Der Jemen-Konflikt. Ein Stellvertreterkrieg zwischen Sunniten und Schiiten?


Bachelor Thesis, 2019

65 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen
2.1. Der Jemen
2.2. Stellvertreterkrieg
2.3. Die Spaltung des Islam
2.4. Sunniten
2.5. Schiiten
2.5.1. Imamiten
2.5.2. Ismailiten
2.5.3. Zaiditen

3. Die Konfliktparteien
3.1. Nationale Akteure
3.1.1. Huthi-Bewegung
3.1.2. Huthi-Familie
3.1.3. Ali Abdullah Salih
3.1.4. Abd Rabbuh Mansur Hadi
3.1.5. Al-Ahmar Familie /p> 3.1.6. Die Islah-Partei
3.1.7. Ali Mohsen
3.1.8. Die Südliche Bewegung (Hirak)
3.1.9. Dschihadistische Gruppen
3.2. Internationale Akteure
3.2.1. Saudi-Arabien und Iran 3.2.2. Der Golf-Kooperationsrat (GKR)
3.2.3. Die Vereinigten-Arabischen-Emirate (VAE)
3.2.4. Katar
3.2.5. Bahrain
3.2.6. Kuwait
3.2.7. Oman
3.2.8. USA

4. Historische Entwicklung
4.1. Zwei unabhängige Staaten
4.2. Bürgerkrieg
4.3. Der Huthi-Konflikt
4.4. Die Saada-Kriege
4.5. Arabischer Frühling
4.6. Transitionsprozess
4.7. Militärintervention

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Politische Karte des Jemen

Abbildung 2: Weltweite Verteilung von Sunniten und Schiiten

Abbildung 3: Die Glaubensströmungen des Islam

Abbildung 4: Verteilung der Glaubenskonfessionen im Jemen

Abbildung 5: Flagge der Huthis

Abbildung 6: Der schiitische Halbmond

Abbildung 7: Mitgliedstaten des Golf-Kooperationsrats

Abbildung 8: Zwei unabhängige jemenitische Staaten

Abbildung 9: Huthi-Expansion 2012 bis 2015

1. Einleitung

Das Gebiet der heutigen Republik Jemen an der südwestlichen Spit- ze der Arabischen Halbinsel war einst in der Antike unter dem Na- men „Arabia Felix“ (glückliches oder fruchtbares Arabien) bekannt. (vgl. Burrowes, 2019, o.S.) Zu dieser Zeit galt der Jemen noch als das reichste Land in der arabischen Welt. (vgl. Hermann, 2015, o.S.) Heute ist es das ärmste Land mit einem Pro-Kopf-Einkommen von etwa 1.030 US-Dollar. (vgl. Destatis, 2016, o.S.) Der Jemen leidet gegenwärtig unter hoher Arbeitslosigkeit, starkem Bevölkerungs- wachstum, Trinkwasserknappheit und massiver Armut. (vgl. Büchs, 2011, o.S.) Hinzu kommt, dass in dieser seit jeher konfliktreichen Region seit März 2015 ein blutiger Krieg herrscht. (vgl. Kirchschla- ger, 2017, S.2f.) Die nationale und internationale Berichterstattung spricht in diesem Zusammenhang regelmäßig von einem Stellvertre- terkrieg zwischen den beiden arabischen Großmächten Saudi- Arabien und Iran. Beide Kontrahenten werden dabei als Verteidiger ihrer Konfessionen dargestellt und die Religion als Hauptgrund für die kriegerischen Auseinandersetzungen angeführt. Mit dem Verweis auf einen gemeinsamen schiitischen Hintergrund suggerieren die Medien außerdem in ihrer Berichterstattung eine direkte Verbindung zwischen den schiitischen Huthis und dem amtierenden Regime in Teheran. (vgl. Transfeld, 2017, S.2f.) In diesem Zusammenhang soll im Verlauf der Ausarbeitung differenziert untersucht werden, ob es sich beim Jemen-Konflikt um einen Stellvertreterkrieg zwischen Sun- niten und Schiiten, im speziellen zwischen Saudi-Arabien und dem Iran, handelt. Zur Veranschaulichung wird dazu im zweiten Kapitel zunächst eine kurze geographische Einordnung der Republik Jemen vorgenommen. Außerdem sollen der Begriff des Stellvertreterkrieges definiert und wesentliche Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit Sunniten und Schiiten dargestellt werden. Das dritte Kapitel beschäf- tigt sich mit den verschiedenen Akteuren des Jemen-Konflikts und erläutert die wichtigsten nationalen und internationalen Beteiligten.

