Preisbildung im Angebotsoligopol


Dossier / Travail, 2006

25 Pages, Note: 2.0


Extrait


Inhaltsverzeichnis:

Einleitung

1. Wettbewerb
1.1 Definition des Wettbewerbs
1.2 Einschränkungen des Wettbewerbs
1.3 Wettbewerbsordnende Gesetze
1.4 Gründe für wenige Unternehmen in einem Markt

2. Marktformen und Marktverhalten
2.1 Einleitung zum Thema
2.2 Arten von Märkten nach Anzahl der Teilnehmer - Marktformenschema
2.3 Vollkommener Markt und Unvollkommener Markt
2.4. Verhalten der Marktteilnehmer

3. Preisbildung im Angebotsoligopol
3.1 Das Oligopol
3.2 Das Cournot-Modell
3.3 Das Stackelberg-Modell
3.4 Das Bertrand-Modell
3.5 Die Spieltheorie und das Gefangenendilemma
3.6 Die geknickte Preisabsatzkurve
3.7 Die doppelt geknickte Preisabsatzkurve

4. Anhang

5. Literaturverzeichnis

6. Abbildungsverzeichnis

Einleitung

Das Angebotsoligopol beschreibt Märkte, bei denen auf Angebotsseite nur wenige relativ große Anbieter vorhanden sind, während auf Nachfragerseite viele Käufer existieren.

Der Preisbildung im Angebotsoligopol kommt deswegen eine besondere Bedeutung zu, weil die oligopolistischen Marktformen in ihren unterschiedlichen Ausprägungen heute in der Wirtschaft eine dominierende Rolle einnehmen. In immer mehr Industriezweigen werden Zusammenschlüsse und Übernahmen gemeldet. Wenige Großkonzerne bestimmen den Wettbewerb auf einzelnen Märkten. Immer öfter hören wir Nachrichten von Übernahmen, die von den Kartellämtern überprüft werden müssen.

Um in unserer Hausarbeit einen Überblick in die Preisbildung im Angebotsoligopol zu geben, werden wir zunächst auf den Wettbewerb eingehen, der als grundlegende Voraussetzung für wirtschaftliches Handel zu sehen ist. Im 2. Kapitel werden dann die Marktformen und das Marktverhalten beschrieben, aus denen wirtschaftliches Handeln hervorgeht. Im 3. Kapitel wird dann die Preisbildung im Angebotsoligopol behandelt.

1. Wettbewerb

In allen Bereichen des Lebens gibt es Wettbewerb. Er dient als Mittel zur Auslese, zur Leistungssteigerung, sowie zur optimalen Lösung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Aufgaben. Ohne Wettbewerb als zentrales Lenkungs- und Ordnungselement würde eine gesunde Marktwirtschaft nicht funktionieren. Er dient der Versorgung der Bevölkerung und der Industrie mit Gütern zu möglichst niedrigen Preisen, zur Beschleunigung des technischen Fortschritts, zur Herstellung von verbesserten bzw. neuen Produkten; Lenkung vorhandener Produktionsfaktoren in ihre bestmöglichen Verwendungen im Produktionsprozess; Stimulierung und Steigerung der Leistungen der Menschen und damit Förderung des volkswirtschaftlichen Wohlstands; Erhaltung der Wirtschaftsfreiheit, damit jeder Marktteilnehmer zwischen Alternativen wählen kann und wirtschaftliche Macht begrenzt wird. Da durch den Wettbewerb am Markt der Anreiz entsteht, neue Wege einzuschlagen und auftretende Probleme zu lösen, wird er auch als "Entdeckungsverfahren" bezeichnet. (Friedrich A. von Hayek) (vgl. N. Schulz S.1)

