Soziale Arbeit im Öffentlichen Raum und die Exklusion von Obdachlosen


Presentation (Elaboration), 2017

14 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhalt

Einleitung

1 Öffentlicher Raum
1.1 Allgemeines zum öffentlichen Raum
1.2 Soziale Arbeit im öffentlichen Raum

2 Obdachlosigkeit
2.1 Obdachlosigkeit in Zahlen
2.2 Obdachlosigkeit in Abgrenzung zur Wohnungslosigkeit

3. Exklusion
3.1 Definition
3.2 Exklusion von Obdachlosen

4 Hilfsangebote des ASB Neubrandenburg

5 Schluss

Quellenverzeichnis

Einleitung

Der öffentliche Raum gewinnt in der Öffentlichkeit, aber auch in der Fachwelt zunehmend an Aufmerksamkeit. Themen, wie die Nutzung, die Gestaltung und die Bedeutung dessen, geraten vermehrt in Diskussion . Die Soziale Arbeit ist stark im öffentlichen Raum tätig, sei es in der Gemeinwesenarbeit, Stadtteilarbeit oder auch Einzelfallhilfe in Form von Streetwork. Sozialarbeiter/innen arbeiten im öffentlichen Raum mit unterschiedlichem Klientel, wie zum Beispiel mit Jugendlichen, Alkoholikern oder Obdachlosen. Obdachlose Personen sind besonders stark im öffentlichen Raum vertreten. Daher befasst sich diese Arbeit mit dem öffentlichen Raum und der Sozialen Arbeit in diesem, mit dem besonderem Bezug auf Obdachlose und deren Exklusion. Zunächst erfolgt eine allgemeine Beschreibung des öffentlichen Raumes. Anschließend geht es um die Arbeit von Sozialarbeitern/innen an öffentlichen Orten. Als drittes werden Zahlen im Hinblick auf Obdachlosigkeit genannt, sowie die Abgrenzung des Begriffes der „Obdachlosigkeit“ zur „Wohnungslosigkeit“. Im Folgenden wird der Begriff „Exklusion“ definiert und daraufhin auf die Exklusion von Obdachlosen im öffentlichen Raum näher eingegangen. Abschließend wird ein Hilfsangebot des ASB Neubrandenburg vorgestellt, als ein Beispiel für die Soziale Arbeit mit obdachlosen Personen.

