Hauptaugenmerk dieser Arbeit ist das Kollektivarbeitsrecht, insbesondere das zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geltende Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit aus § 2 I BetrVG, also das Verhältnis vom Betriebsrat zum Arbeitgeber. Das Verhältnis vom Betriebsrat zum Arbeitgeber wird im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) normiert. Dabei wird vor allem die Stellung der Arbeitnehmer im Betrieb sowie deren Mitwirkung im Betriebsrat geregelt. Der Betriebsrat ist gewähltes Organ der Betriebsverfassung und Interessenvertreter der Arbeitnehmer. Somit kann es zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu Interessensgegensätzen kommen.
Deutlich werden diese Interessengegensätze unter anderem im Urteil des LAG Köln vom 16.04.2015. In diesem Urteil hatte das LAG unter anderem darüber zu entscheiden, ob der Arbeitgeber i.R.d. Ein- und Umgruppierung verpflichtet ist, dem Betriebsrat - bei der obligatorischen Anhörung nach § 99 I BetrVG - den Subsumtionsteil seiner standardisierten Eingruppierungsunterlagen zu überlassen. Das LAG bejahte diese Pflicht. Zum einen sei die Kenntnis der rechtlichen Überlegungen des Arbeitgebers bezüglich der getätigten Eingruppierungsentscheidung eine Erleichterung für den Betriebsrat i.R.s. Mitbeurteilungsaufgabe und zum anderen könne diese Kenntnis zur Förderung eines zielführenden Miteinander bzgl. einer, von den Betriebspartnern gemeinsam getragenen, Eingruppierungsentscheidung beitragen. Ein Miteinander i.S.v. Zusammenarbeit schreibe das Gesetz in § 2 I BetrVG als Idealfall vor. Deswegen habe der Arbeitgeber die Pflicht dem Betriebsrat den Subsumtionsteil zu überlassen. Ein Vorenthalten des Subsumtionsteils stelle daher eine Verletzung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit des § 2 I BetrVG dar.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsfragen der Beziehung des Betriebsrats zum Arbeitgeber
A. Personalmanagement und Betriebsverfassungsrecht
B. Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit
I. Allgemein
II. Vertrauensvolle Zusammenarbeit
1. Zusammenarbeit
2. Vertrauensvoll
III. Ziel der vertrauensvollen Zusammenarbeit
1. Allgemein
2. Das Wohl der Arbeitnehmer
a. Arbeitnehmerbegriff
b. Wohl der Arbeitnehmer
3. Das Wohl des Betriebs
a. Betriebsbegriff
b. Wohl des Betriebs
IV. Der Adressatenkreis
V. Rechtsfolge
1. Rechtsbedeutung des § 2 I BetrVG
2. Generalklausel
3. Beschränkung von Rechten und Pflichten
C. Allgemeiner Unterlassungsanspruch aus § 2 I BetrVG
I. Bestehende Problematik
II. Unterlassungsanspruch nach § 23 III BetrVG
III. Allgemeiner Unterlassungsanspruch – Ansicht des BAG
IV. Kritische Betrachtung der Rechtsprechung des BAG
D. Rechtsfragen über die Beziehung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber i.R.d. Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit
I. Wesentliche Ergebnisse
II. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das in § 2 I BetrVG verankerte Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Ziel ist es, die rechtliche Bedeutung, Funktion und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Betriebspartner zu analysieren, insbesondere im Hinblick auf potenzielle Unterlassungsansprüche bei Pflichtverletzungen.
- Rechtliche Einordnung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit als Kooperationsmaxime.
- Definition und Reichweite der Interessen von Arbeitnehmern und Betrieb.
- Anwendungsbereich und Adressatenkreis des § 2 I BetrVG.
- Kontroverse um einen allgemeinen Unterlassungsanspruch abseits der Spezialregelung des § 23 III BetrVG.
- Abgrenzung und Konkurrenzverhältnis zu den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB.
Auszug aus dem Buch
1. Zusammenarbeit
Zusammenarbeit i.S.d. § 2 I BetrVG geht über ein bloßes Nebeneinander hinaus. Die Betriebspartner (Arbeitgeber und Betriebsrat) müssen sich nicht nur gegenseitig tolerieren, sondern dürfen das gemeinsame Ziel nicht behindern. Sie dürfen also nicht gegeneinander arbeiten.
