Wettbewerbs- und Allokationspolitik. Grundlagen und Praxisfälle


Dossier / Travail, 2019

14 Pages, Note: 2,0

Anonyme


Extrait


Inhalt

I. Abbildungsverzeichnis

II. Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil

2.1 Wettbewerbspolitik
2.1.1 Grundlagen und Gründe für die Wettbewerbspolitik
2.1.2 Wettbewerbspolitische Leitbilder
2.1.3 Instrumente der Wettbewerbspolitik
2.1.4 Träger der Wettbewerbspolitik
2.1.5 Beispiel der Wettbewerbspolitik
2.2 Allokationspolitik
2.2.1 Grundlagen und Gründe für die Allokationspolitik
2.2.2 Allokatives Marktversagen
2.2.3 Instrumente der Allokationspolitik
2.2.4 Träger der Allokationspolitik
2.2.5 Beispiel der Allokationspolitik

3. Schluss

III. Literaturverzeichnis

I. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Mamberer, F. et al (2009): Allgemein Volkswirtschaftslehre, Wissen was sich auszahlt, Abb. 188 (URL: https://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/VWL/5.1.8-Bereiche-der-Wirtschaftspolitik.html [Letzter Zugriff: 03.03.2019])

Abbildung 2: Dewenter, Rösch (2015): Grundzüge der Wettbewerbspolitik, Abb. k. A. (URL: https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-04736-8_4 [Letzter Zugriff: 03.03.2019])

Abbildung 3: Conrad, C. A. (2017). Wirtschaftspolitik, Eine praxisorientierte Einführung. Springer Gabler, Wiesbaden.

II. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Thema „Wettbewerbs- und Allokationspolitik“. Aufgrund der immer stärkeren globalen Vernetzung wächst der Wettbewerb, welchem sich jeder Marktteilnehmer stellen muss. Dies hat zur Folge, dass von den Teilnehmern verstärkt versucht wird, sich einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen. Durch die Wettbewerbspolitik sollen diese Möglichkeiten überwacht und das Marktgleichgewicht beibehalten sowie Wohlfahrtsverlust vermieden werden. Um im Wettbewerb bestehen zu können, müssen Ressourcen effizient genutzt werden. Dies wird durch die Allokationspolitik gesteuert. Ziel der Arbeit ist ein Überblick über die immer bedeutendere Wettbewerbs- und Allokationspolitik zu bekommen. Aufgrund der begrenzten Anzahl an vorgegebenen Seiten, wird lediglich eine Übersicht gegeben. Für tiefere Recherche ist Zusatzliteratur hinzuzuziehen.

Zunächst wird ein Überblick über die Grundlagen und Gründe für die Wettbewerbspolitik gegeben. Nachfolgend werden dann die wettbewerbspolitischen Leitbilder sowie die Instrumente der Wettbewerbspolitik vorgestellt. Ebenso werden die Träger aufgeführt, um dann den Teil der Wettbewerbspolitik mit einem Beispiel abzuschließen.

Auf die Wettbewerbspolitik folgt die Allokationspolitik mit ihren Grundlagen und Gründen für diese. Folgend wird das allokative Marktversagen sowie die Instrumente der Allokationspolitik betrachtet. Analog zur Wettbewerbspolitik schließt auch das Kapitel der Allokationspolitik mit einer Übersicht über die Träger sowie mit einem Beispiel.

2. Hauptteil

2.1 Wettbewerbspolitik

2.1.1 Grundlagen und Gründe für die Wettbewerbspolitik

Um die Hintergründe der Wettbewerbspolitik zu verstehen, muss das Wort „Wettbewerb“ definiert werden. Laut dem Duden versteht man darunter „Kampf um möglichst gute Marktanteile, hohe Profite, um den Konkurrenten zu überbieten, auszuschalten; Konkurrenz“ (Duden o. J.). Durch den Wettbewerb werden somit knappe Produktionsressourcen effektiv genutzt und die Verschwendung dieser geringgehalten. Außerdem muss jedes Unternehmen konkurrenzfähig bleiben, da sich sonst die Konsumenten einem anderen Unternehmen zuwenden. Diese fortwährende Entwicklung begünstigt die Konsumenten mit Vorteilen wie z. B. günstigere Preise, höhere Qualität und größere Auswahl.

