De concordantia catholica von Nikolaus von Kues als Reformschrift


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2006

24 Pages, Note: 16 Punkte (Note 1)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Entstehungsgeschichte von DCC. Strukturübersicht des Werkes
1.2. Zu den Begriffen der concordantia und refomatio in DCC

2. Gesellschaftsordnung nach DCC
2.1 Staatstheoretische Grundlagen
2.1.1. Begründung der Notwendigkeit der Herrschaftsverhältnisse
2.1.2. Repräsentationstheorie in DCC

3. Cusanische Vorschläge zur Reichsreform
3.1 Reform des Gerichtswesens. Administrative Teilung des Reichs
(DCC III, Kap . 33)
3.1.1. Problem des Landfriedens (DCC III, Kap. 34)
3.2 Consilia. Ausbau der Legislative
3.2.1. Kaiserwahl (DCC III, Kap. 36-37)
3.3. Die Exekutive

4. Zusammenfassung

Verwendete Literatur

1. Einleitung

De concordantia catholica von Nikolaus von Kues (im folgenden DCC) gehört zu jener Gruppe der im Zusammengang mit den Konzilien von Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1449) entstandenen Reformpublizistik[1], deren Einfluss auf die Reformprozesse im Deutschen Reich des 15. Jh. – und somit ihre Rolle in der Verfassungsgeschichte – in der modernen historischen Forschung überwiegend als gering eingeschätzt wird[2].

In der Tat richtet sich das Augenmerk dieser Literatur in erster Linie nicht auf die Bedürfnisse des sich in der Krise befindenden Reiches, sondern auf die damals immer noch höchst angespannte innerkirchliche Situation. In der ersten Hälfte des 15. Jh. stehen die Reformbedürftigkeit der Kirche und die Entwicklung der Konzepte zur Realisierung dieser Reform für die Verfasser dieser Schriften eindeutig im Vordergrund. Die bis zur Mitte des 15. Jh. gewissermaßen im Schatten der Reform der Kirche stehende Reichsreform wird von den Verfassern – etwa bei Vener, Schele oder in DCC – quasi als Pendant zur Kirchenreform gesehen, die institutionalen Strukturen des Reiches – als eine Entsprechung derjenigen der Kirche. Kennzeichnend in dieser Hinsicht ist die Aussage von Job Vener: „quia pro reformacione sacri imperii, est in multis par racio cum reformatione papatus[3] “, – die das Verhältnis von Kirchen- und Reichsreform in den frühen Reformschriften illustriert und gleichzeitig den ihnen immanenten universalistischen Anspruch zum Ausdruck bringt.

DCC von Nikolaus von Kues bildet dabei keine Ausnahme: in dem beträchtlichen Umfang von DCC nimmt die Reichsreform – im Vergleich mit der Frage der Kirchenreform – einen relativ „bescheidenen“ Platz ein. Dies bedeutet jedoch keineswegs eine „zweitrangige“ Stellung der Reichsreform gegenüber den kirchenpolitischen Fragen. Obwohl die erste cusanische Schrift sich vordergründig mit der – zur Zeit des Konzils zu Basel hochbrisanten und weit diskutierten – Frage nach der Priorität des Konzils gegenüber dem Papst befasst, spielen seine Überlegungen zur „Heilung“ des Reiches dennoch eine wichtige Rolle im Gesamtkonzept des Werkes und bilden das Gegenstück zu den Überlegungen zur Reformierung der Kirche.

Zwar wird mit DCC ein damals politisch hochaktuelles Ziel verfolgt – Cusanus will auf den Streit um die Rolle des Konzils und des Papstes Einfluss nehmen, indem er „Tischvorschläge“ für die Diskussion in Basel liefert[4]. Dennoch tritt der universalistische Charakter dieses Werkes deutlich zutage, gepaart mit dem Anspruch, mit DCC eine universale, auf alle Bereiche des (menschlichen) Seins anwendbare Formel zur Wiederherstellung der verloren gegangenen ursprünglichen Ordnung abzugeben. Cusanus bemüht sich um die Aufdeckung der Mechanismen von concordia, die die alleinige Voraussetzung des angestrebten idealen Zustands von Welt, Kirche und Gesellschaft ist.

