Der Begriff der Zivilgesellschaft hat im Zuge des Zusammenbruchs des Ostblocks eine Renaissance erfahren. Er wurde zum Leitbegriff antitotalitärer Bürgerbewegungen und zum Symbol eines demokratischen Leitbilds. Dies scheint Grund genug, sich mit der Zukunft der Zivilgesellschaft in den nunmehr postsozialistischen Transformationssystemen auseinanderzusetzen. Ziel dieser Arbeit ist es, die Chancen zivilgesellschaftlicher Entwicklungen in den jungen Demokratien, unter besonderer Berücksichtigung deren sozialistischen Erbes, abzuschätzen.
Hierzu erfolgt zunächst der Versuch einer Bestimmung des Begriffs der Zivilgesellschaft aus den unzähligen vorhandenen Definitionen. Anschließend gilt es, die in der Transformationsforschung vorherrschende Auffassung über die Funktion der Zivilgesellschaft beim Systemwechsel herauszuarbeiten. In einem zweiten Schritt geht es darum, den sozialistischen Kollektivbegriff als eine der Zivilgesellschaft entgegengesetzte, vergangene aber durchaus noch wirkungsmächtige Organisationsform zu rekonstruieren, um so in einem dritten und letzten Schritt von der Kompatibilität bzw. Inkompatibilität der beiden Begriffe auf die Chancen zivilgesellschaftlicher Entwicklungen im postsozialistischen Systemen schließen zu können.
Wie sich aus der Vorgehensweise ablesen lässt, beschränkt sich diese Arbeit auf eine rein begriffliche Analyse. Empirisch anders lautende Teilbefunde können zugunsten der Aufdeckung genereller Entwicklungslinien ebenso wenig berücksichtigt werden, wie mögliche Unterschiede zwischen einzelnen postsozialistischen Systemen. Bei der Bestimmung des Kollektivbegriffs stützen sich die Ausführungen, in Ermangelung aktueller Literatur, auf eine historische Rekonstruktion mittels sozialistischer Primärquellen. Auch hier wird auf eine Ausdifferenzierung nationaler Unterschiede verzichtet. Herangezogen wurde in erster Linie soziologische Literatur aus der ehemaligen DDR. Allerdings dürften die Abweichungen in Anbetracht der ideologischen Hegemonie der damaligen Sowjetunion in diesem Zusammenhang tatsächlich kaum von Bedeutung sein.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Hauptteil
1. Die institutionelle Verortung von Zivilgesellschaft zwischen Bereichs- und Interaktionslogik
2. Das Antriebsmoment der Zivilgesellschaft zwischen Tugend und Interesse
2.1 Die neorepublikanische Rezeption: Zivilgesellschaft als Ausdruck von Bürgertugend
2.2 Die liberale Rezeption: Zivilgesellschaft als Austragung von Interessenkonflikten
2.3 Die reflexive Perspektive: Zivilgesellschaft als Verschmelzung von Tugend und Interesse
3. Der Zivilgesellschaftsbegriff der Transformationsforschung
4. Die Zivilgesellschaft im Transformationsprozess
4.1 Liberalisierungsphase und Aufschwung der Zivilgesellschaft
4.2 Demokratisierungsphase und Boom der Zivilgesellschaft
4.3 Konsolidierungsphase und Abschwung der Zivilgesellschaft
5. Sozialistisches Kollektiv und demokratische Zivilgesellschaft
5.1 Das sozialistische Kollektiv: Eine Begriffsgeschichte
5.2 Das Individuum im Sozialismus
5.3 Individuum und Kollektiv
5.4 Kollektiv und Gesellschaft
6. Die Konsequenzen für die postsozialistischen Zivilgesellschaften
6.1 Das Tugendmotiv und das kollektivistische Erbe
6.2 Das Interessenmotiv und das kollektivistische Erbe
III. Fazit
IV. Literaturverzeichnis
I. Einleitung
Der Begriff der Zivilgesellschaft hat im Zuge des Zusammenbruchs des Ostblocks eine Renaissance erfahren. Er wurde zum Leitbegriff antitotalitärer Bürgerbewegungen und zum Symbol eines demokratischen Leitbilds. Dies scheint Grund genug, sich mit der Zukunft der Zivilgesellschaft in den nunmehr postsozialistischen Transformationssystemen auseinanderzusetzen. Ziel dieser Arbeit ist es, die Chancen zivilgesellschaftlicher Entwicklungen in den jungen Demokratien, unter besonderer Berücksichtigung deren sozialistischen Erbes, abzuschätzen.
