Diese Arbeit erörtert den Besichtigungsanspruch im Patentrecht im nationalen und europäischen Recht. Patente werden nach § 1 I PatG für Erfindungen aller Gebiete der Technik erteilt. Die Erfindungen müssen dabei neu, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Das Patent entfaltet die Wirkung, dass alleine der Inhaber des Patents befugt ist, die patentierte Sache zu nutzen und kein anderer diese ohne die Zustimmung des Inhabers benutzen darf. Wer trotzdem ohne Erlaubnis des Rechteinhabers die patentierte Erfindung verbotenerweise nutzt, kann gemäß § 139 PatG vom Verletzten auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Das deutsche Recht sah im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern keinen deutlichen Anspruch im Patentrecht vor, der dazu berechtigt, einen möglicherweise rechtsverletzenden Gegenstand beim vermuteten Verletzer zu besichtigen. Trotzdem bestand unter bestimmten, sehr restriktiv umgesetzten Voraussetzungen die Möglichkeit der Besichtigung bzw. Vorlage des mutmaßlich verletzenden Gegenstandes.
Inhaltsverzeichnis
- I. Besichtigung als Möglichkeit der Informationsbeschaffung in Zivilprozessen
- II. Rechtslage in Deutschland vor Umsetzung der „Enforcement-Richtlinie“
- 1. Vorlage- und Besichtigungsanspruch nach § 809 BGB
- a) Voraussetzungen
- b) Der Inhalt des Anspruchs
- c) Durchsetzung
- 2. Zivilprozessrecht
- 3. Strafprozessuale Ermittlungsverfahren
- 4. Völkerrecht: TRIPS-Abkommen
- 5. Stellungnahme zur Situation in Deutschland vor der Enforcement-Richtlinie
- 1. Vorlage- und Besichtigungsanspruch nach § 809 BGB
- III. Vorgaben der „Enforcement-Richtlinie“
- 1. Vorbilder von Art 7,,Enforcement Richtlinie“
- 2. Art. 7 RiL - Maßnahmen zur Beweissicherung
- IV. Rechtslage in Deutschland nach Umsetzung der „Enforcement-Richtlinie“
- 1. Gesetz zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
- 2. Der Besichtigungsanspruch im Patentgesetz
- V. Blick in die Zukunft: Beweissicherung nach Art 60 EPGÜ
- 1. Das EPGÜ
- 2. Das Besichtigungsverfahren im EPGÜ
- V. Eigene Stellungnahme zur Entwicklung im nationalem und deutschem Recht
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Bachelorarbeit untersucht den Besichtigungsanspruch im Patentverletzungsverfahren, sowohl im nationalen als auch im europäischen Recht. Die Arbeit analysiert die Rechtslage vor und nach der Umsetzung der Enforcement-Richtlinie und beleuchtet die Entwicklungen im deutschen Recht. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Vergleich verschiedener nationaler Verfahren und dem europäischen Kontext.
- Der Besichtigungsanspruch im deutschen Zivilprozessrecht (§ 809 BGB)
- Die Auswirkungen der Enforcement-Richtlinie auf den Besichtigungsanspruch
- Der Besichtigungsanspruch im Patentgesetz
- Der Vergleich mit internationalen Verfahren (z.B. Anton Piller Order, Saisie-contrefaçon)
- Der Besichtigungsanspruch im Europäischen Patentrecht
Zusammenfassung der Kapitel
I. Besichtigung als Möglichkeit der Informationsbeschaffung in Zivilprozessen: Dieses Kapitel legt die Grundlage für die gesamte Arbeit, indem es die Besichtigung als Methode der Informationsbeschaffung im Kontext von Zivilprozessen allgemein einführt und ihre Bedeutung im Hinblick auf die Durchsetzung von Rechten, insbesondere im Immaterialgüterrecht, herausstellt. Es analysiert die Notwendigkeit solcher Maßnahmen zur effektiven Beweisführung und stellt die unterschiedlichen Herausforderungen dar, die sich aus dem Schutz der Geheimhaltungsinteressen des Beklagten ergeben.
II. Rechtslage in Deutschland vor Umsetzung der „Enforcement-Richtlinie“: Dieses Kapitel beschreibt die Rechtslage in Deutschland vor der Implementierung der Enforcement-Richtlinie. Es analysiert den Vorlage- und Besichtigungsanspruch nach § 809 BGB, seine Voraussetzungen (Plausibilität des Hauptanspruchs, Interesse, Gegenstand, Schutz der Geheimhaltungsinteressen), seinen Inhalt (Äquivalente Verletzungen, Untersuchungsmethode) und seine Durchsetzung. Darüber hinaus werden die relevanten Bestimmungen der Zivilprozessordnung (§§ 485 ff. ZPO, §§ 142, 144 ZPO) und der strafprozessualen Ermittlungsverfahren sowie die Relevanz des TRIPS-Abkommens diskutiert. Die Situation vor der Richtlinie wird umfassend bewertet, um den späteren Vergleich mit der Rechtslage nach der Umsetzung zu ermöglichen.
III. Vorgaben der „Enforcement-Richtlinie“: Das Kapitel erläutert die Vorgaben der Enforcement-Richtlinie hinsichtlich der Beweissicherung. Es vergleicht verschiedene europäische Vorbilder wie die Anton Piller Order in Großbritannien und die Saisie-contrefaçon in Frankreich. Im Detail wird Artikel 7 der Richtlinie analysiert, wobei die Voraussetzungen für Beweissicherungsmaßnahmen (einschließlich Ex-Parte-Anträge), deren Inhalt und Durchsetzung sowie der Schutz des Antragsgegners im Mittelpunkt stehen. Dieses Kapitel liefert den notwendigen Vergleichsrahmen, um die deutschen Regelungen im Kontext europäischer Best Practices zu beurteilen.
