Home Office. Quo vadis?

Welche Zukunft hat das Homeoffice in der modernen Arbeitswelt?


Seminar Paper, 2019

24 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Definition und Abgrenzung Homeoffice
2.1 Telearbeit im Allgemeinen
2.2 Legaldefinition Telearbeit
2.3 Homeoffice als Ausprägung der Telearbeit
2.4 Sonstige Formen der Telearbeit

3 Status Quo
3.1 Verbreitung von Homeoffice
3.1.1 EU
3.1.2 Deutschland
3.2 Rechtliche Situation
3.2.1 Arbeitsrecht
3.2.2 Arbeitsschutz
3.2.3 Rechtsanspruch auf Homeoffice
3.3 Analyse
3.3.1 Vorteile
3.3.2 Herausforderungen

4 Zukunftsaussicht
4.1 Neue Formen
4.2 Digitalisierung
4.3 Generationenwechsel

5 Praxisbeispiel IBM

6 Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Nutzung Homeoffice in EU und ausgewählten Ländern 7

Abbildung 2: Vom Arbeitsgeber zur Verfügung gestellte Tools 9

Abbildung 3: Dimensionen flexibler Arbeit 14

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Welche Zukunft hat das Homeoffice in der modernen Arbeitswelt? Im Jahr 2017 gingen Meldungen durch die Medien, dass IBM das Homeoffice abschaffen würde.1 Brisant an dieser Meldung war, dass IBM weltweit als einer der Vorreiter in Sachen Homeoffice gilt. Ist der Vorreiter IBM so modern, dass das Homeoffice Geschichte ist, bevor es im letzten Unternehmen der Republik angekommen ist? Bedeutet ein Ende des Homeoffice ein Zurück zu den alten Arbeitsformen im Stile eines „9 to 5“-Arbeitstag im Großraumbüro? Aus der Sicht des Arbeitsnehmer wird die Frage aufgeworfen, ob dieser die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten gerne in Anspruch nehmen möchte oder das Homeoffice als ein Übel von ihm erwartet wird. Droht dem Arbeitnehmer nicht durch die zunehmende Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeit die Grenzen seiner Privatsphäre und seiner Freizeit einzureißen? Oder bedeutet Homeoffice, dass sich die Arbeit an die Bedürfnisse des Arbeitnehmers anpasst und er dadurch produktiver und motivierter ist?

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Arbeitsformen existieren und welche Rolle hierbei das Homeoffice in der Zukunft hat. Dabei soll auf die unterschiedlichen Formen der Telearbeit, unter der das Homeoffice einzuordnen ist, betrachtet werden. Weiter soll die Verbreitung des Homeoffice und der Telearbeit in Deutschland mit anderen EU-Staaten verglichen werden. Die arbeitsrechtliche Situation und insbesondere den zurzeit diskutierten Rechtsanspruch auf Homeoffice soll aufgezeigt werden. Des Weiteren sollen die Vorteile und Herausforderungen des Arbeitens im Homeoffice ausgearbeitet werden. Ein Ausblick in die Zukunft soll durch die neue, alternative Arbeitsformen aber auch durch die Antreiber Digitalisierung und der zunehmenden Anzahl an digital natives in der Arbeitnehmerschaft ermöglicht werden. Anhand des Beispiels IBM soll die Anwendung des Homeoffice aufgezeigt werden.

2 Definition und Abgrenzung Homeoffice

2.1 Telearbeit im Allgemeinen

In der Arbeitswissenschaft wird die sogenannte Telearbeit (auch E-Work) als Oberbegriff für die verschiedenen Arbeitsformen bezeichnet. Unter der Telearbeit werden alle Arbeitsformen eingeordnet, bei dem die Arbeitnehmer mittels IT mit dem Arbeitgeber verbunden sind. Dabei findet die Leistungserbringung räumlich entfernt von der Betriebsstätte des Arbeitgebers statt.2 Die Telearbeit lässt sich in Abhängigkeit zu den Dimensionen Arbeitsort, Arbeitszeit, vertragliche Regelungen und technischer Infrastruktur in vier Hauptgruppen einteilen. So unterscheidet man in der Literatur zwischen Teleheimarbeit, alternierende Telearbeit, kollektive Telearbeit und mobile Telearbeit.3

2.2 Legaldefinition Telearbeit

Eine Legaldefinition des Begriffs Telearbeit wurde erstmals im Rahmen der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (kurz: ArbStättV) im November 2016 kodifiziert.4 In dem neuen § 2 VII ArbStättV wurde festgelegt, dass sich bei einem Telearbeitsplatz um einen fest eingerichteten Arbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten handelt. Für das Mobiliar, benötigte Arbeitsmittel inklusive der Kommunikationseinrichtungen und deren Installation und Bereitstellung hat der Arbeitgeber zu sorgen. Da es sich hier um „fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigte“5 handelt, könnten unter diesem Begriff die Formen der Teleheimarbeit und der alternierenden Telearbeit verstanden werden.

