Förderung erneuerbarer Energien: Für und Wider EU-einheitliche Regelungen


Trabajo de Seminario, 2005

35 Páginas, Calificación: 1,0 (sehr gut)


Extracto


Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Erneuerbare Energien: Begriffsbestimmung und Nutzung

3 Förderung erneuerbarer Energien
3.1 Grundprinzipien der Förderung erneuerbarer Energien
3.1.1 Vorbemerkungen
3.1.2 Preissteuerung
3.1.3 Mengensteuerung
3.2 Erneuerbare Energien in der EU: Ziele, Richtlinien und Förderung
3.3 Förderung erneuerbarer Energien in den Mitgliedsstaaten

4 Für und Wider EU-einheitliche Reglungen
4.1 Die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtungsweise
4.2 Strommarkt
4.2.1 Ziel: Umweltschutz – Erhöhung des EE-Stromanteils
4.2.2 Ziel: Ökonomische Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit
4.2.3 Ziel: Energieversorgungssicherheit
4.3 Biokraftstoffmarkt
4.4 Wärmemarkt

5 Fazit und weiterführende Überlegungen

Anhang

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Schematische Darstellung der Nutzungsmöglichkeiten regenerativer Energien

Abbildung 2: Entwicklung des Beitrags erneuerbarer Energien zum Gesamtenergieverbrauch in der EU-25

Abbildung 3: Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in der EU-25

Abbildung 4: Anteile der einzelnen erneuerbaren Energien a der EE-Erzeugung in der EU-25 im Jahr 2002.

Abbildung 5: Entwicklung der Struktur der Nutzung erneuerbarer Energien in der EU-25

Abbildung 6: Struktur der Anteile der Energieträger an der EE-Stromerzeugung in der EU-15 im Jahr 2002

Abbildung 7: Entwicklung der EE-Anteile an der EE-Stromerzeugung in der EU-15

Abbildung 8: Entwicklung des EE-Stromanteils am Bruttostromverbrauch in der EU-15

Abbildung 9: EE-Stromanteile am Bruttostromverbrauch und Ziele für 2010 in der EU-25

Abbildung 10: Aktionsbereiche und Budget des Programms „Intelligente Energie – Europa“

Abbildung 11: Hauptförderinstrumente für EE-Stromerzeugung in der EU-25

Abbildung 12: Entwicklung des EE-Stromanteils am Bruttostromverbrauch in Deutschland

Abbildung 13: Regionale Potentiale zur EE-Stromerzeugung in Europa und Nordafrika

1 Einleitung

Im Jahr 1972 veröffentlichte der „Club of Rome“ die Studie „The limits to growth“. Kernaussage dieses Werkes ist, dass durch die Auswirkungen zunehmender Umweltverschmutzung und der Erschöpfung natürlicher Ressourcen das globale Wachstum sowohl im ökonomischen Sinne als auch im Hinblick auf die Bevölkerungszahl vor dem Jahr 2100 an seine Grenzen stoßen wird.[1] Durch die Studie wurde weltweites Aufsehen erregt und erstmals das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit über die Endlichkeit der natürlichen Ressourcen geweckt. Zudem hat sie zu der Einsicht geführt, dass die Umwelt im Allgemeinen als knappes Gut zu betrachten ist. Dennoch wird die Umwelt oft als freies Gut empfunden, wodurch an dieser Stelle ein Marktversagen eintritt und der Staat die Aufgabe hat die Knappheitseigenschaft der Umwelt im Allgemeinen und von Rohstoffen im Speziellen auch subjektiv erkennbar zu machen.[2] Allein die Knappheit natürlicher Ressourcen rechtfertigt jedoch eine Förderung erneuerbarer Energien (EE) – und damit ein Eingreifen des Staates in den Marktprozess nicht. Vielmehr würde der Marktprozess als solcher zu einer optimalen Allokation der knappen natürlichen Ressourcen führen und schließlich zu ihrer effizientesten Nutzung sowie zur EE-Entwicklung führen. Allerdings ist die Gefahr eines Marktversagens gerade im Energiebereich immanent. Externe Effekte wie Umweltverschmutzung, erhöhte CO2-Emission und der damit einhergehende anthropogene Treibhauseffekt können als Rechtfertigung staatlicher Intervention herangezogen werden.