Die Wirtschaftspolitik, welche alle Maßnahme zur Wirtschaftsordnung umfasst, wird in drei Bereiche differenziert: Ordnungspolitik, Ablaufpolitik und Strukturpolitik. Träger der Wirtschaftspolitik sind z. B. der Bundestag, der Landtag, die Bundesregierung, die Landesregierung etc.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Differenzierung Wirtschaftspolitik (Mamberer 2009, Abb. 188)

Die Wettbewerbspolitik ist eine Kernaufgabe der Ordnungspolitik. Sie umschreibt „alle staatlichen Maßnahmen, die der Sicherung des Wettbewerbs und dem Abbau von Wettbewerbsbeschränkungen dienen“ (bpb o. J.). Das Ziel der Wettbewerbspolitik ist also der Schutz und die Förderung des Wettbewerbs. Somit kann der Verbraucher durch die Wettbewerbspolitik von den oben genannten Vorteilen profitieren und seine Wohlfahrt verschlechtert sich nicht.

2.1.2 Wettbewerbspolitische Leitbilder

Unter den wettbewerbspolitischen Leitbildern ist „ein geschlossener und in sich widerspruchsfreier Zusammenhang von wettbewerbspolitischen Zielen sowie zielkonformen Instrumenten und Trägern der Wettbewerbspolitik zu verstehen“ (Schmidt 2013, S. 4). Im Laufe der Zeit wurden unterschiedliche Leitbilder entwickelt. Sie werden im Folgenden kurz vorgestellt:

- Vollständiger Wettbewerb: der vollständige Wettbewerb wird synonym mit vollständiger Konkurrenz verwendet. Hierbei hat kein Anbieter und Nachfrager aufgrund seiner Größe einen bedeutsamen Einfluss auf das Marktergebnis. Durch diesen Umstand ist der Marktpreis gegeben und die Marktteilnehmer passen sich mit ihrer Menge so an, dass der Gewinn des Anbieters bzw. der Nutzen des Nachfragers maximiert wird. Somit findet kein Wohlfahrtsverlust (deadweight loss) statt. Es wird bei dem vollständigen Wettbewerb lediglich die Marktstruktur betrachtet (Woeckener 2006, S. 21). Aufgrund der nicht möglichen Realisierung des vollständigen Wettbewerbs, wurde dieses Leitbild durch andere Leitbilder ersetzt (Schmidt 2013, S. 11).
- Funktionsfähiger Wettbewerb: der funktionsfähige Wettbewerb ersetzt das statische Leitbild des vollständigen Wettbewerbs durch ein dynamisches Leitbild. Hierbei wird neben der Marktstruktur auch das Marktverhalten und Marktergebnis mit einbezogen (Berg 1988, S. 309).
- Bestreitbare Märkte: bei dem Leitbild der bestreitbaren Märkte wird ein wettbewerbspolitischer Eingriff abgelehnt. Der Markt wird sich selber überlassen und es wird dem Marktmechanismus vertraut. Markteintrittsschranken sollen beseitigt werden, um z.B. Innovationen und Nutzung von Größenvorteilen möglich zu machen. Monopole und Oligopole sind akzeptierbar. Als Aufgabe der Wettbewerbspolitik wird die Aufrechterhaltung der Marktmechanismen gesehen, die eine Maximierung der Konsumentenwohlfahrt bedeuten (Schmidt 2013, S. 24).
- Wettbewerbsfreiheit (Hoppmann): das Leitbild der Wettbewerbsfreiheit nach Hoppmann ist ähnlich dem Leitbild der bestreitbaren Märkte. Auch Hoppmann lehnt Markteingriffe zur Beeinflussung der Marktstruktur ab. Eingriffe zur Erhaltung des Wettbewerbs und der Wettbewerbsfreiheit werden allerdings akzeptiert. Dadurch verspricht er sich Effizienz und Innovationen. Durch solch geringen Markteingriffe kann allerdings eine Marktmacht in Form eines Monopols entstehen. Wenn diese eine Wettbewerbsbeschränkung nach sich zieht, ist ein Markteingriff durchzuführen (Neumann 2000, S. 179).

