„Geiz ist geil“ titelt Saturn, „ich bin doch nicht blöd“ kontert Media Markt. Über den literarischen Wert dieser Slogans lässt sich sicher streiten, ihr Marktwert dürfte aber beträchtlich sein. Verständlich, dass Unternehmen großes Interesse am Schutz ihrer Werbeslogans vor Nachahmung und Ausbeutung durch Dritte haben.
Werbeslogans stellen immaterielle Werte dar. Soweit es sich bei Werbeslogans um Marken handelt, ist ihr Schutz in Deutschland im Markengesetz (MarkenG) vom 25. Oktober 1994 (aktueller Stand vom Dezember 2004) geregelt. Werbeslogans als Werk im urheberrechtlichen Sinne erfahren Schutz durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) vom 9. September 1965 (zuletzt geändert am 10. September 2003).
Zusätzlich entfaltet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 3. Juli 2004 Schutzwirkung für Werbeslogans im Rahmen unternehmerischen Wettbewerbs.
Ziel dieser Arbeit ist die Erörterung von Schutzvoraussetzungen und Schutzumfang von Werbeslogans nach dem Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht. Die Arbeit betrachtet zunächst Schutzvoraussetzungen und Schutzwirkung der einzelnen Gesetze getrennt. Es erfolgt im Wesentlichen eine Beschränkung auf das deutsche Recht. Die Arbeit schließt mit einer umfassenden Betrachtung und Empfehlung zum Schutz von Werbeslogans.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Definition ,,Werbeslogan”
- Urheberrechtlicher Schutz von Werbeslogans
- Das Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Entstehen und Bestand des Schutzrechts gem. UrhG
- Rechte des Urhebers gem. UrhG
- Persönlichkeitsrechte gem. UrhG
- Verwertungsrechte gem. UrhG
- Übertragung der Urheberrechte
- Schutzwirkung des Urheberrechts
- Werbslogans im Urheberrecht
- Fazit zum Schutz von Werbeslogans im Urheberrecht
- Markenrechtlicher Schutz
- Das Markengesetz (MarkenG)
- Schutzvoraussetzungen gemäß MarkenG
- Schutzwirkung gemäß MarkenG
- Werbeslogans im Markengesetz
- Die Gemeinschaftsmarke
- Beispiele für eingetragene Slogans
- Fazit zum Schutz von Werbeslogans im Markenrecht
- Wettbewerbsrechtlicher Schutz
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Ansprüche und Anspruchsdurchsetzung
- Schutz von Werbeslogans durch das UWG
- Fazit zum Schutz von Werbeslogans im UWG
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem rechtlichen Schutz von Werbeslogans im deutschen Recht. Sie analysiert, ob und wie Werbeslogans unter den Schutz des Urheberrechts, des Markenrechts und des Wettbewerbsrechts fallen. Der Fokus liegt dabei auf der Klärung der Schutzvoraussetzungen und des Schutzumfangs der einzelnen Gesetze. Darüber hinaus beleuchtet die Arbeit die Praxisrelevanz des Themas, indem sie aktuelle Beispiele für eingetragene Slogans beleuchtet.
- Urheberrechtlicher Schutz von Werbeslogans
- Markenrechtlicher Schutz von Werbeslogans
- Wettbewerbsrechtlicher Schutz von Werbeslogans
- Schutzvoraussetzungen und -umfang der einzelnen Gesetze
- Praxisrelevanz des Themas
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Definition des Begriffs „Werbeslogan“ und geht anschließend auf die einzelnen Rechtsgebiete ein, die für den Schutz von Werbeslogans relevant sind. Das Kapitel über das Urheberrecht behandelt die Schutzvoraussetzungen, den Schutzumfang und die Rechte des Urhebers. Das Markenrecht wird in Bezug auf die Eintragung und den Schutz von Werbeslogans als Marke beleuchtet. Abschließend wird der Schutz von Werbeslogans im Rahmen des Wettbewerbsrechts erörtert, wobei die relevanten Anspruchsgrundlagen und die Praxisrelevanz des Themas hervorgehoben werden.
Schlüsselwörter
Werbeslogans, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Schutzvoraussetzungen, Schutzumfang, Schutzwirkung, Markengesetz, Urheberrechtsgesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Eintragung, Gemeinschaftsmarke, Schutzfähigkeit.
- Citation du texte
- Oliver Dehning (Auteur), 2006, Urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlicher Schutz von Werbeslogans, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50060