Leseprobe
Inhalt
A. Einleitung
B. Geschichtlicher Hintergrund der Sperranlagen zwischen Israel und dem Westjordanland
I. Vom Ersten Weltkrieg bis zum Yom Kippur-Krieg
1. Der UN-Teilungsplan und seine Folgen
2. Suezkrise von 1956
3. Veränderungen durch den Sechs-Tage-Krieg im Jahre 1967 und den Yom Kippur-Krieg 1973
II. Die erste Intifada und die Al-Aqsa-Intifada als Begründung zum Bau der Sperranlagen
III. Verlauf – Begrifflichkeit – Beschaffenheit - Folgen
C. Rechtsgrundlage und Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts
I. Einordnung der auf israelisch Gebiet liegenden Abschnitte der Anlage
II. Einordnung der Teile der Sperranlage auf dem Gebiet des Westjordanland
III. Anwendung der Haager Landkriegsordnung (HLKO)
1. Aus Sicht des IGH
2. Aus Sicht Israels
IV. Anwendbarkeit des IV. Genfer Abkommens
D. Rechtsgrundlage und Anwendbarkeit von Menschenrechtsnormen
I. Existenz eines palästinensischen Volkes
E. Verletzung der Rechte des palästinensischen Volkes
I. Verletzung des Rechts auf Selbstbestimmung und Verstoß gegen Art 49 Abs. 6 IV. GK
II. Verletzung des völkerrechtlichen Schutzes der palästinensischen Bevölkerung
III. Israels Rechtfertigung durch das Notstandsrecht
F. Entscheidungen des israelischen Verfassungsgerichts
I. Die „Beit Sourik“-Entscheidung des ISC vom 30. Juni 2004
II. Die „Alfei Menashe“-Entscheidung des ISC vom 15. September 2005
III. Der Bil´in-Fall vom 4. September 2007
IV. Resümee der israelischen Urteile
G. Folgen des IGH Gutachtens und die aktuelle Situation
H. Ist die Sperranlage mit der innerdeutschen Mauer vergleichbar?
I. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
Religiöse Auseinandersetzungen und Kriege zwischen Völkern sind wohl so alt wie die Menschheit selbst. So ist es kaum verwunderlich, dass es seit Jahrzehnten nahezu ein Ding der Unmöglichkeit ist eine zufriedenstellende Lösung für den Nahostkonflikt zwischen den jüdischen Israelis und den muslimischen Palästinensern zu finden. Die Punkte über die Uneinigkeit herrscht, sind weitreichend. Es geht um den Anspruch von heiligen Stätten, über Siedlungsbau bis hin zu Terroranschlägen. Um sich vor diesen Anschlägen schützen zu können, baute Israel mit Beginn dieses Jahrhunderts eine über 750km lange Sperranlage, welche verhindern sollte, dass muslimische Attentäter Zugang zu israelischem Territorium bekommen, um dort Anschläge zu verüben.
Nicht nur die verkehrstechnische Problematik und die massiv gestörte Infrastruktur, welche ein Resultat der Sperranlage ist, sorgen in der Region für erneute Konflikte, sondern auch, dass die Sperranlage sehr weit in palästinensisches Land hineinreicht und Dörfer völlig von der Außenwelt abschneidet. Der Grund dafür ist Israels Siedlungspolitik, die dafür sorgte, dass viele Israelis auf diesem Gebiet leben, aber ebenfalls durch die Sperranlage geschützt sein sollen.
Bei Problematiken dieser Art drängt sich unweigerlich die Frage auf, wie solche Angelegenheiten juristisch zu handhaben sind. In dieser Arbeit soll es zu einer Darstellung des historischen Hintergrunds des Nahostkonfliktes, sowie der einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen kommen. Dabei wird nicht nur die Meinung des Internationalen Gerichtshofes berücksichtigt, sondern auch auf Entscheidungen der israelischen Justiz. Die Arbeit setzt sich mit dem Gutachten des IGH als Basis, mit völkerrechtlichen und auch menschenrechtlichen Vorschriften auseinander. Hierzu wird die Anwendbarkeit der Haager Landkriegsordnung und der IV. Genfer Konvention auf Anwendbarkeit überprüft und anschließen wird dargestellt unter welchen Aspekten diese Vertragswerke auf die Sperranlage anwendbar sind. Die Arbeit schließ mit einem kurzen Vergleich der israelischen Sperranlage und der innerdeutschen Mauer ab.
