Der Euergetismus zur Zeit der römischen Republik. Urbanisierung und Romanisierung Italiens


Seminar Paper, 2017

17 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Euergetismus zur Zeit der römischen Republik und sein Beitrag zur Urbanisierung und Romanisierung Italiens
2.1 Die Motive des republikanischen Euergetismus
2.1.1 Die Existenz einer summa honoraria
2.1.2 Die moralische Bewertung des Euergetismus in republikanischer Zeit
2.2 Die Resultate des republikanischen Euergetismus für Urbanisierung und Romanisierung
2.2.1 Die Verteilung der beteiligten Personen
2.2.2 Die Arten der euergetistischen Handlungen und die Rolle der Religion

3. Schluss

4. Literaturverzeichnis
4.1 Quellen
4.2 Forschungsliteratur

1. Einleitung

Mit dem Sieg Roms über Karthago begann im ausgehenden dritten/zu Beginn des zweiten Jahrhunderts vor Christus Roms Expansion im Mittelmeerraum. Zu den weitreichenden wirtschaftlichen Folgen gehörte, dass die römische Aristokratie großen Reichtum anhäufen konnte.1 Es wurden mit Vorliebe griechische Produkte und Sklaven gekauft und die Urbanisierung und Romanisierung in Italien schritten – später beschleunigt durch den Bundesgenossenkrieg – weiter voran. Zur gleichen Zeit nimmt die Zahl der erhaltenen epigraphischen Quellen zum Euergetismus stark zu.2 Trotzdem sind die Zusammenhänge zwischen den genannten Phänomenen noch nicht eingehend untersucht worden.

Die auffällige Korrelation darf zwar keineswegs vorschnell mit einer Kausalbeziehung gleichgesetzt werden – Panciera spricht sich beispielsweise ausdrücklich dagegen aus, die Beziehung zwischen der Romanisierung und dem Euergetismus für unmittelbar zu halten3 – gleichwohl geht er nicht näher auf die Art dieser Beziehung ein. Cébeillac-Gervasoni weist in ihrer Arbeit zum Euergetismus in Latium und Campanien lediglich in ihrem Fazit darauf hin, dass eine Untersuchung zu den Wechselwirkungen zwischen Euergetismus und Urbanisierung ein Desiderat darstelle.4

Aus diesem Anlass soll eine solche Untersuchung hier in Ansätzen durchgeführt werden. Es werden im Folgenden Perspektiven aufgezeigt, wie die komplexen Beziehungen zwischen dem Euergetismus und der Romanisierung/Urbanisierung zur Zeit der römischen Republik künftig noch genauer erfasst werden können. Hierfür werden zunächst die Motive der euergetistischen Handlungen und anschließend deren Resultate beleuchtet – wobei stets alle relevanten Quellengattungen zugleich berücksichtigt werden sollen.5

Besonders wichtige Grundlagenforschungen, auf die sich diese Arbeit stützt, stellen die systematische Zusammenstellung der epigraphischen Quellen zum Euergetismus in der republikanischen Zeit von Silvio Panciera6 sowie die Sammlung der literarischen Zeugnisse zum Thema von Catherine Virlouvet7 dar. Eine der ersten und bedeutendsten Arbeiten zum Euergetismus, Paul Veynes „Le pain et le cirque“, wird hier dagegen weniger Verwendung finden, da hier die hellenistischen Könige und Rom viel stärker im Zentrum stehen als die Städte Italiens.8

Beim Euergetismus gilt noch zu beachten, dass es sich nicht um einen zeitgenössischen Begriff handelt. Er geht vielmehr auf André Boulanger und Henri-I. Marrou zurück.9 Diese Tatsache erschwert die Quellenanalyse insofern, als bei der Durchsicht von literarischen Quellen stets nach Wörtern wie beneficium und bei epigraphischen nach fecit o.Ä. gesucht werden muss. Die längste zusammenhängende literarische Äußerung zum Thema findet sich im zweiten Buch von Ciceros Werk De officiis.10 Auf diese Stelle soll im Rahmen des Kapitels über die moralische Beurteilung des Euergetismus in republikanischer Zeit (2.1.2) näher eingegegangen werden.

Insgesamt ist die Quellenlage für das Prinzipat deutlich ergiebiger als für die Römische Republik. Dementsprechend weniger Studien sind für diese Zeit vorhanden. Was das euergetistische Verhalten anbetrifft, so sind bauliche Maßnahmen – gemäß der Kategorisierung von Cébeillac-Gervasoni die dauerhaften11 – vergleichsweise gut belegt, wohingegen Quellen zur Verteilung von Geld und Essen sowie Vergnügungen, die keine Spiele sind, substanziell fehlen.12 Demzufolge darf die Proportionalität der erhaltenen Quellen allein nicht zu Aussagen über die Häufigkeit bestimmter euergetistischer Verhaltensweisen verleiten. Diese Problematik wird in Kapitel 2.2.2 wiederaufgegriffen. Zunächst soll jedoch die schon lange umstrittene Forschungsfrage nach der Existenz einer summa honoraria und auch nach ihrer Bedeutung für die Romanisierung und Urbanisierung ansatzweise geklärt werden.