Dies geschieht insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftlichen und politischen Verflechtungen der Akteure sowie deren Hintergründe und Zusammensetzungen in sozialer und konfessioneller Hinsicht. Im vierten Kapitel wird schließlich die historische Entwicklung im Je- men von der Wiedervereinigung bis in die heutige Zeit skizziert. Da- bei wird insbesondere versucht aufzuzeigen welche Entwicklungen zum aktuellen Konflikt geführt und welche Gründe die gegenwärtigen Auseinandersetzungen im Jemen haben. Abschließend erfolgt dann ein Fazit.

2. Grundlagen

2.1.Der Jemen

Die Republik Jemen liegt an der Südspitze der Arabischen Halbinsel mit der Hauptstadt Sanaa im Westen des Landes. (vgl. Kopp, 2005, S.1ff.) Mit einer Fläche von 527.968 Quadratkilometern ist der Jemen etwa anderthalb mal so groß wie Deutschland. (vgl. Fischer Weltal- manach, 2018, S.241) Die Amtssprache ist Arabisch und die Ein- wohnerzahl beträgt in etwa 29 Millionen. (vgl. CIA, 2018, o.S.) Im Norden grenzt der Jemen an Saudi-Arabien. Der Grenzverlauf wurde erst im Jahr 2000 im Vertrag von Jidda endgültig festgelegt. Die un- klaren Verhältnisse über die Nordgrenze belasteten die Beziehungen zu Saudi-Arabien jahrzehntelang stark. Im Osten grenzt der Jemen an den Oman und im Süden an den Indischen Ozean. Im Westen wird der Jemen durch das Rote Meer begrenzt. (vgl. Kopp, 2005, S.1ff.) Die Meerenge Bab al-Mandab am südlichen Zugang zum Ro- ten Meer gilt aufgrund des Öl-Exports als Eckpfeiler saudischer Au- ßenpolitik und ist generell von großer Bedeutung für den Welthandel. (vgl. Darwich, 2015, S.2) Der Jemen besteht gegenwärtig aus 22 Provinzen. (vgl. Fischer Weltalmanach, 2018, S.241) Die nördlichste Provinz ist Saada (Sadah). Sie liegt im Nordwesten des Landes und ist seit dem Jahre 860 die Heimatprovinz der Zaiditen im Jemen. (vgl. Al-Jazeera, 2009, o.S.) Weitere wichtige Städte sind Taizz im Süd- westen und Aden im Süden. (vgl. Kopp, 2005, S.1ff.) Abbildung 1 veranschaulicht die politische Gliederung des Jemen und dient der geographischen Übersicht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Politische Karte des Jemen (Sons, 2017, o.S.)