Wettbewerb gilt als eines der wichtigsten Merkmale unsere Wirtschaftsordnung und ist für die Preisbildung, insbesondere bei Märkten mit wenig Konkurrenz oder sogar nur mit zwei Anbietern wie beim Angebotsoligopol von besonderer Bedeutung. N. Schulz sieht in Anlehnung an Hayek den Wettbewerb als ein grundlegendes Instrument in allen Bereichen der Gesellschaft. „Er liefert Anreize Wissenselemente zu nutzen, sowie neues Wissen zu entdecken, er mobilisiert das Wissenspotential einer Gesellschaft. Wird dieser Wettbewerb durch staatliche Einmischung unterdrückt und somit der Preis von seinem Wettbewerbsniveau abweicht, wird bei zu niedrigen Preisen das der Leistung zugrunde liegende Wissen zu wenig genutzt, weil der Anreiz des Anbieters geringer wird.“ (N. Schulz S.1) Verdeutlicht werden soll damit, dass meistens nur eine hohe Leistungsbereitschaft besteht, wenn durch den Einsatz eine dementsprechende Belohnung zu erwarten ist. Lampert und Bossert verstehen Wettbewerb als „ das Streben, es anderen die sich um das selbe Ziel bemühen, mindestens gleichzutun, sie nach Möglichkeit aber zu übertreffen.“ (vgl. dazu Lampert und Bossert S. 182). Um den Wettbewerb jedoch als Ganzes zu beschreiben, muss man ihn nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht beobachten, sondern auch die außerwirtschaftlichen Bereiche. Überall treten Menschen in Konkurrenz und unterziehen sich somit einem Wettbewerb. Im Sport gilt das Prinzip: Besser, Schneller, Höher, Weiter. In Schulen und Universitäten geht es um bessere Noten. In der Politik will man die meisten Wählerstimmen erreichen. In menschlichen Beziehungen geht es um die Zuneigung und Liebe von anderen Menschen. Es gäbe hierzu noch viele Beispiele bei denen Menschen gegenseitig in Wettbewerb treten. Lampert und Bossert wollen damit verdeutlichen, dass Wettbewerb nicht als negativ betrachtet werden darf, sondern in der gesellschaftlichen Sozialstruktur „eine grundlegende soziale Funktion zu erfüllen hat.“ (Lampert und Bossert S. 182-183)

1.1 Definition des Wettbewerbs

„Wettbewerb ist ein dynamisches Ausleseverfahren, bei dem die Wettbewerber das gleiche Ziel haben und Außenstehende Dritte darüber entscheiden, wer das Ziel in welchem Umfang erreicht. Daraus ergeben sich eine Rivalität und ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Wettbewerbern, eine parametrische Interdependenz. Wettbewerb lässt sich damit auf die Wirtschaft bezogen verstehen als ein Verhältnis wechselseitiger Abhängigkeit und Rivalität zwischen Marktteilnehmern.“ (U. Baseler S. 196) Jedoch ist festzustellen, dass Wettbewerb als ein ergebnisoffener Begriff zu sehen ist. Daher ist auch nicht zu erwarten, dass dieser Begriff abschließend nicht definiert werden kann. (Schulz S. 2)

1.2 Einschränkungen des Wettbewerbs

Es gibt in der Wirtschaft aber auch die Situationen in der kein oder nur ein eingeschränkter Wettbewerb stattfinden kann. Dies ist erst einmal der Fall, wenn der Staat oder eine Institution in den Wettbewerb eingreift, darauf möchte ich aber im nächsten Gliederungspunkt dieser Hausarbeit eingehen. Eine weitere Einschränkung des Wettbewerbs liegt bei einer Monopolstellung eines Unternehmens vor. Diese liegt nach N. Schulze dann vor, „wenn kein anderes Unternehmen dieselbe oder eine vergleichbare Leistung erbringt.“(N. Schulz S. 24) Zu einer solchen Stellung kann es kommen durch: Staatliche Regulierung, den alleinigen Besitz von Verfügungsrechten einer für die Leistungserbringung unabdingbaren Ressourcen; hier sind Patente, Bodenschätze oder besonderes Wissen zu nennen. Es kann aber auch sein, dass die Kosten insbesondere die Fixkosten zur Produktion eines Gutes so hoch sind, die Nachfrage jedoch so gering ist, dass nur ein Unternehmen kostendeckend auf diesem Markt tätig werden kann. In einer Monopolstellung kann ein Unternehmen den Preis selbst bestimmen, die Marktgegenseite hat keine Ausweichmöglichkeiten außer dem totalen Leistungsverzicht. Monopole kommen in der Wirtschaft jedoch relativ selten vor. Ein momentan in der Öffentlichkeit diskutiertes Monopol ist z.B. der russische Gasmonopolist Gasprom, der durch seine Größe den Gaspreis bestimmen kann und damit auch politische Interessen durch zusetzen versucht. Diskutiert wird auch eines der bekanntesten und auf staatliche Reglementierung zugrunde liegendes Monopol; der Post auf Briefzustellungen.

