Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft und die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU

Sozialstaatsverständnisse und sozialpolitische Positionen im Vergleich


Term Paper, 2018

41 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Vereinigungen der CDU
2.1 Überblick
2.2 Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA)
2.3 Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT)

3. Sozialstaatsverständnisse im Vergleich
3.1 Sozialstaatsverständnis der CDA
3.1.1 Christliche Soziallehre
3.1.2 „Der Markt muss den Menschen dienen“
3.1.3 Gleichgewicht zwischen Leistungs- und Bedarfsgerechtigkeit
3.2 Sozialstaatsverständnis der MIT
3.2.1 Ordoliberalismus und Soziale Marktwirtschaft
3.2.2 „So viel Markt wie möglich, so viel Staat wie nötig“
3.2.3 Subsidiarität und freiwillige Solidarität
3.2.4 Betonung von Leistungsgerechtigkeit

4. Sozialpolitische Positionen im Vergleich
4.1 Arbeitsmarktpolitik
4.1.1 Mindestlohn
4.1.2 Leiharbeit, Werkverträge und sachgrundlose Befristung
4.1.3 Kündigungsschutz, Arbeitsschutz und Arbeitszeit
4.1.4 Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung
4.2 Rentenpolitik
4.2.1 Betriebliche und private Altersvorsorge
4.2.2 Renteneintrittsalter
4.2.3 „Mütterrente“

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gehörte lange Zeit zu den umstrittensten sozialpolitischen Themen in Deutschland. Die Mindestlohn-Debatte spaltete nicht nur die deutsche Parteienlandschaft, sondern auch einzelne Parteien. So standen sich innerhalb der CDU zwei Vereinigungen mit unterschiedlichen Sozialstaatsverständnissen gegenüber. Auf der einen Seite die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), die im Kampf für einen „gerechten“ Lohn Mindestlohnregelungen befürwortete und sich dagegen aussprach, „[d]en Arbeitsmarkt lediglich dem Spiel von Angebot und Nachfrage zu überlassen“ (SO! 2008c: 13). Auf der anderen Seite die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, die Mindestlohnregelungen nur schwer mit ihren Ordnungsvorstellungen vereinbaren konnte und Mindestlöhne als „zutiefst unsozial“ (Kohl 2014) empfand (vgl. MM 2008). Die Mindestlohn-Debatte war keineswegs der erste Konflikt zwischen der CDA und der MIT. In der Zeit ihres Bestehens sind die beiden Vereinigungen immer wieder als Gegenspieler aufeinandergetroffen, vor allem bei sozialpolitischen Themen. Dies scheint nicht zuletzt auf ihre unterschiedlichen Sozialstaatsverständnisse zurückzuführen zu sein (vgl. Hilpert 2012: 71; Höfling 1980b: 160f.; Kleinmann 1993: 283, 473f.; Zolleis 2008: 102f.). Daher soll in der vorliegenden Arbeit folgende Frage untersucht werden: Wie wirken sich die Sozialstaatsverständnisse der CDA und der MIT auf ihre sozialpolitischen Positionen aus?

Bevor dieser Frage nachgegangen wird, ist es ratsam, zunächst das Vereinigungssystem der CDU näher zu beleuchten und die beiden Untersuchungsobjekte kurz vorzustellen. Danach gilt es, die Sozialstaatsverständnisse der CDA und der MIT herauszuarbeiten. Anschließend soll mittels einer qualitativen Inhaltsanalyse untersucht werden, wie sich die beiden Vereinigungen im Zeitraum von 2008 bis 2018 in den Bereichen Arbeitsmarktpolitik und Rentenpolitik positioniert haben – immer im Hinblick auf die Frage, wie sich die Sozialstaatsverständnisse der Vereinigungen auf ihre sozialpolitischen Positionen auswirken. Im abschließenden Fazit werden die Ergebnisse der Analyse zusammengefasst, in Bezug auf die Forschungsfrage ausgewertet und ein Anreiz für zukünftige Arbeiten gegeben.

Als Materialgrundlage der Arbeit dienen journalistische Beiträge, Sekundärliteratur und Publikationen der beiden Vereinigungen, allen voran die jeweiligen Grundsatzprogramme sowie die CDA-Mitgliederzeitschrift Soziale Ordnung! und die MIT-Mitgliederzeitschrift MittelstandsMagazin.

2. Die Vereinigungen der CDU

2.1 Überblick

Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) zeichnet sich dadurch aus, „daß die gesellschaftlichen Interessen, für die sie steht, nicht so sehr durch ihre Programme als durch ihre Vereinigungen repräsentiert werden“ (Kleinmann 1993: 96). Diese Besonderheit ist auf die Entstehung und historische Entwicklung der CDU zurückzuführen (vgl. Kleinmann 1993: 96). Gegenwärtig sind sieben Vereinigungen im Statut der Partei verankert: die Junge Union (JU), die Frauen-Union (FU), die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), die Kommunalpolitische Vereinigung (KPV), die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT), die Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung (OMV) – auch bekannt als Union der Vertriebenen und Flüchtlinge – sowie die Senioren-Union (SU) (vgl. CDU 2016: 26).

Die Vereinigungen unterscheiden sich in vielfacher Hinsicht, angefangen von dem Zeitpunkt ihrer Entstehung über ihre Organisationsart, Mitgliederstärke, regionale Verteilung und Finanzressourcen bis hin zu ihrem Selbstverständnis und Sozialstaatsverständnis. Vier der oben genannten Vereinigungen – die JU, die FU, die CDA und die KPV – entstanden bereits in den Gründungsphase der CDU und waren schon vor der Gründung der Bundespartei im Jahr 1950 auf interzonaler und Bundesebene aktiv (vgl. Kleinmann 1993: 96). Aufgrund ihrer spezifischen Integrationskraft entwickelten sie sich schnell zu konstitutiven Strukturelementen der CDU, die in ihrer Gründungszeit „wegen ihrer Vielschichtigkeit und ihres umfassenden Charakters über die grundsätzliche weltanschauliche Gemeinsamkeit hinaus wenig Identifikationspunkte aufwies“ (Kleinmann 1993: 96). Im Laufe der Zeit kamen weitere Vereinigungen hinzu und festigten damit die enge Beziehung zwischen dem Vereinigungsprinzip und dem Volksparteiverständnis der Union (vgl. Kleinmann 1993: 96). Was alle CDU-Vereinigungen eint, ist ihre Doppelfunktion, die in § 39 Absatz 1 des Parteistatuts festgehalten ist. Demnach verfolgen alle Vereinigungen das Ziel,

„das Gedankengut der CDU in ihren Wirkungskreisen (junge Generation, Frauen, Arbeitnehmer, Kommunalpolitik, Mittelstand, Wirtschaft, Vertriebene und Flüchtlinge, ältere Generation) zu vertreten und zu verbreiten sowie die besonderen Anliegen der von ihnen repräsentierten Gruppen in der Politik der CDU zu wahren“ (CDU 2016: 26).

Die Vereinigungen sollen gleichzeitig eine interessenaggregierende (oder außensystemare) und eine interessenartikulierende (oder binnensystemare) Funktion erfüllen. Zum einen sollen sie die christlich-demokratischen Überzeugungen in die Gesellschaft tragen und für die Partei werben (interessenaggregierende Funktion). Zum anderen sollen sie die spezifischen Interessen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen innerhalb der Partei artikulieren und vertreten (interessenartikulierende Funktion) (vgl. Höfling 1980b: 153). Die beiden Funktionen stehen in wechselseitiger Abhängigkeit zueinander. Je erfolgreicher eine Vereinigung ihre interessenaggregierende Funktion erfüllt, desto besser kann sie die Anliegen der von ihr repräsentierten Gruppe innerparteilich zur Geltung bringen. Und je eifriger eine Vereinigung ihre interessenartikulierende Funktion wahrnimmt, desto einfacher kann sie in ihrem Wirkungskreis neue Unterstützer gewinnen (vgl. Höfling 1980b: 153). Dabei gilt es stets, ein Gleichgewicht zwischen den beiden Funktionen zu finden, wie CDU-Generalsekretär Kurt Biedenkopf auf dem 25. CDU-Bundesparteitag 1977 betonte:

„Werden die Vereinigungen zu stark in die Partei integriert, verlieren sie in der Partei ihre Sprecherfunktion für wichtige Gruppierungen. Lösen sie sich zu stark aus der Organisation und der politischen Einheit der Volkspartei, gefährden sie ihr Mandat, für die Gesamtpartei und ihre Politik zu sprechen“ (CDU 1977: 54).

