Nach dem Krieg und der damit einhergehenden Spaltung Deutschlands diente die westdeutsche Entwicklungshilfe vornehmlich einer antikommunistischen Eindämmungspolitik und damit im Besonderen der Deutschlandpolitik, die so aussah, dass die Völkerrechtliche Anerkennung der DDR und eine damit zu befürchtende Irreversibilität der deutsch/deutschen Trennung unbedingt zu verhindern sei. Also wurde Entwicklungshilfe nur dann gewährt, wenn das Empfängerland von einer Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur DDR absah.
Vor seiner Gründung 1961 waren die Aufgaben des BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit) unter dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Außenministerium aufgeteilt. Mit der Zeit gelang es dem noch jungen BMZ aber immer unfangreichere Kompetenzen, die bis dato den beiden anderen Ministerien unterlagen, an sich zu ziehen, was 1964 zu einer Neuregelung der Kompetenzen führte. Aus dieser ging insbesondere ein Abgeben der Zuständigkeit über Technische Hilfe des Außenministeriums an das BMZ hervor.
Durch den UNO-Beitritt beider deutscher Staaten 1969 wurde die Deutschlandpolitische Bedeutung der Entwicklungshilfe aufgehoben und machte damit etwas mehr Platz für humanitäre Erwägungen.
In den „Grundlinien“ von 1986 wurde der Grundsatz der Entwicklungspolitik wie folgt beschrieben: „Die Entwicklungspolitik der Bundesregierung unterliegt ebenso wie die anderen Politikbereiche dem grundsätzlichen Auftrag, dem Deutschen Volk zu nützen (...).“
Das legt den Gedanken nahe, dass das BMZ ein ganzes Stück weit mehr durch einen Pragmatismus gesteuert wird, als das nach Außen hin erscheinen mag.
Hinter Japan und den USA liegt Deutschland bei den ODA(official development assistance) und den OA(official aid)-Hilfsleistungen auf Platz drei.
Einleitung
Das vorliegende Referat behandelt die finanziellen Ströme aus der BRD in die Entwicklungsländer.
Nach einem historischen Rückblick auf die Geschichte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit folgt eine Einsituierung Deutschlands im internationalen Vergleich Entwicklungshilfe leistender Staaten.
Danach werden Auffälligkeiten bei den Hauptempfängern deutscher Mittel hinterfragt, wobei auch ein kritischer Blick auf die Arbeit des BMZ geworfen wird.
Anhand des Beispiels China wird die Frage beantwortet „Entwicklungshilfe, warum ?“, wonach kurz auf das Thema Armut eingegangen wird.
Anschließend werden die verschiedenen Ströme behandelt, in die sich die entwicklungsrelevanten Gelder aufteilen, worauf kurz die Kreditpraxis gegenüber Entwicklungsländer beleuchtet wird.
Unter allen vorkommenden Geldströmen wird aufgrund ihrer Höhe wird den privaten Leistungen zu marktüblichen Bedingungen besondere Beachtung geschenkt.
Schließlich findet eine knappe Beleuchtung des Außenhandels der Entwicklungsländer statt.
Es folgt ein kurzes Resümee.
Finanzielle Ströme aus der BRD in Entwicklungsländer
1. Zur Historie der Entwicklungshilfe in der BRD
Nach dem Krieg und der damit einhergehenden Spaltung Deutschlands diente die westdeutsche Entwicklungshilfe vornehmlich einer antikommunistischen Eindämmungspolitik und damit im Besonderen der Deutschlandpolitik, die so aussah, dass die Völkerrechtliche Anerkennung der DDR und eine damit zu befürchtende Irreversibilität der deutsch/deutschen Trennung unbedingt zu verhindern sei. Also wurde Entwicklungshilfe nur dann gewährt, wenn das Empfängerland von einer Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur DDR absah.[1]
Vor seiner Gründung 1961 waren die Aufgaben des BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit) unter dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Außenministerium aufgeteilt. Mit der Zeit gelang es dem noch jungen BMZ aber immer unfangreichere Kompetenzen, die bis dato den beiden anderen Ministerien unterlagen, an sich zu ziehen, was 1964 zu einer Neuregelung der Kompetenzen führte. Aus dieser ging insbesondere ein Abgeben der Zuständigkeit über Technische Hilfe des Außenministeriums an das BMZ hervor.
