Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis zwischen den Vereinigten Staaten und den UN-Menschenrechtsgremien. Sie soll zu einem besseren Verständnis dieses Verhältnisses beitragen. Im Juni 2018 verkündete US-Präsident Donald Trump, dass sein Land den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verlassen wird. Das Gremium sei eine „heuchlerische und eigennützige Organisation“ (Spiegel Online 2018), sagte die amerikanische UN-Botschafterin Nikki Haley. Nachdem die USA bereits aus dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Atom-Abkommen mit dem Iran ausgestiegen waren, bedeutet der Rückzug aus dem Menschenrechtsrat einen weiteren Bruch mit der multilateralen Weltordnung, die die USA nach dem Zweiten Weltkrieg mit aufgebaut hatten.
Dieser Rückzug kam aus der Sicht vieler Beobachter nicht überraschend: Schon lange hatten die Vereinigten Staaten mit dem Menschenrechtsrat bzw. dessen Vorgänger, der UN-Menschenrechtskommission, gehadert und schon öfter einen Ausstieg in Erwägung gezogen. Das Verhältnis zwischen den USA und den UN-Gremien für Menschenrechte kann daher durchaus als seit vielen Jahren schwierig bezeichnet werden.
Um Gräuel wie den Zweiten Weltkrieg und den Genozid an den europäischen Juden künftig zu verhindern, betrachteten die Autoren der Charta der Vereinten Nationen drei Themen als interdependente Kernaufgaben: Frieden, Entwicklung und Menschenrechte. Zur Förderung und zum Schutz Letzterer wurde 1946 die Menschenrechtskommission als Unterorgan des Wirtschafts- und Sozialrats der UN (ECOSOC) gegründet. Sie und ihr Nachfolgegremium, der Menschenrechtsrat, waren bzw. sind eine wichtige Säule im Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen. Die Menschenrechtskommission bestand anfangs aus 18 Mitgliedstaaten, darunter alle ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats. Die Mitglieder der Kommission wurden vom ECOSOC für drei Jahre gewählt wurden und konnten sich einer unmittelbaren Wiederwahl stellen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Forschungsdesign
2.1. Prinzipal-Agent-Theorie
2.2. Probleme der Delegation
2.3. Gründe für Delegation
2.4. Autorität und Autonomie
3. Die Menschenrechtskommission und der Menschenrechtsrat der UN
3.1. Entstehung der Menschenrechtskommission
3.2. Aufgaben und Funktionsweise der Menschenrechtskommission
3.3. Von der Menschenrechtskommission zum Menschenrechtsrat
3.4. Aufgaben und Funktionsweise des Menschenrechtsrats
4. Delegation und Autonomie im Verhältnis zwischen den USA und den UN-Menschenrechtsgremien
4.1. Gründe für und Probleme durch Delegation
4.2. Autorität und Autonomie
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das ambivalente Verhältnis zwischen den Vereinigten Staaten und den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen unter Anwendung des Prinzipal-Agent-Ansatzes. Ziel ist es, zu analysieren, warum die USA Macht an diese Gremien delegierten, welche Probleme dabei auftraten und wie die Gremien Autorität sowie Autonomie generierten, was letztlich zur kritischen Haltung und zum Austritt der USA führte.
- Anwendung des Prinzipal-Agent-Ansatzes zur Untersuchung internationaler Organisationen
- Analyse der Beweggründe und Probleme bei der Delegation von Macht an UN-Menschenrechtsgremien
- Untersuchung der Entstehung und Funktionsweise der Menschenrechtskommission und des Menschenrechtsrats
- Analyse von Autorität und Autonomie internationaler Organisationen aus US-Perspektive
- Diskussion der Kosten-Nutzen-Rechnung der USA im Kontext ihrer Mitgliedschaft in den UN-Menschenrechtsgremien
Auszug aus dem Buch
4.1. Gründe für und Probleme durch Delegation
Auch wenn die USA zunächst gegen die Gründung des Menschenrechtsrats votierten, diesem erst später beitraten und 2018 wieder ausstiegen, haben sie dennoch viele Jahre lang Autorität an die UN-Menschenrechtsgremien delegiert. Im Folgenden wird argumentiert, dass diese Delegation mit einem Lock-in sowie mit Spezialisierung und damit Arbeitsteilung begründet werden kann. Weitere Gründe für Delegation nach Hawkins et al. (2006) können nicht identifiziert werden.
