Mit Urteil vom 27.04.2004 in der Rechtssache Gregory Paul Turner gegen Felix Ismail Grovit u.a. entschied der Europäische Gerichtshof nach einem Vorlagebeschluss durch das House of Lords vom 13.12.2001 über die Frage der Vereinbarkeit gerichtlicher Prozessführungsverbote (antisuitinjunctions)mit dem EuGVÜ:
„Das Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil-und Handelssachen […] steht der Verhängung eines Prozessführungsverbots, mit dem das Gericht eines Vertragsstaats einer Partei eines bei ihm anhängigen Verfahrens untersagt, eine Klage bei einem Gericht eines anderen Vertragsstaates einzureichen oder ein dortiges Verfahren weiterzubetreiben, auch dann entgegen, wenn diese Partei wider Treu und Glauben zu dem Zweck handelt, das bereits anhängige Verfahren zu behindern.“
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
1. Leitsatz Turner./.Grovit
2. Problemstellung
B. Antisuit injunctions im englischen Recht
1. Begriffsklärung
2. Herkunft
3. Funktion und Erlass
a. Internationale Zuständigkeit
b. sachliche Voraussetzungen
C. Keine antisuit injunctions im Anwendungsbereich der EuGVVO
1. Entscheidung des EuGH in Turner./.Grovit
a. vorangegangene Verfahren vor den englischen Gerichten
b. Rechtfertigungsansätze
c. Entscheidung des EuGH
2. Unvereinbarkeitsgründe
a. Prioritätsprinzip des Art. 27 EuGVVO
aa. Umgehung der Prioritätsregel
bb. keine Zulässigkeit zur Durchsetzung der Prioritätsregel
cc. Zusammenfassung
b. Verstoß gegen Korrekturverbot
c. Beeinträchtigung der Anerkennungsfreizügigkeit
d. Einseitige Begünstigung englischer Verfahren
e. Justizgewährungsanspruch und Klägerwahlrecht
3. Keine Zukunft für die antisuit injunction
a. Ausschließliche Zuständigkeit
b. Sicherung von Gerichtsstandsvereinbarungen
c. Sicherung von Schiedsabreden
d. vorbeugende antisuit injunctions
e. Verhinderung von Rechtsmissbrauch und Rechtsverlust
f. Drittstaaten
4. Stellungnahme
a. Urteil
b. offene Fragen und Probleme
aa. Rechtsschutz des Erstklägers
bb. Rechtsschutz des Zweitklägers
c. Lösungsansätze
aa. Ausnahme vor Prioritätenregel
bb. europäischer ordre public
cc. Schadensersatz
dd. Zusammenfassung
D. Fazit
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit von englischen Prozessführungsverboten ("antisuit injunctions") mit dem europäischen Zivilprozessrecht, insbesondere der EuGVVO. Die zentrale Forschungsfrage ist, ob und inwieweit das vom EuGH im Urteil "Turner./.Grovit" statuierte Verbot solcher Maßnahmen den Rechtsschutz bei rechtsmissbräuchlichen Verfahren beeinträchtigt.
- Analyse des englischen Rechtsinstituts der "antisuit injunction"
- Wirkung der EuGVVO auf die Zulässigkeit von Prozessführungsverboten
- Konflikt zwischen Einzelfallgerechtigkeit und europäischer Rechtssicherheit
- Kritische Würdigung der EuGH-Rechtsprechung (Turner./.Grovit, Gasser)
- Diskussion alternativer Instrumente zum Schutz vor missbräuchlichen Auslandsverfahren
Auszug aus dem Buch
C. Keine antisuit injunctions im Anwendungsbereich der EuGVVO
Bereits in seiner Ermessensentscheidung über den Erlass einer antisuit injunction trägt das englische Gericht den Interessen ausländischer Staaten Rechnung. Dies muss um so mehr im System der EuGVVO gelten, welches vom Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens in die Justiz der anderen Mitgliedsstaaten geprägt ist. Im Fall Turner./.Grovit stellte sich für den EuGH die Frage, ob die EuGVVO dem Erlass von Prozessführungsverboten gegen missbräuchliche Verfahren im Ausland entgegensteht oder ob solche Verbote trotz des Vertrauensgrundsatzes zumindest in Ausnahmefällen gerechtfertigt werden können.
