Nach dem Zusammenbruch der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ordnung in Mittel- und Osteuropa und dem Zerfall der Sowjetunion entstand innerhalb der Europäischen Union, sowie innerhalb der mittel- und osteuropäischen Länder der Traum von einem vereinten Europa. Die bewegten Ereignisse in den mittel- und osteuropäischen Ländern zwischen 1989 und 1990 veränderten die politische Landkarte Europas; aus totalitären Regierungen entstanden über Nacht „junge“ Demokratien. Durch die Beendigung des Ost-West-Konfliktes und den Fall des „eisernen Vorhangs“ wurde ein neues Zeitalter eingeleitet. Staaten wie Ungarn, Rumänien, Polen usw., die früher unter dem Einfluss der kommunistischen Machtzentrale in Moskau standen, entdeckten ihre nationale und kulturelle Identität neu und bestimmen ihre Zukunft als souveräne Staaten. Diese Staaten stehen außerdem vor gemeinsamen Herausforderungen. Sie müssen in mehrfacher Hinsicht den Übergang gestalten. Von einer diktatorischen zu einer demokratischen und freiheitlichen Ordnung in der die Menschenrechte garantiert werden, von einer maroden Planwirtschaft zur sozialen Marktwirtschaft, von der Zwangsgemeinschaft der Ostblockstaaten,. COMECON und Warschauer Pakt, zu nationaler Souveränität und neuen Kooperationsgemeinschaften.
Die Länder des ehemaligen „Ostblocks“ sind also nun dabei, die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Ordnung nach westlichem Vorbild umzubauen. Sie hoffen auf Unterstützung der westlichen Staaten und auf eine rasche Integration in die Strukturen der Europäischen Gemeinschaft.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Vorgehen
2. EU-Osterweiterung
2.1 Beitrittsgründe der Beitrittskandidaten und der EU
2.2 Kopenhagener Kriterien
2.3 Finanzielle Unterstützung der Beitrittsländer
2.4 Beitrittsverhandlungen und Ratifikation des Beitrittsvertrages
2.5 Ökonomischer Aspekt
3 Rumänien: ein Beitrittskandidat auf dem Weg zur EU
3.1 Vorstellung und die geostrategische Lage Rumäniens
3.2 Rumänien und die EU
4 Rumänien: die Beitrittskriterien
4.1 Allgemeine Betrachtung
4.2 Politische Kriterien
4.3 Wirtschaftliche Kriterien
4.4 Fähigkeit zur Übernahme der aus dem EU-Beitritt resultierenden Verpflichtungen
4.5Abschluss der Beitrittsverhandlungen
5 Fazit
Literatur- und Quellenverzeichnis
Ehrenwörtliche Erklärung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die neuen EU-Staaten/Beitrittskandidaten
Abbildung 2: Die geostrategische Lage Rumäniens
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Nach dem Zusammenbruch der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ordnung in Mittel- und Osteuropa und dem Zerfall der Sowjetunion entstand innerhalb der Europäischen Union, sowie innerhalb der mittel- und osteuropäischen Länder der Traum von einem vereinten Europa.
Die bewegten Ereignisse in den mittel- und osteuropäischen Ländern zwischen 1989 und 1990 veränderten die politische Landkarte Europas; aus totalitären Regierungen entstanden über Nacht „junge“ Demokratien.
Durch die Beendigung des Ost-West-Konfliktes und den Fall des „eisernen Vorhangs“ wurde ein neues Zeitalter eingeleitet. Staaten wie Ungarn, Rumänien, Polen usw., die früher unter dem Einfluss der kommunistischen Machtzentrale in Moskau standen, entdeckten ihre nationale und kulturelle Identität neu und bestimmen ihre Zukunft als souveräne Staaten.
Diese Staaten stehen außerdem vor gemeinsamen Herausforderungen. Sie müssen in mehrfacher Hinsicht den Übergang gestalten. Von einer diktatorischen zu einer demokratischen und freiheitlichen Ordnung in der die Menschenrechte garantiert werden, von einer maroden Planwirtschaft zur sozialen Marktwirtschaft, von der Zwangsgemeinschaft der Ostblockstaaten,. COMECON[1] und Warschauer Pakt, zu nationaler Souveränität und neuen Kooperationsgemeinschaften.
Die Länder des ehemaligen „Ostblocks“ sind also nun dabei, die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Ordnung nach westlichem Vorbild umzubauen. Sie hoffen auf Unterstützung der westlichen Staaten und auf eine rasche Integration in die Strukturen der Europäischen Gemeinschaft.
1.2 Vorgehen
In der vorliegenden Seminararbeit sollen die Voraussetzungen, Erwartungen, Bedenken und auch die Probleme der EU-Osterweiterung betrachtet werden. Nach einer kurzen Einleitung, Kapitel 1, werden im zweiten Kapitel die Gründe für die Osterweiterung, die Kopenhagener Beitrittskriterien von 1993 sowie die ökonomischen Aspekte und damit verbunden die Finanzierung der EU-Osterweiterung dargestellt.
Die nächsten zwei Kapitel sind für die Vorstellung eines Beitrittskandidaten reserviert. Hierbei werden die Fortschritte, insbesondere die Fortschritte im Wirtschaftssektor, die Fähigkeit zur Übernahme der aus dem EU-Beitritt resultierenden Verpflichtungen, aber auch die Probleme Rumäniens auf dem Weg zur EU behandelt.
Abgerundet wird diese Seminararbeit durch das Fazit.
2 Die EU-Osterweiterung
2.1 Beitrittsgründe der Beitrittskandidaten und der EU
Gründe für die neuen Beitrittskandidaten: Estland, Lettland, Litauen Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Zypern Ungarn, Rumänien, Bulgarien und auch Türkei und Kroatien, vor allem für die Staaten Ost- und Mitteleuropas, waren neben wirtschaftlichen Vorteilen auch ihre historischen und kulturellen Verbindungen zu den anderen Mitgliedern der Europäischen Union. Die Gebiete der Staaten des östlichen Mitteleuropas gehörten zu einem Großteil früher zum Deutschen Reich oder zur Donaumonarchie und haben eine größtenteils evangelische oder katholische Bevölkerung. Die Angst vor dem großen Nachbarn Russland war ebenfalls Triebfeder für diese Beitritte.[2]
Nicht nur die Beitrittskandidaten, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und der griechische Südteil der Insel Zypern (mittlerweile EU-Mitglieder seit dem 01.04.2004), Rumänien, Bulgarien, Türkei und Kroatien, sondern auch die Europäische Union ist an eine Erweiterung interessiert. Für die Aufnahme gibt es neben den wirtschaftlichen Gründen (die neuen Staaten sind für die alten Mitgliedsländer Absatzmärkte und verfügen über Bodenschätze) noch weitere Argumente. Die EU kann so ihre internationale Bedeutung ausbauen und mit den USA oder anderen Staaten wie der Volksrepublik China konkurrieren. Ein weiterer wichtiger Grund ist die Hoffnung, durch ein politisch vereintes Europa die Gefahr von Krieg für absehbare Zeit auszuschließen und eine dauerhafte Friedensordnung zu sichern.[3]
Neben den aktuellen hier genannten Erweiterungsgründen, gibt es auch historische Gründe, die EU immer mehr zu erweitern.
Winston Churchill benannte 1946 fünf Gründe[4]:
1.) Wunsch nach einem Selbstverständnis: ein demokratisches Europa als Alternative zu den Nationalstaaten
2.) Wunsch nach Sicherheit und Freiheit: die vereinzelten Nationalstaaten konnten vor 1945 die großen Kriege nicht verhindern
3.) Wunsch nach Frieden und Mobilität: freier Waren-, Personen-, Meinungs- und Informationsverkehr
4.) Hoffnung auf wirtschaftlichem Wohlstand: größere wirtschaftliche Stabilität und Prosperität
5.) Gemeinsame Macht: größere politische und wirtschaftliche Macht des vereinten Europa als Gegengewicht zur USA und UdSSR.
