Der Begriff der nahestehenden Personen findet sich häufig im Zusammenhang mit der Problematik von Related Party Transactions. Bei RPT fehlt es am natürlichen Interessengegensatz zwischen fremden Geschäftspartnern, so dass ggf. Geschäfte zu unangemessenen Konditionen abgeschlossen werden.
Insbesondere ein Blockaktionär könnte sich Vorteile aus dem Gesellschaftsvermögen verschaffen, durch Transaktionen zu nicht marktgerechten Konditionen und dadurch die übrigen (Minderheits-) Aktionäre benachteiligen (sog. Tunneling). Vor diesem Hintergrund steht die Regulierung von RPT im Fokus internationaler Organisationen wie der Weltbank und der OECD.
De lege lata besteht für die Vermeidung der Gefahren, die von RPT ausgehen, kein geschlossenes Regelungskonzept, hingegen finden sich diverse Normierungen im Gesellschafts-, Konzern,- Steuer- und Bilanzrecht. Die Neuregelungen der §§ 111a ff. AktG-E sollen divergierend dazu ein geschlossenes Gesamtkonzept bilden, inspiriert durch die vom britischen FCA Listing Rules.
Die Integration der §§ 111a ff. AktG-E in das deutsche Aktienrecht basiert auf dem vom Bundeskabinett am 20.03.2019 beschlossenen Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Die Umsetzung sollte bis zum 10.06.2019 erfolgen.
Eine Präzisierung, was unter einer nahestehenden Person zu verstehen ist, wird in § 111a I 2 AktG-E nicht vorgenommen, sondern eine dynamische Verweisung, auf die durch EG/EU-Verordnungen übernommenen, internationalen Rechnungslegungsstandards. Resultierend daraus besteht ein Nebeneinander verschiedener Rechtsordnungen, namentlich des deutschen Aktienrechts, der europäischen Richtlinie und Verordnungen, sowie der internationalen Rechnungslegungsstandards.
Prekär dabei ist, dass es sich bei den Rechnungslegungsstandards um eine Regelungskonzept handelt, das von unbestimmten Rechtsbegriffen geprägt ist. Daraus resultiert die Frage, wie eine Auslegung vorgenommen werden müsste, u.a. aufgrund des Divergierens der Rechtsordnungen.
Fundamental für die Analyse der methodischen Besonderheiten aus dem Verweis auf die internationalen Rechnungslegungsstandards, ist zunächst ein strukturelles Systemverständnis des § 111a I 2 AktG-E. Erforderlich ist die Determinierung der Verweise und die daraus resultierenden anwendbaren Rechnungslegungs-standards. Anschließend ist zu selektieren, welche Grundsätze für die Auslegung gelten, insb. beeinflusst durch das europäische Gemeinschaftsrecht.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Gang der Untersuchung.....
- C. Regelungsgehalt des § 111a I 2 AktG-E
- I. Struktureller Aufbau
- II. Determinierung von internationalen Rechnungslegungsstandards und deren System..........\n
- III. Relevanz des IAS 24.............
- D. Grundsätze für die Auslegung der IFRS.......
- I. Bedürfnis der Auslegung
- II. Methodik der Auslegung
- 1. Auslegung von IFRS
- a) Grundlagen im IFRS-System
- aa) Allgemein Anwendungs- und Auslegungsgrundsätze.\n
- bb) Übertragung der Grundsätze des IAS 8.10 ff..\n
- b) Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrecht.\n
- a) Grundlagen im IFRS-System
- 2. Auslegungsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts
- a) Grammatikalische Auslegung
- aa) Problem der Mehrsprachigkeit.\n
- bb) Autonome Begriffsauslegung..\n
- cc) Konsequenzen....\n
- b) Historische Auslegung.\n
- c) Systematisch-teleologische Auslegung.....
- aa) Horizontale Ausrichtung..\n
- bb) Vertikale Ausrichtung.
- (i) Sekundärrechtliche Aspekte
- (ii) Primärrechtskonforme Auslegung..\n
- d) Rechtsvergleichende Auslegung......\n
- a) Grammatikalische Auslegung
- 3. Einfluss der EU-Endorsementregelung.\n
- 4. Kompetenzen des IASB und EuGH
- a) Einfluss des IFRIC\n
- b) Rechtsprechung des EuGH\n
- 1. Auslegung von IFRS
- E. Übertragung der Grundsätze für die Auslegung von IFRS auf den aktienrechtlichen Begriff der nahestehenden Personen
- I. Auslegung des IAS 24....