Die Vereinigungen helfen der CDU, Anhänger unterschiedlicher sozialer Herkunft zu rekrutieren und stärken somit den Volksparteicharakter der CDU (vgl. Höfling 1980b: 154f.). Doch das Vereinigungssystem bringt auch einige Probleme mit sich. Die binnensystemare Funktion der Vereinigungen bewirkt eine sich wandelnde innerparteiliche Kooperationsstruktur. So sind einzelne Vereinigungen auf die Kooperation anderer Vereinigungen angewiesen, um ihre Zielvorstellungen in der Partei durchsetzen zu können (vgl. Höfling 1980b: 160). Gleichzeitig verhindert die außensystemare Funktion, dass eine Vereinigung Entscheidungen mitträgt, die mit den spezifischen Interessen der von ihr repräsentierten Gruppe nicht vereinbar sind. In den Fällen, in denen eine innerparteiliche Auseinandersetzung nicht mit einem allseits akzeptierten Kompromiss endet, wird die unterlegene Vereinigung folglich weiterhin bestrebt sein, für ihre Anliegen zu werben und Unterstützer zu finden, ungeachtet der von der Mehrheit getragenen Politik (vgl. Höfling 1980b: 169f.). Anders ausgedrückt: Wenn unterschiedliche oder sogar gegensätzliche Interessenlagen im Vereinigungssystem aufeinandertreffen, sind Konflikte vorprogrammiert. Höfling (1980b: 170) kommt daher zu dem Schluss, dass das Vereinigungsprinzip der CDU durch „eine partielle Dysfunktionalität und darüber hinaus eine potentiell systemdestabilisierende Tendenz“ gekennzeichnet ist. Die im Vereinigungssystem angelegte Konfliktstruktur spiegelt sich nicht zuletzt in der konfliktgeladenen Beziehung zwischen der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft und der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU wider (vgl. Hilpert 2012: 71; Höfling 1980b: 160f.; Kleinmann 1993: 283, 473f.; Zolleis 2008: 102f.).

2.2 Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA)

Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA), auch bekannt als CDU-Sozialausschüsse, wurde schon 1946 gegründet und ist die älteste Vereinigung der CDU (vgl. Kleinmann 1993: 98, 280). Sie sieht sich als Interessenvertretung der Arbeitnehmerschaft in der CDU und versucht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Partei zu gewinnen. Außerdem hat die CDA es sich zur Aufgabe gemacht, christlich-soziales Gedankengut in den Gewerkschaften zu vertreten (vgl. CDA 2017: 1). Ihr erklärtes Ziel besteht darin, „Einfluss auf das politische Leben nach den Grundsätzen der christlich-sozialen Idee zu nehmen und dazu beizutragen, eine Gesellschaftsordnung auf der Grundlage der sozialen Gerechtigkeit zu verwirklichen“ (CDA 2017: 1).

Der organisatorische Aufbau der CDU-Sozialausschüsse entspricht dem der Partei, wie im CDU-Statut vorgeschrieben. Die Vereinigung gliedert sich in Verbände auf Bundes-, Landes-, Bezirks-, Kreis- und Ortsebene, wobei die Organisationsdichte und Mitgliederstärke der einzelnen Verbände erheblich variiert. Am stärksten sind die Sozialausschüsse im Rheinland und in Westfalen, wo die Wurzeln der Vereinigung liegen (vgl. Höfling 1980a: 126; Kleinmann 1993: 97). In Bayern ist die CDA selbst nicht aktiv, aber dafür pflegt sie eine enge Zusammenarbeit mit der Christlich-Sozialen Arbeitnehmerschaft (CSA), dem bayerischen Äquivalent zur CDA (vgl. CDA 2017: 14; CSA 2017). Eine Besonderheit der CDU-Sozialausschüsse ist ihr System von Arbeitsgemeinschaften, das den gleichen Zweck erfüllt wie das Vereinigungssystem der CDU (vgl. Höfling 1980a: 127f.). So haben beispielswiese die Junge CDA oder die Arbeitsgemeinschaft der Frauen in der CDA das Ziel, „die jeweiligen Mitglieder miteinander zu vernetzen, die Anliegen der jeweiligen Zielgruppen in die CDA zu tragen und in ihren Wirkungskreisen die Ziele der CDA zu vertreten und zu verbreiten“ (CDA 2017: 11).

Die Entstehung der CDU-Sozialausschüsse ist eng mit der Geschichte der christlichen Arbeiterbewegung und dem gewerkschaftlichen Widerstand gegen den Nationalsozialismus verbunden (vgl. Kleinmann 1993: 97f.; Kuhn 1975: 181f.). Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begannen christliche Gewerkschaftsführer wie Johannes Albers (Zentrum, CDU), Jakob Kaiser (Zentrum, CDU) und Adam Stegerwald (Zentrum, CSU), alte Freunde und Kameraden aus der christlichen Arbeiterbewegung zusammenzurufen, um christlich-demokratische Politik zu fördern und eine Einheitsgewerkschaft aufzubauen, so wie es die Männer des gewerkschaftlichen Widerstands Jahre zuvor beschlossen hatten (vgl. Gundelach 1983: 8; Kleinmann 1993: 97f.; Kuhn 1975: 181-183; Rütters 2013: 38). Im Dezember 1945 initiierte Albers mit einem Rundschreiben die Sammlung des „gesamten christlichen Werkvolkes auf gemeinsamer politischer Plattform“ (CDA 1998: 6). Als „Vertreter der christlichen Arbeiterschaft Westdeutschlands“ am 16. Februar 1946 in Düsseldorf erstmals zu einer überregionalen Konferenz zusammentrafen, kam es zur Gründung der rheinischen Sozialausschüsse (vgl. Kleinmann 1993: 98; 1996: 198). Dies löste eine Art Kettenreaktion aus. In den folgenden Monaten formierten sich bundesweit vielerorts Gruppierungen der Sozialausschüsse auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene (vgl. Kleinmann 1993: 98). Ausgangspunkt dieser gleichgerichteten Organisationsaktivitäten war die Überlegung,

„daß die christlich orientierten Arbeitnehmer als Kompensation dafür, daß sie zugunsten der neuen Einheitsgewerkschaft auf die Wiedervereinigung Christlicher Gewerkschaften verzichteten, innerhalb der Union besonders organisiert sein müßten“ (Kleinmann 1993: 98).

Mit der ersten Tagung der Sozialausschüsse Nordrhein-Westfalens in Herne im November 1946 begann die Vereinigung, deutliche Konturen anzunehmen. Auf dieser Tagung bekannten sich die Sozialausschüsse – durch ihre Spitzenredner Johannes Albers und Theodor Blank – zur christlichen Sozialreform, zur Wirtschaftsdemokratie und zur CDU als Partei des sozialen Fortschritts (vgl. Kleinmann 1993: 98). Sie verstanden sich als „Vorhof der CDU“ für alle Arbeitnehmer und wollten fortan, wie ihr erster Geschäftsführer und vorläufiger Vorsitzender Albers am 7. Januar 1947 an Konrad Adenauer schrieb, das „soziale und immer wahre Gewissen der Union sein“ (Kleinmann 1993: 98).

Auf der ersten gesamtdeutschen „Reichstagung“ der Sozialausschüsse im November 1947, an der auch Vertreter der CDU-Gewerkschaftsausschüsse aus der Ostzone teilnahmen, schlossen sich die Delegierten zur „Arbeitsgemeinschaft der Sozialausschüsse der CDU/CSU“ zusammen (vgl. Gundelach 1983: 15; Kleinmann 1993: 99). Albers übernahm den Vorsitz der Vereinigung, die satzungsmäßig der Organisationsform der Unionsparteien angeglichen wurde, ohne jedoch die Mitgliedschaft an eine Parteimitgliedschaft zu koppeln. Lediglich Funktionsträger mussten eine Mitgliedschaft in der CDU oder CSU vorweisen können. In einer Entschließung betonten die Sozialausschüsse zudem die entscheidende Bedeutung parteipolitischer und weltanschaulicher Neutralität für den Aufbau einer wirklich funktionsfähigen Einheitsgewerkschaft (vgl. Kleinmann 1993: 99). Damit wurde einmal mehr deutlich, „daß die Sozialausschüsse sich nicht als einfache Vereinigung einer Partei verstanden, sondern als „Ausschüsse eigener Art“ (Gundelach 1983: 16), deren „Aufgabengebiet sich über das Feld der Partei hinaus auch auf die Gewerkschaften erstreckte“ (Gundelach 1983: 16). Sie entwickelten schnell eine enge Bindung an den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der für sie sowohl in organisatorischer als auch in ideeller Hinsicht von enormer Bedeutung war (vgl. Gundelach 1983: 8).

