Die vorliegende Arbeit setzt sich mit den Fragen "Was ist der Grund für diese deutliche juristische Disparität zwischen den beiden deutschen Staaten?" und "Hatten ostdeutsche Frauen womöglich einen größeren Anteil an nationalsozialistischen Verbrechen als Westdeutsche?" auseinander.
Nach langer Zeit, in welcher Frauen, die während der NS-Zeit zu Täterinnen wurden, nicht beziehungsweise nur wenig Beachtung in der Geschichtswissenschaft fanden, rückt dieses Thema seit den 1990er Jahren immer weiter in den Vordergrund vieler wissenschaftlicher Arbeiten. Bei näherer Recherche zu diesem Bereich der Geschlechtergeschichte fiel mir eine Statistik auf, aus welcher klar wurde, dass in Gerichtsprozessen der DDR ein deutlich höherer Prozentsatz an Frauen angeklagt und auch verurteilt wurde, als in der BRD.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Gründe der juristischen Disparitäten zwischen DDR und BRD
1.1. Das Frauenkonzentrationslager als Ausbildungs- und Arbeitsplatz
1.2. Die Rolle des veralteten gesellschaftlichen Geschlechterbildes bei Urteilen
1.3. Propaganda und Außenwirkung der DDR
2. Fallbeispiele
2.1. Beispiel BRD: Johanna Altvater (später Zelle)
2.2. Beispiel DDR: Erna Petri
3. Schlussbemerkung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Gründe für die signifikanten Unterschiede in der juristischen Aufarbeitung von NS-Täterinnen in der DDR im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland. Ziel ist es zu analysieren, warum ostdeutsche Gerichte häufiger und konsequenter Urteile gegen weibliche NS-Straftäterinnen fällten als ihre westdeutschen Pendants, wobei insbesondere die Rolle von Ideologie, Propaganda und gesellschaftlichen Rollenbildern hinterfragt wird.
- Vergleich der Strafverfolgung von NS-Täterinnen in DDR und BRD
- Einfluss des KZ Ravensbrück auf die juristische Aufarbeitung
- Rolle des traditionellen Geschlechterbildes in der Nachkriegsjustiz
- Bedeutung von Propaganda und politischer Instrumentalisierung in der DDR
- Analyse konkreter Fallbeispiele (Johanna Altvater und Erna Petri)
Auszug aus dem Buch
1.2. Die Rolle des veralteten gesellschaftlichen Geschlechterbildes bei Urteilen
Lange Zeit galten Frauen in der NS-Zeit nur als Opfer von Unterdrückung, Verfolgung, Zwang und einem traditionellen weiblichen Rollenbild. In Frauen sah die Bevölkerung die sanfte, liebe Mutter und Ehefrau, welche nicht zu Gewaltverbrechen in der Lage gewesen sein könne. Sie wurden nicht als Gefahr für die Nachkriegsgesellschaft angesehen und somit auch in BRD und DDR anfangs juristisch nicht konsequent verfolgt. Eine Ausnahme hiervon bildeten für die damalige Gesellschaft die sogenannten „SS-Bestien“.
Diesen wurden männliche Züge in Aussehen und Persönlichkeit unterstellt, denn straffällige Frauen widersprachen dem traditionellen Bild von Weiblichkeit. Daraus entstand in der breiten Bevölkerung eine Art Zweiteilung von weiblichen Geschlechtscharakteren. Zum Einen die liebevolle, vorbildliche Mutter, welche ihrem Mann und der Familie bedingungslos zur Seite steht und zum Anderen die bereits erwähnten, kalten, skrupellosen „Bestien“, welche ohne große Gefühle anderen Menschen schaden konnten, wie es in dieser Zeit nur Männern zugeschrieben wurde. Männlichen Sadisten wurden wohl eine Art der Durchsetzungskraft unterstellt, welche ihnen vor Häftlingen Respekt verschaffte, wohingegen diese Eigenschaft bei Frauen in der Gesellschaft und auch vor Gericht stark verurteilt und gefürchtet worden dürfte.
Mit diesem Bruch bezüglich der traditionellen Rolle gingen DDR und BRD in unterschiedlicher Weise um. Die BRD verband des Öfteren das Verhalten und Aussehen der Angeklagten mit Schuldfähigkeit. Wer dort nicht dem weiblichen Ideal entsprach wurde in die bereits genannte Kategorie „SS-Bestie“ eingeordnet und meist härter bestraft. Frauen, welche ihre Taten damit rechtfertigten, dass sie Berufe und Straftaten ausübten, weil sie nur für ihre Familie sorgen wollten, konnten hingegen oft auf Verständnis des Gerichts hoffen.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung stellt die Diskrepanz in der Verurteilungsstatistik von NS-Täterinnen zwischen DDR und BRD dar und formuliert die zentralen Forschungsfragen zur Ursachenfindung.
