Die Euthanasie in der Zeit des Nationalsozialismus am Fallbeispiel Grafeneck im Rahmen des Utilitarismus


Travail d'étude, 2004

19 Pages, Note: 1,4


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Euthanasie
2.1 Definition
2.2 Allgemeine Gedanken zur Euthanasie
2.2.1 Die Geschichte der Euthanasie
2.2.2 Die Geschichte der Gaskammer
2.2.3 Der Wert des menschlichen Lebens
2.3 Fallbeispiel Grafeneck
2.3.1 Der Verlauf der Euthanasie in Grafeneck
2.3.2 Das Ende der Euthanasie und Grafeneck heute

3. Utilitarismus
3.1 Definition
3.2 Vertreter
3.2.1 Bentham
3.2.1.1 Allgemeine Aussagen
3.2.1.2 Die Lust
3.2.1.3 Das Nützlichkeitsprinzip
3.2.2 John Stuart Mill
3.2.2.1 Allgemeine Aussagen
3.2.2.2 Die Erweiterung des Utilitarismus
3.3 Ausgewählte Prinzipien
3.3.1 Konsequenzenprinzip
3.3.2 Utilitätsprinzip
3.3.3 Hedonismusprinzip
3.3.4 Sozialprinzip
3.4 Handlungs- und Regelutilitarismus
3.4.1 Allgemeine Aussagen
3.4.2 Handlungsutilitarismus
3.4.3 Regelutilitarismus

4. Analyse der Euthanasie am Fallbeispiel Grafeneck im Rahmen ethischer Prinzipien des Utilitarismus
4.1 Anwendung ausgewählter Prinzipien
4.1.1 Konsequenzenprinzip
4.1.2 Utilitätsprinzip
4.1.3 Hedonismusprinzip
4.1.4 Sozialprinzip
4.2 Anwendung des Handlungs- und Regelutlitarismus
4.2.1 Handlungsutilitarismus
4.2.2 Regelutilitarismus
4.3 Zusammenfassende Stellungnahme

5. Schluss

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das Thema meiner Studienarbeit lautet „Die Euthanasie in der Zeit des Nationalsozialismus am Fallbeispiel Grafeneck im Rahmen des Utilitarismus“. Die Intention, mich mit dem Thema in meiner Studienarbeit auseinanderzusetzen, ergab sich aus der freien Themenauswahl, die der Studienarbeit zu Grunde liegt. Das Thema Euthanasie wurde während meiner Schulzeit nur Ansatzweise behandelt. Um mein Wissen über dieses Gewaltverbrechen der Nationalsozialisten zu erweitern, werde ich im ersten Teil der Arbeit auf die Definition der Euthanasie, die Ursprünge und den Verlauf der Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ eingehen. Das Fallbeispiel Grafeneck soll zu Konkretisierung der Studienarbeit dienen, da das Thema der Euthanasie sehr umfangreich ist. Im zweiten Teil werde ich eine Ethik, den Utilitarismus, beschreiben. Die Definition und die Vorstellung der Hauptvertreter und der Grundannahmen, sollen die wesentlichen Merkmale des Utilitarismus erklären. Anschließend werde ich die Euthanasie im Rahmen ausgewählter Grundprinzipien des Utilitarismus diskutieren. Dieser dritte Teil soll eine Wertung der Euthanasie unter utilitaristischen, ethischen und moralischen Normen darstellen.

2. Euthanasie

2.1 Definition

Das Wort Euthanasie kommt aus dem griechischen und wird nach Ottfried Höffe mit „schöner: leichter, weil leidloser Tod“ übersetzt (Höffe 1997, S. 190).

Die Euthanasie bedeutet Sterbehilfe für unheilbar Kranke mit dem Ziel, ihr Leiden zu verkürzen. Diese Tötung auf Verlangen unterlag im Laufe der Zeit einem Wertewandel. Bereits die ursprüngliche Interpretation der Euthanasie in der Antike verbot dem Arzt Tötungshandlungen vorzunehmen. Noch heute wird die Sterbehilfe, unter Einbezug der biologischen und medizinischen Forschungsstandpunkte, diskutiert (vgl. www.medizinerboard.de, 05.08.2004, S. 1 f.).

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Begriff der Euthanasie mißbraucht und neu definiert. Hitler prägte den Ausdruck der Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ und setzte den der Euthanasie gleich. Diese Tötung ohne Verlangen übte man seiner Zeit an Behinderten und Kranken aus und wird heute als ein Verstoß gegen die Menschenrechte und die Pflicht des Arztes interpretiert (vgl. Höffe 1997, S. 190).