1.1. Entstehungsgeschichte von DCC. Strukturübersicht des Werkes

Anfang 1432 wird Nikolaus von Kues, damals Dekan in Koblenz, zu dem bereits ein halbes Jahr in Basel tagenden Konzil entsandt, um in einem Trierer Rechtstreit, der erst im Mai 1434 endgültig entschieden werden sollte, die Interessen des Grafen Ulrich von Manderscheid zu vertreten. Obwohl die von Cusanus vertretene Partei den Streit verliert, wird sein Aufenthalt auf dem Basler Konzil zum Ausgangspunkt eines raschen, zur damaligen Zeit wohl einmaligen Karriereaufstiegs. Über seinen Auftrag hinaus engagiert sich Cusanus in den generellen Konzilsangelegenheiten. Er wird ein Mitglied des sich mit der Frage der Suprematie von Papst oder Konzil und mit der Böhmenfrage beschäftigenden Ausschusses für Glaubensfragen; 1433 wird er zudem in den Vierundzwanziger-Ausschuss aufgenommen, der sich mit der Reformfrage befasste. Im Zeitraum zwischen 1431 und Oktober-Dezember 1432 wird DCC verfasst und auf dem Konzil zur Diskussion vorgelegt. Cusanus gelingt es, die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, schon bald gilt er als eine unschlagbare Autorität in rechtshistorischen Fragen[5].

In der Tat hat die mehrjährige Vorarbeit an DCC, die Quellenforschungen, das Exzerpieren und Zusammentragen von historischem Material, die Cusanus seit Anfang seines Aufenthalts in Köln und Koblenz in den Bibliotheken und Schriftsammlungen betrieb, ihn zu einem damals einzigartigen Spezialisten auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte gemacht. Die Überarbeitung des Quellenmaterials ergab zuerst eine zweibändige Erstfassung von DCC, die sich mit der hierarchischen Ordnung des Priestertums und der Frage nach der Suprematie des Konzils gegenüber dem Papst auseinandersetzte. Es war wahrscheinlich die Ankunft des Kaisers auf dem Konzil im Oktober 1433, die Ende 1433 Nikolaus von Kues dazu veranlasste, die ursprüngliche Fassung um ein drittes Buch, das die weltliche Herrschaftsordnung behandelte, zu erweitern[6].

Als Endergebnis präsentierte sich ein politisch-philosophisches Traktat, das in seinen drei Büchern das Abbild der Dreifaltigkeit in der Schöpfung untersucht mit dem Zweck, die allgemeinen Ordnungsprinzipien des hierarchischen Aufbaus des Seins aufzuzeichnen. Das Werk umfasst eine neue Ecclesiologie, eine allgemeine Konzil- und Staatstheorie von Cusanus und seine Vorschläge zur Reichsreform. Entsprechend der dreiteiligen Gliederung, die sich in den einzelnen Kapiteln des jeweiligen Buches fortsetzt, stellt das erste Buch von DCC den Aufbau und die Ordnung der Ecclesia dar[7]. Das zweite setzt sich mit der hierarchischen Ordnung der Kirche im engeren Sinne (sacerdotium) auseinander, die in ihrer Funktion als anima des Gemeinwesens begriffen wird, das dritte – mit dem sacrum imperium als „körperlicher“ Teil der Ecclesia. Die Gliederung des dritten Buches umfasst die Ausführungen zu sacrum imperium im Allgemeinen, zu Laien und speziell zu Kaiser, Kirchen- und Reichsynoden und, anschließend, die Vorschläge zur Reichsreform[8].

1.2. Zu den Begriffen der concordantia und refomatio in DCC

Die vorliegende Arbeit konzentriert sich ausschließlich auf die Problematik, die im 3. Buch von DCC vorgeführt wird (staatstheoretische Überlegungen von Cusanus und seine Vorschläge zur Reichsreform). Mit den Reformvorschlägen, sei es im kirchlichen oder weltlichen Bereich, liegt uns ein Konzept bzw. ein Projekt „allgemeiner Harmonisierung“ vor[9], das sich schon mit dem Titel des Werkes De concordantia catholica als „Handlungsprogramm“ ankündigt[10].

