Auswirkungen von Filter Bubbles auf die Demokratie

Ist der Staat zum Handeln aufgefordert?


Epreuve d'examen, 2019

35 Pages, Note: 16 Punkte


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Auswirkungen von Filter Bubbles auf die Demokratie - Ist der Staat zum Handeln aufgefordert?

A. ) Einleitung

B. ) Konzept der demokratischen Willensbildung

C. ) Chancen und Risiken für den Willensbildungsprozess
I. ) Chancen/ Vorteile
1. ) Demokratisierung wissenschaftlicher Themen und Expertise
2. ) Diversitätsförderung von Meinungen
3. ) Wahlkampf auf Mikroebene
II. ) Risiken/ Nachteile
1. ) Verschwinden der diskursiven Öffentlichkeit
2. ) Zensur durch Relevanzfilterung
3. ) Chancengleichheit für Parteien
a. ) Wahlkampf auf Mikroebene/ digital gerrymandering
b. ) Entscheidung zur Nichtwahl
4. ) Bruch des Wahlgeheimnisses
5. ) Erzeugung von Prognosen und Konformitätsdruck
6. ) Kontrolle und Steuerbarkeit von Filter Bubbles

D. )Rechtliche Einordnung der Filter Bubble

E. ) Risikobewertung
I. ) Konkretes Gefahrenpotential
1. ) Geringe Verbreitung der Filter Bubble
2. ) Hypothetisierung ausländischer Phänomene
3. ) Technische Implikationen
4. ) Filter Bubble Effekte im realen Leben
II. ) Regulierungsbedarf
III. ) Anwendbarkeit bestehender Regulierungsinstrumente auf Intermediäre
1. ) Kartellrecht
2. ) Telemedienrecht
3. ) Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
4. ) Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
5. ) Rundfunkrecht
IV. ) Zwischenergebnis

F. ) Handlungsmöglichkeiten
I. ) Erweiterung des Anwendungsbereichs
II. ) Regelungen für den Wahlkampf
III. ) Must-Carry-Verpflichtung 2.0
IV. ) Neutralität der Algorithmen
V. ) Transparenz der Algorithmen
VI. ) Direkte staatliche Regulierung

G. ) Datenschutzrechtliche Gesetzgebungskompetenz

H. ) Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Auswirkungen von Filter Bubbles auf die Demokratie - Ist der Staat zum Handeln aufgefordert?

A. ) Einleitung

Das Internet war eine Verheißung. Durch die enorme Vielfalt an verschiedenen Quellen, die für jeden einfach zugänglich und immer auf dem aktuellsten Wissensstand sind, sollte jeder die Möglichkeit haben, sich entsprechend zu informieren und somit an den demokratischen Prozessen teilzuhaben. Das Internet sollte eine informierte Gesellschaft schaffen und die politische Partizipation fördern.1 Jedoch treten anstelle der Journalisten, die in etablierten Medien die Funktion des Gatekeepers2 übernehmen, Algorithmen, welche die Masse an Informationen für den jeweiligen Nutzer vorsortieren und deren Interesse entsprechend filtern. Was als Empfehlungsmechanismus in Onlineshops, wie Amazon oder Streaming Portalen, begann, breitete sich auf das gesamte World Wide Web aus.3 Die Ära der Personalisierung wurde mit der Umstellung von Google am 4. Dezember 2009 eingeleitet.4 Von diesem Augenblick an begann Google jegliche Informationen über seine Nutzer zu sammeln, um sie kennenzulernen.5 Auf Basis dieser Informationen und dem Profil, das sich daraus über jeden Nutzer erstellen lässt, werden sämtliche Inhalte im Web personalisiert.6 Standard-Google gibt es somit nicht mehr.7 Suchen verschiedene Personen nach demselben Begriff, werden alle unterschiedliche Ergebnisse erhalten.8 Dabei geht es nicht nur um die Reihung der Webseiten zum gewählten Thema, sondern auch der Bezug und die Einstellung eines jeden beeinflussen, welche Beiträge überhaupt gezeigt werden. Das daraus entstehende Phänomen, wonach Webnutzer ausschließlich oder hauptsächlich mit von ihnen als positiv bewerteten Inhalten konfrontiert werden und auf diese Weise, in einem selbstverstärkenden Prozess, eine einseitige