Die Vereinigten Staaten spielten eine große Rolle bei der Gründung und Ausgestaltung der Vereinten Nationen und deren Einsatzes für die Menschenrechte. Zwar gab es in den 1940er Jahren innenpolitische Widerstände gegen das Vorhaben der US-Regierung, das Thema der Menschenrechte in die UN-Charta aufzunehmen. Kritiker fürchteten vor allem den Verlust von nationaler Souveränität. Dennoch konnte sich die Regierung gegen die kritischen Stimmen durchsetzen und auch andere Staaten davon überzeugen, die Menschenrechte in der UN-Charta ausdrücklich zu erwähnen (Rivlin 2008: 359f.).
Mit Blick auf die Gründung des Menschenrechtsrat 1946 kann ein mögliches Motiv für das Engagement der USA ein versuchter Lock-in sein. Wie eingangs beschrieben, kann es für Staaten lohnenswert sein, eine Institution zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe zu gründen, um darin den eigenen Einfluss zu sichern. Es kann argumentiert werden, dass die USA als Mitbegründer der Menschenrechtskommission ihre damals dominierende Position dazu nutzen wollten, den eigenen Einfluss auf die internationale Menschenrechtspolitik zu sichern und zudem die Formulierung und Durchsetzung von Menschenrechtsnormen nicht allein anderen Mächten zu überlassen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des US-Austritts aus dem Menschenrechtsrat ein und skizziert den Aufbau sowie die methodische Grundlage der Arbeit.
2. Forschungsdesign: Das Kapitel erläutert den Prinzipal-Agent-Ansatz als theoretisches Werkzeug zur Analyse internationaler Organisationen sowie die zentralen Konzepte der Delegation und Autonomie.
3. Die Menschenrechtskommission und der Menschenrechtsrat der UN: Es erfolgt eine detaillierte Beschreibung der Entstehungsgeschichte, Aufgaben und Funktionsweisen der beiden aufeinanderfolgenden UN-Menschenrechtsgremien.
4. Delegation und Autonomie im Verhältnis zwischen den USA und den UN-Menschenrechtsgremien: Dieses Kapitel analysiert die Gründe für die Delegation durch die USA, die dabei auftretenden Probleme sowie die von den Gremien generierten Formen von Autorität und Autonomie.
5. Fazit: Das Fazit beantwortet die Forschungsfrage, fasst die zentralen Ergebnisse der Analyse zusammen und diskutiert die Grenzen der Untersuchung sowie Ansätze für weiterführende Forschung.
Schlüsselwörter
Vereinigte Staaten, Menschenrechtsrat, Menschenrechtskommission, Vereinte Nationen, Prinzipal-Agent-Theorie, Delegation, Agency slack, Autorität, Autonomie, Politisierung, Internationale Organisationen, Menschenrechte, Außenpolitik, Lock-in, Spezialisierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das komplexe und spannungsreiche Verhältnis zwischen den USA und den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen im Zeitverlauf.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind internationale Beziehungen, Menschenrechtspolitik, die Theorie internationaler Organisationen sowie das Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und multilateraler Zusammenarbeit.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist zu erklären, warum die USA Macht an die UN-Menschenrechtsgremien delegiert haben und warum diese Beziehung unter dem Gesichtspunkt des Prinzipal-Agent-Modells als gescheitert angesehen wurde.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine qualitative Inhaltsanalyse von Primär- und Sekundärliteratur unter Anwendung des theoretischen Rahmens der Prinzipal-Agent-Theorie.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung, eine historische Aufarbeitung der UN-Gremien sowie eine konkrete Analyse der Entscheidungsprozesse und Interessenkonflikte zwischen den USA und den Menschenrechtsgremien.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Delegation, Prinzipal-Agent-Theorie, Agency slack, Autorität, Autonomie sowie das Spannungsfeld zwischen den USA und der UN-Menschenrechtspolitik charakterisiert.
Wie bewertet die Arbeit den Austritt der USA aus dem Menschenrechtsrat?
Der Austritt wird als Konsequenz einer negativen Kosten-Nutzen-Rechnung gedeutet, bei der aus US-Sicht die Autonomie der Gremien und die damit verbundene Politisierung den ursprünglichen Nutzen der Delegation überwogen haben.
Was versteht die Arbeit unter "halbem" Slippage?
Die Arbeit bezeichnet damit eine Verschiebung des Handelns der UN-Gremien weg von den Präferenzen der USA hin zu den Interessen anderer Staaten, ohne dass die Gremien dabei jedoch als rein autonom handelnde Akteure mit eigenen Interessen im Sinne der Theorie fungierten.
- Citation du texte
- Philipp Ruiz (Auteur), 2018, Das Verhältnis zwischen den USA und den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/507372