In der vorliegenden Arbeit wird die Unterscheidung von betrieblicher und unternehmerischer Mitbestimmung deutlich gemacht. Hierzu ist zunächst die Differenzierung der Begriffe "Betrieb" und "Unternehmen" notwendig. Die betriebliche, wie auch die unternehmerische Mitbestimmung der Arbeitnehmer, werden nicht willkürlich von Betrieb und Unternehmen ausgestaltet, sondern unterliegen einem gesetzlichen Regelwerk. Welche Gesetze hier von großer Bedeutung sind, werden nachfolgend benannt und erläutert. Im weiteren Fortgang der Ausarbeitung werden außerdem die ausführenden Organe und dessen Aufgabengebiete behandelt, durch welche die praktische Ausführung der Gesetze erfolgt.
Das Recht, eine Vereinigung zu bilden, ist bereits im Grundgesetz Artikel 9 verankert. Allgemein ist dieses Grundrecht unter dem Ausdruck der Koalitionsfreiheit bekannt. In Absatz 3 von Artikel 9 des Grundgesetzes wird ausdrücklich auch auf das Recht hingewiesen, speziell zur Erhaltung und Verbesserung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu gründen. Auf dieses Grundgesetz stützt sich das Zusammenkommen der Arbeitnehmer in Interessenverbänden, um Einfluss auf für sie relevante Themen in Betrieb und Unternehmen zu nehmen.
Die betriebliche wie auch die unternehmerische Mitbestimmung sind dabei Bestandteile des kollektiven Arbeitsrechts. In Abgrenzung zum Individualarbeitsrecht, welches den einzelnen Arbeitnehmer betrifft, richtet sich das kollektive Arbeitsrecht an ganze Arbeitnehmergruppen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Klärung der Begriffe Betrieb und Unternehmen
3 Betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer
3.1 Betriebsrat
3.1.1 Entwicklung und Funktion
3.1.2 Wahl und Organisation
3.1.3 Soziale, personelle und wirtschaftliche Aufgaben
3.1.4 Rechte der Betriebsratsmitglieder
3.1.5 Jugend- und Auszubildendenvertretung
3.2 Sprecherausschuss
4 Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene
4.1 Grundstruktur der Mitbestimmung auf Unternehmensebene
4.2 Ausgewählte Organe zur Mitbestimmung auf Unternehmensebene
4.2.1 Gesamtbetriebsrat
4.2.2 Konzernbetriebsrat
4.3 Anwendung der Gesetze zur unternehmerischen Mitbestimmung
4.3.1 Mitbestimmungsgesetz
4.3.2 Montanmitbestimmungsgesetz
4.3.3 Drittelbeteiligungsgesetz
5 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Diese Arbeit verfolgt das Ziel, die gesetzlichen Grundlagen und Strukturen der betrieblichen sowie unternehmerischen Mitbestimmung von Arbeitnehmern in Deutschland aufzuzeigen und dabei die notwendige Differenzierung zwischen Betrieb und Unternehmen herauszuarbeiten.
- Grundlagen der betrieblichen Mitbestimmung und die Rolle des Betriebsrats
- Die Funktion der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie des Sprecherausschusses
- Strukturen der Mitbestimmung auf Unternehmensebene (Gesamt- und Konzernbetriebsrat)
- Anwendung und Unterschiede der Gesetze zur unternehmerischen Mitbestimmung (MitbestG, MontanMitbestG, DrittelbG)
- Rechtliche Differenzierung zwischen Betrieb und Unternehmen
Auszug aus dem Buch
3.1.2 Wahl und Organisation
Die Vorschriften zur Wahl eines Betriebsrats sind in § 7 bis § 20 des Betriebsverfassungsgesetztes (BetrVG) geregelt. Demnach sind gem. § 7 BetrVG Arbeitnehmer des Betriebs, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben wahlberechtigt. Auch wahlberechtigt sind Leiharbeitnehmer, welche länger als drei Monate im Betrieb tätig sind. Ob der Arbeitnehmer sich in einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung befindet, im Außendienst für den Betrieb tätig ist oder Heim- oder Telearbeit betreibt, ist nicht relevant für die Wahlberechtigung. Dies ergibt sich aus der Legaldefinition des Arbeitnehmerbegriffs gem. § 5 BetrVG. Es ist auch möglich, dass ein Arbeitnehmer in mehreren Betrieben wahlberechtigt ist. Leitende Angestellte hingegen dürfen sich nicht an der Wahl des Betriebsrats beteiligen.
