De concordantia catholica von Nikolaus von Kues (im folgenden DCC) gehört zu jener Gruppe der im Zusammengang mit den Konzilien von Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1449) entstandenen Reformpublizistik, deren Einfluss auf die Reformprozesse im Deutschen Reich des 15. Jh. – und somit ihre Rolle in der Verfassungsgeschichte – in der modernen historischen Forschung überwiegend als gering eingeschätzt wird. In der Tat richtet sich das Augenmerk dieser Literatur in erster Linie nicht auf die Bedürfnisse des sich in der Krise befindenden Reiches, sondern auf die damals immer noch höchst angespannte innerkirchliche Situation. In der ersten Hälfte des 15. Jh. stehen die Reformbedürftigkeit der Kirche und die Entwicklung der Konzepte zur Realisierung dieser Reform für die Verfasser dieser Schriften eindeutig im Vordergrund. Die bis zur Mitte des 15. Jh. gewissermaßen im Schatten der Reform der Kirche stehende Reichsreform wird von den Verfassern – etwa bei Vener, Schele oder in DCC – quasi als Pendant zur Kirchenreform gesehen, die institutionalen Strukturen des Reiches – als eine Entsprechung derjenigen der Kirche. Kennzeichnend in dieser Hinsicht ist die Aussage von Job Vener: „quia pro reformacione sacri imperii, est in multis par racio cum reformatione papatus“, – die das Verhältnis von Kirchen- und Reichsreform in den frühen Reformschriften illustriert und gleichzeitig den ihnen immanenten universalistischen Anspruch zum Ausdruck bringt.
DCC von Nikolaus von Kues bildet dabei keine Ausnahme: in dem beträchtlichen Umfang von DCC nimmt die Reichsreform – im Vergleich mit der Frage der Kirchenreform – einen relativ „bescheidenen“ Platz ein. Dies bedeutet jedoch keineswegs eine „zweitrangige“ Stellung der Reichsreform gegenüber den kirchenpolitischen Fragen. Obwohl die erste cusanische Schrift sich vordergründig mit der – zur Zeit des Konzils zu Basel hochbrisanten und weit diskutierten – Frage nach der Priorität des Konzils gegenüber dem Papst befasst, spielen seine Überlegungen zur „Heilung“ des Reiches dennoch eine wichtige Rolle im Gesamtkonzept des Werkes und bilden das Gegenstück zu den Überlegungen zur Reformierung der Kirche.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Entstehungsgeschichte von DCC. Strukturübersicht des Werkes
1.2. Zu den Begriffen der concordantia und refomatio in DCC
2. Gesellschaftsordnung nach DCC
2.1 Staatstheoretische Grundlagen
2. 1.1. Begründung der Notwendigkeit der Herrscha ftsverhältnisse
2.1.2. Repräsentationstheorie in DCC
3. Cusanische Vorschläge zur Reichsreform
3.1 Reform des Gerichtswesens. Administrative Teilung des Reichs (DCC III, Kap. 33)
3.1.1. Problem des Landfriedens (DCC III, Kap. 34)
3.2 Consilia. Ausbau der Legislative
3.2.1. Kaiserwahl (DCC III, Kap. 36-37)
3.3. Die Exekutive
4. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Arbeit untersucht die im dritten Buch des Werkes De concordantia catholica von Nikolaus von Kues dargelegten staatstheoretischen Überlegungen sowie seine konkreten Konzepte zur Reform des Deutschen Reiches im 15. Jahrhundert. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich mit der Frage, wie Cusanus die Krise des Reiches durch eine Rückbesinnung auf eine ideale Ordnung sowie durch eine institutionelle Umgestaltung zu lösen versucht, und inwiefern diese Reformvorschläge als pragmatisches Programm oder als theoretisches Idealmodell zu verstehen sind.
- Staatstheoretische Fundierung der cusanischen Gesellschaftslehre
- Strukturelle Analogien zwischen kirchlicher und weltlicher Ordnung
- Die Bedeutung von Konkordanz und Konsens für die Legitimität politischer Macht
- Konkrete Reformvorschläge zur Verwaltung und zum Gerichtswesen des Reiches
- Die Rolle der Repräsentationslehre in der cusanischen Staatskonzeption
Auszug aus dem Buch
3.3. Die Exekutive
Eine starke Exekutive betrachtet Cusanus als eine absolute Voraussetzung für die „Heilung“ des Reiches. Nur durch die Wiedererweckung der Macht des Kaisertums kann das von Zerfall bedrohte imperium zusammengehalten und in einen der göttlichen Ordnung entsprechenden Zustand „zurückgebracht“ werden. Cusanus wird nicht müde zu betonen, dass in diesem Punkt ein dringender Reformbedarf besteht. Leider beschränkt er sich dabei meistens auf rhetorische Ausführungen, die konkreten Vorschläge sind nur skizzenhaft präsentiert.