Neben der christlichen Gewerkschaftstradition prägte vor allem der fortschreitende Trend zur Marktwirtschaft die Anfänge der CDA. Die aufkommende Debatte über das Verhältnis von Wirtschafts- und Sozialpolitik spaltete die Vereinigung im Verlauf der Jahre 1947 und 1948 in zwei konkurrierende Flügel (vgl. Gundelach 1983: 92). Der marktwirtschaftsorientierte Flügel unter der Führung von Theodor Blank stand für das Primat der Wirtschaftspolitik über die Sozialpolitik. Demgegenüber wollte die Gruppe um Johannes Albers und Jakob Kaiser die Sozialpolitik zumindest auf die gleiche Stufe stellen (vgl. Gundelach 1983: 92f.). Letzten Endes einigten sich beide Flügel auf eine konstruktive Zusammenarbeit und „die grundsätzliche Anerkennung der Marktwirtschaft wurde fortan trotz mancher immer noch vorhandenen Skepsis nicht mehr in Frage gestellt“ (Gundelach 1983: 93).

Vor allem die Namen Albers und Kaiser sind untrennbar verbunden mit der Gründung und frühen Entwicklung der CDA. Im Juli 1949 übergab Albers den CDA-Vorsitz an Kaiser, der die Vereinigung leitete, bis ihn 1957 zwei Schlaganfälle ans Bett fesselten. Daraufhin übernahm Albers erneut den Vorsitz von 1958 bis 1963 (vgl. Agethen 2018; Kleinmann 1993: 99). Nicht zuletzt dank ihres Wirkens hat die CDA mehr als jede Vereinigung „die Startphase der Partei mitgeprägt und maßgeblich dazu beigetragen, daß die CDU organisatorisch und programmatisch rasch auf die Beine kam“ (Kleinmann 1993: 97). Besonders deutlich war die Handschrift der Sozialausschüsse im Ahlener Programm der CDU von 1947, welches sich stark an der christlichen Soziallehre orientierte (vgl. Hilpert 2012: 71; Uertz 2007: 47-49). Doch schon mit den Düsseldorfer Leitsätzen von 1949 begann ordoliberales Denken, die christlich-soziale Idee in den Hintergrund zu drängen (vgl. Hilpert 2012: 71). In der Folge hatte die CDA zunehmend Schwierigkeiten, auf die Programmatik der Partei einzuwirken, sodass sie häufig mit dem Vorurteil konfrontiert wurde, „nur das soziale Feigenblatt der CDU“ (Breidbach/May 1975: 7) zu sein (vgl. Koppers et al. 1975: 90).

Programmatisch konzentrierte sich die CDA zunächst auf die klassische Sozial- und Gewerkschaftspolitik. Erst mit der Übernahme des CDA-Vorsitz durch Hans Katzer im Jahr 1963 und der 1967 beschlossenen Offenburger Erklärung rückten auch vermehrt gesamtgesellschaftliche Fragen in den Fokus (vgl. Kleinmann 1993: 280). Die Offenburger Erklärung gilt als das erste Grundsatzprogramm der Sozialausschüsse und dient noch heute als Orientierung (vgl. Kleinmann 1993: 280; SO! 2015c: 31). Darin heißt es: „Wir erstreben eine Politik, die der Würde des Menschen und seiner Arbeit den Vorrang vor allen anderen Werten und Maßstäben einräumt, denn der Mensch ist wichtiger als die Sache“ (SO! 2015c: 31). Dieser Leitsatz hat die CDA nachhaltig geprägt. So steht auch das aktuelle Grundsatzprogramm von 2015 unter dem Motto „Der Mensch ist wichtiger als die Sache“ (CDA 2015).

2.3 Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT)

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) ist eine gemeinsame Organisation von CDU und CSU, die im Jahr 1956 gegründet und als Vereinigung im Statut der CDU verankert wurde (vgl. Kleinmann 1993: 145; Spary/Lehnen 1997: 13). Sie rekrutiert sich, wie der Name schon sagt, vor allem aus dem Mittelstand1 und versteht sich selbst als

„organisatorische[r] Zusammenschluss von wirtschaftspolitisch interessierten Personen insbesondere von Unternehmern, Handwerkern, Gewerbetreibenden, Landwirten, Angehörigen der Freien Berufe und der Leitenden Angestellten sowie von verantwortlich Tätigen in Wirtschaft und Verwaltung“ (MIT 2017: 1).

Ebenso wie die anderen Vereinigungen der CDU hat die MIT eine Doppelfunktion zu erfüllen. Sie soll, zum einen, in ihrem Wirkungsbereich für christlich-demokratische Politik werben und, zum anderen, innerhalb der Union die Interessen des Mittelstandes artikulieren und wahren (vgl. Konrad 1990: 19; MIT 2017: 1). In diesem Zusammenhang hat die MIT es sich zur Aufgabe gemacht, bestimmte Prinzipien zu vertreten, die aus ihrer Sicht „unabdingbare Voraussetzungen für eine freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung“ (MIT 2017: 2) sind. Dazu zählen sowohl die Subsidiarität staatlichen Handelns und der weitgehende Verzicht auf Staatsinterventionismus als auch die Förderung der Eigenverantwortung der Bürger und die Wettbewerbssicherung (vgl. MIT 2017: 2). Das Ziel der MIT ist es, „die freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung entsprechend der Idee der Sozialen Marktwirtschaft auf der Grundlage von Freiheit und Verantwortung“ (MIT 2017: 1f.) weiterzuentwickeln.

Der organisatorische Aufbau der MIT weist im Vergleich zur CDA einige Unterschiede auf. So verfügt die MIT über einen bayerischen Arm, der den Namen Mittelstands-Union (MU) trägt und als Arbeitsgemeinschaft der CSU eigenständig auf Landesebene agiert (vgl. Höfling 1980a: 129; MIT 2017: 4). Die Mittelstands-Union und die übrigen Landesverbände sind im Bundesverband der MIT zusammengeschlossen (MIT 2017: 3). Unterhalb der Bundes- und Landesebene existieren noch Verbände auf Kreisebene. Weitere Organisationsstufen wie Bezirks- und Ortsverbände können durch Satzung der Landesverbände entsprechend den Organisationsstrukturen der Unionsparteien gebildet werden (vgl. MIT 2017: 3). Die Organisationsdichte und Mitgliederstärke der einzelnen Verbände variiert erheblich, ähnlich wie bei der CDA. Am dichtesten ist die Organisationsstruktur im Rheinland und in Westfalen, wo die MIT – ebenso wie die CDA – ihren Ursprung hat (vgl. Höfling 1980a: 129f.). Der stärkste Landesverband ist Nordrhein-Westfalen mit über 7.600 Mitgliedern, gefolgt von Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg (vgl. MM 2015b: 33).

Die Geschichte der MIT nahm ihren Anfang im Jahr 1951 mit der Gründung der ersten selbstständigen CDU-Mittelstandsausschüsse im Rheinland und in Westfalen-Lippe (vgl. Kleinmann 1993: 144f.; Konrad 1990: 51). Dahinter stand die Überlegung, dass die CDU sich stärker um den Mittelstand kümmern müsse, nachdem der Fokus zunächst auf der Großindustrie und den Gewerkschaften gelegen hatte (vgl. Kleinmann 1993: 144; Konrad 1990: 78). So wurde seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion schon in der ersten Legislaturperiode ein „Diskussionskreis Mittelstand“ ins Leben gerufen (vgl. Kleinmann 1993: 144). Die Gründung des ersten selbstständigen CDU-Mittelstandsausschusses Anfang 1951 ging vom Unterausschuss für Handelsfragen des Landwirtschaftsausschusses der CDU Rheinland aus, der damals Grundsätze für ein CDU-Mittelstandsprogramm erarbeitete (vgl. Konrad 1990: 51f.). Die Arbeit des Handelsausschusses mündete einige Monate später in den „Karlsruher Leitsätzen zur Mittelstandspolitik“, die auf dem 2. CDU-Bundesparteitag in Karlsruhe im Oktober 1951 zum Beschluss erhoben wurden (vgl. Konrad 1990: 51). Demnach war es aus Sicht der Partei erforderlich, „daß die mittelständischen Kreise des Volkes in Zukunft mehr als bisher sich für die politische Arbeit in der CDU zur Verfügung stellen“ (Konrad 1990: 52). Zu diesem Zeitpunkt hatte sich auch im CDU-Landesverband Westfalen-Lippe bereits ein selbstständiger Ausschuss formiert, der bald zum zweiten CDU-Mittelstandsausschuss im Bundesgebiet wurde (vgl. Konrad 1990: 55-57).