Gewählt werden können laut § 8 BetrVG wahlberechtigte Arbeitnehmer, welche seit mindestens sechs Monaten im Betrieb tätig sind. Dies trifft allerdings nicht zu, wenn es sich um einen neu eingerichteten Betrieb handelt, welcher seit weniger als sechs Monaten besteht. In diesem Fall können alle Arbeitnehmer gewählt werden, die zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.
Wie viele Arbeitnehmer den Betriebsrat bilden, richtet sich nach der Größe des Betriebes. Die Mindestzahl der Betriebsratsmitglieder ist dabei in § 9 BetrVG beschrieben. Eine Höchstzahl ist nicht gegeben.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung verankert das Thema im kollektiven Arbeitsrecht und verdeutlicht die Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen Betrieb und Unternehmen.
2 Klärung der Begriffe Betrieb und Unternehmen: Dieses Kapitel liefert eine präzise Begriffsabgrenzung zwischen Betrieb als Ort der Leistungserstellung und Unternehmen als rechtlicher Einheit.
3 Betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer: Hier werden die Organe der betrieblichen Mitbestimmung, insbesondere der Betriebsrat, die JAV und der Sprecherausschuss, detailliert beschrieben.
4 Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene: Dieses Kapitel erläutert die Strukturen der Mitbestimmung in Konzernen und auf Unternehmensebene sowie die spezifischen Gesetze für die unternehmerische Mitbestimmung.
5 Zusammenfassung: Die Zusammenfassung bündelt die zentralen Erkenntnisse und grenzt die soziale/personelle Mitbestimmung auf Betriebsebene von der strategischen Mitbestimmung auf Unternehmensebene ab.
Schlüsselwörter
Mitbestimmung, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Betriebsverfassungsgesetz, Unternehmen, Betrieb, Mitbestimmungsgesetz, Montanmitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz, Aufsichtsrat, Konzernbetriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Sprecherausschuss, Arbeitsdirektor, Mitwirkungsrechte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt den aktuellen Stand der betrieblichen und unternehmerischen Mitbestimmung von Arbeitnehmern in Deutschland innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung von Betrieb und Unternehmen, die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats, sowie die verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten zur Mitbestimmung in Unternehmensorganen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, dem Leser ein strukturiertes Verständnis über die gesetzlichen Regelwerke zu vermitteln, die Arbeitnehmern Einfluss auf betriebliche und unternehmerische Entscheidungen gewähren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine literaturbasierte Analyse aktueller Gesetze, Kommentare zum Arbeitsrecht sowie relevanter Gerichtsurteile, um die theoretischen Grundlagen der Mitbestimmung darzustellen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die betriebliche Mitbestimmung (Betriebsrat, Sprecherausschuss) und die unternehmerische Mitbestimmung (Gesamt-/Konzernbetriebsrat, Mitbestimmungsgesetze wie MitbestG, MontanMitbestG und DrittelbG).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Mitbestimmung, Betriebsrat, Betriebsverfassungsgesetz, unternehmerische Mitbestimmung und die spezifischen gesetzlichen Regelungen für den Aufsichtsrat.
Wie unterscheiden sich Betrieb und Unternehmen in der Mitbestimmung?
Während sich die betriebliche Mitbestimmung auf soziale und personelle Fragen des Alltags bezieht, zielt die unternehmerische Mitbestimmung auf eine Beteiligung an strategischen Planungs- und Lenkungsentscheidungen ab.
Warum gibt es verschiedene Mitbestimmungsgesetze?
Die Anwendung der Gesetze (MitbestG, MontanMitbestG, DrittelbG) hängt von der Rechtsform, der Unternehmensgröße und der Branche ab, um spezifische Machtverhältnisse in den Aufsichtsräten zu regeln.
- Citar trabajo
- Marc Bartels (Autor), Maria Hudsch (Autor), 2019, Unternehmerische und betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/510801