Durch den UNO-Beitritt beider deutscher Staaten 1969 wurde die Deutschlandpolitische Bedeutung der Entwicklungshilfe aufgehoben und machte damit etwas mehr Platz für humanitäre Erwägungen.[2]
In den „Grundlinien“ von 1986 wurde der Grundsatz der Entwicklungspolitik wie folgt beschrieben: „Die Entwicklungspolitik der Bundesregierung unterliegt ebenso wie die anderen Politikbereiche dem grundsätzlichen Auftrag, dem Deutschen Volk zu nützen (...).“[3]
Das legt den Gedanken nahe, dass das BMZ ein ganzes Stück weit mehr durch einen Pragmatismus gesteuert wird, als das nach Außen hin erscheinen mag.
Hinter Japan und den USA liegt Deutschland bei den ODA(official development assistance) und den OA(official aid)-Hilfsleistungen auf Platz drei.
Zur Verdeutlichung eine Grafik, die die Internationalen Aufwendungen für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit aufschlüsselt
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1, Quelle: Bericht des Ausschuss für Entwicklungshilfe 1998
Deutschland belegt also im internationalen Vergleich Platz drei, wenn es um absolute Zahlen bei den ODA-Aufwendungen geht. Analog dazu liegt Deutschland auch auf Platz drei, was die Höhe seines Bruttoinlandsproduktes anbelangt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2
Der Schlüssel zu den vergleichsweise hohen Aufwendungen der Bundesrepublik für Entwicklungshilfe liegt mitunter darin, dass die deutsche Wirtschaft auf der einen Seite außerordentlich stark auf dem Export aufbaut und somit das Erschließen neuer Absatzmärkte aber auch die Sicherung der bestehenden Überlebensnotwendig ist, auf der anderen Seite Deutschland ein an Rohstoffen eher armes Land ist und somit auf Rohstoffimporte aus Drittweltländern angewiesen ist.
Ein interessantes Beispiel für die Bedeutung der Rohstoffimporte aus Entwicklungsländern ist das Entwicklungspolitische Erbe der DDR. Die damalige Bundesregierung sprach von der Entwicklungshilfe der DDR als primär an Kriterien des internationalen Klassenkampfes und weniger an den Interessen der Entwicklungsländer orientiert, sie sei vielmehr auf Grund- und Rohstoffbeschaffung für die devisenschwache DDR ausgelegt gewesen.
Um so erstaunlicher, dass das BMZ, welches sich nach der Wiedervereinigung diesem Erbe annahm, gleich 64 Projekte aus dem DDR-Nachlass von 106 Projekten übernahm.[4]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Ábbildung 3: Quelle: Gemeinsam für eine Welt, Die Entwicklungspolitik der Bundesregierung
Die obige Tabelle führt die wichtigsten Empfängerländer deutscher öffentlicher Zusammenarbeit von 1950 bis 1994, die sich in Zuschüsse und Kredite aufspaltet auf.
Besonders fallen hier die hohen Summen auf, die Israel über die Jahre erhalten hat. Selbst wenn man die 3,45 Mrd. DM Wiedergutmachung abzieht, so bleiben Zahlungen von 3,71 Mrd.DM, was für ein Land, dass in seiner Region nicht gerade einen stabilisierenden Faktor darstellt, eine erstaunliche Summe darstellt.
So oder so ist die Geschichte des BMZ nicht frei von zweifelhaften Projekten. Unter CSU-Führung wurden nach 1982 auch Mittel für Diktaturen bereitgestellt, die nachweislich Menschenrechtsverletzungen begingen, wie Beispielsweise das Pinochet Regime in Chile oder die Diktaturen in Togo und Zaire.[5]
Einem Ausfuhrvolumen von 13,2 Mrd.DM Warenwert[6] In Entwicklungs- und Schwellenländer stand 1995 ein BMZ-Haushalt von 8,05 Mrd.DM[7] gegenüber. Wie rechnet sich das ?
Zum einen sind ein großer Teil der Kredite, die vergeben werden mit einer Lieferbindung belegt und dienen so der Exportförderung, zum anderen muss man viele der durch das BMZ unterstützten Projekte als Pre-Investment sehen, die für die Zukunft den Weg für deutsche Investoren ebnen. Dieser Prozess der Markterschließung wird noch gestützt durch indirekt vom BMZ getragene Garantien, die dann von Organisationen wie der DEG (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbh) vergeben werden, wenn dann Investitionen bei unsicherer Lage erfolgen.[8]
[...]
[1] vgl. Mensger S.7
[2] vgl. Mensger S.9
[3] Grundlinien, 1986, S.20f
[4] Journalisten-Handbuch, 1991/1992
[5] vgl. Mensger, S.16
[6] Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft Köln, 2000
[7] Quelle: Gemeinsam für eine Welt, Die Entwicklungspolitik der Bundesregierung
[8] vgl. Handbuch für internationale Zusammenarbeit (II A 94 00), S.2
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