B. Geschichtlicher Hintergrund der Sperranlagen zwischen Israel und dem Westjordanland
Zum allgemeinen Verständnis der Nahostproblematik ist es von Vorteil den historischen Hintergrund, vor allem den des 20. Jahrhunderts, dieser Region zu betrachten, da viele der noch heute bestehenden Probleme und Konflikte auf religiösen, kulturellen und politischen Begebenheiten der letzten Jahrzehnte beruhen. Auf Grund dieser Problematiken entschied sich der Staat Israel zum Bau der immer noch bestehenden Sperranlagen zum Westjordanland. Auch die Entwicklung der heute bestehenden Grenzen gilt es zu betrachten, um eine Rechtsmäßigkeit der Sperranlagen untersuchen zu können.
I. Vom Ersten Weltkrieg bis zum Yom Kippur-Krieg
Das Gebiet Palästina wurde durch die Kämpfe des Ersten Weltkrieges von britischen Truppen erobert und dann zu britischem Mandatsgebiet erklärt, was auch 1922 durch den Völkerbund1 bestätigt wurde. In den zwei darauffolgenden Jahrzehnten kam es zu immer mehr Konflikten zwischen Palästinensern und Juden, da der Anteil der, aus dem faschistisch gewordenen Europa geflüchteten Juden auf palästinensischen Gebiet extrem anstieg. Die Konflikte hatten zur Folge, dass das britische Königreich beschloss, sein Mandat an die Vereinten Nationen zurückzugeben2.
1. Der UN-Teilungsplan und seine Folgen
Der nächste ausschlaggebende Akt, welcher erheblich zur Entstehung weiterer Konflikte beitrug, war der Beschluss der UN-Generalversammlung vom 29. November 1947, welcher die Teilung Palästinas in einen jüdischen und einen arabischen Teil zur Folge hatte. An dieser Stelle ist anzumerken, dass die deutlich überzähligen Palästinenser auf britischem Mandatsgebiet nicht dazu befragt wurden. Der sog. UN-Teilungsplan legte fest, dass die jüdische Bevölkerung etwas mehr Land zugewiesen bekam. Dies stieß in den arabischen Ländern auf großen Widerspruch aufgrund der deutlichen Überzahl des palästinensischen Volkes und auch, da das Land, welches den Palästinensern zugewiesen wurde, sehr unfruchtbar ist. Dem Teilungsplan stimmten 33 Staaten zu. 13Staaten sprachen sich dagegen aus. Vor allem die arabischen Länder waren der Ansicht, dass die UN nicht das Recht besitze über die Zukunft der dort überzähligen arabischen Bevölkerung zu entscheiden. Die jüdische Bevölkerung hingegen war mit dem UN- Teilungsplan einverstanden und nahm ihn an3.
Während die Briten mit dem Ende ihres Mandats das Gebiet verließen, wurde zeitgleich durch David Ben-Gurion4 der Staat Israel ausgerufen. Fast gleichzeitig wurde Israel durch die USA und bald auch durch die Sowjetunion anerkannt. Allerdings ist bis heute höchst umstritten, ob die nach der Drei- Elemente-Lehre5 erforderliche Staatsgewalt ausreichend vorhanden war, da zum Zeitpunkt der Staatsgründung lediglich ein Fünftel des Staatsgebiets durch die sog. Hagana6 kontrollierbar war.
Unmittelbar nach der Gründung des Staates Israel erfolgte der Einmarsch aller arabischen Nachbarländer, womit der Krieg zwischen Juden und Arabern nicht mehr abwendbar war. Für die Israelis war in diesem ersten Krieg um ihr Land die Sicherung ihres Gebietes von höchster Priorität. Dies hatte zur Folge, dass sie einen Großteil des Landes, welches laut dem UN- Teilungsplan für die palästinensische Bevölkerung vorgesehen war, für sich eroberten7.
Dieser Befreiungskrieg endete für den Staat Israel im Frühjahr 1949 mit einem Waffenstillstand und darauffolgenden Waffenstillstandsverträgen mit allen arabischen Nachbarländern, außer dem Irak. Für Israel war es einerseits ein extrem blutiger Krieg, dennoch aber sehr erfolgreich, da sie das israelische Territorium dadurch maßgeblich vergrößern konnten und auch bis heute noch geltende Definitionen über das Kernland Israels durch diesen Krieg manifestieren konnten8.