1.3 Wettbewerbsordnende Gesetze

Um die Ziele von Wettbewerbsordnenden Gesetzen verstehen zu können müssen wir uns vor Augen führen, was Marktwirtschaft bedeutet. Das Modell der freien Marktwirtschaft, das von einem freien Wettbewerb ausgeht, beruht auf Gedanken des englischen Nationalökonomen Adam Smith (1723 - 1790), der 1770 ein Idealmodell für eine pluralistisch gesteuerte Wirtschaft entwickelte. In der freien Marktwirtschaft werden die Produktion und die Verteilung selbstständig und gleichzeitig über den Markt (Angebot und Nachfrage) abgestimmt und durch den Preis reguliert. Der Staat verzichtet auf Eingriffe in den Wirtschaftsablauf und garantiert die Vertragsfreiheit, den freien Wettbewerb und ein funktionierendes Geldwesen. In der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass eine zu freie Marktwirtschaft und ein damit verbundener freier Wettbewerb nicht nur positive Effekte hervorrufen, sondern auch negative Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft haben kann. Deshalb wurden von staatlicher Seite Gesetze und Regeln geschaffen, um diese negativen Effekte zu kompensieren. So hat der Gesetzgeber Verordnungen geschaffen die der sozialen Gerechtigkeit, der Sicherheit am Arbeitsplatz, dem Umweltschutz usw. dienen und somit den freien Wettbewerb beschränken. Die Ordnungspolitik des Staates soll die Spielregeln festlegen, innerhalb denen sich wirtschaftliche Aktivitäten entfalten können. Sie sollen dabei den Wettbewerb untereinander nicht einschränken, sondern allen Marktteilnehmer gleiche und faire Bedingungen ermöglichen.

Zu nennen sind hier:

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber auf den Märkten, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. (UWG § 1) Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, (GWB) es gilt als deutsches „Grundgesetz der Wettbewerbsordnung“(vgl. N. Schulz S. 12): Es verbietet Absprachen über: Mengen, Preis und Absatzgebiete zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen. Es konkretisiert bedenkliche Formen der Kollusion (Zusammenarbeit von Unternehmen z.B. Preisabsprache) und Exklusion (Preisbindung). Seine Aufgabe ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Unternehmen auf einem Markt zu ermöglichen. Die Einhaltung solcher Regeln überwachen die Kartellbehörden der Länder, des Bundes und der Europäischen Union. Fusionen die einen bestimmten Betrag übersteigen unterliegen der Zustimmung der Kartellbehörden. Es soll damit verhindert werden, dass einzelne Unternehmen oder Zusammenschlüsse ein zu großes Maß an Marktmacht erlangen und damit den Marktpreis von Produkten mitbestimmen können. Nach (Mankiv S. 387) führt Marktmacht dazu, „dass der Verkaufspreis über dem Marktpreis bei vollständiger Konkurrenz auf einem vollkommenen Markt liegt.“

Das Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll die Verbraucher im allgemeinen Geschäftverkehr schützen. Es erklärt in seiner Generalklausel (§9) Bestimmungen für unwirksam, „wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von treu und glauben unangemessen benachteiligen“. Durch dieses Gesetz sind Kunden gegenüber Geschäftsleuten und Firmen besser geschützt.

[...]

Fin de l'extrait de 25 pages

Résumé des informations

Titre
Preisbildung im Angebotsoligopol
Université
University of Koblenz-Landau  (Wirtschaftswissenschaften)
Note
2.0
Auteur
Année
2006
Pages
25
N° de catalogue
V50759
ISBN (ebook)
9783638469074
ISBN (Livre)
9783656712992
Taille d'un fichier
640 KB
Langue
allemand
Annotations
Es werden Wettbewerb, Marktformen und Marktverhalten und die verschiedenen Modelle behandelt.
Mots clés
Preisbildung, Angebotsoligopol
Citation du texte
Stefan Molitor (Auteur), 2006, Preisbildung im Angebotsoligopol, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50759

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