Die Konkordanz ist also das Ziel gesellschaftlicher Entwicklung (bzw. einer „Rückentwicklung“), denn Cusanus meint mit concordantia den „angestrebten Status einer idealen gesellschaftlichen Wirklichkeit[11], der in der Vergangenheit zu suchen sei. Die Konkordanz ist ein Zeichen des bonum commune[12] und deshalb das Objekt einer detaillierten Untersuchung bei Cusanus. Es handelt sich um einen Versuch, die „einer concordantia zugrundeliegenden Regeln, die alle aus der Tradition erhoben werden können[13], zu rekonstruieren. Es ist das Anliegen von Nikolaus von Kues, ein theoretisch untermauertes, sich auf Autoritäten stützendes Instrumentarium für das In-Einklang-Bringen der aus dem Gleichgewicht geratenen Strukturen und Mechanismen einer in sich Kirche und Reich umfassenden Welthierarchie zu liefern, die durch deformatio in den Verfall geraten ist und so ihre funktionale Effizienz – zumindest auf Erden – eingebüßt hat[14].

Der Gedanke vom unvermeidlichen Verfall, der im Laufe der menschlichen Geschichte sozusagen „notwendigerweise“ auftritt, aus dem Cusanus seine Verfallstheorie ableitet, speist sich aus dem heilsgeschichtlichen Denken, nach dessen Model die Geschichte der Ecclesia, die sich ab Abel abzeichnet, ihren Höhepunkt mit Christus erreicht hat. Danach folgt ein stufenweiser Abfall, der sich in der Geschichte der Kirche nach Christus bis zum Jüngsten Gericht vollzieht. Die allgemeine Krise, in der sich Kirche und Reich im ersten Drittel des 15. Jh. befinden, wird von Nikolaus von Kues im Rahmen einer Verfallsgeschichte reflektiert, das aktuelle Zeitalter als dekadent empfunden.

Cusanus beschreibt den Zustand des Reiches in drastischen Bildern des krankhaften Zerfalls, wodurch die Notwendigkeit des raschen Handelns umso mehr evident werden sollte:

Eigentlich müssten wegen dieser Mißstände und Gefahren, in denen das Gemeinwesen aus den eben erwähnten Gründen steckt, sorgsam und rasch Maßnahmen ergriffen werden; denn eine tödliche Krankheit hat das Deutsche Reich befallen, und wenn es nicht sofort mit einem heilkräftigen Gegenmittel unterstützt wird, dürfte zweifellos der Tod folgen. Man wird nach dem Kaisertum in Deutschland suchen, aber man wird es dort nicht finden. Infolge dessen werden Fremde unsere Stelle einnehmen, wir unter ihnen aufgeteilt und so einer anderen Nation unterworfen. Man kann aber nicht besser Vorsorge treffen, als auf den schon gewohnten und erprobten alten Pfaden, zu denen wir notwendigerweise durch eine Reform zurückkehren müssen[15].

Der gesellschaftliche Körper muss durch die Wiederherstellung der verloren gegangenen Ordnung zur Genesung gebracht werden. Im 29.Kapietel des 3. Buches der DCC beginnt Nikolaus von Kues eine Untersuchung der Ursachen, zu einem Teil objektiven, zum anderen subjektiven Charakters, die das Reich in diesen desolaten Zustand versetzten. Neben dem moralischen Verfall und der Nichtbeachtung der Gesetze[16], findet seine besondere Beachtung und Besorgnis das Problem der schwachen Exekutiven, woraus die Unmöglichkeit der Rechtsdurchsetzung resultiert („… non deficium canones, sed executiones[17] ). In den nächsten fünf Kapiteln werden die einzelnen Gründe einer erheblichen Schwächung des Gemeinwesens der Reihe nach ausführlich behandelt. Einen schwer lösbaren Problemenkomplex bilden dabei die wachsende Stärkung der territorialen Macht, die durch die Übertragung von Regalien zustande kommt (DCC III, 500-503), das Problem des Landfriedens (bzw. unrechtmäßige Fehdeführung, DCC III, 504) sowie zahlreiche Mängel im Gerichtswesen (DCC III, 506). Auf die Lösung dieser anstehenden Probleme sind konkrete Reformvorschläge von Cusanus gerichtet, die in einem der nächsten Kapitel dieser Arbeit ausführlich vorgestellt werden sollen.