Der Betriebsrat hat i.R.d. Zusammenarbeit das Arbeitnehmerinteresse im Betrieb zu vertreten, der Arbeitgeber verfolgt dabei sein eigenes Interesse, welches i.d.R. nicht mit dem des Betriebsrats übereinstimmt. Es entstehen also zwangsläufig Interessensgegensätze. Diese sollen durch § 2 I BetrVG nicht beseitigt oder geleugnet werden; vielmehr sollen sie durch eine durch „Ehrlichkeit und Offenheit“ geprägte Zusammenarbeit ausgeglichen werden.
Eine Konkretisierung dieses Gebotes findet sich in der Spezialregelung des § 74 BetrVG, welche monatliche Besprechungen anordnet, bei denen mit dem ernsten Willen zur Einigung und durch konstruktive Vorschläge versucht werden muss, Meinungsverschiedenheiten zu beseitigen.
Schließlich erfährt das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit eine zusätzliche Konkretisierung durch das, an den Arbeitgeber gerichtete, Gebot des Schutzes der Betriebsratsmitglieder bei der Ausübung ihrer Tätigkeit i.R.d. Betriebsverfassung (§ 78 S. 1 BetrVG), sowie durch das, an den Betriebsrat gerichtete, Verbot einseitig in die Leitung des Betriebs einzugreifen (§ 77 I 2 BetrVG).
Zusammenfassung der Kapitel
A. Personalmanagement und Betriebsverfassungsrecht: Einführung in die rechtlichen Grundlagen des Personalmanagements und die Rolle des Kollektivarbeitsrechts in der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
B. Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit: Detaillierte Analyse des § 2 I BetrVG als rechtliche Grundlage des Betriebsverhältnisses, einschließlich der Definition von Zusammenarbeit, der Zielsetzung sowie der Bedeutung als Generalklausel.
C. Allgemeiner Unterlassungsanspruch aus § 2 I BetrVG: Untersuchung der Problematik, ob bei nicht groben Pflichtverletzungen über § 2 I BetrVG ein Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber hergeleitet werden kann, konträr zur spezialgesetzlichen Regelung des § 23 III BetrVG.
D. Rechtsfragen über die Beziehung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber i.R.d. Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit: Zusammenfassung der Ergebnisse und kritische Bewertung der Rechtsprechung zu den Befugnissen und Pflichten aus der Kooperationsmaxime.
Schlüsselwörter
Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG, vertrauensvolle Zusammenarbeit, Arbeitgeber, Betriebsrat, Kooperationsmaxime, Unterlassungsanspruch, Betriebsverhältnis, Interessenvertretung, Mitbestimmung, Treu und Glauben, Generalklausel, Rechtsprechung, Arbeitsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Aspekte der Beziehung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber unter besonderer Berücksichtigung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 I BetrVG.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert sich auf die Auslegung des Kooperationsgrundsatzes, die Definition von Betriebswohl und Arbeitnehmerwohl sowie die Frage nach Unterlassungsansprüchen bei Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Klärung der rechtlichen Wirkweise von § 2 I BetrVG, insbesondere ob daraus unmittelbar einklagbare Rechte und Pflichten für die Betriebspartner abgeleitet werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die aktuelle Gesetzesauslegungen, Literaturmeinungen und maßgebliche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) analysiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert die Auslegung von "vertrauensvoll", das Verhältnis zu § 242 BGB, den Adressatenkreis des Gesetzes und die kontroverse Rechtsprechung zum allgemeinen Unterlassungsanspruch.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind BetrVG, vertrauensvolle Zusammenarbeit, Kooperationsmaxime, Unterlassungsanspruch und Mitbestimmung.
Wie bewertet der Autor die Ansicht des BAG zum Unterlassungsanspruch?
Der Autor steht der Rechtsprechung des BAG, einen Unterlassungsanspruch aus § 2 I BetrVG abzuleiten, kritisch gegenüber und lehnt diesen im Ergebnis ab, da er eine planwidrige Gesetzeslücke verneint.
Warum ist die Abgrenzung zu § 23 III BetrVG so wichtig?
Die Abgrenzung ist entscheidend, da § 23 III BetrVG als Spezialnorm nur bei groben Pflichtverletzungen greift; eine Ausdehnung über § 2 I BetrVG würde das abschließende Sanktionssystem des Gesetzgebers untergraben.
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- Sebastian Lösch (Author), 2016, Rechtsfragen über die Beziehung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/509373