Weltsicht erlangen,9 wird als Filter Bubble bezeichnet.10 Damit geht es bei dem Begriff der Filterblase folglich nicht nur um die Ergebnisse einer Suchmaschine oder die Auswahl von Nachrichten in einem sozialen Netzwerk, sondern um alle Onlineanbieter, die Filteralgorithmen verwenden, um durch die gezielte Auswertung nutzergenerierter Daten personalisierte Angebote zu erstellen, auch wenn im Rahmen dieser Arbeit hauptsächlich die Auswahl von Nachrichten und Ergebnisauswahl von Suchmaschinen behandelt wird. Das Internet zeigt den Nutzern nur noch die Inhalte, die für sie von Interesse zu sein scheinen.

Viele daraufhin entstandene Diskussionen um die Filter Bubble beziehen sich dabei auf soziologische oder ökonomische Ansätze,11 lassen juristische Betrachtungsweisen jedoch oft außen vor. Diese Lücke versucht die vorliegende Arbeit zu schließen, indem aus rechtswissenschaftlicher Sicht die Auswirkungen von Filter Bubbles auf die Demokratie betrachtet werden, um die Frage zu beantworten, ob der Staat diesbezüglich zum Handeln aufgefordert ist. Dabei gilt es zunächst, den Begriff der demokratischen Willensbildung zu untersuchen um etwaige Auswirkungen darauf zu verstehen. Nach einer Gegenüberstellung von Chancen und Risiken etwaiger Auswirkungen auf die Demokratie, allen voran auf den demokratischen Willensbildungsprozess, gilt es zunächst, eine rechtliche Einordnung der Filter Bubble vorzunehmen, um Handlungsmöglichkeiten und Kompetenzen daran knüpfen zu können. Das Hauptaugenmerk dieser Arbeit liegt anschließend in einer Risikobewertung des allgemeinen Phänomens der Filter Bubble, der Klärung von Kompetenzfragen und der Eruierung von Handlungsmöglichkeiten, da eine bloße Antwort auf die Frage, ob der Staat zum Handeln aufgefordert ist, ohne Präsentation von Handlungsmöglichkeiten nicht befriedigend ist. Abschließend konkludieren die Erkenntnisse dieser Arbeit in einer Betrachtung der aktuellen Tendenzen und künftiger Ausblicke.

B. ) Konzept der demokratischen Willensbildung

Die Willensbildung des Volkes wird in Art. 21 I GG genannt, als ausgestaltetes Konzept erkennbar aber erst in einem Zusammenspiel des Demokratieprinzips in Art. 20 II GG mit seinen Konkretisierungen, zum Beispiel den Vorgaben für demokratische Wahlen in Art. 38 I GG und einer Reihe demokratiebezogener

Grundrechte, wie Art 5, Art 8 und Art 21 GG.12 Gemäß Art. 20 II GG geht in einer repräsentativen Demokratie in Deutschland alle Staatsgewalt vom Volke aus. Dieser Volkswille wird von parlamentarischen Repräsentanten vermittelt. Diese wirken daran mit, Gesetzgebungsvorhaben durchzuführen und die verschiedenen Interessen und Bedürfnisse in der Bevölkerung einzubringen, darzustellen und zu aktualisieren.13 Demokratische Mehrheitsentscheidungen sollen Ergebnis eines Willensbildungsprozesses sein, der sich grundsätzlich vom Volk zu den Staatsorganen vollzieht und nicht umgekehrt,14 wobei eine Wechselwirkung zwischen staatlicher und gesellschaftlicher Willensbildung, insbesondere mittels der politischen Parteien, nicht verkannt werden darf.15 Die Teilhabe der Bürger an der politischen Willensbildung äußert sich nicht bloß in der Stimmabgabe bei Wahlen, sondern auch in der Einflussnahme auf diesen Prozess der Willensbildung.16 Der Willensbildungsprozess muss grundsätzlich offen und frei sein.17 Durch ihn sollen in öffentlicher Auseinandersetzung18 aus konfligierenden Einzelinteressen Gemeinwohlinteressen konkretisiert werden.19 Ohne öffentliche Auseinandersetzung findet keine demokratische Willensbildung statt, denn für diese sind nicht die Einzelwillen der Bürger, auch nicht in addierter Form, sondern ihr gemeinschaftlich gebildeter Wille entscheidend.20