Das folgende Zitat gibt seine Argumentationsweise wieder: Es ist folgerichtig, sich besonders darum zu bemühen, dass die Macht des Kaisertums wiedererweckt wird, andernfalls würden alle Anordnungen keinen Erfolg haben. Die Kraft des Gesetzes liegt in der Bestrafung, und die Amtsbefugnis wacht über die Bestrafung und führt sie aus. Wenn sie beseitigt wird – denn wir neigen zum Verbotenen und sind von Jugend an zum Bösen geneigt – kann gesetzliche Strafe und folglich Frieden und Gerechtigkeit nicht lange Bestand haben. (DCC III, 552).
Cusanus liefert in diesem Zitat eine Art „anthropologische“ Begründung der Notwendigkeit der starken Staatsgewalt durch die Anführung einer Stelle aus der Genesis. Es wird ebenso die Bedeutung der staatlichen Ahndungsfunktion in ihrem Anklang an das ordnungsgebende Prinzip der Macht in der cusanischen Staatstheorie hervorgehoben.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Reformpublizistik des 15. Jahrhunderts ein und verortet das Werk des Nikolaus von Kues innerhalb der kirchenpolitischen und reichsgeschichtlichen Debatten seiner Zeit.
2. Gesellschaftsordnung nach DCC: Hier werden die staatstheoretischen Grundlagen des Werkes beleuchtet, wobei Cusanus das Reich als Organismus begreift, dessen Stabilität auf der Konkordanz und einem gesellschaftlichen Konsens beruht.
3. Cusanische Vorschläge zur Reichsreform: In diesem zentralen Teil werden die praktischen Reformansätze für das Gerichtswesen, die Legislative durch Konzilien und die Exekutive zur Wiederherstellung der kaiserlichen Autorität analysiert.
4. Zusammenfassung: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet den cusanischen Reformgedanken als einen Versuch, konkrete politische Missstände durch ein heilsgeschichtlich fundiertes Idealmodell zu korrigieren.
Schlüsselwörter
Nikolaus von Kues, De concordantia catholica, Reichsreform, Staatstheorie, Konkordanz, Repräsentationslehre, Kaisertum, Kirche, Rechtsordnung, Konsens, consilia, Exekutive, Gerichtswesen, politische Philosophie, Spätmittelalter.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert die staatstheoretischen Überlegungen und Reformvorschläge des Nikolaus von Kues, wie er sie in seinem bedeutenden Werk "De concordantia catholica" niedergelegt hat, um die Krise des Reiches im 15. Jahrhundert zu bewältigen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zu den Schwerpunkten zählen die Legitimation politischer Herrschaft, die Analogie von kirchlicher und weltlicher Ordnung, die Rolle von Repräsentationsorganen sowie konkrete Reformen für Justiz und Verwaltung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es zu verstehen, wie Cusanus die institutionelle Struktur des Reiches reformieren wollte, um Frieden und Rechtsordnung durch eine starke Zentralgewalt wiederherzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer quellenorientierten Analyse des dritten Buches von "De concordantia catholica" und ordnet diese in den historischen Kontext der zeitgenössischen Reformpublizistik ein.
Was steht im Hauptteil der Arbeit im Fokus?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der staatstheoretischen Begründung der Herrschaft, der Bedeutung des Konsensprinzips für den Gesetzgebungsprozess und den konkreten Vorschlägen zur administrativen Neugliederung des Reiches.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit am besten charakterisieren?
Wichtige Begriffe sind Cusanus, Reichsreform, Konkordanz, Staatstheorie, Konsens, Repräsentationslehre und Rechtsordnung.
Warum spielt die Konzilstheorie eine wichtige Rolle in der cusanischen Staatslehre?
Cusanus überträgt konziliare Vorstellungen von Beratung und Beschlussfassung auf den Bereich des Staates, um durch "consilia" eine tragfähige Legislative für das Reich zu schaffen.
Welche Bedeutung misst Cusanus der Exekutive bei?
Er betrachtet eine starke Exekutive als unverzichtbares Mittel, um die Rechtsordnung durchzusetzen und das Reich vor dem Zerfall durch zentrifugale Kräfte der Territorialmächte zu bewahren.
Wie unterscheidet sich die cusanische Auffassung vom "princeps legibus solutus"?
Im Gegensatz zur römischen Rechtsauffassung betont Cusanus, dass der Herrscher an Gesetze gebunden ist, die von einem Vertretungskörper gemeinsam beschlossen wurden, womit politische Gewalt als Vertretungsorgan begriffen wird.
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- Elena Hoffmann (Author), 2006, De concordantia catholica von Nikolaus von Kues als Reformschrift, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50855