Kleiner Ratgeber in der 6. Auflage (2019), wenn Sie als Schiffsoffizier, Kapitän, Schiffsmechaniker, Marinesoldat, Lotse, Pilot oder Flugbegleiter/in oder in anderen Bereichen der Seefahrt oder Luftfahrt (international) tätig sind oder auf Schiffen der Bundesmarine oder zivilen Schifffahrt/ Luftfahrt unterwegs sind und sich einen Überblick über die steuerlichen Folgen verschaffen wollen.
Inhaltsverzeichnis
1. VORWORT ZUR SECHSTEN AUFLAGE 2019
2. ABSTRACT IN ENGLISH
4. VORBEMERKUNGEN ZU BORDPERSONAL IM INTERNATIONALEN VERKEHR
4.1. SCHIFFSPERSONAL
4.2. FLUGPERSONAL
5. ZUR STEUERPFLICHT VON SEELEUTEN AN BORD VON SCHIFFEN IM INTERNATIONALEN VERKEHR
5.1. NATIONALES STEUERRECHT
5.2. BESONDERHEITEN FÜR PERSONAL AN BORD VON VERKEHRSFLUGZEUGEN
5.3. EXKURS: ZUM ORT DER ARBEITSAUSÜBUNG VON FLUGPERSONAL ÜBER HOHER SEE
5.3.1. BEDEUTUNG DER FRAGESTELLUNG
5.3.2. AUSGANGSLAGE BEI HANDELSSCHIFFEN
5.3.3. AUSGANGSLAGE VERKEHRSFLUGZEUGE
5.3.4. VERKEHRSFLUGZEUGE ÜBER HOHER SEE
5.3.5. FAZIT
5.3.6. BEISPIEL
5.3.7. ÜBERSICHT STEUERPFLICHTEN
5.4. AUSNAHME AUSLANDSTÄTIGKEITSERLASS
5.5. FLAGGENRECHT, STAATSGEBIET UND STEUERLICHER INLANDSBEGRIFF
5.5.1. EXKURS: WOHNSITZ UND GEWÖHNLICHER AUFENTHALT
5.5.1.1. DER STEUERLICHE WOHNSITZ
5.5.1.1.1. STAND-BY ZIMMER (SCHLAFGELEGENHEIT) INSBESONDERE DES FLUGPERSONALS
5.5.1.1.2. DIE SCHIFFSKOCH-ENTSCHEIDUNG
5.5.1.1.3. DER DUBAI PILOTENFALL
5.5.1.1.4. DER PILOTEN ABORDNUNGSFALL
5.5.1.2. GEWÖHNLICHER AUFENTHALT
5.5.1.3. EXKURS: GEWÖHNLICHER AUFENTHALT AUF DEM SEESCHIFF?
5.5.2. DER STEUERRECHTLICHE INLANDSBEGRIFF
5.5.3. SCHAUBILD: SEEGRENZEN DES STAATSGEBIETES (HANDELSSCHIFFFAHRT)
5.5.4. BEISPIEL
5.5.1. SCHAUBILD FLAGGENRECHT UND BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT (NUR SCHIFFFAHRT)
5.6. INTERNATIONALES STEUERRECHT
5.7. GRAFIK: UNBESCHRÄNKTE UND BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT UND INTERNATIONALE REGELUNGEN
5.8. EXKURS: ANMERKUNGEN ZUR AUSLEGUNG DES MERKMALS „DES UNTERNEHMENS“ I.S.D. ARTIKEL 15 (3) OECD-MA
5.8.1. AUSGANGSLAGE
5.8.2. ERSTE ANMERKUNG - BETREIBEN EINES SEESCHIFFES IM INTERNATIONALEN VERKEHR
5.8.3. ZWEITE ANMERKUNG - ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG
5.8.4. DRITTE ANMERKUNG - LEX-SPECIALIS CHARAKTER DER VORSCHRIFT
5.8.5. BEISPIEL – DBA SEEFAHRT
5.9. EXKURS: KOMMENTIERUNG DES § 49 ABS.1 NR. 4 E ESTG (BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT BEI TÄTIGKEITEN AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN AN BORD DEUTSCHER LUFTVERKEHRSGESELLSCHAFTEN)
5.9.1. BEISPIEL - DBA LUFTFAHRT
5.9.2. GRAFIK: ZUSAMMENSPIEL ARTIKEL 15 (3) OECD-MA UND § 49 ABS.1 NR. 4 E ESTG
5.9.3. DAS TATBESTANDSMERKMAL „AN BORD . . . AUSGEÜBT“
