Der Barcelona-Prozess


Hausarbeit, 2005

26 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


GLIEDERUNG

1. Einleitung

2. Die Vorgeschichte des Barcelona-Prozesses

3. Die Deklaration der Euro-Mediterranen Partnerschaft von Barcelona vom 27./28. November 1995: Inhalte und Ziele
Die politische und sicherheitspolitische Partnerschaft
Die wirtschaftliche und finanzielle Partnerschaft
Die soziale, kulturelle und zwischenmenschliche Partnerschaft

4. Die organisatorische Umsetzung des Barcelona-Prozesses

5. Der Barcelona-Prozess und die arabische Welt

6. Der Barcelona-Prozess und der Nahost-Friedensprozess

7. Vorläufige Bilanz des Barcelona-Prozesses

1. EINLEITUNG

Am 27. und 28. November 1995 fand in Barcelona eine Außenministerkonferenz unter Teilnahme aller Mitgliederstaaten der Europäischen Union sowie sämtlicher südlicher und östlicher Mittelmeeranrainerstaaten mit Ausnahme Libyens, jedoch einschließlich Jordaniens und palästinensischer Vertreter statt, auf der der Barcelona-Prozess und die "Euro-Mediterrane Partnerschaft" ins Leben gerufen wurden, mit dem Ziel, das Mittelmeer-Becken "zu einem Gebiet des Dialogs, des Austausches und der Zusammenarbeit zu machen."[1]

Ich möchte im folgenden zunächst die Vorgeschichte dieses in Barcelona begründeten Prozesses darstellen, der natürlich nicht im luftleeren Raum begann, sondern der sowohl auf einer gemeinsamen Geschichte der nördlichen und südlichen Mittelmeeranrainerstaaten beruht als auch auf einer gemeinsamen Zukunft, basierend auf der geographischen Nähe und der immer mehr zusammenrückenden Welt, in der sowohl Chancen und Potentiale als auch Krisen und Konflikte sehr leicht von einer Region auf die andere überspringen.

Daran anschließend werde ich relativ ausführlich die Inhalte der auf der Konferenz in Barcelona verabschiedeten Deklaration und die darin festgelegten Ziele schildern, da diese die inhaltliche Grundlage für die Partnerschaft bilden, im politisch-sicherheitspolitischen Bereich ebenso wie im wirtschaftlich-finanziellen und im sozial-kulturell-zwischenmenschlichen. Die Deklaration von Barcelona weist damit ganz klar und umfassend den Weg, den die Euro-Mediterrane Partnerschaft nehmen soll und ist daher von enormer Wichtigkeit.

Im vierten Abschnitt werde ich darauf eingehen, wie der Barcelona-Prozess seit 1995 organisatorisch umgesetzt wurde, welche Gremien ihn bestimmen und durch welche Abkommen und Konferenzen er realisiert und präzisiert wurde und wird.

Der fünfte Teil dieser Arbeit behandelt den Barcelona-Prozess im Zusammenhang mit der arabischen Welt - fast alle der EU-Partnerstaaten sind arabische Länder, und es stellt sich natürlich die Frage, wie sich die Euro-Mediterrane Partnerschaft aus deren Sicht darstellt: Wie sieht die Realität in der arabischen Welt fast zehn Jahre nach Beginn des Prozesses aus, wie wird er wahrgenommen, wo liegen die Probleme und Hindernisse?

Im Anschluss möchte ich noch auf den Nahost-Friedensprozess eingehen, der von essentieller Bedeutung ist für die arabische Welt und auch für den Verlauf des Barcelona-Prozesses. Auch hier drängen sich viele Fragen auf: Wie sind die beiden Prozesse miteinander verwoben, wie beeinflussen sie sich, und konnte die EU durch den Barcelona-Prozess im Nahen Osten etwas erreichen oder nicht - und wenn nein, warum?

