Die Arbeit beschäftigt sich mit zwei Fallbeispielen. Anspruch des AG Berlin Charlottenburg gegen B auf Kostenübernahme: Das AG Berlin Charlottenburg könnte einen Anspruch gegen B auf Kostenübernahme gem. §§ 91, 91 a ZPO haben, wenn zum einen die erhobene einseitige Erledigungserklärung zulässig und zum anderen die Feststellungsklage zulässig und begründet war.
Anspruch der A-AG auf Herausgabe des Erlangten: Die A-AG könnte einen Anspruch auf Herausgabe des Baggers gegen den Bauunternehmen C nach § 985 BGB, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Insolvenzverwalter nach § 990 BGB, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den IV aus der unberechtigten GoA nach § 678 BGB, einen Anspruch auf Aussonderung nach § 47 InsO, einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gegen den IV nach §§ 280, 281 BGB, sowie einen Herausgabeanspruch des Erlangten nach § 816 BGB besitze.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Anspruch des AG Berlin Charlottenburg gegen B auf Kostenübernahme
- 1.1 Einseitige Erledigungserklärung – Feststellungsklage –
- 1.1.1 Zulässigkeit der einseitigen Erledigungserklärung
- 1.1.2 Zulässigkeit der Feststellungsklage
- 1.1.3 Begründetheit der Feststellungsklage
- 1.2 Rechtsfolge: Teilkostenübernahme gem. §§ 91, 91 a ZPO
- 2 Anspruch der A-AG auf Herausgabe des Erlangten
- 2.1 Eigentumsanspruch gegen C gem. § 985 BGB
- 2.2 Haftung des IV gem. §990 BGB
- 2.3 GoA gem. § 678 BGB
- 2.4 Aussonderung § 47 InsO
- 2.5 Schadensersatz statt der Leistung IV gem. §§ 280, 281 BGB
- 2.6 Verfügung Nichtberechtigter IV gem. § 816 BGB
- 2.7 Rechtsfolge: Herausgabeanspruch aus § 816 BGB
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der wissenschaftlichen Ausarbeitung juristischer Sachverhalte im Kontext von Vertragsgestaltung und Rechtsdurchsetzung. Ziel ist es, die relevanten Rechtsgrundlagen und ihre Anwendung auf konkrete Fallkonstellationen zu analysieren und zu bewerten. Dabei stehen die folgenden Themen im Vordergrund:
- Feststellungsklage im Zusammenhang mit Leih- und Schenkungsverträgen
- Herausgabeanspruch aufgrund durch Verfügung erlangter Gegenstände
- Kostenübernahme im Zivilprozess
- Anwendbarkeit verschiedener Rechtsnormen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Zivilprozessordnung (ZPO)
- Haftungsfragen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel behandelt den Anspruch des AG Berlin Charlottenburg gegen B auf Kostenübernahme. Es werden die Zulässigkeit der einseitigen Erledigungserklärung sowie die Zulässigkeit und Begründetheit der Feststellungsklage geprüft. Im Fokus steht die Frage, ob die Voraussetzungen für die Kostenübernahme nach §§ 91, 91 a ZPO gegeben sind.
Das zweite Kapitel befasst sich mit dem Anspruch der A-AG auf Herausgabe des Erlangten. Hier wird untersucht, ob ein Eigentumsanspruch gegen C nach § 985 BGB besteht und welche Haftungsfolgen sich für den Insolvenzverwalter (IV) nach § 990 BGB ergeben. Des Weiteren wird die Anwendbarkeit der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) nach § 678 BGB sowie die Aussonderung nach § 47 InsO analysiert. Abschließend wird die Frage geklärt, ob ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280, 281 BGB oder ein Herausgabeanspruch aus § 816 BGB besteht.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit zentralen Themen der deutschen Zivilrechtsdogmatik wie Vertragsgestaltung, Rechtsdurchsetzung, Feststellungsklage, Herausgabeanspruch, Kostenübernahme, Eigentumsrecht, Haftung, Insolvenzrecht und Geschäftsführung ohne Auftrag. Weitere wichtige Begriffe sind Leihvertrag, Schenkungsvertrag, § 598 BGB, § 604 BGB, §§ 91, 91 a ZPO, § 985 BGB, § 990 BGB, § 678 BGB, § 47 InsO, §§ 280, 281 BGB und § 816 BGB.
- Quote paper
- Benjamin Erle (Author), 2019, Vertragsgestaltung und Rechtsdurchsetzung. Leihvertrag versus Schenkungsvertrag sowie Herausgabeanspruch aufgrund des durch die Verfügung Erlangten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/507576