5.9.4. BEISPIEL
5.9.5. DAS TATBESTANDSMERKMAL „IM INTERNATIONALEN LUFTVERKEHR“
5.9.6. BEISPIEL (AUS DEM GESETZGEBUNGSVERFAHREN)
5.9.7. BEISPIEL
5.9.8. DAS TATBESTANDSMERKMAL „LUFTFAHRZEUG“
5.9.9. DAS TATBESTANDSMERKMAL „UNTERNEHMEN“
5.9.10. DAS TATBESTANDSMERKMAL „GESCHÄFTSLEITUNG IM INLAND“
5.9.11. BEISPIEL
5.9.12. DAS TATBESTANDSMERKMAL „BETREIBEN“
5.9.13. BEISPIEL
5.10. (FLAGGEN-)STAATEN OHNE DBA
5.10.1. BEISPIEL (BERMUDA/USA)
5.11. RÜCKFALLKLAUSELN
5.11.1. BEISPIEL 3 - RÜCKFALLKLAUSELN
5.11.2. UNILATERALE RÜCKFALLKLAUSELN
5.11.3. BEISPIEL 4 – UNILATERALE RÜCKFALLKLAUSEL
5.11.4. BILATERALE RÜCKFALLKLAUSELN
5.11.5. VERSTÄNDIGUNGSVERFAHREN
5.12. HINWEISE ZUR DEUTSCHEN DBA-POLITIK
5.12.1. BULGARIEN DBA 2010
5.12.2. SPANIEN DBA 2011
5.12.3. MALAYSIA DBA 2010
5.12.4. UK DBA 2010
5.12.5. SCHWEIZ DBA
5.12.5.1. SCHWEIZ: IN DEUTSCHLAND ANSÄSSIGES BORDPERSONAL
5.12.5.2. SCHWEIZ: IN DER SCHWEIZ ANSÄSSIGES FLUGPERSONAL
5.12.6. SINGAPUR 2004
5.12.7. GRIECHENLAND DBA 1966
5.12.8. LUXEMBURG 2012
5.12.9. DÄNEMARK DBA 1995
5.12.10. ZYPERN DBA 2011
5.12.10.1. WAS BEDEUTET DIES NUN FÜR SEELEUTE MIT ZYPRIOTISCHEM ARBEITGEBER?
5.12.11. LIBERIA DBA 1970
5.12.11.1. GRAFIK: PRÜFUNGSLOGIK DES ARTIKEL 15 ABS. 1 UND 2 OECD-MA
5.12.11.2. BEISPIEL 6 (DBA LIBERIA)
5.12.11.3. BEISPIEL 7 (DBA LIBERIA)
5.12.11.4. BEISPIEL 8 (DBA LIBERIA)
5.12.12. NORWEGEN DBA UPDATE 2013
5.12.13. PHILIPPINEN DBA 2013
5.12.14. CHINA DBA 2014
5.12.15. ITALIEN DBA 1989
5.12.16. ÖSTERREICH DBA 2000/2010
5.12.16.1. BEISPIEL DBA ÖSTERREICH
5.12.17. PORTUGAL DBA 1980
5.12.18. DBA NIEDERLANDE 2012
5.12.19. DBA MALTA 2001
5.13. TÄTIGKEITEN VOR DER KÜSTE (SOG. OFFSHORE-TÄTIGKEITEN)
5.13.1. NORWEGEN
5.13.2. GROßBRITANNIEN
5.13.3. NIEDERLANDE
6. PRAKTISCHE ASPEKTE DER VERANLAGUNG VON BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIGEM BORDPERSONAL
7. GESTALTUNGSOPTIONEN
7.1. BEISPIEL
7.2. ERWEITERTE BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT (WEGZUGSTEUER)
8. HINWEISE ZUR BESTEUERUNG DES SELBSTÄNDIG TÄTIGEN BORDPERSONALS
8.1. HINWEIS ZU DEN REISEKOSTEN (SELBSTÄNDIGE):
9. AKTUELLE ENTWICKLUNGEN ZU DEN WERBUNGSKOSTEN VON BORDPERSONAL AB EINSCHLIEßLICH KALENDERJAHR 2014
9.1. NEUER BEGRIFF „ERSTE TÄTIGKEITSSTÄTTE“
9.2. ERSTE TÄTIGKEITSSTÄTTE BEI FLUGPERSONAL DURCH BFH ENTSCHIEDEN
9.2.1. BEISPIEL: ERSTE TÄTIGKEITSTÄTTE (BEFRISTETES ARBEITSVERHÄLTNIS)
9.3. VERPFLEGUNGSMEHRAUFWENDUNGEN
9.3.1. BEISPIEL 14 – VERPFLEGUNGSMEHRAUFWENDUNGEN NACH NEUEM RECHT AB 2014
9.3.2. KRITIK UND ANMERKUNGEN ZUR NEUEN REGELUNG DER KÜRZUNG VON VERPFLEGUNGSMEHRAUF-WENDUNGEN AB 2014
9.4. SACHBEZUG FÜR VERPFLEGUNG (MAHLZEITEN)
9.5. ÜBERNACHTUNGSKOSTEN
9.6. BERUFLICH VERANLASSTE DOPPELTE HAUSHALTSFÜHRUNG