Am Schluss dieser Arbeit steht im siebten Abschnitt eine vorläufige Bilanz des Barcelona-Prozesses - was ist aus den Prinzipien und Zielen der Deklaration von 1995 geworden, was hat der Prozess erreicht und wo ist er zumindest bisher gescheitert, was hat sich ihm in den Weg gestellt und letztlich - gibt es eine Alternative zur Euro-Mediterranen Partnerschaft?

2. DIE VORGESCHICHTE DES BARCELONA-PROZESSES

Die Verbindung und die Beziehungen zwischen den europäischen Staaten, besonders den europäischen Mittelmeeranrainern, einerseits und andererseits ihren Nachbarn am südlichen und östlichen Rand des Mittelmeers war ein Thema schon lang bevor der Barcelona-Prozess in Gang gesetzt wurde - zum einen aufgrund der geographischen Nähe der Staaten gepaart mit den grundsätzlich unterschiedlichen wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Voraussetzungen, und zum anderen aufgrund der Vergangenheit der südlichen und östlichen Mittelmeeranrainer als Kolonien der europäischen Großmächte und der daher engen Bindungen in noch nicht allzu ferner Vergangenheit, bis etwa Mitte des 20. Jahrhunderts.[2]

So wurden Marokko und Tunesien bereits in den Römischen Verträgen von 1957 dahingehend erwähnt, dass die besonderen Wirtschaftsbeziehungen der beiden gerade erst unabhängig gewordenen Staaten zur ehemaligen Kolonialmacht Frankreich durch die Gründung der EWG nicht beeinflusst werden sollten. Zudem wurde allen nicht-europäischen Staaten, die besondere Beziehungen zu einem EWG-Mitglied hatten, das früher Kolonialmacht gewesen war, die Assoziierung angeboten. Diese Assoziationsabkommen waren insofern problematisch, als sie eine Asymmetrie des Handels zwischen der EU und den ehemaligen Kolonien schufen zw. diese verstärkten. Einerseits war die Palette der Produkte, die sich aus den südlichen/östlichen Mittelmeeranrainerstaaten in die EWG exportieren ließen, gering; basierte -und basiert bis heute- doch die Wirtschaft dieser Staaten auf dem Export von Primär- und semiverarbeiteten Agrar- und Bergbauprodukten - nach denen in Europa nur eine begrenzte Nachfrage besteht. Zum anderen stellten die ehemaligen Kolonien jedoch auch weiterhin einen sehr interessanten Absatzmarkt für europäische Produkte dar. Dieses Ungleichgewicht wurde noch weiter verstärkt durch den EG-Beitritt Griechenlands (1980) sowie Spaniens und Portugals (1986) in den 80er Jahren - drei Länder, die etwa dieselbe oder eine zumindest ähnliche Produktpalette anboten wie ihre südlichen Nachbarn, gleichzeitig jedoch über ein höheres Niveau in Sachen Technologie und Produktivität verfügten, so dass nun der europäische Bedarf an Produkten des Agrar- und verarbeitenden Industriesektors weitestgehend durch die eigene Produktion in EG-Staaten abgedeckt werden konnte. Ein zusätzliches Problem ergab sich für die südlichen Mittelmeeranrainer durch das Ende des Ost-West-Konfliktes und den damit verbesserten oder erst ermöglichten wirtschaftlichen Zugang vieler mittel- und osteuropäischer Staaten zur Europäischen Gemeinschaft.