C. ) Chancen und Risiken für den Willensbildungsprozess

I.) Chancen/ Vorteile

1.) Demokratisierung wissenschaftlicher Themen und Expertise

Der politische Diskurs über immer komplexere und wissenschaftlichere Themen, welche zwar gemeinschaftsbezogen sind, aber vielen Bürgern gerade auf Grund ihres hohen wissenschaftlichen Wesensgehaltes verborgen bleiben, wird stark von wissenschaftlichen Experten geprägt.21 Filter Bubbles könnten dazu beitragen, Debatten zu versachlichen und überschaubarer werden zu lassen, und damit ein Gegengewicht zur Meinungshoheit von Experten bilden, in dem sie Bürgern komplexe Sachverhalte leicht verständlich aufbereiten und so den Wissensvorsprung von Experten kompensieren. Bestes Beispiel für ein, die Öffentlichkeit spaltendes wissenschaftliches Thema stellt derzeit die Kontroverse über die Erderwärmung dar. Ziel ist es den Diskurs über gleiche Themen auf theoretisch jedem Bildungslevel zu ermöglichen, indem die Filter Bubble in heuristischer Ermittlung des wahrscheinlichen Bildungshorizontes intellektuell passend aufbereitete Beiträge zu einem einheitlichen Thema vorschlüge. Bürgern mit beruflichem oder intellektuellem Interesse an einem vorherrschenden Thema werden dabei wissenschaftlich detailliertere Beiträge, Bürgern mit wenig Interesse, leicht verständliche Zusammenfassungen vorgeschlagen. So könnte in ähnlicher Weise auch Abgeordneten die Möglichkeit verschafft werden, sich mit relativ geringem Arbeitsaufwand vom Wissensvorsprung ihrer parteiinternen Experten zu lösen und somit das freie Mandat stärken.22 Kritik an diesem zwar grundsätzlich möglichen Vorteil für die demokratische Willensbildung muss allerdings durch die Frage geübt werden, weshalb der Filter Bubble generell eine Mediatorfunktion zukommen sollte, wenn ihre Aufgabe gerade in ihrer Komplexitätsreduktion besteht,23 durch den Filter nur Inhalte anzuzeigen, welche vom Nutzer als interessant und positiv bewertet werden.

2. ) Diversitätsförderung von Meinungen

Einer ähnlichen Kritik begegnet auch das Konzept der Diversitätsförderung von Meinungen. Während die Demokratisierung von Wissenschaft und Expertise sich mit dem Argument befassen muss, dass Themen, welche im politischen Diskurs stehen, nicht nur wissenschaftlich geprägt sind, sondern auch Werturteile enthalten, die bei Berichterstattungen nicht ohne weiteres versachlicht werden, so greift das Konzept der Diversitätsförderung von Meinungen gerade diesen Punkt auf. In Kenntnis der wahrscheinlichen Meinungs- und Interessenslage des Nutzers könnte die Filter Bubble, ausgehend von dieser Basis, auch gezielt Beiträge mit gegenteiligen Meinungen anzeigen. Fraglich wäre in diesem Zusammenhang allerdings, wie breit das zu erwähnende Meinungsspektrum aufgestellt werden müsste.24

3. ) Wahlkampf auf Mikroebene

Im Gegensatz zu den ersten beiden Vorteilen verlangt dieser Gedanke keine Modifikation an der aktuellen Situation der Filter Bubble, sondern nutzt direkt ihre aktuellen Eigenschaften aus. Auf Filter Bubbles beruhende gezielte personalisierte Wähleransprache im Wahlkampf könnte die Wahlberechtigten effektiver motivieren, sich politisch zu beteiligen. Wird jeder einzelne mit genau den Themen persönlich angesprochen, die ihn interessieren, könnte dies im Sinne des Wahlkampfes auf Mikroebene zunächst als demokratisch aktivierend verstanden werden.25

II.) Risiken/ Nachteile

Einige der folgenden Risiken sind auch ohne die Anwendung von Filter Bubbles bereits vorhanden oder angelegt,26 scheinen sich hierdurch aber zu verstärken.

