Das US-amerikanische Entscheidungssystem für Außen- und Sicherheitspolitik


Trabajo de Seminario, 2003

12 Páginas, Calificación: 1


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Teil
1.1 Einleitung
1.2 Grundsätzliches zur Verfassungsordnung

II. Teil
2.1 Präsident und Kongreß im außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungsprozess
2.1.1 Der außenpolitische Entscheidungsprozess
2.1.2 Der Weg zur "imperial presidency"
2.1.3 Die sich wandelnde Rolle des Kongresses

III. Teil
3.1 Der War Powers Act
3.1.1 Inhalt, Probleme und praktische Umsetzung des War Powers Act
3.2 Schlußbetrachtung

IV. Teil
4.1 Literatur

I. Teil

1.1 Einleitung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem außenpolitischen Entscheidungssystem der Vereinigten Staaten von Amerika. Betrachtet werden die maßgeblich involvierten Akteure, und ihre qua Verfassung zugewiesene Funktionen in puncto Außen- und Sicherheitspolitik. Interessant ist dabei nicht zuletzt die Beobachtung der Art und Weise, in welcher die genannten Akteure ihre Rolle ausfüllen; ein Aspekt der in der vorliegenden Arbeit eine Schwerpunktsetzung erfährt.

Thematisch ist die nachstehende Darstellung in drei Abschnitte unterteilt. Zunächst erfolgt eine sehr kurze Einführung in Grundsätzlichkeiten der amerikanischen Verfassungsordnung. Im zweiten Teil erfolgt die Darstellung der Akteure im außenpolitischen Entscheidungs-prozess, während sich der dritte Teil daran anschließt, wenn an der Illustration des war powers act exemplarisch die Grundkonfliktlinien zwischen den handlungstragenden Akteuren aufgezeigt werden sollen.

Einer besonderen Fragestellung wird bei all dem nicht nachgegangen. Vielmehr ist es Ziel des Verfassers, das von den jeweiligen Macht- und Einflussbefugnissen geprägte Wechselspiel zwischen Präsident und Kongress darzustellen.

1.2 Grundsätzliches zur Verfassungsordnung

"The American Constitution was established, for better or worse, on an idea new to the world in the eighteenth century and still uncommon in the twentieth century - the idea of the separation of powers" (Schlesinger 1973: 9). Geprägt von der Überzeugung, dass es die vornehmlichste Aufgabe einer Regierung sei, die Bürger in ihren Rechten zu schützen, setzte man auf Ideen, die zwei befürchtete Gefahren ausschließen sollten; eine allmächtige Zentralregierung und die Willkürherrschaft der Mehrheit. Resultat dieser Überlegungen, "what the founding fathers intended" (Schlesinger) ist eine zweifache Gewaltenteilung.

Auf einer vertikalen Ebene erfolgte die Trennung von Machtbefugnissen zwischen den Einzelstaaten und der Bundesebene, wobei den Einzelstaaten viel weitergehende Kompetenzen zugewiesen wurden, als beispielsweise im föderativen System der Bundesrepublik Deutschland (Medick-Krakau 1996: 56). Ein Faktum, dass Toqueville als scharfsichtiger Beobachter der amerikanischen Demokratie zu kritisieren wusste (Toqueville 1985: 66 f.) Die auf Bundesebene erfolgende horizontale Gewaltentrennung unterteilt sowohl organisatorisch als auch personell strikt Exekutive, Legislative und rechtsprechende Gewalt. Besonders im Vergleich zu den parlamentarisch geprägten System der BRD oder auch Großbritannien wird die Besonderheit des amerikanischen Systems deutlich. In den Vereinigten Staaten werden Legislative (= Kongreß, bestehend aus Senat und Repräsentantenhaus) und Exekutive (= Präsident) in unterschiedlichen Wahlakten gewählt. Das Innehaben eines Regierungsamtes wie auch eines Kongressmandates ist nach den Bestimmungen der Verfassung nicht vereinbar. Des weiteren kennt die amerikanische Verfassung weder ein Misstrauensvotum, noch die Potenz des Präsidenten, den Kongreß aufzulösen. In den Gesetzgebungsprozess kann der Präsident qua Veto eingreifen, welches jedoch mit einer Zweidrittelmehrheit des Kongresses überstimmt werden kann. Der Präsident allein stellt die Exekutive dar, in dieser Funktion ist er sowohl Staatsoberhaupt und Regierungschef. Der Kongress besteht aus den beiden Häusern Senat und Repräsentantenhaus; der Senat setzt sich aus je zwei Vertretern eines jeden Einzelstaates zusammen, die Mitglieder des Repräsentantenhauses (435) werden in Wahlkreisen direkt gewählt. Die für das hier behandelte Thema relevanten Befugnisse des Kongresses werden im nachfolgenden Kapitel ausgeführt.