Zu einer umfassenden Neuorientierung der europäischen Politik den südlichen und östlichen Mittelmeeranrainerstaaten gegenüber kam es erst etwa Anfang der 90er Jahre, zusammenhängend zum einen mit der Angst der südlichen europäischen Staaten, durch die absehbare Osterweiterung der Union in jeglicher Hinsicht an den Rand gedrängt zu werden und zum anderen mit einer Neueinschätzung der Anfälligkeit der Mittelmeerregion für Krisen. Zu dieser neuen Einstellung der Europäer trugen vor allem der Golfkrieg 1991, die Gewalt in Algerien nach den Wahlen 1991 und die damalige Annäherung zwischen Palästinensern und Israelis im Friedensprozess von Oslo bei. Im Verlauf des europäischen Integrationsprozesses wurden auch die geographisch nicht unmittelbar betroffenen europäischen Staaten dazu gezwungen, sich mit diesen Problemen und Konflikten der Mittelmeerregion auseinanderzusetzen. Ein besonderes Augenmerk galt dabei dem seit Mitte der 80er Jahre erstarkenden islamischen Fundamentalismus und der Angst vor einer islamistischen Machtergreifung in einem der Staaten, die auf die anderen Länder überschwappen und möglicherweise als letzte Konsequenz auch große Flüchtlingsströme in die benachbarten europäischen Länder nach sich ziehen könnte.

Der Schlüssel zur Lösung der Probleme des Mittelmeerraumes lag nach weitgehend gemeinsamer Ansicht der EU-Staaten in der zu fördernden ökonomischen und sozialen Situation der Bevölkerungen in den betroffenen Staaten, womit auch die politische Instabilität direkt bekämpft werden könnte - eine Ansicht, die auch dem Barcelona-Prozess ihren Stempel aufgedrückt hat.

3. DIE DEKLARATION DER EURO-MEDITERRANEN PARTNERSCHAFT VON BARCELONA VOM 27./28. NOVEMBER 1995: INHALTE UND ZIELE

Die Euro-Mediterrane Partnerschaft, wie sie auf der Konferenz von Barcelona im November 1995 beschlossen wurde, involviert sämtliche damals 15 EU-Mitgliedsstaaten, Malta und Zypern (seit Mai 2004 auch in der EU) sowie Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Israel, die Palestinian Authority, Jordanien, Libanon, Syrien und[3] die Türkei. Libyen hat bisher lediglich Beobachterstatus, und das auch erst seit 1999. Der Barcelona-Prozess, der quasi auch das geographische Pendant zur EU-Osterweiterung darstellt (allerdings ohne Beitrittsperspektive für die Partnerstaaten, ausgenommen die Türkei), repräsentiert diese Partnerschaft. Er ist "der institutionelle Rahmen der Mittelmeer-Politik der EU im Hinblick auf die Partner südlich und östlich des Mittelmeers"[4] und stellt ein umfassendes Konzept dar zur Zusammenarbeit und der gleichberechtigten Teilhabe zwischen der EU und den südlichen und östlichen Mittelmeeranrainern. Die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zu letzteren sollen vertieft und somit eine in jeder Hinsicht stabile Mittelmeerregion geschaffen werden. Das große Ziel, das gewissermaßen am Ende steht, ist eine Mittelmeerregion, in der Dialog, Austausch und Zusammenarbeit gedeiht und die dadurch Frieden, Stabilität und Wohlstand hervorbringt. Der Barcelona-Prozess ist ausdrücklich nicht dazu gedacht, "andere Aktivitäten oder Initiativen zu ersetzen, die im Interesse des Friedens, der Stabilität und der Entwicklung der Region unternommen werden"[5]. Allerdings sollte er zum Gelingen dieser Initiativen beitragen - namentlich zum Gelingen des Nahost-Friedensprozesses, basierend auf den Prinzipien der Madrider Nahostfriedenskonferenz, auf entsprechenden Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und auf dem Prinzip "Land gegen Frieden".

Das genaue Konzept der Barcelona-Deklaration gründet sich auf drei verschiedene Bereiche der Zusammenarbeit und Partnerschaft, drei verschiedene "Körbe": erstens die politische und sicherheitspolitische Partnerschaft, zweitens die wirtschaftliche und finanzielle Partnerschaft und drittens die soziale, kulturelle und zwischenmenschliche Partnerschaft.