1 Öffentlicher Raum

1.1 Allgemeines zum öffentlichen Raum

Der öffentliche Raum unterteilt sich in zwei Bereiche. Es gibt einerseits bedingt öffentliche Räume, deren Nutzung nicht ohne Bedingungen zugänglich ist. Zweck und Gebrauch sind gesellschaftlich definiert, d.h. die Nutzung ist sachlich eingeschränkt. Es gelten bestimmte Verhaltensregeln, ebenso ein Hausrecht und die Zugänglichkeit ist zeitlich begrenzt.1 Beispiele in Neubrandenburg sind u.a. das Jahnstadion, das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum und die Hochschule. Andererseits existieren auch öffentlich nutzbare Räume in privater Hand. Diese sind Räume in privater Verfügung, welche vom Zweck her an die Öffentlichkeit gerichtet sind. Von Grunde her sind sie für alle zugänglich, aber der Zugang kann durch eine Hausordnung verwehrt werden.2 Der Neubrandenburger Bahnhof und das Marktplatzcenter in Neubrandenburg sind Beispiele hierfür. Öffentlich nutzbare Räume sind sehr vielschichtig und ihre Bewertung ist stets von der jeweiligen Perspektive abhängig. Für die Nutzer/innen hat der eigentumsrechtliche Status keine Bedeutung. Hauptsache ist, dass dieser für die individuellen Bedürfnisse brauchbar ist.3 Rauterberg spricht hierbei von „gefühlter Öffentlichkeit“4. Damit ist gemeint, dass die Raumqualität eng mit den Gewohnheiten und Empfindungen der Raumakteure zusammenhängt. Die Funktionen des öffentlichen Raumes sind sehr vielseitig. Städtebaulich dient dieser der Gliederung des Raumgefüges und zur Prägung des Stadtbildes, sowie der Repräsentation. Sie erfüllen ihren Zweck für Verkehr, Wirtschaft und Erholung. Für die Nutzer/innen sind öffentliche Räume auch Orte der Orientierung und Identifikation. Der öffentliche Raum ist sehr wichtig, da dieser von den Nutzer/innen als Aufenthalts- und Begegnungsort genutzt wird, dort aber auch viel an Kommunikation stattfindet. So erfüllt der öffentliche Raum gesellschaftliche Austausch- und Integrationsfunktionen. Die Wirtschaft, die Nutzung, sowie die Gestaltung des öffentlichen Raums sind sehr dynamische und fortwährende Prozesse. Daher unterliegt der öffentliche Raum verschiedenen Arten des Wandels, der abhängig ist von den gesellschaftlichen Trends. Je nachdem, was in der Gesellschaft mehr an Bedeutung gewinnt, verändert sich der öffentliche Raum und entwickelt neue Vielfalt. Den Wandel, aufgrund des tendenziellen Rückgangs von persönlichen Kontakten, bezeichnet man als technischen Wandel. Durch diesen wächst das Bedürfnis nach realen Begegnungen. Durch den Wandel in der Arbeitswelt entsteht wegen des steigenden Leistungsdrucks der Wunsch nach Entspannungs- und Ausgleichmöglichkeiten am Arbeitsplatz und in der näheren Umgebung. Auch gibt es einen Wandel im Freizeitverhalten. Es herrscht eine Mischung aus Erholungsbedürfnis und Erlebnisdrang. Deswegen nimmt die Anzahl an Freizeitangeboten zu. Zuletzt wird das Stadtbild von sozial- und altersstrukturelle Veränderungen geprägt. Dies zeigt den demografischen Wandel an.5 ´ Durch die Vielschichtigkeit des öffentlichen Raums ergeben sich verschiedene Problemlagen. Zum einen gibt es den vereinfachten Dualismus im Bereich der öffentlichen und privaten Raumverfügungen. Dieses meint, dass zahlreiche geschützte Räume nur eingeschränkt nutzbar und zugänglich sind, obwohl sie sich als öffentliche Einrichtungen einordnen lassen. Beispiele dafür sind Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser. Dennoch gibt es einige Anlagen die außerhalb dieser Zeiten geöffnet werden, wie zum Beispiel Schulhöfe. Zum anderen gibt es Räume in privater Verfügung, die sich zweckmäßig an die Öffentlichkeit richten, wie Einkaufs-, Freizeit- oder Ferienzentren. Dies kann zu sozialer Ausgrenzung führen. Ein nächstes Problemfeld ist die Überlagerung der öffentlichen und privaten Raumnutzung. In Stadträumen treffen öffentliche und private Interessen oder Handlungen aufeinander und können sich wiedersprechen oder konkurrieren. Überlagern sich die öffentlichen und privaten Raumnutzungen entwickeln sich Zielkonflikte. Ein weiteres Problemfeld ist die Spezialisierung der öffentlichen Räume. Das Spektrum an Nutzungen des öffentlichen Raums wird immer größer. Dadurch entstehen spezifische Nutzungsansprüche, auf die mit spezialisierten Nutzungszuweisungen und Ausstattungen, wie Musikkonzerte, Trödelmärkte, Sportveranstaltungen oder Wochenmärkte, reagiert wird. Als letztes herrscht eine Parallelität verschiedener Probleme und Phänomene. Es gibt eine Mehrfach- und Übernutzung, eine Spezialisierung und Unternutzung, eine aufwendige Raumgestaltung und Vernachlässigung, Ruhe und Leere heute und Hektik und Aktion morgen. Somit sind die Problemlagen des öffentlichen Raums genauso vielschichtig wie der öffentliche Raum selbst, aber sie sind auch flüchtiger.6