2.2. Stellvertreterkrieg

Bei einem Stellvertreterkrieg handelt es sich um einen bewaffneten Konflikt zwischen Staaten oder nicht staatlichen Konfliktparteien, welcher durch Anstiftung oder im Auftrag von sogenannten Groß- mächten stattfindet. Dabei wird in der Regel seitens der Großmächte ein bereits bestehender Konflikt für die eigenen Zwecke instrumenta- lisiert. Primäres Ziel ist der Erhalt der eigenen Interessensphäre auf Kosten der jeweils anderen Großmacht. Vor diesem Hintergrund ver- suchen die beteiligten Großmächte, welche über einen wesentlichen geopolitischen Einfluss verfügen, eine direkte Verwicklung oder mili- tärische Auseinandersetzung weitestgehend zu vermeiden. (vgl. Osmańczyk, 2003, S.1869) Eine Beteiligung der Großmächte erfolgt zumeist indirekt über finanzielle, militärische oder logistische Beihil- fen. Aber auch eine direkte Beteiligung ist möglich. (vgl. Darwich, 2015, S.3) Der Begriff des Stellvertreterkrieges ist eng mit dem Ost- West-Konflikt verbunden und charakteristisch für die Zeit des Kalten Krieges. Prägend war dabei die Systemkonfrontation zwischen Kapi- talismus und Kommunismus. (vgl. Schwabe, o.J., o.S.) Nach 1945 standen sich mit den Westmächten unter der Führung der USA und dem Ostblock unter der Führung der Sowjetunion zwei unvereinbare Staatensysteme gegenüber. Beide Konfliktparteien hatten das Ziel, die weltpolitische Machtposition des Kontrahenten zu schwächen und ihre eigene geopolitische Einflusssphäre auszuweiten. Zu einer direkten militärischen Konfrontation kam es allerdings nie. (vgl. Nag- ler, 2014, o.S.) Vielmehr wurden Stellvertreterkriege geführt in denen der Erfolg oder der Misserfolg einer lokalen Kriegspartei stellvertre- tend den jeweiligen Großmächten zugerechnet wurde. (vgl. Greiner, 2006, S.8) Bekannte Beispiele sind die Kriege in Korea (1950-1953), Vietnam (1964-1973) oder Afghanistan (1979-1989). (vgl. Schwabe, o.J., o.S.) In den viereinhalb Jahrzehnten nach 1945 können bis zu 150 größere bewaffnete Stellvertreterkonflikte, vornehmlich in der Dritten Welt, gezählt werden. (vgl. Greiner, 2006, S.8)

2.3. Die Spaltung des Islam

Nach dem Tod Mohammeds entbrannte unter seinen Gefährten ein Nachfolgestreit. Der Prophet hatte keinen männlichen Erben hinter- lassen und auch nicht geregelt, wer die politische Führung der Glau- bensgemeinschaft nach seinem Ableben übernehmen sollte. Aus diesem Vakuum heraus entbrannte ein theologischer Konflikt inner- halb der islamischen Gemeinde. Es bildeten sich zwei Parteien, die auf unterschiedlichen Prinzipien der Nachfolge beharrten. Die Sunni- ten forderten die Wahl eines Anführers aus dem Stamm des Prophe- ten, der kein Familienmitglied sein musste. Sie setzten nach dem Tod Mohammeds zuerst die Wahl des Mohammed-Vertrauten Abu Bakr zum ersten Kalifen durch, auf den Umar Ibn Al-Chattab und Uthman Ibn Affan folgten. Aus Sicht der Schiiten waren diese drei Kalifen unrechtmäßig. Sie traten dafür ein, dass nur ein Familienan- gehöriger des Propheten dessen Nachfolger werden könne. (vgl. Wentker, 2008, S.29f.) Sie betrachten deshalb Ali Ibn Abi Talib, den Cousin Mohammeds und vierten rechtsgeleiteten Kalifen, als recht- mäßigen Nachfolger Mohammeds. Dieser Streit spaltet die islami- sche Gemeinde bis heute. (vgl. Elger, 2018, S.202f.)

2.4. Sunniten

Zum Sunnitentum bekennen sich weltweit in etwa 85 Prozent der Muslime. Es handelt sich damit um die mit Abstand größte Glaubens- richtung innerhalb der islamischen Gemeinschaft.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Verteilung von Sunniten und Schiiten im Nahen Osten und in Asien (vgl. arte, 2015, o.S.)