Hierzu erfolgt zunächst der Versuch einer Bestimmung des Begriffs der Zivilgesellschaft aus den unzähligen vorhandenen Definitionen. Anschließend gilt es, die in der Transformationsforschung vorherrschende Auffassung über die Funktion der Zivilgesellschaft beim Systemwechsel herauszuarbeiten. In einem zweiten Schritt geht es darum, den sozialistischen Kollektivbegriff als eine der Zivilgesellschaft entgegengesetzte, vergangene aber durchaus noch wirkungsmächtige Organisationsform zu rekonstruieren, um so in einem dritten und letzten Schritt von der Kompatibilität bzw. Inkompatibilität der beiden Begriffe auf die Chancen zivilgesellschaftlicher Entwicklungen im postsozialistischen Systemen schließen zu können.
Wie sich aus der Vorgehensweise ablesen lässt, beschränkt sich diese Arbeit auf eine rein begriffliche Analyse. Empirisch anders lautende Teilbefunde können zugunsten der Aufdeckung genereller Entwicklungslinien ebenso wenig berücksichtigt werden, wie mögliche Unterschiede zwischen einzelnen postsozialistischen Systemen. Bei der Bestimmung des Kollektivbegriffs stützen sich die Ausführungen, in Ermangelung aktueller Literatur, auf eine historische Rekonstruktion mittels sozialistischer Primärquellen. Auch hier wird auf eine Ausdifferenzierung nationaler Unterschiede verzichtet. Herangezogen wurde in erster Linie soziologische Literatur aus der ehemaligen DDR. Allerdings dürften die Abweichungen in Anbetracht der ideologischen Hegemonie der damaligen Sowjetunion in diesem Zusammenhang tatsächlich kaum von Bedeutung sein.
II. Hauptteil
1. Die institutionelle Verortung von Zivilgesellschaft zwischen Bereichs- und Interaktionslogik
Derzeit lassen sich bei dem Versuch Zivilgesellschaft zu definieren zwei grundlegende Herangehensweisen feststellen. Die bereichslogische Perspektive bestimmt Zivilgesellschaft als einen selbstorganisierten Raum, der weder dem Staat, noch dem Markt oder der Privatsphäre zuzurechnen ist, wohl aber zwischen diesen vermittelt.[1] Zivilgesellschaft ist damit der Raum, der institutionalisierten Nichtzugehörigkeit zu jenen drei Bereichen, zu dem Nachbarschaftshilfen, Stadtteilinitiativen und Demonstrationen ebenso gehören wie Vereine, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen. Eine solche Definition birgt vielfältige Schwierigkeiten in sich.[2] Zum einen ist - wenn überhaupt - nur äußerst schwer abzugrenzen, was den nun eigentlich zu Staat, Markt und Privatsphäre gehört und was nicht. Zum anderen müsste man, auf die Frage was Zivilgesellschaft den nun empirisch-konkret ist, mit einer Aufzählung unendlich vieler möglicher Organisationsformen antworten.
Diesen Schwierigkeiten entzieht sich die interaktionslogische Perspektive, indem sie Zivilgesellschaft über ein bestimmtes Muster sozialen Handelns definiert. Dieses zeichnet sich aus durch Selbstorganisation, Selbständigkeit, Pluralität, Kompromissfähigkeit, Friedlichkeit und Gemeinwohlorientiertheit.[3] Zivilgesellschaft wird also verstanden als Ausdruck der Institutionalisierung eines bestimmten Typus sozialen Handelns. In diesem Zusammenhang wird oftmals auch auf eine positive Korrelation zwischen der Stabilität von Demokratie und einer funktionierenden Zivilgesellschaft hingewiesen.[4] Unbestreitbar ist das interaktionslogische Konzept in hohem Maße normativ aufgeladen. Gesellschaftliches Handeln wird unterteilt in dem Ideal entsprechende Erscheinungsformen, also die Zivilgesellschaft, und davon abweichendes Verhalten, das, obwohl es offensichtlich vorhanden ist, in der Zivilgesellschaftsdebatte keine Beachtung findet.[5] Während Pluralität, Toleranz und Entgrenzung propagiert wird, erfolgt zugleich das genaue Gegenteil, nämlich die Zweiteilung der Gesellschaft in gut und böse.[6] Was dann von der Zivilgesellschaft übrig bleibt, ist die „Volksgemeinschaft der Gutwilligen“[7].