Die Konstituierung der Landesmittelstandsausschüsse im Rheinland und in Westfalen-Lippe fachte in der Union die Diskussion über die Gründung eines selbstständigen Bundesmittelstandsausschusses an (vgl. Konrad 1990: 64). Insbesondere der mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kurt Schmücker (CDU), plädierte für eine bessere organisatorische Verankerung der Mittelstandsarbeit (vgl. Kleinmann 1993: 145; Konrad 1990: 64). Unter seiner Leitung entstand am 27. April 1956, im Rahmen des 6. CDU-Bundesparteitages in Stuttgart, der „Bundesarbeitskreis Mittelstand“. Am folgenden Tag wurde der Arbeitskreis vom Parteitagsplenum als selbstständige CDU-Vereinigung anerkannt und in der Parteisatzung verankert (vgl. Kleinmann 1993: 145; Konrad 1990: 64-67; MM 2016: 18). Die neue Vereinigung verstand sich als Vertretung des christlich-demokratischen Mittelstandes in der Politik (vgl. Konrad 1990: 68). Zum ersten Vorsitzenden wurde Kurt Schmücker gewählt, der den Vorsitz erst 1970 wieder abgab (vgl. Kleinmann 1993: 145). Er übersah „die Entwicklung des Mittelstandskreises zu einer bundesweit operierenden organisatorisch selbständigen Vereinigung“ (Konrad 1990: 82). Dabei hatte die Vereinigung gerade anfangs mit personellen, organisatorischen und finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen (vgl. Konrad 1990: 61f.).

Die Entwicklung der Vereinigung in den 1960er Jahren war durch zwei Namensänderungen und die Verabschiedung einer neuen Satzung gekennzeichnet. Im Jahr 1962 wurde aus dem „Bundesarbeitskreis Mittelstand der CDU/CSU“ der „Mittelstandskreis der CDU/CSU“. 1969 folgte dann die Umbenennung in „Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU“ sowie die Verabschiedung einer neuen Satzung (vgl. Kleinmann 1993: 145). Der neue Name und die neue Satzung sollten den Vereinigungscharakter unterstreichen. Dies äußerte sich unter anderem in einer stärkeren Betonung der Doppelfunktion der Vereinigung. Zudem wurde eine verbindliche Beitragsregelung für Mitglieder eingeführt, um die finanzielle Abhängigkeit von Parteizuwendungen zu verringern (vgl. Kleinmann 1993: 145f.; Konrad 1990: 82f.).

Unter der Leitung von Egon Lampersbach (CDU), der 1970 Schmückers Nachfolge antrat, „entwickelte sich die Mittelstandsvereinigung in organisatorischer und finanzieller Hinsicht zu einer von der Mutterpartei weitgehend unabhängigen Vereinigung“ (Konrad 1990: 99).

In der anschließenden Amtszeit Gerhard Zeitels (CDU) von 1977 bis 1987 konnte die Vereinigung schließlich einen deutlichen Zuwachs an Mitgliedern verzeichnen, sodass die Schwierigkeiten der Anfangsphase bald vergessen waren (vgl. Konrad 1990: 109). Ein weiteres Kennzeichen der Amtszeit Zeitels war das „Bemühen, das soziologische Spektrum und somit auch die sachpolitische Bandbreite der Mittelstandsvereinigung zu erweitern“ (Konrad 1990: 108). Bereits Ende der 1960er Jahre war darüber nachgedacht worden, die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsrat der CDU in einer gemeinsamen Vereinigung zu festigen (vgl. Kleinmann 1993: 478; Konrad 1990: 89). Dieses Vorhaben wurde zwar wieder aufgegeben, aber die Zusammenarbeit mit wirtschaftsnahen Organisationen blieb weiterhin ein Thema. Schlussendlich fand sich in der im Rheinland verankerten Wirtschaftsvereinigung der CDU2 ein geeigneter Fusionspartner. Auf der 39. Bundesdelegiertenversammlung der Mittelstandsvereinigung 1995 wurde der Zusammenschluss zur „Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU“ besiegelt (vgl. Lehnen 2018; MM 2016: 18). Das Wertesystem und die programmatische Ausrichtung der neuen Vereinigung blieben zunächst etwas unklar. Erst 20 Jahre nach dem Zusammenschluss begann die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung, ein erstes Grundsatzprogramm zu erarbeiten (vgl. MIT 2018: 6). Dieses im Jahr 2017 verabschiedete Programm verdeutlicht, dass die MIT sich in erster Linie am ordnungspolitischen Leitbild der Sozialen Markwirtschaft und der Ordnungstheorie des Ordoliberalismus orientiert (vgl. MIT 2018: 21-28).

3. Sozialstaatsverständnisse im Vergleich

Um untersuchen zu können, wie sich die Sozialstaatsverständnisse der CDA und der MIT auf ihre sozialpolitischen Positionen auswirken, ist es zunächst erforderlich, die jeweiligen Sozialstaatsverständnisse herauszuarbeiten.

3.1 Sozialstaatsverständnis der CDA

3.1.1 Christliche Soziallehre

Die christliche Soziallehre gilt als der „»Lebensnerv« der Sozialausschüsse“ (Kleinmann 1993: 274). So erklärt die CDA in ihrem aktuellen Grundsatzprogramm: „Unser christlich-sozialer Wertekompass richtet sich aus nach der katholischen Soziallehre und der evangelischen Sozialethik“ (CDA 2015: 8). Der Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf der katholischen Soziallehre, wie sich bereits am Namen der CDA-Mitgliederzeitschrift Soziale Ordnung! ablesen lässt. Der Name bezieht sich auf die im Zentrum der katholischen Soziallehre stehende Idee einer vernünftigen Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die mit dem lateinischen Ausdruck Ordo Socialis („Soziale Ordnung“) erfasst wird (vgl. Boecker 2015: 37). Maßgeblich geprägt wurde diese Idee durch die 1891 veröffentlichte Sozialenzyklika „Rerum novarum“ von Papst Leo XIII. (1810-1903), dem ersten umfassenden päpstlichen Dokument zur katholischen Soziallehre (vgl. Leitner 2003: 372). „Rerum novarum“ beschäftige sich mit der Arbeiterfrage des 19. Jahrhunderts und dem dahinterstehenden Konflikt zwischen Wirtschaftsliberalismus und Sozialismus. Papst Leo XIII. plädierte in seiner Enzyklika für einen „dritten Weg“. Er argumentierte, dass die Arbeiterfrage nur durch einen Dreiklang aus kirchlichem Handeln, staatlicher Mithilfe und Eigenleistung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu lösen sei (vgl. Leitner 2003: 372; SO! 2011d: 24f.). In ausdrücklicher Abgrenzung zum Sozialismus betonte er dabei das Recht auf Privateigentum, welches dem Arbeiter ermögliche, seine soziale Lage durch Eigeninitiative zu verbessern. Voraussetzung dafür sei allerdings, „dass der durch Arbeit erworbene Lohn etwas mehr als die reinen Lebenshaltungskosten abdeckt, dass es sich um einen so genannten ‚gerechten‘ Lohn handelt, der die Bildung von Privatbesitz auch möglich macht“ (Leitner 2003: 372). Papst Leo XIII. sprach sich für eine freie Lohnfindung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus. Er sah jedoch die Arbeitgeber in einer stärkeren Verhandlungsposition und erklärte daher den Staat zur letzten Instanz in der Frage der Lohngerechtigkeit (vgl. SO! 2011d: 25).