Inzwischen besteht auf politischer Ebene ein breiter Konsens, dass ein staatliches Eingreifen zum Schutze der Umwelt und zur Schonung von Ressourcen notwendig ist, und es somit einer staatlichen EE-Förderung bedarf.[3]

Vor diesem Hintergrund beschäftig sich diese Arbeit mit Vor- und Nachteilen einer EU-weiten Harmonisierung der Förderung, wobei an bestehenden Zielen und EU-Richtlinien angesetzt wird. Auf Grund der unterschiedlichen Strukturen innerhalb der drei Segmente des Energiemarktes (Elektrizität, Kraftstoff und Wärme) ist ein nach diesen Bereichen differenzierender Ansatz notwendig. Wegen des begrenzten Rahmens dieser Arbeit können jedoch nicht alle drei Bereiche gleichwertig behandelt werden. Da der Strommarkt auf Grund der bevorstehenden EU-weiten Liberalisierung und seiner Netzstruktur aus wettbewerbspolitischer Sicht am interessantesten erscheint, wird auf diesem Schwerpunkt der Arbeit liegen.

Im Folgenden wird nun zunächst als Grundlage für den weiteren Verlauf der Arbeit der Begriff „erneuerbare Energien“ näher definiert, sowie ein Überblick über die Bedeutung EE für den Energieverbrauch gegeben. Kapitel 3 beschäftigt sich mit den Grundlagen der EE-Förderung, den energiepolitischen Zielen der EU sowie mit der aktuellen Fördersituation. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet Kapitel 4, das sich mit dem „Für und Wider“ einer EU-einheitlichen Förderung auseinander setzt. In Kapitel 5 erfolgt eine abschließende Bewertung so wie Ansatzpunkte für weitere Überlegungen gegeben werden.

2 Erneuerbare Energien: Begriffsbestimmung und Nutzung

Die Europäische Kommission definiert EE in der Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt als „erneuerbare nicht fossile Energiequellen“.[4] Somit sind fossile Energiequellen, sowie auch nicht erneuerbare nicht fossile Energiequellen – dazu gehört die Atomenergie – ausgeschlossen. Dem entsprechend definiert das CNPPID EE als Energie aus nicht fossilen Ressourcen außer Kernenergie.[5] Andere Definitionen sagen, dass EE „sauber“ sind und damit keine oder nur wenige schädliche Emissionen und Umweltverschmutzungen verursachen und somit nur einen minimalen Einfluss auf das Ökosystem haben.[6] Wieder andere Institutionen definieren EE als – zumindest nach menschlichen Maßstäben – nicht erschöpfbar respektive als sich selbst in einer Geschwindigkeit regenerierbar, dass ihre Nutzung als neutral im Ressourcenverbrauch angesehen werden kann.[7] Eine sehr umfassende und allgemein Definition gibt die Texas Renewable Energy Industry Association (TREIA): „Any energy resource that is naturally regenerated over a short time scale and derived directly from the sun […], indirectly from the sun […], or from other natural movements and mechanisms of the environment […]”[8]. Vereinfachender Weise werden EE in die Bereiche Bioenergie, geothermische Energie, Solarenergie, Wasserkraft und Windkraft, teilweise auch Wasserstoff eingeteilt.[9] Einen etwas differenzierteren Überblick, passend zu der obigen Definition, soll Abb. 1 geben.

Der EE-Anteil am Gesamtenergieverbrauch in der EU-25 lag 2002 bei 5,7%. Dabei machte die Biomasse mit einem Anteil von 65,6% den mit Abstand größten Anteil aus. Der Anteil der Solarenergie ist dagegen mit 0,5% verschwindend gering. Mit einem Anteil von 34,8% in 2002 war Lettland Spitzenreiter bei der EE-Nutzung in der EU-25. Deutschland lag mit 3,1% im unteren Mittelfeld und in Malta fand gar keine regenerative Energieerzeugung statt.[10] Bei der Stromerzeugung hat die Wasserkraft den größten Anteil, wobei auch hier die Sonnenenergie nur marginal zur Energieerzeugung beiträgt.[11]

3 Förderung erneuerbarer Energien

3.1 Grundprinzipien der Förderung erneuerbarer Energien

3.1.1 Vorbemerkungen

Die politischen Instrumente, die zur Förderung erneuerbarer Energien eingesetzt werden können, lassen sich neben gezielter F&E-Förderung und Markteinführungsunterstützungen unterteilen in Preissteuerung und Mengensteuerung.[12] Zum Bereich der Preissteuerung gehören die Subventionierung von EE, die Besteuerung nicht regenerativ erzeugter Energien sowie Einspeisevergütungen. Eine Mengensteuerung kann vorgenommen werden durch politische Zielvorgaben in Form quantitativer Mengenziele, durch Ausschreibungen, Quotenmodelle sowie durch die Einführung eines Zertifikathandels respektive einer Kombination dieser Instrumente.[13]