2. Der Euergetismus zur Zeit der römischen Republik und sein Beitrag zur Urbanisierung und Romanisierung Italiens

2.1 Die Motive des republikanischen Euergetismus

2.1.1 Die Existenz einer summa honoraria

Die Behauptung, es gebe eine summa honoraria für Magistrate, stammt ursprünglich von Garnsey.13 Die Vertreter dieser These gehen davon aus, dass Magistrate, die ihr Amt antraten, dazu verpflichtet waren, eine bestimmte Summe Geld für euergetistische Zwecke, d.h. für die Bürger der jeweiligen Gemeinde, zu entrichten. Ihre Gegner – wie beispielsweise Pobjoy – verweisen jedoch zu Recht auf die dürftige Quellenlage.14 Am nächsten an eine solche obligatorische Summe kommt noch die Anweisung für die Magistrate der cäsarianischen Kolonie Urso, mindestens 2000 Sesterzen ihres eigenen Geldes für die zu veranstaltenden Spiele aufzuwenden.15

Diese Diskussion ist symptomatisch für eine tiefer liegende Problematik. Bei euergetistischen Maßnahmen handelt es sich um die Erfüllung der Erwartung der Bevölkerung, dass Reichtum und Amtsausübung auch dazu verpflichten würden, für das Gemeinwohl zu sorgen. Die ältere Forschung unterschied deshalb zwischen „freiwilligem“ und dem Euergetismus „ob honorem“.16 Schon Veyne wies darauf hin, dass man bei dieser Unterteilung den Konkurrenzkampf zwischen den Mitgliedern der Aristokratie vergaß, sodass für ihn der obligatorische Euergetismus nur eine „Weiterentwicklung und Kodifizierung“ der freiwilligen Form darstellt.17

Jedenfalls lässt sich grundsätzlich feststellen, dass die Einteilung in „verpflichtend“ und „freiwillig“ nicht glatt aufgeht, zumal aufgrund des genannten Konkurrenzdrucks oft erheblich höhere Summen gezahlt wurden, als man erwartet hätte – eine eventuelle Pflichterfüllung konnte in den Inschriften folglich unerwähnt bleiben.18 Es ginge jedoch zu weit, wie Cébeillac-Gervasoni davon auszugehen, es sei unwichtig, ob eine summa honoraria existiert habe oder nicht, d.h. auch die Unterteilung in eine freiwillige und eine obligatorische Form für redundant zu erklären, da die Geschenke ohnehin einen festgelegten Betrag in den meisten Fällen übertroffen hätten.19

Dieser Umstand wurde durch den Konkurrenzdruck bedingt, doch Pobjoy weist zu Recht darauf hin, dass man durch das Ignorieren dieser Kategorien eine wichtige Dimension aus den Augen verlieren könnte, nämlich die Rolle des lokalen Senats.20 Dieser könnte im Falle einer Verpflichtung den Verwendungszweck des Geldes zum Teil oder in vollem Umfang (mit)bestimmt haben. Ein typisches Beispiel hierfür stellt die Inschrift CIL I2 1633 aus Pompeji dar. Hier wurden zwei duovir(i) dec(urionum) mittels Senatsbeschluss (decr[eto]) beauftragt, ein Theater zu bauen.21

Es verschwimmen darüber hinaus nicht nur die Grenzen zwischen freiwilligem und obligatorischem Euergetismus, sondern auch zwischen öffentlicher und privater Finanzierung. Eine rein öffentliche Finanzierung widerspricht nach Panciera dem Konzept des Euergetismus.22 Doch diese kam nur selten vor. Denn in der Realität bestand das verwendete Geld zu einem nennenswerten Teil aus Kriegsbeute, dessen Erlangung auch dem Verdienst der einfachen Soldaten zu verdanken war.23 Diese Tatsache erklärt vielleicht die Zunahme des Euergetismus mit der römischen Expansion im Mittelmeerraum.

