Die Politik des Königs Rudolf von Habsburg in Thüringen, der Markgrafschaft Meißen und dem Pleißenland zwischen 1277 und 1290


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2003

16 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Der Streit zwischen den Wettinern nach 1265 und die Bemühungen
Rudolf von Habsburg um den Landfrieden in Thüringen

3. Erneute Unruhen in Thüringen und der Mark Meißen nach dem Tod Heinrichs des Erlauchten 1288

4. König Rudolf von Habsburg setzt den Landfrieden in Thüringen durch

5. Die Rücklösung des Pleißenlandes und der Grafschaft Brena an das Reich

6. König Rudolf belehnt Diezmann mit der Niederlausitz

7. Bemühungen König Rudolfs zur Aufrechterhaltung des Landfriedens in Thüringen und Sachsen im Mai 1290

8. Schlussbetrachtung

9. Bibliographie

1. Einführung

Als Rudolf von Habsburg (geb. 1218) 1273 zum König erhoben wurde, warteten schier unlösbare Aufgaben auf den neuen Herren. Wiederherstellung des Landfriedens, Rückgewinnung der Besitzungen des Königs und vor allem die positive Gestaltung der während des Investiturstreits stark verschlechterten Beziehungen zum Papst. Das Ansehen des deutschen Königtums lag danieder. Die hohen Herren im Reich ( die Kurfürsten ) hatten ihre eigene Position gegenüber König und Reich stark ausgebaut. Die Vorgänger des Habsburgers hatten es nicht vermocht, die Reichsgewalt gegenüber diesen durchzusetzen.

Die Landesherren selbst betrieben zu jener Zeit einen regen Territorialausbau. Sie verkauften und belehnten ihre Nachkommen oder Verwandten mit Teilen der ihnen zu Händen gegebenen Reichsgüter, handelten mit ihnen ohne die Zustimmung des Königs. Zu schwach war dessen Stellung, die sich während des Interregnums in den 60iger und 70iger Jahren des 13. Jahrhunderts noch verschlechtert hatte. Die deutschen Könige waren als die Anwälte der Reichseinheit in ihrer Funktion zurückgedrängt worden[1] und besaßen nach dem Aussterben des großen Staufergeschlechts nicht viel mehr als eine repräsentative Rolle. Der alte Gegensatz zwischen Königtum und Stammesherzogtum war dem deutschen Reich schon bei seiner Gründung in die Wiege gelegt worden.[2] Nach der Absetzung Friedrich II und dem damit verbundenen Verfall der königlichen Autorität zeigten sich seine folgenschweren Auswirkungen. Während sich in anderen Teilen Europas aus dem Wirrwarr kleinräumiger Adelsherrschaften großflächige, innerlich straff zusammengehaltene Königreiche herausbildeten, blieb das deutsche Reich durch die erstarkte Landesherrschaft der Fürsten in viele kleine Territorien aufgespaltet. Hier wurden Könige von Gegenkönigen abgewechselt und die Kurfürsten, eigentliche Herren im Reich, gewannen allmählich die Oberhand.

Die Reichsfürsten hatten sich gegenüber dem Königtum durchgesetzt und konnten ohne dessen Einwirken innerhalb ihres vom König verliehen Lehen eine starke Territorialgewalt errichten. Dabei kam es oft zu langwierigen Fehden in den einzelnen Territorien, welche zwischen den Fürsten untereinander oder aber deren Kampf gegen Teile des eigenen niederen Adels und dem König direkt unterstehende Stände ( Reichsstädte, Reichsgrafen etc. ) ausgefochten wurden. Die Könige, teilweise selbst Reichsfürsten, die in die Selben nicht selten involviert waren[3], oder aber, da sie als „Ausländer“[4] kein direktes Interesse an einem starken deutschen Königtum hatten, gingen nur vereinzelt gegen diese Missstände im Reich vor. Meistens mussten sie jedoch diesem, auf Kosten der Bevölkerung ausgetragenen, Treiben tatenlos zusehen. Das Schicksal des deutschen Reiches schien der fürstlichen Willkür überlassen zu sein.

