Ideologische Grundlagen und rassenpolitische Aufgaben eines nationalsozialistischen Instruments am Beispiel des "Lebensborn e.V."


Tesis de Máster, 2019

93 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2. Ideologische Grundlagen und nationalsozialistische Rassenpolitik
2.1 Der Sozialdarwinismus und die Idee der „Menschenzüchtung“
2.2 Nationalsozialistische Rassenideologie, Wohlfahrtsverständnis und bevölkerungspolitische Ziele
2.3 Der neue „Mutterkult“ im Spannungsfeld zeitgenössischer Moralvorstellungen
2.4 Nationalsozialistische Rassenpolitik
2.4.1 Juristische Maßnahmen zur Prävention rassepolitisch unerwünschter Schwangerschaften
2.4.2 Geburtenfördernde Gesetzgebung und Praxis im „Dritten Reich“

3. Das Konzept des Lebensborn e.V.
3.1 Führung und Struktur
3.2 Selbstverständnis und Zielsetzung
3.3 Aufgaben
3.4 Vereinsmitgliedschaft und Finanzierung
3.5 Geheimhaltung
3.6 Rassenideologische Vereinspraxis
3.6.1 Ideologische Einstellung und „Arisierung“ der Ärzteschaft
3.6.2 Rassenideologische Auslese der Lebensborn-Mütter und -Väter
3.6.3 „Eindeutschung“ von Kindern aus Europa
3.6.4 Beteiligung an der nationalsozialistischen „Euthanasie“

4. Das Heim ‚Friesland‘ in Löhnhorst
4.1 Das Herrenhaus Hohehorst
4.2 Personal
4.2.1 Heimleitung und ärztliche Betreuung
4.2.2 Verwaltung
4.2.3 Schwestern
4.3 Finanzierung und Kostenerstattung
4.4 Aufnahme- und Entlassungsprozess
4.5 Alltag im Lebensbornheim
4.5.1 Freizeitgestaltung
4.5.2 Verpflegung
4.5.3 Probleme im Zusammenleben
4.6 Gesundheitszustand in den Heimen
4.6.1 Stillzwang
4.6.2 Hygiene
4.6.3 Krankheitsfälle und Kritik an medizinischer Versorgung
4.6.4 Säuglingssterblichkeit
4.7 Ideologische Praxis im Heim
4.7.1 Namensgebungen und andere Feierlichkeiten
4.7.2 Weltanschauliche Schulungen
4.8 Heim ‚Friesland‘ ab 1941
4.8.1 Evakuierung und eingeschränkter Betrieb bis 1944
4.8.2 Die norwegischen „Deutschenkinder“ im Heim Friesland
4.8.3 Hohehorst und der Lebensborn nach Kriegsende

5. Fazit

6. Ungedruckte Quellen

7. Gedruckte Quellen

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Heilig soll uns sein jede Mutter guten Blutes“1 – dieses Mantra Heinrich Himmlers verbalisierte den dem Nationalsozialismus inhärenten Wunsch nach quantitativem bei gleichzeitig „qualitativ hochwertigem“ Bevölkerungswachstum pointiert. Um diesem Ziel Rechnung zu tragen, wurde fast drei Jahre nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten im Januar 1933 ein Verein gegründet, dessen Quintessenz sich in eingangs erwähntem Zitat, welches als Leitlinie des Vereins diente, widerspiegelte: der Lebensborn e.V.. Ende 1935 gegründet und nach und nach dem direkten Protektorat Himmlers unterstellt, unterstützte er primär ledige Schwangere und Mütter. Bereits mit der Namenswahl verdeutlichte der Verein sein Selbstverständnis: „Born“ bezeichnet im Niederdeutschen einen Brunnen oder eine Quelle2 und versinnbildlichte somit im nationalsozialistischen Rassekompendium einen Quell des „arischen“ Lebens.

Der Leitgedanke des Lebensborn wurzelte tief sowohl in Ursprung als auch Selbstverständnis des Nationalsozialismus. Deutschland sah sich im Laufe der 1920er Jahre mit einem zunehmendem Bedeutungsverlust auf der internationalen Bühne konfrontiert; das noch vor dem Ersten Weltkrieg herrschende deutsche Selbstbewusstsein einer Weltmacht war im Begriff zu zerbrechen. Während der demokratische Ansatz der Weimarer Republik diesem Umschwung scheinbar ohnmächtig gegenüberstand, bot der Nationalsozialismus mit der Glorifizierung des eigenen Volkes eine einfache, aber wirkmächtige Kompensation dieser internationalen „Demütigungen“. Der starke Wunsch der Deutschen nach einer nationalen Identität, einer Gemeinschaft fernab von Hungersnöten, Klassenkampf und innereuropäischen Nachkriegsspannungen fand in den nationalistischen Strömungen seine finale Destination.3 Hitlers unilaterale Macht in diesem neuen Staatsgefüge bedingte sich aus der Sakralisierung seiner selbst, trat er doch als Messias und Personifizierung des neuen Weltbildes höchstselbst in Erscheinung.4 Der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf der einen und Personenkult auf der anderen Seite vermengten sich und ebneten den Weg von Adolf Hitler zum „Führer“ und der Genese einer faschistischen Dystopie ungeahnten Ausmaßes.

Die Rückbesinnung auf angeblich alte germanische Werte diente fortan als Mittel zum Zweck, bevor der geweckte Ahnenstolz seine Herrenmenschengesinnung gänzlich offenbarte. Sie bildete den inneren Kern von Hitlers Machtprogramm und bestimmte fortan das Handeln der Nationalsozialisten. Die sogenannte Rassenhygiene, welche Menschen nach evolutionsbiologischen Gesichtspunkten in „wert“ und „unwert“ klassifizierte, wurde zur Staatsdoktrin erhoben. Mit dieser durch Hitler und die NSDAP vertretenen Ideologie an der politischen Spitze Deutschlands radikalisierten sich auch gesellschaftliche Prozesse und Ansichten in drastischem Maße. Schnell war die deutsche Gesellschaft durchdrungen von selektionistischem Fanatismus, welcher von Kreissaal bis Sterbebett jeden tangierte. Dieser zeigte sich sowohl im Umgang mit der „erbkranken“ Bevölkerung als auch in dem mit „wertvollen“ Menschen. Denn die Verfolgung und Unterdrückung von Juden und anderen „Minderwertigen“ wurde naturgemäß von einer Höherstellung der „arischen Rasse“ kontrastiert. Diese Gegenpole gipfelten auf der einen Seite in der Ermordung „Lebensunwerter“, auf der anderen in „Arier-Zuchtplänen“. Volker Koop schlussfolgert daraus treffend, dass „Euthanasie und Geburtenpolitik [...] im NS-Reich zwei Seiten ein und derselben Medaille“ waren.5 Die „positive“ Seite dieser Selektionsideologie folgte der Prämisse, dass das deutsche Volk durch eine starke Geburtenzahl die Macht hätte, die Weltherrschaft zu erringen und langfristig zu halten.6 Dieser Utopie der quantitativ überlegenen deutschen Bevölkerung stand reell jedoch nicht nur die systematische Massenvernichtung, sondern auch eine stetig sinkende Geburtenzahl gegenüber. Himmler machte dafür besonders Abtreibungen sowie Homosexuelle verantwortlich. Die Einrichtung der Lebensbornheime sollte zumindest ersteres verhindern und eine Bevölkerungspolitik etablieren, deren Fokus in besonderem Maße auf der „deutschen Mutter“ und der Generierung von möglichst viel „hochwertigem“ Nachwuchs lag.7

