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Der Anwendungsbereich der Unionsgrundrechte gemäß EU-Grundrechtecharta

Título: Der Anwendungsbereich der Unionsgrundrechte gemäß EU-Grundrechtecharta

Trabajo de Seminario , 2014 , 23 Páginas , Calificación: 14 Punkte

Autor:in: Bajram Dibrani (Autor)

Derecho - Derecho público / Derecho constitucional / Derechos fundamentales
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Die Arbeit erläutert die Anwendungsbereiche Unionsgrundrechte gemäß der EU-Grundrechtencharta. Da der Großteil des Unionsrechts durch mitgliedstaatliche Hoheitsträger (mittelbar) vollzogen wird, ist die Antwort auf die Frage nach dem Anwendungsbereich in solchen Fällen von größter praktischer Relevanz. Politisch gesehen wird im jeweiligen Einzelfall eine weite beziehungsweise enge Anwendung der in der Charta kodifizierten Grundrechte gefordert, wenn es um den Vollzug des Unionsrechts in letztgenanntem Verhältnis geht. Für die Wirksamkeit und die dementsprechende praktische Anwendbarkeit der EU-Grundrechte ist maßgeblich, wie weit die Bindung der europäischen Hoheitsgewalt tatsächlich ist.

Eine der größten Herausforderungen des europäischen Verfassungsgerichtsverbundes ist der Auf- und Ausbau eines kohärenten und in sich abgestimmten Systems des Grundrechtschutzes. Trotz regelmäßiger Dissonanzen haben bisher alle maßgeblichen Akteure stets eine konstruktive Lösung gefunden und damit den Grundrechtschutz in den vergangenen Jahrzehnten in Europa zunehmend und beachtlich gestärkt. Mit dem Åkerberg Fransson Urteil des EuGH aus dem vergangen Jahr gab es jedoch so einige Irritationen, die vornehmlich den Anwendungsbereich der EU-Grundrechte-Charta (GRCh oder im Folgenden auch: Charta) betreffen. Vor diesem Hintergrund sorgen die Urteile des EuGH in den Rechtssachen Åkerberg Fransson und Melloni, sowie auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Antiterrordatei für aktuellen Zündstoff. Die nachfolgenden Reaktionen in der Wissenschaft auf die Urteile des EuGH zeugen von dem bedeutenden Konfliktpotential des Anwendungsbereiches der EU-Grundrechtecharta.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Europäische Grundrechtecharta: vorläufiger Endpunkt einer langen Grundrechtsentwicklung

I. Vertrag von Lissabon und endgültige Grundrechtecharta

II. Geltungsbereich der Charta: Art. 51 GRCh

III. Die Bindung der EU und der Mitgliedstaaten

1. Die Bindung der Europäischen Union

2. Die Bindung der Mitgliedstaaten: Durchführung des Unionrechts

C. Die Rechtsprechung des EuGH und des BVerfG zur mitgliedstaatlichen Bindung

I. Allgemeine Rechtsprechung des EuGH

II. Die Sachverhalte „Åkerberg Fransson“ und „Melloni“

D. Der Anwendungsbereich der Unionsgrundrechte

I. Die Lesart des EuGH: Weite Auslegung des Anwendungsbereiches

II. Urteilsanalyse „Åkerberg Fransson“ und Konsequenzen

III. Reaktion der nationalen Verfassungsgerichte und insbesondere des BVerfG

IV. Doppelgeltung der Grundrechte als Kompromiss des EuGH?

E. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Reichweite und den Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta, insbesondere im Hinblick auf die Bindung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Unionsrecht. Dabei steht die Analyse der maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH, insbesondere der Urteile in den Rechtssachen Åkerberg Fransson und Melloni, im Zentrum, um das Spannungsfeld zwischen nationalen Verfassungsgerichten und dem EuGH zu beleuchten.

  • Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta nach Art. 51 GRCh
  • Bindung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Unionsrecht
  • Rechtsprechung des EuGH in den Fällen Åkerberg Fransson und Melloni
  • Spannungsverhältnis zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten (insb. BVerfG)
  • Konzept der Doppelgeltung der Grundrechte

Auszug aus dem Buch

D. Der Anwendungsbereich der Unionsgrundrechte

In seinen beiden Urteilen Åkerberg Fransson und Melloni hat die Große Kammer des EuGH das Verhältnis von unionsrechtlichen zu auf nationalem Recht beruhenden Grundrechts-Schutzstandards präzisiert. Im Urteil Åkerberg Fransson wurde dabei über die zuvor kontrovers diskutierte Deutung der Wendung „Durchführung des Rechts der Union“ aus Art. 51 Abs 1 GRCh problematisiert, sowie der Frage nachgegangen, welche Bedeutung der europäischen Grundrechtecharta zukommt und wie sich dies in der Rechtssprechung des EuGH wiederfinden wird. Dabei entschied sich der EuGH für eine großzügige Deutung und setzte auf Kontinuität in seiner Rechtsprechung. Betrachtet man die Formulierungen sowie den Kontext des Urteils, so wird deutlich, dass der EuGH damit eine Grundsatzentscheidung getroffen hat, in dem das Gericht die Reichweite der EU-Grundrechte in allgemeinen Ausführungen beschreibt und diese übereinstimmend mit ihrer früheren Rechtsprechung sowie den offiziellen Erläuterungen mit dem „Anwendungsbereich des Unionsrechts“ gleichsetzt. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Rezeption des Urteils das gesamte Meinungsspektrum widerspiegelt. Dieses reicht von den Kommentatoren, die es lediglich als Fußnote für das Europäische Umsatzsteuerrecht bewerten, bis hin zu denen, die strukturelle Verschiebungen im Grundrechtschutz erkennen oder gar einen Übergriff in nationale Kompetenzen identifizieren.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Herausforderungen im europäischen Verfassungsgerichtsverbund bezüglich eines kohärenten Grundrechtsschutzes und führt in die strittige Problematik des Anwendungsbereichs der EU-Grundrechtecharta ein.