Rudolf selbst zählte vor seiner Wahl zu den eher unbedeutenderen Reichsfürsten.[5] Sein Vater Graf Albrecht IV. von Habsburg hatte während des Investiturstreits 1074 bis 1122 seine Herrschaft im Aargau um Zürich und im Elsass errichten können. Diese, im Vergleich zu den anderen Kandidaten der Königswahl des Jahres 1273[6], eher schmale Machtgrundlage schien den Kurfürsten gelegen, weshalb sie sich am 24.10.1273 für den unbedeutenden Habsburger entschieden. Ein schwacher König, dem selbst eine mächtige territoriale Basis fehlte und zudem bereits 55 Jahre alt war, konnte den Fürsten bei der Durchsetzung ihrer Interessen wenig hinderlich sein.[7] Was die Fürsten unterschätzt hatten, war Rudolfs politischer und kriegerischer Tatendrang. Am 30.Oktober 1273 erließ er ein Manifest zur Wiederherstellung des so lange gestörten Friedens im Reich. In diesem sagte er den Schwachen und Unterdrückten seine Unterstützung zu und versprach die Herstellung geordneter Zustände.[8] Als erste Maßnahme wurde sogleich ein neuer Hofrichter ernannt und damit ein neues Reichshofgericht installiert.[9]

Auf dem ersten Reichstag zu Speyer am 7. Dezember 1273 verkündete er das zweite Ziel seiner schon vor der Wahl verkündeten aktiven Reichspolitik. Es sollte „alles Reichsgut, welches jemand auf ungehörige Weise an sich gebracht, herausgegeben werden [...]“[10].Damit setzte er den schon im Vorfeld seiner Wahl probagierten Anspruch der Revindikation ( Rückgewinnung aller Besitzungen des Reiches), den die Grossen im Reich unterstützten, mit dem ersten Hoftag zu Speyer in die Tat um. ( „Allen Beamten des Reiches wurde befohlen das Reichsgut überall aufzusuchen, festzustellen und einzuziehen“[11].)

Dieses mit dem allgemeinen Landfrieden verbundene Vorhaben des neuen Königs war gegen die eigenmächtige Politik der Fürsten im Reich gerichtet .Da es aber vorerst nur auf dem Papier galt, sahen sie zu diesem Zeitpunkt in dem Habsburger noch keinen ernstzunehmenden Gegner ihrer Territorialpolitik. Dies änderte sich aber bald.

Nachdem er seine schwache Position im Reich mit einer geschickten Heiratspolitik[12] und der Unterstützung des Friedrich von Hohenzollern, Burggraf von Nürnberg, dem Erzbischof von Mainz sowie schwäbischer und fränkischer Grafen ausgebaut hatte[13], wandte er sich seinem größten Widersacher, Ottokar II. von Böhmen, zu. Dieser hatte die Wahl des Habsburgers zum deutschen König nicht anerkannt[14] und wandte sich 1278 mit Waffengewalt gegen Rudolf. Der Habsburger besiegte den böhmischen König in der Schlacht bei Dürnkut 1278[15] und erweiterte mit dem Sieg über seinen größten Konkurrenten sein eigenes Territorium im Raum Österreich mit der Steiermark, Kärnten, Krain, der windischen Mark und dem Egerland, die er seinem Sohn zur Verwaltung überließ. Nach 1281 wandte er sich schließlich der Durchsetzung des allgemeinen Landfriedens im Reich aber vor allem dem verkündeten Einzug von Reichsgut zu. Dabei kam es im Jahr 1289 zum direkten Eingreifen des Königs in Thüringen. Hier hatte der ansässige höhere Adel (die Wettiner) das Land durch seine Fehden stark verwüstet und Reichsgut nach belieben in Besitz genommen oder aber weiter veräußert. Am Beispiel der Wettiner soll hier nun die Reichspolitik König Rudolfs nachgezeichnet werden. Dabei werden vor allem die Maßnahmen zur Sicherung des Landfriedens aber auch die der im Herrschaftsbereich der Wettiner durchgeführten Revincationspolitik aufgezeigt werden. Wir werden sehen, wie das wettinische Fürstengeschlecht in seinem eigenmächtigen Handeln durch die Maßnahmen des König beschnitten wird. Wie er deren Streitigkeiten in den 70iger und 80iger des 13. Jahrhunderst zu schlichten sucht und Teile ihres unrechtmäßig erworbenen Besitzes in die Verfügungsgewalt des Reiches zurücknimmt.