Dennoch ist der Lebensborn e.V. als spezifische, sozial- und rassenpolitische Manifestation außerhalb der akademischen Blase des Historikers nur wenigen geläufig. Im populärwissenschaftlichen Diskurs fehlen insbesondere fachlich solide Tatsachenberichte, mangelt es dem Verein als „karitativer“ und hochgradig bürokratisierter Einrichtung am morbiden Schrecken nationalsozialistischer Massenvernichtung, welche augenscheinlich mehr Sensationslust beim Leser zu wecken vermag. Während der Holocaust und auch in zunehmendem Maße die Zwangssterilisation und „Euthanasie“ von „Minderwertigen“ im Nationalsozialismus in großer Intensität wissenschaftlich aufgearbeitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, zeichnet sich in anderen Bereichen nationalsozialistischer Sozialpolitik ein fortwährendes Desinteresse ab, welches allzu leicht zu Mystifizierung oder Vergessen führt. Daher gleicht das Aufbringen des Themas meist dem Öffnen der pandorischen Büchse, dem Initiator schlägt nicht selten Unwissenheit, Gleichgültigkeit oder Sensationsgier entgegen. Bereits 1985 stellte der Historiker Georg Lilienthal fest, dass bis dato wenig wissenschaftliche Grundlagenforschung zum Lebensborn betrieben wurde. Seiner Ansicht nach existieren zwei gegensätzliche Meinungen zum Vereinszweck: Der Lebensborn als „Zuchtanstalt“ und somit ein mehr oder minder staatlich gefördertes „Bordell“ versus der Verein als karitative Einrichtung. Erstere wird häufig von der Unterhaltungsindustrie und Boulevardblättern genutzt und garantiert durch ihren reißerischen Charakter gute Absatzzahlen. Zweitere hingegen wird, manchmal gezielt, manchmal unbeabsichtigt, zur Verharmlosung der nationalsozialistischen Verbrechen herangezogen.8 Diese zwei Tendenzen verlieren trotz wissenschaftlicher Aufbereitungsversuche nur wenig an Fahrtwind, was sich aus der Entstehungsgeschichte beider ergibt.9 Denn nicht nur heute ist die Quellen- und Wissenslage rund um den Lebensborn lückenhaft. Es lässt sich vielmehr beobachten, dass bereits zur Existenzzeit des Vereins wenig Konkretes über ihn in öffentlichen Sphären bekannt war und erste Mystifizierungsprozesse einsetzten. Daher sind die meisten Gerüchte keine Erfindung der kontemporären Klatschpresse. Schon 1944 erreichten den Lebensborn Anfragen bezüglich der „Begattungsstätten“, welche angeblich den Kontakt zwischen „potenten SS-Männern“ und „arisch einwandfreien“ Frauen herstellten und die dort gezeugten Kinder im Schoß einer nationalsozialistischen Elite gemäß ihrem rassischen Idealbild erzogen.10 Obwohl bereits Himmler und der Stab des Lebensborn vehement gegen diese Problematik vorgingen und vor ausführlichen Befragungen nicht zurückschreckten, hielten sich die Legenden und beeinflussten die Berichterstattung und öffentliche Wahrnehmung auch weit nach 1945 maßgeblich.11 Berichte wie der des amerikanischen „LIFE“-Magazins über das nach Kriegsende in der US-Exklave liegende Heim ‚Friesland‘ und die dort gezüchteten „arischen Superbabys“ untermauerten insbesondere die internationale Sichtweise nachhaltig.12 Dennoch ließ sich auch damals bereits eine konträre Bewegung erkennen; viele erlagen der lebensbornschen Selbstdarstellung als karitativer Heilsbringer der ledigen Mutter in Not. Diese Tendenz überwog im öffentlichen Diskurs und war auch während der Nürnberger Prozesse zu beobachten, wo Richter aus diesem Glauben heraus stringent milde Urteile fällten. Sie sprachen die angeklagten Mitglieder des Lebensborn-Vorstandes lediglich der Mitgliedschaft in der SS als krimineller Organisation für schuldig. Die Anklagepunkte der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden aufgrund der Einschätzung des Lebensborn als gemeinnützige Organisation fallen gelassen.13 Positiv gestimmte Berichte über den Verein extrahieren ihren Wahrheitsanspruch auch heute noch aus jener richterlichen Autorität.

Als Fürsorgeeinrichtung für Mütter hatte der Verein einen mittelbaren Einfluss auf ganze Familienstrukturen sowie unmittelbar auf tausende Kinder. Dennoch bleibt die Lebensrealität von „rassisch wertvollen“ Familien und Kindern in der Forschung oft unbeachtet, verblasst sie doch vor dem Hintergrund von Verfolgung und Vernichtung epischen Ausmaßes. Wolfgang Benz lokalisiert das Forschungsfeld der kindlichen Sozialisierung und Traumatisierung im Nationalsozialismus daher zwischen „terra incognita [...] [und] Mythenreich“.14 Dies bringt jedoch eine neue Brisanz in jeden nationalsozialistischen Bereich, welcher Kinder in besonderem Maß involvierte: Die Machthaber des Nachkriegsdeutschlands wurden fast ausnahmslos in diesem gesellschaftlichen Kontext geprägt und sozialisiert, eine Tatsache, welche trotz ihres wirkmächtigen Nachhalls sehr selten im Fokus steht.15 Das Thema behandelt somit einen Bereich nationalsozialistischer Rassenpolitik, deren Arm tief in Familienstrukturen reichte und zahlreiche Identitäten sowie nachfolgende Generationen prägte und daher auch heute noch von neuralgischer Aktualität ist.

Aufgrund dessen lässt sich diese Arbeit als interdisziplinärer Ansatz verstehen, verortet zwischen Historik, Sozialwissenschaften, Psychologie und Politik. Diese Herangehensweise ergibt sich nicht nur automatisch, im Gegenteil, sie ist in vielen Themengebieten höchst wünschenswert. Wolfgang Benz erklärt diesen Sachverhalt sehr pointiert. Ihm zufolge reiche das wissenschaftliche Equipment eines Historikers zwar für die korrekte Rekonstruktion und Wiedergabe eines Ereignisses; die psychologische Dimension der Einzelschicksale sowie das durch sie geprägte kollektive Gedächtnis ganzer Bevölkerungsgruppen verorteten sich jedoch eher im Zuständigkeitsbereich von Psychologen und Soziologen. Somit erschließt sich der volle historische und soziokulturelle Umfang erst bei einer Betrachtung, welche die natürlichen Grenzen einer Disziplin als fluid wahrnimmt.16 Der Versuch, als Einzelperson gemäß diesen Credos interdisziplinär zu arbeiten, birgt allerdings auch ein Bouquet an Fallstricken. Des Historikers laienhafte Westentaschenpsychologie ist schnell erschöpft und mündet in falschen, nur oberflächlich schlüssigen Deduktionen. Psychoanalytisch arbeitende Disziplinen ohne historisches Fundament hingegen erliegen leicht den allzu reißerischen Mären – im Fall des Lebensborn den Geschichten über die Heime als „Zuchtanstalten“ für potente SS-Männer und blauäugige Blondinen.17 Aufgrund dessen versteht sich diese Arbeit primär als eine historische – ohne jedoch die Augen zu verschließen vor angrenzenden Fachgebieten. Hierin begründet sich auch das wissenschaftliche Interesse dieser Arbeit. Denn auch der der Akkuratesse verschriebene Wissenschaftler muss der Realität Rechnung trage. Und in dieser generiert der Leser anderen Fachbereichs sein Wissen aus der Unterhaltung und weniger dem wissenschaftlichen Diskurs, was häufig zu einer Dekontextualisierung einzelner Themengebiete führt. Die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit bedarf daher größtmöglicher Transparenz und Weitblicks, sind doch die vorurteilsfreie Recherche und kontextualisierte, massentaugliche Aufbereitung fachlichen Neulands die Kernkompetenzen des Historikers. In der fachwissenschaftlichen Auseinandersetzung mit weniger erforschten Themengebieten und ihres Wirkens auf das kollektive Gedächtnis komprimiert sich somit die sinnstiftende gesellschaftliche Funktion des Historikers.

Die Entwicklung einer leitenden Forschungsfrage unterlag, wie so oft, auch bei dieser Arbeit einem mehrschichtigen Prozess. Die vermutlich am naheliegendste Leitfrage, welche zu Beginn der Forschungsarbeit im Raum stand, bezog sich auf die Grundsätzlichkeit der Vereinsexistenz. War der Lebensborn eine karitative, gemeinnützige Einrichtung? Bereits für die Richter in den Nürnberger Prozessen war die Notwendigkeit dieser Feststellung elementar. Denn die Verifikation respektive Falsifikation dieser Selbstdarstellung war ausschlaggebend, um den Lebensborn juristisch sowie moralisch zu verurteilen, oder aber ihn von jeglicher bösen Absicht freizusprechen und als philanthropisch anzuerkennen. Als Historiker jedoch, mit Einsicht in Originaldokumente und dem gezielten Heranziehen differenzierter und fundierter wissenschaftlicher Literatur, kommt alsbald die Erkenntnis, dass diese Frage einer Reductio ad absurdum gliche. Dass der Lebensborn ein rassepolitisches Instrument der SS war, um nicht jedes Leben, sondern lediglich das gewünschte „arische“ zu fördern, und somit die Kehrseite der strategischen, rassisch motivierten Ausmerze jeglichen „unwerten Lebens“ bildete, steht schnell außer Frage. Eine genaue Analyse des Vereins, welche diese Hypothese untermauert, darf natürlich nicht fehlen. Dennoch, wichtiger und somit argumentationsleitend soll die rassepolitisch motivierte Arbeit des Vereins und die daraus resultierende Alltagspraxis in den einzelnen Heimen sein, welche unmittelbaren Einfluss auf zahlreiche Frauen und Kinder hatte. Auch die Emergenz der karitativen Fassade und deren vorbehaltlose Akzeptanz, nicht nur innerhalb der deutschen Bevölkerung, sondern auch unter den internationalen Richtern der Nürnberger Prozesse sowie vielen Autoren von vermeintlichen Sachbüchern, soll genauer beleuchtet werden. Denn hier können schnell Schlüsse über den Deutschen als nationalsozialistischen Enthusiasten oder den Richter als amtsmüden und vor dem wartenden Berg an nationalsozialistischen Grausamkeiten kapitulierenden Bürokraten, welcher dankbar einfachen Erklärungen folgte, gezogen werden. Dies wären jedoch Simplifikationen, welche der Komplexität und Vielschichtigkeit des Themas nicht gerecht werden würden. Vielmehr müssen die Ereignisse und ideologischen Strömungen der vorherigen Jahrzehnte im Speziellen, gepaart mit wachsenden nationalistischen Tendenzen in ganz Europa im Allgemeinen berücksichtigt werden. So hatten sich viele augenscheinlich aus den Denkmustern des Nationalsozialismus erwachsene rassische Ansichten bereits in den vorangegangenen Jahrzehnten gefestigt. Die NSDAP nutzte die Politikverdrossenheit und Unzufriedenheit der Bevölkerung für einen politischen Kurswechsel, um sich dann rasant jeglicher Kontrolle zu entziehen.