Im Allgemeinen schlägt Nikolaus von Kues jedoch als generelle Lösung die re-formatio als Prozess der Rückführung in einen einmal vorhandenen, als ideal begriffenen Zustand (Harmonisierung, Konkordanz als Prozess), in dem auf Grund der vollkommenen Übereinstimmung der Strukturen der Ecclesia (Konkordanz als Zustand) sich ein einwandfreies Funktionieren aller gesellschaftlichen Mechanismen ergibt (es versteht sich, dass die Institution des Kaisertums dabei als ein Instrument der Ecclesia begriffen wird, und zwar als Gegenstück zum Papsttum).

Selbstverständlich geht Nikolaus von Kues der hier angemessenen Frage nach einem historischen und geographischen Rahmen nach, in welchem dieser „ursprüngliche“ Zustand anzusiedeln wäre. Was die Kirchenreform anbelangt, dient ihm die „alte Kirche“ als Vorbild. Im weltlichen Bereich orientiert er sich an der Regierungszeit der Ottonen, in der er die Glanzepoche des Kaisertums sieht[18]. Nikolaus von Kues fasst eine solche Erneuerung des Reiches ins Auge, die die Voraussetzungen für die Wiederherstellung der hegemonialen Rolle der Deutschen schaffen würde[19].

Allerdings ist zu bemerken, dass es sich bei cusanischen rückwärts gewandten Orientierungsvorgaben keineswegs um bloße „Restaurationsversuche“ handelt. Vielmehr will Cusanus „aus der historischen Betrachtung … Gesetzmäßigkeiten der (Kirchen-) Geschichte ableiten, um dann die Ergebnisse als normative Sätze – wenn auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Zeitumstände – für die Lösung aktuell anstehender Probleme einzubringen[20].

[...]


[1] Neben DCC zählt man zu der frühen Reformpublizistik: Vener, Advisamentum sacrorum canonum… (1417), Schele, Vorschläge zur Reform des geistlichen und weltlichen Standes (ca. 1436), Toke, Consilia wie man sie halten soll (1442), Anonymus, Reformation Kaiser Sigmunds (ca. 1439), Sierek, Abschied geistlicher Kurfürsten (1453), Enea Silvio Piccolomini, Epistola de Ortu et Autoritate Imperii Romani (1442). Nach Angermeier, H., Die Reichsreform 1410-1555. Die Staatsproblematik in Deutschland zwischen Mittelalter und Gegenwart. München. 1984. S.84-85.

[2] Dazu Angermeier, Die Reichsreform, S. 84 ff. Angermeier charakterisiert die frühen Reformschriften als Niederschlag der gesamten Reformatmosphäre der Zeit. Bei seiner Einschätzung der Rolle der frühen Reformschriften in der Verfassungsgeschichte weist Angermeier vor allem auf den fehlenden Bezug der politischen Theorie zur Praxis hin und betont den oberfächlich-projektiven Charakter dieser Literatur, dabei wird ihr jegliche konzeptive, vorwärtsweisende Rolle abgesprochen: „Angesichts dieser konkreten Konfrontation von Theorie und Praxis erscheint es als irreführend, gerade in dieser oft zitierten frühen Reformliteratur wesentliche Impulse für die Entwicklung der Reichsreform erkennen zu wollen. Man kann weder von einer Einflussnahme auf die Praxis, noch von einer Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis in dieser Zeit sprechen, sondern höchstens in dieser Literatur einen Ansatz für den Aufbruch zum politischen Denken und eben ein Zeugnis für das Vorhandensein der ganzen Reformproblematik sehen“. Ebd., S. 90. Eine ähnliche Meinung vetritt Märtl, C., „Reformgedanke in den Reformschriften des 15. Jahrhunderts“, in: Reform von Kirche und Reich zur Zeit der Konsilien von Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1449). Hrsg. von J Hlávaček und A. Patschovsky, 1996. Konstanz. S. 97-98. Märtl schlägt vor, die Reformschriften des 15. Jh. als „Zeugnisse eines kollektiven Denkprozesses, in dem das Problem der Reform von verschiedenen Seiten eingekreist wurde“, zu betrachten.

