Zur Einführung in das Thema ‚Beispiele zur Unzuverlässigkeit im Gaststättenrecht nach § 4 I Nr. 1 GastG’ muss der Begriff des Gaststättengewerbes und das Erteilungsverfahren einer Gaststättenerlaubnis kurz dargestellt werden. Ein Gewerbe iSd § 1 GewO ist jede ihrer Art nach erlaubte, selbständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete und in Fortsetzungsabsicht ausgeübte Tätigkeit, die weder freier Beruf ist, der Urproduktion angehört, noch der Verwaltung eigenen Vermögens dient. Ein Gaststättengewerbe nach § 1 GastG betreibt, wer im stehenden Gewerbe Getränke (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft) oder auch Gäste beherbergt (Beherbergungsbetrieb). Vorliegend soll aber speziell das Gaststättenrecht begutachtet werden. Es ist als besonderes Gewerberecht zu klassifizieren und hat zum Schutz der Allgemeinheit den Status eines Gefahrenabwehrrechts. Grundsätzlich darf jedermann nach § 1 I GewO ein Gewerbe betreiben. Zwar ist die Ausübung eines Gewerbes nicht genehmigungspflichtig, jedoch ist diese nach § 14 GewO gegenüber der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- B. Begriff der Unzuverlässigkeit
- C. Fallgruppen im GastG
- I. Gesetzliche Unzuverlässigkeitsgründe
- a. Trunksucht
- b. Ausbeutung Unerfahrener, Leichtsinniger oder Willensschwacher
- c. Vorschubleisten
- 1. Alkoholmissbrauch
- 2. Glücksspiel,
- 3. Hehlerei
- 4. Unsittlichkeit
- aa. Prostitution
- bb. Swingerclub
- cc. Auswirkungen für die Unzuverlässigkeit iSv § 41 GastG
- d. Nichteinhaltung der Vorschriften des Gesundheits- oder Lebensmittelrechts
- e. Nichteinhaltung des Arbeits- oder Jugendschutzes
- II. Gesetzlich nicht geregelte Unzuverlässigkeitsgründe
- 1. Einflussnahme Dritter
- 2. Verletzung der Aufsichtspflicht
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Vortrag beleuchtet den Begriff der Unzuverlässigkeit im Gaststättenrecht nach § 4 1 Nr. 1 GastG und soll anhand von Beispielen die Bedeutung dieses Begriffs für die Erteilung und den Entzug von Gaststättenerlaubnissen verdeutlichen. Dabei werden sowohl gesetzlich geregelte als auch nicht geregelte Unzuverlässigkeitsgründe betrachtet.
- Begriff der Unzuverlässigkeit im Gaststättenrecht
- Gesetzliche Unzuverlässigkeitsgründe im GastG
- Gesetzlich nicht geregelte Unzuverlässigkeitsgründe
- Fallbeispiele aus der Praxis
- Bedeutung der Unzuverlässigkeit für die Erteilung und den Entzug von Gaststättenerlaubnissen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung erläutert die Rechtsgrundlagen des Gaststättenrechts und das Erteilungsverfahren für Gaststättenerlaubnisse. Der zweite Teil befasst sich mit dem Begriff der Unzuverlässigkeit, der als ein unbestimmter Rechtsbegriff erläutert wird. Die Kapitel C und D behandeln verschiedene Fallgruppen im GastG, sowohl gesetzlich geregelte Unzuverlässigkeitsgründe wie Trunksucht, Ausbeutung Unerfahrener, Vorschubleisten, Nichteinhaltung von Gesundheits- oder Lebensmittelrecht und Arbeits- oder Jugendschutz, als auch gesetzlich nicht geregelte Unzuverlässigkeitsgründe wie Einflussnahme Dritter und Verletzung der Aufsichtspflicht.
Schlüsselwörter
Gaststättenrecht, Unzuverlässigkeit, § 4 1 Nr. 1 GastG, Gaststättenerlaubnis, Erlaubnisverfahren, Trunksucht, Ausbeutung, Vorschubleisten, Unsittlichkeit, Gesundheits- und Lebensmittelrecht, Arbeits- und Jugendschutz, Einflussnahme Dritter, Aufsichtspflicht.
- I. Gesetzliche Unzuverlässigkeitsgründe
- Quote paper
- Ass. Iur., LL.M. Jord Hollenberg (Author), 2005, Beispiele zur Unzuverlässigkeit im Gaststättenrecht nach § 4 I Nr. 1 GastG - Vortrag vom 7. Juli 2005, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50426