2. Der Streit zwischen den Wettinern nach 1265 und die Bemühungen

Rudolf von Habsburg um den Landfrieden in Thüringen

Nachdem der Wettiner Markgraf und Landgraf Heinrich „der Erlauchte“[16] als Sieger des thüringischen Erbfolgekrieges (1247 bis 1263) hervorgegangen war, teilte er seinen Besitz wohl schon im Januar 1264 unter seinen Nachkommen auf. Er behielt sich allein die Mark Meißen und die Niederlausitz (Ostmark) als eigenen Herrschaftsbereich ein, während sein ältester Sohn Albrecht „der Entartete“ die Landgrafschaft Thüringen und die Pfalz Sachsen erhielt. Der zweitgeborene Sohn Dietrich erhielt 1265 ein von seinem Vater neugegründetes Fürstentum , die Mark Landsberg.[17] Die Söhne Albrechts, Friedrich, Dietrich(Diezmann) und Heinrich erhielten noch zu Lebzeiten ihres Großvaters, Teile der dem Vater veräußerten Besitzungen in Thüringen und Landsberg. Bei der Aufteilung des wettinischen Besitzes achtete der Fürst darauf, dass es unter seinen Söhnen zu keinen Streitigkeiten kam. Er war zwar nun nach der Teilung nicht mehr das politische Machtzentrum seiner Familie, behielt sich aber als dessen unumstrittenes Oberhaupt die Mitsprache bei allen Unternehmungen und etwaigen Streitigkeiten seiner Nachkommen ein. Vorerst blieben die Konflikte um die

wettinischen Besitzungen zwischen den Söhnen und Enkeln Heinrichs aus. Die Hoffnung, dass seine Nachkommen friedlich miteinander und nicht gegeneinander arbeiteten, schien sich zu bestätigen.[18] Als aber sein ältester Sohn Albrecht Ansprüche auf die Mark Meißen sowie die Ostmark stellte und diese mit Gewalt an sich zureißen versuchte, erwies sich die Aufteilung seines Besitzes und die damit verfolgte Absicht eines friedlichen Miteinanderregierens als ein schwerwiegender Irrtum. Nicht nur Albrecht, auch dessen Söhne Friedrich der Freidige“ und Diezmann, begannen nicht gegen den Großvater aber gegen ihren eigenen Vater zu opponieren. Ihre Absicht war es, sich einen angemesseneren Anteil des väterlichen Besitzes zu sichern. Als dann noch der Sohn Dietrichs, Friedrich Tuta mit seinen eigene Herrschaftsansprüchen hinzutrat, steigerten sich die Streitigkeiten der wettinischen Familienmitglieder ins Kroteske.

Diese ständigen Fehden führten zu einer allgemeinen Schwächung der landesfürstlichen Herrschaft der Wettiner, vor allem der des Landgrafen Albrecht in Thüringen. Die Kämpfe mit seinen Söhnen Friedrich I. und Diezmann führten, da er ihnen seine gesamte Kraft widmen musste, zu einer Erstarkung des mit seinen Söhnen zum Teil verbündeten niederen Adels in Thüringen.[19] Sie zweifelten an dessen Autorität und warfen ihm vor, dass er durch die ständigen Fehden mit Teilen seiner Familie seiner Funktion als Landesherr nicht nachgekommen währe und Thüringen selbst stark in Mitleidenschaft gezogen habe.[20] Als er dann im Jahr 1277, gemeinsam mit seinem Bruder Dietrich, gegen die Adelsopposition im eigenen Land vorzugehen gedachte und in den Kämpfen mit diesen die Burg Berka eroberte[21], wandte sich der Thüringische Adel unter der Führung des Graf Otto von Orlamünde an den deutschen König, Rudolf von Habsburg.[22] Dieser reagierte zunächst nur verhalten auf die Forderung des Thüringer Adels, Recht und Ordnung in der Landgrafschaft Thüringen wiederherzustellen. Er beauftragte, um dem Hilfegesuch des thüringischen Adels nicht vollständig zu entsagen, am 27. September 1277 Herzog Albrecht von Sachsen mit der Wiedererrichtung des allgemeinen Landfriedens und stellte diesem Albrecht von Braunschweig zur Seite. Sie erhielten den Auftrag zur Wahrnehmung der Reichsrechte