2.3 Homeoffice als Ausprägung der Telearbeit

Unter dem Begriff Homeoffice lassen sich die Formen Teleheimarbeit und die alternierende Telearbeit einordnen. Bei der Teleheimarbeit erfolgt die Erbringung der Arbeitsleistung überwiegend am häuslichen Arbeitsplatz. In der Betriebsstätte des Arbeitgebers wird nur hin und wieder und zu besonderen Gelegenheiten gearbeitet.6 Wechseln die Arbeitstage regelmäßig zwischen häuslichen Arbeitsplatz und Betriebsstätte des Arbeitgebers ab, so spricht man von der alternierenden Telearbeit.

2.4 Sonstige Formen der Telearbeit

Die sogenannten Satelliten- oder Nachbarschaftsbüros fallen unter die Gruppe der kollektiven Telearbeit. Hier werden einzelne Mitarbeiter oder Bereiche des Unternehmens räumlich ausgelagert. Die Telearbeitsplätze können nach den räumlichen Kriterien wohnortnah oder in der Nähe zum Kunden eingerichtet werden. Mit weitgehender Ungebundenheit an einen bestimmten Ort kann die mobile Telearbeit charakterisiert werden. Durch den Einsatz moderner IT und hier insbesondere durch mobile Lösungen und Cloud-Computing kann von vielen verschiedenen Orten gearbeitet werden.7

3 Status Quo

3.1 Verbreitung von Homeoffice

3.1.1 EU

Die vorliegenden Daten zur Verbreitung der Arbeitsform Homeoffice stammen von der Europäischen Statistikbehörde Eurostat aus dem Jahr 2018. Bei der Erhebung wurden die Individuen unter anderem befragt, ob diese Homeoffice machen und in welcher Häufigkeit dies getan wird. Dabei zeigt sich, dass in Deutschland der Anteil der Homeoffice-Nutzer bei gewöhnlicher Häufigkeit knapp dem EU-Durchschnitt entspricht. Unterdurchschnittlich ist jedoch die gelegentliche Nutzung des Homeoffice der Arbeitnehmer im Vergleich zum EU-Durchschnitt. Im Vergleich zu den beiden dargestellten Spitzenreitern Niederlande und Österreich besteht ein größerer Unterschied. Der hohe Anteil in den Niederlanden kann auch auf den Rechtsanspruch auf Homeoffice begründet sein.

Abbildung1: Nutzung Homeoffice in EU und ausgewählten Ländern

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Eurostat, Labour Force Survey, 2019.

3.1.2 Deutschland

Wie bereits im Abschnitt3.1.1dargestellt, ist die Nutzung des Homeoffice als Arbeitsform unterhalb des EU-Durchschnitts. Ähnliche Zahlen konnten bei einer Umfrage der Initiative D21 festgestellt werden. Auf die Frage „Nutzen Sie bei Ihrer derzeitigen Tätigkeit Telearbeit, Homeoffice oder mobiles Arbeiten?“ antworteten 84 Prozent mit Nein.8 Zu beachten ist, dass von diesen 84 Prozent insgesamt 21 Prozent mit „Habe daran kein Interesse, möchte das nicht“9 antworteten. Die Nutzung von Homeoffice hat zeitweilen unter den Arbeitnehmern stagniert, so hat sich die Anzahl der Heimarbeiter zwischen 2008 und 2015 kaum verändert.10 Als Grund für diese Stagnation wird unter anderem die deutsche Arbeitskultur verantwortlich gemacht. So herrsche in deutschen Unternehmen immer noch eine für die Inanspruchnahme und Nutzung von Homeoffice hinderliche, starke anwesenheitsorientierte Arbeitskultur. Diese Anwesenheitskultur sorgt dafür, dass die Anwesenheit mehr zählt als die tatsächliche Performance.11

Darüber hinaus spielt neben der im Unternehmen gepflegte Kultur auch die Ausstattung der Mitarbeiter mit entsprechender Hardware und der zur Verfügung gestellten Tools eine Rolle. InAbbildung 2sind die von den Arbeitsgebern zur Verfügung gestellten Geräte und Tools dargestellt, welche für das Arbeiten im Homeoffice je nach Voraussetzung notwendig sind. Aus technischer Sicht kann geschlussfolgert werden, dass mehr Homeoffice möglich wäre je besser die Ausstattung.