Das Phänomen des Lebensborn bietet einen exzellenten Forschungsgegenstand, um die Metamorphose von Ideologien zu Realität zu beobachten.18 Daran orientiert sich auch der Aufbau dieser Abhandlung. Um das Konzept des Lebensborn in seiner Gänze erfassen zu können, ist das Studium der zugrundeliegenden Ideologie unerlässlich. Inhaltlich beginnt die Arbeit daher mit der Metaebene von Sozialdarwinismus und Rassenhygiene, deren Progression durch die Nationalsozialisten den ideologischen Nährboden sowohl für den Umgang mit „rassisch Wertvollen“ als auch Behinderten bildete. Des Weiteren sollen die gesellschaftlichen Voraussetzungen, welche den sozialen Rahmen bildeten und die Entstehung der Heime begünstigten, nicht außer Acht gelassen werden. Denn der Bedarf nach anonymen Entbindungsheimen in den 30er und 40er Jahren ist untrennbar mit den herrschenden Vorstellungen von Tugend und Moral verwoben. Im nachfolgenden Schritt soll die juristische Komponente dargelegt werden, in welcher sich die NS-Rassenpolitik vollzog. Denn trotz diktatorischem Allmachtsanspruch wurden die meisten Handlungen im Vorfeld rechtlich legitimiert. Hier sollen nicht nur die Gesetzesnovellierungen, welche auf den Schutz und die Stärkung der ledigen Mutter zielten, beachtet werden. Auch jene Rechtsprechung, welche aus eugenischen Gründen Verfolgung, Verstümmelung und Mord rechtlich absicherte, soll Beachtung finden. Denn gemeinsam bildeten sie eine einander bedingende Einheit der NS-Sozialpolitik.

Dieser strukturelle Rahmen bildet die Basis für die darauffolgende Betrachtung und Analyse von Struktur und Konzept des „Lebensborn“ als solches sowie der rassenideologischen Umgangsmaximen, welche den Heimen inhärent waren. Letzteren soll ein nicht unerheblicher Teil der Abhandlung gewidmet werden, da sie für die abschließende Beurteilung des Lebensborn von äußerster Wichtigkeit sind. Um das komplexe, überregionale Thema greifbar zu machen, soll das zugrunde liegende Konzept in dieser Abhandlung anschließend dekonstruiert und als konkrete Einzelfallanalyse beendet werden. Diese Arbeit versteht sich daher teilweise als regionalgeschichtlicher Aufsatz und untersucht das Heim ‚Friesland‘, welches auf dem Gut Hohehorst in Löhnhorst bei Bremen angesiedelt war, um Aufbau, Alltag und Problematiken des Vereins und die sich manifestierende Ideologie exemplarisch darzustellen. Diese Herangehensweise wurde bewusst gewählt – bietet Mikrogeschichte schließlich eine spannende Möglichkeit, übergeordnete Prozesse im Detail anhand der Lebenswelt Einzelner zu sehen und so ein besseres Verständnis für deren ideologische Wirkungsmacht zu erhalten. Die reale Umsetzung vollzog sich schließlich nur selten innerhalb der institutionellen Mustervorgaben. Auch darf nicht vergessen werden, dass insbesondere eine Institution wie der Lebensborn in besonderem Ausmaß Einzelschicksale produzierte, deren Hypothek noch bis in die Gegenwart Bestand hat. Daraus ergibt sich eine gewisse Art der Obliegenheit der Historik, den Einzelnen nicht im Konglomerat der Massen zu vergessen.

Die Quellen - und Forschungslage zu Sozialdarwinismus, Rassenhygiene, Nazi-Ideologie und -Rechtsprechung ist äußerst reichhaltig. Sozialdarwinistische und eugenische pseudowissenschaftliche Schriften entstanden im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert in Hülle und Fülle. Ausgehend von Darwins Evolutionslehre entwickelten Gelehrte wie der Philosoph Christian von Ehrenfels und der Rassenhygieniker Willibald Hentschel immer konkreter werdende Zuchtpläne für Menschen19, während andere die Freigabe der Tötung „minderwertiger“ Menschen forderten20. Beide Strömungen waren auch bei nach 1933 einflussreichen Männern äußerst beliebt, Walther Darré, Hans F. K. Günther, Arthur Gütt, Ernst Rüdin oder Erich Hilgenfeldt waren gleichsam Anhänger der Rassenlehre als auch überzeugte und hochrangige Nationalsozialisten.21 Mit „Mein Kampf“, hier der leichteren Verfügbarkeit und des Ansatzes der ideengeschichtlichen Einordnung und Kontextualisierung wegen in der kritischen Edition verwendet22, lieferte Hitler selbst eine unverzichtbare Quelle für das „Dritte Reich“. Sein Manifest enthielt die akribische Planung seiner Herrschaft und das dogmatische Grundgerüst des Nationalsozialismus. Außerdem liegen heute noch die rechtssprechenden Bände wie das „Gesetz zur Verhütung lebensunwerten Lebens“ oder die „Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ vor.23 Der Dekonstruktion nationalsozialistischer Ideologien und rassischer Handlungsaxiome haben sich bis heute viele Historiker verschrieben. Diese wurden nicht nur Gegenstand zahlreicher eigenständiger Arbeiten, sondern auch als sinnstiftender Teil für Abhandlungen spezieller Themen wie der Zwangssterilisation oder „Euthanasie“ erörtert.24

Zum Thema Lebensborn e.V. hingegen ist die Forschungsliteratur relativ spärlich gesät. Dies liegt zum einen daran, dass bereits zur Tätigkeitszeit des Vereins versucht wurde, nicht nur die Herkunft, sondern sogar die ganze Existenz der Lebensbornkinder zu verschleiern. Zum anderen nährte sich der Wissenspool über den Lebensborn in der Nachkriegszeit lange aus reißerischen Artikeln, Mutmaßungen und subjektiven Zeugenaussagen, die einander immer wieder gegenseitig bedingten. Bereits ein Spielfilm aus dem Jahr 1961 enthielt Andeutungen zu angeblich gelenkten Zeugungen und zog massive Proteste und Anzeigen wegen Rufmords nach sich. In den 1970er Jahren erschien ein weiterer reißerischer Roman sowie das populärwissenschaftliche Fachbuch „Lebensborn e.V. Im Namen der Rasse“ von Marc Hillel und Clarissa Henry, welches sich zwar auf Archivalien und Interviews mit Ebner, Sollmann und Inge Viermetz, ihres Zeichens ehemalige leitende Angestellte des Vereins, stützte, aber die teilweise vage Informationslage als Indiz für gelenkte Zeugungen umdeutete.25 Das erste wissenschaftlich solide aufbereitete Werk anhand von Archivalien stammt vom Historiker Georg Lilienthal aus dem Jahr 1985. „Der ‚Lebensborn e.V.‘. Ein Instrument nationalsozialistischer Rassenpolitik“ gilt daher bis heute als das Standardwerk zum Lebensborn und inspirierte auch die Namensgebung dieser Arbeit.26 Regionalgeschichtlich mit Bremen befasste sich insbesondere Dorothee Schmitz-Köster seit Ende der neunziger Jahre, deren Arbeiten sich gleichwohl auf Augenzeugenberichte aus dem Heim ‚Friesland‘ als auch auf Archivalien stützen.27 Volker Koops „Dem Führer ein Kind schenken. Die SS-Organisation Lebensborn“ aus dem Jahr 2007 verschreibt sich eher einer populärwissenschaftlichen Aufbereitung, ist jedoch stringent und stichhaltig aufgebaut und bietet einen exzellenten Überblick über die Gesamtorganisation.28 Seitdem lässt sich eher ein Trend hin zur literarischen Aufarbeitung der Vergangenheit durch autobiographische Werke einzelner Lebensbornkinder erkennen.29