Der Kläger Turner war seit 1990 Angestellter bei der Chequepoint Group, welche der Beklagte Grovit leitet. Zur Chequepoint Group gehören mehrere in verschiedenen Ländern niedergelassene Unternehmen, u.a. die China Security Ltd., die Chequepoint UK Ltd. sowie die Beklagten Harada Ltd. und Changepoint SA. Turners Vertrag bestand ursprünglich mit der China Security Ltd. und wurde nach deren Übernahme durch die Chequepoint UK Ltd. mit dieser fortgeführt.
Im November 1997 wird Turner auf seinen Wunsch hin nach Madrid versetzt, wo er fortan in den Büros der Changepoint SA arbeitet. Am 31. Dezember 1997 wird Turners Arbeitgeber Chequepoint UK Ltd. durch die Harada Ltd. übernommen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Das Kapitel führt in das Thema ein, erläutert den Leitsatz des Urteils "Turner./.Grovit" und stellt den grundlegenden Konflikt zwischen Einzelfallgerechtigkeit und Rechtssicherheit dar.
B. Antisuit injunctions im englischen Recht: Hier werden die Begriffsklärung, die historische Herkunft sowie die Voraussetzungen für den Erlass einer antisuit injunction im englischen Common Law dargestellt.
C. Keine antisuit injunctions im Anwendungsbereich der EuGVVO: Das Hauptkapitel analysiert das EuGH-Urteil "Turner./.Grovit", diskutiert Gründe für die Unvereinbarkeit mit der EuGVVO (z.B. Prioritätsprinzip) und erörtert, warum das Instrument in Zukunft keine Rolle mehr spielen sollte.
D. Fazit: Das Fazit stellt fest, dass antisuit injunctions mit dem EuGVVO-System unvereinbar sind, betont jedoch die Notwendigkeit eines effektiven Instrumentariums zum Schutz vor rechtsmissbräuchlichem Verhalten.
Schlüsselwörter
Antisuit injunctions, EuGVVO, Turner./.Grovit, Prozessführungsverbot, Prioritätsprinzip, Rechtshängigkeit, Vertrauensgrundsatz, Rechtsmissbrauch, Einzelfallgerechtigkeit, Rechtssicherheit, EuGH, Gasser, Gerichtsstandsvereinbarung, Schiedsabreden, Zivilprozessrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der Zulässigkeit von englischen "antisuit injunctions" (gerichtlichen Prozessführungsverboten) unter der europäischen Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen (EuGVVO).
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die zentralen Themen sind das Verhältnis zwischen englischem Common Law und europäischem Zivilprozessrecht, der Vertrauensgrundsatz innerhalb der EU sowie der Schutz gegen missbräuchliche Verfahren.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die kritische Bewertung der Entscheidung des EuGH im Fall "Turner./.Grovit", welcher Prozessführungsverbote im Anwendungsbereich der EuGVVO für unvereinbar erklärt hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, basierend auf der Auswertung aktueller EuGH-Rechtsprechung, Kommentarliteratur und Fachzeitschriften im Bereich des internationalen Zivilprozessrechts.
Was ist der Kerninhalt des Hauptteils?
Der Hauptteil analysiert die Gründe für die Unvereinbarkeit der antisuit injunction mit dem Prioritätsprinzip, dem Korrekturverbot und der Anerkennungsfreizügigkeit innerhalb der EuGVVO.
Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere antisuit injunctions, EuGVVO, Turner./.Grovit, Rechtsmissbrauch und internationale Zuständigkeit.
Warum wird die Entscheidung des EuGH kritisiert?
Die Autorin kritisiert, dass der EuGH zwar das Verbot der antisuit injunction festlegt, jedoch kein adäquates europarechtliches Korrektiv anbietet, um den Rechtsschutz bei nachgewiesenem Rechtsmissbrauch zu gewährleisten.
Wie werden die Probleme mit "Torpedoklagen" bewertet?
Sie werden als schwerwiegendes Defizit des aktuellen EuGVVO-Systems angesehen, da sie es Parteien ermöglichen, durch negative Feststellungsklagen in Staaten mit langwierigen Verfahren den effektiven Rechtsschutz in anderen Mitgliedsstaaten zu blockieren.
- Quote paper
- Kristin Walter (Author), 2005, Die Vereinbarkeit von "antisuit injunctions" mit der EuGVVO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50372