1.) Verschwinden der diskursiven Öffentlichkeit

Die wohl meist diskutierteste und oft leider nur einzig27 gesehene Auswirkung von Filter Bubbles ist das zumindest potentielle28 Verschwinden des öffentlichen Diskurses oder zumindest ein durch die Filter Bubble verursachter starker Rückgang dessen. Indem dem einzelnen stetig personalisierte und auf seine Interessens- und Meinungslage angepasste Inhalte präsentiert werden, erschwert dies die Bildung neuer Interessen und Meinungen, da Inhalte, die bislang nicht der vermeintlichen Interessenslage des Empfängers entsprachen, nicht oder weniger effektiv gezeigt werden.29 Ohne das generelle Bewusstsein,30 in einer Filterblase zu leben, führt dabei der Konsum von lediglich interessens­und meinungsgerechten Inhalten zur Schaffung von ideologischen Komfortzonen. Dadurch wird der Empfänger, ohne dass er selbst bemerkt, in seiner Entwicklungsfreiheit eingeschränkt,31 denn die grundsätzliche Verborgenheit der Filter Bubble lässt die Menschen in dem falschen Glauben, dass sie eine freie Entscheidung träfen und gar nicht beeinflusst würden.32 Ohne

Konfrontation alternativer Ansichten fühlt sich der Empfänger in seiner Meinung bestärkt und es kann zu Bestätigungsfehlem33 kommen. Das Denken in eigener, statt gemeinwohlbezogener Relevanz könnte durch die Filter Bubble daher als Konzept bestärkt werden.34 Anstatt eines kritischen Diskurses, führe dies nicht nur zu überzeugten Ideologen, auch die Entfernung politischer Lager von einander ist zu befürchten. Das gemeinschaftliche Interesse könnte so aus dem öffentlichen Blickfeld verschwinden. Die Gefahr für den demokratischen Willensbildungsprozess zeigt sich dabei schon beim Prozess von Gesetzgebungsvorhaben. Das Recht der Bürger auf Teilhabe an der politischen Willensbildung äußert sich auch in der Einflussnahme auf den ständigen Prozess der politischen Meinungsbildung.35 Dem dienen die Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften.36 Gesetzgebungsvorhaben dabei werden häufig nicht durch einen öffentlich geführten Diskurs, sondern von Meinungsumfragen beeinflusst.37 Dadurch bleiben diese Vorhaben, die eigentlich dem öffentlichen Meinungsaustausch zugeleitet und diskutiert werden müssten, im privaten Bereich, da jeder befragte Bürger einzeln für sich und nicht ohne öffentliche Debatte antwortet.38 Die Summe dieser undiskutierten Einzelinteressen kann den gemeinschaftlichen Meinungsbildungsprozess allerdings nicht ersetzen, da Menschen durchaus unterschiedlich antworten, je nachdem ob sie wie ein Verbraucher nach ihren privaten Vorlieben und Interessen befragt werden oder als Bürger, was sie sich in Verantwortung für das demokratische Gemeinwesen wünschen.39 Ihre jeweiligen Meinungen erhalten durch öffentliche Diskussion, Kritik und Reflektion erst eine tiefere und gemeinschaftsbezogenere Qualität und werden durch diese öffentliche Behandlung Teil der gemeinschaftlich erzeugten Meinung.