1.2 Soziale Arbeit im öffentlichen Raum

In der Sozialen Arbeit haben öffentliche Räume vielerlei Bedeutung. Allgemein betrachtet sind sie als Orte zu verstehen, die für jeden zugänglich sind und die allen gleichermaßen zur Mitgestaltung offen stehen. Sie bilden für Sozialarbeiter/innen einen wichtigen Rahmen für die Entwicklung von Handlungsfähigkeit. Gleichzeitig herrschen im öffentlichen Raum aber auch Machtverhältnisse und Ungleichheitsordnungen. Damit wird dieser oft Schauplatz von mitunter konflikthaften Aushandlung von unterschiedlichen Interessen. Trotzdem stellen öffentliche Orte auch Rückzugsorte für Menschen dar, die in ihren sonstigen Handlungsoptionen, sowie -räumen stark eingeschränkt sind zum Beispiel bei Obdachlosigkeit. Für Sozialarbeiter/innen ist der öffentliche Raum ein Ort der gemeinsamen Sinnproduktion und des Erfahrungsaustausches. Er dient als Übungsfeld für neue Lebensentwürfe und der Vermittlung von gegenseitiger Wertschätzung, sowie Zugehörigkeit. Eine wichtige Basis in der Arbeit mit den Klienten/innen ist Erweiterung von individuellen und gemeinschaftlichen Handlungsmöglichkeiten. Dadurch ist der öffentliche Raum auch ein Ort der Aushandlung von Bedürfnissen und Interessen. Der Soziale Raum wird in der Sozialen Arbeit als Ergebnis sozialer Praktiken verstanden. Durch menschliche Tätigkeiten entstehen Räume und Raumbilder, die wiederum das Handeln der Menschen beeinflussen. Die sozialräumliche Deutung des öffentlichen Raumes ist also nicht auf Besitzverhältnisse oder physische Eigenschaften beschränkt. So besitzen öffentliche Räume handlungsermöglichende beziehungsweise handlungsbeschränkende Eigenschaften für den Menschen. Öffentliche, halböffentliche oder teilöffentliche Räume haben Auswirkungen auf die Handlungsspielräume des Menschen.7

2 Obdachlosigkeit

2.1 Obdachlosigkeit in Zahlen

Man kann keine genauen Angaben über die Höhe der in Deutschland auf der Straße lebenden Menschen machen. Die hier genannten Zahlen beruhen auf einem Schätzmodell der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W). Dieses Schätzmodell wurde auf der Basis von Beobachtungen am Wohnungs- und Arbeitsmarkt, der Zuwanderung, der Sozialhilfebedürftigkeit, regionaler Wohnungslosenstatistiken und Blitzumfragen erstellt. Dabei wurde ermittelt, dass 2014 rund 335.000 Menschen wohnungslos waren, wovon circa 39.000 Menschen obdachlos eingestuft wurden. Die Anzahl der obdachlosen Personen stieg in den vergangen Jahren. Zum Beispiel ergab die Schätzung aus dem Jahr 2012, dass etwa 26.000 Menschen obdachlos waren. Es ist zu beachten, dass es sich hierbei lediglich um allgemeines Schätzmodell handelt und keine Berücksichtigung von sozioökonomischen Faktoren zur Qualität des Wohnungs- und Obdachlosigkeit, wie die Herkunft der Betroffenen oder dem Zeitpunkt seit wann sie obdachlos sind, stattfindet. Aus diesem Grunde ist die Sozialstruktur der in Deutschland lebenden wohnungs- beziehungsweise (bzw.) obdachlosen Personen kaum bekannt. Daher ist auch der praktische Nutzen dieses Schätzmodells, im Hinblick auf die Bewertung der Leistungsfähigkeit und der Bedarfsgerechtigkeit von Hilfesystemen, eher nicht gegeben. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer weit höher liegt, da dafür stehende Lebensumstände, wie das Nächtigen in Autos, in Gartenlauben oder im Wald, nicht in diesem Modell aufgezählt werden. Die Forderung nach der Einführung einer bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik wird von der Bundesregierung regelmäßig abgelehnt. Zuletzt erfolgte dies am 28.07.2015. Als Grund wird einerseits genannt, dass in der 2004 erhobenen Machbarkeitsstudie festgestellt wurde, dass so eine Statistik wegen den verschiedenen prekären Lebenslagen problematisch und kaum realisierbar sei. Andererseits sind die Kommunen nach der Föderalismusreform für Wohnungs- und Obdachlosigkeit zuständig.8

2.2 Obdachlosigkeit in Abgrenzung zur Wohnungslosigkeit

Es existiert weder eine einheitliche Definition von Wohnungs- und Obdachlosigkeit noch eine bundesweite Statistik. Im Jahr 2010 stellte die BAG W allerdings einen Definitionsversuch unter der Verwendung des Dachbegriffs „Wohnungsnotfall“ auf:9