Unerlässlich für diese Arbeit ist daher die eigenständige Sichtung, Interpretation und Kontextualisierung von Quellen in Form von Satzungen, Anordnungen und Schriftverkehr, sowohl zur Dachorganisation als auch zum konkreten Beispiel des Heims ‚Friesland‘. Zu diesem Zweck empfiehlt sich ein Besuch im International Tracing Service (ITS) im hessischen Bad Arolsen.30 Aus der dortigen mehrtägigen Recherche im Dezember 2018 stammt eine Vielzahl der im Folgenden genutzten Archivalien. Da eine umfassende Auswertung der Akten zum operativen Geschäft des Gesamtvereins den zeitlichen und inhaltlichen Umfang der Arbeit gesprengt hätte, wird für diesen Teil auf die archivaliengestützte Fachliteratur zurückgegriffen. Lediglich exemplarisch sollen gefundene und als wichtig erachtete Schriftstücke zur Theoriebildung herangezogen werden.31 Mit ihrem Fokus auf dem Heim ‚Friesland‘ stützt sich diese Abhandlung vornehmlich auf zu diesem speziellen Thema gefundene Akten und Schriftverkehr aus dem ITS. Des Weiteren wurde auch ein Besuch in Hohehorst selbst und dem dortigen Archiv vorgenommen. Hier hat Hans-Werner Liebig im Rahmen seiner ehrenamtlichen Arbeit als Hohehorst-Archivar unzählige Fotos, Akten und Berichte über die dortige Lebensborntätigkeit zusammengetragen.32

2. Ideologische Grundlagen und nationalsozialistische Rassenpolitik

Die Wirkmächtigkeit ideologischer Axiome für die gesellschaftspolitischen Strömungen im Deutschland der 1930er und 40er Jahre wurde bereits im einleitenden Teil der Arbeit konstatiert. Im Folgenden sollen diese deterministischen Grundlagen sowie deren Entstehung vor dem Hintergrund der Zeit und Umstände dekonstruiert und näher beleuchtet werden.

2.1 Der Sozialdarwinismus und die Idee der „Menschenzüchtung“

Im Zentrum der nationalsozialistischen Einteilung von Menschen in „wert“ und „unwert“ stand der Begriff des Sozialdarwinismus, welcher in seinen Grundzügen auf den britischen Naturforscher Charles Darwin zurückgeht. Seine Lehre beschreibt die Evolution als „Kampf ums Dasein“ und beruht auf der Annahme, dass sich schlussendlich nur der Stärkere und besser an seine Umwelt Angepasste durchsetze. Nach anfänglichem Zögern, seine Beobachtungen aus dem Tierreich auf die Menschheit zu übertragen, merkte Darwin 1871 in „The Descent of Man“ jedoch an, dass in indigenen Volksgruppen schwächere Mitglieder nicht überlebten und der Fürsorgegedanke, welcher in zivilisierten Gesellschaften herrsche, zwangsläufig zu einer Schwächung der Rasse führe.33 Bereits in den 1850er Jahren sprach er außerdem von der „natürlichen und künstlichen Zuchtwahl“, und so wandelte sich auch in der breiteren Öffentlichkeit das Verständnis des Menschen als „Ebenbild Gottes“ hin zu dem eines in sowohl positiver als auch negativer Weise veränderbaren. Das Ideal des „Übermenschen“ wurde zum neuen Silberstreif am völkisch-biologistischen Firmament.34

Während das 1920 erschienene Werk „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“35 von Hoche und Binding den Orientierungsmaßstab für den Umgang mit „Erbkranken“ vorgab, entwickelte sich eine konträre Wissenschaft zur Steigerung des „hochwertigen“ Nachwuchses. Dieser Zuchtgedanke wurde mit Beginn des 20. Jahrhunderts unter anderem von dem Philosophen Christian von Ehrenfels präzisiert. Er griff den Impuls einer schwächenden Wirkung der zivilisatorischen Fürsorgepraxis auf und entwickelt daraus in seinem Aufsatz „Zuchtwahl und Monogamie“ 1902 die Fiktion, möglichst viele gesunde Frauen von einer Hand voll bestveranlagter Männer befruchten zu lassen, während der Großteil der männlichen Bevölkerung von dieser „Zucht zu Aufartungszwecken“ ausgenommen wäre.36 Um dies zu verwirklichen, entwickelte er in darauffolgenden Publikationen die Idee von einer Art „Zeitehe“, in welcher die Frau sich vertraglich bereiterkläre, Kinder mit einem Mann zu zeugen, welcher dann unterhaltspflichtig sei und lediglich zum Besucher in einem Mütterheim degradiert werden würde. Die damit erschaffene polygame Chimäre der Ehe sollte der Frau Selbstbestimmung und finanzielle Sicherheit bringen bei gleichzeitigem gesellschaftlichem Mehrwert durch optimale rassische Auslese und eine gesteigerte Geburtenzahl.37 Dennoch sah Ehrenfels in seiner Theorie mehr ein Gedankenkonstrukt, da „die Unterordnung des Sexuallebens unter die Machtsprüche jener Korporation [...] nur ... denkbar [wäre] ... bei sklavischer Unterwürfigkeit des Regierten ... oder bei ausgesprochenem Vorwiegen der ethisch-rationalistischen, auf das Abstraktum ‚Rasseveredlung‘ gerichteten Motive gegenüber allen anderen“.38

Auch in den nächsten Jahren gedieh der Zuchtgedanke in völkischen Kreisen. Willibald Hentschel, Naturwissenschaftler und Anhänger der Rassenhygiene, präzisierte die Pläne zur künstlichen Menschenzucht in eigens dafür angelegten Arealen namens „Mittgart- Dörfer“. Diese sollten einen Gegenentwurf zum lasterhaften Leben in den „städtischen Sündenpfuhlen“ liefern und könnten seinen Berechnungen nach der deutschen Bevölkerung ein Wachstum von 100.000 „rassisch einwandfreien“ Menschen bescheren.39 Auch Richard Walther Darré, welcher während der NS-Zeit eine sozialpolitische Schüsselrolle als Leiter des Rasse- und Siedlungshauptamt inne haben sollte, schloss sich züchterischen Diskursen an. In seinem 1928 erschienen Werk „Das Bauerntum als Lebensquell der nordischen Rasse“ vertrat er die These, dass „der Kulturmensch [...], von natürlicher und künstlicher Zuchtwahl gleichermaßen im Stiche gelassen, nicht umsonst das züchterisch am meisten vernachlässigte Säugetier der Erde“ sei.40 Im weiteren Verlauf führte er die Tierzucht mit spartanischen und germanischen Bräuchen zusammen, um daraus eine Notwendigkeit von Zuchtwahl und „Ausmerze“ beim Menschen abzuleiten.41 Diese Thesen führte er 1930 in „Neuadel aus Blut und Boden“ weiter aus.42 Auch Hitler selbst folgte den eugenischen Überlegungen, welche unter ihm in selektiver Förderung und Ermordung gipfelten. Außerdem verschrieb er sich der Utopie einer alternativen Ehe und knüpfte die Beständigkeit dieser sogenannten „Probier“ an Maßstäbe der Fruchtbarkeit.43

2.2 Nationalsozialistische Rassenideologie, Wohlfahrtsverständnis und bevölkerungspolitische Ziele

Um die Idee des Lebensborn in ihrer Gesamtheit zu erfassen, ist die Kenntnis von Hitlers übergeordnetem Plan, dessen Ziel die unilaterale Domination des Weltgefüges durch das nationalsozialistische Deutschland war, unumgänglich. Um dessen Durchführbarkeit sicherzustellen, erachtete die nationalsozialistische Führung die Höherentwicklung des deutschen Volkes bei gleichzeitiger Auslöschung der „Artfremden“ wie Juden oder „Bolschewisten“ sowie „minderwertigen“ Menschen für unabdingbar. Der pseudowissenschaftliche Anstrich, zu dem der Sozialdarwinismus diesem Ausrottungswahn in den vorangegangenen Jahren verholfen hatte, lieferte Hitler eine ergiebige Handlungsgrundlage.44 Bereits in „Mein Kampf“ präzisierte er die vier Grundideen seines diktatorischen Herrschens: die der Rasse, des Raums, der Gewalt und der Diktatur.45 Auch der Lebensborn lässt sich inmitten dieses Kraftfeldes verorten. Besonders rassische und räumliche Aspekte bildeten sein Fundament, sollte schließlich der mittels des Vereins erschaffene „arische Übermensch“ den „Lebensraum im Osten“ sowie jedes weitere annektierte Gebiet ohne die wünschenswerte „nordische“ Population bevölkern und so Hitlers Machtanspruch bevölkerungsstrategisch sichern. Dass eine „Aufartung“ des deutschen Volkes unabdingbar war, stand daher außerhalb kirchlicher Wirkungskreise fest. Lediglich über die Umsetzung dieser sollte es in den Jahren der NS- Herrschaft keine grundsätzliche Einigung geben.46