Schätzungsweise die Hälfte der arabischen Bevölkerung wurde durch Israel vertrieben. Die wenigen, die in Ihren Dörfern blieben, wurden später Israelis. Knapp die Hälfte der Flüchtlinge kamen in Lagern in der von Jordanien kontrollierten West Bank9 unter, ca. ein Viertel floh in den von Ägypten annektierten Gaza-Streifen. Die restlichen flohen in die umliegenden Länder. Der Staat Israel erlaubte den Flüchtlingen nicht in die zerstörten Dörfer zurückzukehren, da in diesen jüdische Einwanderer, welche hauptsächlich aus Europa kamen, untergebracht werden sollten.
2. Suezkrise von 1956
Die 1949 vertraglich festgehaltenen Waffenruhen führten allerdings nicht zu einer dauerhaften Entschärfung der Situation in Nahost. Israel wurde regemäßig von Syrien über die Golan-Höhen beschossen10 und die jordanische Regierung, welche Ostjerusalem für sich beansprucht hatte, hielt sich nicht an die Vereinbarungen des israelisch – jordanischen Waffenstillstandsabkommen, in dem freier Zugang zu heiligen Stätten Ostjerusalems für die Israelis zugesagt worden war11.
Auch von ägyptischer Seite musste sich Israel vermehrt gegen Terrorakte wehren. Außerdem litt Israel außerordentlich unter der immer extremer werdenden Politik des ägyptischen Präsidenten Gamal Abdel Nassers, der zunehmend die Negev Wüste bombardieren ließ und im Juli 1956 die Suezgesellschaft verstaatlichte12. Dies sollte bezwecken, dass Israels Schifffahrt und damit auch seine Wirtschaft maßgeblich behindert wird. Allerdings führte diese Verstaatlichung zu einer erheblichen Krise, da Frankreich die Mehrheit der Anteile am Suezkanal besaß und auch die britische Bank mit einem großen Anteil beteiligt war. So war es unvermeidbar, dass Israel in Absprache mit Frankreich und Großbritannien im November 1956 damit begann, den Gaza-Streifen und die Sinai Halbinsel zu intervenieren13. Zeitgleich versuchten Großbritannien und Frankreich die Kontrolle über den Suezkanal militärisch herbeizuführen. Diese militärische Intervention wurde allerdings sogleich durch die USA, die Sowjetunion und die UN massiv verurteilt, woraufhin sich die Truppen bald aus den besetzten Gebieten des Ostsinais und dem Gaza-Streifen zurückzogen und diese durch UN – Friedenstruppen übernommen wurden14. Zwar kam es keineswegs zu Landgewinnen für den Staat Israel, doch viel wichtiger: Israel konnte die überlebenswichtigen Seewege durch diesen Akt wieder für sich nutzbar machen und seine Wirtschaft damit festigen15.
Die Suez-Krise 1956 gilt seitdem international als einer der Hauptauslöser für die Entwicklung der modernen Friedenssicherung16.
3. Veränderungen durch den Sechs-Tage-Krieg im Jahre 1967 und den Yom Kippur-Krieg 1973
Die Jahre nach der Suez-Krise verliefen in Nahost nach außen hin friedlich, abgesehen von kleineren Attacken und Terroranschlägen auf israelischem Territorium. Der Auslöser für erneute große Konflikte war Ägyptens Beschluss vom 22. Mai 1967 die Meerenge von Tiran für israelische Schiffe zu blockieren. Problematisch war dies abermals, vor allem für die Wirtschaft Israels, da die gesamte Ölversorgung, sowie der Warenhandel mit Asien und Afrika abhängig vom Schiffverkehr waren17. Für Israels Parlament stand zugleich der Beschluss fest, diese Blockade als eine eindeutige Kriegserklärung zu interpretieren18. Die inzwischen unter ägyptischen Oberbefehl gestellten arabischen Armeen wurden schließlich durch Israel angegriffen. Strategisch war die israelische Armee durch ihre Luftangriffe auf ägyptische und syrische Flughäfen deutlich überlegen. Auch nahmen sie überraschend das jordanisch kontrollierte Ostjerusalem, sowie das Westjordanland ein19. Auf Drängen der UN, der Sowjetunion sowie der USA kam es am 10. Juni 1967 zu einer Waffenruhe20. Durch Israels militärische Erfolge und dem daraus resultierenden Besetzten des Westjordanlands, des Gaza-Streifens sowie Ostjerusalems und die Golan-Höhen verdreifachte sich das Staatsgebiet schlagartig – und damit auch das Palästinenser-Problem. Denn diese musste Israel nun in den besetzten Gebieten unter Kontrolle stellen.
Im November des gleichen Jahres beschloss der UNO Sicherheitsrat die Resolution 242, welche den Rückzug Israels aus den besetzten Gebieten, sowie das Problem der Flüchtlinge regeln sollte 21.