[3] Vener, zit. nach Märtl, Der Reformgedanke, S. 99.

[4] Lücking-Michel, C.: Konkordanz und Konsens. Zur Gesellschaftstheorie in der Schrift „De concordantia catholica“ des Nikolaus von Cues, 1994 Würzburg. S. 35.

[5] Ebd., S. 21-23.

[6] Meuthen, E., Nikolaus von Kues. 1401-1464. Skizze einer Biographie, 1964. Aschendorf-Münster. S.41-42.

[7]De catholica concordantia tractaturus investigare necesse habeo ipsam unionem fidelis populi, quae ecclesia catholica dicitur, et illius ecclesiae partes unitas, scilicet animam et corpus. Unde erit prima consideratio de toto composito, scilicet ipsa ecclesia, secunda de anima ipsius, scilicet sacratissimo sacerdotio, tertia de corpore, scilicet sacro imperio.“ DCC I, praef. 3.

[8] Lücking-Michel, Konkordanz. S. 28.

[9] Zum Begriff der concordantia und zu seiner Vorgeschichte siehe ebd. S. 63-65.

[10] Concordantia (lat.): Übereinstimmung,, Einmütigkeit; concordare (lat.): zur Eintracht bringen, versöhnen, einig werden, übereinstimmen, passen, entsprechen, klingen lassen, spielen (Habel, E., Mittelalterliches Glossar. Paderborn. o. J., 75. Zit. nach Lücking-Michel, S. 63). Bei der Übersetzung des Titels des Werkes ins Deutsche („Von der allge­meinen­/all­um­fassenden Eintracht“) geht leider eine ganze Fülle an sinnrelevanten Anspielungen verloren, wie etwa die Zweideutigkeit des Prädikats „catholica“ („allgemein gültige“, „das Ganze betreffende“ und „sich auf die Ecclesia beziehende“).

[11] Ebd., S. 64.

[12] Ebd.

[13] Ebd., S. 65.

[14] Zum cusanischen Geschichtsverständnis siehe ausführlicher ebd. S. 40-48.

[15] DCC III, 507. Zit. nach Weinrich, S. 183.

[16] Ebd., 496.

[17] DCC II, 246. Zit. nach Lücking-Michel, Konkordanz. S. 36.

[18] DCC III, 483.

[19] Mehr dazu siehe Märtl, Der Reformgedanke. S. 101-102.

[20] Lücking-Michel, Konkordanz. S. 34.

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
De concordantia catholica von Nikolaus von Kues als Reformschrift
Université
LMU Munich  (Leopold-Wenger-Institut für Rechtsgeschichte)
Cours
Grundlagen-Seminar zur deutschen Rechtsgeschichte: Die Reichsreform, Umgestaltung der Reichsverfassung im 15. und 16. Jahrhundert
Note
16 Punkte (Note 1)
Auteur
Année
2006
Pages
24
N° de catalogue
V50855
ISBN (ebook)
9783638469791
ISBN (Livre)
9783638661317
Taille d'un fichier
589 KB
Langue
allemand
Mots clés
Nikolaus, Kues, Reformschrift, Grundlagen-Seminar, Rechtsgeschichte, Reichsreform, Umgestaltung, Reichsverfassung, Jahrhundert
Citation du texte
Elena Hoffmann (Auteur), 2006, De concordantia catholica von Nikolaus von Kues als Reformschrift, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50855

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Titre: De concordantia catholica von Nikolaus von Kues als Reformschrift



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