9.7. MOBILITÄTSKOSTEN - PRIVATER MEHRAUFWAND BEI AUSWÄRTSTÄTIGKEIT ALS WERBUNGSKOSTEN (REISENEBENKOSTEN)
9.8. DAS HÄUSLICHES ARBEITSZIMMER VON BORDPERSONAL
10. SONSTIGE PUNKTE VON INTERESSE
10.1. STEUERFREI ZUSCHLÄGE FÜR SONNTAGS-, FEIERTAGS- UND NACHTARBEIT (SFN ZUSCHLÄGE)
10.2. BEITRÄGE ZUR SEEMANNSKASSE
10.3. SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHT
10.4. KÜRZUNG DES SONDERAUSGABENABZUGS BEI STEUERFREIEN EINKÜNFTEN NACH DBA
10.5. STEUERLICHER INFORMATIONSAUSTAUSCH
10.6. ABFINDUNGEN
10.6.1.1. BEISPIEL: ABFINDUNGEN
11. ANHANG
11.1. SENATSVERWALTUNG FÜR FINANZEN BERLIN, ERLASS V. 22.05.2009, III A – S 1301 – 1/2007 - BESTEUERUNG VON EINKÜNFTEN AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT AN BORD VON KREUZFAHRTSCHIFFEN NACH DEN DBA MIT ITALIEN UND GROßBRITANNIEN
11.2. VERF. OFD HANNOVER V. 18.07.2006, S 1301 – 426/6 – STO 112, BESATZUNGSMITGLIEDER VON SEESCHIFFEN IM INTERNATIONALEN VERKEHR - BESCHLUSS VOM 26. APRIL 2005 - I B 86/04
11.3. SCHREIBEN BETR. BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT VON BORDPERSONAL INLÄNDISCHER FLUGGESELLSCHAFTEN; BERICHT DER BUNDESREGIERUNG V. 19. APRIL 2006 - BMF IV C 8-S 2300-10/06
11.4. KURZINFORMATION VOM 4.9.2008 (AKTUALISIERT 31.1.2012) BETR. PAUSCHBETRÄGE FÜR VERPFLEGUNGSMEHRAUFWENDUNGEN AN BORD VON SCHIFFEN FÜR SEELEUTE DER BUNDES- ODER DER HANDELSMARINE (BIS 2013) - FINANZMINISTERIUM SCHLESWIG-HOLSTEIN - VI 315 – S 2380 – 183
11.4.1. BUNDESMARINE:
11.4.2. HANDELSMARINE:
11.5. VORTEIL AUS UNENTGELTLICHER VERPFLEGUNG FÜR BORDPERSONAL EINES FLUSSKREUZFAHRTSCHIFFES AUSNAHMSWEISE KEIN ARBEITSLOHN
11.6. AUSZUG AUS DEM ANWENDUNGSERLASS ZUR ABGABENORDNUNG 2008 (AEAO) – WOHNSITZ UND GEWÖHNLICHER AUFENTHALT
11.7. BEKÖSTIGUNG IM BEREICH DER SEESCHIFFFAHRT UND IM BEREICH DER FISCHEREI - REFORM DES REISEKOSTENRECHTS AB 2014
11.8. WERBUNGSKOSTENABZUG BEI FLIEGENDEM PERSONAL UND FLUGHAFENMITARBEITERN
11.9. BFH BESTÄTIGT NEUES REISEKOSTENRECHT
11.10. AUSZUG AUS DEM BMF SCHREIBEN ZUR STEUERLICHEN BEHANDLUNG DES ARBEITSLOHNS NACH DEN DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN (RÜCKFALLKLAUSELN NACH § 50D ABS. 8 UND 9 ESTG UND DBA)
11.11. AUSZUG AUS DEM BMF SCHREIBEN ZUR STEUERLICHEN BEHANDLUNG DES ARBEITSLOHNS NACH DEN DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN (PERSONAL AUF SCHIFFEN UND FLUGZEUGEN)
11.12. MUSTER-EINSPRUCH VERPFLEGUNGSMEHRAUFWENDUNGEN
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit befasst sich mit der komplexen steuerlichen Situation von Bordpersonal (Seeleute, Piloten, Flugbegleiter) in der internationalen Schifffahrt und Luftfahrt unter Berücksichtigung des deutschen Steuerrechts. Das primäre Ziel ist es, den Lesern (Betroffenen und Beratern) einen Überblick über die steuerlichen Anknüpfungspunkte, insbesondere die Abgrenzung der Steuerpflicht bei internationaler Tätigkeit und die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), zu geben.