Abbildung 2 verdeutlicht beispielhaft die Verteilung der sunnitischen Bevölkerung im Nahen Osten und in Asien (grün). Die Bezeichnung der Sunniten leitet sich von ihrem arabischen Namen „ahl as-sunna wa-l-jama’a“ (das Volk der Tradition und der Gemeinschaft) ab. Der Begriff Sunna bedeutet wörtlich „eingeführter Brauch“ oder „gewohn- te Handlung“ und meint die Überlieferung von vorbildhaften Taten und Aussprüchen des Propheten Mohammed, welche der Hadithlite- ratur entstammt. (vgl. Elger, 2018, S.212ff.) Im 8. und 9. Jahrhundert bildeten sich, in den Zentren der islamischen Gelehrsamkeit, vier unterschiedliche sunnitische Rechtsschulen heraus. Es handelt sich dabei um verschiedene Richtungen der Auslegung des islamischen Rechts. Die einzelnen Rechtsschulen führen sich auf ihre jeweiligen Gründungsväter zurück und tragen deren Namen. Es gibt die Hanafi- ten (nach Abu Hanifa), die Hanbaliten (nach Ahmad ibn Hanbal), die Malikiten (nach Malik ibn Anas) und die Shafi’iten (nach ash-Shafi’i). Deren geographische Verteilung verdeutlicht Abbildung 3. Die Rechtsschulen erkennen sich jeweils gegenseitig an und unterschei- den sich nur in einigen Lehrfragen, der Auslegung von Rechtsbe- stimmungen und in Teilbereichen der religiösen Pflichtenlehre. Ins- gesamt sind die theologischen Differenzen aber nicht sehr groß. Von Marokko und Mauretanien im Westen bis Bangladesch und Indone- sien im Osten verfügen die meisten islamischen Länder über eine sunnitische Mehrheitsbevölkerung. (vgl. Elger, 2018, S.189f.)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Die Glaubensströmungen des Islam (vgl. arte, 2015, o.S.)

2.5. Schiiten

Das Schiitentum oder Schia stellt die zweitgrößte Glaubensrichtung innerhalb des Islams dar. In etwa 15 Prozent der Muslime sind schii- tischen Glaubens. Unter anderem im Iran, Irak, Bahrain, Libanon und Aserbaidschan stellen die Schiiten die Bevölkerungsmehrheit (siehe orangene Einfärbung in Abbildung 2). Der Begriff Schia steht verkürzt für den arabischen Ausdruck „shi’at Ali“ und bedeutet „die Partei Alis“ zurückzuführen auf Ali Ibn Abi Talib, den Cousin Mohammeds. (vgl. Elger, 2018, S.202) Die Schia gliedert sich in verschiedene Un- terströmungen. Kleinere Gruppen stellen dabei die Drusen, die indi- schen Bohras oder die syrischen Alawiten dar. (vgl. Halm, 2015, S.10) Die wichtigsten und am weitesteten verbreiteten Unterströ- mungen sind allerdings die Imamiten, die Ismailiten und die Zaiditen. (vgl. Elger, 2018, S.202) Abbildung 3 zeigt diese Unterströmungen in Rot (Imamiten) in Rosa (Ismailiten) und in Orange (Zaiditen).

2.5.1. Imamiten

Die größte Glaubenskonfession innerhalb der Schiiten bilden die Imamiten mit einem Anteil von etwa 80 Prozent. (vgl. Momen, 2016, S.219) Sie werden auch Zwölferschiiten genannt, da sie einer Imamatslehre folgen, welche eine Reihe von zwölf bestimmten Ima- men annimmt. Diese Reihe beginnt bei Ali Ibn Abi Talib als erstem Imam. Seine Söhne Hasan und Husain gelten als zweiter und dritter Imam. Das Imamat wird dabei nur an die direkten männlichen Nach- kommen der Prophetenfamilie weitergegeben. Die Imame gelten den Schiiten als unfehlbar und sündenlos. Der Zwölfte Imam lebt nach schiitischer Lehre der Imamiten im Verborgenen weiter und ist nicht gestorben. Er wird eines Tages erscheinen und als Messias Gerech- tigkeit walten lassen und die Herrschaft der Tyrannen beenden. (vgl. Elger, 2018, S.202)

2.5.2. Ismailiten

Die Ismailiten stellen mit 11 Prozent die zweitgrößte Glaubenskon- fession innerhalb der Schiiten dar. (vgl. Momen, 2016, S.219) Sie werden auch Siebenerschia genannt, da sie ab dem siebten Imam einer anderen Reihe von Imamen folgen als die Zwölferschia. Im Zentrum ihrer Lehre steht eine deutliche Unterscheidung zwischen offensichtlichen Schriften mit den darin enthaltenen religiösen Gebo- ten (exoterisch, zahir) und den über den Text hinausgehenden, ver- borgenen Botschaften der Schriften (esoterisch, batin). Letztere wer- den durch eine Interpretation kabbalistischer Natur zugänglich ge- macht. Bei den Ismailiten ist der siebte Imam nicht gestorben und lebt in der Verborgenheit. Wie bei den Zwölferschiiten wird dieser eines Tages wiederkehren. Dabei wird er nach ismailitischer Lehre alle verborgenen Wahrheiten enthüllen. (vgl. Elger, 2018, S.104)