B. Europäische Grundrechtecharta: vorläufiger Endpunkt einer langen Grundrechtsentwicklung: Dieses Kapitel erläutert die Entstehungsgeschichte der Charta durch den Vertrag von Lissabon, deren Bedeutung als Primärrecht sowie die Grundlagen für den Geltungsbereich nach Art. 51 GRCh.

C. Die Rechtsprechung des EuGH und des BVerfG zur mitgliedstaatlichen Bindung: Hier werden die allgemeinen Kriterien des EuGH für die mitgliedstaatliche Bindung an das Unionsrecht dargelegt und die Sachverhalte der Urteile Åkerberg Fransson und Melloni kurz vorgestellt.

D. Der Anwendungsbereich der Unionsgrundrechte: Dieses Kapitel analysiert tiefgehend die weite Auslegung des Anwendungsbereichs durch den EuGH, die Konsequenzen aus den Urteilen, die kritische Reaktion nationaler Verfassungsgerichte sowie das Konzept der Doppelgeltung der Grundrechte.

E. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, betont die Kontinuität der EuGH-Rechtsprechung trotz der eingetretenen Spannungen und bewertet das Verhältnis zwischen EuGH und nationalen Gerichten als konstruktives, wenn auch spannungsreiches Spannungsverhältnis.

Schlüsselwörter

EU-Grundrechtecharta, EuGH, Anwendungsbereich, Durchführung von Unionsrecht, Grundrechtsschutz, Art. 51 GRCh, Åkerberg Fransson, Melloni, Bundesverfassungsgericht, Doppelgeltung der Grundrechte, Primärrecht, Verfassungsgerichtsverbund, Grundfreiheiten, Rechtssicherheit, Kooperation.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert den Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta, insbesondere die Frage, inwieweit Mitgliedstaaten an diese gebunden sind, wenn sie Unionsrecht durchführen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Die zentralen Themen sind das Europäische Grundrechtssystem, der Anwendungsbereich von Art. 51 GRCh, die Rechtsprechung des EuGH zu diesem Thema sowie das Verhältnis zwischen europäischem und nationalem Verfassungsrecht.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage dieser Arbeit?

Das Ziel ist es, die Reichweite der EU-Grundrechte vor dem Hintergrund neuerer EuGH-Urteile zu präzisieren und zu untersuchen, wie diese auf die Bindung der Mitgliedstaaten wirken.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Die Arbeit folgt einer rechtswissenschaftlichen Methodik, insbesondere der Analyse von Urteilen des EuGH und des BVerfG sowie der Auswertung einschlägiger juristischer Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?

Der Hauptteil behandelt die Entstehungsgeschichte der Charta, die Auslegung von Art. 51 GRCh, die Urteilsanalyse von Åkerberg Fransson und Melloni sowie die Reaktionen nationaler Verfassungsgerichte.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?

Wichtige Begriffe sind EU-Grundrechtecharta, EuGH, Durchführung von Unionsrecht, Anwendungsbereich und Grundrechtsschutz.

Wie bewertet der EuGH die Bindung der Mitgliedstaaten an die Charta?

Der EuGH vertritt eine weite Auslegung: Wann immer ein Mitgliedstaat Unionsrecht durchführt, sind die Grundrechte der Charta anwendbar.

Welche Rolle spielt das Urteil Åkerberg Fransson für die Argumentation des Autors?

Es dient als zentrale Fallstudie, um zu zeigen, dass der EuGH eine großzügige Deutung des Anwendungsbereichs vornimmt und damit eine Grundsatzentscheidung zur Wirksamkeit der EU-Grundrechte getroffen hat.

Warum gibt es ein Spannungsverhältnis zwischen dem EuGH und dem BVerfG?

Das Spannungsverhältnis resultiert aus unterschiedlichen Auffassungen über die Reichweite des europäischen Grundrechtsschutzes und die Sorge des BVerfG um seine Rolle als Hüter der nationalen Verfassungsidentität.

Was ist unter der "Doppelgeltung der Grundrechte" zu verstehen?

Das Konzept beschreibt den vom EuGH vorgeschlagenen Kompromiss, wonach innerhalb nationaler Handlungsspielräume europäische und nationale Grundrechte parallel zur Anwendung kommen können.

Final del extracto de 23 páginas  - subir

Detalles

Título
Der Anwendungsbereich der Unionsgrundrechte gemäß EU-Grundrechtecharta
Universidad
University of Trier  (Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht)
Calificación
14 Punkte
Autor
Bajram Dibrani (Autor)
Año de publicación
2014
Páginas
23
No. de catálogo
V502865
ISBN (Ebook)
9783346037633
ISBN (Libro)
9783346037640
Idioma
Alemán
Etiqueta
Grundrechte Unionsgrundrechte EU Grundrechtecharta Anwendungsbereich
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Bajram Dibrani (Autor), 2014, Der Anwendungsbereich der Unionsgrundrechte gemäß EU-Grundrechtecharta, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/502865
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