IV. Rechtslage in Deutschland nach Umsetzung der „Enforcement-Richtlinie“: Dieses Kapitel beschreibt die Rechtslage in Deutschland nach der Umsetzung der Enforcement-Richtlinie, insbesondere das Gesetz zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Der Fokus liegt auf dem Besichtigungsanspruch im Patentgesetz, wobei die Voraussetzungen, der Inhalt und Umfang des Anspruchs (einschließlich der Person des Besichtigenden, der Besichtigung selbst und des Gegenstands), die Durchsetzung, der Schutz des Informationsschuldners und das Verhältnis zu § 809 BGB detailliert untersucht werden. Das Kapitel analysiert auch § 140c PatG im europäischen Kontext.
V. Blick in die Zukunft: Beweissicherung nach Art 60 EPGÜ: Dieses Kapitel gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich der Beweissicherung im europäischen Patentverletzungsrecht im Kontext des Europäischen Patentübereinkommens (EPGÜ). Es analysiert die Relevanz des EPGÜ und das Besichtigungsverfahren im EPGÜ, um die zukünftige Entwicklung des Besichtigungsanspruchs im europäischen Kontext aufzuzeigen und einen möglichen Weg für eine Harmonisierung der Verfahren in Europa darzustellen.
Schlüsselwörter
Besichtigungsanspruch, Patentverletzungsverfahren, Enforcement-Richtlinie, § 809 BGB, Patentgesetz, Zivilprozessordnung, Beweissicherung, Europäisches Patentrecht, Anton Piller Order, Saisie-contrefaçon, Geheimhaltungsinteressen, Immaterialgüterrecht, EPGÜ.
Häufig gestellte Fragen zur Bachelorarbeit: Besichtigungsanspruch im Patentverletzungsverfahren
Was ist der Gegenstand dieser Bachelorarbeit?
Die Bachelorarbeit untersucht den Besichtigungsanspruch im Patentverletzungsverfahren, sowohl im nationalen deutschen als auch im europäischen Recht. Sie analysiert die Rechtslage vor und nach der Umsetzung der Enforcement-Richtlinie und beleuchtet die Entwicklungen im deutschen Recht. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Vergleich verschiedener nationaler Verfahren und dem europäischen Kontext.
Welche Themen werden in der Arbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt den Besichtigungsanspruch im deutschen Zivilprozessrecht (§ 809 BGB), die Auswirkungen der Enforcement-Richtlinie, den Besichtigungsanspruch im Patentgesetz, Vergleiche mit internationalen Verfahren (z.B. Anton Piller Order, Saisie-contrefaçon) und den Besichtigungsanspruch im Europäischen Patentrecht. Sie analysiert die Voraussetzungen, den Inhalt und die Durchsetzung des Besichtigungsanspruchs sowie den Schutz der Geheimhaltungsinteressen des Beklagten.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in fünf Kapitel. Kapitel I führt in das Thema Besichtigung als Informationsbeschaffungsmethode ein. Kapitel II beschreibt die Rechtslage in Deutschland vor der Enforcement-Richtlinie, einschließlich § 809 BGB, der Zivilprozessordnung und des TRIPS-Abkommens. Kapitel III erläutert die Vorgaben der Enforcement-Richtlinie und vergleicht europäische Vorbilder. Kapitel IV behandelt die Rechtslage nach der Umsetzung der Richtlinie, insbesondere das Gesetz zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums und den Besichtigungsanspruch im Patentgesetz. Kapitel V gibt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung im europäischen Kontext, insbesondere das Europäische Patentübereinkommen (EPGÜ).
Welche Rechtsquellen werden untersucht?
Die Arbeit bezieht sich auf § 809 BGB, die Zivilprozessordnung (§§ 485 ff. ZPO, §§ 142, 144 ZPO), das Patentgesetz, die Enforcement-Richtlinie, das TRIPS-Abkommen und das Europäische Patentübereinkommen (EPGÜ). Internationale Verfahren wie die Anton Piller Order und die Saisie-contrefaçon werden ebenfalls verglichen.
Was sind die zentralen Ergebnisse der Arbeit?
Die Arbeit liefert eine umfassende Analyse des Besichtigungsanspruchs im Patentverletzungsverfahren, die die Entwicklungen im nationalen und europäischen Recht aufzeigt und die verschiedenen Verfahren vergleicht. Sie beleuchtet die Herausforderungen bei der Balance zwischen effektiver Beweisführung und dem Schutz der Geheimhaltungsinteressen. Die Ergebnisse zeigen die Auswirkungen der Enforcement-Richtlinie auf den deutschen Rechtsrahmen und geben einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im europäischen Kontext.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt der Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Besichtigungsanspruch, Patentverletzungsverfahren, Enforcement-Richtlinie, § 809 BGB, Patentgesetz, Zivilprozessordnung, Beweissicherung, Europäisches Patentrecht, Anton Piller Order, Saisie-contrefaçon, Geheimhaltungsinteressen, Immaterialgüterrecht, EPGÜ.
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- Alexander Richter (Author), 2016, Der Besichtigungsanspruch im Patentverletzungsverfahren im nationalen und europäischen Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/509855