2.5.3. Zaiditen

Eine weitere Glaubenskonfession der Schiiten bilden die Zaiditen. Sie führen sich zurück auf Zaid ibn Ali, den Sohn des vierten schiiti- schen Imams. Die Imamatslehre und das Recht der Zaiditen unter- scheiden sich wesentlich von der Imamatslehre und dem Recht der Imamiten und der Ismailiten. Sie stehen in dieser Hinsicht den Sunni- ten besonders nahe. Nicht zur Glaubenslehre der Zaiditen gehören die zeitweilige Verborgenheit und die zu erwartende Rückkehr eines Imams als Erlöser wie dies bei den Imamiten und den Ismailiten der Fall ist. Sie kennen keine einheitliche feste Imam-Reihe. Die Zugehö- rigkeit zur Prophetenfamilie ist eine Voraussetzung für das Imamat bei den Zaiditen. Außerdem erfordert die Position eine überdurch- schnittliche geistige Bildung, theologische Kenntnisse und eine sehr gute literarische Bildung. Der Imam muss zudem bereit und in der Lage sein, für den Erhalt seines Amtes und für seine Herrschaft zu kämpfen. Ende des 9. Jahrhunderts etablierte sich das erste zaiditi- sche Imamat im Norden des heutigen Jemen. Bis 1962 existierte dort ein zaiditischer Religionsstaat. In der heutigen Republik Jemen stel- len die Zaiditen in etwa 50 Prozent der Bevölkerung. (vgl. Elger, 2018, S.242)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Verteilung der Glaubenskonfessionen im Jemen (vgl. arte, 2009, o.S.)

Abbildung 4 zeigt (grün eingefärbt), in welchen Landesteilen die je- menitischen Schiiten und damit gleichbedeutend die Zaiditen leben. Die in der nordjemenitischen Saada-Provinz heimische Huthi- Bewegung sieht sich gegenwärtig als zentrale Vertretung zaiditischer Interessen. (vgl. Schäfer, 2015, S.228)

3. Die Konfliktparteien

3.1. Nationale Akteure

3.1.1. Huthi-Bewegung

Bei der Huthi-Bewegung handelt es sich um eine islamische, religiös- politische Gruppierung. (vgl. Rahme, 2015, o.S.) Sie wird offiziell An- sar Allah genannt, was so viel bedeutet wie „die Helfer Gottes“. (vgl. Popp, 2015, S.2) Die Huthi-Bewegung kämpfte seit ihrer Entstehung für den Schutz der spezifischen Identität der Zaiditen und die Bewah- rung ihrer kulturellen und religiösen Rechte. Diese waren durch die Politik der Regierung in Sanaa immer weiter eingeschränkt worden. (vgl. Steinberg, 2017, S.2) Der Zusammenschluss sollte als zentrale Interessenvertretung der Zaiditen fungieren und sich gegen ihre so- zioökomische, politische und religiöse Marginalisierung stellen. (vgl. Schäfer, 2015, S.227f.) Sie sprechen sich gegen die Zusammenar- beit der jemenitischen Regierung mit den Vereinigten Staaten aus und kritisieren zudem die politische Korruption der führenden Mach- teliten des jemenitischen Staates. (vgl. Baron, 2015, o.S.) Die Ideo- logie der Huthis wird besonders deutlich, wenn man sich ihre Flagge genauer anschaut. (siehe Ab- bildung 5) Der darauf abgebil- dete Slogan lautet „Gott ist groß. Tod den USA. Tod Israel. Verdammt seien die Juden. Sieg dem Islam.“ (vgl. alba- waba, 2017, o.S.) Die Huthi- Familie war innerhalb dieser Bewegung stets besonders ak- tiv. (vgl. Baron, 2015, o.S.)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Flagge der Huthis (vgl. albawaba, 2017, o.S.)