- Analyse der nationalen Steuerpflicht (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt) und der beschränkten Steuerpflicht für Bordpersonal.
- Untersuchung der Bedeutung von Flaggenrechten und der Auslegung des „Ortes der Arbeitsausübung“ für die Besteuerung.
- Erläuterung der Auswirkungen von Doppelbesteuerungsabkommen, insbesondere der Spezialregelungen für internationales Transportpersonal.
- Diskussion von Werbungskostenabzügen (Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten) und deren Sonderregelungen für mobiles Personal.
- Hinweise zu Gestaltungsoptionen und aktuellen Entwicklungen in der deutschen DBA-Politik sowie zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen.
Auszug aus dem Buch
5.3.1. Bedeutung der Fragestellung
Nach diversen Vorschriften ist zu untersuchen, an welchem Ort eine nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt worden ist, um Besteuerungsrechte zuzuweisen. Abzustellen ist dabei regelmäßig auf den Ort der physischen Arbeitsausübung, also auf den Ort, an dem sich der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit tatsächlich aufgehalten hat.
Bei Bordpersonal besteht die Schwierigkeit darin, dass der tatsächliche Aufenthaltsort sich regelmäßig auf ein bewegliches Verkehrsmittel bezieht und daher regelmäßig dort die Arbeitsleistung dem Arbeitgeber zugeführt wird, wo sich das Verkehrsmittel gerade befindet. Demnach ist darauf abzustellen, an welchem Ort sich dieses Verkehrsmittel wie lange aufgehalten hat, um den tatsächlichen Aufenthaltsort zu ermitteln und Besteuerungsrechte zuzuordnen. Zudem stellt sich die Frage welche Bedeutung dem Verkehrsmittel über exterritorialem Gebiet zukommt, denn insoweit stellt sich die Frage, ob das Verkehrsmittel selbst einen Aufenthaltsort vermitteln kann.
Zusammenfassung der Kapitel
1. VORWORT ZUR SECHSTEN AUFLAGE 2019: Der Autor erläutert die Aktualisierungen aufgrund neuer Rechtsprechung und Gesetzgebung, die seit der letzten Ausgabe relevant wurden.
4. VORBEMERKUNGEN ZU BORDPERSONAL IM INTERNATIONALEN VERKEHR: Einleitende Analyse der wirtschaftlichen Bedeutung des Bordpersonals sowie ein Überblick über die aktuelle Gemengelage in der Schifffahrt und Luftfahrt.
5. ZUR STEUERPFLICHT VON SEELEUTEN AN BORD VON SCHIFFEN IM INTERNATIONALEN VERKEHR: Grundlegende Darstellung der nationalen Steuerpflicht und der Besonderheiten für Bordpersonal bei nationalen und grenzüberschreitenden Tätigkeiten.
