Der Prozess der Umsetzung des Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist derzeit in vollem Gange, Leistungsträger und Leistungserbringer sind dabei, die komplexen Neuregelungen in die Praxis umzusetzen. Dies umfasst auch die Neugestaltung der Rahmenverträge und Leistungsvereinbarungen zwischen Trägern der Eingliederungshilfe und Organisationen der ambulanten Behindertenhilfe bis zum 1. Januar 2020. Wie die Wirkungsorientierung des BTHG dabei konkretisiert wird beziehungsweise werden kann, dem wird im Rahmen dieser Hausarbeit nachgegangen: Was bedeuten Wirkung und Wirksamkeit in Hinblick auf Leistungen der Eingliederungshilfe? Wie können Wirkungen von sozialen Dienstleistungen identifiziert und belegt werden? Lässt sich die Wirksamkeit einer sozialen Dienstleistung überhaupt messen und auswerten? Welche Verfahren, Instrumente, Kriterien, Indikatoren oder Kennzahlen kommen für eine Wirkungsmessung in Betracht? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Gestaltung und Weiterentwicklung von Organisationen der ambulanten Behindertenhilfe? Welche Chancen und Risiken ergeben sich aus der Wirkungsorientierung des BTHG für diese Organisationen?
Diese Hausarbeit fokussiert Wirkungsorientierung im Zusammenhang mit den gesetzlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Organisationen der ambulanten Behindertenhilfe als Leistungserbringer der Eingliederungshilfe, und verfolgt daher den Ansatz, aktuelle fachwissenschaftliche Beiträge sowie Standpunkte und Stellungnahmen der beteiligten Fach- und Wohlfahrtsverbände zur Wirkungsorientierung in der Eingliederungshilfe auszuwerten. Im Folgenden werden daher nach einigen grundsätzlichen Bemerkungen zum Wirkungsbegriff zunächst einige relevant erscheinende fachliche Perspektiven dargestellt. Daran anschließend wird die Ausgestaltung der Wirkungsorientierung des BTHG am Beispiel der Landesrahmenverträge von Hamburg und Rheinland-Pfalz beleuchtet, die ersten und bislang einzigen Bundesländer, in denen Rahmenverträge nach § 131 SGB IX n.F. abgeschlossen worden sind. In einem Fazit werden abschließend Erkenntnisse für die Gestaltung und Weiterentwicklung von Organisationen der ambulanten Behindertenhilfe abgeleitet.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemaufriss
1.2 Fragestellung, Vorgehensweise
2 Perspektiven und Standpunkte zur Wirkungsorientierung des BTHG
2.1 Wirkung und Wirksamkeit
2.2 Analyse und Bewertung von Wirkung und Wirksamkeit
2.3 Wirkung und Wirksamkeit in der ambulanten Behindertenhilfe
3 Wirkungsorientierung am Beispiel der Landesrahmenverträge Hamburg und Rheinland‐Pfalz
3.1 Hamburg
3.2 Rheinland‐Pfalz
4 Fazit – Implikationen für Organisationen der ambulanten Behindertenhilfe
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf Organisationen der ambulanten Behindertenhilfe, insbesondere vor dem Hintergrund der neuen gesetzlichen Anforderungen zur Wirkungsorientierung und zum Nachweis von Wirksamkeit bei sozialen Dienstleistungen.
- Analyse des Paradigmenwechsels von einer leistungsbezogenen zu einer wirkungsorientierten Steuerung.
- Untersuchung der Anforderungen an Wirkungsnachweis und Qualitätsmanagement.
- Evaluierung der praktischen Umsetzung in den Landesrahmenverträgen Hamburg und Rheinland-Pfalz.
- Ableitung von Chancen und Risiken für Träger der ambulanten Behindertenhilfe.
Auszug aus dem Buch
2.1 Wirkung und Wirksamkeit
Grundsätzlich verweist der Begriff Wirkung auf die „ursächlich auf eine Intervention rückführbare Differenz eines Zustands im Vergleich zu einem unbeeinflussten Zustand“ (DVfR 2019, S. 6). Bezogen auf soziale Dienstleistungen geht es um „den Zusammenhang zwischen den eingesetzten Mitteln, Kompetenzen und Werten einerseits und den erwarteten und/oder faktisch erzielten sozialen Wirkungen andererseits“ (Kehl et al. 2016, S. 12), im engeren Sinne also um diejenige Wirkung, die sich konkret und kausal auf die soziale Dienstleistung zurückführen lässt.