Der Aufbau einer zentralen Interessenvertretung war notwendig ge- worden, da sich die Zaiditen nach dem Ende des fast 1000-jährigen zaiditischen Imamats im Jahre 1962 ohne politischen Einfluss wie- derfanden. Einige Mitglieder der alten Machtelite der Zaiditen schlos- sen sich dann mit Angehörigen einflussreicher zaiditischer Stämme zusammen und gründeten eine Bewegung. Diese nannten sie die „Jugend der Gläubigen“ (Shabab al-Mu’mineen). (vgl. Schäfer, 2015, S.227ff.) Anfänglich handelte es sich um eine gemäßigte theologi- sche Bewegung. Sie predigte Toleranz und organisierte Freizeitakti- vitäten und Sommerlager, um die zaiditische Kultur in der Saada- Provinz zu bewahren. (vgl. Al-Batati, 2014, o.S.) Im Rahmen der Ju- gendorganisation trafen sich zunächst nur vereinzelt kleinere Grup- pen an Schulen. Die Führung erkannte allerdings zeitnah das Poten- zial dieser Treffen und förderte diese Gruppen. Dies führte ab 1994 dazu, dass Freizeit- und Sommerlager organisiert wurden, welche auch losgelöst von den Schulen stattfanden. Die Aktivitäten der Be- wegung konnten sich schnell über großen Zulauf erfreuen. Zwischen 1994 und 1995 nutzten in etwa 10.000 bis 15.000 Studenten aus der Saada-Provinz und den anliegenden Regionen die Freizeitangebote der Organisation. In den nächsten Jahren entstanden dann weitere Sommerlager in ganz Nordjemen. Die Teilnehmerzahlen stiegen noch bis in die 2000er Jahre rasant an. Dies lag auch daran, dass die Lager Lernen mit Freizeitvergnügen verbanden und somit bei der Jugend sehr beliebt waren. Außerdem war für die Teilnahme die so- ziale Herkunft oder eine bestimmte Stammeszugehörigkeit irrelevant. Zukünftige Führungspersönlichkeiten der Huthis hielten regelmäßig Vorträge in den Lagern und konnten dadurch ihr Ansehen und ihre Bekanntheit bei der Bevölkerung des Nordens steigern. Darüber hin- aus konnten sie über die Jugendorganisation Verbindungen zu ver- schiedenen Stämmen und einflussreichen Händlern aufbauen. Durch die Lager und deren Teilnehmer war die Führung der Bewegung in der Lage, zaiditische Schriften und deren Kultur wieder einer breite- ren Basis im Norden zugänglich zu machen. Die „Jugend der Gläubi- gen“ ist dabei von besonderer Bedeutung, da sie eine direkte Ver- bindung zwischen den verschiedenen Generationen der Zaiditen herstellt. Dazu zählen die Zaiditen, die noch die Monarchie vor 1962 erlebt haben, die Aktivisten der 1990er Jahre und die Kämpfer von heute. Die Organisation wirkte dadurch identitätsstiftend und konnte ein besonderes Gemeinschaftsgefühl erzeugen. Darüber hinaus war die neue Generation von zaiditischen Führern in der Lage, ihre Lehre mit modernen Kommunikationsmitteln zu verbreiten, was ihnen er- laubte, einen größeren Personenkreis direkt anzusprechen und zu mobilisieren. (vgl. Salmoni, 2010, S.98ff.) Die „Jugend der Gläubi- gen“ gilt als Vorgängerorganisation der Huthi-Bewegung. (vgl. Hei- bach, 2017, S.2) Erst seit im Jahr 2004 Hussein al-Huthi die Führung der Bewegung übernahm, bezeichnet man die Gruppe als Huthis. (vgl. Schäfer, 2015, S.228)