Die wachsende Urbanisierung (im Sinne von baulicher Ausgestaltung der Städte) hängt also durchaus mit dem zunehmenden Euergetismus zusammen, wenn auch die dritte Variable – die größere Menge Geld, die zur Verfügung stand und als Kriegsbeute auch der Allgemeinheit gebührte – mitgedacht werden muss. Bei Betrachtung der Tabelle VI von Panciera über die Verteilung der Autorisation der euergetistischen Handlungen zwischen römischem und lokalem Senat fällt auf, dass 145 von insgesamt 532 (410 aus Italien) eine Autorisation aufweisen, davon zwölf vom römischen und 133 von einem lokalen Senat.24

Man kann folglich hier nicht von einer direkten Romanisierung sprechen, da der römische Senat in puncto Euergetismus nicht maßgeblich hinausregierte. Auch tauchen konkrete Inschriften zur Romanisierung vor allem in Latium und Etrurien auf und keinesfalls in ganz Italien.25 Falls dies aufgrund der Quellenlage möglich ist, wäre in einer ausführlicheren Anaylse noch zu untersuchen, inwiefern die lokalen Senatsgremien bei den 133 Autorisationen unter römischem Einfluss standen.

2.1.2 Die moralische Bewertung des Euergetismus in republikanischer Zeit

Ciceros philosophische Abhandlung zum Euergetismus umfasst die Kapitel 52 bis 73 des zweiten Buchs seines Werks De officiis und ist die wichtigste Quelle zur moralischen Bewertung des Euergetismus in republikanischer Zeit.26 In Kapitel 52 bis 53 unterscheidet Cicero zwischen der Wohltätigkeit durch Geld und der Wohltätigkeit durch tätliche Unterstützung. Ersteres sei zwar für den Reichen einfacher, aber weniger ehrenhaft, da das Geld irgendwann verbraucht sei und damit auch die Möglichkeiten der weiteren Unterstützung. Geldgeschenke lehnt er nicht grundsätzlich ab, doch sie sollen maßvoll und im Verhältnis zu den eigenen Möglichkeiten gewährt und die Empfänger sorgfältig ausgewählt werden (Cic. De off. 2,54f.).

Letzteres ist für den Euergetismus insofern interessant, als hier in der Regel die Gesamtheit aller Bürger einer Stadt die Empfängergruppe darstellte.27 Doch diese Vorgehensweise hält Cicero in Bezug auf nicht dauerhafte euergetistische Akte, d.h. nicht nur Geldgeschenke, sondern auch Gelage, Gladiatorenkämpfe, Spiele, Jagden etc., für nicht ehrenhaft und bezeichnet sie mit dem negativ konnotierten Begriff largitio (Cic. De off. 2,55f.). Die liberalitas dagegen habe nicht nur eine kurzfristige positive Wirkung, sondern sei nachhaltiger, solange man jedenfalls nicht den Verdacht der Habgier aufkommen lasse (Cic. De off. 2,56-58). Die largitio soll nach Cicero folglich nur angwendet werden, wenn die unumgänglich oder nützlich sei (si aut necesse est aut utile, Cic. De off. 2,59).

[...]


1 Zu den wirtschaftlichen Folgen des Zweiten Punischen Krieges siehe die ausführliche Darstellung bei David, Jean-Michel: The Roman Conquest of Italy, Oxford/Cambridge 1994, insbes. Kap. 4.

2 Vgl. Panciera, Silvio: L'Evergetismo civico nelle Iscrizioni latine d'Età repubblicana, in: Christol, Michel/Masson, Olivier (Hrsg.): Actes du Xe Congrès International d'Épigraphie grecque et latine, Paris 1997, S. 249-290: Für die erste Hälfte des dritten Jahrhunderts v. Chr. sind zwei Inschriften erhalten, bis zum Ende weitere 23. Im zweiten Jahrhundert v. Chr. sind es bereits 124/200 und im ersten 297 bis zum Ende der Republik (vgl. ebd., S. 252f.).

3 Vgl. ebd., S. 253.

4 Vgl. Cébeillac-Gervasoni, Mireille: L’Évérgetisme des Magistrats du Latium et de la Campanie des Gracques à Auguste à travers les Témoignages Épigraphiques, in: MEFRA 102 (1990), S. 699-722, hier S. 721f. Aufgrund einiger Fehler sollte zur Lektüre dieser Arbeit stets auch die Rezension von Pobjoy herangezogen werden: Cébeillac-Gervasoni, Mireille: L’Évérgetisme des Magistrats du Latium et de la Campanie des Gracques à Auguste à travers les Témoignages Épigraphiques, in: MEFRA 102 (1990), S. 699-722, rez. v. Mark Pobjoy, in: JRS 90 (200), S. 222f. Neben der Urbanisierung und der Romanisierung ist die Hellenisierung eine weitere Größe, die in die komplexen Beziehungen hineinspielt und weiterer Untersuchung bedürfte, jedoch aufgrund des Umfangs der Arbeit übergangen werden soll.

5 Dieser Ansatz stammt von Coarelli, der sich vehement gegen die oft vorherrschende Trennung zwischen Historikern und Archäologen ausspricht – in seinem Aufsatz über die öffentliche Bautätigkeit in Rom erwähnt er den Euergetismus jedoch mit keinem Wort (vgl. Coarelli, Filippo: Public Building in Rome between the Second Punic War and Sulla, in: Papers of the British School at Rome 45 (1983), S. 1-23).