[...]


[1] Vgl. Blaschke S. 270

[2] Vgl. Blaschke S. 270

[3] Da die Könige oft mit der eigenen Hausmachtspolitik und den eigenen Ausbau ihrer Landesherrschaft beschäftigt waren, kam es oftmals auch in ihren Territorien zu Fehden mit dem dort ansässigen Adel oder aber zu Kämpfen mit benachbarten Fürsten, so auch bei König Rudolf. Siehe Knefelkampf S. 262.

[4] Als Beispiel sind hier die Könige Wilhelm von Holland oder Alfons von Kastilien zu nennen. Vgl. Knefelkamp S. 251 ff.

[5] Vgl. Knefelkamp S. 259.

[6] Ebenfalls kandidierten für die deutsche Krone: der Stauferenkel Friedrich „der Freidige“, König Phillip III. von Frankreich, Ottokar II. von Böhmen, Pfalzgraf Ludwig und Graf Siegfried von Anhalt. Vgl. Knefelkamp S. 260

[7] Vgl. Knefelkamp S. 260.

[8] Vgl. Reg. Imp. VI, 1., Nr. 22.

[9] Vgl. Knefelkamp S. 261.

[10] Vgl. Reg. Imp. VI, 1., Nr. 48a

[11] Vgl. Reg. Imp. VI, 1., Nr. 48a

[12] Näheres zur Heiratspolitik König Rudolfs in: Knefelkamp S. 260-261.

[13] Vgl. Knefelkamp S. 260.

[14] Ottokar II. wandte sich 1273 an Papst Gregor X. , dass dieser die Wahl des Habsburgers Rudolf für ungültig erkläre. Vgl. Reg. Imp. VI, 1., Nr. 42d

[15] Rudolf führte am 24. November 1277 erfolgreich Krieg gegen den Ottokar II. , in: Reg. Imp. VI, 1., S. 9.

[16] Seit 1264 war Heinrich Markgraf von Meißen und der Ostmark, Pfalzgraf von Sachsen und Landgraf zu Thüringen. Vgl. Rogge S. 20.

[17] Vgl. Kaemmel S. 131.

[18] Die Wettiner bezeichneten sich als coheredes und gaben sich Hilfe und Beistandsversprechen. Vgl. Rogge S.21. 21Vgl. Rogge S. 24-25.

[19] Vgl. Rogge S. 23.

[20] Vgl. Rogge S. 23.

[21] Vgl. Rogge S. 23-24.

[22] Vgl. Rogge S. 24.

Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Die Politik des Königs Rudolf von Habsburg in Thüringen, der Markgrafschaft Meißen und dem Pleißenland zwischen 1277 und 1290
Université
Dresden Technical University
Note
2,0
Auteur
Année
2003
Pages
16
N° de catalogue
V50762
ISBN (ebook)
9783638469104
ISBN (Livre)
9783638775472
Taille d'un fichier
426 KB
Langue
allemand
Mots clés
Politik, Königs, Rudolf, Habsburg, Thüringen, Markgrafschaft, Meißen, Pleißenland
Citation du texte
Daniel Böhme (Auteur), 2003, Die Politik des Königs Rudolf von Habsburg in Thüringen, der Markgrafschaft Meißen und dem Pleißenland zwischen 1277 und 1290, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50762

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