Obgleich den Nationalsozialisten die Fürsorge für geistig oder körperlich „Minderwertige“ zuwider war, war der Gedanke der Wohlfahrt ihrem Weltbild inhärent. Allerdings war diese selektionistisch beschränkt auf „rassisch wertvolle“ Menschen und deren Nachkommen mit dem Ziel einer konformistischen, „aufgearteten“ Gesellschaft. In einer Schriftenreihe der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) veröffentlichte ihr Leiter Erich Hilgenfeldt einige Pamphlete, in welchen er anhand von Reden im Rahmen des Reichsparteitags sowie bildlichen Statistiken Ideen, Leistungen und Aufgaben der nationalsozialistischen Wohlfahrtspflege definierte. In ihrem Mittelpunkt stand der Gedanke der Volksgemeinschaft, welche ihre Stärke aus der Zurückstellung der Bedürfnisse Einzelner gewinne. Dies sei auch das „Kampfziel“ der Hitlerschen Herrschaft.47 Durch die bisherige Praxis der finanziellen Zuwendung würden Bedürftige nur schwächer statt stärker werden, weil letztendlich das Leben selbst über „Wert und Unwert des einzelnen [sic!]“ entscheide.48 Da eine schnelle Rückkehr zur natürlichen Auslese durch die etablierte Zivilisation und Wohlfahrt aber unmöglich sei, müsse zunächst eine „künstliche Auslese“ etabliert werden.49 Hilgenfeldt charakterisiert die zentrale Idee der nationalsozialistischen Wohlfahrt abschließend treffend mittels eines Hitler-Zitats: „Wer leben will, der kämpfe also, und wer nicht kämpfen will in dieser Welt des ewigen Ringens, verdient das Leben nicht.“50

Zweifelsohne war der nationalsozialistische Blick gen Nachwelt gerichtet, zementiert in Proklamationen wie der des „tausendjährigen Reiches“. Hermann Graml beschreibt es gar als „nationalsozialistischen Kult der Zukunft“.51 Die Involvierung des Nachwuchses ist von dieser Perspektive gesehen die einzig logische Konsequenz, Hitlerjugend, NS- Jugendvereine und auch das langfristige Ansinnen des Lebensborn die Manifestierung selbiger. Den Nukleus des gesunden Volkskörpers bildete daher die Familie, genauer die „deutsche Mutter“ und ihr Kind als Zukunftsträger. Um diese wieder in den Vordergrund zu rücken, war es unabdingbar, Frauen aus der nach Ende des Ersten Weltkriegs „überflüssig“ gewordenen Erwerbstätigkeit zu holen und auch in Zukunft daraus herauszuhalten, um sie ihrer „natürlichen Aufgabe der Mutterschaft“ erneut gewahr zu machen.52 Auch Hitler war der Meinung, dass Ehe und Familie keine Belange privater Natur seien. In „Mein Kampf“ konstatierte er, die Institution Ehe diene einem „größeren Ziele, [nämlich] der Vermehrung und Erhaltung der Art und Rasse“.53 Die Regierung habe dafür Sorge zu tragen, dass die Rasse „rein“ bliebe und die Zeugung von Nachwuchs daher nur Erbgesunden zuzugestehen.54 Die Dringlichkeit der Rassenideologie begründete Hitler damit, dass „die Rassenfrage als Schlüssel zur Weltgeschichte [und] zur menschlichen Kultur überhaupt“ diene.55 Treffend bezeichnen die Editoren von „Mein Kampf“ dies als eine „Degradierung der Ehe zu einer Art Zuchtstation“.56

Hitlers Ideologie folgend, gedieh Konzept und Umsetzung des Lebensborn unter besonderer Zuwendung Heinrich Himmlers und seiner Schutzstaffel. Er spielte in diesem Unterfangen eine Schlüsselrolle, da er, anders als Hitler, welcher anfangs mehr an einem rassisch ausgerichteten und „judenfreien“ Deutschland interessiert war, bereits früh über eine „germanische Weltherrschaft“ unter Deutschland als Vorreiter sinnierte. Er begriff den Deutschen zwar als Keimzelle dieses germanischen Weltreiches, erkannte aber auch dessen quantitative Unterlegenheit. Um dieses grundlegende Problem zu beheben, sinnierte er über einen dreistufigen Bevölkerungsplan. Zuerst sollten europäische Männer „germanischen Blutes“ für die Schutzstaffel geworben werden und zusätzlich Frauen „nordischen Blutes“ nach Deutschland verheiratet werden. Der dritte Schritt und zukünftig Kernkompetenz des Lebensborn war die Verschleppung „nordisch“ anmutender Kinder aus ihrer Heimat ins „Altreich“. Seine hybride „germanische Rasse“, nun verbreitet im ganzen euroasiatischen Raum, sollte einen unüberwindbaren Kai gegen die aufbrandenden Wellen „russischer und asiatischer Horden“ werden.57

Nach Himmlers Ansicht war ein Triumph auf dem Schlachtfeld allein nicht ausreichend, denn erst wenn man diesem den „Sieg der Geburten guten Blutes hinzufüge[...]“58, habe Deutschland nachhaltig gewonnen und die Emergenz eines „germanischen Volkes“ sei gesichert.59 Dieses Ziel sah er durch sinkende Geburtenzahlen und Abtreibungen, welche seiner Überzeugung nach vornehmlich ledige Schwangere, sich bürgerlicher Moral beugend, durchführten, gefährdet. Nach seinen Berechnungen würden in Deutschland jährlich 600.000 bis 800.000 Abtreibungen durchgeführt werden; bei diesen würden 300.000 Frauen durch stümperhafte Eingriffe dauerhaft unfruchtbar, 30.000 bis 40.000 stürben an den direkten Folgen.60 Um seine Vorstöße zum Erhalt dieses „wertvollen Blutes“ zu untermauern, zog Himmler gerne die Germanen als lobendes Beispiel heran. Diese hätten unehelichen Geschlechtsverkehr geduldet, solange er zwischen rassisch wertvollen Menschen vollzogen wurde, da ihnen die Dringlichkeit einer hohen Geburtenrate bewusst gewesen sei.61 Seine Intention war es, auch innerhalb der deutschen Gesellschaft die Aufhebung der bisherigen, kirchlich geprägten Unterscheidung in uneheliche respektive eheliche Mutter durchzusetzen. An deren Stelle sollte vielmehr die Kategorisierung in „gute“ versus „schlechte“ Abstammung treten.62 Um mit gutem Beispiel voranzugehen, erließ er bereits Ende 1931 einen Heiratsbefehl innerhalb der SS und Polizei mit dem Ziel einer Geburtensteigerung.63 Fortan wurde die Frühehe und schnelle Familiengründung zur Pflicht eines jeden SS-Mannes, welcher keine Zweifel an seiner Regimetreue aufkommen lassen wollte. Als Richtwert für eine gesunde Ehe legte Himmler ein Mindestmaß von vier Kindern fest – sollte dies aus nachvollziehbaren, jedoch aus „erbbiologischer Sicht“ nicht schwerwiegenden Gründen unmöglich sein, läge die Pflicht des SS-Mannes und seiner Ehefrau in der Adoption rassisch wertvoller Kinder. Hier sollte die Arbeit des Lebensborns einen weiteren Schwerpunkt finden.64 Der SS als exekutiver aber auch ideologischer Einrichtung Himmlers kam fortan eine besondere Rolle zu; als Schutzinstanz des völkischen Familienideals sollte sie gegen die Entstehung eines neuen Frauenbildes und den Trend zur kleineren Familie ankämpfen. Diese Institutionalisierung entband Ehe und Fortpflanzung nachfolgend effektiv ihres privaten Charakters.65

