Die Arbeit befasst sich mit der Regulierung von Related Party Transactions-Geschäfte mit nahestehende Personen nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechtichtlinie.
Am 11. November 2018 wurde der Referentenentwurf (RefE) des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechtrichtlinie (ARUG II) von dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegt. Am 20. März 2019 ist der Regierungsentwurf (RegE) vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Durch das ARUG II hat sich das Aktien- und Konzernrecht zum Schutz der börsennotierten Gesellschaften von related party transactions (RPT) geändert. Die Normen sind durch den Beschluss des Bundestags am 29. April 2019 eingeführt. Wesentliche Schutzinstrumente, die mit der Reform hinsichtlich der Förderung der Transparenz und Kontrolle beim Abschluss von Geschäften mit nahestehenden Personen eingeführt worden sind, sind die Auferlegung des Zustimmungsvorbehalts und die Bekanntmachungspflicht.
Im Mittelpunkt der Aktionärsschutzdiskussion stehen seit lange die Geschäfte zwischen Gesellschaften und ihren Insidern. Die nahestehende Personen nutzen ihrer Position aus, um einen nachteiligen Einfluss auf Kosten der Gesellschaft auszuüben. Die Transaktionen mit Insidern führen oft einerseits zu Vermögensverlust auf Seiten der Gesellschaft und andererseits zu Vermögenssteigerung der nahestehende Person. Die related parties zielen darauf ab, von einer Transaktion der Gesellschaft zu profitieren sowie eine Vermögensverlagerung für sich selbst zu erreichen (Tunneling). Diese Vorgehensweise kann nicht nur nachteilige Folgen für die Gesellschaft und deren (außenstehende) Aktionäre haben, sondern auch für die Minderheitsaktionäre und Gläubiger der Gesellschaft, als externe Dritte.
Inhaltsverzeichnis
- Related Party Transactions nach dem ARUG II
- Einführung
- Rechtlicher Rahmen
- Europäische Rechtsgrundlagen
- Deutsche Rechtsgrundlagen
- Wesentliche Inhalte der ARUG II-Novelle
- Zustimmungs- und Publizitätspflichten
- Haftung
- Anwendungsbeispiele
- Kritik und Reformbedarf
- Schlussfolgerung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Regulierung von Related Party Transactions (RPT) im deutschen Recht, insbesondere im Kontext der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Ziel ist es, die neuen Regelungen der ARUG II-Novelle für RPT im deutschen Recht zu analysieren und deren Auswirkungen auf die Praxis zu bewerten.
- Zustimmungs- und Publizitätspflichten für RPT
- Haftung für RPT
- Kritik an der Regulierung von RPT
- Reformbedarf im deutschen Recht
- Bedeutung für die Praxis
Zusammenfassung der Kapitel
- Einführung: Die Einleitung stellt das Thema der RPT im deutschen Recht vor und erläutert die Relevanz der ARUG II-Novelle in diesem Kontext.
- Rechtlicher Rahmen: Dieses Kapitel beleuchtet die europäischen und deutschen Rechtsgrundlagen für die Regulierung von RPT, mit besonderem Fokus auf die ARUG II-Novelle.
- Wesentliche Inhalte der ARUG II-Novelle: Hier werden die wichtigsten Änderungen der ARUG II-Novelle im Bereich der RPT beschrieben, insbesondere die neuen Zustimmungs- und Publizitätspflichten sowie die Haftungsregelungen.
- Anwendungsbeispiele: Dieses Kapitel erläutert die Anwendung der neuen RPT-Regelungen anhand von konkreten Beispielen aus der Praxis.
- Kritik und Reformbedarf: Der vorliegende Abschnitt analysiert kritisch die neuen RPT-Regelungen und diskutiert mögliche Reformbedarfe im deutschen Recht.
Schlüsselwörter
Related Party Transactions, ARUG II, Aktionärsrechterichtlinie, Zustimmungs- und Publizitätspflichten, Haftung, Corporate Governance, Konzernrecht, Aktienrecht, Interessenkonflikte, Unternehmenstransparenz.
- Quote paper
- Foteini Lada (Author), 2019, Related Party Transactions nach dem ARUG II, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/507688