2. ) Zensur durch Relevanzfilterung

Was vom elektronischen Informationsfluss übrig bleibt, was als relevant eingestuft wird, hängt schon heutzutage weitgehend von privatrechtlichen Anbietern und in zunehmendem Maße von dem Wissen, welches sie über den einzelnen Nutzer haben, ab.40 Wie solche Firmen gemeinschaftsbezogene Informationen aussuchen und nach welchen Kriterien sie diese anbieten, hängt in erster Linie nicht mit dem Anspruch relevanter gemeinwohlbezogener und diverser Informationen zusammen, sondern mit Kundenbindung und der Steigerung von Werbeeinnahmen und bleibt für den Nutzer undurchsichtig, wie die ausgegebenen Informationen konkret ausgewählt werden und vor allem, was alles nicht gezeigt wird.41 Die Auswahl an Informationen wird dabei immer individualisierter und vorliebenspezifischer.42 So werden auch politisch relevante Informationen zu einem Konsumgut.43 So kann es geschehen, dass manchen Personen innerhalb der eigenen Nachrichtenblase selbst bei einschlägigen Suchbegriffen große Nachrichtenthemen in der Google-Suchmaschine gar nicht gezeigt bekommen.44 Das Zensurverbot des Art. 5 II GG wird hier zwar formal eingehalten, könnte aber über den Begriff der Relevanz mittels Filter Bubble umgangen werden,45 so dass eine höhere Transparenz eigener Sachverhalte zu weniger Transparenz gemeinschaftsbezogener Themen führen könnte, weil die Existenz gemeinwohlbezogener Themen somit in Frage gestellt werden könnte. Der in seiner Filterblase isolierte Informationsempfänger wird dabei durch gezielte „quasi-zensierte" Informationen leicht manipulierbar.46

3. ) Chancengleichheit für Parteien

Durch diesen Umstand, dass die Steuerung dessen, was gezeigt wird, weitgehend bei privatrechtlichen Anbietern liegt, liegt der Gedanke nahe, auch eine Gefahr für die Chancengleichheit der Parteien zu erkennen. Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich statuiert, ergibt sich aber aus der Bedeutung, die der Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt.47 Mit der Freiheit der Gründung ist im Grundsatz auch die freie Auswirkung bei der Wahl, das heißt die volle Gleichberechtigung aller Parteien, notwendig verbunden und, wie sich aus Art. 3 I und III in Verbindung mit Art. 21 GG ergibt, grundrechtlich gesichert worden.48 Dieses Grundrecht gilt nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die zur Wahlvorbereitung in der Massendemokratie unerlässliche Wahlpropaganda, soweit sie durch Maßnahmen der öffentlichen Gewalt beeinflusst wird.49

Ungeachtet der Frage, inwieweit private Anbieter von Nachrichten, etwa Zeitungen und Sender mit Onlineangebot oder sogar soziale Netzwerke, verpflichtet sind, im Internet Wahlwerbung auszustrahlen, ergeben sich durch die zunehmende Internetpräsenz von Parteien hinsichtlich der Filter Bubble neue Probleme, da auch der Wahlkampf selbst zunehmend ins Internet verlagert wird.

a. ) Wahlkampf auf Mikroebene/ digital gerrymandering

Diese Art des Wahlkampfes, die der Logik personalisierter Online-Werbung folgt, könnte zum einen dazu führen, dass die Wahlberechtigten gar nicht mehr wie politische Staatsbürger, sondern wie Verbraucher behandelt werden und die demokratische Willensbildung wie eine Kaufentscheidung, inklusive aller trickreichen Marketingmethoden.50 Auch hier wird nicht mehr die Öffentlichkeit angesprochen, sondern der Einzelne wird in Bezug auf die Willensbildung isoliert51 und mit Methoden bearbeitet, die auf die Befriedigung seiner jeweiligen Einzelinteressen zielen und zur Überzeugung seine jeweils persönlichen Anfälligkeiten ausnutzen. Dadurch, dass es möglich geworden ist, die informationelle Grenze zwischen eigenen und gemeinschaftsbezogenen Angelegenheiten aufzuweichen, wird es leichter, die Gemeinschaftsbezogenheit von Wahlkampfthemen aufzuheben und damit den gemeinschaftlichen Prozess der demokratischen Willensbildung an sich in Frage zu stellen. So lassen sich die Wahlpräferenzen von unentschlossenen Wählergruppen auf Basis von verzerrten Suchergebnissen verändern.52

b. ) Entscheidung zur Nichtwahl

Auch die Entscheidung, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen beziehungsweise welche Gruppe einer Bevölkerung sich dazu entscheidet, kann für den Ausgang einer Wahl entscheidend sein. Durch Manipulation mittels Filter Bubbles war es bereits möglich, Personengruppen durch maßgeschneiderte Flash Ads auf Facebook zur Wahl bzw. Nichtwahl zu bewegen,53 was eine

[...]