40 Jahre nach der Veröffentlichung von „Rerum novarum“ knüpfte Papst Pius XI. (1857-1939) mit seiner Sozialenzyklika „Quadragesimo anno“ an die Überlegungen von Papst Leo XIII. an. So findet sich in „Quadragesimo anno“ erstmals eine explizite Ausformulierung des bereits in „Rerum novarum“ angelegten Subsidiaritätsprinzips (vgl. Leitner 2003: 373; Sachße 2003: 191). Das Subsidiaritätsprinzip zählt zu den Grundprinzipien der katholischen Soziallehre. Es besagt, dass jede Gesellschaftstätigkeit ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär (von lateinisch subsidium, „Hilfe“) sein muss: „sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen“ (Sachße 2003: 193). Das Prinzip der Subsidiarität hat zwei Seiten, eine positive und eine negative. Die positive Seite betont die Zusammengehörigkeit von Individuum und Gemeinschaft und gibt an, wann die übergeordnete gesellschaftliche Einheit der kleineren, untergeordneten Einheit zu Hilfe kommen soll. Die negative Seite dient der Abwehr übermäßiger Eingriffe seitens der übergeordneten Einheit (vgl. Sachße 2003: 193; Nell-Breuning 1975: 29f.). Im Grunde genommen lässt sich das Subsidiaritätsprinzip folgendermaßen zusammenfassen:

„Die übergeordnete oder umfassende Gemeinschaft soll ihren Gliedgemeinschaften hilfreichen Beistand leisten in dem, wozu diese, auf sich allein gestellt, aus eigenen Kräften nicht imstande sind; was dagegen die Gliedgemeinschaften selbst leisten können, darf die übergeordnete oder umfassende Gemeinschaft ihnen nicht abnehmen“ (Nell-Breuning 1990: 83).

Das Prinzip der Subsidiarität komplimentiert die anderen beiden Grundprinzipien der katholischen Soziallehre: das Personalitätsprinzip und das Solidaritätsprinzip. Das Personalitätsprinzip ist der Angelpunkt der katholischen Soziallehre (vgl. Sachße 2003: 193f.). Es weist dem Menschen zwei grundsätzliche Dimensionen zu: „Als Individualnatur (‚ens individuale‘) hat er Eigenwert und Selbstverantwortung; als Sozialnatur (‚ens sociale‘) ist er auf die Wertverwirklichung in der Gemeinschaft angelegt“ (Sachße 2003: 193f.). So betont das Personalitätsprinzip die Unantastbarkeit der Würde, die jedem Menschen als Ebenbild Gottes unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, religiöser Zugehörigkeit, Besitz oder Art des Lohnerwerbs gegeben ist (vgl. Nell-Breuning 1975: 25f.; Sachße 2003: 193). Daraus folgt, dass die Arbeit „als unmittelbarer Ausfluß der menschlichen Person“ (Nell-Breuning 1975: 26) Vorrang haben muss vor dem Kapital bzw. anderen Faktoren des wirtschaftlichen Lebens und dass die Ordnung der Dinge der Ordnung der Personen dienstbar gemacht werden muss (vgl. Nell-Breuning 1975: 26) – oder um es mit den Worten der CDA zu sagen: „Der Mensch ist wichtiger als die Sache“ (CDA 2015).

Das Solidaritätsprinzip knüpft an die im Personalitätsprinzip herausgestellte Sozialnatur des Menschen an (vgl. Sachße 2003: 194). Es besagt, dass zwischen dem Wohl des Einzelnen und dem Wohl der Gemeinschaft eine wechselseitige Abhängigkeit besteht. Aus dieser Verstrickung von Einzelwohl und Gemeinwohl, auch „Gemeinverstrickung“ genannt, ergibt sich eine „Gemeinverhaftung“, d. h. der Einzelne trägt Verantwortung und haftet für das Wohl der Gemeinschaft und die Gemeinschaft trägt Verantwortung und haftet für das Wohl des Einzelnen (vgl. Nell-Breuning 1975: 28; Sachße 2003: 194). So schafft das Solidaritätsprinzip ein Gleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten des Einzelnen und den Rechten und Pflichten der Gemeinschaft bzw. des Staates (vgl. Nell-Breuning 1975: 28). Das Prinzip der Subsidiarität komplementiert die Prinzipien der Personalität und Solidarität, indem es zwischen ihnen vermittelt. Es organisiert Solidarität derart, dass die Individualnatur des Menschen nicht übermäßig beeinträchtigt wird (vgl. Sachße 2003: 194). Dabei liegt der Fokus der katholischen Soziallehre vor allem auf dem Gemeinwohl, womit auch die Idee der Gemeinwohlgerechtigkeit oder sozialen Gerechtigkeit in den Mittelpunkt rückt (vgl. Nothelle-Wildfeuer 2008: 143; Sachße 2003: 193). Diese Idee ist eng verknüpft mit dem Prinzip der Solidarität: Soziale Gerechtigkeit ist das Ziel, das es zu realisieren gilt, und Solidarität ist das Instrument, mit dem dieses Ziel erreicht werden kann (vgl. Nothelle-Wildfeuer 2008: 154). Was genau unter soziale Gerechtigkeit zu verstehen ist, wird in der katholischen Soziallehre nicht abschließend beantwortet (vgl. Bormann 2006: 290). In den Augen der CDA ist eine gesellschaftliche Ordnung dann sozial gerecht, „wenn sie in Verteilungsregeln und Gesetzen die Würde der Menschen zum Ausdruck bringt“ (CDA 2015: 7). Weiter heißt es im CDA-Grundsatzprogramm: „Soziale Gerechtigkeit muss sich daran orientieren, in einer sozialen Gesellschaftsordnung allen Menschen die Möglichkeit zu geben, entsprechend ihrer Würde als einmalige Person selbstverantwortlich leben zu können“ (CDA 2015: 7).

Christlich-soziale Grundwerte wie Personalität, Solidarität, Subsidiarität, Gemeinwohl und soziale Gerechtigkeit leiten auch im 21. Jahrhundert das Handeln der CDA (vgl. CDA 2015: 5-8). Denn diese christlich-sozialen Werte sind nach Meinung der CDA (2015: 5) „die beste Grundlage für eine gerechte und gute Politik“.

3.1.2 „Der Markt muss den Menschen dienen“

Aufgrund ihrer christlich-sozialen Wurzeln steht die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft sowohl wirtschaftsliberalen als auch sozialistischen Ansätzen kritisch bis ablehnend gegenüber (vgl. Gundelach 1983: 315). Schon Papst Leo XIII. hatte in seiner Sozialenzyklika „Rerum novarum“ für eine Bändigung des Marktes durch bestimmte Regeln und Normen plädiert (vgl. Gundelach 1983: 314f.). In dieser Tradition stehend wendet sich auch die CDA gegen „Ideen eines freien Marktes, der einem gegen soziale Verantwortung gerichteten Egoismus huldigt“ (CDA 2015: 7). So erklärt die CDA in ihrem Grundsatzprogramm:

„Wirtschaften ist kein Selbstzweck. Es steht im Dienst des Gemeinwohls und der Entfaltung der Menschen. Der Markt braucht Regeln, die den Rahmen für eine sozial gerechte und zusammenhaltende Gesellschaft setzen. Der Markt muss den Menschen dienen, nicht der Mensch dem Markt“ (CDA 2015: 7).

Gleichzeitig gilt es zu verhindern, dass die Individualnatur des Menschen übermäßig beeinträchtig wird. Der Sozialismus und andere Spielarten des Kollektivismus, in denen der Mensch im Kollektiv bzw. im Staat aufgeht, sind daher aus Sicht der CDA ebenso abzulehnen wie Wirtschaftsliberalismus und Individualismus (vgl. Gundelach 1983: 315f.). Stattdessen präferieren die CDU-Sozialausschüsse – wie Papst Leo XIII. im 19. Jahrhundert – einen „dritten Weg“. Sie bekennen sich zum ordnungspolitischen Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft (vgl. CDA 2015: 7), welches im christlich-sozialen Lager schon seit der Frühzeit der Bundesrepublik als sinnvoller „dritter Weg“ gilt (vgl. Ockenfels 2004: 42). In den Augen der CDA fußt die Soziale Marktwirtschaft auf einer Kultur der Solidarität, „auf einer Kultur des wertschätzenden Miteinanders der sozial Starken und Schwachen“ (CDA 2015: 7). Zudem trage die Soziale Marktwirtschaft durch ihre ordnungspolitischen Grundideen, „durch sozial gebundenes Eigentum, Tarifautonomie und Mitbestimmung sowie durch das machtverteilende demokratische Prinzip“ (CDA 2015: 7), maßgeblich zur Sicherung des sozialen Friedens bei (vgl. CDA 2015: 7).