2.3 Der neue „Mutterkult“ im Spannungsfeld zeitgenössischer Moralvorstellungen

Trotz des diktatorischen Charakters Deutschlands existierte auch die nationalsozialistische Rassen- und Ehepolitik nicht im luftleeren Raum. Vielmehr bewegte sie sich innerhalb eines konservativen Konvoluts sowohl bürgerlicher als auch religiöser Dogmen zu Familie und Mutterschaft. Das nationalsozialistische Credo der Abnabelung der Mutterschaft von ihrem rechtlichen Sockel der Eheschließung rüttelte somit an den Grundfesten bürgerlichen Gedankenguts: der Ehe als gesellschaftsstiftender Institution und Keimzelle der Volksgemeinschaft. Daher hatten die Gedankenexperimente der Führungsebene naturgemäß wenig Einfluss auf die Lebensrealität lediger Frauen, deren Kinderwunsch sozial noch untrennbar an eine Eheschließung geknüpft war. Der ledigen Schwangerschaft haftete ein Stigma an, welches der betroffenen Frau nur wenige Möglichkeiten ließ. Neben einer schnellen Hochzeit in der frühen Schwangerschaft oder der versteckten Austragung und Geburt in einem privaten Entbindungsheim entschieden sich viele Frauen dazu, eine Abtreibung durchführen zu lassen.66 Da selbst harte Strafen sowohl für die Schwangere als auch den durchführenden Arzt nur wenige an einem Schwangerschaftsabbruch hinderten, priorisierte Himmler fortan das Ziel, die Stellung der ledigen Mutter und des illegitimen Kindes in seinen Grundfesten zu ändern.67 Um dieses zu erreichen, bediente sich der Reichsführer-SS sowohl medizinischer als auch moralischer Argumente. Die landläufige Meinung, eine kinderlose Frau verfalle auf Dauer der Hysterie und dem Wahnsinn, nutzte Himmler für seine Zwecke und proklamierte, dass eine ledige Frau besser uneheliche Kinder gebäre und der Mutterschaft als ihrer natürlichen Aufgabe nachkomme, anstatt als „alte Jungfer“ zu enden.68 Himmler brüskierte sich fortan über die Doppelmoral, alleinstehende Frauen der „Hysterie anheimfallen zu lassen“ und dafür zu verspotten, sie aber gleichzeitig zu verurteilen, wenn sie ihrem natürlichen Trieb nachgingen und aus besten Gründen ein uneheliches Kind bekämen.69 Jegliche Kritik an der Aufforderung zur unehelichen Schwangerschaft wurde abgeschmettert mit dem Argument der „heuchlerischen Moral“, deren Aufrechterhaltung die Schuld an den sinkenden Geburtenzahlen trage.70

Himmlers Sicht auf Mutterschaft unterschied sich somit erheblich von ihrem angestammten Selbstverständnis: gelöst von ihrem privaten, familiären Charakter, sollte sie fortan eine höchst institutionalisierte „Staatsaufgabe“ sein; Gebären wurde zur zentralen Lebensaufgabe jeder gesunden Frau erhoben. Mütter fochten in der nationalsozialistischen Propaganda einen innerdeutschen „Krieg“ gegen den Geburtenschwund und die „Bedrohung durch Minderwertige und Fremdrassige“.71 So wurde fortan die „deutsche Mutter“ ins Zentrum des nationalsozialistischen „Arierkultes“ gestellt, ruhte in ihr schließlich das Potential des „Herrenmenschen“, welcher in ausreichender Zahl in der Lage sei, die Weltherrschaft zu übernehmen. Dieses Ideal manifestierte sich in Auszeichnungen wie dem Mutterkreuz und der feierlich stilisierten Begehung des Muttertags als gesellschaftliche Aufwertung der Mutterschaft ungeachtet ihres Ehestatus.72 Dennoch bargen die Gleichstellungsversuche von unehelicher und verheirateter Mutter großes Konfliktpotential. Nicht nur, dass dies geltenden Moralvorstellungen und der Haltung der Kirche in ihren Grundfesten widersprach. Auch die Unterscheidung männlicher und weiblicher Untreue stellte ein erhebliches Differenzierungsproblem innerhalb der patriarchalen nationalsozialistischen Gesellschaft dar.73 Hier trat die herrschende Doppelmoral besonders ungeschönt zutage. Während die Geliebten verheirateter SS-Männer gern gesehene Kandidatinnen der Entbindungsheime waren, konnte eine SS-Ehefrau nach einem außerehelichen Fehltritt auf keine Hilfe hoffen.74 Der Topos der „deutschen Mutter“ war immer noch an moralische Maßstäbe geknüpft, sie hatten lediglich eine Verschiebung erfahren. Auch der nationalsozialistische Gedanke war geprägt von einem höchst stilisierten und einseitigen Frauenbild. Die Kernaufgabe der Frau, die Mutterschaft, wurde nur der „arischen Frau“ zugestanden und resultierte gleichsam in Recht als auch Pflicht. Während ihr alleiniges Recht auf Fortpflanzung Diskriminierung und Sterilisierung für „Artfremde“ nach sich zog, resultierte die Pflicht in einem Gebärzwang. So wurde die Unfruchtbarkeit der Frau offiziell als Scheidungsgrund anerkannt, da eine kinderlose Ehe für die Nationalsozialisten seine Zweckmäßigkeit nicht erfüllte.75

Trotz dieser Vorstöße verlor die Ehe auch während des Nationalsozialismus nur wenig an Bedeutung. Dies lag einerseits an den tradierten Denkmustern, welche auch Himmler nicht einfach zu durchbrechen vermochte. Zum anderen jedoch folgten auch die Nazis selbst nicht stringent dem Dogma, wonach jeder „rassisch wertvolle“ Mensch Kinder auch außerhalb ehelicher Strukturen zeugen könne und solle. Die nationalsozialistische Moral hinsichtlich der unehelichen Schwangerschaft war zwiegespalten. Das von Nazifunktionären hochgelobte eheliche Familienideal vertrug sich zwangsläufig nicht mit der ledigen Mutter, welche dank ihrer „lockeren Sexualmoral“ kaum die gewünschte rassische Integrität aufwies. Daher stieß Himmler auch in den eigenen Reihen auf teilweise massiven Widerstand. Neben der Kirche warnten auch NSDAP-Mitglieder und parteinahe Organisationen vor dem Verfall bürgerlicher Werte und hielten am Ideal der ehelich verbundenen Familie als Grundpfeiler der Volksgemeinschaft fest.76 Uneheliche Mütter mussten daher weiterhin auch innerhalb der NS-Strukturen Sanktionen wie die Suspension vom Dienst fürchten. Diese Einstellung wurde von diversen nationalsozialistischen Organisationen wie etwa der NS-Frauenschaft, der Deutschen Arbeitsfront und der Zeitung Völkischer Beobachter öffentlich propagiert.77 Sich der öffentlichen Kritik an unehelichen Geburten bewusst, äußerte sich auch der Lebensborn nachdrücklich dazu, dass die Ehe die „bestmögliche Verbindung zwischen Mann und Frau ist, um Kinder zu zeugen“.78

2.4 Nationalsozialistische Rassenpolitik

Um dem ideologischen Umschwung Rechnung zu tragen, kam es fortan zu einer Reihe von Gesetzesnovellierungen. Die Zentralisierung des Gesundheitswesens bildete zu diesem Zweck den institutionellen Rahmen, in welchem sich die nationalsozialistische Erbgesundheitspolitik vollzog. Das föderalistische System der Gesundheitsfürsorge, welches bis 1933 existierte, hatte eine effektive staatliche Kontrolle bisher verhindert. Die Gesetzesänderung sollte fortan eine rassische Überprüfung vereinfachen beziehungsweise diese erst ermöglichen.79 Arthur Gütt beschrieb in der zweiten Auflage seines Werkes „Der öffentliche Gesundheitsdienst“ in einem Vorwort zum Gesetzestext die Aufgaben der neuen staatlichen Gesundheitsämter mit der „Gesunderhaltung des Volkes“, der „Verhinderung der Entartung“ sowie der „Höherentwicklung der Familien und Sippen“.80 Um den „Erb- und Blutstrom“ vor „rassefremden Anlagen“ zu schützen, müssten „rassisch besonders wertvolle Menschen“ gefördert, dahingegen „erbkranke“ und sonstige „unterwünschte Blutslinien“ an der Fortpflanzung gehindert werden. Hierfür sei eine Stärkung der „verlorengegangenen natürlichen Lebensauslese“ von Nöten.81