Entscheidend ist, dass es um eine „gewünschte Wirkung bei den Nutzer/innen, ihrem sozialen Umfeld sowie in der Gesellschaft“ (BAGFW 2015, S. 2; Hervorhebung M.F.) geht, sozialen Dienstleistungen, auch der Eingliederungshilfe, liegen also intendierte Ziele und Zwecke zugrunde. Worauf beziehen sich jedoch diese Ziele und beabsichtigten Effekte? Und durch wen und wie werden Ziele und angestrebte Zwecke festgelegt? Wirkung und Wirksamkeit beziehen sich zum einen auf verschiedene Ziel‐Ebenen, zum anderen werden sie von den verschiedenen Akteuren unterschiedlich bestimmt, die Beurteilung von Wirkung(en) und Wirksamkeit ist also abhängig von der Perspektive (vgl. Abbildung 2). Im Diskurs um Wirksamkeit Sozialer Arbeit in der Behindertenhilfe werden daher „nicht scheinbar objektive Instrumente zur Erfassung und Bewertung der Wirksamkeit gemeinnütziger Organisationen verhandelt“ (Bibisidis 2018, S. 42; Hervorhebung M.F.), vielmehr handelt sich um einen „machtvollen Aushandlungsprozess der beteiligten Akteure und ihren individuellen Plausibilitätskonstruktionen“ (Boecker 2016, S. 10).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in den Diskurs um Wirksamkeit durch das BTHG sowie Darstellung des Problemaufrisses und der methodischen Vorgehensweise.
2 Perspektiven und Standpunkte zur Wirkungsorientierung des BTHG: Theoretische Auseinandersetzung mit den Begriffen Wirkung und Wirksamkeit sowie Analyse aktueller Ansätze und Herausforderungen in der Behindertenhilfe.
3 Wirkungsorientierung am Beispiel der Landesrahmenverträge Hamburg und Rheinland‐Pfalz: Vergleich der praktischen Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen in den ersten beiden Bundesländern mit entsprechenden Rahmenverträgen.
4 Fazit – Implikationen für Organisationen der ambulanten Behindertenhilfe: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse sowie Ableitung von strategischen Implikationen, Chancen und Risiken für die betroffenen Organisationen.
Schlüsselwörter
Bundesteilhabegesetz, BTHG, Wirkungsorientierung, Wirksamkeit, Eingliederungshilfe, ambulante Behindertenhilfe, Landesrahmenverträge, Qualitätsmanagement, Ergebnisqualität, Wirkungsnachweis, Sozialraum, Teilhabe, Leistungsvereinbarungen, Wirkungskontrolle, SROI.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert den Paradigmenwechsel, den das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für die Steuerung sozialer Dienstleistungen mit sich bringt, und beleuchtet, wie dies die ambulante Behindertenhilfe beeinflusst.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Im Zentrum stehen die Anforderungen an den Nachweis der Wirksamkeit, die methodische Messung von Wirkungen sowie die Gestaltung von Rahmenverträgen unter neuen gesetzlichen Vorgaben.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, wie Wirkungsorientierung durch das BTHG konkretisiert wird und welche Konsequenzen sowie Chancen und Risiken daraus für Organisationen der ambulanten Behindertenhilfe entstehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine fachwissenschaftliche Analyse, die aktuelle Publikationen, Stellungnahmen von Wohlfahrtsverbänden sowie die Regelungen in den Landesrahmenverträgen von Hamburg und Rheinland-Pfalz auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung der Begriffe Wirkung und Wirksamkeit sowie eine detaillierte Betrachtung der regulatorischen Umsetzung in spezifischen Bundesländern.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind BTHG, Wirkungsorientierung, Eingliederungshilfe, Ergebnisqualität, Leistungsvereinbarungen und Qualitätsmanagement.
Wie unterscheiden sich die Ansätze in Hamburg und Rheinland-Pfalz?
Hamburg nutzt einen kaskadierenden Aufbau mit detaillierten Anlagen zur Qualitätssicherung, während der Landesrahmenvertrag in Rheinland-Pfalz weniger strukturiert ist und weniger explizite Aussagen zur Wirksamkeitsprüfung trifft.
Welches Fazit zieht der Autor für ambulante Organisationen?
Der Autor konstatiert, dass Wirkungsorientierung als "Wirkungskontrolle" realisiert wird, und empfiehlt Organisationen, die Herausforderungen als Chance zur Selbstvergewisserung und zur Stärkung der eigenen Positionierung zu nutzen.
- Quote paper
- Marco Ferchland (Author), 2019, Wirkungsorientierung des Bundesteilhabegesetzes und der ambulanten Behindertenhilfe. Lässt sich die Wirksamkeit einer sozialen Dienstleistung messen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/508484