3.1.3 Gleichgewicht zwischen Leistungs- und Bedarfsgerechtigkeit

Die Sozialausschüsse betonen das Soziale in der Sozialen Marktwirtschaft. Sie betrachten den deutschen Sozialstaat als eine wichtige Errungenschaft und als ihr persönliches Werk (vgl. CDA 2015: 27). „Er spiegelt unser Menschenbild, unser Verständnis von der Würde der Person und unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit wider“ (CDA 2015: 27), heißt es im CDA-Grundsatzprogramm. Beim Thema soziale Sicherung orientiert sich die CDA vor allem an den Grundwerten Eigenverantwortung und Solidarität. Sie spricht sich für eine solidarische Absicherung der grundlegenden Lebensrisiken - Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter, Erwerbsminderung und Pflegebedürftigkeit – durch beitragsfinanzierte Sozialversicherungen aus (vgl. CDA 2015: 27). Somit liegt es in der Verantwortung des Einzelnen, durch eigene Leistung Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen zu erwerben. Zugleich befürwortet die CDA eine Ergänzung des Versicherungsprinzips durch das Fürsorgeprinzip (vgl. CDA 2015: 27). Ihrer Ansicht nach ist es „ein Gebot der Würde eines jeden Menschen, das Existenzminimum zu sichern“ (CDA 2015: 27). Dabei gilt es jedoch, einen gewissen Abstand zu wahren zwischen der Höhe der Fürsorgeleistungen und der Höhe der Sozialversicherungsleistungen, um die Legitimität und Akzeptanz der Sozialversicherungen nicht zu gefährden. Den Sozialausschüssen geht es im Grunde genommen darum, im System der sozialen Sicherung ein Gleichgewicht zu finden zwischen dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit und dem Prinzip der Bedarfsgerechtigkeit (vgl. CDA 2015: 27).

3.2 Sozialstaatsverständnis der MIT

3.2.1 Ordoliberalismus und Soziale Marktwirtschaft

So wie die CDA sich an der christlichen Soziallehre orientiert, so orientiert sich die MIT am ordnungspolitischen Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft (vgl. MIT 2018: 21). Dabei lässt sie eine große gedankliche Nähe zur Freiburger Schule des Ordoliberalismus erkennen (vgl. MIT 2018: 23-25), die mit ihrer Ordnungstheorie den Grundstein für die Entwicklung der Sozialen Marktwirtschaft gelegt hat (vgl. Konrad 1990: 34; Ptak 2004: 289).

Der Begründer der Freiburger Schule, Walter Eucken, glaubte fest „an die inhärente, automatische Stabilität des Marktsystems“ (Zinn 1992: 25). Er sah das Problem weniger in der freien Marktwirtschaft an sich, sondern vielmehr in der Verteilung der wirtschaftlichen Macht (vgl. Oswalt 1999: 64, Zinn 1992: 29). Sein Ziel war eine Wirtschaftsordnung des „vollständigen Wettbewerbs“, in der die wirtschaftliche Macht so verteilt ist, dass kein Marktteilnehmer in der Lage ist, „die Spielregeln des Marktes zu verändern“ (Oswalt 1999: 66). Eine solche Wirtschaftsordnung war aus Euckens Sicht jedoch nur realisierbar, wenn der Staat einen entsprechenden Rechtsrahmen vorgibt (vgl. Oswalt 1999: 66). Er entwarf einen Ordnungsrahmen, der acht konstituierende und vier regulierende Prinzipien umfasst. Die konstituierenden Prinzipien beschreiben die Rahmenbedingungen der Ordnung (vgl. Zinn 1992: 30). Im Zentrum steht (1) die Herstellung eines funktionsfähigen Preissystems vollständiger Konkurrenz. Dieses Grundprinzip soll mittels der übrigen konstituierenden Prinzipien realisiert werden (vgl. Konrad 1990: 34; Zinn 1992: 30). Dazu zählen (2) das Primat der Währungspolitik, (3) das Prinzip offener Märkte, (4) der Schutz des Privateigentums, (5) die Wahrung der Vertragsfreiheit, (6) das Haftungsprinzip, (7) die Konstanz der Wirtschaftspolitik und (8) die Beachtung der Interdependenz dieser Prinzipien, d. h. alle konstituierenden Prinzipien müssen erfüllt werden (vgl. Konrad 1990: 34; Zinn 1992: 30-32). Hinzu kommen vier regulierende Prinzipien, die situationsabhängige staatliche Eingriffe in den Wirtschaftsprozess betreffen. Hier nennt Eucken (1) Monopolkontrolle, (2) Einkommenspolitik, (3) Wirtschaftsrechnung und (4) „ein Eingreifen des Staates bei anormalen Verhalten des Angebotes, was nach Eucken beispielsweise die Festsetzung von Mindestlöhnen bei anormalen Verhalten des Arbeitsangebotes rechtfertigt“ (Konrad 1990: 35) (vgl. Zinn 1992: 33f.).

Die Euckensche Ordnungstheorie ist bisher reine Utopie geblieben. Eine Marktwirtschaft, die all diese Prinzipien erfüllt, gibt es nicht und hat es nie gegeben (vgl. Zinn 1992: 29). Doch mit seinen Überlegungen schuf Eucken die theoretische Grundlage für das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft, das auf Alfred Müller-Armack zurückgeht (vgl. Ptak 2004: 289; Zinn 1992: 25). Somit finden sich auch in der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik einige der Euckenschen Ordnungsprinzipien wieder (vgl. Zinn 1992: 29). Zugleich bestehen erhebliche Unterschiede zwischen der sozialmarktwirtschaftlichen Ordnungsvorstellung Müller-Armacks und der ordoliberalen Vorstellung Euckens (vgl. Zinn 1992: 25). So unterscheidet sich die Soziale Marktwirtschaft vom Ordoliberalismus vor allem „durch größere Wirklichkeitsnähe und stärkere Betonung sozialpolitischer Ziele und verlangt von den Trägern ökonomischer Macht soziales Verantwortungsbewußtsein“ (Giersch 1960: 180). Die MIT bekennt sich ausdrücklich zur Sozialen Marktwirtschaft, aber sie scheint sich sehr stark am Ordoliberalismus zu orientieren (vgl. MIT 2018: 23-25).

3.2.2 „So viel Markt wie möglich, so viel Staat wie nötig“

Während die CDA das Soziale in der Sozialen Marktwirtschaft hervorhebt, betont die MIT das Primat der Marktwirtschaft (vgl. MIT 2018: 27). Sie argumentiert, dass wirtschaftliche Effizienz und sozialer Ausgleich nicht immer miteinander kompatibel seien: „Wenn nämlich der soziale Ausgleich übertrieben wird, bleibt die wirtschaftliche Vernunft auf der Strecke“ (MIT 2018: 27). So zeige die Geschichte der Bundesrepublik und die Entwicklung zum Wohlfahrtsstaat, „dass die soziale Seite priorisiert wurde und die wirtschaftliche Vernunft dadurch häufig zu kurz gekommen ist“ (MIT 2018: 27). Der Markt könne das gesellschaftliche Zusammenleben zwar nicht alleine ordnen, aber für ein harmonisches Zusammenleben sei er unverzichtbar (vgl. MIT 2018: 27). Denn erst die Produktivität des Marktes schaffe die Grundlage dafür, „dass nicht Not den Kampf aller gegen alle auslöst, sondern Werte in Würde gelebt werden können“ (MIT 2018: 28). Der Markt dient als Wohlstandsmotor und hat somit für die MIT Vorrang vor dem Sozialen. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung versucht, staatliche Eingriffe in das Wirtschaftsleben auf ein Minimum zu beschränken, ganz nach der Devise: „So viel Markt wie möglich, so viel Staat wie nötig“ (vgl. MIT 2017: 2; Schlarmann 2009).3

3.2.3 Subsidiarität und freiwillige Solidarität

Was die Zuständigkeiten des Staates angeht, betont die MIT das Prinzip der Subsidiarität:

„Der Einzelne soll ihn betreffende Entscheidungen in seinem eigenen Lebensumfeld in Freiheit und Verantwortung selber treffen dürfen. Der Staat darf ihm solche Entscheidungen nur dann abnehmen, wenn der Einzelne dazu nicht in der Lage ist. Entscheidungskompetenzen dürfen dem Einzelnen nur dann genommen und vom Staat an sich gezogen werden, wenn dies unabweisbar ist“ (MIT 2018: 15).