Die politische und sicherheitspolitische Partnerschaft

Im Bereich Politik und Sicherheit geht es um die Schaffung eines gemeinsamen Gebietes des Friedens und der Stabilität. Dazu soll ein verstärkter politischer Dialog stattfinden, basierend auf Prinzipien des internationalen Rechts. Die Staaten verpflichten sich, gemäß diesem internationalen Recht sowie der UN-Charta und der Universellen Erklärung der Menschenrechte zu handeln. Es sollen Rechtssicherheit und Demokratie innerhalb der politischen Systeme entwickelt werden, wobei es aber jedem Staat freigestellt bleibt, sein eigenes politisches, sozio-kulturelles, wirtschaftliches und juristisches System zu wählen, um dieses Ziel zu erreichen. Kein Spielraum wird den Staaten allerdings in Sachen Menschenrechte gelassen - die Menschenrechte und wichtige Freiheiten sind unbedingt zu achten, so Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit. Jeder soll diese Rechte frei ausüben können, ohne aufgrund seiner Rasse, Nationalität, Sprache, Religion oder seines Geschlechtes diskriminiert zu werden. Um dies zu gewährleisten, soll der Austausch von Informationen zwischen den einzelnen Staaten bezüglich der Menschenrechte, grundlegender Freiheiten, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit verbessert werden. Zudem sollen die einzelnen Staaten die Vielfalt und den Pluralismus in ihren Gesellschaften achten, für Toleranz zwischen verschiedenen Gesellschaftsgruppen eintreten und Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bekämpfen.

Zudem verpflichten sich die Staaten, gegenseitig ihre Souveränität zu achten, die Rechte der Völker, ihre Selbstbestimmungsrechte und die territoriale Integrität der einzelnen Staaten sowie Abstand zu nehmen von jeglicher direkter oder indirekter Einmischung in die inneren Angelegenheiten einer der Partnerstaaten. Konflikte sollen mit friedlichen Mitteln beigelegt werden, keiner der Staaten soll Gewalt gegen einen Partnerstaat anwenden oder auch nur androhen, auch die Annexion von Gebieten durch Gewalt wird strikt abgelehnt.

Bei der Bekämpfung des Terrorismus wird eine verstärkte Zusammenarbeit angestrebt, ebenso im Kampf gegen das organisierte Verbrechen. Die Sicherheit in der Region soll durch eine Politik der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen erhöht werden, es wird ein Naher Osten frei von nuklearen, chemischen und biologischen Waffen angestrebt. Im allgemeinen sollen die Partnerstaaten ihr militärisches Potential nicht über das für legitime Verteidigungszwecke benötigte hinaus aufbauen und sich stattdessen um die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen durch vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen bemühen.

Die wirtschaftliche und finanzielle Partnerschaft

In diesem Bereich heißt das Langzeitziel, die Mittelmeerregion zu einem Gebiet mit geteiltem und gerecht verteiltem Wohlstand zu entwickeln, was v.a. eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung und die Verbesserung der Lebensbedingungen für die Bevölkerungen bedeutet. Dieses Ziel soll durch drei verschiedene Punkte erreicht werden: die Schaffung einer Freihandelszone, die Umsetzung einer wirkungsvollen wirtschaftlichen Zusammenarbeit und eine deutliche Steigerung der finanziellen Unterstützung der EU.

Das Kernelement des wirtschaftlich-finanziellen Bereichs ist mit Sicherheit die schrittweise Errichtung einer Euro-Mediterranen Freihandelszone bis zum Jahr 2010. Stückweise sollen dafür tarifäre und nichttarifäre Handelsschranken für Industriegüter abgebaut und der Handel von Agrarprodukten und Dienstleistungen liberalisiert werden. Auch werden gemeinsame Regelungen bezüglich des Urkunden- und Wettbewerbsrechtes sowie des Schutzes von geistigem und tatsächlichem Eigentum angestrebt. Des Weiteren sollen Zölle und Standards angeglichen werden. Und nicht zuletzt soll dies alles auf marktwirtschaftlichen Prinzipien, der Modernisierung wirtschaftlicher und sozialer Strukturen und Technologietransfer beruhen.