Vier Jahre später kam es zu einem überraschenden Angriff Syriens und Ägyptens auf Israel. Dieser Krieg wird auch Yom Kippur Krieg genannt, da der Angriff am jüdischen Versöhnungstag erfolgte. Syrien gelang es Dank des Überraschungsangriffs die Golan- Höhen zurückzuerobern22. Im weiteren Verlauf konnte Israels Armee die arabischen Armeen jedoch zurückdrängen, die daraufhin die Ölfördermengen massiv senkten, um Druck auszuüben. Erst 1979 konnte auf Anregen des ägyptischen Präsidenten ein Friedensprozess in Gang gesetzt, welcher mit einem Friedensvertrag unter der Bedingung der Rückgabe der ölreichen Sinai-Halbinsel in Washington besiegelt wurde23.
II. Die erste Intifada und die Al-Aqsa-Intifada als Begründung zum Bau der Sperranlagen
In den darauffolgenden Jahren kam es zwar nach außen hin zur Ruhe, allerdings nahmen die Spannungen zwischen Israelis und Palästinensern zu – nicht zuletzt wegen des enormen Siedlungsbaus der Israelis im Westjordanland24. So kam es seit dem Yom Kippur Krieg zu schätzungsweise über 4000 Angriffen gegen Israelis. Auch die Art und Weise, wie angegriffen wurde, änderte sich immer mehr zu organisierten Terrorakten gegen Israel25. Diese Spannungen führten schließlich im Dezember 1987 zur sog Intifada26. Diese Aufstände wurden brutal durch das israelische Militär bekämpft, das im Gaza- Streifen und im Westjordanland als eine Art Ersatz der Polizei eingesetzt wurde. Entsprechend hart ging dieses gegen das palästinensische Volk vor und dementsprechend hoch waren auch die zu beklagenden Opferzahlen27.
Eine logische Folge dieser Ereignisse war, dass das bis dahin eher neutrale Verhältnis zwischen Palästinensern im Westjordanland und Israelis, die nicht Siedlungen bauten, gänzlich zerstört war. Diese erste Intifada galt erst mit der Gründung der palästinensischen Autonomiebehörde als beendet28.
Die zweite Intifada, welche von den Palästinensern auch „Al-Aqsa Intifada“ genannt wird, begann im September 2000 und resultierte aus der Ankündigung des israelischen Oppositionsführers Ariel Sharon den Tempelberg besuchen zu wollen, welcher einen religiös wichtigen Ort für Moslems, wie auch für Juden darstellt29.
Die Palästinenser waren nach dem gescheiterten Camp David Gipfel ohnehin schon stark beunruhigt, da die Gründung eines eigenen Staates mit dem Scheitern dieses Gipfels wieder in weite Ferne gerückt war. Sharon befand sich mitten im Wahlkampf und wollte mit seinem Besuch des Tempelbergs demonstrieren, dass der Staat Jerusalem nicht geteilt ist und damit auch den Zugang jeder Religion zu ihrer heiligen Stätte demonstrieren30. In den darauffolgenden Tagen kam es zu ständigen Auseinandersetzungen zwischen dem israelischen Militär und Palästinensern, die sich auf das gesamte Land ausbreiteten. Noch mehr als schon bei der ersten Intifada kam es von palästinensischer Seite statt zu Straßenkämpfen, zu immer mehr organisierten und blutigen Terror- und Selbstmordanschlägen31. Israels Antwort auf die ständigen Terrorakte war der Beginn des Baus der Sperranlage zum Westjordanland und damit auch der Beginn der Frage, in wieweit eine solche Sperranlage mit nationalem und internationalen Recht vereinbar oder zu rechtfertigen ist.
III. Verlauf – Begrifflichkeit – Beschaffenheit - Folgen
Wie bereits angesprochen war die israelische Regierung unter Ariel Sharon der Ansicht, die Terroranschläge nur damit verhindern zu können, dass die Terroristen nicht mehr im Land sein sollten, woraufhin der Bau der Sperranlage beschlossen wurde, welche rund 750km um das Westjordanland reichen sollte.
Ein interessanter Aspekt dieser Sperranlage ist die Interpretation ihrer Beschaffenheit. Währen Befürworter, und somit hauptsächlich die Israelis, von einem Zaun sprechen, sehen die Gegner dieser Anlage in ihr eine Mauer32.