2.4.1 Juristische Maßnahmen zur Prävention rassepolitisch unerwünschter Schwangerschaften

Die ideologischen Grundsteine der Rassenhygiene und Eugenik waren in den vorangegangenen Jahrzehnten bereits gelegt, gefestigt und präzisiert worden. Unter den Nationalsozialisten wurde die Einstellung gegenüber Familie und Fortpflanzung auch rechtlich grundlegend neu justiert. Gisela Bock bezeichnet dieses Phänomen als „Pronatalismus“ bei den erbbiologisch „Wertvollen“ bei gleichzeitigem „Antinatalismus“ bei als „minderwertig“ deklarierten Menschen.82 So weitete sich der Krieg um die Weltherrschaft auf einen „Geburten- und Rassekrieg“ aus. Dem „pronatalen“ Fokus, den diese Arbeit aufgrund des lebensbornschen Tätigkeitsfelds naturgemäß setzt, soll dennoch der rassistische „Antinatalismus“, welchen die Mehrheit der Menschen erfuhr, entgegengesetzt werden. Vernichtungskrieg und Selektion wurden durch das nationalsozialistische Regime institutionalisiert und beide Aspekte der Rassenpolitik fungierten als Klinge eines zweischneidigen Schwertes, welches nicht nur bei „Artfremden“ zuschlug, sondern gleichsam das eigene Volk traf.83

Am 14. Juli 1933 wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ erlassen, welches am 1. Januar 1934 in Kraft trat.84 Dem Gesetz lag die Auffassung zugrunde, dass das deutsche Volk nicht nur vor „schädlichen“ Einflüssen von außen, sei es durch Juden, „Zigeuner“ oder „Neger“, sondern auch vor einer „Zersetzung“ von innen heraus durch die „hemmungslose Vermehrung der minderwertigen Erbmasse“ geschützt werden müsse.85 Im von Arthur Gütt, Ernst Rüdin und Falk Ruttke verfassten Vorwort zum von ihnen bearbeiteten Gesetzestext 1934 ist die Rede von einer „übertriebenen selbstmörderischen Nächstenliebe“, weswegen sich die Aufgabe der neuen Regierung wie folgt definierte: „den Volkskörper [...] reinigen und die krankhaften Erbanlagen […] ausmerzen“.86 Für eine Unfruchtbarmachung von „Erbkranken“ reichte von nun an das Gutachten eines einzelnen Arztes, welcher einer Meldepflicht unterlag und auch die weitergehende Untersuchung der Angehörigen veranlassen konnte.87 Den Kosten des Unfruchtbarmachungsprogramms, welche sich Einschätzungen zufolge auf 14 Millionen RM belaufen würden, stände laut nationalsozialistischer Propaganda die zukünftige Ersparnis von einer Milliarde Reichsmark gegenüber.88 Dem Gesetz zufolge rechtfertigte fortan die Diagnose angeblich „erblicher“ Krankheiten, unter anderem auch Alkoholismus, eine Unfruchtbarmachung.89 Bereits vor Gesetzerlass publizierte der Deutsche Verband für psychische Hygiene 1932 ein Merkblatt mit Informationen über die Verhütung von Geisteskrankheiten. Dieses klärte über verschiedene Krankheitsbilder und ihre Vermeidung auf. Um beeinträchtigte Kinder auszuschließen, sei es von besonderer Wichtigkeit, die Fortpflanzung von Menschen zu verhindern, welche unter einem der Krankheitsbilder litten oder einen solchen Fall in ihrer Verwandtschaft hätten. Zu diesem Zweck riet der Verband zur Einführung der künstlichen Unfruchtbarmachung in Deutschland, welche in anderen Ländern bereits erfolgreich praktiziert werde.90 Dieser Forderung schlossen sich bald die Ärzteverbände Hartmannbund, Forensisch- psychiatrische Vereinigung zu Dresden und der Deutsche Ärztevereinsbund an. Letzterer schlug neben der Sterilisierung „erbkranker“ Menschen auch die Förderung „erbgesunder“ Familien vor.91

Seit 1935 durften auch bereits bestehende Schwangerschaften aus rassehygienischen Gründen legal und gegen den Willen der Schwangeren abgebrochen werden. Laut §10a des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ war ein Schwangerschaftsabbruch „nur“ bis Ende des sechsten Schwangerschaftsmonats zulässig,92 es sind jedoch Fälle von Schwangerschaftsabbrüchen bis in die 28. Woche bekannt.93

2.4.2 Geburtenfördernde Gesetzgebung und Praxis im „Dritten Reich“

Kurz bevor das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ 1934 in Kraft trat, äußerte sich Reichsinnenminister Frick zu den seiner Meinung nach beunruhigenden Zukunftsprognosen für das deutsche Volk. Angeblich würden bald circa 20% der Bevölkerung aufgrund einer „Erbkrankheit“ mittels Unfruchtbarmachung an der Fortpflanzung gehindert werden.94 Dies bedeutete im Umkehrschluss jedoch, dass die ohnehin niedrige Geburtenrate nochmal erheblich sinken und der durch den Krieg noch immer ausgedünnten Bevölkerung ein negatives Wachstum bescheren würde.95 Als logische Konsequenz daraus ergab sich daher die Losung, dass die Zahl der „rassisch wertvollen“ Kinder unbedingt zu steigern sei. Hier sah Himmler den Ausgangspunkt für ein deutsches Herrenmenschentum monumentalen Ausmaßes.

Bereits 1931 hatte Himmler das Ziel der Eheschließung weit oben auf der Agenda seiner Schutzstaffel verortet. Denn als Ausgangspunkt der Familiengründung galt weiterhin die Ehe, für deren Schließung die nationalsozialistische Führung auch außerhalb der SS immer mehr finanzielle Vorteile generierte. So bestand seit 1933 die Möglichkeit, sich für ein Ehestandsdarlehen zu bewerben. Erwiesenermaßen „arische“ Ehepaare erhielten bis zu 1.000 RM. Die Gewährung dieser finanziellen Hilfe war jedoch geknüpft an diverse Bedingungen, unter anderem durfte die Ehefrau keiner Berufstätigkeit nachgehen. Mit der Geburt eines Kindes wurden 25% der Rückzahlungssumme erlassen, sodass sich nach dem vierten Kind die komplette Ablösung des Darlehens ergab.96 Mithilfe dieser Praxis, auf welche sich eine breite Mehrheit der Bevölkerung aufgrund der massiven finanziellen Anreize bereitwillig einließ, setzten die Nazis an der Wurzel ihres Interesses an: bei jungen Paaren, welche meist noch vor der Entscheidung für oder gegen Nachwuchs standen. Dennoch war diese offenkundig positive Einstellung zur Ehe nur zweckmäßiger Natur. Die Motive dieser Wertschätzung, welche auf rationalem bevölkerungspolitischem Kalkül beruhten, wurden jedoch kaum hinterfragt. Im Gegenteil, die rassische Kampagne zeigte insbesondere in den ersten Jahren Wirkung und ein Großteil der Paare entschied sich für eine Heirat und die Bewerbung um ein Ehestandsdarlehen, welches auch eine gründliche erbgesundheitliche Überprüfung nach sich zog.97

[...]


1 Zwei Jahre Lebensborn-Arbeit, 4.1.0 / 82449767 bis 4.1.0 / 82449779, ITS Digital Archive, Bad Arolsen; Aussage auf S. 12 (4.1.0 / 82449778) und Offizielle Broschüre des Lebensborn, Hohehorst-Archiv, erste Seite.

2 Goebel / Reichmann, Frühneuhochdeutsches Wörterbuch, S. 793.

3 Fritzsche, Germans into Nazis, S. 36.

4 Kershaw, Hitler Myth, S. 18-21.

5 Koop, Kinderraub-Maschine, Spiegel Online, http://www.spiegel.de/einestages/ss-lebensborn-a- 948211.html, Zugriff: 14.11.2018.

6 Lilienthal, Lebensborn, S. 20.

7 Vgl. ebd., S. 40f.

8 Lilienthal, Lebensborn, S. 2f.

9 Ebd., S. 5.

10 Schmitz-Köster, Deutsche Mutter, S. 121.

11

12 LIFE vom 13. August 1945, einzusehen im Hohehorst-Archiv.

13 Schmitz-Köster, Deutsche Mutter, S. 11.

14 Benz, Kinder und Jugendlich, S. 12.

15 Ebd., S. 16

16 Auch Lilienthal bezieht eine psychologische Komponente in die Historik mit ein, besonders im Zusammenhang mit den Schicksalen „eingedeutschter“ polnischer Kinder, wo „die Realität menschlichen Lebens einholt und wo er verpflichtet wird, durch seine Spezialkenntnisse zu helfen [...]. Lilienthal, Fürsorge, S. 243.