3.1.2 Preissteuerung

Im Bereich der Preissteuerung hat vor allem die Einspeisevergütung in der letzten Dekade in Europa an Bedeutung gewonnen und zu einem starken EE-Zuwachs sowie zur EE-Diversifizierung geführt.[14] Die Funktionsweise dieses Fördermechanismus soll daher an dieser Stelle näher erläutert werden.[15]

Grundlage der Einspeisevergütung ist die gesetzlich festgelegte Abnahmepflicht für regenerativ erzeugte Elektrizität durch die Netzbetreiber.[16] Die Höhe der Vergütung unterliegt entweder Verhandlungen des EE-Erzeugers mit dem Netzbetreiber oder wird durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Förderung besteht darin, dass die Einspeisevergütung über dem Marktpreis liegt und den Kostennachteil des EE-Stroms gegenüber konventionell erzeugtem Strom ausgleichen soll. Um den Produktivitätsfortschritt bei der EE-Stromerzeugung zu berücksichtigen und zu erzwingen, wird die Vergütung zeitlich degressiv gestaltet. Zusätzlich ist eine Differenzierung der Vergütung nach EE-Art geboten, um den unterschiedlichen Erzeugungskosten gerecht zu werden. Das Gesamtkonzept der Einspeisevergütung entspricht einer Quersubventionierung von EE innerhalb des Energieversorgungssektors, die zu Mehrkosten bei den Versorgern führt. Da diese in der Regel an die Verbraucher überwälzt werden, kann das Konzept zu einem preisbedingten Energienachfragerückgang und somit zu zusätzlicher Ressourcenschonung führen.[17] Durch die Einspeisung unterschiedlicher EE-Strommengen in unterschiedlichen Regionen und unterschiedliche Netze kann es auf Grund der dadurch entstehenden differierenden Vergütungsverpflichtungen zu Wettbewerbsverzerrungen unter den Netzbetreibern kommen. Um diese zu vermeiden muss ein Ausgleich zwischen den Netzbetreibern stattfinden, wie er beispielsweise im deutschen EEG geregelt ist.[18]

3.1.3 Mengensteuerung

Durch die Vorgabe der Preise, passen sich durch die Instrumente der Preissteuerung die EE-Mengen an. Bei der Mengensteuerung passen sich hingegen die Preise an die vorgegebene Mengen an. Eine Möglichkeit besteht in der Ausschreibung der Erzeugung bestimmter EE-Mengen durch den Staat. Dabei werden EE-Anbieter konkurrieren, wobei sich der mit dem günstigsten Preis für die nachgefragte Menge durchsetzen wird, was zur günstigsten Erzeugungsart führt.[19] Bei einer Quotenregelung verpflichtet der Staat die Energieversorger einen bestimmten Anteil der erzeugten Energie regenerativ zu produzieren.[20] Diese Möglichkeit lässt sich mit einem Zertifikathandelssystem kombinieren und kann zu einer effizienten Förderung erneuerbarer Energien führen. Bereits in einigen europäischen Staaten wurde ein solches System eingeführt.[21]

Bezogen auf die Förderung von EE-Strom wird von „Grünen Zertifikaten“ gesprochen. Dabei werden Mengen an Energieeinheiten, die aus regenerativen Quellen stammen, durch Zertifikate verbrieft und dadurch handelbar gemacht.[22] Durch die Einführung der Grünen Zertifikate wird der EE-Strom in zwei Produkte geteilt (Energie und Zertifikat), die auf zwei verschiedenen Märkten gehandelt werden. Dabei stellt das Zertifikat den Beitrag zur Erreichung des vom Staat geforderten EE-Anteils dar. Idealtypischer Weise wird der Zertifikatpreis dann dem Kostennachteil der EE-Stromproduktion respektive den Grenzkosten der Erzeugung der durch das Zertifikat verbrieften Menge erneuerbarer Energie entsprechen.[23] Somit wird die EE dort erzeugt, wo es am kostengünstigsten ist. Versorger deren Grenzkosten zur EE-Stromerzeugung höher sind als der Zertifikatpreis können sich zur Erfüllung ihrer Quote mit Zertifikaten eindecken.[24]