1 vgl. Müller, Master-Thesis, Universität Kassel, Politische Partizipation im Internet: Eine Analyse der Beteiligungsmöglichkeiten und Nutzungsarten junger Erwachsener in Deutschland mit dem Fokus auf drei ausgewählte Social Web-Anwendungen, 2010.

2 Zur weiteren Differenzierung zum Intermediärsbegriff, der zum Teil auch deckungsgleich mit dem hier verwendeten Gatekeeper-Begriff verwendet wird, vgl. Kluth/Schulz, Konvergenz und regulatorische Folgen, 2014, Arbeitspapiere des Hans-Bredow-Instituts Nr. 30, S. 25 ff.; in der Tendenz so auch Gersdorf in: BML-Symposium, Medienrecht 2014 (2015), 53 (66 f.).

3 Pariser, Filter Bubble: Wie wir im Internet entmündigt werden, 2012, S. 9 ff.

4 Pariser, Filter Bubble: Wie wir im Internet entmündigt werden, 2012, S. 10.

5 Ibid.

6 Ibid.

7 Pariser, Filter Bubble: Wie wir im Internet entmündigt werden, 2012, S. 10 f.

8 vgl. Pariser, The Filter Bubble: What the Internet is Hiding from You, 2011; Bundestag Drucksache 17/12542, S. 28.

9 Bundestag Drucksache 17/12542, S. 28.

10 Neologismus, dt. Filterblase - aufgenommen in den Duden am 9.8.2017, entwickelt von Pariser, The Filter Bubble: What the Internet is Hiding from You, 2011.

11 Vgl. Pariser, The Filter Bubble: What the Internet is Hiding from You, 2011; Messingschlager/Holtz, Die Psychologie des Postfaktischen, 2019.

12 Vgl. Schnapp, in: Münch/Kunig (Hrsg.), GG, 2012, Art. 20 Rn. 19ff.

13 Böckenförde, in: Isensee/Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts: Demokratie - Bundesorgane, 2005, § 34 Rn. 34.

14 BVerfGE, 20, 56 (99); 44, 125 (140).

15 BVerfGE, 44, 125 (139 f.); 85, 264 (285).

16 BVerfGE, 20, 56 (98); 44, 125 (139).

17 Schmitt-Glaeser, in: Münch/Kunig (Hrsg.), GG, 2012, Art. 38 Rn. 28 ff.

18 Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 1999, Rn. 152; Robbers, in: Dolzer/Vogel/Graßhof (Hrsg.), Bonner Kommentar zum GG, Bd. 5., 2008, Art. 20 I GG, Rn. 626 f.

19 Streinz, in: Mangoldt/Klein/Starck (Hrsg.), GG, Bd. 7, 2018, Art. 21 GG, Rn. 22; vgl. auch Häberle, Öffentliches Interesse als juristisches Problem, 1970, 87 ff., 708 f.

20 Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 1914, 665 f., 711.

21 Richter, Privatheit, Öffentlichkeit und demokratische Willensbildung in Zeiten von Big Data, in: Roßnagel (Hrsg.), Der elektronische Rechtsverkehr, Bd. 32, 2015, S. 53.

22 Richter, Privatheit, Öffentlichkeit und demokratische Willensbildung in Zeiten von Big Data, in: Roßnagel (Hrsg.), Der elektronische Rechtsverkehr, Bd. 32, 2015, S. 53.

23 vgl. auch Ausführungen unter: Punkt F, III, Must-Carry-Verpflichtung 2.0.

24 Siehe auch: Punkt F, III, Must-Carry-Verpflichtung 2.0.

25 Richter, Privatheit, Öffentlichkeit und demokratische Willensbildung in Zeiten von Big Data, in: Roßnagel (Hrsg.), Der elektronische Rechtsverkehr, Bd. 32, 2015, S. 53.

26 vgl. Analysen von Barber, Consumed, 2007; Crouch, Postdemokratie (engl.), 2013.

27 vgl. Pariser, Filter Bubble: What the Internet is Hiding from You, 2011.

28 ausführlich dazu: Punkt Risikobewertung

29 Schwichtenberg, Datenschutz in drei Stufen, Ein Auslegungsmodell am Beispiel des vernetzten Automobils, Diss. Universität Bremen, 2018, Datenschutz und Datensicherheit, 1/2018, S. 43.