1. Gründe der juristischen Disparitäten zwischen DDR und BRD: Dieses Kapitel untersucht strukturelle, ideologische und propaganda-bedingte Faktoren, wie die Rolle des KZ Ravensbrück und das gesellschaftliche Bild der "bestialischen" Frau, als Einflussgrößen auf die Rechtsprechung.
1.1. Das Frauenkonzentrationslager als Ausbildungs- und Arbeitsplatz: Hier wird der Fokus auf die Rolle von Ravensbrück gelegt und analysiert, wie die staatliche Suche nach dort tätigem Personal die Prozesse beeinflusste.
1.2. Die Rolle des veralteten gesellschaftlichen Geschlechterbildes bei Urteilen: Dieser Abschnitt beleuchtet, wie das tradierte Bild der "sanften Frau" vs. der "SS-Bestie" die richterliche Entscheidungsfindung in beiden Staaten prägte.
1.3. Propaganda und Außenwirkung der DDR: Das Kapitel erläutert, wie die DDR Strafprozesse nutzte, um sich als antifaschistischer Staat nach außen zu profilieren und moralische Überlegenheit gegenüber der BRD zu demonstrieren.
2. Fallbeispiele: In diesem Kapitel werden zwei konkrete Verfahren zur empirischen Untermauerung der vorangegangenen theoretischen Hypothesen analysiert.
2.1. Beispiel BRD: Johanna Altvater (später Zelle): Der Fall dient als Illustration für die zögerliche und teilweise inkonsequente Entnazifizierung der Justiz in Westdeutschland.
2.2. Beispiel DDR: Erna Petri: Dieser Fall verdeutlicht die Härte der DDR-Justiz bei der Verfolgung von NS-Täterinnen und die Nutzung solcher Prozesse für propagandistische Zwecke.
3. Schlussbemerkung: Die Arbeit fasst zusammen, dass die höhere Verurteilungsrate in der DDR primär auf ein politisch-systemisches Bedürfnis nach Legitimierung und Außenwirkung zurückzuführen ist, nicht auf eine höhere "Bösartigkeit" ostdeutscher Frauen.
Schlüsselwörter
NS-Täterinnen, DDR-Justiz, BRD-Justiz, KZ Ravensbrück, Entnazifizierung, Geschlechterrollen, Strafverfolgung, Propaganda, Antifaschismus, Johanna Altvater, Erna Petri, Kriegsverbrechen, Vergangenheitsbewältigung, Nationalsozialismus, Staatsanwaltschaft
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die statistischen und juristischen Unterschiede in der Strafverfolgung von weiblichen NS-Tätern zwischen der DDR und der BRD während der Nachkriegszeit.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Untersuchung konzentriert sich auf die historische Bedeutung von Konzentrationslagern, gesellschaftliche Geschlechterbilder in der Justiz sowie die instrumentelle Nutzung von Strafprozessen zu Propagandazwecken.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die zentrale Frage ist, warum NS-Täterinnen in der DDR konsequenter verfolgt und härter verurteilt wurden als in der Bundesrepublik Deutschland.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewandt?
Die Arbeit nutzt eine komparative Analyse, die theoretische Hintergründe mit konkreten juristischen Fallbeispielen verknüpft, um die Ursachen für die unterschiedliche Strafpraxis zu eruieren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?
Im Hauptteil werden drei Hauptursachen – die Bedeutung von Ravensbrück, gesellschaftliche Rollenbilder und staatliche Propaganda – detailliert beleuchtet und an zwei Fallstudien (Johanna Altvater und Erna Petri) exemplarisch überprüft.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit lässt sich am besten mit Begriffen wie "Juristische Disparität", "NS-Täterinnen", "Antifaschistische Propaganda" und "Entnazifizierung" charakterisieren.
Warum wurden NS-Täterinnen in der DDR statistisch gesehen häufiger verurteilt?
Die Autorin argumentiert, dass die DDR Strafprozesse aktiv zur Stärkung der eigenen staatlichen Identität und als Mittel der Außenwirkung gegen die BRD nutzte, um sich als konsequenter antifaschistischer Staat zu präsentieren.
Welche Rolle spielte das Bild der "SS-Bestie" in der Justiz?
Das Bild der "SS-Bestie" war eine gesellschaftliche Konstruktion, mit der Frauen, die nicht dem traditionellen, sanften Rollenbild entsprachen, stigmatisiert wurden, was in der BRD oft zu härteren Urteilen führte, während die DDR dies in ihrer Propaganda weiter ausbaute.
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- Cedric Bodenbach (Author), 2019, Warum wurden NS-Täterinnen in der DDR häufiger verfolgt und verurteilt, als in der BRD?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/503093