3.1.2. Huthi-Familie

Das angestammte Gebiet der Huthi-Familie ist die Saada-Provinz im Nordwesten des Jemen. Eine zentrale Figur der Familie stellt Badr al-Din al-Huthi dar. Er wurde 1922 in Dahyan (Saada-Provinz) gebo- ren (verstorben 2010) und wirkte als zaiditischer Gelehrter. Von der Bevölkerung des Nordens wurde er in einer Linie mit den letzten Herrschern des zaiditischen Königreichs gesehen. Aufgrund dessen genoss er in Saada und den umliegenden Provinzen hohes Ansehen und Reputation. Badr al-Din al-Huthi heiratete vier Mal und zeugte während jeder Ehe jeweils mehrere Söhne. Seine Frauen waren entweder Töchter von einflussreichen Stammesführern oder Töchter von Familien, welche aufgrund ihrer religiösen Abstammung ein ho- hes Ansehen in der Bevölkerung aufweisen konnten. Seine Söhne führten diese Heiratsmuster fort und konnten dadurch auf ein großes, loyales Netzwerk zurückgreifen. Die Söhne Hussein, Ahmad, Yahya, Abd al-Qadir, Muhammad und Hamid-al Huthi waren bereits während ihrer Schulzeit als Führungspersönlichkeiten innerhalb der „Jugend der Gläubigen“ aktiv. Dadurch waren sie in der Lage, gute Kontakte zu Mitgliedern von zahlreichen verschiedenen Stämmen, einflussrei- chen Händlern und geachteten religiösen Persönlichkeiten aus der gesamten Provinz aufzubauen. Diese konnten sie für ihre Ideen be- geistern und so Einfluss auf eine breite Bevölkerungsmehrheit des Nordens nehmen. Aus diesem Kollektiv heraus entwickelte sich spä- ter eine Generation von politisch aktiven Jemeniten, welche der Hut- hi-Bewegung gegenüber sehr positiv eingestellt war. So entstand ein weitverzweigtes soziales Netzwerk mit vielen sich überschneidenden Verbindungen in der Saada-Provinz. Diese Verbindungen machen deutlich, warum die Huthis in der Lage sind, regelmäßig eine Vielzahl von loyalen Anhängern zu mobilisieren. (vgl. Salmoni, 2010, S.101ff.)

3.1.3. Ali Abdullah Salih

Ali Abdullah Salih wurde am 21. März 1942 in Beit al-Ahmar, nahe der Hauptstadt Sanaa, als einer von acht Brüdern geboren. (vgl. Munzinger, 2018, o.S.) Salih war Zaidit und Angehöriger des Stam- mes der Sanhan. Er gehörte somit zu der einflussreichen Hashid- Stammeskonföderation. (vgl. Schäfer, 2015, S.228) Da es zur dama- ligen Zeit im Jemen kaum Schulen gab, bekam Salih nur eine rudi- mentäre Ausbildung an einer Koranschule. Er ging 1958 zum Militär und besuchte ab 1960 eine Kadettenschule. Salih war im Herbst 1962 an einer Revolte junger Offiziere beteiligt. Diese führte dazu, dass die religiöse Imam-Herrschaft beendet und die Arabische Re- publik Jemen ausgerufen wurde. Salih wurde dann 1963 zum Leut- nant befördert und brachte es während des nordjemenitischen Bür- gerkrieges (1962 bis 1970) bis zum Befehlshaber einer Panzerbriga- de. (vgl. Munzinger, 2018, o.S.) Er machte anschließend weiter Kar- riere beim Militär und wurde 1977 von Ahmed bin Hussein al- Ghashmi, dem damaligen Präsidenten der Arabischen Republik Je- men, zum Militärgouverneur der bedeutenden Taizz-Provinz ernannt.

[...]

Excerpt out of 65 pages

Details

Title
Der Jemen-Konflikt. Ein Stellvertreterkrieg zwischen Sunniten und Schiiten?
College
University of Applied Sciences for Public Administration of North Rhine-Westphalia; Gelsenkirchen  (Fh)
Grade
1,7
Author
Year
2019
Pages
65
Catalog Number
V502150
ISBN (eBook)
9783346031631
ISBN (Book)
9783346031648
Language
German
Keywords
Jemen, Iran, Saudi-Arabien, Stellvertreterkrieg, Huthi, Politik, USA, Islam, Sunniten, Schiiten, Katar, Vereinigte Arabische Emirate
Quote paper
Michael Konkel (Author), 2019, Der Jemen-Konflikt. Ein Stellvertreterkrieg zwischen Sunniten und Schiiten?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/502150

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Der Jemen-Konflikt. Ein Stellvertreterkrieg zwischen Sunniten und Schiiten?



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free