30 vgl. Sandfuchs, Privatheit wider Willen, S. 28 m.w.N; vgl. Epstein/Robertson, The search engine manipulation effect (SEME) and its possible impact on the outcomes of elections, 2014, S. 25.

31 Sandfuchs, Privatheit wider Willen, S. 28 f. m.w.N.

32 vgl. Epstein/Robertson, The search engine manipulation effect (SEME) and its possible impact on the outcomes of elections, 2014, S. 25.

33 sog. Echokammereffekt: Verstärkung von Meinungsbestätigungen zwischen verschiedenen Individuen mit vergleichbarer Meinungs- und Interessenslage ohne Konfrontation mit Alternativmeinungen; dazu auch: Sandfuchs, Privatheit wider Willen, S. 28 f. m.w.N.

34 Pariser, The Filter Bubble: What the Internet is Hiding from You, 2011, S. 164.

35 vgl. BVerfGE 20, 56 (98); 69, 315 (346); 132, 39 (51).

36 vgl. BVerfGE 44, 125 (147 f.); 63, 230 (242 f.); ferner BVerfGE 105, 252 (268 ff.).

37 vgl. Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit, 1990, S. 323 ff.

38 vgl. Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit, 1990, S. 323 ff.; zum Unterschied zw. öffentlicher Meinung und Ergebnissen von Meinungsumfragen, sowie deren Gefahren für die Demokratie: Hennis, Regieren im modernen Staat, 1999, S. 37 f.

39 Barber, Consumed, 2007, S. 157.

40 vgl. BVerfGE 7,99 (107); 14, 121 (133); BVerfG 47, 198.

41 vgl. allgemein die Kritik von Crouch, Postdemokratie (engl.), 2008, S. 132.

42 siehe dazu: Punkt C, II, 1 - Verschwinden der diskursiven Öffentlichkeit.

43 vgl. Epstein/Robertson, The search engine manipulation effect (SEME) and its possible impact on the outcomes of elections, 2014, S. 1; generell zum Prozess des digital gerrymandering: vgl. Zittrain, Engineering an Election, 2014, S. 335.

44 vgl. Zittrain, Engineering an Election, 2014, S. 335; Ibid. auch zum Begriff des digital gerrymandering.

45 Böckenförde, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. 3, 2005, § 34, Rn. 39 ff.

46 Richter, Privatheit, Öffentlichkeit und demokratische Willensbildung in Zeiten von Big Data, in: Roßnagel (Hrsg.), Der elektronische Rechtsverkehr, Bd. 32, 2015, S. 61.

47 Ibid.

48 Ibid.

49 Pariser, The Filter Bubble, 2011, S. 2 f.

50 vgl. Wu, Is Filtering Censorship? The Second Free Speech Tradition, in: Rosen/Wittes (Hrsg.), Constitution 3.0 - Freedom and Technological Change, 2011, S. 83.

51 Schwenke, Google Glass - Eine Herausforderung für das Recht, Kommunikation und Recht, 2013, S. 685 f.

52 BVerfGE 6,273 (280).

53 vgl. BVerfGE 7,99 (107).

Fin de l'extrait de 35 pages

Résumé des informations

Titre
Auswirkungen von Filter Bubbles auf die Demokratie
Sous-titre
Ist der Staat zum Handeln aufgefordert?
Université
University of Leipzig
Cours
Prüfungsseminar über Verfassungs- und Europarechtliche Fragen der IT-Nutzung
Note
16 Punkte
Auteur
Année
2019
Pages
35
N° de catalogue
V508147
ISBN (ebook)
9783346073150
ISBN (Livre)
9783346073167
Langue
allemand
Annotations
Diese Examensarbeit wurde mit 16 von in Jura 18 möglichen Punkten bewertet und trägt somit das Prädikat "sehr gut".
Mots clés
Jura, Rechtswissenschaft, Medienrecht, Filter Bubble, Filterblase, Politik, Internet, Internetrecht, Verfassungsrecht, Demokratie
Citation du texte
Thomas Süss (Auteur), 2019, Auswirkungen von Filter Bubbles auf die Demokratie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/508147

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