II. Teil

2.1 Präsident und Kongreß im außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungsprozess

2.1.1 Der außenpolitische Entscheidungsprozess

Die amerikanische Verfassung enthält keine allgemeinen Bestimmungen über außenpolitische Fragen, vielmehr nimmt sie eine Aufzählung bestimmter Zuständigkeiten und Rechte vor, die für die auswärtigen Beziehungen von Relevanz sind und die entweder dem Präsidenten oder dem Kongreß zugeschrieben werden (Dittgen 1998: 54). Dabei sind die dem Kongreß zuerkannten Rechte bezüglich außenpolitischer Maßnahmen zahlreicher als diejenigen, die dem Präsidenten zugewiesen werden. Zu nennen ist an erster Stelle das Exekutivrecht des Präsidenten, was bedeutet, dass allein er, als "Führer der Nation eine klare, eindeutige Außenpolitik verwirklichen kann" (Mewes 1990: 223). Es ist allerdings noch auszuführen, wie vielgestaltig dabei die organisatorischen und institutionellen "Hilfsmittel" sind, derer sich die Präsidenten spätestens seit Beginn des 20. Jh. bedienten. Der Präsident hat des weiteren das Recht völkerrechtliche Verträge abzuschließen, allerdings nur mit einer zustimmenden Zweidrittelmehrheit des Senats. Auch die Kompetenzverteilung im Bereich des militärischen Sektors folgt dem Prinzip der shared powers, da das Recht zur Aufstellung und Regulierung von Streitkräften wie auch das Recht der Kriegserklärung beim Kongreß liegen, wohingegen im Kriegsfalle der Präsident Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist (Medick-Krakau 1996: 65 f.; Mewes 1990: 235). Der Kongreß hat darüber hinaus weit reichende Befugnisse bezüglich der Handelspolitik (Zölle, Budgethoheit) und ist auch bei der Ernennung von Botschaftern oder politischen Beamten maßgeblich beteiligt (Dittgen 1998: 60 f. ). Es ist naheliegend anzunehmen, dass ob einer solchen Gewaltenverschränkung der außenpolitische Entscheidungsprozess von einem hohen Komplexitätsgrad gezeichnet ist. Die Annahme, der Kongreß habe gegenüber dem Präsidenten ein solch hohes Maß an Mitbestimmungs- und -beteiligungskompetenz bezüglich der Außen- und Sicherheitspolitik, dass dem Präsidenten de facto keine großen Gestaltungsspielräume bleiben, wurde und wird durch die tatsächliche Regierungspraxis desselben widerlegt. Dies hat mehrere Ursachen. Eine davon ist sicherlich, dass die Verfassungsordnung zwar den Rahmen setzt, aber nicht determiniert, wie er ausgefüllt werden soll (Medick-Krakau 1996: 66.).

[...]

Final del extracto de 12 páginas

Detalles

Título
Das US-amerikanische Entscheidungssystem für Außen- und Sicherheitspolitik
Universidad
Justus-Liebig-University Giessen  (Institut für Politikwissenschaft)
Curso
PS: US Foreign and Security Policy
Calificación
1
Autor
Año
2003
Páginas
12
No. de catálogo
V50065
ISBN (Ebook)
9783638463676
Tamaño de fichero
471 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
US-amerikanische, Entscheidungssystem, Außen-, Sicherheitspolitik, Foreign, Security, Policy
Citar trabajo
Stefan Laszlo (Autor), 2003, Das US-amerikanische Entscheidungssystem für Außen- und Sicherheitspolitik, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50065

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