In Anlehnung an die bereichs- und interaktionslogische Perspektive und im Bewusstsein der jeweiligen Schwächen entwickelt die amerikanische Kultursoziologie eine Art funktionalistische Mischdefinition von Zivilgesellschaft. Diese siedelt die Zivilgesellschaft zwar bereichslogisch auch zwischen Staat, Markt und Privatsphäre an, grenzt die daraus resultierende Beliebigkeit aber dadurch ein, dass sie zivilgesellschaftlichen Trägern interaktionslogisch zugleich normative Ideale als Erkennungsmerkmal unterstellt.[8] Diese normativen Ideale sind allerdings nicht universell definiert, sondern in den verschiedenen zivilgesellschaftlichen Vereinigungen durchaus verschieden.[9] Sie sind zugleich auch die Kategorien, anhand derer die jeweilige Vereinigung über Inklusion und Exklusion entscheidet. D.h., „unter Zivilgesellschaft ist der öffentliche Gebrauch zu verstehen, den Bürgerinnen und Bürger von ihren Grundrechten und Kommunikationsfreiheiten machen, um sich ihrer Solidarität untereinander und/oder gegenüber Fremden zu versichern“[10]. Zivilgesellschaft ist demzufolge der Teil der Öffentlichkeit zwischen Staat, Markt und Gesellschaft, in dem es darum geht, Gesinnungsgenossen verschiedener normativer Haltungen zu identifizieren, zu mobilisieren und zu organisieren. Die Zugehörigkeit zur Zivilgesellschaft ist dabei ausdrücklich nicht von der Nähe zu einem bestimmten demokratischen Ideal abhängig. Die „Volksgemeinschaft der Gutwilligen“ wird damit aufgebrochen und verstellt nicht länger den realistischen Blick auf die Gesamtgesellschaft.
2. Das Antriebsmoment der Zivilgesellschaft zwischen Tugend und Interesse
Nachdem im Vorangegangenen der Versuch unternommen wurde zu klären, was Zivilgesellschaft ist, soll im Folgenden betrachtet werden, aus welchen Motiven sie sich speist. In der Vielzahl hierzu vorliegender Ansätze lassen sich zwei gegensätzliche Erklärungsmomente identifizieren. Der neorepublikanische Theoriestrang erklärt die Tugend zur Hauptantriebskraft bürgerlichen Engagements, während der politische Liberalismus das Interesse in den Mittelpunkt seiner Betrachtungen stellt.
2.1 Die neorepublikanische Rezeption: Zivilgesellschaft als Ausdruck von Bürgertugend
Die neorepublikanische Zivilgesellschaftsrezeption hat ihren Ursprung in der aristotelischen Staatslehre.[11] Im Mittelpunkt des Modells steht der tugendhafte Bürger, der sich, als Ausdruck seiner Tugendhaftigkeit, in freiwilligen Assoziation mit anderen zusammenschließt, um aktiv verantwortliche und auf das Gemeinwohl orientierte Politik zu gestalten.[12] Dieses Grundprinzip einer neorepublikanischen Zivilgesellschaft weißt eine starke kommunitaristische Konnotation auf. Die Tugendhaftigkeit des einzelnen als Bürger führt ihn notwendigerweise zur Gemeinschaft mit anderen.[13] Die daraus erwachsende gemeinschaftliche tugendhafte, also gemeinwohlorientierte, Tätigkeit wiederum, bestätigt und stärkt die Bürgertugend des einzelnen und damit die Gemeinschaft insgesamt.[14] Dieses Wechselspiel zwischen Tugend und Gemeinschaft führt dann dazu, dass die so entstanden Assoziationen ihre starke Gemeinwohlorientierung, im Sinne einer positiven Interpretation ihrer demokratischen Freiheitsrechte, in gemeinwohlorientiertes politisches Engagement umsetzen, welches eine starke Tendenz zur Selbstregierung aufweist.[15]
Es kommt also zu einer Rückverlagerung des Politischen in die Gesellschaft allerdings ohne, dass der Staat in den neueren republikanischen Theorien obsolet wird.[16] Politische Institutionen sind insofern notwendig, als das sie das Prinzip der autonomen Selbstregierung an demokratische Grundsätze rückbinden und damit einen Schutz vor totalitären Tendenzen gewähren.[17]
Das neorepublikanische Konzept der Zivilgesellschaft basiert also auf einer starken Betonung von Bürgertugend und Gemeinschaft sowie auf einem positiven Freiheitsbegriff. Der Wunsch der Bürger Politik in Gemeinschaft mit anderen gemeinwohlorientiert zu gestalten, konstituiert eine Zivilgesellschaft, die kommunikatives Steuerungszentrum gesellschaftlicher und politischer Prozesse ist.[18]
Die Kritik an diesem Modell formiert sich hauptsächlich mit Blick auf den Ausschluss jeglicher interessengeleiteter Motive für zivilgesellschaftliches Engagement.[19] Wider der beobachtbaren Realitäten werden Partikularinteressen als Faktor des Politischen praktisch ausgeschlossen und durch ein von Tugend gespeistes desinteressiertes Engagement ersetzt, das in seiner ihm zugeschriebenen Dauerhaftigkeit empirisch kaum feststellbar sein dürfte.[20]