Abbildung2: Vom Arbeitsgeber zur Verfügung gestellte Tools

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: o.V., Initiative D21, S. 52.

3.2 Rechtliche Situation

3.2.1 Arbeitsrecht

Wie bereits im Abschnitt2.2dargestellt, wurden erstmals die groben Anforderungen und eine Definition von Homeoffice als Teleheimarbeit und alternierende Telearbeit in der ArbStättV aufgenommen. Die Einführung eines Homeoffice muss zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Einigung oder einer arbeitsrechtlichen Regelung vereinbart worden sein. Der Arbeitgeber kann die Einrichtung des Homeoffice nicht einseitig entscheiden und anweisen. Rechtlich gesehen, ist der Angestellte in Teleheimarbeit oder alternierenden Telearbeit nicht mit dem Heimarbeiter-Begriff im Sinne des Heimarbeitsgesetz zu verwechseln. Heimarbeiter sind im rechtlichen Sinn keine Arbeitnehmer.12

3.2.2 Arbeitsschutz

In Sachen Arbeitsschutz gilt auch bei einem Angestellten in Homeoffice das Arbeitsschutzgesetz (kurz ArbSchG). So hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung (kurz: GBU) für die Tätigkeit zu erstellen (§ 5 I ArbSchG). Darüber hinaus wurden in der geänderten ArbStättV neben der Pflicht zur Beurteilung des Arbeitsplatzes durch die Arbeitgeber (§ 3 ArbStättV) auch die Unterweisung des Arbeitnehmers festgelegt (§ 6 ArbStättV). Im Anhang der Verordnung wurden unter der Nummer 6 die Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen geregelt. Diese Arbeitgeberpflichten setzen jedoch voraus, dass der Arbeitnehmer die Durchführung zur Erfüllung dieser Pflicht gestattet, da der Arbeitgeber aufgrund der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Grundgesetz) kein Zutrittsrecht hat. Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetz mit den entsprechenden Regelungen für Ruhepause und Ruhezeiten, Verbot von Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie das Betriebsverfassungsgesetz gelten ebenfalls uneingeschränkt für Homeoffice-Arbeitsplätze.

[...]


1 Vgl.Grimm, K., IBM, 2017.

2 Vgl.Müller, M., Telearbeit, 2001., S. 23 ff.

3 Vgl.Büssing, A. et. al., Telearbeit, 2003, S. 13 ff.

4 Vgl.o.V., Arbeitsschutzverordnungen, 2017, S. 2681.

5 § 2 VII ArbStättV

6 Vgl.Wank, R., Telearbeit, 1997, S. 12.

7 Vgl.Weiss, M., et al., Arbeit 21, 2001, S. 20.

8 Vgl.o.V., Intitiative D21, 2018, S. 51.

9 Vgl. Ebd.

10 Vgl.Arnold, D., et al., Mobiles Arbeiten, 2015, S. 7;Von Brenke, K., Heimarbeit, 2014, S. 131 f.

11 Vgl. o.V., BMFSFJ Teilzeit, 1999, S. 17.

12 Vgl. BAG Urteil vom 24.8.2016, 7 AZR 342/14

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Details

Title
Home Office. Quo vadis?
Subtitle
Welche Zukunft hat das Homeoffice in der modernen Arbeitswelt?
College
University of applied sciences Frankfurt a. M.
Grade
1,7
Author
Year
2019
Pages
24
Catalog Number
V507055
ISBN (eBook)
9783346051813
ISBN (Book)
9783346051820
Language
German
Keywords
home, office, welche, zukunft, homeoffice, arbeitswelt
Quote paper
Agatino Puglisi (Author), 2019, Home Office. Quo vadis?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/507055

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Title: Home Office. Quo vadis?



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