Dementsprechend fordert die Vereinigung eine starke kommunale Selbstverwaltung (vgl. MIT 2018: 15). Die Subsidiarität staatlichen Handelns ist aus Sicht der MIT eine unabdingbare Voraussetzung für die Errichtung einer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung (vgl. MIT 2017: 2). Denn Subsidiarität stärke die Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen (vgl. MIT 2018: 14). Freiheit und Verantwortung gehören für die MIT zusammen: „Freiheit braucht Verantwortung, Verantwortung setzt Freiheit voraus“ (MIT 2018: 11). Abgeleitet werden beide Grundwerte aus der Natur und der Würde, die jedem Menschen als Ebenbild Gottes gegeben ist (vgl. MIT 2018: 9-11). Das christliche Menschenbild nimmt im Wertesystem der MIT eine zentrale Position ein. Hier zeigen sich einige Parallelen zur CDA. So erklärt die MIT, dass die christliche Soziallehre die gemeinsame Wurzel ihrer liberalen, konservativen und solidarischen Ordnungsvorstellungen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sei (vgl. MIT 2018: 9). Ihre solidarischen Ordnungsvorstellungen unterscheiden sich allerdings leicht von den Vorstellungen der CDA. Der MIT geht es vor allem darum, Solidarität mit möglichst wenig staatlichem Zwang zu erreichen. Der Staat „sollte deshalb freiwilliger Solidarität von Gruppen, wie sie im Genossenschaftsgedanken zum Ausdruck kommt, den Vorrang einräumen vor der Einführung einer Versicherungspflicht“ (MIT 2018: 17). Außerdem sei „eine Versicherungspflicht mit Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten […] einer staatlichen Einheitsversicherung ohne Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten vorzuziehen“ (MIT 2018: 17). Die solidarischen Ordnungsvorstellungen der MIT drehen sich primär um Organisationsformen freiwilliger Solidarität. Eine Sicherung des Existenzminimums durch den Staat wird zwar befürwortet, aber nur unter der Bedingung, dass diese Hilfe „als Hilfe in der Not und als Hilfe zur Selbsthilfe“ (MIT 2018: 16) konzipiert wird. Das Ziel müsse es sein, die Eigenverantwortung des Einzelnen zu stärken und dauerhafte Abhängigkeit oder Bevormundung zu vermeiden (vgl. MIT 2018: 16f.). Aus diesem Grund sollen alle Transferleistungen, die nicht auf individueller Leistung beruhen, dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ folgen (vgl. MIT 2018: 26).

3.2.4 Betonung von Leistungsgerechtigkeit

Die Reichweite der Solidarität wird nach dem Verständnis der MIT nicht nur durch die Verantwortung des Einzelnen, sondern auch durch das Prinzip der Gerechtigkeit bestimmt (vgl. MIT 2018: 16). Gerechtigkeit meint dabei in erster Linie Gleichheit vor dem Gesetz (vgl. MIT 2018: 13). Die Vorstellung, „dass der Staat die gesellschaftliche oder ökonomische Gleichheit der Menschen durch Gesetz herbeiführen soll“ (MIT 2018: 13), sei mit diesem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar. Staatlicher Umverteilung steht die MIT daher äußerst kritisch gegenüber. Eine Nivellierung von Einkommen oder Vermögen lehnt sie entschieden ab (vgl. MIT 2018: 13). Stattdessen betont die Vereinigung das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit und die gerechtigkeitsstiftende Kraft des Marktes:

„Der Staat ist nicht dazu berufen, darüber zu entscheiden, welche Unternehmergewinne und welche Arbeitnehmerlöhne gerecht sind. Niemand kennt die Höhe eines gerechten Gewinns oder Einkommens. Es sind letztlich die Kunden und Verbraucher, die darüber entscheiden, wie hoch die Gewinne und die Löhne sein können. Die Gerechtigkeit des Einkommens für Unternehmer und Beschäftigte hängt davon ab, welchen Wert die Arbeit für andere hat“ (MIT 2018: 14).

Leistungsgerechtigkeit und Freiheit sind in den Augen der MIT unabdingbar für die Soziale Marktwirtschaft (vgl. MIT 2018: 26). Verteilungsgerechtigkeit im Sinne sozialer Gleichmacherei sei dagegen nicht erstrebenswert, da die Schaffung einer Verteilungs- und Transfergesellschaft eine Abkehr von den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft bedeute (vgl. Leyendecker 2008: 16).

4. Sozialpolitische Positionen im Vergleich

Um zu ergründen, wie sich die Sozialstaatsverständnisse der CDA und der MIT auf ihre sozialpolitischen Positionen auswirken, werden im Folgenden die arbeitsmarkt- und rentenpolitischen Positionen der beiden Vereinigungen im Zeitraum von 2008 bis 2018 analysiert.

4.1 Arbeitsmarktpolitik

4.1.1 Mindestlohn

Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik fällt insbesondere die Debatte um die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ins Auge. Die CDA und die MIT nahmen hier schon früh unterschiedliche Positionen ein, aber sie waren sich zunächst darin einig, dass staatliche Lohnfestsetzung nicht in Frage komme (vgl. MM 2008; SO! 2009a). Dies betonten der CDA-Bundesvorsitzende Karl-Josef Laumann und der MIT-Bundesvorsitzende Josef Schlarmann bei einem freundschaftlichen Streitgespräch wenige Wochen vor der Bundestagswahl 2009. Zugleich bekräftigte Laumann, dass seine Vereinigung Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge befürworte (vgl. SO! 2009b). Schon in ihren 2008 beschlossenen „Hannoveraner Leitsätzen“ hatte die CDA Lohndumping den Kampf angesagt. „Arbeit braucht gerechten Lohn“ (SO! 2008c: 14), so die klare Aussage der Christlich-Sozialen. Die Lohnfindung müsse jedoch weiterhin Aufgabe der Tarifpartner bleiben. Daher sprach sich die CDA dafür aus, allgemeinverbindliche Tarifverträge zu fördern, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) auf weitere Branchen auszuweiten und, wenn nötig, differenzierte Mindestlohnregelungen zu erarbeiten (vgl. SO! 2008c: 14). Die MIT protestierte vehement gegen solche Schritte. Der MIT-Vorsitzende Schlarmann (2008) sah den Hauptzweck von Mindestlohn-Tarifverträgen darin, „Wettbewerber vom Markt fern zu halten“. Seiner Ansicht nach gehörten Mindestlöhne „deshalb nicht in das Konzept einer marktwirtschaftlichen Ordnungspolitik“ (Schlarmann 2008). Als die schwarz-rote Bundesregierung im Juli 2008 mit zwei Gesetzentwürfen zur Novellierung des AEntG und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG) den Weg für mehr Branchenmindestlöhne frei machte, sprach Schlarmann von einem „Rückfall in den Dirigismus“ (Kohl 2008).