3.2 Erneuerbare Energien in der EU: Ziele, Richtlinien und Förderung

Mit der Vorlage des Weißbuches: „Energie für die Zukunft: erneuerbare Energieträger“ hat sich die europäische Kommission 1997 für die Einführung einer Gemeinschaftsstrategie und eines Aktionsplans zur EE-Förderung ausgesprochen. Durch diese Maßnahmen soll das energiepolitische Ziel der EU – das Erreichen eines EE-Anteils von 12% bis 2010 – forciert werden. Weiteres Ziel des Aktionsplanes ist die Verhinderung von Ungleichgewichten und Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Binnenmarkt. Innerhalb eines übergeordneten Rahmens sollen die Mitgliedstaaten jedoch eigene Ziele festlegen sowie nationale Strategien zur Verwirklichung ihrer Ziele entwickeln, da dies nach Ansicht der Kommission zum verstärkten Bemühen der Einzelstaaten zur Zeilerreichung führt.[25]

Als ein Gemeinschaftsrahmen für die Stromerzeugung wurde 2001 die “Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt“[26] eingeführt. Diese beinhaltet das Ziel den Ökostromanteil am Stromverbrauch bis 2010 auf 22,1% (EU-15) respektive 21% (EU-25) zu erhöhen.[27] Zusätzlich wurden allgemeine Rahmenbedingungen für die EE-Stromförderung festgelegt.[28] Auf eine einheitliche Regelung der Förderung wurde in der Richtlinie verzichtet, da der Kommission zu diesem Zeitpunkt eine einheitliche Förderung zu früh erschien. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die einzelstaatlichen Entwicklungen beobachtet werden, um aus den Erfahrungen zu lernen, damit gegebenenfalls ein Gemeinschaftsrahmen für die Förderung entwickelt werden kann.[29]

Auch für den Kraftstoffmarkt hat die EU die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens eingeleitet. Bereits 2000 hat sich die EU Kommission im Grünbuch zur Energieversorgungssicherheit für eine Steigerung des Biokraftstoffanteils am Kraftstoffgesamtverbrauch bis 2020 auf 20% ausgesprochen.[30] Dieses Ziel wurde in der Richtlinie zur Förderung von Biokraftstoffen (2003/30/EG) bestätigt, wobei die Mitgliedsstaaten gleichzeitig zur einer Erhöhung des Biokraftstoffanteils auf durchschnittlich 5,75% bis 2010 verpflichtet wurden.[31] Zur Erreichung dieses Ziels wird den Mitgliedsstaaten gestattet, Biokraftstoffe von der Verbrauchsbesteuerung auszunehmen oder einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden.[32]

Gegensätzlich zu den beiden vorgenannten Sektoren gibt es für den Bereich der Wärmeerzeugung bislang noch keinen Gemeinschaftsrahmen. Von verschiedenen Seiten wird jedoch eine EU-Direktive zur Förderung erneuerbarer Energien für den Wärmemarkt gefordert. Als Ziel wird dabei angestrebt, den EE-Anteil an der Wärme- und Kälteerzeugung bis 2020 auf 25% zu erhöhen.[33]

Neben den Direktiven hat die EU-Kommission Förderprogramme aufgelegt, die Mitgliedsstaaten bei der Zielerreichung unterstützen sollen. Dazu zählen unter anderen das Programm „Intelligente Energie – Europa“, das darauf abzielt, Initiativen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Verkehrswesens und internationale EE-Förderung finanziell zu unterstützen.[34] Die neuste Kampagne „Nachhaltige Energie für Europa“ hat die Europäische Kommission im Juli 2005 ins Leben gerufen. Diese hat unter anderem die Förderung von Regionen zum Ziel, die eine 100% Versorgung durch erneuerbare Energie anstreben.[35]

3.3 Förderung erneuerbarer Energien in den Mitgliedsstaaten

Die meisten Mitgliedstaaten haben inzwischen Förderregelungen für erneuerbare Energien eingeführt. Abb. 11 gibt einen Überblick über die Hauptfördersysteme in den EU-25 Staaten zur EE-Stromförderung. Es lässt sich feststellen, dass von den drei „marktnahen“ Fördermodellen für den Strommarkt (Einspeisevergütung, handelbare Zertifikate, Ausschreibungen) das Modell der Einspeisevergütung den größten Zuspruch findet. Das Ausschreibungsmodell wird nur von 2 Staaten (Irland und Frankreich) praktiziert, wobei Frankreich zusätzlich Einspeisevergütungen nutzt. Handelbare Zertifikate nutzen als Förderinstrument Belgien, Italien, Schweden und das Vereinigte Königreich. Die Niederlande hatten ein Zertifikatsystem bis zum Jahr 2003, das dann wegen Kritik an diesem Förderinstrument ersetzt wurde. Bis auf die Slowakei haben die übrigen Staaten als Hauptförderinstrument eine Einspeisevergütung eingeführt.[36]

