interview 4 (2018), S. 84, Z. 363-365

300 Interview 5 (2018), S. 103, Z. 512-515

301 Interview 5 (2018), S. 90, Z. 68-84

302 Interview 5 (2018), S. 90-91, Z. 89-94

303 Interview 5 (2018), S. 90, Z. 85-86

304 Interview 5 (2018), S. 99, Z. 401-408

305 Interview 5 (2018), S. 101, Z. 448-451

306 Interview 5 (2018), S. 99, Z. 372-375

307 Interview 6 (2018), S. 110, Z. 134-138

308 Interview 6 (2018), S. 110, Z. 127-131

309 Interview 6 (2018), S. 112, Z. 200-201

310 Interview 4 (2018), S. 75, Z. 62-69

311 Interview 9 (2018), S. 145, Z. 144-147

312 Interview 5 (2018), S. 99-100, Z. 375-401

313 Interview 9 (2018), S. 145, Z. 135-141

314 Interview 7 (2018), S. 123, Z. 293-302

315 Interview 9 (2018), S. 146, Z. 161-162

316 Interview 5 (2018), S. 93-94, Z. 190-205

317 Interview 4 (2018), S. 84, Z. 358-365

318 Interview 4 (2018), S. 80, Z. 239-244

319 Hiermit meint mein/e Interviewpartner*in Julius Kambarage Nyerere. Lösch (1990): Julius. K. Nyerere war nach der Unabhängigkeit, von 1962 bis 1985, der erste Staatspräsident Tansanias. Der Präsident Nyerere war Verfechter des Sozialismus. Im Zentrum des Denkens Nyereres stand der Versuch, aus den Normen und den Institutionen der traditionellen, tansanischen Gesellschaften, eine afrikanische, sozialistische Zukunftsgesellschaft hervorzubringen (ebd., S.131).

320 Interview 4 (2018), S. 75, Z. 63-68

321 Interview 5 (2018), S. 99, Z. 408-424

322 Interview 4 (2018), S. 77, Z. 146-162

323 Interview 9 (2018), S. 145, Z. 103-106

324 Interview 9 (2018), S. 145, Z. 125-129

325 Interview 7 (2018), S. 118, Z. 127-133

326 Interview 7 (2018), S. 121, Z. 231-236

327 Interview 4 (2018), S. 85, Z. 396-400

328 Interview 7 (2018), S. 121, Z. 237-244

329 Interview 7 (2018), S. 116-117, Z. 74-92

330 Interview 7 (2018), S. 121-122, Z. 248-257

331 Interview 6 (2018), S. 113, Z. 215-221

332 Interview 7 (2018), S. 121-122, Z. 248-279

333 Interview 7 (2018), S. 117-118, Z. 122-130

334 Interview 5 (2018), S. 105, Z. 573-579

335 Interview 7 (2018), S. 121, Z. 243-248

336 Interview 7 (2018), S. 124, Z. 326-336

337 Interview 6 (2018), S. 112, Z. 198-206

338 Interview 6 (2018), S. 107, Z. 35-42

339 Interview 6 (2018), S. 111, Z. 159-162

340 Interview 6 (2018), S. 112, Z. 182

341 Interview 5 (2018), S. 91, Z. 116-119

342 Interview 6 (2018), S. 112, Z. 183-186

343 Interview 9 (2018), S. 143, Z. 79-84

344 Interview 5 (2018), S. 98, Z. 336-348

345 Interview 5 (2018), S. 91, Z. 99-109

346 Interview 4 (2018), S. 86, Z. 443-447

347 Interview 7 (2018), S. 116-117, Z. 96-105

348 CEDAW (1979), S.2

349 UN (2008): URL: https://www.un.org/press/en/2008/wom1664.doc.htm (Stand: 14.09.2018)

350 Alle in meiner Arbeit verwendeten Interviews wurden anonymisiert und sind in ihrer vollständigen Transkription auf der Compact Disc zu lesen. Aufgrund von Datenschutz haben ich keinerlei Audiodateien hinzugefügt.

Excerpt out of 80 pages

Details

Title
Geschlechtsspezifische Gewalt in Moshi. Inwieweit können Entwicklungsziele die Frauenrechtssituation in Tansania verbessern?
Author
Year
2020
Pages
80
Catalog Number
V499717
ISBN (eBook)
9783964871374
ISBN (Book)
9783964871381
Language
German
Keywords
Menschenrechte, Geschlechterrollen, Frauenrechte, UN-Konventionen, Diskriminierung
Quote paper
Kristin Lehmkuhl (Author), 2020, Geschlechtsspezifische Gewalt in Moshi. Inwieweit können Entwicklungsziele die Frauenrechtssituation in Tansania verbessern?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/499717

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