6 Vgl. Panciera (1997). Er nahm insgesamt 532 epigraphische Texte auf, davon 410 aus Italien (einschließlich Gallia Cisalpina).

7 Virlouvet, Catherine: L'Apport des Sources Littéraires à l'Étude de l'Évergétisme, in: Christol, Michel/Masson, Olivier (Hrsg.): Actes du Xe Congrès International d'Épigraphie grecque et latine, Paris 1997, S. 227-248.

8 Vgl. Veyne, Paul: Le Pain et le Cirque, Paris 1976. Als grundlegendes Werk wird es jedoch für Definitionen herangezogen. Das obige Urteil über die Fokussierung teilen Lomas und Cornell in einem anderen Zusammenhang: Lomas, Kathryn/Cornell, Tim: Introduction: patronage and benefaction in ancient Italy, in: Dies. (Hrsg.): “Bread and Circuses”. Euergetism and municipal patronage in Roman Italy, London 2003, S. 1-11, hier S. 1. Dieses Buch thematisiert – auch aufgrund des größeren Quellenbestandes – vor allem den Euergetismus zur Zeit des Prinzipats und wird deshalb hier nicht berücksichtigt.

9 Vgl. Veyne (1976), S. 22.

10 Cicero, Marcus Tullius: De officiis, hrsg. v. Michael Winterbottom, Oxford 1994.

11 Vgl. Cébeillac-Gervasoni (1990), S. 704f. Auf den Seiten 705-715 nimmt sie anschließend weitere Unterteilungen und Erläuterungen vor.

12 Vgl. Panciera (1997), S. 260.

13 Garnsey, Peter: Honorarium decurionatus, in: Historia 20 (1971), S. 309-325, S. 323.

14 Pobjoy, Mark: Building Inscriptions in Republican Italy: euergetism, responsibility, and civic virtue, in: Cooley, Alison E. (Hrsg.): The epigraphic Landscape of Roman Italy, London 2000, S. 77-92, S. 81f. Für den Prinzipat sei die summa honoraria dagegen gut belegt (vgl. Cébeillac-Gervasoni [1990], S. 701).

15 Vgl. Pobjoy (2000), S. 81f.

16 Vgl. Veyne (1976), S. 22f. (Zit. ebd.).

17 Vgl. ebd., S. 23 (Zit. ebd.).

18 Vgl. Pobjoy (2000), S. 83.

19 Vgl. Cébeillac-Gervasoni (1997), S. 700-703.

20 Vgl. Pobjoy (2000), S. 84.

21 Wenn dieses Theater, wie Pobjoy meint, wirklich durch öffentliche Gelder finanziert wurde, dürfte es nach Panciera (1997), S. 264 nicht als euergetistische Maßnahme bezeichnet werden. Jedoch fehlt der eindeutige Beweis, wie er beispielsweise bei der Inschrift CIL I2 1630 vorhanden ist (pequnia publica).

22 Vgl. Panciera (1997), S. 264. Zu diesem Problem der Unterteilung in öffentliche und private Finanzierung siehe außerdem S. 257.

23 Zur Kriegsbeute als Geldquelle für den Euergetismus siehe Virlouvet (1997), S. 236. Zu beachten ist auch, dass oftmals ein beträchtlicher Teil der Kriegsbeute den Göttern geopfert wurde, da man ihnen das Kriegsglück zurechnete (vgl. ebd., S. 237).

24 Vgl. Panciera (1997), S. 275.

25 Vgl. ebd., S. 252.

26 In manchen politischen Reden und Briefen finden sich ebenfalls Anspielungen auf den Euergetismus. Für eine Zusammenstellung dieser siehe Virlouvet (1997).

27 Vgl. Panciera (1997), S. 263. Gegen Ende der Republik gab es sogar seltene Ausnahmen, in denen Fremde als incolae, adventores und hospites hinzugezogen wurden (vgl. ebd.).

Excerpt out of 17 pages

Details

Title
Der Euergetismus zur Zeit der römischen Republik. Urbanisierung und Romanisierung Italiens
College
LMU Munich  (Geschichts- und Kunstwissenschaften)
Course
Vertiefungskurs: Rom und Italien (4. - 1. Jhd.v.Chr.)
Grade
1,0
Author
Year
2017
Pages
17
Catalog Number
V502917
ISBN (eBook)
9783346052339
ISBN (Book)
9783346052346
Language
German
Keywords
euergetismus, zeit, republik, urbanisierung, romanisierung, italiens
Quote paper
Tanja Otto (Author), 2017, Der Euergetismus zur Zeit der römischen Republik. Urbanisierung und Romanisierung Italiens, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/502917

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Der Euergetismus zur Zeit der römischen Republik. Urbanisierung und Romanisierung Italiens



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free