Neben diesen auf die Elektrizitätserzeugung abzielenden Instrumenten gibt es weitere nationale Förderungen, die andere Bereiche der Energieerzeugung betreffen. So sind beispielsweise in Deutschland Biokraftstoffe sei dem 1. Januar 2004 von der Mineralöl- und Ökosteuer befreit. Frankreich hat eine allgemeine Steuer auf umweltverschmutzende Aktivitäten (TGAP) eingeführt, nach der Kraftstoffvertreiber eine erhöhte Steuer auf den Kraftstoff bezahlen müssen, wenn nicht ein bestimmter Anteil Biokraftstoff zum Kraftstoff beigemischt ist.[37] Auch für den Bereich der Wärmeerzeugung sind in den Mitgliedstaaten mehr oder weniger ambitiöse Förderprogramme vorhanden.[38]

Trotz dieser zahlreichen Maßnahmen stehen die Chancen für die Erreichung der bis 2010 angestrebten energiepolitischen Ziele schlecht. Die EU Kommission geht davon aus, dass der EE-Anteil am Energieverbrauch nur auf 8%-10% steigen wird (Ziel: 12% EU-15). Bezüglich des EE-Stromanteils wird von 18%-19% (Ziel: 22,1% EU-15) ausgegangen. Auch in den Bereichen Heizenergie und Biokraftstoffe scheint eine Zielerreichung nicht mehr möglich. Die Ursachen für diese negative Bilanz werden in Ungleichgewichten der Länder beim Engagement für die Entwicklung erneuerbarer Energien gesehen. Nur bei Deutschland, Dänemark, Spanien und Finnland sieht es danach aus als würden sie ihre nationalen Ziele erreichen.[39] Hinsichtlich dieser Bilanz stellt sich die Frage, ob nicht ein EU-einheitliches System, das neben dem allgemein bestehenden Rahmen auch eine gemeinsames Fördersystem etabliert, besser zur Zielerreichung wäre. Diese Thematik wird im weiteren Verlauf der Arbeit diskutiert.

4 Für und Wider EU-einheitliche Reglungen.

4.1 Die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtungsweise

Auf Grund der unterschiedlichen Strukturen in den drei Bereichen des Energiesektors ist eine differenzierende Betrachtungsweise notwendig. Während Strom und Kraftstoffe EU-weit handelbare Energien sind, ist der Handel von Wärme nur auf regionaler Ebene möglich. Auch muss berücksichtigt werden, dass Biokraftstoffe zwar handelbar sind, ein Vertrieb über ein vergleichbares Netz wie im Strommarkt jedoch nicht möglich ist. Zum einen haben diese strukturellen Unterschiede Auswirkung auf die Anwendbarkeit unterschiedlicher Förderinstrumente und zum anderen ist eine differenzierte Betrachtungsweise vor dem Hintergrund möglicher Wettbewerbsverzerrungen geboten. Da der Strommarkt gerade vor dem Hintergrund der bevorstehenden europäischen Liberalisierung[40] in Bezug auf eine marktnahe Förderung am wichtigsten erscheint, wird dieser im Folgenden vorrangig und an erster Stelle behandelt. In der Förderpraxis der EU-Länder zeichnet sich ab, dass die Modelle Einspeisevergütung sowie „Grüne“ Zertifikate den größten Zuspruch erhalten.[41] Die Ausführungen beschränken sich daher und wegen des begrenzten Rahmens dieser Arbeit auf diese beiden Modelle, wobei zunächst anhand des energiepolitischen Zieldreiecks[42] die Eignung des jeweiligen Instruments zur Zielerreichung überprüft wird bevor auf dieser Grundlage über Vor- und Nachteile eines EU-weit harmonisierten Systems eingegangen wird.

4.2 Strommarkt

4.2.1 Ziel: Umweltschutz – Erhöhung des EE-Stromanteils

Hinsichtlich des Ziels den EE-Anteil auf 21% (EU-25) bis 2010 zu erhöhen, stellt der Handel mit Grünen Zertifikaten die bessere Variante dar. Durch fest vorgeschriebene Quoten kann das Mengenziel präzise erreicht werden, sofern die Sanktionen für die Nichterreichung des Ziels hoch genug sind. Die Handelbarkeit der Grünen Zertifikate erlaubt es, wie bereits in Kapitel 3.1.3 erläutert, dass dies auf die kostengünstigste Art und Weise geschieht. Bei einer Einspeisevergütung kann die Erreichung des vorgegeben Ziels hingegen nicht garantiert werden. Ist die Einspeisevergütung zu gering, wird sich die angebotene Menge erneuerbarer Energie unterhalb der Zielquote einpendeln.[43]

Bei der Anwendung eines Zertifikatsmodells im zukünftig liberalisierten europäischen Strommarkt wäre eine harmonisierte Lösung vorzuziehen. Zwar wären nationale Lösungen bei entsprechenden Sanktionsmechanismen für die Nichterreichung der Quote ebenso zielsicher, doch könnten die einzelstaatlichen Ziele bei einem europaweiten Handelssystem einfacher und kostengünstiger erreicht werden. Stromerzeuger in Staaten, für die es auf Grund geographischer oder sonstiger Bedingungen schwieriger ist ihre Ziele zu erreichen, könnten ihre Zertifikate von Unternehmen im europäischen Ausland erwerben, die auf Grund ihrer spezifischen Situation leicht mehr EE-Strom erzeugen können als sie müssen. Und dies unabhängig davon, ob einzelstaatliche Ziele beibehalten werden oder aber beispielsweise allen europäischen Stromerzeugern dieselbe EE-Quote auferlegt wird.[44]

4.2.2 Ziel: Ökonomische Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit

Auch hinsichtlich dieses Ziels liegt der Vorteil auf Seiten eines Systems Grüner Zertifikate. Der Wettbewerbsdruck auf dem Strom- und Zertifikatsmarkt gibt den EE-Erzeugern den Anreiz Kostensenkungspotentiale auszuschöpfen und effizientere Techniken zu entwickeln. Bei einer garantierten Einspeisevergütung entfällt der Wettbewerbsdruck unter den EE-Anbietern.[45] Anreiz zur Kostenreduktion besteht hier nur durch die damit einhergehende Gewinnerhöhung für den EE-Anbieter. Der Preis für den Endverbraucher reduziert sich jedoch auf diese Weise nicht. Eine im Zeitablauf sinkende Einspeisevergütung trägt zwar ceteris paribus zu einer Preisreduktion bei, entspricht aber, da oft politisch motiviert, nicht unbedingt dem technischen Fortschritt, wie es bei einem Zertifikathandel der Fall wäre. Sinkt die Mindestvergütung schneller als es der Stand der Technik erlaubt, führt dies zu einem Wegfall der entsprechenden Anlage und wirkt sich somit auch negativ auf die ökologische Zielerreichung aus. Sinkt die Einspeisevergütung zu langsam, führt dies zu steigenden Gewinnen der Anlagenbetreiber und durch den dadurch entstehenden Mengeneffekt zu steigenden Kosten für den Endverbraucher.[46]

Ein weiterer Vorteil in Bezug auf die ökonomische Effizienz eines Zertifikatmodells gegenüber der Einspeisevergütung ist die Anpassungsfähigkeit an exogene Kostenänderungen. Steigen beispielsweise Arbeits- oder Kapitalkosten, so wird sich dies automatisch im Zertifikatpreis widerspiegeln,[47] wohingegen bei einer Einspeisevergütung durch den Gesetzgeber eine Vergütungsanpassung erforderlich wäre.[48]

Die Vorteile einer EU-einheitlichen EE-Förderung sind unter dieser Zielsetzung offensichtlicher, als sie es unter der ersten waren. In einem europäischen Strombinnenmarkt würden unterschiedliche Fördersysteme zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Ganz offensichtlich wäre dies bei einer Einspeisevergütung. Da bei diesem System die Mindestvergütung für EE-Strom über den Erzeugungskosten für konservativ erzeugten Strom liegt, steigt der Strompreis für den Endverbraucher mit zunehmender Einspeisungsmenge. Die nach Kostenminimierung bestrebten Verbraucher werden daher zu einem Anbieter wechseln, der aus einem Land kommt in dem weniger ambitiöse Ziele verfolgt werden, dadurch die eingespeiste Menge EE-Stroms geringer ist und folglich Strom zu einem niedrigeren Preis anbieten kann. Um diesen Verzerrungen zu begegnen wäre ein umfassendes Ausgleichsmodell notwendig, das ungleich komplizierter wäre als eines auf nationaler Ebene wie das des EEG in Deutschland.[49] Ein solches Ausgleichsmodell käme einer Harmonisierung, wenn auch auf ein komplizierte Weise, gleich.

[...]


[1] Vgl. Pestel, E. (1972), S. 1.

[2] Vgl. Mussel, G./Pätzold, J. (2001), S. 217; Graf, G. (2005), S. 103ff.

[3] Vgl. Internationale Konferenz für erneuerbare Energien, Bonn (2004) (Hrsg.), S. 1f.

[4] Europäische Kommission (2001), S. 33.

[5] Vgl. CNPPID (2005) (Hrsg.), ohne Seite (o. S.).

[6] Vgl. z.B. Alliant Energy (Hrsg.) (ohne Jahr [o. J.]), o. S..

[7] Vgl. z.B. Umweltbundesamt Österreich (Hrsg.) (2005), o. S.; KfW (Hrsg.) (o.J.), o. S.; NC GreenPower (Hrsg.) (2005), o.S..

[8] TREIA (Hrsg.) (2004).

[9] Von einer Erläuterung der Energieträger im Einzelnen wird an dieser Stelle abgesehen, da dies im Rahmen der Arbeit nicht zielführend wäre. Für grundlegende Informationen siehe z.B. U.S. Department of Energy (2005) oder Umweltbundesamt (Hrsg.) (o.J). Ausführliche Informationen mit technischen Hintergründen und Anwendungsbeispielen finden sich z.B. in: Boyle, G. (2004).

[10] Die Abb. 2 bis Abb. 5 geben einen Überblick über die EE-Nutzung in der EU-25.

[11] Die Abb. 6 bis Abb. 8 geben einen Überblick über die EE-Stromerzeugung in der EU-15.

[12] Diese Aufteilung ist keineswegs umfassend und vollständig, auch finden sich in der Literatur unterschiedliche Gliederungsmöglichkeiten (vgl. z.B. Bechberger, M./Körner, S./Reiche, D. (2003), S. 1ff). Für den Rahmen dieser Arbeit ist diese Untergliederung jedoch ausreichend.

[13] Vgl. WBGU (2003), S. 156ff.

[14] Vgl. Ringel, M. (2004), S. 320f.

[15] Auf Subventionen und steuerliche Anreize wird nicht näher eingegangen, da die hiervon ausgehenden Anreizeffekte ökon. Grundlagen sind und daher keiner weiteren Erläuterung bedürfen.

[16] Das Prinzip der Einspeisevergütung kann nur auf dem Elektrizitätsmarkt angewendet werden, da nur hier eine entsprechende flächendeckende Netzinfrastruktur besteht.

[17] Vgl. WBGU (2003), S. 157.

[18] Vgl. § 14 (1) EEG.

[19] Vgl. Auer, J. (2001), S.8. Etwas ausführlichere Erläuterungen zum Thema Ausschreibungen als Fördermechanismus für EE finden sich z.B. in Espey, S. (2001), S. 52 ff

[20] Vgl. WBGU (2003), S. 157.

[21] Siehe dazu Kapitel 3.3. Zurückzuführen ist die Idee eines Zertifikathandels im Umweltschutz auf den Ökonomen J. H. Dales, der in seinem Werk Pollution Porperty and Prices 1968 zum ersten Mal die Einführung eines Handels mit „Pollution rights“ zur Bekämpfung der Wasserverschmutzung vorschlug. (Vgl. Dales, J.H. (1968), S. 93 ff). Allgemeine Ausführungen zum Prinzip des Handels mit Umweltzertifikaten respektive Verschmutzungsrechten und dessen Wirkung finden sich z.B. in Graf, G. (2005), S. 118 ff oder in Blankard, C.B. (2003), S. 530 f.

[22] Vgl. Oppermann, K. (2001) S. 38.

[23] Vgl. Vgl. Auer, J. (2001), S. 8.

[24] Für ausführliche Erläuterungen zu diesem Thema siehe z.B.: Drillisch, J. (2001), S. 39 ff.

[25] Vgl. Europäische Kommission (1997a), S. 8-16.

[26] Vgl. Europäische Kommission (2001).

[27] Vgl. Europäische Kommission (2004a), S. 13. Einen Überblick über die nationalen Richtziele und die Entwicklung der EE-Stromanteile gibt Abb. 9.

[28] Vgl. Art. 4 bis 7 der Richtlinie 2001/77/EG [Europäische Kommission (2001)]

[29] Vgl. Europäische Kommission (2001), S. 34f.

[30] Vgl. Europäische Kommission (2000b), S. 14.

[31] Vgl. Europäische Kommission (2003c), S. 43 und Artikel 3 (1) b) ii) der Richtlinie.

[32] Vgl. Europäische Kommission (2003d), S. 52. (Richtlinie 2003/96/EG).

[33] Vgl. EREC (2005).

[34] Vgl. Europäische Kommission (2003a). Abb. 10 gibt einen überblick über das Budget und die Aktionsbereiche des Programms.

[35] Vgl. Europäische Kommission (2005b). Ausführliche Informationen zur Kampagne finden sich in: Europäische Kommission (2005c). Weitere Informationen und ein Überblick über EE-Förderprogramme der EU finden sich unter: http://europa.eu.int/comm/energy/index_de.html.

[36] Vgl. Europäische Kommission (2004b).

[37] Vgl. EurObserv’ER (2005), S. 42 f. Hier finden sich auch weitere Informationen zur Nutzung von Biokraftstoffen in der EU.

[38] Detaillierte Informationen über die Nutzung erneuerbarer Energien sowie Förderprogramme in den EU-15 Staaten sind zu finden in: Reiche, D. (Hrsg.) (2002). Informationen über EU-weite Förderprogramme und Programme in Deutschland (aufgeschlüsselt nach Bund, Ländern und Kommunen) finden sich in: BMU (Hrsg.) (2004).

[39] Vgl. Europäische Kommission (2004a), S. 26 f, 38 f und 15 ff. Hier findet sich auch eine Bewertung des Fortschritts der Einzelländer durch die Kommission.

[40] Nach Richtlinien der Europäischen Kommission von 1997 und 2003 (Vgl. Europäische Kommission (1997b) u. Europäische Kommission (2003b)) wird die vollständige Liberalisierung des europäischen Strommarktes bis zum Juli 2007 angestrebt. (Vgl. Kemfert, C. (2004), (S. 2)).

[41] Vgl. Abb. 11. Siehe dazu auch Fichert, F./Ringel, M. (2004), S. 2.

[42] Die wichtigsten Ziele der EU für den Energiesektor sind Umweltschutz, Wettbewerbsfähigkeit und Energieversorgungssicherheit (Vgl. Europäische Kommission (1995), S. 14 (Abs. 46.)).

[43] Vgl. dazu auch Drillisch, J. (2001), S. 362.

[44] Diese betrüge dann im Jahr 2010 für jeden Stromerzeuger in der EU-25 21%.

[45] Vgl. Drillisch, J. (2001) S. 364 f.

[46] Aus ökologischer Sicht wäre eine daraus resultierende Überzielerreichung allerdings wünschenswert.

[47] Dies erklärt sich, da der Zertifikatspreis im Idealfall den Grenzerzeugungskosten der durch das Zertifikat verbrieften EE-Strommenge entspricht.

[48] Vgl. Drillisch, J. (2001), S. 363.

[49] Vgl. Fichert, F./Ringel, M. (2004), S. 5 f.

Final del extracto de 35 páginas

Detalles

Título
Förderung erneuerbarer Energien: Für und Wider EU-einheitliche Regelungen
Universidad
Johannes Gutenberg University Mainz  (Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insb. Wirtschaftspolitik)
Curso
Seminar zur Beihilfekontrolle der Europäischen Union
Calificación
1,0 (sehr gut)
Autor
Año
2005
Páginas
35
No. de catálogo
V50253
ISBN (Ebook)
9783638465076
Tamaño de fichero
1116 KB
Idioma
Alemán
Notas
Diese Arbeit beschäftigt sich mit Vor- und Nachteilen einer EU-weiten Harmonisierung der Förderung erneuerbarer Energien aus wettbewerbspolitischer und ökologischer Sicht.
Palabras clave
Förderung, Energien, Wider, EU-einheitliche, Regelungen, Seminar, Beihilfekontrolle, Europäischen, Union
Citar trabajo
Johannes Krick (Autor), 2005, Förderung erneuerbarer Energien: Für und Wider EU-einheitliche Regelungen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50253

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