2.2 Die liberale Rezeption: Zivilgesellschaft als Austragung von Interessenkonflikten
Habermas hat mit der demokratischen Radikalisierung des politischen Liberalismus in seinem deliberativen Ansatz den derzeit einflussreichsten liberalen Beitrag zur Zivilgesellschaftsdebatte geleistet. Hier steht der seine Interessen rational vertretende und damit die Zivilgesellschaft konstituierende Bürger im Zentrum einer Theorie, die, im Gegensatz zum Neorepublikanismus, einen negativen Freiheitsbegriff zum Ausgangspunkt nimmt und somit der Zivilgesellschaft einen eher korrigierenden als agierenden Charakter zuschreibt.[21] Der Staat gilt im deliberativen Ansatz als prinzipiell offen für gesellschaftliche Einflüsse.[22] Diese artikulieren sich in der Öffentlichkeit, oder besser gesagt, in verschiedenen miteinander konkurrierenden Teilöffentlichkeiten, die untereinander in ständigen Aushandlungsprozessen stehen und somit jene deliberative Öffentlichkeit formieren, die Habermas zugleich als Zivilgesellschaft versteht.[23]
Zivilgesellschaft gilt in diesem Zusammenhang also als die ausgetragene Interessenkonkurrenz der verschiedenen gesellschaftlichen Teilbereiche und Privatpersonen. Ihr Einfluss auf den Staat resultiert daraus, dass sie dem Politischen durch ihre Diskursivität Rationalität und Legitimität verleiht.[24] Sie fungiert somit als rationales Korrektiv auf staatliche Entscheidungen, ohne allerdings über tatsächliche politische Macht im Sinne einer republikanischen Selbstregierung zu verfügen. Vielmehr tritt die deliberative Zivilgesellschaft, in der sich staatliche Macht und gesellschaftliche Interesse permanent überkreuzen, als Vermittler zwischen beiden Polen auf.[25] Sie kommuniziert staatliche Notwendigkeiten in die Gesellschaft und umgekehrt gesellschaftliches Interesse in den Staat. Insofern kann ihr Wirken mehr als Selbstgesetzgebung den als Selbstregierung beschrieben werden.[26] Während neorepublikanische Ansätze eine Politisierung der Gesellschaft propagieren, lässt sich die Formel der deliberativen Theorie wohl am besten als Vergesellschaftung der Politik beschreiben.
Die Zivilgesellschaft entsteht hier also nicht aus tugendhafter Vergemeinschaftung, sondern aus der öffentlichen Interessenwahrnehmung der verschiedenen gesellschaftlichen Akteure. Da die so entstehende deliberative Öffentlichkeit wesentlich weniger stark vermachtet ist als staatliche Institutionen, entspricht sie dem Ideal herrschaftsfreier Kommunikation eher als diese. Aus dem daraus resultierenden Rationalitäts- und Legitimationsvorsprung erklärt sich ihr Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse. Allerdings rückt sie selbst nie in das Zentrum exekutiver Gewalt vor und könnte das auch gar nicht, da sie ihrem Charakter als ständige Verhandlungsinstanz nach nie als geschlossene Gemeinschaft agiert, sondern verbleibt an der Peripherie des politischen System, verfügt hier aber über massives Gewicht im pluralistisch organisierten Gesetzgebungsprozess.
2.3 Die reflexive Perspektive: Zivilgesellschaft als Verschmelzung von Tugend und Interesse
In seinem reflexiven Ansatz übernimmt Schmalz-Bruns weitestgehend Habermas Konzept einer deliberativen Öffentlichkeit. Allerdings zweifelt er die von Habermas unterstellte Responsivität des Staates gegenüber den zivilgesellschaftlich artikulierten Interessen an.[27] Die liberale Demokratie, so Schmalz-Bruns, sein in einer bürokratisch überladenen Elitenherrschaft erstarrt, deren Hauptaugenmerk auf der Selbstreproduktion liege und die wenig offen für zivilgesellschaftliche Zugriffe sei.[28] In dieser Situation reiche es nicht, gesellschaftliche Interessen über die Öffentlichkeit in den Staat zu transportieren, sondern es komme auch darauf an, den Zustand der staatlichen Erstarrung im Zuge eines tugendhaften gemeinschaftlichen Prozesses der institutionellen Reform zu beheben.[29] Da der Staat dies nicht leisten könne, sei die Zivilgesellschaft der einzige hierfür in Frage kommende Akteur, da nur sie in der Lage sei, das Prinzip der Demokratie reflexiv auf sich selbst zu beziehen und somit den notwendigen Wandel anzustoßen.[30]
[...]