Im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit wird viel Wert gelegt auf die Schaffung eines investitionsfreundlichen Klimas in den einzelnen Staaten - v.a. ausländische Direktinvestitionen sollen begünstigt werden. Durch den Abbau von Investitionshindernissen sollen auch Produktion und Exporte gesteigert werden. Besonders betont wird auch die Notwendigkeit einer regionalen Zusammenarbeit zwecks eines gesteigerten Handelsvolumens zwischen den einzelnen Partnerstaaten und auch zwischen Unternehmen aus verschiedenen Ländern. Zudem sollen bereits bestehende multilaterale Programme besser koordiniert und in einen Zusammenhang mit dem Barcelona-Prozess gebracht werden, besonders Programme betreffs der Umwelt und des Umweltschutzes - ökonomische Entwicklung soll mit Umweltschutz Hand in Hand gehen und Umweltschutzaspekte als integraler Bestandteil in die Wirtschaftspolitik mit aufgenommen sowie ein Aktionsprogramm verabschiedet werden, das v.a. kurz- und mittelfristig Maßnahmen gegen die zunehmende Desertifikation beschließt.

Auch im Infrastruktur-Sektor wird eine verstärkte Kooperation und ein intensivierter Dialog zwischen den Partnern angestrebt, so zum Beispiel im Bereich Energiepolitik: Energieunternehmen sollen zunehmends in der Lage sein, ihre Energie-Netzwerke auszudehnen. Zudem wollen die Partnerstaaten gemeinsam nach neuen und erneuerbaren Energiequellen suchen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Thema "Wasser" als kostbare weil knappe Ressource im Mittelmeerraum und der Umgang mit den vorhandenen Quellen bzw. die Erschließung neuer - auch hier wird die Lösung in einer verstärkten Zusammenarbeit der betroffenen Länder gesehen. Im allgemeinen wird auf die Wichtigkeit der Entwicklung und Verbesserung der Infrastrukurnetze verwiesen, v.a. in den Bereichen Transport, Telekommunikation und Informationstechnologien. Im Transportbereich soll ein effizientes kombiniertes Hafen-/Flughafen-System eingeführt werden mit vereinfachten Abläufen und hohen Umweltschutzstandards, das gleichzeitig auch die Sicherheit auf See und in der Luft erhöht.

[...]


[1] Barcelona Declaration, adopted at the Euro-Mediterranean Conference - 27./28. November 1995, unter www.europa.eu.int/comm/external_relations/euromed/bd.htm, eingesehen am 02.02.2005

[2] vgl. Peter Schlotter, Das Pulverfass Mittelmeer, unter www.reader-sipo.de/artikel/0211_AII1.htm, eingesehen am 03.02.2005

[3] vgl. Barcelona Declaration, a.a.O.

[4] Auswärtiges Amt, EU-Mittelmeerpolitik/Barcelona-Prozess, unter www.auswaertiges-amt.de/www/eu_politik/gasp/eu_aussenbez/mittelmeer_html, eingesehen am 02.02.2005

[5] Barcelona Declaration, a.a.O., eigene Übersetzung

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Der Barcelona-Prozess
Hochschule
Hochschule Bremen
Veranstaltung
Entwicklungsökonomie
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
26
Katalognummer
V50939
ISBN (eBook)
9783638470445
Dateigröße
527 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Hausarbeit "Der Barcelona-Prozess" entstand im siebten Semester meines Studiums der "Angewandten Wirtschaftssprachen und Internationalen Unternehmensführung", Fachrichtung Wirtschaftsarabistik an der Hochschule Bremen im Rahmen des Faches "Entwicklungsökonomie". Die Note stellt gleichzeitig auch die Diplomnote in diesem Fach dar.
Schlagworte
Barcelona-Prozess, Entwicklungsökonomie
Arbeit zitieren
Katharina Friederich (Autor:in), 2005, Der Barcelona-Prozess, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50939

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Der Barcelona-Prozess



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden