Die deutschen Kolonien nach dem Versailler Vertrag


Trabajo de Seminario, 2002

17 Páginas, Calificación: 1,5


Extracto


Inhaltsverzeichnis :

1. Einleitung

2. Die Rolle der deutschen Kolonien im I. Weltkrieg

3. Die Entwicklung des Mandatsgedankens

4. Die Arten der Mandate

5. Der IV. Teil des Versailler Vertrages
5.1. Gegenvorschläge Deutschlands

6. Die einzelnen Mandatsgebiete
6.1. Deutsch-Ostafrika
6.2. Ruanda und Burundi
6.3. Deutsch-Südwestafrika
6.4. Kamerun
6.5. Togo
6.6. Deutsch-Neuguinea
6.7. Samoa
6.8. Nauru
6.9. Palau-, Marianen-, Karolinen- und Marshall-Inseln

7. Der Sonderfall Kiautschou

8. Fazit

9. Literaturverzeichnis
9.1. Quellen
9.2. Sekundärliteratur

1. Einleitung

Die folgende Hausarbeit beschäftigt sich mit der Regelung über die deutschen Kolonien nach dem Ersten Weltkrieg. Bereits vor diesem Krieg beschäftigte das Problem der Kolonien, und damit der Aufteilung der Welt unter den Großmächten, die Politik. Durch die Regelungen, die nach dem Weltkrieg in den Pariser Vorortverträgen erarbeitet wurden, hier speziell im ersten Teil mit der gleichzeitigen Gründung des Völkerbundes sowie im vierten Teil, wo speziell die deutschen Kolonien Beachtung fanden, wollten die Siegermächte diese Kolonialdiskussion anscheinend beenden und klare Regelungen treffen. Dabei ist für mich besonders von Interesse wie diese Regelungen im Zusammenhang mit der Gründung dieses Völkerbundes und der Vergebung von Hoheitsmandaten durch diesen Bund stehen. Dabei eröffneten die Verhandlungen von Paris doch eindeutig eine Chance, die damaligen Verhältnisse in der Welt klarer zu definieren und natürlich auch zu verbessern. Welche Probleme dadurch aber für Deutschland entstanden, ist besonders interessant. Vor allem durch die weiterhin angespannte Situation zwischen Deutschland, Frankreich und England sowie die Nichtteilnahme des Deutschen Reiches an den Verhandlungen und damit die Nichteinflußnahme auf die Entscheidungen die in Paris getroffen wurden, hatten diese Regelungen entscheidenden Einfluß auf die weitere Geschichte der Welt. So ist die Dolchstoßlegende sehr nah mit der Annahme des Versailler Vertrages, später mit der Machtergreifung Hitlers und damit dem Revanchismus des II. Weltkrieges verbunden.

2. Die Rolle der deutschen Kolonien im I. Weltkrieg

Interessant für die weitere Untersuchung ist natürlich die Rolle der Schutzgebiete im Weltkrieg, dabei vor allem die Besetzung durch Truppen verschiedener Länder, da diese Besetzung auch Einfluß auf die weitere Verwaltung durch die Mandatsmächte des Völkerbundes hatte.

In einem Krieg zwischen europäischen Staaten, welche Kolonien besitzen, sollte es keine Ausweitung der Kriegshandlungen auf deren Kolonien geben. Diese Abmachung wurde zwischen den Teilnehmerstaaten der Kongokonferenz 1885 in Berlin getroffen.[1] Außerdem wurde gleichzeitig die Einbeziehung von Kolonialtruppen in Europa untersagt.

Der genaue Wortlaut ist in Artikel 11 festgehalten, welcher vorsah, „einen europäischen Krieg nicht auf die zentralafrikanischen Kolonien zu übertragen.“[2]

Die deutschen Kolonien spielten im Weltkrieg von Anbeginn keine Rolle für die deutsche Kriegsführung. Im Vergleich zu den Alliierten Mächten besaß Deutschland auch nur eine geringe Anzahl an militärischen Potential und Truppen in den Schutzgebieten.

In der Südsee war eine Verteidigung der weit auseinanderliegenden Inseln von vornherein unmöglich. Bereits 1914 wurden deshalb die Marianen-, Karolinen- und Marshall-Inseln von den Japanern besetzt. Die restlichen Gebiete und Inseln, also der Großteil, fielen zum selben Zeitpunkt an Australien.[3]

Auch das Pachtgebiet in Kiautschou wurde nach einer Belagerung von den Japanern schließlich noch im November 1914 eingenommen.[4]

Die deutsche Schutztruppe in Togo ergab sich noch schneller als die in der Südsee. Das Ziel der Deutschen war es die größte Funkstation der Welt, Kamina, zu verteidigen. Diese wurde jedoch schon Mitte August gesprengt und Togo an Franzosen und Briten übergeben.[5]

In Kamerun dauerte der Kampf bedeutend länger. Hier konnten sich die Deutschen gegen die belgisch-englisch-französische Truppe bis 1916 verteidigen.

Deutsch-Südwestafrika verfügte über eine recht gut bewaffnete Truppe. Sie umfaßte ca. 5.000 Mann. Gegen die Übermacht von 60.000 englandtreuen Buren unter General Louis Botha bestand jedoch keine Chance auf längeren Widerstand, so daß auch hier bereits 1915 aufgegeben werden mußte.[6]

Als einziges Schutzgebiet konnte Deutsch-Ostafrika ernsthaften Widerstand leisten. Unter dem Befehl des späteren Generalmajors von Lettow-Vorbeck schafften es 3.000 Europäer und 11.000 Askaris die 300.000 Briten, Belgier, Portugiesen und Südafrikaner in Ostafrika zu binden. Nach der Kapitulation Deutschlands 1918 wurden allerdings auch hier die Waffen niedergestreckt.[7]

3. Die Entwicklung des Mandatsgedankens

Nachdem bereits während den Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 der Gedanke über eine Weltumspannende politische Vereinigung der Staaten aufgekommen war, wurde dieser erst wieder durch den amerikanischen Präsidenten Wilson in seinem 14 Punkte Programm von 1918 aufgegriffen: „Danach sollen keinerlei geheime internationale Abmachungen mehr bestehen, sondern die Diplomatie soll immer aufrichtig und vor aller Welt getrieben werden.“[8]

Um dieses Ziel zu erreichen war es dementsprechend nötig eine Vereinigung zu gründen, in der die Staaten zusammentrafen: „Ein allgemeiner Verband der Nationen muß gegründet werden mit besonderen Verträgen zum Zweck gegenseitiger Bürgschaften für die politische Unabhängigkeit und die territoriale Unverletzbarkeit der kleinen sowohl wie der großen Staaten.“[9]

Doch nicht nur eine Art Völkerbund sollte gegründet werden um die diplomatischen Vereinbarungen und Beziehungen zwischen den Staaten zu verbessern, gleichzeitig forderte Wilson das Ende der kolonialen Imperialismusstrategien der Weltmächte in seinem fünften Punkt: „Freier, unbefangener und völlig unparteiischer Ausgleich aller kolonialen Ansprüche, auf der genauen Beachtung des Grundsatzes beruhend, daß beim Entscheid in solchen Souveränitätsfragen die Interessen der betreffenden Bevölkerungen ebenso ins Gewicht fallen, wie die berechtigten Ansprüche der Regierung, deren Rechtstitel zu entscheiden ist.“[10]

Daß bei diesem Punkt das Interesse der ansässigen Bevölkerung, der Eingeborenen, eine Rolle beim Ausgleich über die Kolonien spielen sollte, klingt für diese Zeit doch eher noch futuristisch, hatte doch bislang keine Kolonialmacht auf derartige Forderungen Rücksicht genommen.

Vorher hatten sich bereits im Jahr 1905 Präsident Roosevelt während der Konferenz von Algeciras für ein Mandatssystem ausgesprochen, damals über Marokko, welches von Spanien und Frankreich unter Aufsicht von Italien geführt werden sollte, um den Streit in der Marokkofrage zwischen Deutschland und Frankreich zu schlichten.[11] Dieser Gedanke wird als Vorläufer zum Artikels 22 des Versailler Vertrages gesehen: „Auf die Kolonien und Gebiete, die infolge des Krieges aufgehört haben, unter der Souveränität der Staaten zu stehen, die sie vorher beherrschten, und die von solchen Völkern bewohnt sind, die noch nicht imstande sind, sich unter den besonders schwierigen Bedingungen der heutigen Welt selbst zu leiten, finden die nachstehenden Grundsätze Anwendung: Das Wohlergehen und die Entwicklung dieser Völker bilden eine heilige Aufgabe der Zivilisation, und es ist geboten, in die gegenwärtige Satzung Bürgschaften für die Erfüllung dieser Aufgabe aufzunehmen.

[...]


[1] Teilnehmerstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, England, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich-Ungarn, Portugal, Rußland, Schweden, Spanien, Osmanisches Reich und USA.

[2] Kongo-Akte Artikel 11.; Somit muß auch von vorn herein klar gewesen sein daß Deutschland seine Kolonien verlieren würde, da sich zum Beispiel Japan nicht an Abmachungen aus der Kongo-Konferenz halten mußte, weiterhin wie oben angeführt nur von einer Ausbreitung eines Krieges auf die zentralafrikanischen Kolonien gesprochen wird, wo offensichtlich der Kampf um den Kongo-Staat mit gemeint war, welcher durch den belgischen König Leopold II. verwaltet wurde.

[3] Neugebauer, Karl-Volker (Hrsg.): Grundzüge der deutschen Militärgeschichte. Historischer Überblick, Freiburg i. Brsg., 1993, S. 246 .

[4] Gründer, Horst: Die Geschichte der deutschen Kolonien, Paderborn, 2000 4 , S. 205.

[5] Gründer, Geschichte der Kolonien, S. 138.

[6] Ebenda, S. 127.

[7] Ebenda, S. 169.

[8] Wilsons 14 Punkte, Punkt 1.

[9] Wilsons 14 Punkte, Punkt 14

[10] Wilsons 14 Punkte, Punkt 5.

[11] Wichmann, Hansgeorg: Die rechtliche Stellung der deutschen Kolonien vor und nach dem Versailler Vertrag, Würzburg, 1927(Inaugural-Dissertation) S.46. ; vgl. Ziolkowsky, Reinhold: Die Mandatsverwaltung und der Völkerbund, Würzburg, 1931(Inaugural-Dissertation), S. 13.

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Die deutschen Kolonien nach dem Versailler Vertrag
Universidad
University of Würzburg  (Neuere und Neueste Geschichte)
Curso
Deutsche Kolonialpolitik im Kaiserreich
Calificación
1,5
Autor
Año
2002
Páginas
17
No. de catálogo
V50567
ISBN (Ebook)
9783638467636
Tamaño de fichero
486 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Kolonien, Versailler, Vertrag, Deutsche, Kolonialpolitik, Kaiserreich, Thema Versailler Vertrag
Citar trabajo
Jan Richter (Autor), 2002, Die deutschen Kolonien nach dem Versailler Vertrag, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50567

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