Nach der Bundestagswahl 2009 nahm die Mindestlohn-Debatte in der CDU weiter Fahrt auf. Die CDA erwies sich dabei als treibende Kraft. Auf dem CDU-Parteitag 2010 in Karlsruhe gelang es den Christlich-Sozialen, ihren Antrag für eine Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das AEntG durchzusetzen, während die MIT mit einem entgegengesetzten Antrag scheiterte (vgl. Laumann 2011a). Angespornt durch diesen Erfolg begann die CDA-Führung, die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns zu fordern. Dies sei der nächste logische Schritt nach der Einführung des ersten branchenübergreifenden Mindestlohns in der Zeitarbeit, so der CDA-Vorsitzende Laumann (vgl. Laumann 2011a, 2011b). Auf der 34. CDA-Bundestagung im Mai 2011 verabschiedeten die Delegierten mit großer Mehrheit den Leitantrag „sozial.gerecht: Arbeit in Würde – Altern in Würde“. Darin erhoben sie erstmals in der Geschichte der CDA die Forderung nach einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Die Höhe des Mindestlohns sollte nicht politisch festgelegt werden, sondern sich an dem von den Tarifpartnern verhandelten Mindestlohn in der Zeitarbeit orientieren (vgl. SO! 2011b: 12). Laumann hatte in seiner Rede vor den Delegierten intensiv für diese Lösung geworben, wobei er sich auf die christliche Soziallehre und das auf Papst Leo XIII. zurückgehende Konzept eines „gerechten Lohns“ stützte (vgl. SO! 2011a). Die christlich-sozialen Grundwerte der CDA spiegelten sich auch in der anschließenden CDA-Kampagne „Weil Arbeit WERTvoll ist …“ wider, die im Sommer 2011 ins Leben gerufen wurde (vgl. Laumann 2011c). Ziel der Kampagne war es, bis zum kommenden CDU-Parteitag in der Partei und in der Öffentlichkeit für die Mindestlohn-Forderungen der Christlich-Sozialen zu werben (vgl. SO! 2011c; Weishaupt 2018: 72f.). Dabei argumentierten die Sozialausschüsse mit Verweis auf die christliche Soziallehre, dass eine „Arbeit in Würde“ nur möglich sei, wenn die Arbeit auch „gerecht“ entlohnt werde (vgl. Laumann 2011d, 2011e: 13; SO! 2011d). So erklärte CDA-Chef Laumann: „Eine Arbeit, wenn man vollschichtig arbeitet, von der man nicht leben kann, hat auch keine Würde“ (Laumann 2011d).

Laumanns Engagement als „Mindestlohn-Flüsterer“ (Jacobsen 2011) sollte sich auszahlen. Auf dem Leipziger Parteitag der CDU im November 2011 konnte die CDA ihre Mindestlohn-Forderungen zu großen Teilen durchsetzen, trotz erbitterten Widerstands des CDU-Wirtschaftsflügels. Die CDU-Delegierten stimmten für die Einführung einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze, die durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt werden sollte (vgl. Wittrock 2011; Zolleis/Schmid 2015: 37f.). Damit war der Weg frei für eine Einigung mit der SPD beim Thema Mindestlohn (vgl. Weishaupt 2018: 72f.). Die CDA wollte allerdings nicht auf einen möglichen Regierungswechsel warten und drängte auf eine schnelle Umsetzung des Parteitagsbeschlusses durch die schwarz-gelbe Regierung (vgl. Laumann 2012b; SO! 2012b). Währenddessen versuchte die MIT, weitergehende Mindestlohnregelungen zu verhindern (vgl. MM 2012, 2013).

Nach der Bundestagswahl 2013 intensivierte der Wirtschaftsflügel der CDU seine Bemühungen, die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zu stoppen (vgl. Kohl 2013). Als sich die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD trotz alledem darauf einigten, zum 1. Januar 2015 einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde einzuführen, beklagte die MIT ernüchtert, dass die Regierung „sich immer mehr auf die schiefe Bahn staatlicher Lohnfummelei“ (Kohl 2014) begebe. Beschäftigungspolitisch seien Mindestlöhne „zutiefst unsozial“ (Kohl 2014). „Sie vernichten Jobs und drängen die Schwächsten aus dem Arbeitsmarkt in die perspektivlose Abhängigkeit der Transfersysteme“ (Kohl 2014), so die MIT.

In der Folge konzentrierte sich die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung verstärkt darauf, möglichst viele Ausnahmeregelungen zu erwirken, während der Sozialflügel der CDU genau dies zu verhindern suchte (vgl. Pichler 2014; SO! 2014a; Weiß 2014). So begrüßte die MIT die im Mindestlohngesetz (MiLoG) zunächst vorgesehenen Ausnahmen, forderte aber zugleich weitere Korrekturen. Deutlich zufriedener zeigte sich die CDA, die das neue Gesetz auch als ihren eigenen Erfolg betrachtete (vgl. Reuters 2014).

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Mindestlohns zog der CDU-Sozialflügel eine überaus positive Bilanz (vgl. Weiß 2015). Die Kritik des neuen MIT-Vorsitzenden Carsten Linnemann, dass der Mindestlohn ein „Bürokratiemonster“ sei (vgl. Linnemann 2015a), wurde von der CDA vehement zurückgewiesen (vgl. SO! 2015b). Die Sozialausschüsse wandten sich entschieden gegen „Versuche, Detailprobleme bei der Umsetzung zur Diskreditierung des ganzen Mindestlohns zu missbrauchen“ (SO! 2015b). Diese Strategie ist für die MIT bisher nicht aufgegangen. Dennoch bleibt die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung auch im Jahr 2018 nach wie vor „grundsätzlich skeptisch gegenüber der Vorstellung, dass der Staat Mindest- oder Höchstlöhne festsetzen darf“ (MIT 2018: 56).

4.1.2 Leiharbeit, Werkverträge und sachgrundlose Befristung

In der Debatte um Leiharbeit (auch Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung genannt), Werkverträge und die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen trafen die CDA und die MIT erneut als Gegenspieler aufeinander. Im September 2010 positionierten sich die Christlich-Sozialen erstmals deutlich beim Thema Leiharbeit. In einem einstimmig verabschiedeten Positionspapier unter dem Titel „Zeitarbeit – gerecht gestalten!“ erklärte der CDA-Bundesvorstand: „Wir wollen die Chancen der Zeitarbeit erhalten, ihren Missbrauch aber gesetzlich unterbinden“ (SO! 2010). Auch der Missbrauch von Werkverträgen, etwa zur Umgehung des Mindestlohns in der Leiharbeit, und die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen waren der CDA ein Dorn im Auge. So forderten die Sozialausschüsse im Vorfeld der Bundestagswahl 2013, die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte beim Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen zu stärken und das Instrument der sachgrundlosen Befristung abzuschaffen (vgl. Laumann 2013; SO! 2013b). Darüber hinaus pochte die CDA auf eine „konsequente Umsetzung des Grundsatzes ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘“ (SO! 2013b) in der Leiharbeit. Damit fanden sich die Christlich-Sozialen in den Koalitionsverhandlungen an der Seite der SPD wieder (vgl. Schuler et al. 2013). Auf der Gegenseite stand der Wirtschaftsflügel der CDU, der den Koalitionsvertrag der Großen Koalition von 2013 mit gemischten Gefühlen betrachtete. Immerhin seien „die Vorschläge der SPD zur Zeitarbeit und zu Werkverträgen gerade noch auf ein erträgliches Maß zurechtgestutzt“ (MM 2013) und die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung erfolgreich verhindert worden, so das Fazit des Wirtschaftsflügels (vgl. MM 2013). Union und SPD verständigten sich darauf, die Überlassung von Leiharbeitnehmern auf 18 Monate zu begrenzen und einen Equal Pay-Anspruch nach neun Monaten einzuführen. Außerdem gelobte die Große Koalition, den Missbrauch von Werkverträgen zu bekämpfen (vgl. Schuler et al. 2013).

[...]


1 Zur Bedeutung und Entwicklung des Begriffs „Mittelstand“ siehe: Konrad 1990: 24f..

2 Zur Geschichte der Wirtschaftsvereinigung der CDU siehe: Lehnen 2018.

3 Dieses Prinzip geht auf den ehemaligen SPD-Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller (1966-1972) zurück und hat die Wirtschaftspolitik der CDU nachhaltig beeinflusst (vgl. Peters 2000: 350; Schlösser 2009: 12).

Excerpt out of 41 pages

Details

Title
Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft und die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU
Subtitle
Sozialstaatsverständnisse und sozialpolitische Positionen im Vergleich
College
University of Trier
Course
Wozu Sozialpolitik? Sozialstaatsverständnisse im Parteienwettbewerb
Grade
1,3
Author
Year
2018
Pages
41
Catalog Number
V505843
ISBN (eBook)
9783346063809
ISBN (Book)
9783346063816
Language
German
Keywords
CDU, CDA, MIT, Sozialpolitik, Sozialstaatsverständnis, Christliche Soziallehre, Ordoliberalismus, Soziale Marktwirtschaft, Arbeitsmarktpolitik, Rentenpolitik, Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft, Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung
Quote paper
Christoph Germann (Author), 2018, Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft und die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/505843

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft und die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free