17 Vgl. Benz, Kinder und Jugendliche, S. 14f.

18 Benz, Kinder und Jugendliche, S. 15.

19 Hentschel, Willibald, „Mittgart. Ein Weg zur Erneuerung der germanischen Rasse“ und ebd. „Vom aufsteigenden Leben. Ziele der Rassenhygiene“ sowie Ehrenfels, Christian, „Zuchtwahl und Monogamie“, zitiert oder paraphrasiert nach: Mann, Biologie und der „Neue Mensch“, S. 176-185.

20 Hoche / Binding, Freigabe, 1920.

21 Darré, Bauerntum und ebd., Neuadel; Günther, Nordische Gedanke; Gütt / Rüdin / Ruttke, Verhütung; Hilgenfeldt, Idee und ebd. Aufgaben.

22 Hitler, Mein Kampf. Kritische Edition, 2016.

23 Gütt, Gesundheitsdienst, 1939.

24 Siehe zum Beispiel Götz, Belasteten; Schmuhl, Grenzüberschreitungen; Schweizer, Eugenik.

25 Schmitz-Köster, Deutsche Mutter, S. 12-14, Bezug auf Hillel / Henry, Lebensborn.

26 Lilienthal, Lebensborn, 1985.

27 Schmitz-Köster, „Deutsche Mutter“. An dieser Stelle ein herzlicher Dank an Frau Schmitz-Köster, welche meine erste Anlaufstelle war und mich sowohl auf das ITS als auch Herrn Liebig aufmerksam machte.

28 Koop, Kind schenken, 2007.

29 Schmitz-Köster, Deutsche Mutter, S. 17. Kari Rosvall, eines der „Norwegerbabys“ in Hohehorst, hat nach 1945 ein neues Zuhause in Irland gefunden. Sie besuchte Herrn Liebig und das ehemalige Heim ‚Friesland‘ 2011, Bericht darüber im Osterholzer Anzeiger 19.06.2011, einsehbar im Hohehorst-Archiv.

30 Der International Tracing Serive (ITS) in Bad Arolsen wurde 1943 durch die Alliierten ins Leben gerufen und umfasst 30 Millionen Dokumente und Bestände.

31 Einige der im Folgenden genutzten Akten wurden bereits von Lilienthal für sein Werk „Der Lebensborn e.V.“ genutzt. Da die Akten im ITS heute jedoch andere Signaturen tragen, wurden sämtliche angegebene Archivalien eigenständig recherchiert. Auf Lilienthal wird in diesen Fällen nur verwiesen, wenn eine Kontextualisierung übernommen wurde.

32 Im rechten Torhaus Hohehorsts hat Hans-Werner Liebig das „Hohehorst-Archiv“ eingerichtet und unterhält dieses seit 2010 ehrenamtlich. An dieser Stelle ein Dank an Herrn Liebig, welcher sich nicht nur einen Nachmittag Zeit nahm und mir jegliche Fragen zur Geschichte des Hauses und dem Heim ‚Friesland‘ beantwortete, sondern mir auch einen kurzen Blick auf das eigentlich für Besucher gesperrte Herrenhaus, welches sich heute in Privatbesitz befindet, ermöglichte.

33 Benzenhöfer, Tod, S. 70f.

34 Mann, Biologie und der „Neue Mensch“, S. 172f.

35 Vgl. Hoche / Binding, Freigabe.

36 Mann, Biologie und der „Neue Mensch“, S. 178, nach von Ehrenfels, Zuchtwahl und Monogamie.

37 Ebd., S. 179f, nach von Ehrenfels.

38 Ebd., S. 180, nach von Ehrenfels. Auslassungen, gekennzeichnet durch „...“ ohne [], aus Manns Text übernommen.

39 Mann, Biologie und der „Neue Mensch“, S. 182-184; Bezug auf Hentschel, Willibald, „Mittgart. Ein Weg zur Erneuerung der germanischen Rasse“ und ebd. „Vom aufsteigenden Leben. Ziele der Rassenhygiene“.

40 Darré, Bauerntum, S. 274.

41 Vgl. Darré, Bauerntum, Kapitel IX. und X.

42 Vgl. Darré, Neuadel aus Blut und Boden.

43 Lilienthal, Lebensborn, S. 17.

44 Ebd., S. 11.

45 Kommentar Hartmann / Vordermayer / Plöckinger / Töppel in: Mein Kampf, S. 45.

46 Lilienthal, Lebensborn, S. 26.

47 Hilgenfeldt, Idee, S. 7.

48 Ebd., S. 10.

49 Lilienthal, Lebensborn, S. 12f.

50 Hilgenfeldt, Idee, S. 16.

51 Graml, Integration, S. 76.

52 Hilgenfeldt, Idee, S. 15.

53 Hitler, Kampf, S. 266; Buchseite 633 in Ausgabe von Hartmann / Vordermayer / Plöckinger / Töppel.

54 Kommentar von Hartmann / Vordermayer / Plöckinger / Töppel, in: Mein Kampf, S. 50.

55 Hitler, Kampf, S. 359; Buchseite 881 in Ausgabe von Hartmann / Vordermayer / Plöckinger / Töppel.

56 Kommentar von Hartmann / Vordermayer / Plöckinger / Töppel, in: Mein Kampf, S. 50.

57 Lilienthal, Lebensborn, S. 27-32.

58 Koop Kind schenken, S. 23. 59 Lilienthal, Lebensborn, S. 30f. 60 Ebd., S. 20f.

59 Lilienthal, Lebensborn, S. 30f.

60 Ebd., S. 20f.

61 Ebd., S. 22.

62 Darré, Neuadel, S. 171f.

63 Lilienthal, Lebensborn, S. 39.

64 Ebd., S. 39.

65 Schmitz-Köster, Deutsche Mutter, S. 31.

66 Ebd., S. 113.

67 Lilienthal, Lebensborn, S. 23.

68 Ebd., S. 21 (Himmler) und S. 17 (Hitler).

69 Koop, Kind schenken, S. 43f.

70 Koop, Kind schenken, S. 50.

71 Weyrather, Muttertag, S. 7.

72 Schmitz-Köster, Deutsche Mutter, S. 33.

73 Koop, Kind schenken, S. 53.

74 Schmitz-Köster, Deutsche Mutter, S. 184.

75 Koop, Kind schenken, S. 30.

76 Lilienthal, Lebensborn, S. 24f.

77 Schmitz-Köster, Deutsche Mutter, S. 34.

78 Zwei Jahre Lebensborn-Arbeit, 4.1.0 / 82449778 / ITS Digital Archive, Bad Arolsen.

79 Labisch / Tennstedt, Gesundheitsamt, S. 36.

80 Gütt, Gesundheitsdienst, S. 9.

81 Ebd., S. 13f.

82 Bock, Zwangssterilisation, S. 10.

83 Ebd., S. 15f.

84 Payk, Degenerationslehre, S. 10f.

85 Bock, Sterilisationspolitik, S. 91.

86 Gütt / Rüdin / Ruttke, Verhütung, S. 5.

87 Ebd., S. 57f.

88 Schweizer, Eugenik, S. 77.

89 Gütt / Rüdin / Ruttke, Verhütung, S. 107. Folgende Krankheiten rechtfertigten den Eingriff fortan: „Schwachsinn, Schizophrenie, Zirkuläres Irresein, Erbliche Fallsucht, Erblicher Veitstanz (Huntingtonsche Chorea), Erbliche Blindheit, Erbliche Taubheit, Schwere erbliche körperliche Missbildung und Schwerer Alkoholismus“.

90 Schweizer, Eugenik, S. 70f.

91 Ebd., S. 72.

92 Gütt / Rüdin / Ruttke, Verhütung, S. 258.

93 Schweizer, Eugenik, S. 82.

94 Bock, Sterilisationspolitik, S. 85.

95 Lilienthal, Lebensborn, S. 23.

96 Schmitz-Köster, Deutsche Mutter, S. 33.

97 Schmitz-Köster, Deutsche Mutter, S. 33.

Final del extracto de 93 páginas

Detalles

Título
Ideologische Grundlagen und rassenpolitische Aufgaben eines nationalsozialistischen Instruments am Beispiel des "Lebensborn e.V."
Universidad
Carl von Ossietzky University of Oldenburg
Calificación
1,3
Autor
Año
2019
Páginas
93
No. de catálogo
V507405
ISBN (Ebook)
9783346059352
ISBN (Libro)
9783346059369
Idioma
Alemán
Palabras clave
rassenpolitische Aufgaben, Ideologie, Nationalsozialismus, Friesland, Lebenshilfe, Rassenpolitik, Lebensborn, Himmler, Geschlechterpolitik
Citar trabajo
Hannah Weiß (Autor), 2019, Ideologische Grundlagen und rassenpolitische Aufgaben eines nationalsozialistischen Instruments am Beispiel des "Lebensborn e.V.", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/507405

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