2.1.3 Instrumente der Wettbewerbspolitik

Wie schon geschildert, ist Wettbewerbsfreiheit für den Wettbewerb förderlich und dadurch Innovationen und Effizienz möglich. Aus diesem Grund soll die Wettbewerbspolitik Wettbewerbsbeschränkungen reduzieren. Um den Grad der Wettbewerbsfreiheit festzulegen, muss eine Abwägung zwischen wettbewerbsförderlich und wettbewerbsschädlich erfolgen. Dazu lassen sich sogenannte Fallgruppen bilden, anhand derer entweder eine Ablehnung per se oder eine Prüfung von Fall zu Fall erfolgt. Die Prüfung von Fall zu Fall wird auch rule of reason genannt (Neumann 2000, S. 119). Somit lassen sich folgende wettbewerbspolitische Instrumente differenzieren, welche nachfolgend genauer betrachtet werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Aufbau der Wettbewerbspolitik (Dewenter, Rösch 2015, Abb. k. A.)

- Kartellpolitik: ein Kartell ist „der vertragliche Zusammenschluss von Unternehmen gleicher Produktions- oder Handelsstufe, die rechtlich selbstständig bleiben, ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit jedoch ganz oder zum Teil aufgeben, um daraus einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen“ (bpb o. J.). Ziel der Kartelle ist somit die Schaffung eines absoluten Monopols, welches ihnen aber in den seltensten Fällen gelingt. Allerdings wird meist ein Quasi-Monopol erreicht (Mayer 1959, S. 27). Durch den Zusammenschluss ist die Reduzierung und sogar die Abschaffung des Wettbewerbs möglich. Außerdem entsteht ein deadweight loss (Mayer 1959, S. 26). Die Verringerung des Wettbewerbs wirkt sich durch Preiserhöhungen bei sinkender Qualität auf die Verbraucher aus. Zudem minimiert sich dadurch gleichzeitig auch die Innovationskraft (Bundeskartellamt o. J.).
- Fusionskontrolle: die Fusion ist der „Zusammenschluss von bislang eigenständigen Unternehmen zu einem wirtschaftlich und rechtlich einheitlichen Unternehmen“ (bpb o. J.). Durch die Fusionskontrolle werden die Auswirkungen der Fusion auf den Markt geprüft. Liegen überwiegend Nachteile für den Markt vor, wird die Fusion abgelehnt. Durch eine Fusion ist es den fusionierenden Unternehmen möglich, Synergien zu erzeugen und Kosten zu senken. Dadurch nimmt das gegründete Unternehmen eine verbesserte Position am Markt ein und der Wettbewerb wird belebt. Zur Prüfung, ob durch die Fusion ein Monopol und dadurch Marktmacht, die zum Missbrauch genutzt werden kann, entsteht, muss der Zusammenschluss bei Überschreitung bestimmter Umsatzschwellen der Unternehmen angemeldet werden. Die Prüfung, welche Auswirkung die Fusion auf den jeweiligen Markt hat, erfolgt dann durch das Bundeskartellamt. Wird der Zusammenschluss untersagt, können die Unternehmen durch Überzeugung der Kartellbehörde von den wirtschaftlichen Vorteilen gegenüber dem Nachteil der Marktbeherrschung doch noch eine Fusionserlaubnis erreichen (Bundeskartellamt o. J.). Wenn trotz dieser Offenlegung der Vor- bzw. Nachteile eine Ablehnung des Zusammenschlusses erfolgt, bleibt noch die Möglichkeit der Ministererlaubnis. Hierbei kann der Bundesminister für Wirtschaft ausnahmsweise eine Fusion erlauben, sollte diese „aus überwiegenden Gründen der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls notwendig“ (bpb o. J.) sein.
- Missbrauchsaufsicht bei Marktbeherrschung: Hat ein Unternehmen durch besondere Innovationsfähigkeit o. ä. eine marktbeherrschende Stellung inne, ist das nicht verboten. Damit diese allerdings nicht missbräuchlich verwendet wird, ist die Missbrauchsaufsicht für die Kontrolle zuständig. Sie ist somit „das staatliche Regulativ für fehlenden Wettbewerb“ (Bundeskartellamt o. J.).