2.2 Kopenhagener Kriterien
Nach Artikel 49 des EU-Vertrages[5] kann jeder „europäische Staat, der die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätze achtet, beantragen, Mitglied der Union zu werden". Wann ein Staat als ein "europäischer" verstanden werden kann, wird weder geografisch noch historisch definiert[6], sondern misst sich an der Einhaltung der im genannten Vertragsartikel aufgeführten Grundsätze und Verfassungsprinzipien wie Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte, Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit. Hat ein Staat seinen Antrag auf Mitgliedschaft in Brüssel eingereicht, gibt die Kommission dazu eine Stellungnahme ab. Der Rat, also das Organ, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind, entscheidet auf der Grundlage der Stellungnahme der Kommission einstimmig darüber, ob dann im nächsten Schritt Verhandlungen mit dem Bewerberstaat aufgenommen werden sollen.[7]
Neben den obengenannten Kriterien, formulierte der Europäische Rat auf seine Tagung in Kopenhagen 1993 drei Gruppen von Kriterien, die sogenannten „Kopenhagener Kriterien“, die als Bedingungen für einen Beitritt zur EU gelten und von allen Beitrittsländern erfüllen werden müssen[8]:
Das „politische Kriterium“: Institutionelle Stabilität, demokratische und rechtstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten.
Das „ wirtschaftliche Kriterium“: Eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten.
Das „ Acquis-Kriterium“ (Das Acquis communautaire umfasst inzwischen mehr als 80.000 Seiten Rechtsvorschriften[9] ): Die Fähigkeit, sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu eigen zu machen, d.h.: Übernahme des gemeinschaftliche Regelwerkes, des „gemeinschaftlichen Besitzstandes "(freier Warenverkehr, Freizügigkeit, usw.).
2.3 Finanzielle Unterstützung der Beitrittsländer
Im Rahmen eines Finanzierungsprogramms hat die EU in den Jahren 1990 bis 2000 insgesamt 10,6 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.[10] Die europäische Gemeinschaft hat insgesamt drei Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung der mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten bei ihrer Vorbereitung auf die Integration in die Strukturen der EU zur Verfügung gestellt: das PHARE-Programm für Maßnahmen zur Unterstützung des Reformprozesses und des wirtschaftlichen und politischen Wandels in den Beitrittsländern, SAPARD für Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie ISPA zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten im Umwelt- und Verkehrsbereich.[11]
Zwischen 2000 und 2003 standen als Heranführungshilfen für die zehn mittel- und osteuropäischen Länder Mittel in Höhe von jährlich 3,12 Mrd. Euro bereit. Die Mittel für Bulgarien und Rumänien werden ab 2004 schrittweise erhöht, so dass die EU in den Jahren 2004 etwa 1,2 Mrd. Euro, 2005 etwa 1,3 Mrd. Euro und 2006 etwa 1,4 Mrd. Euro jährlich als Heranführungsbeihilfen für beide Beitrittsländern zusammen gewähren wird. Die Türkei erhielt von 2001 bis 2003 etwa 177 Mio. Euro jährlich. Nach dem Beschluss des Europäischen Rates von Kopenhagen im Dezember 2002, die Mittel ab 2004 deutlich aufzustocken, soll die Türkei 2004 250 Mio. Euro, 2005 300 Mio. Euro und 2006 500 Mio. Euro erhalten.[12]
[...]
[1] COMECON, Abk. für engl. Council for Mutual Economic Aid, 1991 aufgelöst, Definition nach dem neuen Universal Lexikon in Farbe (1995), S.160.
[2] vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/EU-Osterweiterung.
[3] vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/EU-Erweiterung.
[4] vgl. http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/vertraege/rueck1.shtml.
[5] vgl. Europa-Recht, 20.Auflage (2005), S.25.
[6] vgl. http://www.lpb.bwue.de/aktuell/eu_osterweiterung.php3.
[7] vgl. ebenda.
[8] http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/eu_politik/aktuelles/e_raete/kop_kriterien_html.
[9] vgl. Bundeszentrale für politische Bildung Frühjahr 2002 Nr. 15, Osterweiterung der Europäischen Union Arbeitsblatt B.
[10] vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/EU-Osterweiterung.
[11] vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften 2004, Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte Rumänien auf dem Weg zum Beitritt, SEK(2004) 1200, S.7.
[12] vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/EU-Osterweiterung und http://europa.eu.int/comm/enlargement/pas/index.htm.
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