[1] Vgl. Gosewinkel, Dieter/Rucht, Dieter/van den Daele, Wolfgang/Kocka, Jürgen: Zivilgesellschaft - national und transnational, S.11, in: Gosewinkel, Dieter/Rucht, Dieter/van den Daele, Wolfgang/Kocka, Jürgen (Hrsg.): Zivilgesellschaft - national und transnational, Berlin 2003, S.11-26.
[2] Vgl. ebd.
[3] Vgl. ebd., S.11f. Vgl. Gosewinkel, Dieter/Rucht, Dieter: History meets sociology, Zivilgesellschaft als Prozess, S.38, in: Gosewinkel, Dieter/Rucht, Dieter/van den Daele, Wolfgang/Kocka, Jürgen (Hrsg.): Zivilgesellschaft - national und transnational, Berlin 2003, S.29-60.
[4] Vgl. ebd.
[5] Vgl. Heins, Volker: Das andere der Zivilgesellschaft, Zur Archäologie eines Begriffs, Bielefeld 2002, S.79ff.
[6] Vgl. ebd.
[7] Grützner, Friedrich zit. nach ebd., S.80.
[8] Vgl. ebd., S.79ff.
[9] Vgl. ebd.
[10] Ebd., S.82.
[11] Vgl. Klein, Ansgar: Der Diskurs der Zivilgesellschaft, Politische Kontexte und demokratietheoretische Bezüge einer neueren Begriffsverwendung, Opladen 2001, S.274.
[12] Vgl. ebd., S.276ff.,285ff.
[13] Vgl. ebd., S.278ff.
[14] Vgl. ebd.
[15] Vgl. Reichardt, Sven: Gewalt und Zivilität im Wandel, Konzeptionelle Überlegungen zur Zivilgesellschaft aus historischer Sicht, S.69f., in: Gosewinkel, Dieter/Rucht, Dieter/van den Daele, Wolfgang/Kocka, Jürgen (Hrsg.): Zivilgesellschaft - national und transnational, Berlin 2003, S.61-82. Vgl. Klein, Ansgar: Der Diskurs der Zivilgesellschaft, Politische Kontexte und demokratietheoretische Bezüge einer neueren Begriffsverwendung, Opladen 2001, S.285.
[16] Vgl. ebd., S.276f., 381f.
[17] Vgl. ebd., S.276f.
[18] Vgl. ebd.
[19] Vgl. ebd.
[20] Vgl. ebd.
[21] Vgl. ebd., S.274ff.
[22] Vgl. ebd.
[23] Vgl. Ottersbach, Markus: Außerparlamentarische Demokratie, Neue Bürgerbewegungen als Herausforderung an die Zivilgesellschaft, Frankfurt/New York 2003, S.70ff.
[24] Vgl. ebd.
[25] Vgl. ebd.
[26] Vgl. Reichardt, Sven: Gewalt und Zivilität im Wandel, Konzeptionelle Überlegungen zur Zivilgesellschaft aus historischer Sicht, S.74f., in: Gosewinkel, Dieter/Rucht, Dieter/van den Daele, Wolfgang/Kocka, Jürgen (Hrsg.): Zivilgesellschaft - national und transnational, Berlin 2003, S.61-82. Vgl. Klein, Ansgar: Der Diskurs der Zivilgesellschaft, Politische Kontexte und demokratietheoretische Bezüge einer neueren Begriffsverwendung, Opladen 2001, S.276ff.
[27] Vgl. Schmalz-Bruns, Rainer: Zivile Gesellschaft und reflexive Demokratie, S.25, in: Forschungsgruppe Neue Soziale Bewegungen (Hrsg.): Forschungsjournal NSB, 1/1994, Opladen 1994, S.18-33.
[28] Vgl. ebd.
[29] Vgl. ebd.
[30] Vgl. ebd.
- Quote paper
- Jan Trützschler (Author), 2005, Die Zivilgesellschaft in den postsozialistischen Transformationssystemen vor dem Hintergrund des kollektivistischen Erbes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50317
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.