6. PRAKTISCHE ASPEKTE DER VERANLAGUNG VON BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIGEM BORDPERSONAL: Diskussion der Abgrenzung von Steuerpflichten und der Voraussetzungen für eine Veranlagung bei beschränkt steuerpflichtigen Personen.
7. GESTALTUNGSOPTIONEN: Darstellung steuerlicher Optionen, wie etwa der Wohnsitzverlagerung, unter Berücksichtigung restriktiverer Vorschriften und aktueller Trends zur Vermeidung doppelter Nichtbesteuerung.
8. HINWEISE ZUR BESTEUERUNG DES SELBSTÄNDIG TÄTIGEN BORDPERSONALS: Besonderheiten für selbständige Freelancer oder Honorarkräfte im Vergleich zum angestellten Bordpersonal.
9. AKTUELLE ENTWICKLUNGEN ZU DEN WERBUNGSKOSTEN VON BORDPERSONAL AB EINSCHLIEßLICH KALENDERJAHR 2014: Analyse der neuen Reisekostenregeln, insbesondere zum Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“ und zu Verpflegungspauschalen.
10. SONSTIGE PUNKTE VON INTERNESSE: Behandelt diverse Themen wie SFN-Zuschläge, Beiträge zur Seemannskasse, Sozialversicherungspflicht und den Informationsaustausch zwischen Behörden.
Schlüsselwörter
Bordpersonal, Schifffahrt, Luftfahrt, Doppelbesteuerungsabkommen, Steuerpflicht, Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Werbungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen, erste Tätigkeitsstätte, Rückfallklauseln, DBA, Auslandstätigkeit, Steuern.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in diesem Ratgeber grundsätzlich?
Der Ratgeber bietet Bordpersonal in der Luft- und Schifffahrt sowie deren Beratern einen strukturierten Überblick über die deutsche Besteuerung ihres Arbeitslohns unter Berücksichtigung nationaler Gesetze und internationaler Abkommen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Klärung der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht, die Auslegung von DBA-Sonderregelungen, die steuerliche Behandlung von Werbungskosten und die Besonderheiten bei Wohnsitzverlagerungen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist es, die steuerliche Situation für Seeleute und Flugpersonal verständlich aufzuarbeiten, um Sicherheit bei der Abgabe von Steuererklärungen zu schaffen und Fallstricke zu vermeiden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine steuerrechtliche Fachanalyse, die geltende Gesetze (AO, EStG, AStG), Rechtsprechung (BFH-Urteile) und Doppelbesteuerungsabkommen im Kontext von praktischen Beispielen auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Besteuerung von Seeleuten und Flugpersonal, die Erläuterung internationaler Regelungen und die praktische Anwendung von Steuerrecht bei verschiedenen DBA-Konstellationen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Bordpersonal, Doppelbesteuerungsabkommen, Steuerpflicht, erste Tätigkeitsstätte und Verpflegungspauschalen sind die zentralen Begriffe.
Warum ist das Thema "Erste Tätigkeitsstätte" für Bordpersonal so wichtig?
Da Flugzeuge und Schiffe völkerrechtlich meist keine ortsfeste Betriebsstätte darstellen, hat die Einordnung durch das BFH große Auswirkungen auf die Absetzbarkeit von Reisekosten und die Berechnung von Verpflegungspauschalen.
Wie gehen die Finanzbehörden mit Fällen von "doppelter Nichtbesteuerung" um?
Der deutsche Gesetzgeber versucht durch spezielle Rückfallklauseln in den DBA sowie nationale Vorschriften (wie § 50d EStG) sicherzustellen, dass Einkünfte nicht gänzlich unversteuert bleiben.
Welche Rolle spielen "Stand-by Zimmer" für den steuerlichen Wohnsitz?
Die Rechtsprechung betrachtet kleine, dauerhaft angemietete Räume am Heimatflughafen oft als "Wohnung" im Sinne eines steuerlichen Wohnsitzes, was zur unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland führen kann.
- Citation du texte
- Rüdiger Urbahns (Auteur), 2019, Zur Besteuerung von Bordpersonal an Bord von Schiffen und Flugzeugen im internationalen Verkehr 2019, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/501352