In der Realität ist die Sperranlage eine Mischung zwischen diesen Ansichten. Zwar besteht der Großteil aus einem elektrisch gesicherten Zaun, Gräben und Wegen für Patrouillen, doch besonders in Gebieten mit viel palästinensischer Besiedlung finden sich Abschnitte mit einer bis zu acht Meter hohen Mauer33. Gebaut ist die Anlage größtenteils auf palästinensischem Gebiet und mit ihren durchschnittlich 60 Metern Breite stellt sie eine deutliche territoriale Eingrenzung dar34. Ziel dieser Linienführung war es so viele der israelischen Siedlungen wie möglich im Westjordanland an das israelische Kerngebiet anzugliedern. Auf die ursprünglichen Waffenstillstandslinien – die wahrscheinlich auch mal eine mögliche Staatsgrenze des Staats Palästina sein könnten – wurde dabei keine Rücksicht genommen35.
Von palästinensischer Seite wird und wurde nicht mal der Bau der Sperranlage an sich so sehr kritisiert, sondern vielmehr der Verlauf durch weitestgehend palästinensisches Territorium. Weiterhin problematisch wird beim Verlauf der Anlage die enorme Eingrenzung der Palästinenser gesehen, welche auch eine nicht unerhebliche Auswirkung auf die Wirtschaft hat. So ist es für manche Bauern unmöglich gemacht worden ihre Felder zu erreichen. Andere haben keine Möglichkeit vernünftig eine nächste größere Stadt zu erreichen, da sie sich stundenlang zwischen Checkpoints hin und her bewegen müssen. Auch die ärztliche Versorgung wurde mancherorts äußerst problematisch36.
Anhand dieser ausführlich dargelegten historischen Prozesse und der daraus bis heute resultierenden Problemen soll im weiteren Verlauf dieser Arbeit deskriptiv dargestellt werden, wie der Bau der Sperranlage zwischen dem Westjordanland und dem Staat Israel juristisch betrachtet wird. Einerseits sollen dazu Entscheidungen des Internationalen Gerichthofs in Den Haag herangezogen werden, andererseits auch Entscheidungen des israelischen obersten Gerichts, welches sich auch mehrmals mit der völkerrechtlichen Vereinbarkeit seines Schutzwalls gegen Terroranschläge auseinandergesetzt hat.
[...]
1 Zwischenstaatliche Organisation die als Vorläufer der Vereinten Nationen gilt. Sie wurde nach dem Ersten Weltkrieg gegründet und hatte sich zum Ziel gemacht internationalen Frieden zu wahren und Konflikte schiedsgerichtlich beizulegen (Märker & Wagner, 2005)
2 (Timm, 2008)
3 (Bard, 2005).
4 Erster Premierminister und Verkünder der Unabhängigkeitserklärung des Staates Israel (Bar-Zohar, 2007)
5 (Vitzhum, 2010, S. 174)
6 Zuerst zionistische Untergrundorganisation während des britischen Mandats. Nach der Gründung des Staates Israel Mitglied der israelischen Streitkräfte (Britannica, 1998)
7 (Berger, 2013)
8 (Timm, 2008)
9 Heutiges Westjordanland
10 (Gilbert, 1998, S. 306)
11 (Ibrahim & Ashkenasi, 1998, S. 335).
12. (Gilbert, 1998, S. 311ff.)
13 (Krupp, 2004, S. 49)
14 (Krupp, 2004, S. 54)
15 (Gilbert, 1998, S. 326)
16 (Bouillon, 2007, S. 221)
17 (Krupp, 2004, S. 71)
18 (Schöllgen, 1996, S. 226)
19 (Gilbert, 1998, S. 394)
20 (Gilbert, 1998, S. 393)
21 (Resolution 242, 1967)
22 (Krupp, 2004, S. 103)
23 (Krupp, 2004, S. 127)
24 (Krupp, 2004, S. 167)
25 (Gilbert, 1998, S. 525)
26 Intifada: Aus dem Arabischen: Aufstand Erhebung (Duden, kein Datum)
27 (Krupp, 2004, S. 169)
28 (Gilbert, 1998, S. 526)
29 (Lauder, 2016)
30 (Schäuble & Flug, Bundeszentrale für politische Aufklärung, 2008)
31 (Schäuble & Flug, Bundeszentrale für politische Aufklärung, 2008)
32 (Schäuble & Flug, Bundeszentrale für politische Aufklärung, 2008)
33 (Putz, Israels Bollwerk gegen den Terrorismus, 2011).
34 (Schäuble & Flug, Bundeszentrale für politische Aufklärung, 2008)
35 (Putz, Israels Bollwerk gegen den Terrorismus, 2011)
36 (Putz, Israels Bollwerk gegen den Terrorismus, 2011)