„Haushalte und Personen mit einem Wohnungsbedarf von hoher Dringlichkeit, die aufgrund besonderer Zugangsprobleme (finanzieller und/oder nicht-finanzieller Art) zum Wohnungsmarkt der besonderen institutionellen Unterstützung zur Erlangung und zum Erhalt von angemessenem Wohnraum bedürfen.“10

Dies umfasst alle Teilgruppen, die in unterschiedlichem Maße von sozialer Ausgrenzung und Wohnungsnot betroffen sind. Zudem stützt sich die Definition auf die ETHOS-Typologie (Europäische Typologie für Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekäre Wohnversorgung) der FEANTSA (Europäischer Dachverband der Wohnungslosenhilfe). Nach der ETHOS-Typologie sind Personen wohnungslos, die über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügen, aber institutionell, zum Beispiel in Wohnungslosenheimen, oder nicht-institutionell, zum Beispiel bei Freunden, untergebracht sind. Obdachlose Personen haben hingegen keine menschenwürdige Unterkunft. Aufgrund der unterschiedlichen Schwierigkeiten der Lebenslagen muss man Personen, die ohne jegliche Unterkunft leben, begrifflich von Personen zu unterscheiden, die, wenn auch nur temporär, in einem umschlossenen Raum übernachten. So gibt es zentrale Entscheidungskriterien, nach denen die Prekarität der Lebenslage beurteilt werden kann. Zunächst wird überprüft, ob eine Person über eine Unterkunft verfügt. Wenn eine vorhanden ist, ist zu klären, ob ein Mietvertrag vorliegt, eine institutionelle oder nicht-institutionelle Unterbringung besteht, die Unterbringung vorübergehend in Behelfsunterkünften erfolgt oder eine erwerbsmäßige Behelfsunterkunft, wie zum Beispiel Pensionen, genutzt wird. Liegt kein Mietvertrag vor und trifft eine der genannten Unterbringungsformen zu, ist eine Person von Wohnungslosigkeit betroffen. Sind Wohnungslose institutionell untergebracht, müssen sie sich an die Öffnungszeiten der Einrichtungen halten. Außerhalb dieser Zeiten sind sie auf den öffentlichen Raum angewiesen. Man kann sie also als „temporär obdachlos“ betrachten. Des Weiteren lässt sich festhalten, dass obdachlose Personen immer auch wohnungslos sind, wohnungslose Personen müssen hingegen nicht zwingend obdachlos sein.11 Im Folgenden wird sich auf obdachlose und temporär obdachlose Personen bezogen und an deren Beispiel näher auf die Exklusion im öffentlichen Raum eingegangen.

3. Exklusion

[...]


1 vgl. Breuer, 2003. S. 5 f.

2 ebd. S. 6

3 ebd. S. 7

4 zit. n. Breuer, 2003, S. 7

5 vgl. Breuer 2003 , S. 7 ff.

6 vgl. Breuer 2003, S. 10 f.

7 vgl. Krisch/Stoik/Benrazougui-Hofbauer/Kellner 2011, S. 61 f. (Internetquelle)

8 vgl. Schindlauer 2015, S. 3 f. (Internetquelle)

9 ebd. S. 2

10 BAG W, zit. n. Schindlauer 2015, S. 2 (Internetquelle)

11 Schindlauer 2015, S. 2 f. (Internetquelle)

Excerpt out of 14 pages

Details

Title
Soziale Arbeit im Öffentlichen Raum und die Exklusion von Obdachlosen
College
University of Applied Sciences Neubrandenburg
Course
Öffentlichkeit, Vertraulichkeit, Diskretion
Grade
1,3
Author
Year
2017
Pages
14
Catalog Number
V501263
ISBN (eBook)
9783346055521
ISBN (Book)
9783346055538
Language
German
Keywords
Öffentlicher Raum, Soziale Arbeit, Exklusion, Wohnungslosigkeit, Abgrenzung, Hilfsangebote
Quote paper
Christin Burchardt (Author), 2017, Soziale Arbeit im Öffentlichen Raum und die Exklusion von Obdachlosen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/501263

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