2.2 Allgemeine Gedanken zur Euthanasie

2.2.1 Die Geschichte der Euthanasie

Die Rassenhygiene des Nationalsozialismus ist keine Erfindung Hitlers. Ursprünge dieses Denkens liefert 1859 Charles Darwin, ein englischer Naturforscher, mit der These der natürlichen Auslese. Diese beinhaltet, dass besser angepasste Individuen den Kampf ums Dasein in der Natur eher bestehen, als weniger angepasste. Seit dieser Aussage forderten immer wieder namhafte Personen, bezeichnet als Sozialdarwinisten, die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“. Die Erbgesundheitsbewegung, oder auch Eugenik bezeichnet, und die Forderungen der Rassenhygiene gehen den Betrachtungen Hitlers voraus. Die Grundüberlegungen Darwins hat Hitler in seinem Buch „Mein Kampf“ übernommen und auf menschliche Lebewesen bezogen. Darin beschreibt er das Leben als ein Kampf um das Überleben, bei dem der Stärkere, der Arier, gewinnt und der Schwächere zum Tode verurteilt ist (vgl. www.lpb.bwue.de, 15.07.2004, S. 4 f.).

Der Grundstein für den Beginn der Vernichtung erbkranker Menschen wurde mit Hilfe des Sterilisierungsgesetzes gelegt. Infolge der Vermeidung erbkranken Nachwuchses wurden bis 1945 340000 Menschen unfruchtbar gemacht. Sogar der Reichsärzteführer Wagner trat 1935 an Hitler heran, um von ihm die Erlaubnis zur Ermordung „lebensunwerten Lebens“ zu bekommen. Damals wies ihn Hitler mit seiner Bitte ab. Vier Jahre später, im Oktober 1939, hat Hitler seinen Kanzleileiter und Leibarzt beauftragt, Maßnahmen einzuleiten, um die Euthanasie beginnen zu können. Dieses Ermächtigungsschreiben an Bouhler und Dr. Brandt ist der Anfang der Massenvernichtung. Eine gesetzliche Regelung der Krankenmorde nahm Hitler aus politischen Gründen nicht vor. Das Hauptamt Zwei der Kanzelei des Führers, unter der Leitung Victor Bracks, bekam die Zuständigkeit die Mordaktionen zu verwalten. Im April 1940, als die Krankenmorde schon im Gang waren, wurde der größte Teil der Verwaltung in eine Villa auf der Tiergartenstrasse 4 in Berlin untergebracht. Von nun an erhielt die Euthanasie den Decknamen „Aktion T4“. Meldebögen, die speziell für die Erfassung der Euthanasieopfer entworfen wurden, dienten der Registrierung und der Koordination der zu vernichtenden Behinderten und Kranken. Die aus Zeitgründen nur oberflächlich ausgefüllten Formulare wurden zur Auswertung an die Zentraldienststelle, die dann die einzelnen Opfer den Tötungsanstalten zugewiesen haben, gesendet. Insgesamt gab es sechs Tötungsanstalten: Brandenburg, Berburg, Hartheim, Sonnenstein, Hadamar und Grafeneck (vgl. www.lpb.bwue.de, 15.07.2004, S. 7 ff.).

2.2.2 Die Geschichte der Gaskammer

Die Methode der Massenvernichtung durch giftige Gase wurde bereits nach dem ersten Weltkrieg als Tötungsmittel eingesetzt. Im Jahr 1924 wurde im US-Staat Nevada erstmalig eine Gaskammer erschaffen, um die Todesstrafe an einzelnen Personen zu verrichten. Durch die Erfindung der Gaskammer erhoffte man für den Verurteilten einen schnellen und schmerzfreien Tod. Durch das Einatmen der Blausäure wird ein innerliches Ersticken, durch Sauerstoffmangel in den Zellen, verursacht (vgl. Leder 1987, S. 213). Auf das Tötungsverfahren im Nationalsozialismus werde ich bei der Erläuterung des Fallbeispiels eingehen.

2.2.3 Der Wert des menschlichen Lebens

Die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ oder „Minderwertiger“ beinhaltet eine Stigmatisierung und eine Wertung des menschlichen Lebens. Die nationalsozialistische Ideologie forderte den Beginn der Ausmerzung der Menschen nach ihrer Produktivität und ihrer Leistungs- und Arbeitsfähigkeit (vgl. www.buber.de, 15.07.2004, S. 9 f.). Infolge dessen waren Hitlers Begründungen in der industriellen und systematischen Ermordung, dass minderwertige Menschenleben unnötiges Ballast für das Volk sind und auch keine Nützlichkeit aufweisen könnten. Hitler meinte, dass nur durch die Ermordung der Erbkranken, die frei werdenden Betten und das Pflegepersonal sinnvoll für die Kriegsverletzten genutzt werden kann (vgl. www.lpb.bwue.de, 15.07.2004, S. 6). Jedoch besagt das Menschenrecht, dass jede Person ein Recht auf ein würdiges Leben hat und das jeder Mensch unantastbar ist. Im Nationalsozialismus werden diese bestehenden Rechte mißbraucht und neu definiert (vgl. www.buber.de, 15.07.2004, S. 9 f.).

2.3 Fallbeispiel Grafeneck

2.3.1 Der Verlauf der Euthanasie in Grafeneck

Im Oktober 1939 wurde die Einrichtung in Grafeneck, auch „Krüppelheim“ genannt, beschlagnahmt. Grafeneck gehörte bis dahin einem kirchlichen Träger, den Samariterstift Stuttgart, an. Die Morde in Grafeneck begannen am 18. Januar 1940. Dieser Ort ist der Beginn der Massenmordaktionen des Landes und hat 10654 Menschen das Leben genommen (vgl. www.lpb.bwue.de, 15.07.2004, S. 13 f.).

Das Schloss von Grafeneck wurde von dem Umbau verschont und als Verwaltungsgebäude genutzt. Insgesamt wurden drei Baracken erbaut. In einer sind die Krematoriumsöfen, in der anderen die Gaskammer und in der dritten ein Zwischenlagerraum für die Leichen. Das gesamte Gelände wurde mit einem Bretterzaun von der Außenwelt abgegrenzt. Im ursprünglichen Wasch- und Backhaus fand der eigentliche Tötungsvorgang statt. Diese sogenannte Gaskammer war als Duschraum mit Bänken und Brauseköpfen getarnt. Am Eingang des Raumes befanden sich Kleiderhaken und Sitzgelegenheiten, die der Endkleidung der Menschen zur Verfügung standen. Ein integriertes Sichtfenster diente der Beobachtung der zu ermordenden Personen. In der Gaskammer konnten insgesamt 75 Personen aufgenommen werden. Dr. Horst Schumann war Hauptverantwortlicher der Tötungsprozesse in Grafeneck (vgl. www.lpb.bwue.de, 15.07.2004, S. 15 f.).

Die Busse der „gemeinnützigen Kranken- Transport GmbH“ (Gekrat) erhielten den Auftrag, von der Organisationshauptstelle in Berlin die jeweiligen geistig Behinderten von den zugewiesenen Einrichtungen abzuholen und nach Grafeneck zu transportieren. Die Busse waren mit Milchgläsern getarnt, so dass weder die zu Transportierenden, noch die Bevölkerung eine Ahnung der Geschehnisse bekommen konnten. Über Zwischenanstalten gelangten die „Minderwertigen“ an ihr Ziel nach Grafeneck und wurden nach dem Eintreffen durch das Pflegepersonal entkleidet und einem Arzt vorgeführt, der Besonderheiten notierte und den Todesschein schon im voraus ausfüllte. Erst danach wurden sie in die Gaskammer gebracht. Einige ahnten, was auf sie zukommt und wehrten sich, andere waren der Überzeugung, duschen zu gehen. Das einströmende Kohlenmonoxidgas in den geschlossenen Raum, tötete innerhalb 20 Minuten 75 Personen. Erst, als keine Bewegung mehr durch das Sichtfenster erkennbar war, wurde der Zufluss der Gase abgestellt. Danach wurden die Leichen in den Koksöfen, die rund um die Uhr gelaufen sind, verbrannt. Trostbriefe mit der fingierten Todesursache wurden an die Angehörigen nach der Ermordung zugesandt. Den Verwandten wurde auch die Möglichkeit gegeben, die Urne mit der Asche des Verstorbenen zugestellt zu bekommen (vgl. www.lpb.bwue.de, 15.07.2004, S. 14 ff.).

[...]

Fin de l'extrait de 19 pages

Résumé des informations

Titre
Die Euthanasie in der Zeit des Nationalsozialismus am Fallbeispiel Grafeneck im Rahmen des Utilitarismus
Université
University of Cooperative Education Breitenbrunn
Note
1,4
Auteur
Année
2004
Pages
19
N° de catalogue
V50257
ISBN (ebook)
9783638465106
ISBN (Livre)
9783656661856
Taille d'un fichier
508 KB
Langue
allemand
Mots clés
Euthanasie, Zeit, Nationalsozialismus, Fallbeispiel, Grafeneck, Rahmen, Utilitarismus
Citation du texte
Josefine Hübner (Auteur), 2004, Die Euthanasie in der Zeit des Nationalsozialismus am Fallbeispiel Grafeneck im Rahmen des Utilitarismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50257

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