- 1. Integration in das deutsche Rechtssystem.......
- a) Kodifizierung im AktG
- b) Bestimmung der Auslegungsmethodik..\n
- aa) Richtlinienkonforme Auslegung....\n
- bb) Einfluss der europäischen Verordnungen.\n
- 2. Grammatikalische Auslegung.....
- a) Nationale Methodik
- b) Methodisches Vorgehen
- aa) Ausganspunkt der grammatikalischen Auslegung
- bb) Anwendungsbeispiel anhand des Begriffs Adoptivkinder.
- (i) Problemaufriss .\n
- (ii) Lösungsansatz
- (iii) Korrektur des Auslegungsergebnisses ......\n
- c) Richtlinienkonforme Rechtsfortbildung.\n
- 3. Historische Auslegung..\n
- a) Determinierung des historischen Gesetzgebers.\n
- b) Animus des nationalen Gesetzgebers.\n
- c) Animus des europäischen Gesetzgebers....
- aa) Wille des Richtliniengesetzgebers
- bb) Wille des Verordnungsgesetzgebers.\n
- 4. Systematisch- teleologische Auslegung.
- a) Nationale Methodik
- b) Methodische Vorgehensweise .
- aa) Aspekte des IAS 24.\n
- bb) Prinzipien und Gebote des „allgemeinen Teils\" des IFRS-Regelwerks
- (i) Framework..\n
- (ii) IAS 1..\n
- (iii) IAS 8.10..\n
- cc) Nationale und europäische Gesichtspunkte .
- (i) ARRL II.....\n
- (ii) ARUG II.\n
- (iii) EG/EU-Verordnungen\n
- 5. Wertungen des DCGK..\n
- II. Auslegung der deutschen Gerichtsbarkeit.\n
- 1. Integration in das deutsche Rechtssystem.......
- F. Thesenzusammenfassung\n
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Bachelorthesis befasst sich mit der Auslegung des Begriffs der „nahestehenden Personen“ gemäß § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG-E. Der Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung der methodischen Besonderheiten, die sich aus dem Verweis auf internationale Rechnungslegungsstandards ergeben.
- Auslegung des Begriffs der „nahestehenden Personen“ gemäß § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG-E
- Methodische Besonderheiten im Zusammenhang mit internationalen Rechnungslegungsstandards
- Anwendung von Auslegungsgrundsätzen für internationale Rechnungslegungsstandards im Kontext des deutschen Aktienrechts
- Berücksichtigung aktienrechtlicher Wertungen bei der Auslegung
- Integration des IAS 24 in das deutsche Rechtssystem
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt den Gegenstand der Untersuchung vor und erläutert die Relevanz des Themas. Im Folgenden wird der Regelungsgehalt des § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG-E analysiert, wobei der strukturelle Aufbau, die Determinierung von internationalen Rechnungslegungsstandards und die Relevanz des IAS 24 untersucht werden.
Kapitel D befasst sich mit den allgemeinen Grundsätzen für die Auslegung der IFRS, insbesondere mit den Bedürfnissen und Methoden der Auslegung. Dabei werden die Grundlagen des IFRS-Systems, der Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts sowie die Auslegungsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts betrachtet.
Kapitel E schließlich befasst sich mit der Übertragung der Grundsätze für die Auslegung von IFRS auf den aktienrechtlichen Begriff der nahestehenden Personen. Hier werden die Integration des IAS 24 in das deutsche Rechtssystem, die Anwendung der grammatikalischen, historischen und systematisch-teleologischen Auslegung sowie die Berücksichtigung von Wertungen des DCGK und der deutschen Gerichtsbarkeit untersucht.
Schlüsselwörter
Aktienrecht, IFRS, IAS 24, Auslegung, nahestehende Personen, § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG-E, internationales Rechnungslegungsrecht, Gemeinschaftsrecht, Grammatikalische Auslegung, Historische Auslegung, Systematisch-teleologische Auslegung, Richtlinienkonforme Auslegung, Rechtsfortbildung, DCGK, deutsche Gerichtsbarkeit.
- I. Auslegung des IAS 24....
- Quote paper
- Anna Christina Cronenberg (Author), 2019, Die Auslegung des Begriffs der "nahestehenden Personen" nach § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG-E, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/502409