2.1.4 Träger der Wettbewerbspolitik

Wirtschaftspolitik wird sowohl national, auf europäischer Ebene als auch international angewandt:

- Nationale Ebene: Außer dem Bundeskartellamt und dem Bundeswirtschaftsministerium sind in Deutschland auch noch das Landeskartellamt und die Monopolkommission Träger der Wettbewerbspolitik (Conrad 2017, S. 190).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Struktur der Wettbewerbspolitik (Conrad 2017, S. 190)

Die Monopolkommission „ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät“ (Monopolkommission o. J.). Sie erstellt neben Sondergutachten außerdem „alle zwei Jahre einHauptgutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt“ (Monopolkommission o. J.).

- Europäische Ebene: Die Generaldirektion der Kommission Wettbewerb (GD COMP) „ist für die EU-Wettbewerbspolitik und – in Zusammenarbeit mit den nationalen Wettbewerbsbehörden – für die Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln zuständig“ (EU Kommission o. J.). Neben dem Wettbewerbskommissariat überwacht die EU außerdem durch die Beihilfenkontrolle, „dass staatliche Hilfen nicht den Wettbewerb verzerren“ (tagesspiegel.de o. J.).
- Internationale Ebene: Durch die zunehmende Internationalisierung werden weltweit geltende Vorgaben bezüglich der Wettbewerbspolitik immer wichtiger. Hierzu wurden weltweite Vereinbarungen getroffen, die die Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO) überwacht (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung o. J.).

2.1.5 Beispiel der Wettbewerbspolitik

Ein aktuelles Beispiel der Wettbewerbspolitik bezieht sich auf verschiedene Bierbrauer. Anstifter zu diesem Kartell waren die großen Brauereien Krombacher, Warsteiner, Bitburger (König Pilsener, Wernesgrüner und Köstritzer), sowie Anheuser-Busch InBev (Beck's, Hasseröder, Franziskaner) und Carlsberg (Holsten, Lübzer). Bei offiziellen Treffen wurden in Hinterzimmern oder bei Abendessen Preiserhöhungen ausgehandelt und dann an kleinere Brauereien weitergegeben. Zwischen 2006 und 2008 wurden so Erhöhungen von fünf bis sieben Euro je Hektoliter abgesprochen. Nachdem die Brauerei Anheuser-Busch InBev die Preisabsprachen angezeigt hatte, geht sie durch die Bonusregelung straffrei daraus hervor (Kröger 2014). Die Strafe in Höhe von 338 Millionen Euro wird auf die anderen Kartellmitglieder aufgeteilt. 222 Millionen Euro davon muss die Radeberger Gruppe und Carlsberg Deutschland bezahlen. Nachdem die Radeberger Gruppe dem Bußgeldbescheid des Kartellamts widersprochen hatte, zog sie ihren Widerspruch einen Tag vor Beginn der Gerichtsverhandlung aufgrund des finanziellen Risikos wieder zurück. Sie weist allerdings in einer Erklärung darauf hin, dass sie trotz der Zahlung des Bußgeldes „nicht an Preisabsprachen beteiligt“ (Kolf et al. 2018) waren. Die Brauerei Carlsberg behält ihren Widerspruch bei und verhandelt deshalb nun vor dem Oberlandesgericht über die Strafe.

[...]

Fin de l'extrait de 14 pages

Résumé des informations

Titre
Wettbewerbs- und Allokationspolitik. Grundlagen und Praxisfälle
Université
International University of Applied Sciences
Note
2,0
Année
2019
Pages
14
N° de catalogue
V503249
ISBN (ebook)
9783346045300
ISBN (Livre)
9783346045317
Langue
allemand
Mots clés
wettbewerbs-, allokationspolitik, grundlagen, praxisfälle
Citation du texte
Anonyme, 2019, Wettbewerbs- und Allokationspolitik. Grundlagen und Praxisfälle, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/503249

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